Wurzelspitzenresektion© VanoVasaio

Wurzelspitzenresektion: Kosten, Ablauf, Risiken

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Text fachlich geprüft von Rumen StanchevZahnarzt mit Behandlungs­schwerpunkte Alters­zahnmedizin, Kiefer­orthopädie, Implantologie, Prothetik

Eine Wurzelspitzenresektion ist in vielen Fällen häufig die letzte Chance, einen durch Entzündung geschädigten Zahn zu erhalten. Wie genau die Behandlung der Wurzelspitze abläuft, ob eine Wurzelspitzenresektion in jedem Fall zum Erhalt eines Zahnes geeignet ist und welche Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber zur Wurzelbehandlung.

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Kurz erklärt

Was ist eine Wurzelspitzenresektion?

Ent­zün­dun­gen an der Zahn­wur­zel ent­ste­hen häu­fig durch Schä­den im Zahn­schmelz durch Un­fall oder Ka­ri­es. Über die be­schä­dig­ten Stel­len kön­nen Bak­te­ri­en in das Zahn­mark im In­nern ge­lan­gen und von dort aus über den Zahn­nerv so­wie des­sen Blut­ge­fä­ße bis in die Zahn­wur­zel vor­drin­gen. Durch die Ent­zün­dung deh­nen sich die Ge­fä­ße aus und drü­cken auf den Nerv – hef­tige Schmer­zen kön­nen die Fol­ge sein. Bleibt die Ent­zün­dung un­be­han­delt, kann sich die Ent­zün­dung über den Kie­fer­kno­chen bis in das Weich­ge­we­be aus­deh­nen und ei­nen Ab­szeß („di­cke Ba­cke“) ver­ur­sa­chen. Bei wei­te­rer Aus­brei­tung kön­nen die Bak­te­ri­en über die Blut­bahn bis in Herz oder Hirn vor­drin­gen und schwe­re Er­kran­kun­gen aus­lösen. Die Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on (WSR) gilt als Stan­dard­ope­ra­tions­ver­fah­ren für die Zahn­er­hal­tung, bei dem ent­zün­de­tes Ge­we­be an der Wur­zel­spit­ze chi­rur­gisch ent­fernt wird. 

In­for­ma­tio­nen zur DFV Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Worin liegt der Unterschied zur Wurzelbehandlung?

Der Un­ter­schied zur Wur­zel­ka­nal­be­hand­lung ist, dass bei der Wur­zel­ka­nal­be­hand­lung die Ent­zün­dun­gen durch die Wur­zel­ka­nä­le von in­nen her be­han­delt wird, bei der Re­sek­ti­on der Wur­zel­spit­ze muss von au­ßen das Zahn­fleisch bis zur Wur­zel­spit­ze ge­öff­net wer­den. Bei­de Ver­fah­ren müs­sen oft pa­ral­lel durch­ge­führt wer­den. An­schlie­ßend wird der Wur­zel­ka­nal mit ei­ner Wur­zel­fül­lung ver­schlos­sen, um ein wei­te­res Ein­drin­gen von Bak­te­ri­en zu ver­hin­dern. Bei­de Ver­fah­ren wer­den je­doch nur dann durch­ge­führt, wenn der be­treff­en­de Zahn er­hal­tungs­wür­dig ist. Er muss nach der Ope­ra­tion mit ei­ner Zahn­fül­lung oder Kro­ne ab­schlie­ßend be­han­del­bar sein, da­mit die Wund­flä­che und die be­han­del­te Wur­zel­spit­ze oh­ne Ein­drin­gen wei­te­rer Bak­te­ri­en aus­hei­len kann.

Wann ist eine Wurzelspitzenresektion nötig?

