SOS – Erste-Hilfe bei Epilepsie
Erleidet jemand einen epileptischen Anfall, sollte man folgende Erste-Hilfe-Maßnahmen umsetzen:
- Ruhe bewahren.
- Auch den Betroffenen beruhigen und möglichst vor Verletzungen schützen.
- Den Patienten während des Anfalls nicht festhalten.
Meistens ist ein Krampfanfall nicht gefährlich und dauert nur wenige Minuten an. Tritt jedoch ein sogenannter Status epilepticus ein, muss unverzüglich ein Notarzt gerufen werden. Ein Status epilepticus dauert in der Regel länger als fünf Minuten oder tritt als Serie mehrerer Anfälle kurz hintereinander auf. Der Patient kommt während des Krampfanfalls nicht wieder vollständig zu Bewusstsein.
Was ist Epilepsie?
Unter dem Begriff Epilepsie werden verschiedene chronische Erkrankungen des Gehirns zusammengefasst. Ein epileptischer Anfall tritt plötzlich auf und führt zu unwillkürlichen, gleichartigen Bewegungs- oder Befindungsstörungen. Nervenzellen feuern im Gehirn für kurze Zeit Impulse synchron und unkontrolliert ab. Dabei werden einzelne Regionen des Gehirns oder beide Gehirnhälften gereizt. Dauer und Symptome dieses Ereignisses können sich sehr unterschiedlich zeigen.
Epilepsie, die sogenannte „Fallsucht“, zählt zu den am häufigsten auftretenden vorübergehenden Funktionsstörungen des Gehirns. Ein epileptischer Anfall kann unterschiedlich stark ausfallen und zu entsprechend unterschiedlichen Auswirkungen führen. So spüren einige Betroffene nur ein Kribbeln oder Zucken einzelner Muskeln. Andere hingegen sind für kurze Zeit „wie weggetreten“ beziehungsweise abwesend. Äußert sich ein Anfall sehr stark, kann es zu einem unkontrollierten Krampfanfall des ganzen Körpers und auch zu kurzer Bewusstlosigkeit kommen.
Epilepsie-Arten
Epilepsie tritt in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen auf. In der Medizin gibt es dazu verschiedene Einteilungsmodelle. Häufig unterscheidet man generalisierte Epilepsien von fokalen Epilepsien:
- Generalisierte Epilepsie: Die generalisierten Anfälle erfassen das gesamte Gehirn. Bei einem tonischen Anfall verkrampfen und versteifen die Gliedmaßen. Einen klonischen Anfall erkennt man an langsamen Zuckungen großer Muskelgruppen. Zudem gibt es noch den tonisch-klonischen Anfall, auch „Grand mal“ genannt.
- Fokale Epilepsie: Fokale Anfälle beschränken sich auf ein begrenztes Hirnareal. Die Symptome des fokalen Anfalls hängen dabei von der Funktion des betroffenen Hirnareals ab. Es kann zu Sehveränderungen (visueller Anfall) oder zu Zuckungen des Arms (motorischer Anfall) kommen. Zudem ist es möglich, dass eine fokal beginnende Epilepsie weiter auf das gesamte Gehirn übergreift. Dies kann einen generalisierten Anfall auslösen.
Epilepsie – Symptome
Wie sich jeweils die Symptome von Epilepsie zeigen, hängt von der spezifischen Form der Erkrankung und von der jeweiligen Ausprägung des epileptischen Anfalls ab. Ein milder Verlauf eines generalisierten Anfalls kann in einer nur kurzen geistigen Abwesenheit (Absence) bestehen. Ein Grand mal hingegen, also ein „großer Anfall“, kann sich folgendermaßen äußern: Zu Beginn verkrampft der Patient, sein Körper versteift sich (tonische Phase), anschließend beginnt der Körper unkontrolliert zu zucken (klonische Phase). Tritt dieser tonisch-klonische Anfall auf, ist der Patient in der Regel bewusstlos.
Ein besonders schweres Ereignis ist der sogenannte Status epilepticus. Dieser Anfall hält länger als fünf Minuten an, kann aber auch als Serie mehrerer Anfälle kurz hintereinander auftreten. Der Patient erlangt zwischendurch nicht das volle Bewusstsein zurück. Tritt ein derart schwerer Anfall auf, muss umgehend ein Notarzt verständigt werden.
