Warum ist die Zahl der Organspenden in Deutschland so niedrig?
Bereits 2016 war die Anzahl registrierter Organspender, im Vergleich zu Vorjahren, erschreckend gering. 2017 ist sie um weitere 8 Prozent gesunken. Ein ernstzunehmendes Organspende-System definiert sich, nach internationalem Standard, durch eine Spenderzahl von 10 pro Million Einwohner. In Deutschland lag die Zahl der Spender, denen tatsächlich Organe entnommen wurden, 2017 bei 9,3 pro Million Einwohner. Sowohl die Zahl der transplantierten Organe von hirntoten Spendern als auch die von Lebendspendern sank rapide. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert das Desinteresse der Politik am Thema Organspende. Regierungsvertreter ignorieren damit rund 10.000 wartende Menschen, deren Leben von einer Transplantation abhängt.
Wie hoch ist die Spenderzahl in anderen Ländern?
Im weltweiten Vergleich gilt Spanien als Vorbild für die Bereitschaft zur Organspende. 2017 lag die Zahl der Spender bei 46,9 Spendern pro Million Einwohner. Spanien verzeichnet damit ein Plus von 30 Prozent in den letzten 3 Jahren. Belgien sowie auch Kroatien liegen bei mehr als 30 Spendern pro Million Einwohner. Die hohe Spendenbereitschaft im Ausland wirkt sich positiv auf deutsche Patienten aus. Durch den Eurotransplant-Verbund gelangen Herzen, Nieren und Lebern auch an deutsche Kliniken. Somit erreichen Deutschland ca. 200 zusätzliche Organe für Transplantationen aus Belgien, den Niederlanden, Kroatien, Ungarn, Slowenien und Österreich. Nichtsdestotrotz ist die Situation in der Bundesrepublik besorgniserregend.
Was war der Transplantationsskandal?
Mediziner sollen im Jahr 2012 in Göttingen, München und Regensburg Krankenakten gefälscht haben, um bestimmte Patienten bevorzugt mit einer Organspende zu versorgen. Durch gezielte Manipulation wurden Patienten höhere Plätze auf den Wartelisten und damit eine Transplantation zugewiesen. Daraufhin sank die Zahl der Organspender im Jahr 2013 auf ein historisches Tief.
Um das System der Organspende vertrauensvoller zu gestalten und Manipulation vorzubeugen, wurden neue Regelungen eingeführt.
Regelmäßige Kontrollen
Die Prüfungs- und Überwachungskommission (bestehend aus Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung) überprüft die Transplantationsprogramme in Deutschland mindestens einmal alle 3 Jahre vor Ort. Die Kommission veröffentlicht jährlich Ihre Tätigkeitsberichte.
Mehraugenprinzip
Die Transplantationszentren haben das Mehraugenprinzip eingeführt. Die interdisziplinäre Transplantationskonferenz entscheidet in allen Zentren über die Aufnahme des Patienten in die Warteliste. Sie setzt sich aus mindestens zwei beteiligten Disziplinen (der chirurgischen und der konservativen) als auch einer dritten Fachrichtung zusammen. Die dritte Fachrichtung steht in keiner Verbindung zur Transplantationsmedizin.
Die beteiligten Ärzte werden der internationalen Organvermittlungsstelle Eurotransplant gemeldet und sind damit für alle Meldungen und Entscheidungen verantwortlich.
Meldestelle
Ende 2012 wurde eine Stelle zur anonymen Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht in Krankenhäusern eingerichtet. Hinweise können an den Vertrauensstellen postalisch, online oder telefonisch eingereicht werden.
Die Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“ ist postalisch unter:
Vertrauensstelle Transplantationsmedizin
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
sowie online über vertrauensstelle_transplantationsmedizin@baek.de zu erreichen.
Sanktionen
Bei Verstößen werden Transplantationszentren durch Geld- und Freiheitsstrafen zur Rechenschaft gezogen.
Was ist das beschleunigte Vermittlungsverfahren?
Gelingt eine Organvergabe nach dem üblichen Verfahren nicht oder droht der Verlust eines Spenderorgans, kann Eurotransplant zum beschleunigten Vermittlungsverfahren wechseln. Dieses verhindert, dass Organe nicht rechtzeitig vermittelt werden und damit verworfen werden. Um die Zeit, in der Organe nicht durchblutet werden, kurz zu halten, werden sie im beschleunigten Vermittlungsverfahren vorwiegend innerhalb einer Region angeboten.
