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Zahnextraktion: Ablauf, Risiken, Kosten

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Text fachlich geprüft von Rumen StanchevZahnarzt mit Behandlungs­schwerpunkte Alters­zahnmedizin, Kiefer­orthopädie, Implantologie, Prothetik

Wenn ein Zahn entfernt werden muss, ist er meistens stark beschädigt oder führt aufgrund seiner Lage zu Zahnfehlstellungen. Unser Ratgeber gibt alle Informationen zum Ablauf einer Zahnextraktion sowie wertvolle Tipps zur Schmerzvermeidung.

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Kurz erklärt

Wie verhalte ich mich nach einer Zahnextraktion?

Mit dem rich­ti­gen Ver­hal­ten nach ei­ner Zahn­ex­trak­ti­on las­sen sich Be­schwer­den ver­mei­den:

Nicht Auto­fah­ren: In den ers­ten Stun­den nach der Zahn­ent­fer­nung kann die Ver­kehrs­tüch­tig­keit ein­ge­schränkt sein.

Nicht spü­len: Die Wun­de wird von ei­nem Blut­pfropf ver­schlos­sen. Da­mit der Wund­schorf nicht weg­ge­spült wird, soll­ten Sie das Spü­len am Tag nach der Zahn­ent­fer­nung zu­nächst ver­mei­den. Da­nach kön­nen Sie Ih­re Zäh­ne wie­der put­zen, wo­bei der Wund­be­reich nicht mit der Zahn­bürs­te in Be­rüh­rung kom­men soll­te. Nach den Mahl­zei­ten darf aber auch die­ser Be­reich mit lau­war­mem Was­ser (evtl. auch mit des­in­fi­zie­ren­dem Zu­satz) ge­spült wer­den.

Nicht be­rüh­ren: Be­rüh­ren Sie die Wun­de nicht mit den Fin­gern und las­sen Sie auch die Zun­ge da­von.

Nicht über­an­stren­gen: Ver­mei­den Sie kör­per­li­che An­stren­gun­gen und Sport. Das kann zu Nach­blu­tun­gen füh­ren.

Kei­ne Wär­me: Über­mä­ßi­ge Wär­me, z. B. durch Son­nen­ba­den, Tro­cken­hau­be beim Fri­sör oder war­me Um­schlä­ge, kann in den ers­ten 48 Stun­den ei­ne Schwel­lung und Nach­blu­tung för­dern.

Vor­sicht beim Es­sen: Es­sen Sie erst wie­der, wenn die Be­täu­bung im Mund nach­ge­las­sen hat. Da­nach kön­nen Sie nor­mal es­sen, soll­ten aber die Wun­de beim Kau­en scho­nen. Milch­pro­duk­te wie Quark oder Jo­ghurt soll­ten Sie in den ers­ten drei Ta­gen nach der Zahn­ent­fer­nung nicht es­sen.

Kein Al­ko­hol, Kaf­fee, Tee, Ni­ko­tin: In den ers­ten 24 Stun­den nach der Zahn­ent­fer­nung soll­ten Sie un­be­dingt dar­auf ver­zich­ten.

Bei Schmer­zen: Schmer­zen sind nach ei­ner Zahn­ex­trak­ti­on zu­nächst ganz nor­mal. In der Re­gel hilft ei­ne Schmerz­ta­blet­te. Schmer­zen, die erst zwei oder drei Ta­ge nach der Zahn­ent­fer­nung auf­tre­ten, deu­ten al­ler­dings auf Kom­pli­ka­tio­nen hin. In die­sem Fall soll­ten Sie Ih­ren Zahn­arzt auf­su­chen.

Bei Blu­tun­gen: Blu­tun­gen kom­men nach ei­ner Zahn­ent­fer­nung in ge­rin­gem Um­fang im­mer wie­der vor und sind in der Re­gel un­ge­fähr­lich. Bei an­hal­ten­den Blu­tun­gen soll­ten Sie: den Mund kurz aber gründ­lich mit Was­ser aus­spü­len, für 30 Mi­nu­ten auf ein zu­sam­men­ge­fal­te­tes Lei­nen­ta­schen­tuch oder ei­ne Kom­pres­se bei­ßen, Kopf hoch la­gern, nicht flach lie­gen. Hört die Blu­tung trotz­dem nicht auf, su­chen Sie un­ver­züg­lich den Zahn­arzt auf.