Epilepsie – Ursachen
Gründe für die Entstehung von Epilepsie können vielfältig sein. Häufig findet man jedoch keine konkreten Auslöser für die Anfälle, obwohl deutliche Hinweise für eine Ursache im Gehirn vorliegen. Mediziner sprechen dann von einer kryptogenen (ungeklärten) Epilepsie. Von einer idiopathischen Epilepsie ist die Rede, wenn weder krankhafte Veränderungen im Gehirn, noch Stoffwechselstörungen nachweisbar sind. Auch hier liegt dann keine klare Ursache für die Erkrankung vor. Allerdings kann man in einigen Fällen genetische Veränderungen an Rezeptoren für Nervenbotschaften finden. Zwar ist Epilepsie nicht vererbbar, aber Eltern können die Anfälligkeit für Krampfanfälle an ihre Kinder weitergeben. Diese auch als genetische Epilepsie bezeichnete Form, tritt meist dann auf, wenn zusätzlich äußere Faktoren wie etwa Schlafentzug oder hormonelle Umstellungen hinzukommen.
Eine weitere Epilepsie-Form ist die symptomatische Epilepsie oder auch strukturell-metabolische Epilepsie. Patienten, die unter symptomatischer Epilepsie leiden, weisen strukturelle Veränderungen des Gehirns auf oder haben eine bestimmte Grunderkrankung. Zu epileptischen Anfällen kommt es dann aufgrund angeborener Fehlbildungen des Gehirns oder durch bei der Geburt erworbene Hirnschäden. Weitere Auslöser können sein: Schädel-Hirn-Traumata, Schlaganfall, Hirntumoren, Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) oder der Hirnhäute (Meningitis), Stoffwechselstörungen wie Erkrankungen der Schilddrüse oder Diabetes. – Bei einigen Patienten liegt sowohl eine genetisch als auch eine strukturell-metabolisch bedingte Epilepsie vor. Dazu kommt es, wenn Betroffene eine genetische Anfälligkeit für Epilepsie mitbringen und durch ein zusätzliches Ereignis die Erkrankung ausgelöst wird. Das kann ein Schlaganfall sein, eine Hirnhautentzündung, eine Vergiftung oder eine andere Erkrankung.
Epilepsie – Diagnose
Wer einen epileptischen Anfall erleidet, sollte sich zeitnah von seinem Hausarzt untersuchen lassen. Nicht immer steckt hinter einem Anfall jedoch eine Epilepsie. Auch andere Ursachen können dafür verantwortlich sein. Gegebenenfalls wird der Patient an einen Neurologen zur weiterführenden Diagnostik überwiesen. Der Arzt wird sich nach der bisherigen Krankengeschichte erkundigen und sich den epileptischen Anfall genau beschreiben lassen. Meist können Personen, die bei dem Krampfanfall mit dabei waren, die Umstände besser schildern, als der Betroffene selbst. Die Beschreibung der Symptome kann oft schon einen Hinweis auf die Form des Krampfanfalls geben. So lassen sich beispielsweise fokale Anfälle (zum Beispiel Sehveränderungen oder Zuckungen des Arms) deutlich von tonisch-klonischen Anfällen (Patient verkrampft sich anfangs, der Körper versteift sich und beginnt, unkontrolliert zu zucken, Bewusstlosigkeit) unterscheiden. Wichtig sind zudem Informationen über mögliche Grunderkrankungen, bekannte Fälle von Epilepsie in der Familie und mögliche äußere Auslöser für den Krampfanfall, wie flackerndes Licht. Die nachfolgenden Untersuchungen geben dann Aufschluss darüber, ob ein Patient beispielsweise unter fokalen Anfällen leidet oder unter generalisierten Anfällen. Jedoch kommt es oft vor, dass keine klare Ursache für die Erkrankung gefunden wird und sich auch keine krankhaften Veränderungen im Gehirn nachweisen lassen (idiopathische Epilepsie).
Während der anschließenden neurologischen Untersuchungen wird unter anderem ein EEG (Elektroenzephalografie) erstellt. Auf diese Weise misst der Arzt die Hirnströme des Patienten. Nicht immer zeigt die Untersuchung die bei einer Epilepsie typische Kurvenveränderungen an. Daher wird meist auch ein MRT (Magnetresonanztomografie) gemacht. Eventuelle Schäden oder Fehlbildungen des Gehirns lassen sich dabei erkennen. Eine Computertomografie des Schädels kann insbesondere während der Akutphase – also kurz nach einem Anfall – helfen, um zum Beispiel Hirnblutungen als Auslöser zu entdecken.
