Was versteht man unter Organspende?
Unter Organspende versteht man die freiwillige Entscheidung, Organe zur Verfügung zu stellen, um anderen Menschen ein Weiterleben oder eine Verbesserung ihrer Gesundheit zu ermöglichen. Dies kann entweder zu Lebzeiten oder nach dem Tod erfolgen und ist ein bedeutender Beitrag zur medizinischen Versorgung schwerkranker Patienten.
Wer kann Organe spenden?
Theoretisch kann jeder Mensch zum Organspender werden. Eine Ausnahme bilden Patienten, die von einer Krebserkrankung betroffen oder HIV-positiv sind. Bei Kindern entscheiden die Eltern über eine Organspende. Ab dem 14. Lebensjahr ist es möglich, einer Organ- und Gewebespende zu widersprechen, während ab dem 16. Lebensjahr sowohl zugestimmt als auch widersprochen werden kann.
Welche Formen der Organspende gibt es?
Lebendspende
Die Lebendspende ist eine besondere Form der Organspende, bei der ein Organ oder ein Teil eines Organs von einer lebenden Person auf einen Patienten übertragen wird. Damit eine Lebendorganspende möglich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zudem darf sie nur zwischen Menschen stattfinden, die sich persönlich nahestehen, wie Verwandte, Ehe- oder Lebenspartner. Diese Regelung soll sicherstellen, dass keine unethischen Motive wie Organhandel hinter der Spende stehen.
Voraussetzungen für die Lebendspende:
Ein potenzieller Spender muss:
- volljährig und einwilligungsfähig sein,
- der Organentnahme freiwillig zugestimmt haben,
- nach ärztlicher Untersuchung als geeignet eingestuft werden,
- über alle medizinischen Risiken umfassend aufgeklärt worden sein,
- keine übermäßigen gesundheitlichen Gefährdungen oder Beeinträchtigungen über das Operationsrisiko hinaus zu erwarten haben.
Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und medizinischen Vorgaben eingehalten werden, prüft eine Lebendspendekommission, ob die Spende rechtmäßig ist und ob die Einwilligung ohne äußeren Druck erfolgte.
In Deutschland werden bei Lebendspenden hauptsächlich Nieren und Teile der Leber transplantiert. Unter bestimmten Umständen können auch Teile der Lunge, des Dünndarms oder der Bauchspeicheldrüse gespendet werden. Diese Form der Organspende erfordert ein hohes Maß an Vertrauen zwischen Spender und Empfänger sowie eine sorgfältige medizinische Abklärung, um die Sicherheit beider Personen zu gewährleisten.
Postmortale Spende
Die postmortale Spende bezeichnet die Organspende nach dem Tod eines Menschen. Anders als bei der Lebendspende ist hier der Hirntod eine zwingende Voraussetzung. Beim Hirntod sind die Gesamtfunktionen des Großhirns, Kleinhirns und des Hirnstamms vollständig und unumkehrbar erloschen, während das Herz-Kreislauf-System noch künstlich aufrechterhalten wird. Häufige Ursachen für den Hirntod sind Hirnblutungen, Tumore, Schlaganfälle, Hirnhautentzündungen, Herzinfarkte oder schwere Herzrhythmusstörungen.
Da in den meisten Fällen der Herzstillstand vor dem Hirntod eintritt, kommt nur ein kleiner Teil der Verstorbenen für eine postmortale Organspende infrage.
Hirntod-Diagnostik: Ein sicheres Verfahren
Die Diagnose des Hirntods erfolgt streng nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Zwei unabhängige Fachärzte, die nicht am Transplantationsprozess beteiligt sind, führen die Untersuchung durch und dokumentieren ihre Feststellungen im Hirntodprotokoll. Dieses umfasst:
- die Prüfung aller Voraussetzungen,
- die Feststellung klinischer Symptome des Hirntods,
- die Unumkehrbarkeit des Ausfalls aller Hirnfunktionen.
Erst wenn diese Schritte abgeschlossen sind, gilt der Tod als erwiesen, und die Möglichkeit einer Organspende wird geprüft.
Gewebespende: Eine zusätzliche Möglichkeit
Während Organe nur bei festgestelltem Hirntod gespendet werden können, ist eine Gewebespende bis zu 72 Stunden nach dem klinischen Tod möglich. Etwa zwei Drittel aller Verstorbenen kommen dafür infrage. Beispiele für Gewebespenden sind Hornhaut, Herzklappen oder Hautgewebe. Voraussetzung ist jedoch auch hier die ausdrückliche Zustimmung der verstorbenen Person oder eine Entscheidung der Angehörigen im Sinne des mutmaßlichen Willens.
