SOS – Was tun bei einer Lungenembolie?
Eine akute Lungenembolie ist ein Notfall. Sind größere Gefäße von einem Thrombus verschlossen, kann es zu einem gefährlichen Herz-Kreislauf-Stillstand und sogar zum Tod kommen.
Schnelle Hilfe bei einer Lungenembolie:
Kommt es zu Kreislaufversagen, kann rasche Hilfe lebensrettend sein:
- Umgehend die 112 wählen, deren Anweisungen befolgen und bei typischen Symptomen nach einem Notarzt fragen.
- Den Oberkörper hoch lagern, damit der Betroffene besser Luft bekommt und das Herz entlastet wird. Ansonsten, so wenig wie möglich bewegen.
- Wenn der Patient nicht mehr atmet, direkt mit einer Herzdruckmassage beginnen, bis der Rettungsdienst übernimmt. Wenn der Patient nur ohnmächtig ist, aber noch atmet, bitte in die stabile Seitenlage bringen.
Was ist eine Lungenembolie?
Im Fall einer Lungenembolie ist ein Lungengefäß durch ein Blutgerinnsel (Thrombose) verschlossen. Die Thrombose hat sich zuvor meist aus einer Bein- oder Beckenvene gelöst und wurde anschließend in die Lungenvene geschwemmt. In selteneren Fällen lösen auch Luft, Fett, Fruchtwasser oder Fremdkörper im Gefäßsystem die Embolie aus. In Deutschland erleiden etwa 39 bis 115 von 100.000 Menschen jährlich eine Lungenembolie.
Eine akute Lungenembolie stellt eine lebensbedrohliche Situation dar. Der Gefäßverschluss schneidet Teile der Lunge von der Blut- und Sauerstoffversorgung ab. Versagt der Kreislauf, muss umgehend ein Notarzt gerufen werden.
Lungenembolie – Ursachen
Sind die blutzuführenden Gefäße der Lunge verstopft, kann dies eine Lungenembolie auslösen. Die Ursachen können vielfältig sein. Meist jedoch liegt der Lungenembolie ein Blutgerinnsels zugrunde, das sich in der Beinvene gebildet hat (Beinvenenthrombose). Mit dem Blut wurde es anschließend in die Lunge geschwemmt. Auslöser für das Ablösen eines Gerinnsels im Bein kann beispielsweise starkes Pressen beim Stuhlgang sein, plötzliche körperliche Anstrengung oder einfach das Aufstehen aus dem Bett am Morgen.
Das Blutgerinnsel wird nun mit dem Venenblut zum rechten Herzen befördert und von dort aus in die Lunge gepumpt. In den verästelten und zunehmend schmaler werdenden Lungenarterien bleibt das Gerinnsel dann stecken und blockiert auf diese Weise das Blutgefäß.
Risikofaktoren für die Entstehung einer Beinvenenthrombose:
Bestimmte Verhaltensweisen, Medikamente oder Krankheiten können die Entstehung von Thrombosen, wie einer Beinvenenthrombose, begünstigen:
- Rauchen
- Anti-Baby-Pille
- Hormonersatztherapie
- Schwangerschaft und Wochenbett
- Bewegungsmangel, beispielsweise durch Bettlägerigkeit, bereits ab drei Tagen, oder Gipsverband
- Krebserkrankungen im fortgeschrittenen Stadium
- Erkrankungen an Herz oder Lunge
- Gerinnungsstörungen des Blutes
- Venenschwäche, Krampfadern
- Starkes Übergewicht
- Operationen, insbesondere an Unterleib, Hüftgelenk oder Knie
- Nierenerkrankungen mit hohen Eiweißverlusten über den Urin
- Familiäre Häufung von Thrombosen
- Flugreisen über lange Strecken
- Flüssigkeitsmangel über einen langen Zeitraum hinweg
Andere Ursachen für eine Lungenembolie:
Hinter eine Lungenembolie können auch andere Ursachen als ein Blutgerinnsel stecken: Wenn sich beispielsweise aus dem Knochenmark Fett löst und dies über die venösen Gefäße in die Lunge transportiert wird, kann es dort ein Gefäß verstopfen. Man spricht dann von einer Fettembolie. Auslöser können orthopädische Operationen sein, zum Beispiel aufgrund eines Bruchs am Oberschenkelknochen oder die Implantation einer Hüftprothese. In seltenen Fällen verschließen auch Luft, Fruchtwasser, Zellen oder Fremdkörper ein Gefäß. Eine Luftembolie kann nach einem Eingriff an den Gefäßen entstehen, wenn zum Beispiel ein zentralvenöser Katheter angelegt wird. Eine Fruchtwasserembolie ist im Rahmen der Geburt möglich. Im Fall einer Tumorembolie ist eine bösartige Geschwulst in das Gefäßsystem eingewuchert und kleine Zellgruppen haben sich dann davon gelöst. Ebenso können körpereigene Zellen sowie Fremdkörper in das Gefäßsystem gelangen und zu einer Embolie führen.