Laboruntersuchungen sind angezeigt, wenn eine Enzephalitis (Gehirnentzündung) oder eine andere Erkrankung als Auslöser für den Anfall vermutet werden. Die Blutanalyse kann mögliche Entzündungen oder Stoffwechselveränderungen aufzeigen. Manchmal wird zudem eine Lumbalpunktion vorgenommen.
Epilepsie – Behandlung
Wurde die Diagnose Epilepsie gestellt, erfolgt eine Behandlung in der Regel spätestens dann, wenn Betroffene mehr als zwei Krampfanfälle im Jahr erleiden. Aber nicht jede Epilepsie wird als sehr belastend empfunden. Es gibt Patienten, die sich im Alltag kaum beeinträchtigt fühlen. Das ist dann der Fall, wenn die epileptischen Anfälle nur selten oder nicht besonders intensiv auftreten. Andere Betroffene bekommen häufige und schwere Krampfanfälle oder erleiden Absencen (kurze geistige Abwesenheit). Die Therapie der Epilepsie richtet sich unter anderem nach der individuellen Art der Anfälle. Eine medikamentöse Behandlung mit sogenannten Antikonvulsiva kann das Risiko für weitere Anfälle senken. Auch eine Operation (Epilepsiechirurgie) oder ein Stimulationsverfahren können angezeigt sein.
Operation (Epilepsiechirurgie)
Ist eine Epilepsie mit Medikamenten nicht ausreichend behandelbar und gehen die Krampfanfälle immer von einer begrenzten Hirnregion aus (fokale Anfälle), kann eine operative Entfernung von Hirngewebe unter Umständen hilfreich sein. Sie betrifft dann nur diesen bestimmten Teil des Gehirns (resektive Operation).
Stimulationsverfahren
Bringen Medikamente nicht den gewünschten Erfolg, können auch sogenannte Stimulationsverfahren gegen epileptische Anfälle helfen. Dabei gibt der Arzt mit niedriger Stromstärke Impulse in bestimmte Strukturen des Gehirns oder solche, die dorthin führen (Vagusnerv). Verschiedene Verfahren der Stimulation sind möglich. Am häufigsten wird die Vagusnervstimulation (VNS) angewandt.
Das kann man selbst tun:
Epilepsie-Patienten sollten darauf achten, immer ausreichend viel zu schlafen. Dies kann das Risiko, einen Krampfanfall zu erleiden, verringern. Alkohol besser nur selten und in sehr geringen Mengen genießen. Wer unter seiner Krankheit auch psychisch stark leidet, dem empfiehlt sich eine Psychotherapie. Bei der Berufswahl muss die neurologische Erkrankung mit in die Überlegungen einfließen. Denn nicht jede Arbeit kann mit Epilepsie verrichtet werden.
Homöopathie bei Epilepsie
Die Behandlung mit homöopathischen Arzneien kann sich positiv auf den Verlauf einer Epilepsie auswirken. Vor Beginn der Therapie sollten allerdings eine klare schulmedizinische Diagnostik sowie die Klassifikation der epileptischen Erkrankung erfolgen. Denn nicht in jedem Fall ist die Gabe von homöopathischen Medikamenten sinnvoll. Jedoch konnte beispielsweise bei der Behandlung von Kindern, die an epileptischen Anfällen litten, häufig eine Besserung erzielt werden. Diese homöopathischen Mittel werden unter anderem bei Epilepsie empfohlen:
- Nux vomica
- Tuberculinum
- Silicea
- Pulsatilla
- Calcium phosphoricum
Akupunktur bei Epilepsie
Krankheiten entstehen aus Sicht der chinesischen Medizin häufig durch Blockaden der sogenannten Energieleitbahnen. Daher ist eines der Behandlungsziele in der Akupunktur die Auflösung dieser Störungen. Eine Therapie durch Akupunktur kann laut Deutscher Akupunktur Gesellschaft auch bei neurologischen Erkrankungen wie beispielsweise zerebralen Anfallsleiden hilfreich sein. Die Behandlung der Epilepsie sollte durch einen erfahrenen Akupunkteur und in Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen.