Voraussetzungen für die postmortale Spende
Damit eine postmortale Organspende stattfinden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Hirntod des Patienten: Dieser muss nach den festgelegten Richtlinien festgestellt sein.
- Spendermeldung an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO): Die behandelnde Klinik informiert die DSO über einen potenziellen Spender.
- Gespräch mit den nächsten Angehörigen: Falls die Zustimmung nicht dokumentiert ist, wird der mutmaßliche Wille des Verstorbenen besprochen.
- Zustimmung zur Organ- und Gewebespende: Ohne diese kann keine Spende erfolgen.
Die postmortale Spende ist eine lebensrettende Möglichkeit, die schwerkranken Menschen Hoffnung gibt. Sie erfordert jedoch höchste Sorgfalt, klare Richtlinien und ein transparentes Verfahren, um die Würde des Spenders zu respektieren und den Willen der Angehörigen zu berücksichtigen.
Was kann gespendet werden?
Organspender können sowohl Organe als auch Gewebe für schwerkranke Menschen spenden. Diese Spenden helfen, lebenswichtige Körperfunktionen wiederherzustellen oder die Lebensqualität von Empfängern erheblich zu verbessern.
Transplantierbare Organe
Die am häufigsten transplantierten Organe sind:
- Nieren
- Leber
- Herz
- Lunge
- Pankreas (Bauchspeicheldrüse)
- Dünndarm
Jedes dieser Organe spielt eine zentrale Rolle im Körper und kann nach einer erfolgreichen Transplantation das Leben der Empfänger nachhaltig verbessern oder sogar retten.
Transplantierbare Gewebe
Gewebe werden häufiger als Organe transplantiert und umfassen:
- Augenhornhaut: Zur Wiederherstellung der Sehkraft.
- Blutgefäße: Für Gefäßrekonstruktionen.
- Haut: Zur Behandlung schwerer Verbrennungen.
- Herzklappen: Für Menschen mit Herzfehlern.
- Sehnen und Bänder: Zur Stabilisierung von Gelenken.
- Knochen: Zur Wiederherstellung von Bewegungsfunktionen.
- Eihaut der Fruchtblase (Amnion): Für die Wundheilung und Geweberegeneration.
Warum sind Gewebespenden so wichtig?
Gewebespende ist unkomplizierter als die Entnahme von Organen. Transplantationen verlaufen in der Regel weniger komplex und weisen eine hohe Erfolgsrate auf. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, entnommenes Gewebe in speziellen Gewebebanken über Wochen bis hin zu Jahren aufzubewahren. Dadurch kann es bedarfsgerecht eingesetzt werden.
Gewebespenden machen oft den entscheidenden Unterschied für Patienten, die auf Wiederherstellung oder Heilung angewiesen sind. Diese Form der Spende ist eine ebenso wertvolle wie lebensverändernde Hilfe.
Wie kann man sich für eine Organspende registrieren?
Der Organspendeausweis ist ein einfaches und effektives Mittel, um Ihre persönliche Einstellung zur Organ- und Gewebespende festzuhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich für oder gegen eine Spende entscheiden – auch ein „Nein“ kann im Ausweis festgehalten werden. Was wirklich zählt, ist, dass Sie sich bewusst mit dem Thema auseinandersetzen und eine Entscheidung treffen. Dies gibt nicht nur Ihnen Klarheit, sondern entlastet auch Ihre Angehörigen im Ernstfall.
So erhalten Sie Ihren Organspendeausweis
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Organspendeausweis zu erhalten:
- Kostenfreie Bestellung über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
- Arztpraxen und Apotheken stellen den Ausweis in der Regel ebenfalls zur Verfügung.
- Telefonische Bestellung über das Infotelefon Organspende unter 0800 9040400.
Warum die Entscheidung so wichtig ist
Die Bereitschaft zur Organspende ist eine sehr persönliche und weitreichende Entscheidung. Sie ermöglicht es, Leben zu retten oder schwerkranken Menschen eine neue Perspektive zu geben. Indem Sie Ihre Entscheidung dokumentieren, übernehmen Sie Verantwortung und schaffen Klarheit – für sich selbst und Ihre Angehörigen.
Schieben Sie die Entscheidung nicht länger auf. Organspende rettet Leben!