Lungenembolie – Symptome
Die Symptome der Lungenembolie stellen sich je nach Größe des Lungenabschnitts, der nicht mehr mit Blut versorgt wird, unterschiedlich stark dar. Beschwerden können sich mit leichten Brustschmerzen zeigen oder im schlimmsten Fall mit einem Kreislaufstillstand. Typische Symptome sind unter anderem:
- Erschwerte Atmung und Luftnot
- Schmerzen in der Brust
- Schmerzen beim Ein- und Ausatmen
- Herzrasen
- Heftiger Husten, manchmal mit blutigem Auswurf
- Fieber und Schweißausbrüche
- Todesangst
- Plötzliche Bewusstlosigkeit
Sind große Gefäße von der Embolie betroffen oder wird ein größerer Lungenbereich nicht mehr durchblutet, droht sehr schnell ein Kreislaufzusammenbruch in Form eines Schocks. Der Blutdruck ist dann ziemlich niedrig und das Herz versucht dennoch ausreichend viel Blut in alle Organe zu pumpen. Es schlägt schneller. Am geringsten werden Hände, Arme, Füße und Beine durchblutet. Die Temperatur in diesen Gliedmaßen sinkt entsprechend ab. In einigen Fällen verfärben sich die Lippen bläulich, da zu wenig Sauerstoff dorthin gelangt. Sind Betroffene noch bei Bewusstsein, stellen sich meist große Unruhe und Angst ein.
Häufig leiden Patienten zusätzlich unter einer Beinvenenthrombose. Dann schwillt das Bein an, schmerzt oder wird bläulich. Oft wird die Thrombose jedoch vor der Embolie diagnostiziert.
Bei der sogenannten fulminanten Lungenembolie, einem besonders schweren Arterienverschluss, tritt innerhalb kurzer Zeit starke Luftnot auf und Kreislaufversagen droht. Dann muss der Betroffene gegebenenfalls künstlich beatmet oder gar wiederbelebt werden.
Komplikationen einer Lungenembolie:
Infolge einer Lungenembolie kann es zu ernsten Komplikationen kommen. Je größer das verstopfte Blutgefäß ist, desto schwerer stellen sich die Folgen dar. Das sind unter anderem:
- Rechtsherzinsuffizienz (Rechtsherzschwäche und Rechtsherzversagen)
- Herzrhythmusstörungen durch die Überlastung der rechten Herzhälfte
- Schock, Kreislaufversagen
- Lungeninfarkt
- Lungenentzündung (Pneumonie)
- Lungenfellentzündung (Pleuritis)
- Lungenhochdruck (Pulmonale Hypertonie)
Mögliche Symptome im Vorfeld einer Lungenembolie:
Aus einem Blutgerinnsel können sich manchmal winzige Teile lösen und in kleinere Lungengefäße wandern, bevor das Gerinnsel eine Lungenarterie verstopft. Dann sind kleine Embolien möglich, die Symptome wie Brustschmerzen, pfeifende Atmung, Husten oder auch eine Ohnmacht verursachen. Wird dies schnell behandelt, lässt sich oftmals eine größere Lungenembolie vermeiden. Beschwerden sollten daher immer ernst genommen werden.