Bei Schwel­lun­gen: Schwel­lun­gen sind nach ei­ner Zahn­ex­trak­ti­on nicht un­ge­wöhn­lich. Mög­li­cher­wei­se geht auch der Mund vor­ü­ber­ge­hend nicht mehr ganz auf oder es tre­ten Schluck­be­schwer­den auf. Die­se Er­schei­nun­gen kön­nen ver­min­dert wer­den, wenn man gleich nach dem Ein­griff kal­te Um­schlä­ge macht oder die Wan­ge über der Wun­de mit ei­nem Eis­beu­tel kühlt. Wär­me soll­ten Sie ver­mei­den.

Bei er­höh­ter Tem­pe­ra­tur: Er­höh­te Tem­pe­ra­tur deu­tet auf ei­ne Wund­in­fek­ti­on hin. Su­chen Sie ei­nen Arzt auf, wenn die Tem­pe­ra­tur über 38,5 °C steigt.

Um das Ri­si­ko ei­ner Zahn­ex­trak­ti­on gar nicht erst ein­zu­ge­hen, ist rich­ti­ge Zahn­pfle­ge das A und O. Da­zu ge­hört auch die pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung – zwei­mal jähr­lich. Die Kos­ten da­für wer­den nicht von der GKV über­nom­men und be­lau­fen sich auf bis zu 100 Eu­ro pro Be­hand­lung. Mit der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung DFV-Zahn­Schutz wer­den Sie da­für nie wie­der zur Kas­se ge­be­ten. Der neun­fa­che Stif­tung Waren­test Test­sie­ger leis­tet bis zu 200 Eu­ro pro Ka­len­der­jahr für Ih­re Pro­phy­la­xe.

In­for­ma­tio­nen zur DFV Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Zahnextraktion: Was ist das?

Ei­ne Zahn-Ex­trak­ti­on (lat. *ex­tra­he­re* „he­raus­zie­hen“) be­zeich­net in der Zahn­me­di­zin die Ent­fer­nung ei­nes Zah­nes oh­ne wei­ter­ge­hen­de ope­ra­ti­ve Maß­nah­men. Da­bei wird der Zahn mit­hil­fe von In­stru­men­ten ro­tiert (ge­dreht) oder lu­xiert (ge­schoben).

Wird ein Zahn ge­zo­gen (ex­tra­hiert), ist dies in den meis­ten Fäl­len mit der Ent­fer­nung von et­was Zahn­fleisch und Kno­chen­ma­te­ri­al ver­bun­den. Ist ein grö­ße­rer Schnitt und die Bil­dung ei­nes Schleim­haut-Peri­ost-Lap­pens (Schleim­haut-Kno­chen­haut-Lap­pen) er­for­der­lich, so fällt das un­ter den Be­griff der ope­ra­ti­ven Zahn­ent­fer­nung (Os­teo­to­mie im zahn­me­di­zi­ni­schen Fach­jar­gon: „Auf­klap­pung“).

Zahnextraktion: Was sind Gründe, die dafürsprechen (Indikationen)?

Als In­di­ka­ti­on be­zeich­net man in der Me­di­zin den Grund für den Ein­satz ei­ner the­ra­peu­tischen oder dia­gnos­tischen Maß­nah­me bzw. wel­che me­di­zi­nische Maß­nah­me bei ei­nem be­stimm­ten Krank­heits­bild an­ge­bracht ist. Man un­ter­schei­det zwi­schen ab­so­lu­ten und re­la­tiven In­di­ka­ti­o­nen.

Ab­so­lu­te In­di­ka­ti­o­nen zur Ex­trak­ti­on

  • Der Zahn ist ex­trem ge­lo­ckert (Lo­cke­rungs­grad III) und ei­ne Re­ge­ne­ra­ti­on des Zahn­hal­te­ap­pa­ra­tes (Re­at­tach­ment) ist nicht zu er­war­ten.
  • Es liegt ei­ne Längs­frak­tur der Zahn­kro­ne oder der Zahn­wur­zel vor.
  • Es liegt ei­ne Quer­frak­tur der Zahn­wur­zel im mitt­le­ren Drit­tel der Zahn­wur­zel vor.
  • Der Pa­tient lei­det un­ter mas­si­ver a­pi­ka­ler Pa­ro­don­ti­tis und ei­ne chi­rur­gi­sche Re­vi­sion (Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on oder He­mi­sek­ti­on) ist nicht mög­lich.
  • Es liegt ei­ne Zahn­ver­la­ge­rung vor (häu­fig bei Weis­heits­zäh­nen) oder ein Platz­man­gel, der durch kie­fer­or­tho­pä­di­sche Maß­nah­men nicht be­ho­ben wer­den kann.
  • Über­zäh­li­ge Zäh­ne müs­sen ent­fernt wer­den, wenn sie den Durch­bruch der re­gel­rech­ten Zäh­ne be­hin­dern.