Ist ei­ne Ent­zün­dung an der Wur­zel­spit­ze so weit fort­ge­schrit­ten, dass ei­ne Wur­zel­ka­nal­be­hand­lung nicht aus­reicht oder we­gen der Krüm­mung des Wur­zel­ka­nals nicht mög­lich ist, dann bleibt nur ei­ne Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on oder das Ent­fer­nen des Zah­nes. Fer­ner ist die Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on ei­ne Mög­lich­keit zum Zahn­er­halt un­ter an­de­rem bei ei­ner Wur­zel­frak­tur, bei Zys­ten oder Tu­mor­ver­dacht.

Wei­te­re Grün­de für ei­ne Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on nach ei­ner Wur­zel­be­hand­lung sind un­ter an­de­rem: Die Ent­zün­dung bleibt trotz Wur­zel­ka­nal­be­hand­lung be­ste­hen, es steckt ein ab­ge­bro­che­nes Wur­zel­be­hand­lungs­in­stru­ment fest oder der Wur­zel­ka­nal ver­fügt ne­ben der Wur­zel­spit­ze über Sei­ten­ka­nä­le, die mit den In­stru­men­ten nicht er­reicht wer­den kön­nen.

Ge­gen ei­ne WSR spricht zum Bei­spiel, wenn ein ope­ra­ti­ver Ein­griff we­gen des all­ge­mei­nen Ge­sund­heits­zu­stan­des des Pa­tien­ten nicht zu­mut­bar ist. Glei­ches gilt, wenn der Zahn­hal­te­ap­pa­rat oder die Wur­zel be­reits zu sehr zer­stört sind. Dann hilft nur noch die Ent­fer­nung des Zah­nes. Da­mit es so weit erst gar nicht kommt, sind re­gel­mä­ßi­ge Kon­trol­len und ei­ne pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung wich­tig. Denn je eher ein Pro­blem an den Zäh­nen er­kannt wird, des­to ein­fa­cher kann es be­ho­ben wer­den.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Wurzelspitzenresektion?

Ein Vor­teil ist, dass be­trof­fe­nes Ge­we­be schnell mit ei­nem ope­ra­ti­ven Ein­griff ent­fernt wer­den kann. Der Nach­teil da­ran ist je­doch, dass die­ser ope­ra­ti­ve Ein­griff auch den Kie­fer­kno­chen be­trifft und sich der Hei­lungs­pro­zess hin­zie­hen kann. Ein wei­te­rer Vor­teil ist, dass die Wahr­schein­lich­keit ei­ner er­neu­ten Ent­zün­dung des Wur­zel­ka­nals sehr ge­ring ist.

Wie ist der Ablauf einer Wurzelspitzenresektion?

  • Wurzelspitzenresektion (Entzündung)

    Am Be­ginn des Ein­griffs steht die Dia­gno­se der Ent­zün­dung im Be­reich der Wur­zel­spit­ze. Erst wenn fest­steht, dass die Ent­zün­dung nicht mit ei­ner re­gu­lä­ren Wur­zel­ka­nal­be­hand­lung the­ra­piert wer­den kann, wird ei­ne Wur­zel­re­sek­ti­on un­ter ört­li­cher Be­täu­bung vor­ge­nom­men. Die ge­sam­te Be­hand­lung dau­ert ca. ei­ne hal­be Stun­de, kann aber je nach Fall auch in kür­ze­rer Zeit er­fol­gen.

  • Wurzelspitzenresektion (Entfernung der Entzündung)

    Anders als bei einer Wurzelkanalbehandlung wird die Wurzelspitze des Zahns nicht durch die Zahnkrone zugänglich gemacht. Stattdessen wird die Zahnwurzel durch den Kieferknochen von außen erreicht. Zahnfleisch sowie die Knochenhaut des geschädigten Zahns werden durchtrennt. Auf diese Weise ist es dem Arzt möglich, das Gewebe zu erreichen und der Kieferknochen, unter welchem die Wurzelspitze liegt, abzutragen bis die Wurzelspitze im Inneren des Zahns zu sehen ist.