Lungenembolie – Diagnose
Treten plötzlich Brustschmerzen und Atemnot auf, kann eine Lungenembolie der Grund dafür sein. Aber auch andere Erkrankungen können die Symptome verursachen. Daher wird sich der Arzt im Patientengespräch nach weiteren Beschwerden erkundigen. Für die Diagnostik ist es wichtig zu wissen, ob die Unterschenkel geschwollen oder gerötet sind oder ob der Patient innerhalb der letzten Wochen operiert wurde. Zudem sind Auskünfte über mögliche Bewegungseinschränkungen oder zu eventuellen Tumortherapien in den zurückliegenden Wochen relevant. Abgefragt wird ebenfalls, ob der Patient bereits eine tiefe Beinvenenthrombose oder eine Lungenembolie hatte, ob eine Schwangerschaft vorliegt und ob mit hormonhaltigen Präparaten verhütet wird. Anschließend wird der Arzt Herz und Lunge abhören und den Blutdruck messen.
Blutuntersuchung bei Verdacht auf Lungenembolie:
Bestimmte Werte im Blut können den Verdacht auf eine Lungenembolie erhärten. So sind im Fall einer Embolie sogenannte D-Dimere feststellbar. Sie weisen darauf hin, dass an einer Stelle im Körper Blutgerinnsel abgebaut werden. Lassen sich durch den sogenannten D-Dimer-Test keine D-Dimere im Blut finden, ist eine Lungenembolie relativ unwahrscheinlich. In einigen Fällen werden für die Diagnose auch Werte wie Troponin und Brain Natriuretic Peptide (BNP) im Blut bestimmt. Stellen sich diese Werte normal dar, kann man in der Regel von einem leichten Verlauf der Embolie ausgehen.
Weitere Hinweise auf eine Embolie kann eine Blutgas-Analyse liefern. Dazu wird Blut aus einer Arterie oder dem Ohrläppchen entnommen. Bei dieser Untersuchung lässt sich beispielsweise feststellen, ob ein Mangel an Sauerstoff und Kohlendioxid vorliegt. Im Fall einer Lungenembolie ist der Gasaustausch in der Lunge nämlich beeinträchtigt und der Gehalt an Sauerstoff im Blut sinkt. Daraufhin beschleunigt sich die Atmung, um so diesen Mangel ausgleichen zu können. Dies führt zu verstärkter Abatmung von Kohlendioxid. Dessen Gehalt im Blut sinkt ebenfalls.
Bildgebende Verfahren bei Verdacht auf Lungenembolie:
Mithilfe eines EKGs können bei rund einem Viertel aller Lungenembolien Veränderungen festgestellt werden. So unter anderem Anzeichen einer verstärkten Belastung der rechten Herzhälfte. Auch eine Röntgenaufnahme der Lunge zeigt manchmal Veränderungen, die auf eine Lungenembolie zurückzuführen sind. Ein sicherer Nachweis einer Lungenembolie lässt sich jedoch nur mit einer Darstellung der Lungenarterien selbst erbringen. Die Gefäße werden mit einer Computertomografie untersucht (CT-Angiographie). Bei einigen Patienten wird stattdessen eine Szintigrafie der Lunge durchgeführt. Auf den Bildern lässt sich gut erkennen, wie gut die einzelnen Areale der Lunge durchblutet und belüftet sind.
Wurde eine Lungenembolie sicher diagnostiziert, ist es wichtig zu klären, ob die Herzfunktion infolge der Embolie eingeschränkt ist. Der weitere Verlauf und auch mögliche Risiken können so bestimmt werden. Die Kontrolle wird mittels einer Ultraschalluntersuchung des Herzens (Echokardiografie) durchgeführt. Häufig werden auch die Beinvenen mituntersucht. Da sich die Lungenembolie oft infolge einer Beinvenenthrombose entwickelt, lassen sich mögliche Restgerinnsel in den Venen darstellen.
Lungenembolie – Behandlung
Besteht der Verdacht auf eine akute Lungenembolie, muss man sofort den Notarzt rufen. Die betroffene Person sollte möglichst nicht bewegt werden, um die Ablösung weiterer Gerinnsel zu verhindern. Tritt Herz-Kreislauf-Versagen ein, ist umgehend eine Herzdruckmassage erforderlich.