Welche Formen gibt es für einen Organspendeausweis
Es gibt zwei Möglichkeiten, die persönliche Entscheidung zur Organspende festzuhalten:
- Physischer Organspendeausweis
Der klassische Organspendeausweis ist eine Karte im Taschenformat, auf der die Entscheidung zur Organspende schriftlich festgehalten wird. Dieser Ausweis kann jederzeit ausgefüllt, geändert oder bei Bedarf erneuert werden. - Organspende-Register
Alternativ kann die Entscheidung zur Organspende digital im offiziellen Organspende-Register hinterlegt werden. Dieses ermöglicht eine schnelle und sichere Abfrage der Angaben durch autorisierte Stellen, zum Beispiel im Notfall.
Beide Formen sind gültig und ermöglichen es, den eigenen Willen klar und verbindlich zu dokumentieren.
Opt Ink - Das Organspende Tattooo
Das sogenannte Organspende-Tattoo, auch „Opt Ink“ genannt, ist eine kreative Möglichkeit, die Bereitschaft zur Organspende zu signalisieren. Doch was sollte man darüber wissen?
Ist ein Organspende-Tattoo gültig?
Ein Organspende-Tattoo ist eine persönliche Entscheidung, aber rechtlich nicht bindend. Offiziell anerkannt werden nur ein physischer Organspendeausweis oder die Eintragung im Organspende-Register.
Wie sieht ein Organspende-Tattoo aus?
Das Opt Ink-Tattoo ist ein minimalistisches Design, das aus zwei Halbkreisen besteht, die zusammen einen vollständigen Kreis bilden. Dieses Symbol steht für das Geschenk des Lebens durch eine Organspende und bildet zugleich die Buchstaben "O" und "D" für "Organ Donor" (Organspender).
Ist ein Organspende-Tattoo kostenlos?
Nein, ein Organspende-Tattoo ist mit den üblichen Kosten für Tätowierungen verbunden und wird nicht von offiziellen Stellen oder Krankenkassen übernommen. Die Kosten variieren je nach Design und Tätowierer.
Warum ist die Zahl der Organspenden in Deutschland so niedrig?
Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist seit Jahren alarmierend gering. Bereits 2016 wurde ein deutlicher Rückgang registrierter Organspender verzeichnet, und 2017 sank diese Zahl um weitere 8 Prozent. Ein funktionierendes Organspende-System sollte laut internationalem Standard mindestens 10 Spender pro eine Million Einwohner aufweisen. In Deutschland lag diese Zahl 2017 jedoch nur bei 9,3 pro Million Einwohner – ein Wert, der weit hinter den Erwartungen zurückbleibt.
Gründe für den Rückgang
Die geringe Spenderzahl betrifft sowohl Organe von hirntoten Spendern als auch Lebendspenden, die beide rapide abgenommen haben. Die Gründe dafür sind vielschichtig:
- Mangelnde Aufklärung: Viele Menschen fühlen sich unzureichend informiert oder setzen sich nicht bewusst mit der Entscheidung auseinander.
- Politisches Desinteresse: Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert, dass das Thema Organspende von der Politik nicht ausreichend priorisiert wird.
- Fehlende Infrastruktur: In vielen Krankenhäusern fehlt es an Ressourcen und Personal, um Organspenden effektiv durchzuführen.
Die Folgen für Betroffene
Diese Entwicklungen sind besonders tragisch, da rund 10.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan warten. Für viele dieser Patienten ist eine Transplantation die einzige Möglichkeit, ihr Leben zu retten oder ihre Lebensqualität erheblich zu verbessern.
Was muss sich ändern?
Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, sind gezielte Maßnahmen erforderlich:
- Mehr Aufklärung: Eine umfassendere Information der Bevölkerung könnte helfen, Vorurteile abzubauen und die Spendenbereitschaft zu fördern.
- Politische Unterstützung: Die Regierung muss dem Thema mehr Aufmerksamkeit widmen und die notwendigen Strukturen schaffen.
- Verbesserte Infrastruktur: Krankenhäuser benötigen mehr Ressourcen und Transplantationsbeauftragte, um Organspenden reibungslos durchzuführen.
Die niedrige Zahl der Organspenden ist nicht nur ein medizinisches Problem, sondern auch ein gesellschaftliches. Nur durch gemeinsames Handeln können die dringend benötigten Verbesserungen erreicht werden.
Wie hoch ist die Spenderzahl in anderen Ländern?
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass die Bereitschaft zur Organspende weltweit stark variiert. Spanien gilt seit Jahren als Vorreiter: 2023 wurden dort 5.861 Organtransplantationen durchgeführt, was einer Transplantationsrate von 122,1 pro eine Million Einwohner entspricht.
Diese beeindruckenden Zahlen sind unter anderem auf die seit 1979 geltende Widerspruchslösung zurückzuführen, bei der jeder Bürger automatisch als Organspender gilt, sofern er nicht aktiv widerspricht.