Das Verfahren steht in der Kritik. Es begünstige Manipulationen, denn das beschleunigte Vermittlungsverfahren kommt auch zum Einsatz, wenn ein Organ als "eingeschränkt vermittelbar" eingeschätzt wird. Dies gilt z.B. wenn der Spender alt war und bestimmte Grundkrankheiten aufwies. Da die Zahl der im beschleunigten Verfahren vermittelten Organe in den letzten Jahren stark zugenommen hat, entsteht der Verdacht, dass Organe häufiger als notwendig mit dem Stempel "eingeschränkt vermittelbar" versehen wurden. 2010 wurden beispielsweise bereits 40 Prozent aller Lebern über das beschleunigte Verfahren vergeben.
Mangel an Spendern - Schuld bei den Krankenhäusern?
2017 sank die Zahl der Organspender auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren - ein historisches Tief. Grund dafür ist jedoch nicht nur mangelnde Spenderbereitschaft, sondern auch der Klinikalltag in deutschen Krankenhäusern. Leistungsverdichtung, Druck auf den Intensivstationen und Personalmangel belasten Angestellte und Patienten. Bevor intensivmedizinische Maßnahmen eingestellt werden, muss an Organspende gedacht und darüber gesprochen werden. Dies ist unter den vorherrschenden Bedingungen nicht immer möglich und Transplantationen werden seltener.
Wie kann die Situation verbessert werden?
Die Spenderzahlen in Deutschland gehen bereits seit 2010 zurück. Der Ursprung des Negativtrends kann also nicht alleine im Transplantationsskandal liegen. Um den mehr als 10.000 Wartenden mehr Hoffnung zu geben, bedarf das aktuelle System einer Überholung. Die bundesweiteten Rahmenbedingungen für Organspende müssen verbessert werden!
Sanktionierung von Krankenhäusern
Jede Klinik in Deutschland ist vom Gesetzgebet dazu verpflichtet, potenzielle Organspender an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zu melden. Kommt ein Patient, nach ärztlicher Beurteilung, als Spender in Frage, folgt eine Überprüfung auf Hirntod. Ein Großteil der Kliniken kommt dieser Aufgabe allerdings nicht nach. Des Weiteren unterliegen diese Krankenhäuser keiner Kontrolle und entsprechenden Sanktionen. Um die Kliniken zu einer Beteiligung an der Organspende zu bewegen, sollten finanzielle Abstrafungen eingeführt werden.
Externe Hirntoddiagnostik
Viele Kliniken haben nicht die Möglichkeiten und Kapazitäten, eine umfassende Hirntoddiagnostik durchzuführen. Sie benötigen Fachärzte mit mehrjähriger Erfahrung bei der Behandlung von Hirnschädigungen. Die Todesfeststellung muss zweimal übereinstimmend, im Abstand von mindestens zwölf Stunden, erfolgen. Mobile Expertenteams könnten die Kliniken bei Bedarf erheblich entlasten und zur Hirntoddiagnostik angefordert werden.
Die Jüngsten informieren und mobilisieren
Seit November 2012 werden alle Personen ab 16 Jahren von der Krankenkasse angeschrieben und zu einer Entscheidung bezüglich ihrer Spenderbereitschaft aufgefordert. Zu diesem Zweck stellen die Kassen kostenlose Organspendeausweise und Informationen zur Verfügung.
Wer kann Organe spenden?
Theoretisch kann jeder Mensch zum Organspender werden. Eine Ausnahme bilden Patienten, die von einer Krebserkrankung betroffen oder HIV-positiv sind. Bei Kindern entscheiden die Eltern über eine Organspende. Ab dem Alter von 16 Jahren können Jugendliche selbst darüber entscheiden, ob Sie einer Transplantation zustimmen.
Lebendspende
Wenn ein Organ von einem lebenden Menschen auf einen Patienten übertragen wird, spricht man von einer Lebendorganspende. Spender müssen Voraussetzungen erfüllen, um für eine Lebendspende infrage zu kommen. Sie darf nur zwischen Personen stattfinden, die sich persönlich nahestehen. Dazu zählen zum Beispiel Verwandte und Ehe- oder Lebenspartner. Die Regelung soll Organhandel verhindern.
Für diese Form der Organspende muss der Spender:
- volljährig und einwilligungsfähig sein
- der Organentnahme eingewilligt haben
- nach ärztlicher Beurteilung als Spender geeignet sein
- über alle Risiken aufgeklärt worden sein
- voraussichtlich nicht über das Operationsrisiko hinaus gefährdet sein oder über die unmittelbaren Folgen der Entnahme hinaus gesundheitlich schwer beeinträchtigt werden.