Sobald der Notarzt eintrifft, kann er die Wiederbelebungsmaßnahmen fortführen und den Patienten gegebenenfalls auch künstlich beatmen. Es gilt, Atmung und Kreislauf der betroffenen Person schnellstmöglich wieder zu stabilisieren. Ansonsten drohen Organschäden. Der Patient wird nun meist mit Sauerstoff versorgt und erhält Medikamente gegen die Schmerzen sowie Blutverdünner. Die folgende Therapie hängt von der Schwere der Lungenembolie des Patienten ab. Diese Maßnahmen werden meist durchgeführt:
Therapie mit Gerinnungshemmern:
Gerinnungshemmende Medikamente (Antikoagulanzien) verhindern die Bildung neuer Blutgerinnsel und das Wachstum bestehender. Kleinere Klumpen von geronnenem Blut werden vom Körper abgebaut. Im Fall einer leichten Lungenembolie reicht oft schon die Gabe von Gerinnungshemmern als alleinige Therapie aus. Besteht zudem kein Risiko für Komplikationen, kann der Patient meist sogar ambulant behandelt werden. In der Regel wird zu Beginn der Behandlung ein Gerinnungshemmer wie Heparin als Spritze oder als Infusion verabreicht. Für die Langzeittherapie sind Marcumar oder DOAKs zugelassen. Die Behandlung muss meist für drei bis sechs Monate fortgeführt werden. Inzwischen sind auch zwei gerinnungshemmende Wirkstoffe zugelassen, die unmittelbar nach der Diagnosestellung in Tablettenform eingenommen werden können. Spritzen und Infusionen erübrigen sich dann.
Lyse-Therapie:
Eine schwere Lungenembolie hingegen wird mittels einer medikamentösen Thrombolyse beziehungsweise Lyse-Therapie behandelt. Eine gerinnungshemmende Therapie alleine reicht hier nicht. Ziel der Lyse-Therapie ist es, das Blutgerinnsel in der Lunge gezielt zu beseitigen, um die Durchblutung des Lungengewebes wieder zu ermöglichen. Dazu erhalten Patienten sogenannte Thrombolytika, auch als Fibrinolytika bezeichnet. Zum Beispiel Streptokinase oder Urokinase. Die Medikamente werden in die Vene gespritzt, um das Blutgerinnsel in der Lunge rasch aufzulösen. Im Anschluss wird die Therapie mit gerinnungshemmenden Medikamenten fortgesetzt. ¬ – Die Behandlung erhalten Patienten, bei denen das rechte Herz unmittelbar zu versagen droht oder dies bereits eingetroffen ist. Nachteil der Therapie ist ein erhöhtes Blutungsrisiko in anderen Organen (Magen-Darm-Trakt, Gehirn, Muskulatur). Da der Patient ohne die Lyse-Therapie versterben könnte, werden die möglichen Nebenwirkungen jedoch in Kauf genommen.
Zerkleinerung mit einem Katheter:
Patienten, für die eine Lyse-Therapie aufgrund des Blutungsrisikos zu gefährlich ist, können mit Hilfe eines Katheters behandelt werden. Dazu führt der Arzt den Katheter behutsam über eine Vene in das betroffene Blutgefäß bis hin zum Blutgerinnsel ein, um es anschließend mechanisch zu zerkleinern. Die entstehenden kleinen Teile kann der Körper meist selbst auflösen. Es gibt auch Katheter, die das Gerinnsel mithilfe von Ultraschallwellen beseitigen. Wenn erforderlich, kann der Arzt mit dem Katheter auch ein Thrombolytikum verabreichen, dass das Gerinnsel auflöst.
Operative Entfernung:
Kommen keine der erwähnten Therapieformen infrage oder bleibt die Behandlung mittels Katheter erfolglos, kann das Blutgerinnsel auch in einer offenen Operation entfernt werden. Mediziner bezeichnen den Eingriff als pulmonale Embolektomie. Der Patient erhält dabei eine Vollnarkose und wird an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen. Sie übernimmt während der Operation die Aufgaben der beiden Organe.
