Krankenzusatzversicherung für Kinder.© Valerii Apetroaiei

Krankenhauszusatz­versicherung für Kinder und Jugendliche

  • Rooming-In
  • Beitragsstabilität 
  • Freie Arztwahl
  • Inkl. AuslandsreiseSchutz

Tarife anzeigen

Warum ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Wenn Kinder krank werden, zählt für Eltern nur eins: die beste medizinische Versorgung. Mit unserer Krankenhauszusatzversicherung erhalten Sie genau das – Chef­arzt­be­hand­lung, ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Möglichkeit zum Rooming-in, damit Sie an der Seite Ihres Kindes bleiben können und es mehr Ruhe für die Genesung hat. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind immer die bestmögliche Behandlung erhält – genau dann, wenn es am wichtigsten ist.

Unsere Krankenhaus­zusatzversicherung für Kinder Jetzt Beitrag berechnen

BasisOhne Gesundheitsfragen

Einbettzimmer

Bei Unfall

100 % Erstattung
Chefarztbehandlung
Freie Krankenhauswahl

Rooming-In

Auslands­reisekranken

keine Wartezeiten

Assistance
24-h Servicehotline

ab3,99 €
Online abschließen
KomfortTop Preis/Leistung

Einbettzimmer

Bei Unfall
und schwerer Krankheit

100 % Erstattung
Chefarztbehandlung
Freie Krankenhauswahl

Rooming-In

Auslands­reisekranken

keine Wartezeiten

Assistance
24-h Servicehotline

ab7,36 €
Online abschließen
PremiumStiftung Warentest "sehr gut"

Zweibettzimmer

Bei allen Krankheiten
(ohne Einschränkung)

100 % Erstattung
Chefarztbehandlung
Freie Krankenhauswahl

Rooming-In

Auslands­reisekranken

keine Wartezeiten

Assistance
24-h Servicehotline

ab10,26 €
Online abschließen
ExklusivTop Schutz

Einbettzimmer

Bei allen Krankheiten
(ohne Einschränkung)

100 % Erstattung
Chefarztbehandlung
Freie Krankenhauswahl

Rooming-In

Auslands­reisekranken

keine Wartezeiten

Exklusiv Assistance
24-h Servicehotline
Facharzttermin in 5 Tagen

ab15,26 €
Online abschließen

Gute Gründe für den DFV-KlinikSchutz für Kinder

Gute Gründe - RoomingIn
Rooming-In

Sei­en Sie Tag und Nacht an der Sei­te Ih­res Kin­des. So füh­len sich die klei­nen Pa­ti­en­ten si­cher und ge­bor­gen – ge­ra­de dann, wenn Ih­re Nä­he am meis­ten ge­braucht wird.

Gute Gründe - Beitragsstabilität
Beitragsstabilität

Bis zum 21. Ge­burts­tag Ih­res Kin­des zah­len Sie stets den glei­chen Be­trag, so­dass Sie be­ru­higt vor­sor­gen kön­nen, oh­ne sich über stei­gen­de Kos­ten Ge­dan­ken ma­chen zu müs­sen.

Weltweiter Versicherungsschutz
Weltweiter Schutz inklusive

Ob zu­hau­se oder auf Rei­sen – Ihr Kind ist welt­weit op­ti­mal ab­ge­si­chert und er­hält die bes­te me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung. So kön­nen Sie und Ihr Kind sor­gen­frei un­ter­wegs sein, egal wo das Aben­teu­er hin­führt!

Alles in einer App
Eine App. Null Papierkram.

Rech­nung fo­to­gra­fie­ren, in der App hoch­la­den und in­ner­halb kür­zes­ter Zeit Geld er­hal­ten. Mit der best­be­wer­te­ten Ver­si­che­rungs­app Deutsch­lands!