Belgien verzeichnete 2023 durchschnittlich 31,4 postmortale Organspender pro eine Million Einwohner und liegt damit im europäischen Vergleich ebenfalls weit vorn.
Kroatien und andere europäische Länder erreichen ähnliche Werte, was auf effektive Organspende-Systeme und eine hohe Spendenbereitschaft in der Bevölkerung hindeutet.Diese hohe Spendenbereitschaft in anderen Ländern wirkt sich auch positiv auf deutsche Patienten aus. Durch den Eurotransplant-Verbund, dem neben Deutschland auch Belgien, die Niederlande, Kroatien, Ungarn, Slowenien, Luxemburg und Österreich angehören, gelangen Organe wie Herzen, Nieren und Lebern auch an deutsche Kliniken. So konnten 2023 insgesamt 2.985 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund übertragen werden.
Trotz dieser internationalen Zusammenarbeit bleibt die Situation in Deutschland besorgniserregend. Die Zahl der postmortalen Organspender lag 2023 bei rund 11 pro eine Million Einwohner, was im europäischen Vergleich einen der hinteren Plätze bedeutet.
Angesichts von knapp 8.400 Menschen, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten, besteht dringender Handlungsbedarf, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und somit mehr Leben retten zu können.
Was war der Transplantationsskandal?
Im Jahr 2012 erschütterte ein Skandal die deutsche Transplantationsmedizin. In den Kliniken Göttingen, München und Regensburg sollen Mediziner Krankenakten manipuliert haben, um bestimmten Patienten einen Vorteil auf den Wartelisten für Organspenden zu verschaffen. Durch gefälschte Daten, beispielsweise falsche Angaben zu Dialysezeiten oder Laborwerten, wurden diese Patienten bevorzugt und schneller mit Spenderorganen versorgt.
Dieser Skandal führte zu einem massiven Vertrauensverlust in das Organspendesystem. Die Zahl der Organspender erreichte 2013 ein historisches Tief, da viele Menschen ihre Bereitschaft zur Spende zurückzogen oder skeptisch wurden.
Maßnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens
Um Manipulationen zu verhindern und das Vertrauen in die Organspende wiederherzustellen, wurden umfangreiche Reformen und Kontrollmechanismen eingeführt:
Regelmäßige Kontrollen
Die Prüfungs- und Überwachungskommission, bestehend aus der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, überprüft seitdem alle Transplantationsprogramme in Deutschland. Diese Prüfungen finden mindestens alle drei Jahre vor Ort statt. Die Ergebnisse und Erkenntnisse werden jährlich in Tätigkeitsberichten veröffentlicht, um Transparenz zu gewährleisten.
Mehraugenprinzip
In Transplantationszentren wurde das Mehraugenprinzip eingeführt. Hier entscheidet eine interdisziplinäre Transplantationskonferenz, die aus mindestens drei Fachrichtungen besteht, über die Aufnahme von Patienten in die Warteliste. Neben der chirurgischen und der konservativen Disziplin ist eine dritte Fachrichtung vertreten, die unabhängig von der Transplantationsmedizin ist. Die beteiligten Ärzte werden der internationalen Organvermittlungsstelle Eurotransplant gemeldet und tragen die Verantwortung für alle Entscheidungen und Meldungen.
Meldestelle für Auffälligkeiten
Ende 2012 wurde eine Meldestelle für Verstöße gegen das Transplantationsrecht eingerichtet. Diese Vertrauensstelle ermöglicht es, anonym Auffälligkeiten oder Verdachtsfälle zu melden. Hinweise können postalisch, online oder telefonisch eingereicht werden. Die Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“ ist unter folgender Adresse erreichbar:
Vertrauensstelle Transplantationsmedizin
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
E-Mail: vertrauensstelle_transplantationsmedizin@baek.de
Sanktionen
Verstöße gegen das Transplantationsrecht ziehen strenge Sanktionen nach sich. Transplantationszentren, die gegen die Regularien verstoßen, müssen mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Regeln eingehalten und Missbrauch verhindert werden.
Was ist das beschleunigte Vermittlungsverfahren?
Gelingt eine Organvergabe nach dem üblichen Verfahren nicht oder droht der Verlust eines Spenderorgans, kann Eurotransplant zum beschleunigten Vermittlungsverfahren wechseln. Dieses verhindert, dass Organe nicht rechtzeitig vermittelt werden und damit verworfen werden. Um die Zeit, in der Organe nicht durchblutet werden, kurz zu halten, werden sie im beschleunigten Vermittlungsverfahren vorwiegend innerhalb einer Region angeboten.
