DFV-Auslandsreiseschutz© wundervisuals
Auslandsreisekrankenversicherung Stiftung Warentest

Auslandskranken­versicherung Wir schützen Sie, wo immer Sie sind

  • Stiftung Warentest "Sehr gut"
  • 24h Reise-Notrufservice
  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Krankenrücktransport

Tarife anzeigen

Unsere Auslandsreise­kranken­versicherung für Singles und Familien

SingleStiftung Warentest "Sehr gut"

100 %
Erstattung

Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen

Für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise

Such- und Rettungskosten

Krankenrücktransport

24h-Reise-Notrufservice

ab20 €/jährl.
Online abschließen
FamilieStiftung Warentest "Sehr gut"

100 %
Erstattung

Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen

Für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise

Such- und Rettungskosten

Krankenrücktransport

24h-Reise-Notrufservice

ab40 €/jährl.
Online abschließen

Stiftung Warentest "SEHR GUT" im Single- und Familien-Tarif

Auslandsreisekranekenversicherung Stiftung Warentest "sehr gut"

Wer ins Ausland fährt, der braucht eine zuverlässige Auslands­kranken­versicherung, weil die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt. 

Stiftung Warentest Finanztest (05/2024) hat in seinem Test zur Auslandskrankenversicherung 37 Familientarife und 46 Singletarife untersucht. Der DFV-AuslandsreiseSchutz hat in beiden Testkategorien mit der hervorragenden Note „SEHR GUT“ abgeschlossen.

DFV-AuslandsreiseSchutz Leistungen im Überblick

Single
Familie
Versicherte Person(en)

Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.

Single

Familie

Kranken­versicherungs­schutz im Ausland

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Krankenhaus­aufenthalte

Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem voll­stationären Krankenhaus­aufenthalt.

Ambulante ärztliche Leistungen

Erstattet werden ambulante Leistungen von:

  • Ärzten
  • Heilpraktikern
  • Chirotherapeuten
  • Osteopathen

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Die von einem Arzt verordnet wurden.

Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

Heilmittel sind z. B.:

  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Massagen
  • Medizinische Packungen
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie

Hilfsmittel

Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausge­nommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.

Zahnärztliche Leistungen

Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Aus­führung; Notwendige Repara­turen von vorhandenen Inlays (Einlage­füllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wieder­her­stellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Such-, Rettungs- und Bergungs­kosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungs­fall).

Krankentransporte

Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Rücktransport aus dem Ausland

Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls ein Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht. Zusätzlich muss die versicherte Person minderjährig sein ODER die Begleitung medizinisch notwendig sein.

24h-Reise-Notrufservice

Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die Notruf­nummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen am Anfang des Beiblattes DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance.

Versicherte Person(en)

Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.

Single

Familie

Kranken­versicherungs­schutz im Ausland

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Krankenhaus­aufenthalte

Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem voll­stationären Krankenhaus­aufenthalt.

Ambulante ärztliche Leistungen

Erstattet werden ambulante Leistungen von:

  • Ärzten
  • Heilpraktikern
  • Chirotherapeuten
  • Osteopathen

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Die von einem Arzt verordnet wurden.

Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

Heilmittel sind z. B.:

  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Massagen
  • Medizinische Packungen
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie

Hilfsmittel

Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausge­nommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.

Zahnärztliche Leistungen

Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Aus­führung; Notwendige Repara­turen von vorhandenen Inlays (Einlage­füllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wieder­her­stellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Such-, Rettungs- und Bergungs­kosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungs­fall).

Krankentransporte

Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Rücktransport aus dem Ausland

Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls ein Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht. Zusätzlich muss die versicherte Person minderjährig sein ODER die Begleitung medizinisch notwendig sein.

24h-Reise-Notrufservice

Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die Notruf­nummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen am Anfang des Beiblattes DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance.

Gute Gründe zur DFV zu wechseln

100% Kostenerstattung
Keine Selbstbeteiligung

Im DFV-AuslandsreiseSchutz gibt es keine Selbstbeteiligungskosten. Das bedeutet für Sie, dass 100 % der Kosten bei Krankheit im Ausland übernommen werden.

24/7 Notfall-Service
24/7 Notfall-Service

Ein 24-Stunden-Notfallkontakt steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Damit sind wir für Sie da, wenn Sie im Ausland behandelt werden müssen.

Weltweiter Versicherungsschutz
Weltweiter Schutz

Sie sind weltweit geschützt. So sind z.B. Behandlungen in den USA und Kanada automatisch mitversichert. Eine schriftliche Bestätigung für das Reiseland kann bequem in der App heruntergeladen werden.

Keine Wartezeit beim Abschluss
Sofortiger Versichungsschutz

Der DFV-AuslandsreiseSchutz greift sofort. Voraussetzung ist, dass Sie ihn noch in Deutschland vor dem Grenzübertritt abgeschlossen haben.

Alles in einer App
Einfache Kostenerstattung

Rechnung fotografieren, in der App hochladen und innerhalb kürzester Zeit Geld erhalten. Mit der bestbeweteten Versicherungsapp Deutschlands!

Fallbeispiele Auslandskrankenversicherung

Fallbeispiel Magen-Darm-Erkrankung
Magen-Darm-Erkrankung:
ca. 300 Euro

Im Ranking der häufigsten Ur­laubs­er­kran­kun­gen ist die un­ge­schla­ge­ne Nummer 1 nach wie vor die Magen-Darm-Erkrankung. Klingt harmlos, kann aller­dings ernst und auch sehr teuer werden – so wie bei einem unserer Ver­sicherten. Der 20-Jährige ist während seines Ägypten-Urlaubs leider daran erkrankt. Kosten­punkt für ärztliche Behandlung und Medi­kamente: 300 €.

Fallbeispiel Zahnunfall
Zahnunfall:
ca. 1.500 Euro

Im Urlaub schmeckt das Essen bekannt­lich besonders lecker. Da kann man schon mal beherzt zu­beißen. Nur leider ärgerlich, wenn die Zähne dabei auf zu harten Wider­stand treffen – so wie bei unserem 60-jährigen Ver­si­cher­ten. Beim Bar­becue in den USA ist die Zahn­prothese gebroch­en. Kosten für die Repa­ratur zur Wieder­herstellung der Kauf­fähigkeit: 1.500 €.

Fallbeispiel Oberschenkelhalsbruch
Oberschenkelhalsbruch:
ca. 20.000 Euro

Der Zauber der finnischen Berge ist allseits bekannt und sollte we­nigs­tens einmal im Leben erkundet werden. Das dachte sich auch eine unserer betagteren Ver­sicherten. Mit 80 Jahren ist eine Ober­schen­kel­halsfraktur, die sich die Dame dort leider zuzog, allerdings mehr als ernst­zunehmend. Kosten für den Kranken­haus­aufenthalt: 5.000 €. Kosten für den Rück­transport: 15.000 €.

Fallbeispiel Komplikationen in der Schwangerschaft
Schwangerschafts­komplikationen:
ca. 500 Euro

Eine Reise in der Schwangerschaft ist immer mit gewissen Risiken verbunden. Allerdings möchte und sollte auch nicht jede schwangere Frau darauf verzichten müssen. Wenn es dann doch zu Komp­li­ka­tio­nen kommt, gilt es Mutter und Baby so schnell wie möglich zu versorgen. So wie bei unserer 30-jährigen Ver­sicherten, die in Italien ganz un­ver­hofft vorzeitige Wehen hatte. Kosten für Arztbesuch, In­fusion und Medi­kamente: 500 €.

Häufige Fragen zur Auslandskranken­versicherung

Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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