Homöopathie bei Lungenembolie
Eine akute Lungenembolie kann lebensbedrohlich sein und erfordert sofortige medizinische Hilfe. Ein Herz-Kreislauf-Stillstand droht, wenn ein Thrombus ein größeres Blutgefäß verschließt. Um einer Embolie vorzubeugen, kann neben der schulmedizinischen Behandlung eine homöopathische Therapie ergänzend hilfreich sein. Es ist wichtig, Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten. Empfohlene homöopathische Mittel zur Thromboseprävention sind unter anderem:
- Crotalus
- Cuprum arsenicosum
- Kalium chloratum
- Latrodectus mactans
- Quebracho
Akupunktur bei Lungenembolie
Eine akute Lungenembolie ist ein Notfall und muss sofort ärztlich behandelt werden. Erste Hilfe und eine anschließende Versorgung im Krankenhaus sind unerlässlich. Akupunktur kann präventiv wirken, insbesondere bei Durchblutungsstörungen und Schmerzen, und somit das Risiko einer Embolie reduzieren. Eine Beratung durch einen erfahrenen Akupunkteur ist empfehlenswert, um festzustellen, ob die individuelle Erkrankung durch Akupunktur verbessert werden kann. Diese Therapieform kann eine schulmedizinische Behandlung sinnvoll ergänzen.
Lungenembolie – Vorbeugung
Um einer Lungenembolie vorzubeugen, sollte man sich täglich ausreichend viel bewegen. Das verhindert die Bildung von Blutgerinnseln und somit die Entstehung einer möglichen Lungenembolie. Zusätzlich sind folgende Tipps für die Prophylaxe hilfreich:
- Nicht rauchen. Insbesondere dann, wenn bereits Thrombosen aufgetreten sind.
- Nach einer Operation rasch wieder bewegen: Wenn man dennoch im Bett liegen muss, können kleine Übungen zur Anspannung der Muskulatur den Blutfluss in den Venen beschleunigen. Dies senkt das Risiko der Blutgerinnsel-Bildung.
- Gerinnungshemmende Medikamente nehmen: Wer bettlägerig ist oder an einer Krankheit leidet, die eine Thrombosebildung begünstigt, sollte unbedingt die ärztlich verordneten Gerinnungshemmer nehmen. Meist erhalten Betroffene eine Heparin-Spritze.
- Kompressionsstrümpfe tragen: Auch längere Flugreisen stellen einen Risikofaktor dar. Personen mit Venenschwäche sollten daher Kompressionsstrümpfe tragen. Sie sind auch bei Bettlägerigkeit oder in der Schwangerschaft sinnvoll.
- Öfter den Blutfluss in den Beinen anregen: Bei lang dauernden Flügen oder längerer Tätigkeit im Sitzen sollte man sich bemühen, den Blutfluss in den Beinen anzuregen. Am besten öfter aufstehen und ein paar Schritte laufen. Im Sitzen kann man auch Fußgymnastik betreiben, zum Beispiel Füße kreisen, Zehen im Wechsel anziehen und lockern. Während eines Fluges ist es wichtig, genug zu trinken. Allerdings besser keinen Alkohol und keinen Kaffee. Einengende Kleidung ist ebenfalls ungünstig.
- Cavaschirm: Besteht ein hohes Thrombose- und Lungenembolie-Risiko, kann der Arzt vorbeugend einen schirmförmigen Kunststofffilter, den sogenannten Cavaschirm, in die untere Hohlvene einsetzen. Der engmaschige Filter fängt Gerinnsel aus den Beinvenen auf und verhindert so, dass diese in die Lunge gelangen und dort eine Embolie verursachen.
Lungenembolie – ICD-Code
Jeder Krankheit ist in der Medizin ein eigener ICD-Code zugeordnet. Die Abkürzung ICD (englisch) steht dabei für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems. Das Klassifizierungssystem ist weltweit anerkannt und eines der wichtigsten für medizinische Diagnosen. So wird beispielsweise eine Lungenembolie unter dem ICD-Code „I26.0“ erfasst. Häufig hilft die Eingabe dieses Codes auch bei der Recherche im Internet weiter.