Das Verfahren steht in der Kritik. Es begünstige Manipulationen, denn das beschleunigte Vermittlungsverfahren kommt auch zum Einsatz, wenn ein Organ als "eingeschränkt vermittelbar" eingeschätzt wird. Dies gilt z.B. wenn der Spender alt war und bestimmte Grundkrankheiten aufwies. Da die Zahl der im beschleunigten Verfahren vermittelten Organe in den letzten Jahren stark zugenommen hat, entsteht der Verdacht, dass Organe häufiger als notwendig mit dem Stempel "eingeschränkt vermittelbar" versehen wurden. 2010 wurden beispielsweise bereits 40 Prozent aller Lebern über das beschleunigte Verfahren vergeben.
Mangel an Spendern - Schuld bei den Krankenhäusern?
Die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland ist seit Jahren besorgniserregend niedrig. Im Jahr 2023 wurden bundesweit 965 postmortale Organspender registriert, was etwa 11,4 Spendern pro eine Million Einwohner entspricht.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass nicht nur die Spendenbereitschaft der Bevölkerung eine Rolle spielt, sondern auch strukturelle Herausforderungen innerhalb der Krankenhäuser.Herausforderungen im Klinikalltag
Der Alltag in deutschen Krankenhäusern ist geprägt von:
- Personalmangel: Es fehlt an ausreichend qualifiziertem Personal, insbesondere auf den Intensivstationen.
- Hoher Arbeitsdruck: Medizinisches Personal steht unter immensem Zeit- und Leistungsdruck.
- Komplexe Abläufe: Die Identifizierung potenzieller Organspender erfordert Zeit und spezialisierte Kenntnisse.
Diese Faktoren führen dazu, dass die Möglichkeit einer Organspende nicht immer in Betracht gezogen wird, bevor intensivmedizinische Maßnahmen eingestellt werden. Die Folge ist, dass potenzielle Spender nicht erkannt und somit weniger Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen.
Lösungsansätze
Um die Situation zu verbessern, sind folgende Maßnahmen notwendig:
- Etablierung von Transplantationsbeauftragten: Jedes Krankenhaus sollte über speziell geschulte Transplantationsbeauftragte verfügen, die den Prozess der Organspende koordinieren und sicherstellen, dass potenzielle Spender identifiziert werden.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Durch die Reduzierung des Arbeitsdrucks und die Aufstockung des Personals kann gewährleistet werden, dass medizinisches Personal die notwendigen Schritte für eine Organspende einleiten kann.
- Förderung der Aufklärung: Sowohl innerhalb des medizinischen Personals als auch in der breiten Bevölkerung sollte das Bewusstsein für die Bedeutung der Organspende gestärkt werden.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöht und somit vielen Patienten auf den Wartelisten geholfen werden.
Die Widerspruchslösung - Eine mögliche Lösung für den Organspendemangel?
Im Juli 2024 hat der Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung eingebracht. Diese liegt aktuell dem Bundestag vor, eine Entscheidung steht jedoch noch aus. Doch welche Vor- und Nachteile bringt diese Regelung mit sich, und kann sie tatsächlich den Mangel an Organspenden in Deutschland beheben?
Positive Aspekte der Widerspruchslösung
Die Widerspruchslösung, bei der jede Person automatisch als Organspender gilt, sofern sie dem nicht aktiv widerspricht, könnte die Organspendebereitschaft in der Gesellschaft erhöhen. Besonders in Notfällen könnte dies den Ablauf für Angehörige und medizinisches Personal erleichtern, da die Entscheidung bereits dokumentiert oder implizit getroffen ist. Außerdem würde das Thema Organspende in der Öffentlichkeit stärker präsent sein und mehr Menschen dazu anregen, sich mit ihrer eigenen Einstellung auseinanderzusetzen.
Kritische Betrachtung
Studien der Max-Planck-Gesellschaft zeigen jedoch, dass die Einführung einer Widerspruchslösung allein keine signifikanten Verbesserungen bei der Anzahl der Organspenden bewirkt. In Ländern, die dieses Modell eingeführt haben, blieben langfristige Erfolge aus. Es wird deutlich, dass der Fokus nicht ausschließlich auf der Gesetzgebung liegen darf.
Was muss sonst noch getan werden?
Neben der Diskussion um die Widerspruchslösung müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Organspendesituation nachhaltig zu verbessern.
