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Hautkrebs: Ursachen, Symptome, Behandlung

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Text fachlich geprüft von Dr. Julia Eichhorn
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Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen und die Zahl der Diagnosen nimmt stetig zu. Man unterscheidet verschiedene Arten von Hautkrebs. Meist sind die Behandlungsaussichten gut. Es gibt aber auch lebensbedrohliche Verläufe.

Was ist Hautkrebs?

Die menschliche Haut besteht aus drei Schichten: der Oberhaut, der Lederhaut und der Unterhaut. Hautkrebs entsteht in der obersten Hautschicht. Das liegt vor allem daran, dass die Oberhaut unmittelbar schädlichen Umwelteinflüssen (besonders der UV-Strahlung der Sonne) ausgesetzt ist. Diese Umwelteinflüsse, seltener auch erbliche Anlagen, können zu dem unkontrollierten Zellwachstum führen, durch das der Hautkrebs gekennzeichnet ist.

Hautkrebs kann verschiedene Zellen der Oberhaut betreffen. Die Krankheitsverläufe unterscheiden sich sehr stark voneinander. Wenn die Pigmentzellen (Melanozyten) bösartige Veränderungen zeigen, spricht man von Schwarzem Hautkrebs (Malignes Melanom). Sind die Basalzellen oder die Stachelzellen verändert, ist der Überbegriff für die zugehörigen Erkrankungen Heller Hautkrebs oder auch Weißer Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom und Basaliom). Sehr viel seltener ist das Kaposi Sarkom, oder ein Karzinom, von dem die Merkelzellen der Haut betroffen sind.

Hautkrebs – Arten:

Basalzellkarzinom (Basaliom)

Das Basaliom ist die häufigste Form des Hautkrebses. Es zählt zum Weißen Hautkrebs, auch als Heller Hautkrebs bezeichnet. Betroffen sind die Hautschichten um die Haarwurzeln und die Basalzellschicht der Haut. Basalzellenkrebs tritt häufig an den Stellen des Gesichtes auf, die am stärksten dem Sonnenlicht ausgesetzt sind. Seltener auch im Nacken, an den Ohrmuscheln und an den Händen. Meistens sind Patienten bei der Diagnose ca. 70 Jahre alt. Aber auch junge Menschen können ein Basaliom entwickeln.

Trotz der gebräuchlichen Bezeichnung „Weißer Hautkrebs“ kann das Basaliom auch dunkle Färbungen zeigen. Manchmal erscheint es narbenartig oder es neigt sporadisch zu leichten Blutungen. Das Basalzellenkarzinom entwickelt nur selten Metastasen, so dass es in der Regel mit gutem Erfolg lokal behandelt werden kann. Allerding müssen die Patienten regelmäßig zur Kontrolle. Denn das Risiko, weitere Basiliome zu entwickeln, ist hoch. Laut Leitlinie erkranken ca. 30% erneut an einem Basaliom, 5% bekommen eine andere Form von hellem Hautkrebs.

Stachelzellkarzinom (Spinaliom / Plattenepithelkarzinom)

Das Spinaliom ist die zweithäufigste Hautkrebserkrankung. Nach dem erkrankten Hautzellentyp wird es auch Plattenepithelkarzinom oder Stachellzellkrebs genannt. Es zählt ebenfalls zum Weißen Hautkrebs beziehungsweise Hellen Hautkrebs. Die betroffenen Hautpartien erscheinen schuppig, schorfig oder verkrustet. Die Färbung reicht von rötlich über gelblich bis hin zu bräunlich. Wie beim Basiliom sind häufig Gesicht, Nacken, Ohren und Handrücken, aber auch die Glatze betroffen. Das Spinaliom zeigt jedoch ein aggressiveres Wachstum als andere Formen des Hellen Hautkrebses und kommt tendenziell erst im höheren Lebensalter von 70 bis 80 Jahren vor. Männer sind häufiger betroffen als Frauen.

