DFV-Ambulantschutz© fotostorm

Ambulante
Zusatz­versicherung Gut vorgesorgt

  • Erstattung für Arzneimittel
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Finanzielle Unterstützung bei Krankheit
  • Schutzimpfungen


Tarife anzeigen

Warum eine ambulante Zusatzversicherung?

Die ambulante Zusatz­ver­sicher­ung über­nimmt Kosten für Leist­ungen, die die gesetzliche Kranken­ver­sicher­ung nicht oder nur teilweise erstattet – z. B. Kosten für Arznei- und Ver­bands­mittel, Heil- und Hilfs­mittel sowie für Schutz­impfungen und Vorsorge­unter­such­ungen. Sie erhalten also eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Kranken­ver­sicher­ung und müssen vieles nicht mehr selbst zahlen. Damit sichern Sie sich Leist­ungen, die für Ihre Gesund­heit wichtig sind.

Unsere Tarife in der ambulanten Zusatz­versicherung

Basis
Leistungen

100 %
Erstattung für ambulante

  • Vorsorge­untersuchungen
  • Schutzimpfungen
  • Gesetzliche Zuzahlungen
Zusatzleistungen

Keine Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall und Krebs

Monatsbeitrag
ab5,52 €
Online abschließen
Komfort
Leistungen

100 %
Erstattung für ambulante

  • Vorsorge­untersuchungen
  • Schutzimpfungen
  • Gesetzliche Zuzahlungen
Zusatzleistungen

15.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 3.000 € pro Jahr)

3.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 3.000 € für ein Jahr)

Monatsbeitrag
ab7,41 €
Online abschließen
Premium
Leistungen

100 %
Erstattung für ambulante

  • Vorsorge­untersuchungen
  • Schutzimpfungen
  • Gesetzliche Zuzahlungen
Zusatzleistungen

30.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 6.000 € pro Jahr)

6.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 6.000 € für ein Jahr)

Monatsbeitrag
ab9,31 €
Online abschließen
Exklusiv
Leistungen

100 %
Erstattung für ambulante

  • Vorsorge­untersuchungen
  • Schutzimpfungen
  • Gesetzliche Zuzahlungen
Zusatzleistungen

60.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 12.000 € pro Jahr)

12.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 12.000 € für ein Jahr)

Monatsbeitrag
ab13,10 €
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Unsere Versicherungs-Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 

Häufige Fragen zur Krankenzusatz­versicherung DFV-AmbulantSchutz

  • Beim DFV-AmbulantSchutz gibt es keine Wartezeiten. Das heißt, Sie können Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung sofort mit Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen sind lediglich bereits vor Vertragsbeginn bekannte, begonnene oder angeratene Behandlungen.

  • Eine ambulante Zusatzversicherung übernimmt ambulante Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil über­nehmen. Wenn Ihnen Ihre Gesundheit am Herzen liegt und Sie Wert auf eine umfangreiche Vorsorge legen, bietet Ihnen eine ambulante Zusatzversicherung viele finanziellen Vorteile. Sie übernimmt unter anderem wichtige Vor­sorge­untersuchungen, Schutzimpfungen und Medikamentenkosten, für die Sie normalerweise selbst aufkommen oder Zuzahlungen leisten müssen. Auch bietet sie im Falle einer schweren Krankheit finanzielle Unterstützung an und Sie können sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Es lohnt sich, die Krankenzusatzversicherung in jungem Alter abzuschließen. Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto günstiger ist Ihr monatlicher Beitrag. Zudem kommt es darauf an, für welchen Tarif Sie sich entscheiden. Innerhalb des DFV-AmbulantSchutz bieten wir vier Tarife an, die sich bezüglich Ihrer Leistungen und Preise unterscheiden:

    • Basis: ab 5,52 Euro 
    • Komfort: ab 7,41 Euro 
    • Premium: ab 9,31 Euro 
    • Exklusiv: ab 13,10 Euro 
       
  • Der DFV-AmbulantSchutz ist eine private Kranken­zusatz­versicherung. Der Versicher­ungs­schutz ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Somit kann nur versichert werden, wer auch Versicherter in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist und seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.

  • Die von uns angebotene Versicherung ergänzt die Leistung der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung sinnvoll, daher müssen Sie bei einer gesetzlichen Kranken­versicherung versichert sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt nur bestimmte Leistungen für Versicherte. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaft­lich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Unsere Zusatzversicherung setzte genau dort an und bietet Ihnen eine Kosten­übernahme für erweiterte medizinische Leistungen, die den Regelkatalog der gesetzlichen Kranken­versicherung übersteigen.

  • Eine Krankenzusatzversicherung erweitert die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und bietet dem gesetzlichen Versicherer viele Vorteile (z. B. Erstattung für Arzneimittel, finanzielle Unterstützung bei Krankheit) sowie Gesundheitsleistungen, für die Sie normaler­weise selbst zahlen müssten oder nur teilweise erstattet bekommen (z. B. Vorsorge­unter­suchungen, Schutzimpfungen). 

    Die private Krankenversicherung versichert Personen, die sich nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern müssen und bietet dem Versicherten Vorteile wie beispielsweise schnellere Terminvergabe, Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. 