- Aufklärung und Bildung:
Eine umfassende Information der Bevölkerung über die Organspende ist essenziell. Dies beinhaltet nicht nur Aufklärungsmaterialien und Organspendeausweise, die von Ausweisstellen ausgegeben werden sollen, sondern auch die regelmäßige Beratung durch Hausärztinnen und Hausärzte. - Integration in Ausbildung und Alltag:
Das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ sieht vor, dass Grundwissen zur Organspende in Erste-Hilfe-Kurse zum Erwerb der Fahrerlaubnis integriert wird. So kann frühzeitig ein Bewusstsein für die Thematik geschaffen werden. - Verbesserung der Infrastruktur:
Es muss stärker in die medizinische Infrastruktur investiert werden, um die logistischen Herausforderungen der Organspende zu bewältigen. Dazu gehören mehr Transplantationsbeauftragte in Kliniken, optimierte Prozesse und ausreichend Kapazitäten für die Durchführung von Transplantationen.
Wie kann die Situation verbessert werden?
Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist seit 2010 rückläufig. Dieser Trend kann nicht allein auf den Transplantationsskandal zurückgeführt werden. Um den über 8.000 Menschen auf den Wartelisten neue Hoffnung zu geben, ist eine umfassende Reform des aktuellen Systems erforderlich. Die bundesweiten Rahmenbedingungen für Organspenden müssen verbessert werden.
Sanktionierung von Krankenhäusern
Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, potenzielle Organspender an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zu melden. Kommt ein Patient nach ärztlicher Beurteilung als Spender infrage, erfolgt eine Überprüfung auf Hirntod. Allerdings kommen nicht alle Kliniken dieser Verpflichtung nach. Um die Meldung potenzieller Spender zu gewährleisten, könnten finanzielle Sanktionen für Krankenhäuser eingeführt werden, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen.
Externe Hirntoddiagnostik
Viele Kliniken verfügen nicht über die notwendigen Ressourcen und Fachkräfte, um eine umfassende Hirntoddiagnostik durchzuführen. Die Feststellung des Hirntods erfordert erfahrene Fachärzte und muss zweimal im Abstand von mindestens zwölf Stunden erfolgen. Mobile Expertenteams könnten Kliniken bei Bedarf unterstützen und die Hirntoddiagnostik übernehmen, um den Prozess zu erleichtern.
Aufklärung der Bevölkerung
Seit März 2022 ist das "Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" in Kraft. Dieses sieht vor, dass Bürger regelmäßig über die Organspende informiert werden und ihre Entscheidung dokumentieren können. Krankenkassen stellen dazu kostenlose Organspendeausweise und Informationsmaterial zur Verfügung. Zudem wurde ein Online-Register eingeführt, in dem Bürger ihre Entscheidung zur Organspende festhalten können.
Optimierung der Krankenhausstrukturen
Um die Organspende in den Klinikalltag zu integrieren, wurden Maßnahmen ergriffen, die die Zusammenarbeit und Strukturen in Krankenhäusern verbessern sollen. Dazu gehört die Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken und die Einführung von flächendeckenden Berichtspflichten, um die Erkennung möglicher Organspender zu verbessern.
Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde verabschiedet, um die Organspenderate in Deutschland zu erhöhen und die Bevölkerung besser über die Bedeutung und Möglichkeiten der Organspende aufzuklären. Es verfolgt das Ziel, die persönliche Entscheidung zur Organspende einfacher und bewusster zu machen.
Inhalte des Gesetzes
Das Gesetz umfasst mehrere Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Menschen umfassend informiert sind und ihre Entscheidung dokumentieren können:
- Verteilung von Aufklärungsmaterialien und Organspendeausweisen:
Bürgerinnen und Bürger erhalten bei den zuständigen Ausweisstellen (z. B. Bürgerämter) umfassende Informationsmaterialien sowie Organspendeausweise. - Beratung durch Hausärzte:
Hausärztinnen und Hausärzte sind dazu angehalten, ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig über die Möglichkeiten und die Bedeutung der Organspende zu beraten. - Integration in Erste-Hilfe-Kurse:
Grundwissen zur Organspende wird in Erste-Hilfe-Kurse integriert, die für den Erwerb der Fahrerlaubnis notwendig sind. So werden junge Menschen frühzeitig mit dem Thema vertraut gemacht. - Erweiterung des Organspende-Registers:
Das bereits bestehende Organspende-Register wird gestärkt, um die Dokumentation der individuellen Entscheidung effizienter und zugänglicher zu machen.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das Gesetz wurde bereits verabschiedet und wird schrittweise umgesetzt. Die Einführung der genannten Maßnahmen erfolgt nach und nach, um den beteiligten Institutionen und Akteuren die notwendige Zeit zur Umsetzung zu geben. Der finale Zeitplan sieht vor, dass alle Maßnahmen bis spätestens Ende 2025 vollständig wirksam sind.