Freunde werben Programm
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Emp­feh­len Sie un­se­re Ver­­­si­cher­un­g­en wei­ter! Für je­de er­­fol­g­­rei­che Emp­feh­lung gibt´s ei­nen Ama­zon-Gut­schein - Jetzt Freun­de wer­ben.

Krankenhaus­zusatzversicherung Leistungen im Überblick

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Unter­kunft

Einbettzimmer

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

Einbettzimmer

Bei äußerer Ein­wirk­ung

bzw. allen versicherten Gesundheitsschädigungen

Bei schweren Krank­heiten

Bei allen Krank­heiten

Auslands­reise­kranken­ver­sicherung
  • Ärztliche, zahnärztliche oder stationäre Akutversorgung im Ausland
  • Krankenrücktransporte aus dem Ausland
  • Überführungskosten aus dem Ausland
  • Bestattungskosten im Ausland (max. in Höhe vergleichbarer Überführungskosten)

Zu­zahl­ungen im Kranken­haus

bei vollstationären Heilbehandlungen

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

Tage­geld

bei vollstationären Rehabilitationsmaßnahmen (je Versicherungsjahr)

100 €/Tag
max. 21 Tage

100 €/Tag
max. 21 Tage

100 €/Tag
max. 21 Tage

100 €/Tag
max. 21 Tage

Ersatz­kranken­haus­tage­geld

bei Verzicht auf

  • versicherte gesondert berechnbare Unterkunft 40 €/Tag
  • gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen 60 €/Tag
  • gesondert berechenbare Unterkunft und gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen 100 €/Tag

Im DFV-KlinikSchutz Basis, Komfort und Exklusiv ersetzen wir beim Verzicht auf die Unterkunft im Einbettzimmer zusätzlich die Aufwendungen für die gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer.

Wird in der Tarifvariante DFV-KlinikSchutz Premium die Unterbringung im Einbettzimmer in Anspruch genommen, ersetzen wir die Aufwendungen, die bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer entstanden wären.

bis zu 100 €

bis zu 100 €

bis zu 100 €

bis zu 100 €

Rooming-in

Unterkunft eines Erziehungsberechtigten im Krankenhaus während eines stationären Aufenthaltes einer minderjährigen versicherten Person

100 %

100 %

100 %

100 %

Assistance

Telefonische Zweitmeinung, Erläuterung von Diagnosen, Organisatorische Unterstützung, etc.

Exklusiv Assistance

Unser Serviceversprechen:

  • Termin bei einem spezialisierten Facharzt innerhalb von 5 Werktagen
  • Ausgleichszahlung bis zu 5.000 € wenn Termin beim Facharzt erst nach 5 Tagen erfolgt
  • Erstattung der Fahrt- oder Beförderungs- sowie Übernachtungskosten
  • Kinderbetreuungskosten bis zu 2.000 €

Unter­kunft

Einbettzimmer

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

Einbettzimmer

Bei äußerer Ein­wirk­ung

bzw. allen versicherten Gesundheitsschädigungen

Bei schweren Krank­heiten

Bei allen Krank­heiten

Auslands­reise­kranken­ver­sicherung
  • Ärztliche, zahnärztliche oder stationäre Akutversorgung im Ausland
  • Krankenrücktransporte aus dem Ausland
  • Überführungskosten aus dem Ausland
  • Bestattungskosten im Ausland (max. in Höhe vergleichbarer Überführungskosten)

Zu­zahl­ungen im Kranken­haus

bei vollstationären Heilbehandlungen

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

Tage­geld

bei vollstationären Rehabilitationsmaßnahmen (je Versicherungsjahr)

100 €/Tag
max. 21 Tage

100 €/Tag
max. 21 Tage

100 €/Tag
max. 21 Tage

100 €/Tag
max. 21 Tage

Ersatz­kranken­haus­tage­geld

bei Verzicht auf

  • versicherte gesondert berechnbare Unterkunft 40 €/Tag
  • gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen 60 €/Tag
  • gesondert berechenbare Unterkunft und gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen 100 €/Tag

Im DFV-KlinikSchutz Basis, Komfort und Exklusiv ersetzen wir beim Verzicht auf die Unterkunft im Einbettzimmer zusätzlich die Aufwendungen für die gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer.