Re­la­tive In­di­ka­ti­o­nen zur Ex­trak­ti­on

  • Es liegt ei­ne star­ke Zer­stö­rung der Zahn­hart­sub­stan­zen (Zahn­schmelz, Den­tin) vor und der Zahn­er­halt mit­­tels Fül­lung oder Kro­ne ist nicht mehr auf Dau­er mög­lich.
  • Der Pa­tient lehnt zahn­er­hal­ten­de Maß­nah­men ab, muss aber den­noch von sei­nen Schmer­zen be­freit wer­den.
  • Der Pa­tient kann die fi­nan­ziel­len Mit­tel für not­wen­di­ge zahn­er­hal­ten­de Maß­nah­men (z. B. ei­ne Kro­ne) nicht auf­brin­gen. (So­zia­le In­di­ka­ti­on)
  • Es liegt ein Miss­ver­hält­nis zwi­schen Zahn- und Kie­fer­grö­ße vor, so dass nicht al­le Zäh­ne aus­rei­chen­den Platz ha­ben. (Sys­te­ma­tische Ex­trak­ti­ons­the­ra­pie im Rah­men ei­ner kie­fer­or­tho­pä­di­schen Be­hand­lung)
  • Der Zahn wird als Aus­gleichs­ex­trak­ti­on ent­nom­men, wenn in der ge­gen­über­lie­gen­den Kie­fer­hälf­te ein Zahn fehlt und ei­ne (Mit­tel­li­nien)­ver­schie­bung ver­mie­den wer­den soll. (z. B.: Zahn 35 fehlt und Zahn 45 wird im Rah­men ei­ner Aus­gleichs­ex­trak­ti­on ent­fernt.)

Zahnextraktion: Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

Kon­tra­in­di­ka­tio­nen zur Ex­trak­ti­on be­ste­hen meis­tens tem­po­rär und be­treffen die all­ge­mein­me­di­zi­nische Ope­ra­tions­fä­hig­keit des Pa­tien­ten oder ei­ne lo­ka­le chi­rur­gi­sche Er­kran­kung (z. B. Ab­szeß, Tu­mor). Die Ex­trak­ti­on soll­te dann nach ent­spre­chen­der Vor­be­hand­lung und ggf. un­ter so­ge­nann­ten Ri­si­ko­be­din­gun­gen durch­ge­führt wer­den.

Lo­ka­le Kon­tra­in­di­ka­tio­nen

  • Aku­te Ent­zün­dun­gen
  • Ra­dia­tio und Che­mo­the­ra­pie

All­ge­mein­me­di­zi­nische Kon­tra­in­di­ka­tio­nen

  • An­ti­ko­agu­la­ti­on, hä­mor­rha­gi­sche Di­a­the­sen oder Hä­mo­phi­lie (Rück­spra­che mit be­han­deln­dem Arzt bzgl. der ak­tu­el­len Ge­rin­nungs­pa­ra­me­ter und er­for­der­li­cher Sub­sti­tu­ti­on oder Än­de­rung der Me­di­ka­ti­on)
  • Aku­te Pha­se ei­nes Herz­in­fark­tes
  • Aku­te Leu­ko­sen und A­gra­nu­lo­zy­to­sen
  • Schwe­re Herz-Kreis­lauf­in­suf­fi­zi­enz

Extraktion eines Weisheitszahns

Die häu­fig­ste Form der Zahn­ex­trak­ti­on ist die Weis­heits­zahn-OP. Die­se er­folgt in al­ler Re­gel un­ter ört­li­cher Be­täu­bung, wo­bei auch ei­ne Voll­nar­ko­se mög­lich ist. Die Kos­ten des Ein­griffs inkl. Be­täu­bung wer­den von der GKV über­nom­men, so­fern der Zahn­arzt ei­ne Not­wen­dig­keit für den Ein­griff sieht. Möch­te sich der Pa­tient auf ei­ge­nen Wunsch die Weis­heits­zäh­ne ent­fer­nen las­sen, hat er die Kos­ten voll­stän­dig selbst zu zah­len.