Zielsetzung des Gesetzes
Mit diesen Maßnahmen soll die Entscheidungsbereitschaft in der Bevölkerung nachhaltig gestärkt werden. Menschen sollen ermutigt werden, sich bewusst mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen und ihre Entscheidung klar zu dokumentieren. Dies soll nicht nur die Organspenderate erhöhen, sondern auch Angehörige und medizinisches Personal im Ernstfall entlasten.
Das Organspende-Register
Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende dokumentieren können. Dieses Register ergänzt den traditionellen Organspendeausweis und die Patientenverfügung, indem es eine digitale Möglichkeit bietet, die persönliche Entscheidung festzuhalten.
Funktion und Vorteile des Organspende-Registers:
- Freiwilligkeit und Flexibilität: Die Registrierung im Organspende-Register ist freiwillig und kostenfrei. Einträge können jederzeit geändert oder widerrufen werden, sodass die individuelle Entscheidung stets aktuell bleibt.
- Zugänglichkeit für medizinisches Personal: Im Ernstfall können berechtigte Personen in Entnahmekrankenhäusern, wie Ärztinnen und Ärzte oder Transplantationsbeauftragte, auf das Register zugreifen, um die dokumentierte Entscheidung schnell und zuverlässig einzusehen.
- Sicherheit und Datenschutz: Die im Register gespeicherten Daten werden sicher auf Servern in Deutschland verwahrt und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt. Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar.
Stufenweise Einführung des Registers:
Die Implementierung des Organspende-Registers erfolgt in mehreren Phasen:
- Seit dem 18. März 2024: Bürgerinnen und Bürger können ihre Erklärungen im Register abgeben. An das Register angebundene Entnahmekrankenhäuser haben die Möglichkeit, diese Erklärungen zu suchen und abzurufen.
- Ab dem 1. Juli 2024: Alle Entnahmekrankenhäuser sind verpflichtet, an das Organspende-Register angebunden zu sein, um einen flächendeckenden Zugriff zu gewährleisten.
- Ab spätestens Ende September 2024: Die Abgabe der Erklärung wird mithilfe der Digitalen Identität (GesundheitsID) ermöglicht, was den Registrierungsprozess weiter vereinfacht.
- Ab dem 1. Januar 2025: Auch Gewebeeinrichtungen erhalten Zugriff auf das Register, um die Bereitschaft zur Gewebespende zu klären.
Wichtige Hinweise:
- Parallelführung von Dokumenten: Während der Übergangszeit bis zum 1. Januar 2025 wird empfohlen, die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festzuhalten und Angehörige darüber zu informieren. Dies schafft zusätzliche Klarheit und Sicherheit.
- Gültigkeit bestehender Dokumente: Organspendeausweis und Patientenverfügung behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Es gilt stets die jüngste Erklärung. Daher ist es wichtig, darauf zu achten, dass sich die verschiedenen Erklärungen nicht widersprechen.
FAQ
Wie alt darf man als Organspender sein?
Es gibt keine feste Altersgrenze für Organspender. Entscheidend ist der Zustand der Organe, nicht das Alter der Person. Selbst ältere Menschen oder Babys können Organe spenden, wenn diese gesund und funktionstüchtig sind. Bei minderjährigen Spendern entscheiden die Eltern, ob eine Organspende erfolgen soll.
Wo bewahre ich meinen Organspendeausweis am besten auf?
Ihr Organspendeausweis sollte immer an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden, damit er im Notfall schnell gefunden werden kann. Ein idealer Platz ist das Portemonnaie oder zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten. Informieren Sie auch Ihre Angehörigen über Ihren Aufbewahrungsort, damit sie im Ernstfall Bescheid wissen und die richtigen Schritte eingeleitet werden können.
Welche 4 Arten von Organspende gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Organspende:
- Lebendspende: Eine Person spendet ein Organ oder Gewebe, das sie entbehren kann (z. B. eine Niere oder einen Teil der Leber), während sie lebt. Dies geschieht meist innerhalb der Familie oder im Freundeskreis.
- Postmortale Spende: Organe werden nach dem Tod gespendet, wenn der Hirntod festgestellt wurde. Dies ist die häufigste Form der Organspende.
- Kreuzspende: Zwei Paare, bei denen keine direkte Spende möglich ist, tauschen ihre Organe untereinander aus, um zwei Leben zu retten.