Wird in der Tarifvariante DFV-KlinikSchutz Premium die Unterbringung im Einbettzimmer in Anspruch genommen, ersetzen wir die Aufwendungen, die bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer entstanden wären.

bis zu 100 €

bis zu 100 €

bis zu 100 €

bis zu 100 €

Rooming-in

Unterkunft eines Erziehungsberechtigten im Krankenhaus während eines stationären Aufenthaltes einer minderjährigen versicherten Person

100 %

100 %

100 %

100 %

Assistance

Telefonische Zweitmeinung, Erläuterung von Diagnosen, Organisatorische Unterstützung, etc.

Exklusiv Assistance

Unser Serviceversprechen:

  • Termin bei einem spezialisierten Facharzt innerhalb von 5 Werktagen
  • Ausgleichszahlung bis zu 5.000 € wenn Termin beim Facharzt erst nach 5 Tagen erfolgt
  • Erstattung der Fahrt- oder Beförderungs- sowie Übernachtungskosten
  • Kinderbetreuungskosten bis zu 2.000 €

Vorteile der Krankenhauszusatzversicherung für Kinder und Jugendliche

  • Kei­ne War­te­zeit: Ihr Kind ist vom ers­ten Tag an ab­ge­si­chert. Sie kön­nen die Leis­tun­gen der Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung so­fort nach Ver­trags­be­ginn in An­spruch neh­men, oh­ne Ver­zö­ge­rung.
  • Täg­li­ches Kün­di­gungs­recht: Soll­ten Sie den DFV-Kli­nik­Schutz nicht mehr be­nö­ti­gen, kön­nen Sie den Ver­trag je­der­zeit, oh­ne Ein­hal­tung ei­ner Kün­di­gungs­frist, täg­lich be­en­den.
  • Ein­fa­che Kos­ten­er­stat­tung: Wenn das Kind krank wird oder ei­nen Un­fall hat,  ist Bü­ro­kra­tie das Letz­te, wor­über Sie sich Ge­dan­ken ma­chen wol­len. Rei­chen Sie die Rech­nung ein­fach über un­ser DFV-Kun­den­por­tal oder die DFV-App ein, und wir er­stat­ten Ih­nen die Kos­ten schnell und un­kom­pli­ziert. 
  • Inkl. As­sis­tan­ce- oder Ex­klu­siv-As­sis­tan­ce-Leis­tun­gen: Un­se­re 24-Stun­den-Hot­line steht Ih­nen rund um die Uhr zur Ver­fü­gung. Sie er­hal­ten in­di­vi­du­el­le me­di­zi­ni­sche In­for­ma­tio­nen, Un­ter­stüt­zung bei der Or­ga­ni­sa­ti­on des Kran­ken­haus­auf­ent­hal­tes Ih­res Kin­des, te­le­fo­ni­sche Zweit­mei­nun­gen und aus­führ­li­che Er­läu­te­run­gen zu Dia­gno­sen. Im Ta­rif „Ex­klu­si­v“ pro­fi­tie­ren Sie un­ter an­de­rem von zu­sätz­li­chen As­sis­tan­ce-Leis­tun­gen, wie der schnel­len Ter­min­ver­ga­be bei ei­nem spe­zia­li­sier­ten Fach­arzt in­ner­halb von fünf Ta­gen bei schwe­ren Er­kran­kun­gen.
     
Auszeichnung

Krankenhaus­zusatzversicherung

Stiftung Warentest „SEHR GUT“

Unsere stationäre Zusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Premium wurde von Stiftung Warentest (07/2020) für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit „SEHR GUT“ (0,8) ausgezeichnet.