Die Lebendspendekommission prüft, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für die Lebendorganspende eingehalten worden sind und ob die Einwilligung freiwillig erfolgt ist. In Deutschland werden bei Lebendorganspenden fast ausschließlich eine Niere und Teile der Leber transplantiert. Möglich ist auch die Entnahme von Teilen der Lunge, des Dünndarms oder der Bauchspeicheldrüse.
Postmortale Spende
Außerhalb der Lebendspende können Organe nur von Menschen gespendet werden, bei denen der Hirntod vorliegt. Somit muss die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms erloschen sein, während das Herz-Kreislauf-System noch künstlich aufrechterhalten wird. Hirnblutungen, Tumore, Schlaganfälle, Hirnhautentzündungen, Herzinfarkte und Herzrhythmusstörungen können Auslöser für den Hirntod sein.
Der Herzstillstand tritt meistens vor dem Hirntod ein, so dass nur wenige Verstorbene für eine Organspende in Frage kommen.
Die Hirntod-Diagnostik stellt eine Richtlinie der Bundesärztekammer dar. Nur wenn der Hirntod durch diese Methode festgestellt wird, kommt eine Organspende durch die verstorbene Person in Frage. Das Diagnostik-Verfahren wird von zwei Fachärzten, unabhängig voneinander, durchgeführt. Beide dürfen selbst nicht am Transplantationsprozess beteiligt sein und müssen die Diagnose im Hirntodprotokoll dokumentieren. Dieses Protokoll beinhaltet die Prüfung der Voraussetzungen, Feststellung klinischer Symptome als auch die Unumkehrbarkeit des Ausfalls. Ist Letzteres festgestellt, gilt der Tod als erwiesen.
Die Spende von Gewebe ist hingegen noch bis zu 72 Stunden nach dem klinischen Tod (also dem Stillstand des Herz-Kreislauf-Systems) möglich. Für eine Gewebespende kommen etwa zwei Drittel aller Verstorbenen infrage. Eine Zustimmung des Verstorbenen in eine Organ- und Gewebespende muss vorliegen. Liegt diese Zustimmung nicht vor, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden.
Die postmortale Organspende hat folgende Voraussetzungen:
- Hirntod des Patienten
- Spendermeldung an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
- Gespräch mit nächsten Angehörigen
- Zustimmung zur Organ- und Gewebespende
Was kann gespendet werden?
Spender geben Organe und Gewebe an Empfänger ab.
Transplantierbare Organe:
- Niere
- Leber
- Herz
- Lunge
- Pankreas (Bauchspeicheldrüse)
- Dünndarm
Transplantierbare Gewebe:
- Augenhornhaut
- Blutgefäße
- Haut
- Herzklappen
- Sehnen und Bänder
- Knochen
- Eihaut der Fruchtblase (Amnion)
Gewebe werden häufiger transplantiert als Organe. Gewebetransplantationen verlaufen unkomplizierter als Organtransplantationen. Entnommenes und entsprechend aufbereitetes Gewebe kann je nach Gewebeart über Wochen bis hin zu Jahren in speziellen Gewebebanken gelagert werden.
Wie kann man sich für eine Organspende registrieren?
Mit dem Organspendeausweis dokumentieren Sie Ihre Einstellung zur Organ- und Gewebespende. Sie können dort auch ein „Nein“ zur Organspende festhalten. Die Bereitschaft zur Organspende ist eine sehr persönliche und weitreichende Entscheidung. Es zählt nicht wie Sie sich entscheiden. Wichtig ist nur, dass Sie sich entscheiden!
So kommen Sie zum Organspendeausweis:
- kostenfreie Bestellung bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- Arztpraxen und Apotheken bieten den Ausweis in der Regel auch an
- Telefonisch beim Infotelefon Organspende unter 0800 9040400
Schieben Sie die Entscheidung nicht länger auf! Organspende rettet Leben!
Quellen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de (Abruf: 14.02.2018)
- Deutsche Stiftung Organtransplantation: www.dso.de (Abruf: 14.02.2018)
- Sozialministerium Baden-Württemberg: www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de (Abruf: 14.02.2018)
- Stiftung Gesundheitswissen: www.stiftung-gesundheitswissen.de (Abruf: 14.02.2018)
Alle Angaben ohne Gewähr.