- Altruistische Spende: Hier spendet eine Person aus reinen altruistischen Motiven ein Organ an eine unbekannte Person. Diese Form der Spende ist selten, aber möglich.
Ist in Deutschland jeder automatisch Organspender?
Nein, in Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass jede Person aktiv zustimmen muss, um als Organspender registriert zu sein. Dies kann durch einen Organspendeausweis, eine Eintragung ins Organspende-Register oder eine schriftliche Erklärung erfolgen. Wenn keine Entscheidung dokumentiert ist, müssen die Angehörigen im Ernstfall entscheiden, was eine enorme Belastung sein kann.
Was muss ich hinsichtlich der Organspende bei der Patientenverfügung beachten?
Achten Sie darauf, dass Ihre Patientenverfügung nicht im Widerspruch zu Ihrem Wunsch zur Organspende steht. Klare und eindeutige Angaben helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Zudem kann eine bewusste Entscheidung für oder gegen eine Organspende Ihre Angehörigen entlasten, da sie im Ernstfall keine schwierige Wahl treffen müssen. Es ist ratsam, Ihren Wunsch schriftlich zu dokumentieren und Ihre Familie darüber zu informieren.
Warum sollte man kein Organspender werden?
Es gibt persönliche, religiöse oder ethische Gründe, die Menschen von einer Organspende abhalten. Einige befürchten, dass sie im Ernstfall nicht die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten könnten, obwohl diese Sorge unbegründet ist. Andere fühlen sich mit dem Gedanken unwohl, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Es ist wichtig, sich mit diesen Bedenken auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu treffen, die zu den eigenen Überzeugungen passt.
Woher weiß ich, ob ich ein Organspender bin?
Ob Sie als Organspender registriert sind, hängt davon ab, ob Sie Ihre Entscheidung schriftlich dokumentiert haben. Dies kann durch einen Organspendeausweis oder eine Eintragung im Organspenderegister erfolgen. Wenn Sie weder einen Ausweis besitzen noch im Register eingetragen sind, liegt im Ernstfall keine Informationen vor, und Ihre Angehörigen müssen dies für Sie übernehmen. Es ist daher sinnvoll, Ihre Entscheidung festzuhalten und mit Ihrer Familie darüber zu sprechen.
Kann ich mit Tattoo Organspender werden?
Ja, ein Tattoo schließt Sie nicht von einer Organspende aus. Es gibt jedoch bestimmte medizinische Kriterien, die bei der Spenderauswahl berücksichtigt werden, wie z. B. der allgemeine Gesundheitszustand oder mögliche Infektionsrisiken. Falls Ihr Tattoo frisch gestochen ist, wird vor einer Spende geprüft, ob es Komplikationen wie Infektionen gegeben hat, die eine Organspende beeinträchtigen könnten.
Bis zu welchem Alter kann ich Organspender sein?
Es gibt keine feste Altersgrenze für Organspender. Entscheidend ist der Zustand der Organe, nicht das Alter der Person. Selbst ältere Menschen können Organspender sein, sofern die Organe gesund und funktionstüchtig sind. Die Eignung wird im Falle einer möglichen Spende individuell von Ärztinnen und Ärzten geprüft.
Quellen
Bayerische Staatsregierung. Organspende und Transplantationsmedizin. (Stand: 10.12.2024).
Braun, F., Abel, W., & Middel, C. D. (2021). Organspende in Deutschland: „Wind of Change “?. Zentralblatt für Chirurgie-Zeitschrift für Allgemeine, Viszeral-, Thorax-und Gefäßchirurgie, 146(04), 407-412. (Stand: 10.12.2024).
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (bzga). Organspende. (Stand: 10.12.2024).
Deutsche Stiftung Organtransplantation. Wir koordinieren die Organspende in Deutschland. (Stand: 10.12.2024).
Friedersdorff, F., & Putz, J. (2020). Organspende in Deutschland im Zeichen der neuen Gesetzgebung. Der Urologe, 59(1), 17-20. (Stand: 10.12.2024).
Lang, M. (2023). Voraussetzungen einer Organspende. Im OP, 13(01), 6-10. (Stand: 10.12.2024).
NDR (2024). Organspende: Die wichtigsten Fragen und Antworten. (Stand: 10.12.2024).
Organspende.info. Organspende. (Stand: 10.12.2024).
WDR (2024). Neues Organspende-Register: Was Nutzer jetzt wissen müssen. (Stand: 10.12.2024).
Uniklinik Köln. Organspende. (Stand: 10.12.2024).
Alle Angaben ohne Gewähr.
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