Jetzt beantragen

Unsere Leistungen für Kinder DFV-KlinikSchutz

Krankenhauszusatzversicherung für Kinder - Rooming-In© Morsa Images

Rooming-In

Wenn Kin­der krank sind, brau­chen sie be­son­ders viel Nä­he und Ge­bor­gen­heit. Wenn Ihr Kind ins Kran­ken­haus muss und Sie über Nacht bei ihm blei­ben möch­ten, über­neh­men die ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen hier­für nicht im­mer die Kos­ten. Mit un­se­rer Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung kön­nen El­tern Tag und Nacht bei ih­rem Kind blei­ben. Dank Roo­m­ing-In wird der Kran­ken­haus­auf­ent­halt für die Klei­nen deut­lich an­ge­neh­mer, da sie die ver­trau­te Un­ter­stüt­zung ih­rer El­tern im­mer in ih­rer Nä­he ha­ben. Das gibt nicht nur dem Kind Si­cher­heit, son­dern auch den El­tern ein be­ru­hi­gen­des Ge­fühl, je­der­zeit da zu sein und hel­fen zu kön­nen

Krankenhauszusatzversicherung für Kinder - Privatärztliche Behandlung

Privatärztliche Behandlung

Schwe­re Un­fäl­le oder ernst­haf­te Er­kran­kun­gen kön­nen auch un­se­re Kleins­ten tref­fen. In sol­chen Si­tua­tio­nen möch­ten El­tern si­cher sein, dass ihr Kind die best­mög­li­che me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung er­hält. Doch ge­setz­li­che Kran­ken­kas­sen de­cken kei­ne zu­sätz­li­chen Kos­ten für ei­ne Chef­arzt­be­hand­lung ab. Mit dem DFV-Kli­nik­Schutz für Kin­der sind Ih­re Sor­gen un­be­grün­det: Schon die jüngs­ten Pa­ti­en­ten ha­ben An­spruch auf ei­ne pri­vat­ärzt­li­che Be­hand­lung. Das be­deu­tet, dass Ihr Kind von füh­ren­den Spe­zia­lis­ten oder so­gar vom Chef­arzt per­sön­lich be­han­delt wird. So kön­nen Sie si­cher sein, dass Ihr Kind in den bes­ten Hän­den ist und im­mer die op­ti­ma­le me­di­zi­ni­sche Be­treu­ung be­kommt.

Krankenhauszusatzversicherung für Kinder - freie Krankenhauswahl© ismagilov

Freie Kran­ken­haus­wahl

Wenn es um die Ge­sund­heit Ih­res Kin­des geht, möch­ten Sie viel­leicht nicht im­mer das nächst­ge­le­ge­ne, son­dern das bes­te Kran­ken­haus wäh­len. Bei rein ge­setz­li­cher Ver­si­che­rung ha­ben El­tern je­doch kei­nen An­spruch auf freie Kran­ken­haus­wahl und müs­sen die Mehr­kos­ten selbst tra­gen, wenn sie sich für ei­ne spe­zia­li­sier­te Kli­nik oder ei­nen be­stimm­ten Arzt ent­schei­den. Mit dem DFV-Kli­nik­Schutz kön­nen Sie fle­xi­bel be­stim­men, wo Ihr Kind be­han­delt wird – ob in der Nä­he oder in ei­ner wei­ter ent­fern­ten, spe­zia­li­sier­ten Kli­nik. So stel­len Sie si­cher, dass Ihr Kind die best­mög­li­che Ver­sor­gung er­hält und ge­nau die Un­ter­stüt­zung be­kommt, die es braucht.