Nur eine schnelle Behandlung kann erfolgreich die Absiedlung von Metastasen in anderen Organen vermeiden. Deshalb sollte auch schon eine Vorform des Spinalioms, die aktinische Keratose, vom Arzt konsequent behandelt werden. Die aktinische Keratose zeigt sich als inselartige Hautrötung mit einer rauhen Oberfläche. Weitere Risikofaktoren für das Stachelzellkarzinom sind neben UV-Strahlung der Kontakt mit Arsen und bestimmten Giftstoffen, die in Teer oder Ruß enthalten sind. Deshalb können manchmal auch durch Einwirkung von Tabakrauch die Zunge oder die Mundschleimhaut von einem Spinaliom betroffen sein. Seltener entarten Verbrennungsnarben oder chronische Wunden. Das Spinaliom lässt sich zwar meist vollständig ausheilen, da die Wahrscheinlichkeit für einen erneuten Tumor aber sehr hoch ist, sind regelmäßige Nachkontrollen beim Arzt auch hier dringend angeraten.

Malignes Melanom (Schwarzer Hautkrebs)

Schwarzer Hautkrebs ist erheblich seltener als Weißer Hautkrebs. Seine hohe Bekanntheit begründet sich in der höheren Aggressivität und der stärker ausgeprägten Neigung, schon frühzeitig Metastasen zu bilden. Wird er zu spät erkannt, ist dies meist lebensbedrohlich. An einem Malignem Melanom können auch junge Menschen erkranken. Die meisten Patienten sind bei der Diagnose zwischen 63 (Frauen) bzw. 69 (Männer).

Auch der Schwarze Hautkrebs wird durch übermäßige Belastung mit UV-Strahlung ausgelöst. Allerdings entwickeln sich die Tumore nicht nur an Stellen, die dem Sonnenlicht besonders häufig ausgesetzt sind. Stattdessen sind häufig Brust, Rücken und die Extremitäten vom Schwarzen Hautkrebs betroffen. Seltener finden sich Tumoren an den Fußsohlen, an den Handflächen, im Genitalbereich, unter der Kopfbehaarung oder unter Finger- und Fußnägeln.

Die Erscheinungsformen des Malignen Melanoms sind so vielfältig, dass nur der Arzt eine verlässliche Diagnose vornehmen kann. Gerade deshalb sollte jede auffällige Hautveränderung ohne Verzögerungen dem Arzt gezeigt werden. Verdächtig sind erhabene, knotige Veränderungen die zeitweise auch leicht bluten können. Färbungen von blauschwarz über braun, grau bis rosa sind beim Schwarzen Hautkrebs möglich. Am häufigsten wird ein schnell wachsendes Superfiziell spreitendes Melanom diagnostiziert. Es gibt aber auch Formen von Schwarzem Hautkrebs, die sich sehr langsam entwickeln. So wird das Lentigo-maligna-Melanom meist nur bei älteren Menschen festgestellt, weil bis zur Ausbildung des Karzinoms Jahrzehnte vergehen können.

Kaposi-Sarkom

Eine Sonderrolle nimmt das Kaposi-Sarkom ein. Es entwickelt sich nicht allein auf der Hautoberfläche, sondern ebenfalls an inneren Organen und auf inneren Schleimhäuten. Das Kaposi-Sarkom wird nicht durch eine übermäßige UV-Licht-Belastung verursacht. In der Mehrzahl der Fälle ist vielmehr ein geschwächtes Immunsystem für das Auftreten verantwortlich. Entweder durch eine Infektion mit Viren (HIV-Infektion), die die Immunabwehr beeinträchtigen oder aber durch die gezielte Dämpfung des Systems aus therapeutischen Gründen (etwa nach Organtransplantationen). Auch bestimmte genetische Dispositionen scheinen das Risiko für eine Erkrankung am Kaposi-Sarkom zu erhöhen. Die Krankheit kommt in Deutschland sehr selten vor. Zu erkennen ist sie meist an rötlich-braunen bis violetten Flecken oder Knötchen, die großflächig auf der Haut verteilt sind. Oft genügen die Therapie der Grunderkrankung oder die Erholung des Immunsystems, um das Kaposi-Sarkom zum Verschwinden zu bringen.

Hautkrebs – Ursachen

Hauptursache für Weißen Hautkrebs und auch Schwarzen Hautkrebs sind Schädigungen durch UV-Licht. Sowohl natürliches als auch künstliches UV-Licht (UV-Bestrahlung im Solarium) können diese häufigen Formen des Hautkrebses verursachen. Seltener kommen genetische Disposition oder der Kontakt mit Chemikalien als Auslöser infrage.