  • Wurzelspitzenresektion (Entfernung der Wurzelspitze)

    Die Wurzelspitze wird um etwa drei Millimeter gekürzt. Liegt eine erhebliche Krümmung der Wurzel vor oder ist in einer früheren Wurzelkanalbehandlung ein hauchfeines Instrument abgebrochen und im Wurzelkanal verblieben, ist in manchen Fällen auch eine stärkere Kürzung notwendig.

    Daraufhin wird der Bereich gründlich desinfizieren und der Wurzelkanal mit einer speziellen Füllung versehen, so dass der Zahn gründlich versiegelt ist.

    Gewebe, das zuvor freigelegt wurde, wird zurückgeklappt und die Wunde vernäht. Am Schluss erfolgt anhand neuer Röntgenaufnahmen die Kontrolle der Wurzelspitzenresektion sowie die Füllung der Wurzelkanäle.

  • Wurzelspitzenresektion (Kontrolle)

    Etwa sieben bis zehn Tage nach der Wurzelresektion ist die Wunde im Weichgewebe des Zahninnern in den meisten Fällen ausgeheilt und die Nähte können entfernt werden. Um die Heilung im Bereich des Knochens zu kontrollieren, werden nach etwa drei bis sechs Monaten neue Röntgenbilder angefertigt. Nach Ablauf dieser Heilungsphase kann der Behandlungs-Erfolg zuverlässig überprüft werden.

Risiken und Nebenwirkungen einer Wurzelspitzenresektion

Bei ei­ner Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on han­delt es sich um ei­nen ope­ra­ti­ven Ein­griff. So­mit be­ste­hen auch hier Ri­si­ken wie bei je­der an­de­ren OP. Zu die­sen ge­hö­ren bei­spiels­wei­se Nach­blu­tun­gen, In­fek­tio­nen, Wund­hei­lungs­stö­run­gen, Schmer­zen so­wie Schwel­lun­gen und Ge­fühls­stö­run­gen an Zun­ge, Kinn und/oder Un­ter­lip­pe, die schlimms­ten­falls blei­bend sind.

Ver­let­zung der Kie­fer­höh­le: Wird die Kie­fer­höh­le im Rah­men ei­ner Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on ge­reizt oder ver­letzt, kann es zu ei­ner Ent­zün­dung kom­men. Wird im Ober­kie­fer zu­sätz­lich ei­ne Kie­fer­höh­le er­öff­net, muss die Wun­de dicht ver­näht wer­den und der Be­trof­fe­ne darf et­wa 4 Wo­chen nicht durch die Na­se schnäu­zen.

Eben­so kön­nen an Mund­bo­den und Na­sen­höh­le Wun­den ent­ste­hen.

Ner­ven­ver­let­zun­gen: Vor al­lem im Be­reich des Un­ter­kie­fers be­steht die Ge­fahr, dass nach ei­ner Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on Ge­fühls­stö­run­gen zu­rück­blei­ben. Wird der Ein­griff an den Vor­ba­cken­zäh­nen und Ba­cken­zäh­nen durch­ge­führt, kommt es un­ter Um­stän­den zur Taub­heit der Un­ter­lip­pe. Grund da­für ist der so­ge­nann­te 3. Tri­ge­mi­nus­ast. Die­ser Nerv ver­läuft an den un­te­ren Zahn­wur­zeln und ist für das Ge­fühl in Un­ter­lip­pe und der un­te­ren Zahn­par­tie zu­stän­dig. Wird die­ser Nerv wäh­rend der OP durch me­cha­ni­sche Re­i­zung oder durch ei­ne dar­auf­fol­gen­de Ent­zün­dung ge­schä­digt, kann es zu Be­schwer­den kom­men. Bei den meis­ten Pa­tien­ten klin­gen die­se wie­der ab, in sel­te­nen Fäl­len blei­ben sie je­doch dau­er­haft be­ste­hen.