Krankenhauszusatzversicherung für Kinder - Unterbringung im Ein - und Zweibettzimmer.© Ridofranz

Un­ter­brin­gung im Ein- oder Zwei­bett­zim­mer

Kin­der brau­chen im Krank­heits­fall viel Ru­he und ei­ne stress­freie Um­ge­bung. Die ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­neh­men al­ler­dings nur die Kos­ten für die Un­ter­brin­gung in ei­nem Mehr­bett­zim­mer.  Un­se­re Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung si­chert Ih­nen die Un­ter­brin­gung im Ein- oder Zwei­bett­zim­mer für Ihr Kind. In ei­ner ru­hi­gen und an­ge­neh­men At­mo­sphä­re kann sich Ihr Kind schnel­ler er­ho­len und wird we­ni­ger durch frem­de Kin­der und de­ren An­ge­hö­ri­ge ge­stört.  

Krankenhauszusatzversicherung für Kinder - Assistance Leistung© Poike

As­sis­tan­ce-Leis­tung

Wir las­sen Sie nicht al­lein: Un­se­re 24-Stun­den-As­sis­tan­ce-Leis­tun­gen ste­hen Ih­nen je­der­zeit zur Ver­fü­gung. Von me­di­zi­ni­schen In­for­ma­tio­nen über die Or­ga­ni­sa­ti­on des Kran­ken­haus­auf­ent­hal­tes bis hin zu ei­ner te­le­fo­ni­schen Zweit­mei­nung – wir un­ter­stüt­zen Sie bei je­dem Schritt. So sind Sie bes­tens in­for­miert und kön­nen die rich­ti­gen Ent­schei­dun­gen für die Ge­sund­heit Ih­res Kin­des tref­fen. Im Ta­rif „Ex­klu­si­v“ er­hält das Kind zu­sätz­li­che As­sis­tan­ce-Leis­tun­gen, wie ei­ne Fach­arzt­ter­min­ver­ga­be in­ner­halb von fünf Ta­gen bei schwe­ren Er­kran­kun­gen. 

Krankenhauszusatzversicherung für Kinder - inkl. Auslandsreisekrankenversicherung.© pixdeluxe

Inkl. Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung

Auf Rei­sen oder im Ur­laub pas­sie­ren schnell mal Un­fäl­le, oder das Kind isst oder trinkt et­was, das es nicht ver­trägt. Mit dem DFV-Kli­nik­Schutz ist Ihr Kind nicht nur in Deutsch­land, son­dern welt­weit ab­ge­si­chert. Egal, ob es sich um ei­nen Fa­mi­li­en­ur­laub oder ei­nen Be­such bei der Fa­mi­lie im Aus­land han­delt, Ihr Kind ist im­mer und über­all bes­tens ver­sorgt. Die Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung bie­tet Ih­nen die Frei­heit, un­be­sorgt zu rei­sen, da Ihr Kind welt­weit den­sel­ben Schutz ge­nie­ßt. So kön­nen Sie oh­ne rei­sen, egal, wo auf der Welt Sie ge­ra­de sind.

Fallbeispiele einer stationären Zusatzversicherung für Kinder und Jugendliche

Armbruch
Armbruch: ca. 300 bis 400 Euro

Un­ser 10-jäh­ri­ger Ver­si­cher­ter muss­te nach ei­nem Arm­bruch für zwei Ta­ge sta­tio­när im Kran­ken­haus be­han­delt wer­den. Die Kos­ten für die Un­ter­brin­gung be­lie­fen sich auf ins­ge­samt 350 Eu­ro. Wir über­nah­men al­le Kos­ten, und dank der bes­ten me­di­zi­ni­schen Be­hand­lung und des ru­hi­gen Zim­mers konn­te der Jun­ge sich schnell er­ho­len.

Mandelentzündung
Mandelentzündung: ca. 800 Euro

Ei­ne 14-Jäh­ri­ge ver­brach­te auf­grund ei­ner schwe­ren Man­del­ent­zün­dung ei­ne Wo­che sta­tio­när im Kran­ken­haus. Dank des DFV-Kli­nik­Schutz konn­te sich das ver­si­cher­te Mäd­chen in Ru­he in ih­rem Ein­bett­zim­mer er­ho­len und er­hielt die bes­te Be­hand­lung durch den Chef­arzt. Die Ge­samt­kos­ten be­lie­fen sich auf 800 Eu­ro und wur­den voll­stän­dig von uns über­nom­men.