Möch­te der Pa­tient ei­ne Nar­ko­se, wer­den die­se Kos­ten nicht in je­dem Fall er­stat­tet. Sie wer­den er­stat­tet, wenn z. B. ge­sund­heit­li­che Grün­de ge­gen ei­ne Be­täu­bung spre­chen oder der Weis­heits­zahn nur sehr schwie­rig zu ent­fer­nen ist. Zu­dem über­nimmt die GKV die Kos­ten für ei­ne Nar­ko­se, wenn es sich beim Pa­tien­ten um ei­nen Angst­pa­tien­ten han­delt oder wenn al­le vier Weis­heits­zäh­ne in ei­ner Sit­zung ge­zo­gen wer­den sol­len und Kom­pli­ka­tio­nen zu be­fürch­ten sind. Die Nar­ko­se wird eben­falls von der GKV über­nom­men, wenn die­se von vorn­he­rein vom Zahn­arzt vor­ge­schla­gen wur­de.

Wer oh­ne Not­wen­dig­keit ei­ne Nar­ko­se wünscht, der muss mit Kos­ten von 80 bis 250 Eu­ro rech­nen.

In­for­ma­ti­o­nen zur DFV Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Wie ist der Ablauf der Zahnextraktion?

Vor der Operation

Eine Zahnextraktion wird in aller Regel unter örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) durchgeführt. Nach Injektion des Anästhetikums wird der Kieferbereich um den Zahn taub. Während der Operation können also keine Schmerzen auftreten.

Das Operationsverfahren

Über das genaue Vorgehen entscheidet der Arzt, sobald der Zahn frei zugänglich ist. Im Normalfall verläuft die Zahnextraktion dann folgendermaßen:

  • Das Zahnfleisch wird vom Zahn entfernt.
  • Der Zahn wird mit einer Extraktionszange gegriffen und in schaukelnden Bewegungen von den Fasern, die ihn am Kiefer fixieren, gelöst. Der Kieferknochen wird dabei leicht gedehnt, so dass der Zahn sich lockert.
  • Der Zahn kann nun herausgezogen werden.

Nach der Operation

Nach der Operation wird das Zahnfach gesäubert und ein Wattetupfer eingelegt, um die Blutung der Wunde zu stoppen. Durch die Blutgerinnung bildet sich ein Blutpfropf, der die Wunde verschließt und vor dem Eindringen von Fremdkörpern und Krankheitserregern schützt.

Spezielle sowie allgemeine Risiken und Komplikationen

    • Schmerzen
    • Blutergüsse
    • Verletzung der Blutgefäße
    • Schwellungen
    • Entzündungen
    • gestörte Wundheilung
    • Nachblutung oder Fehlen des Blutpfropfens (Alveolitis)
    • Eröffnung der Kieferhöhle (Mund-Antrum-Verbindung) im Oberkiefer. Die Kieferhöhle muss mit einer plastischen Deckung verschlossen werden.
    • Nervenschäden (z.B. Unterkiefernerv)
    • Schädigung benachbarter Zähne
    • Fraktur einer Zahnwurzel: Wenn eine Wurzel abbricht, muss der Zahnarzt sie freilegen, um sie besser zu entfernen.
    • Ankylose: Der Zahn ist mit dem Knochen verwachsen und sehr schwer zu ziehen. Der Zahnarzt muss den Kieferknochen um die Zahnwurzel herum entfernen.
    • Unnormale Wurzelformationen, die die Extraktion erschweren: Die Backenzähne haben krumme Wurzeln und der Zahnarzt muss die Wurzelanteile des Backenzahns voneinander trennen, um sie einzeln zu lösen.
    • Luxation (Ausrenkung) des Kiefergelenks: Dazu kann es kommen, wenn die Zahnextraktion länger dauert.
    • Abbrechen des Zahns

Was kostet eine Zahnextraktion?

Wie viel die gesamte Behandlung kostet und ob Sie einen Eigenanteil leisten müssen, ist von den Kosten für die Vorbereitung des Eingriffs abhängig. Durch die Art der Röntgenanalyse, CT, DVT sowie eine evtl. notwendige, professionelle Zahnreinigung können Kosten entstehen, die nicht in der Kassenleistung enthalten sind. Diese Kosten können im Bereich zwischen 300 und 800 Euro liegen.