Lungenembolie – Was bezahlt die Krankenkasse und was muss man selbst bezahlen?
Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben grundsätzlich ein Recht auf stationäre sowie ambulante Versorgung, auf Arzneimittel und weitere Leistungen. In der Regel sind jedoch bestimmte Eigenleistungen (Zuzahlungen) gesetzlich festgeschrieben. Diese Zuzahlungen betragen 10 Prozent der Kosten, pro Zuzahlung jedoch maximal 10 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro, hat der Versicherte den tatsächlichen Preis zu entrichten.
Bei Arzneimitteln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Betroffene ein besonders preiswertes Präparat erhält, entfällt die Zuzahlung. Die Krankenkassen können feste Beträge bestimmen, die sie erstatten, sofern mehrere Präparate mit gleichem Wirkstoff erhältlich sind. Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Festbetrag liegt, werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung erstattet.
Zudem besteht die Regelung, dass die GKV bei bestimmten Präparaten nicht mehr den Einzelpreis des jeweiligen Arzneimittels erstatten muss, sondern nur den Festbetrag, der für eine Gruppe von vergleichbaren Präparaten festgelegt wurde. Ist das verschriebene Medikament teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen, plus der gesetzlichen Zuzahlung für den erstatteten Kostenanteil.
Zuzahlungen fallen ebenfalls bei einem Krankenhausaufenthalt an. Sie betragen 10 Euro pro Kalendertag, wobei die Zuzahlung nur für maximal 28 Tage pro Jahr geleistet werden muss. Mehrere Krankenhausaufenthalte in einem Jahr können zusammengerechnet werden, sodass die maximale Zuzahlung bei stationärer Behandlung 280 Euro pro Kalenderjahr beträgt.
Bei häuslicher Krankenpflege werden einmalig 10 Euro für die Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent der Kosten pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und wird nur bei Erwachsenen über 18 Jahren erhoben. Auch bei häuslicher Krankenpflege gilt die Obergrenze von 280 Euro pro Kalenderjahr. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte werden bei der Obergrenze der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege angerechnet.
Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Diese Zuzahlungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.
Bei Hilfsmitteln müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung gelten.
Die Höhe der Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen hängt von der Maßnahme und vom jeweiligen Kostenträger ab.
Die Kosten für eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik übernimmt in der Regel jede gesetzliche Krankenkasse, da es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt. Allerdings können weitere Kosten (wie z. B. Zuzahlungen für Verordnungen) privat anfallen.
Die Kosten einer klassischen Körperakupunktur werden von allen gesetzlichen Krankenkassen bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose übernommen. Vorausgesetzt wird, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Akupunktur bei einem Heilpraktiker wird nicht übernommen; die Kosten sind dann privat zu tragen.
Lungenembolie – Was übernimmt die DFV?
Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen zudem erweiterte Vorsorgeleistungen und steht Ihnen auch finanziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit festgestellt wird.
Im Falle einer Erkrankung warten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Exklusiv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt.
Sie profitieren zudem von Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freier Krankenhauswahl und Krankenhaustagegeld bei einem stationären Klinikaufenthalt. Der DFV-KlinikSchutz macht Sie zum Privatpatienten im Krankenhaus inkl. Auslandskrankenversicherung.
FAQ zum Thema: Lungenembolie
Wie kann man eine Lungenembolie bekommen?
Es gibt unterschiedliche Gründe für das Auftreten einer Lungenembolie. Häufige Risikofaktoren, die die Erkrankung auslösen können, sind zum Beispiel: Rauchen, hormonelle Verhütungsmittel wie die Anti-Baby-Pille, Hormonersatztherapien, Schwangerschaft, Bewegungsmangel, Bettlägerigkeit, Übergewicht, Venenschwäche, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Operationen. Besonders gefährdet sind zudem Menschen, in deren Familien Thrombosen bereits häufiger auftraten. Zur Lungenembolie kommt es durch die Verstopfung eines Blutgefäßes in der Lunge beziehungsweise im Lungenkreislauf mit einem Thrombus (Blutgerinnsel).