Anders verhält es sich beim selteneren Kaposi-Sarkom. Hier liegt eine Virusinfektion beziehungsweise eine Immunschwäche der Krebserkrankung zugrunde.

Hautkrebs – Symptome

Hautkrebs verursacht im Anfangsstadium meist keine Beschwerden. Das einzig wahrnehmbare Symptom ist zunächst eine meist kleine Hautveränderung, die ganz unterschiedliche Erscheinungsformen haben kann. Oft ist die betroffene Hautstelle nur schwer von normalen Hauterscheinungen wie Leberflecken, Sommersprossen oder Muttermalen zu unterscheiden. Deswegen ist ab einem Alter von 35 Jahren eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim praktischen Arzt oder beim Hautarzt angeraten. Bestimmte Auffälligkeiten können ein ernstzunehmendes Warnzeichen für einen bösartigen Hauttumor sein, beispielsweise:

  • kleine Hautwunden, die auch nach längerer Zeit nicht abheilen wollen oder immer wieder bluten
  • Hautflecken mit unterschiedlichen Färbungen
  • Hautflecken mit unscharfer Begrenzung
  • Hautflecken, die brennen, dauerhaft jucken oder nässen
  • Muttermale, die sich plötzlich verändern
  • Hautflecken, die schnell wachsen
  • schuppende, verhornte, raue Hautpartien
  • asymmetrisch geformte oder erhabene Hautflecken

In den meisten Fällen werden sich die entdeckten Hautveränderungen bei genauer ärztlicher Untersuchung als völlig harmlos erweisen. Vorsicht ist dennoch sinnvoll. Je früher ein Hautkrebs erkannt wird, desto erfolgreicher kann er in der Regel bekämpft werden. Als Anhaltspunkt für die Kontrolle der eigenen Haut wurde eine Checkliste mit den wichtigsten Kriterien entwickelt, auf die bei der Selbstuntersuchung zu achten ist. Sie hat den merkfähigen Namen "ABCDE-Regel". Die Buchstaben stehen für ASYMMETRIE (ungleichmäßige Form), BEGRENZUNG (fließende Randbereiche), COLOUR (mehrfarbig), DURCHMESSER (Wachstum auf zwei bis sechs Millimeter) und EVOLUTION (Verlaufsbeobachtung einer Größenzunahme in 3 Monaten.). 

Menschen mit heller Haut haben ein größeres Risiko an Hautkrebs zu erkranken, weil sie der UV-Strahlung der Sonne oder der UV-Lampen im Solarium ungeschützter ausgesetzt sind. Neben der geringeren Pigmentierung (blasseren Haut) erkennt man den gefährdeten Hauttyp an grünen oder blauen Augen sowie rotem oder blonden Haar.

Hautkrebs – Diagnose

Bevor sich der Arzt (meist der praktische Arzt oder ein Hautarzt) eine auffällig gewordene Hautstelle genauer anschaut, wird er die gesundheitlichen Hintergründe erfragen: Welche Medikamente werden eingenommen? Gibt es bekannte Hautkrankheiten? Gibt es in der Familie Hautkrebsfälle? Ist man überdurchschnittlich oft dem Sonnenlicht (UV-Strahlung) ausgesetzt? Wird regelmäßig ein Solarium besucht? Dazu kommen Fragen zu verdächtigen Hautstellen: Wann ist die Veränderung aufgefallen? Gibt es weitere Symptome im Zusammenhang mit der verdächtigen Hautpartie?

Hautuntersuchung mit der Lupe:

Der Arzt macht sich ein Bild vom Hauttyp und begutachtet die Häufigkeit von Leberflecken und anderen Auffälligkeiten der Hautoberfläche. Verdächtige Hautpartien werden mit einem Dermatoskop untersucht. Das ist ein Auflichtmikroskop, mit dem sich in erheblicher Vergrößerung einzelne Hautzellen darstellen lassen.

Entnahme einer Gewebeprobe:

Sollte bei einer Hautstelle der Verdacht auf Hautkrebs entstehen, wird der Arzt die verdächtige Hautpartie unter örtlicher Betäubung entfernen und eine Gewebeprobe zur weiteren Untersuchung an das Labor eines Pathologen weiterleiten.