Wünschen Sie, dass der Zahn unter Vollnarkose oder der Verwendung von Lachgas gezogen wird, obwohl hierfür keine medizinische Indikation vorliegt, sind die Kosten dafür auch selbst zu tragen. Bei Lachgas sind das 100 bis 200 Euro. Bei einer Vollnarkose belaufen sich die Kosten durchschnittlich auf 200 bis 350 EUR je Stunde.

Wie bei allen zahnärztlichen Behandlungen sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob Sie einen Teil der Kosten selbst zu tragen haben. Dies wird im Heil- und Kostenplan aufgelistet.

Was übernimmt die GKV?

Die Kosten für die eigentliche Zahnextraktion übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in aller Regel vollständig. Möchte man die entstandene Lücke daraufhin mit Zahnersatz füllen, erstattet die gesetzliche Krankenkasse 50 % der Kosten als Festzuschuss für eine Standardbehandlung, denn für jeden Befund ist eine festgeschriebene Regelversorgung bzw. Standardtherapie vorgesehen. Kostet die Standardbehandlung beispielsweise 800 Euro, dann erstattete die Krankenkasse 400 Euro. Wer eine höherwertige Versorgung wünscht und sich für eine andere Lösung als die Regelversorgung entscheidet, erhält dennoch nur den Festzuschuss in Höhe von 400 Euro, auch wenn man sich z. B. für ein Implantat entscheidet. Ein Einzelimplantat im Backenzahnbereich kostet ca. 1.000 bis 2.500 Euro. Den Großteil dieser Kosten müssen Patienten privat tragen.

Was übernimmt die DFV?

Der neunmalige Stiftung Warentest Testsieger DFV-ZahnSchutz übernimmt bis zu 100 % aller Kosten, die Ihnen beim Zahnarzt entstehen. Dazu gehören selbstverständlich auch Vor- und Nachbehandlungen sowie alle anästhetische Leistungen und sonstige Leistungen zur Schmerzausschaltung.

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FAQs zum Thema Zahnextraktion

  • Nach einer Zahnextraktion sollten Sie mindestens drei Stunden lang kühlen. Das wirkt der Schwellung und den Schmerzen entgegen. Um Unterkühlung zu vermeiden, sollten Sie das Kühlkissen in einen Waschlappen stecken und immer wieder für kurze Zeit abnehmen. Das Lutschen von Eiswürfeln wird ebenfalls empfohlen. Wenden Sie innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Zahnentfernung keinesfalls Wärme an.

  • Ob man nach einer Zahnextraktion krankgeschrieben wird, hängt von der jeweiligen Situation ab. Betroffene sollten dies am besten im Vorfeld mit dem behandelnden Zahnarzt besprechen. Dieser entscheidet, ob aus medizinischen Gründen eine Krankschreibung erfolgen muss.

    Wer schwere körperliche Arbeit verrichtet oder mit chemischen Dämpfen sowie Staub zu tun hat, muss sich in jedem Fall krankschreiben lassen. Bei Tätigkeiten mit Publikumsverkehr, (z. B. im Hotelempfang) kann die Schwellung ebenfalls einen Grund darstellen, der Arbeit zunächst fernzubleiben.

  • Häufiges Spülen und Saugen an der Wunde ist der Heilung nicht zuträglich. Spülen Sie zunächst nur nach den Mahlzeiten mit ein bis zwei Schlucken abgekochtem Wasser. Sie können Salz oder Kamillenlösung hinzufügen.

  • Zur Linderung der Schmerzen werden in aller Regel Ibuprofen oder Paracetamol verordnet. Sie dürfen keine Schmerzmittel mit blutverdünnender Wirkung einnehmen (ASS, Aspirin oder Acesal).

  • Eine Zahnextraktion ist nicht allzu zeitaufwändig. Die Dauer ist davon abhängig, wie viele Wurzeln der Zahn hat und wie sehr diese im Knochen verankert sind. Vorhergehende Behandlungen am betroffenen Zahn, können eine Extraktion erschweren. Ebenso spielt die Erfahrung des Zahnarztes eine große Rolle. Erfahrene Experten ziehen einen Zahn meistens innerhalb von wenigen Minuten. Ein komplizierter Eingriff dauert natürlich länger.

  • Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

    Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.

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