Epilepsie bei Kindern
Sehr oft tritt Epilepsie schon bei Kindern und Jugendlichen auf. In dieser Altersgruppe zählt das Leiden zu den häufigsten Krankheiten des zentralen Nervensystems. Jährlich sind deutschlandweit etwa 50 von 100.000 Kindern betroffen. Durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten lassen sich nach Auftreten der Erkrankung in der Regel weitere epileptische Anfälle vermeiden. Zudem ist es wichtig, auf eine gesunde Lebensführung zu achten. Oftmals wird ein Anfall durch bestimmte Reize ausgelöst. Das können Schlafmangel, bestimmte Geräusche oder flackerndes Licht sein. Diese negativen Einflüsse sollten künftig gemieden werden. – Grundsätzlich ist eine Epilepsie bei Kindern meistens gut behandelbar. Sorgen, die Erkrankung könne die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen, sind meist unbegründet.
Epilepsie – ICD-Code
Jeder Krankheit ist in der Medizin ein eigener ICD-Code zugeordnet. Die Abkürzung ICD (englisch) steht dabei für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems. Das Klassifizierungssystem ist weltweit anerkannt und eines der wichtigsten für medizinische Diagnosen. So wird eine Epilepsie unter dem ICD-Code: „G40“ erfasst. Häufig hilft die Eingabe dieses Codes auch bei der Recherche im Internet weiter.
Epilepsie – Was bezahlt die Krankenkasse und was muss man selbst bezahlen?
Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich ein Recht auf stationäre sowie ambulante Versorgung, auf Arzneimittel und weitere Leistungen. In aller Regel sind jedoch bestimmte Eigenleistungen (Zuzahlungen) gesetzlich festgeschrieben. Diese Zuzahlungen betragen 10 Prozent der Kosten, pro Zuzahlung aber maximal 10 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro, hat der Versicherte den tatsächlichen Preis zu entrichten.
Bei Arzneimitteln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Betroffene ein besonders preiswertes Präparat erhält, entfällt die Zuzahlung. Dabei dürfen die Krankenkassen feste Beträge bestimmen, die sie erstatten, sofern mehrere Präparate mit gleichem Wirkstoff erhältlich sind. Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Festbetrag liegt, werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung erstattet.
Zudem besteht die Regelung, dass die GKV bei bestimmten Präparaten nicht mehr den Einzelpreis des jeweiligen Arzneimittels erstatten muss, sondern nur den Festbetrag, der für eine Gruppe von vergleichbaren Präparaten festgelegt wurde. Ist das verschriebene Medikament teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der gesetzlichen Zuzahlung für den erstatteten Kostenanteil.
Zuzahlungen fallen ebenfalls bei einem Krankenhausaufenthalt an. Sie betragen 10 Euro pro Kalendertag, wobei die Zuzahlung nur für maximal 28 Tage pro Jahr geleistet werden muss. Dabei können mehrere Krankenhausaufenthalte in einem Jahr zusammengenommen werden, so dass die maximale Zuzahlung bei stationärer Behandlung 280 Euro pro Kalenderjahr beträgt.
Bei häuslicher Krankenpflege werden einmalig zehn Euro für die Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und wird nur bei Erwachsenen über 18 Jahren erhoben. Auch bei häuslicher Krankenpflege gilt die Obergrenze von 280 Euro pro Kalenderjahr. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte werden bei der Obergrenze der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege angerechnet.
Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Diese Zuzahlungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.
Bei Hilfsmitteln müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung gelten.
Die Höhe der Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen hängt von der Maßnahme und vom jeweiligen Kostenträger ab.
Die Kosten für eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik übernimmt in der Regel jede gesetzliche Krankenkasse, da es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt. Allerdings können weitere Kosten (wie z. B. Zuzahlungen für Verordnungen) privat anfallen.
Die Kosten einer klassischen Körperakupunktur werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, übernommen. Der Leistung wird vorausgesetzt, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Akupunktur bei einem Heilpraktiker wird nicht übernommen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.
Epilepsie – Was übernimmt die DFV?
Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen zudem erweiterte Vorsorgeleistungen und steht Ihnen auch finanziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit festgestellt wird.
Im Falle einer Erkrankung warten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Exklusiv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt.
Sie profitieren zudem von Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freier Krankenhauswahl und Krankenhaustagegeld bei einem stationären Klinikaufenthalt. Der DFV-KlinikSchutz macht Sie zum Privatpatienten im Krankenhaus inkl. Auslandskrankenversicherung.
FAQ zum Thema Epilepsie
Wie häufig tritt Epilepsie auf?