Histologische Untersuchung der Gewebeprobe:

Der Pathologe nimmt eine feingewebliche Untersuchung der eingereichten Probe vor. So kann er feststellen, ob bösartige Veränderungen im Gewebe vorliegen und welcher Art sie sind, oder ob es sich ausschließlich um gutartige Strukturen handelt. Das Untersuchungsergebnis schickt er an den behandelnden Arzt.

Weitere Untersuchungsmethoden:

Nachdem der Arzt einen Hautkrebs diagnostiziert hat, wird er untersuchen, wie weit fortgeschritten der Krebs ist. Diese Information spielt für die Wahl der geeigneten Therapie eine entscheidende Rolle. Hierfür wird je nach Befund eine Ultraschall-, Röntgen-, CT- oder Kernspintomografie angeordnet. Auch eine Blutuntersuchung wird teilweise vorgenommen, um spezielle Tumormarker (Melanom) nachweisen zu können. In ausgeprägten Ausnahmesituationen spielt ein Skelettszintigramm beim Melanom noch eine Rolle.

Hautkrebs – Behandlung

Die Behandlung des Hautkrebses orientiert sich stark an der Art des Karzinoms und dem Stadium der Entwicklung. Die häufigste Therapie ist die chirurgische Entfernung der Geschwulst. Besonders in der frühen Form des Hautkrebses genügt meist allein die operative Entfernung zur erfolgreichen Bekämpfung des Karzinoms. Durch gute Zugänglichkeit auf der Hauptoberfläche kann die Behandlung in der Regel ambulant mit örtlicher Betäubung vorgenommen werden. Komplikationen sind durch die einfache Art des Eingriffs vergleichsweise selten. Zur Sicherheit werden manchmal auch die zum Tumor nächstgelegenen Lymphknoten entnommen. Über die histologische Untersuchung dieser sogenannten Wächterlymphknoten kann überprüft werden, ob der Hautkrebs bereits gestreut hat. Auch nach der erfolgreichen Behandlung des Hautkrebses ist die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten weiterer Krebsherde hoch. Eine regelmäßige Nachkontrolle sollte unbedingt wahrgenommen werden.

Vereisen:

Bei anktinische Keratosen und Basalzellkarzinomen und seiner Vorform, der Aktinischen Keratose, kann die betroffene Hautpartie mit Kryotherapie behandelt werden. Flüssiger Stickstoff vereist den Krebsherd und tötet die bösartigen Zellen ab.

Radiotherapie:

Hautkrebs kann auch mittels Bestrahlung bekämpft werden. Diese Methode wird bei ungünstig liegenden Tumoren angewendet, bei denen eine Operation nur unter Schwierigkeiten vorgenommen werden könnte. Die Radiotherapie bietet sich auch bei großflächigen Hautkarzinomen an. Patienten, für die eine Operation zu belastend wäre, steht ebenfalls mit der Strahlentherapie eine geeignete Option zur Verfügung.

Immuntherapie:

Hier handelt es sich um eine neue Methode der Hautkrebsbekämpfung. Bei der Immuntherapie wird das Immunsystem gezielt aktiviert, um gegen die Krebszellen vorzugehen. Im Fall von Schwarzem Hautkrebs (Melanom) werden bei fortgeschrittenem Tumorwachstum Antikörper wie Nivolumab gegeben, die die Abwehrzellen aktivieren. Die Methode ist auch bei einem metastasierten Melanom wirksam. 

Hautkrebs – Vorbeugung

Die Hauptursache für Hautkrebs ist die Schädigung durch ein Übermaß an UV-Licht. Besonders Menschen mit heller Haut, blonden oder roten Haaren und blauen oder grünen Augen sollten Vorsicht walten lassen. Aber auch alle anderen Typen sollten sich UV-Licht nur in Maßen aussetzen. Das Sonnenlicht um die Mittagszeit ist so weitgehend wie möglich zu meiden. Ansonsten ist hochschließende, den ganzen Körper bedeckende, Bekleidung als Sonnenschutz empfehlenswert. Sonnencremes und -lotionen, die sowohl vor UV-A-Licht als auch vor UV-B-Licht schützen, sollten verwendet werden. Abgeraten wird von Solarienbesuchen.

Hautkrebs-Früherkennung:

Frühzeitig erkannt, hat Hautkrebs ausgezeichnete Behandlungsaussichten. Das macht die regelmäßige Teilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung beim Hautarzt oder praktischen Arzt besonders empfehlenswert. Ab dem 35. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Untersuchung im Turnus von zwei Jahren.