Be­schä­di­gung um­lie­gen­der Zahn­wur­zeln: Wenn die Zahn­wur­zeln des Pa­tien­ten sehr eng bei­ein­an­der­lie­gen, be­steht die Ge­fahr, dass ge­sund­e, um­lie­gen­de Wur­zeln wäh­rend des Ein­griffs ver­letzt wer­den.

Heilungsverlauf nach der Behandlung

Wie bei al­len chi­rur­gi­schen Ein­grif­fen soll­ten gro­ße kör­per­li­che An­stren­gun­gen ver­mie­den wer­den. Die schlech­te Nach­richt für Kof­fe­in- und Ni­ko­tin-Jun­kies ist, dass bis 24 Stun­den nach dem Ein­griff nicht ge­raucht oder Kaf­fee und Tee ge­trun­ken wer­den darf. Nah­rung darf man nach dem Ab­klin­gen der ört­li­chen Be­täu­bung wie­der zu sich neh­men.

Um sich Lin­de­rung di­rekt nach der Ope­ra­ti­on zu ver­schaf­fen, hilft Küh­lung. Gleich­zei­tig ist die Küh­lung ei­ne Prä­ven­ti­on ge­gen Hä­ma­to­me und Schwel­lun­gen. Für den wei­te­ren Hei­lungs­ver­lauf ist ei­ne gu­te Mund­hy­gie­ne wich­tig. Die Näh­te wer­den et­wa nach ein bis an­der­thalb Wo­chen ent­fernt und nach ein paar Mo­na­ten er­folgt ei­ne Kon­trol­le des be­han­del­ten Zah­nes mit­els Rönt­gen­auf­nah­me.

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Wurzel­spitzen­resektion rechnen?

Bei den Kos­ten und der Kos­ten­über­nah­me durch die ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es ein paar Din­ge zu be­ach­ten und zu un­ter­schei­den. Die Kos­ten für Wur­zel­ka­nal­be­hand­lun­gen über­nimmt die ge­setz­li­che Kran­ken­kasse nur, wenn der Zahn als er­hal­tens­wert ein­ge­stuft wird. Bei der Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on über­nimmt die Kas­se meist die Kos­ten nur bei Zäh­nen des Front- und Sei­ten­be­reichs. Auch da­bei muss der be­treff­en­de Zahn vom be­han­deln­den Zahn­arzt als er­hal­tungs­wür­dig ein­ge­stuft sein.

Wei­te­re Fäl­le, in de­nen die Kran­ken­ver­si­che­rung die Kos­ten über­nimmt, sind:

  • wenn der be­treff­en­de Ba­cken­zahn sich in­ner­halb ei­ner voll­stän­di­gen Zahn­rei­he be­fin­det und noch kei­ne Lücke be­steht,
  • wenn das En­de der Zahn­rei­he nur ein­sei­tig ver­kürzt wird oder
  • wenn es schon ei­nen Zah­ner­satz gibt, der auf­grund des chi­rur­gi­schen Ein­griffs er­hal­ten bleibt.

Das be­deu­tet für Ver­si­cher­te, dass die Kos­ten­über­nah­me der Oral­chi­rur­gie schon in sehr vie­len Fäl­len ab­ge­deckt ist. Leh­nt die Kas­se die Kos­ten­über­nah­me je­doch ab, blei­ben ei­gent­lich nur zwei letz­te Mög­lich­kei­ten: Ent­we­der be­zahlt man die Be­hand­lung als pri­va­te Leis­tung selbst oder der Zahn muss ent­fernt wer­den. Ver­läss­li­che Zah­len für die Hö­he der Kos­ten bei ei­ner pri­va­ten Leis­tung zu nen­nen, ist sehr schwie­rig, da sich die Kos­ten nach dem Auf­wand rich­ten und der Auf­wand ist wie­der­um von Fall zu Fall un­ter­schied­lich.

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  • Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

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