In Deutschland erkranken jährlich zwischen 40 und 70 von 100.000 Menschen an Epilepsie. Das höchste Risiko tragen Kinder und Erwachsene zwischen 50 und 60 Jahren. Grundsätzlich kann die Krankheit aber in jedem Lebensalter auftreten.
Wie lange dauert ein epileptischer Anfall?
Bei dem Anfall ist entweder das ganze Gehirn (generalisierter Anfall) oder lediglich ein begrenzter Bereich des Gehirns (fokaler Anfall) plötzlich über die Maßen aktiv. Oft dauert der Anfall nur wenige Sekunden. Er kann jedoch auch bis zu zwei Minuten anhalten. Häufig folgt auf einen Anfall eine Nachphase. Auch wenn sich Gehirnzellen nicht mehr krankhaft elektrisch entladen, kann es noch über mehrere Stunden zu Auffälligkeiten kommen. Symptome sind unter anderem Störungen der Aufmerksamkeit, der Sprache, des Gedächtnisses oder aggressives Verhalten. Viele Betroffene sind aber schon Minuten nach dem Anfall wieder beschwerdefrei.
Welche Ursache hat Epilepsie?
Für die Entstehung von Epilepsie gibt es viele Ursachen. Oftmals ist allerdings kein konkreter Auslöser für einen Anfall auszumachen, obwohl klare Hinweise für eine Ursache im Gehirn vorliegen. Dies bezeichnet man als kryptogene Epilepsie. Eine andere Form, die idiopathische Epilepsie, liegt dann vor, wenn die Ärzte keine krankhaften Veränderungen im Gehirn und auch keine Stoffwechselstörungen finden. Die Ursache für die Anfälle ist dann ebenfalls unklar (idiopathisch). Von genetischer Epilepsie sprechen Mediziner, wenn die Anfälligkeit für die Erkrankung über das Erbgut von den Eltern an die Kinder weitergegeben wird. Damit ein Anfall dann aber auftritt, bedarf es zusätzlicher, äußerer Faktoren. Bei einer Epilepsie, die symptomatisch ist, zeigen sich hingegen strukturelle Veränderungen des Gehirns oder es liegt eine spezielle Grunderkrankung vor. Zu den weiteren Ursachen zählen unter anderem ein Schlaganfall, Enzephalitis, Erkrankungen der Schilddrüse oder Diabetes.
Was ist eine idiopathische Epilepsie?
Einige Menschen bringen eine grundsätzliche Bereitschaft für Epilepsie mit. Bei ihnen können Schlafmangel, Fieber oder flackerndes Licht zum Ausbruch eines Krampfanfalls führen. Finden Ärzte keine Veränderungen im Gehirn, die auf eine Krankheit schließen lassen und leidet ein Patient auch nicht an einer Stoffwechselstörung, ist die Art der Epilepsie meist idiopathisch. Dagegen werden Epilepsien, die auf bestimmte Ursachen zurückführbar sind, als symptomatisch bezeichnet.
Welche Berufe darf man mit Epilepsie nicht ausüben?
In Deutschland können Menschen mit aktiver Epilepsie grundsätzlich keine Berufe ausüben, bei denen sie Kraftfahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bedienen müssen oder bei denen der Gebrauch einer Schusswaffe notwendig werden kann. Zudem sind auch Tätigkeiten, bei denen eine Absturzgefahr besteht sowie Schicht- und Nachtarbeit zu vermeiden. Konkret also Berufe wie: Dachdecker, Feuerwehrmann, Schornsteinfeger, Förster, Polizist, Pilot, Soldat, Elektriker, Taucher. Anfallsfreie Menschen mit Epilepsie unterliegen dagegen nur wenigen beruflichen Einschränkungen.
Quellen
- Leitlinie für Diagnostik in der Neurologie: Erster epileptischer Anfall (Stand 2017), www.awmf.org (Abruf 27.04.21)
- Deutsche Epilepsievereinigung, www.epilepsie-vereinigung.de, (Abruf 28.04.2021)
- Deutsche Gesellschaft für Epileptologie e.V, www.dgfe.org (Abruf 27.04.20201)
- Mumenthaler, Marco und Mattle, Heinrich: Neurologie, Thieme, 12. Auflage 2008
- Ärzte-Zeitung: Homöopathische Therapie spart Antiepileptika, www.aerztezeitung.de (Abruf 29.04.2021)
- Deutsche Akademie für Akupunktur: www.akupunktur.de (Abruf 29.04.2021)
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