Gehirnerschütterung
Gehirnerschütterung: ca. 300 Euro

Un­ser 1-jäh­ri­ger Ver­si­cher­ter wur­de nach ei­ner Ge­hirn­er­schüt­te­rung zwei Ta­ge lang sta­tio­när im Kran­ken­haus be­han­delt. Die Mut­ter blieb na­tür­lich bei ihm. Die Kos­ten be­lie­fen sich auf ca. 300 Eu­ro. Dank des DFV-Kli­nik­Schutz muss­te die Fa­mi­lie kei­ne Kos­ten selbst tra­gen und konn­te sich ganz auf die Ge­ne­sung ih­res Kin­des kon­zen­trie­ren.
 

Magen-Darm-Infektion
Magen-Darm-Infekt: ca. 400 Euro

Un­se­re 6-jäh­ri­ge Ver­si­cher­te wur­de we­gen ei­nes Ma­gen-Darm-In­fekts vier Ta­ge lang sta­tio­när be­han­delt. Ihr Va­ter kam für die vier Ta­ge mit ins Kran­ken­haus und war rund um die Uhr mit sei­ner Toch­ter in ei­nem Ein­zel­zim­mer un­ter­ge­bracht. Die Kos­ten für den Auf­ent­halt be­lie­fen sich auf 400 Eu­ro, wel­che durch den DFV-Kli­nik­Schutz über­nom­men wur­den.

Blinddarmentfernung
Blinddarmentfernung: ca. 500 Euro

Ein 17-jäh­ri­ger Ver­si­cher­ter muss­te sich ei­ner Blind­darment­fer­nung un­ter­zie­hen. Der fünf­tä­gi­ge Kran­ken­haus­auf­ent­halt führ­te zu Kos­ten von rund 500 Eu­ro, in­klu­si­ve Ein­bett­zim­mer und Chef­arzt­be­hand­lung. Die Kos­ten wur­den voll­stän­dig von uns über­nom­men, so­dass er sich in Ru­he er­ho­len konn­te.
 

Was zahlt die Krankenhauszusatzversicherung für Kinder und Jugendliche?

Unsere Krankenhaus­zusatz­versicherung zahlt für:

Medizinisch notwendige Heilbehandlungen

Freie Krankenhaus- und Artzwahl

Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer

Privatärztliche Leistung
(z.B. Chefarztbehandlung)

Rooming-In

Gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus

Ersatzkrankenhaustagegeld und Tagegeld bei vollstationären Rehabilitationsmaßnahmen

Ambulante und stationsersetzende Heilbehandlungen

Vor- und nachstationäre Behandlungen

Bereitstellungskosten für Kommunikationsmittel

Krankentransporte im Inland

Kosmetische Operationen

Unsere Krankenhaus­zusatz­versicherung zahlt nicht für:

Begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen

Bei Vertragsabschluss bestehende Gesundheitsschädigungen, Krankheiten oder vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle sowie deren Folgen

Teilstationäre Behandlungen

Eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterkunft

Behandlungskosten von Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen

Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung

Entziehungsmaßnahmen

Gebühren für Kommunikationsmittel

Produkthighlights unserer Krankenhauszusatz­versicherung:

Testsieger Stiftung Warentest

Keine Wartezeit

Inklusive Auslandsreisekrankenversicherung

Kostenerstattung per App

Tägliches Kündigungsrecht

Häufige Fragen zur Krankenhaus­zusatzversicherung für Kinder und Jugendliche

Rundum-Schutz für Ihr Kind

Zahnzusatzversicherung für Kinder© visualspace
Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Zahnprophylaxe
  • Kieferorthopädie (KIG 1-5)
  • Schon ab 10,- € im Monat

Zur Zahnzusatzversicherung für Kinder 

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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