Was kann man im Fall einer akuten Lungenembolie tun?
Beim Verdacht auf eine akute Lungenembolie muss umgehend der Notarzt gerufen werden. Es gilt, den Patienten so wenig wie möglich zu bewegen. Der Oberkörper der betroffenen Person darf jedoch höher gelagert werden, um das Herz zu entlasten und damit der Kranke besser Luft bekommt. Sollte ein Herz-Kreislauf-Stillstand eintreten, muss sofort mit einer Herzdruckmassage begonnen werden.
Kann man nach einer Operation eine Lungenembolie bekommen?
Innerhalb der ersten drei Wochen nach einer Operation ist das Risiko für eine tiefe Venenthrombose oder eine Lungenembolie ausgesprochen hoch. Selbst sechs Wochen nach dem Eingriff ist es noch deutlich erhöht. Das gilt besonders bei Operationen an Hüfte oder Knie, denn die Mobilisierung der Patienten ist danach stärker eingeschränkt als bei anderen chirurgischen Eingriffen. Um dieses Risiko zu senken, sollte unbedingt die vom Arzt verordnete Prophylaxe mit Blutverdünnern wie Heparin durchgeführt werden. Sehr wichtig ist zudem eine rasche Mobilisierung nach der OP. Man sollte so bald und so oft wie möglich aufstehen und umherlaufen, um die Durchblutung anzuregen.
Welche Untersuchungen bei einer Lungenembolie?
Symptome wie Atemnot und Brustschmerzen können bereits auf eine Lungenembolie hinweisen. Allerdings treten die Beschwerden auch bei anderen Erkrankungen auf. Daher sind für eine sichere Diagnose meist weitere Untersuchungen, wie Labortests sowie bildgebende Verfahren nötig. So kann beispielsweise die D-Dimere-Bestimmung im Blut Aufschluss darüber geben, ob im Körper Blutgerinnsel abgebaut werden. Können keine D-Dimere entdeckt werden, handelt es sich nicht um eine Embolie. Auch eine Blutgas-Analyse kann sinnvoll sein. Im Fall einer Embolie sinken Sauerstoff- und Kohlendioxidgehalt im Blut. Einen sicheren Nachweis erhält man über die Darstellung der Lungenarterien mittels einer CT-Angiografie oder alternativ über eine Szintigraphie.
Wie häufig kommt es zu einer Lungenembolie?
Von 100.000 Menschen erleiden rund 39 bis 115 im Jahr hierzulande eine Lungenembolie. Zwischen 40.000 bis 100.000 Menschen sterben jährlich. Eine Lungenembolie zählt zu den Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die nach Herzinfarkt und Schlaganfall am häufigsten zum Tode führen.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.
Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.
Quellen
- Bull, T.M. (2023). Lungenembolie. MD, University of Colorado, Pulmonary and Critical Care. (Stand: 09.08.2024).
- Deutsche Herzstiftung e. V. Lungenembolie: Verschluss von Lungenarterien. (Stand: 09.08.2024).
- Fandler, M., & Böhm, L. (2023). Lungenembolie–Diagnostik und Therapie. Notaufnahme up2date, 5(03), 214-217. (Stand: 09.08.2024).
- Giepen, S., & Perings, C. (2023). Lungenembolie. In Praxis der Intensivmedizin: konkret, kompakt, interdisziplinär (pp. 659-677). Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg. (Stand: 09.08.2024).
- Hobohm, L., Keller, K., & Konstantinides, S. (2023). Lungenembolie. Zeitschrift für Pneumologie, 20(5), 284-293. (Stand: 09.08.2024).
- NDR (2023). Lungenembolie: Symptome und Therapien. (Stand: 09.08.2024).
- Rosemann, A. (2023). Venenthrombose und Lungenembolie. (Stand: 09.08.2024).
- Uniklinik Mannheim. Lungenembolie-Team (PERT). (Stand: 09.08.2024).
- Universitätsmedizin Mainz. Lungenembolie – Leitfaden für Patienten und Angehörige. (Stand: 09.08.2024).
- Universitätsspital Zürich (USZ). Lungenembolie. (Stand: 09.08.2024).