Hautkrebs – ICD-Code

Jeder Krankheit ist in der Medizin ein eigener ICD-Code zugeordnet. Die Abkürzung ICD (englisch) steht dabei für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems. Das Klassifizierungssystem ist weltweit anerkannt und eines der wichtigsten für medizinische Diagnosen. So wird beispielsweise ein „Bösartiges Melanom der Haut“ unter dem ICD-Code „C43.-“ erfasst. Häufig hilft die Eingabe dieses Codes auch bei der Recherche im Internet weiter.

Hautkrebs – Was bezahlt die Krankenkasse und was muss man selbst bezahlen?

Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich ein Recht auf stationäre sowie ambulante Versorgung, auf Arzneimittel und weitere Leistungen. In aller Regel sind jedoch bestimmte Eigenleistungen (Zuzahlungen) gesetzlich festgeschrieben. Diese Zuzahlungen betragen 10 Prozent der Kosten, pro Zuzahlung aber maximal 10 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro, hat der Versicherte den tatsächlichen Preis zu entrichten.

Bei Arzneimitteln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Betroffene ein besonders preiswertes Präparat erhält, entfällt die Zuzahlung. Dabei dürfen die Krankenkassen feste Beträge bestimmen, die sie erstatten, sofern mehrere Präparate mit gleichem Wirkstoff erhältlich sind. Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Festbetrag liegt, werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung erstattet.

Zudem besteht die Regelung, dass die GKV bei bestimmten Präparaten nicht mehr den Einzelpreis des jeweiligen Arzneimittels erstatten muss, sondern nur den Festbetrag, der für eine Gruppe von vergleichbaren Präparaten festgelegt wurde. Ist das verschriebene Medikament teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der gesetzlichen Zuzahlung für den erstatteten Kostenanteil.

Zuzahlungen fallen ebenfalls bei einem Krankenhausaufenthalt an. Sie betragen 10 Euro pro Kalendertag, wobei die Zuzahlung nur für maximal 28 Tage pro Jahr geleistet werden muss. Dabei können mehrere Krankenhausaufenthalte in einem Jahr zusammengenommen werden, so dass die maximale Zuzahlung bei stationärer Behandlung 280 Euro pro Kalenderjahr beträgt.

Bei häuslicher Krankenpflege werden einmalig zehn Euro für die Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und wird nur bei Erwachsenen über 18 Jahren erhoben. Auch bei häuslicher Krankenpflege gilt die Obergrenze von 280 Euro pro Kalenderjahr. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte werden bei der Obergrenze der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege angerechnet.

Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Diese Zuzahlungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.

Bei Hilfsmitteln müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung gelten.

Die Höhe der Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen hängt von der Maßnahme und vom jeweiligen Kostenträger ab.

Die Kosten für eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik übernimmt in der Regel jede gesetzliche Krankenkasse, da es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt. Allerdings können weitere Kosten (wie z. B. Zuzahlungen für Verordnungen) privat anfallen.

Die Kosten einer klassischen Körperakupunktur werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, übernommen. Der Leistung wird vorausgesetzt, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Akupunktur bei einem Heilpraktiker wird nicht übernommen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.

Hautkrebs – Was übernimmt die DFV?

Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen zudem erweiterte Vorsorgeleistungen und steht Ihnen auch finanziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit festgestellt wird.

Im Falle einer Erkrankung warten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Exklusiv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt.

Sie profitieren zudem von Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freier Krankenhauswahl und Krankenhaustagegeld bei einem stationären Klinikaufenthalt. Der DFV-KlinikSchutz macht Sie zum Privatpatienten im Krankenhaus inkl. Auslandskrankenversicherung.

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FAQ zum Thema: Hautkrebs

Was ist der Unterschied zwischen Weißem und Schwarzem Hautkrebs?

Ursprünglich hat der Schwarze Hautkrebs (Malignes Melanom) seinen Namen vom Auftreten typischerweise dunkel gefärbter Hautveränderungen. Dazu kommt es, da das Melanom eine Erkrankung der Pigmentzellen ist, die für Hautbräunung zuständig sind. Schwarzer Hautkrebs stellt sich jedoch nicht immer schwarz dar. Ein Melanom kann ausgesprochen unterschiedliche Erscheinungsformen haben. Gleiches gilt für den Weissen Hautkrebs. Hier sind umgekehrt auch dunkle Färbungen möglich. Weißer Hautkrebs ist die mit Abstand häufigste Krebserkrankung der Haut. Hier liegt das Basiliom noch vor dem Plattenepithelkarzinom. Beide gehören zu den hellen Krebsarten. Diese gelten im Vergleich zum selteneren Melanom als weniger gefährlich.

Wer sollte zur Hautkrebsfrüherkennung gehen?

Alle Personen, die aus beruflichen Gründen, häufig und über längere Zeiträume hinweg dem Sonnenlicht ausgesetzt sind, sollten regelmäßig Früherkennungsuntersuchungen nutzen. Auch jeder, der aktiv Outdoor-Sportarten betreibt, sollte das Angebot wahrnehmen. Die UV-Strahlung der Sonne gilt als wichtigster Risikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs. Spätestens ab einem Lebensalter von 35 Jahren sollten auch Menschen ohne erhöhte UV-Licht-Belastung zur Früherkennung gehen. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen in jedem zweiten Jahr die Untersuchungskosten. Je frühzeitiger ein Hautkrebs erkannt wird, desto erfolgreicher kann er behandelt werden.

Wann bildet Hautkrebs Metastasen?

Das ist sehr unterschiedlich. Ein Malignes Melanom (Schwarzer Hautkrebs) dringt oft sehr schnell in tiefere Hautschichten ein, erreicht in der Nähe gelegene Lymphknoten und über die Blutbahn auch weiter entfernte Organe, wie Leber und Lunge. Hat das Melanom erst gestreut, ist es nicht mehr so einfach zu behandeln, wie bei einem örtlich begrenzten Auftreten. Weißer Hautkrebs (Heller Hautkrebs) wächst weniger aggressiv. Allerdings kann beispielsweise das Plattenepithelkarzinom, ein typischer Vertreter dieser Krebsart, auch Metastasen bilden.

Wer ist besonders gefährdet, an Hautkrebs zu erkranken?

Hautkrebs kann jeden treffen. Menschen mit hellem Hauttyp haben aber ein erhöhtes Risiko, an dieser immer häufiger auftretenden Krebsart zu erkranken. Wer blaue oder grüne Augen hat, wer blond oder rothaarig ist und wer schnell einen Sonnenbrand bekommt, sollte auf sorgfältigen Sonnenschutz achten. UV-Strahlung beschleunigt nicht nur die Alterung der Haut, sie kann auch die Entstehung eines Hautkrebses auslösen.

Wann sollte man bei Hautveränderungen zum Arzt gehen?

Sofort. Allerdings muss nicht immer die Diagnose Hautkrebs befürchtet werden. Zu vielfältig sind die harmlosen und gutartigen Hautveränderungen, die im Laufe des Lebens auftreten können. Aber die frühzeitige Entdeckung eines Hautkarzinoms ermöglicht, mit einem kleinen (meist chirurgischen) Eingriff, oftmals die erfolgreiche Heilung. Es lohnt sich also, ein wenig Zeit für den Besuch der Sprechstunde beim Allgemeinmediziner oder beim Hautarzt zu investieren.

Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen  rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.

Quellen

Artemed Fachklinik München. Hautkrebs – Behandlung und OP. (Stand: 07.11.2024). 

Bundesärztekammer. Patienteninformation Melanom. (Stand: 07.11.2024). 

Deutsche Krebsgesellschaft. Hautkrebs. (Stand: 07.11.2024). 

Hautkrebs, B. (2021). Die Aktualisierung der S3-Leitlinie «Prävention von Hautkrebs». (Stand: 07.11.2024). 

MSD-Gesundheit. Hautkrebs im Fokus. (Stand: 07.11.2024).

Kassenärztliche Bundesvereinigung. Hautkrebs-Früherkennung. (Stand: 07.11.2024). 

Krebsinformationsdienst (2019). Weißer und schwarzer Hautkrebs. (Stand: 07.11.2024). 

Universitätsklinikum Tübingen. Hautkrebs - Melanom. (Stand: 07.11.2024). 

Universitätsspital Zürich (USZ). Hautkrebs. (Stand: 07.11.2024). 

Zentrum für Krebsregisterdaten. Malignes Melanom der Haut. (Stand: 07.11.2024). 
 

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