    Wie der Name schon sagt, ist die Kranken­zusatz­versicherung eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind, können Sie sich anstelle einer gesetzlichen Kranken­versicherung für eine private Kranken­versicherung entscheiden.

  • Grundsätzlich sind private Kranken­zusatz­versicher­ungen als Vorsorge­aufwendungen steuerlich absetzbar. Allerdings profitieren nur die wenigsten Steuerpflichtigen von dieser Absetzbarkeit, denn: Es gibt einen relativ niedrigen Höchstbetrag, bis zu den Vorsorge­aufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dieser ist in den meisten Fällen bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

  • Sie können Ihre Rechnung unkompliziert online in der DFV-App oder im DFV-Kundenportal einreichen. Wenn uns alle erforderlichen Dokumente vorliegen, überweisen wir Ihnen innerhalb kurzer Zeit das Geld auf Ihr Konto. 
     

  • Vor Versicherungsbeginn werden lediglich in den Tarifen Komfort, Premium und Exklusiv einige Fragen zu beispielsweise bestehenden Behinderungen, geplante Operationen, Pflege­bedürftigkeit und Erkrankungen in den letzten fünf Jahren gestellt. Haben Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, können Sie alle Leistungen innerhalb unserer ambulanten Zusatzversicherung sofort nach Versicherungs­beginn ohne Wartezeit in Anspruch nehmen.
     

Ambulante Krankenzusatzversicherung Leistungen im Überblick

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Bei besonders schweren Krankheiten

100 %, max. 3.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

100 %, max. 6.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

100 %, max. 12.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

Infarkte, Schlaganfall

Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall


Leistungszeit 1 Jahr


Leistungszeit 1 Jahr


Leistungszeit 1 Jahr

Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs)

Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre

Gutartige Neubildungen des Gehirns

Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentral­nerven­systems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neu­bildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre

Ambulante Vorsorge­untersuchungen

Allgemeine Vorsorge­unter­suchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschafts­vorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorge­untersuchungen

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

Schutzimpfungen

nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslands­reisen

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

Gesetzliche Zuzahlungen

Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

Bei besonders schweren Krankheiten

100 %, max. 3.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

100 %, max. 6.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

100 %, max. 12.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

Infarkte, Schlaganfall

Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall


Leistungszeit 1 Jahr


Leistungszeit 1 Jahr


Leistungszeit 1 Jahr

Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs)

Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre

Gutartige Neubildungen des Gehirns

Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentral­nerven­systems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neu­bildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre

Ambulante Vorsorge­untersuchungen

Allgemeine Vorsorge­unter­suchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschafts­vorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorge­untersuchungen

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

Schutzimpfungen

nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslands­reisen

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

Gesetzliche Zuzahlungen

Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz nach Ihrem persönlichen Anspruch

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
DFV-AmbulantSchutz Basis
ab 5,52 €

DFV-AmbulantSchutz Basis eignet sich für jeden, der 100 % seiner Aufwendungen für ambulante Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen und gesetzliche Zuzahlungen absichern möchte.

Der große Gesundheits-Check mit Blutbild und Belastungs-EKG, aber auch Hauttyp-Bestimmung, Schilddrüsen-Vorsorge, Ultraschall-Untersuchungen oder die Lungen­funktionsprüfung gehören zu den allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen, die ebenso wie Krebsvorsorge, Schwangerschafts­vorsorge oder Kinder- und Jugendlichen-Vorsorge­untersuchungen abgesichert sind.

Außerdem sind alle empfohlenen Schutz­impfungen gemäß STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) sowie Impfungen gegen Tollwut, Hepatitis oder FSME und prophylaktische Impfungen für Auslandsreisen abgedeckt. Sogar die Übernahme der Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie eine Fahrtkosten­erstattung ist in der Basis-Variante enthalten.

DFV-AmbulantSchutz Komfort
ab 7,41 €

Sollte eine schwere Krankheit (z. B. Krebs) festgestellt werden, dann gewährt Ihnen der DFV-AmbulantSchutz Komfort zusätzlich noch eine finanzielle Unterstützung von 3.000 € im Jahr.

Damit eignet sich die Komfort-Variante für jeden, der gerne einen "Notgroschen" parat haben möchte, um z. B. plötzlich anfallende Sonderausgaben im Krankheitsfall spontan bewältigen zu können.

Natürlich werden auch in der Komfort-Variante alle Kosten für ambulante Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen und gesetzliche Zuzahlungen, wie in der Basis-Variante, zu 100 % erstattet.

DFV-AmbulantSchutz Premium
ab 9,31 €

Bei einer schweren Erkrankung (z. B. Krebs) erhalten Sie mit dem DFV-AmbulantSchutz Premium zusätzlich eine finanzielle Soforthilfe in Höhe von 6.000 € im Jahr.

Diese können Sie z. B. für alternative Heilmethoden verwenden. Wenn Sie einen Heilpraktiker oder Osteopathen aufsuchen, sind die Kosten für gesetzlich Versicherte oft nicht von den Krankenkassen gedeckt. Der Premium-Schutz bietet Ihnen, mit dem beachtlichen Betrag von 6.000 €, eine gute Möglichkeit, diesen ohne finanzielle Engpässe auszuprobieren.

Alle ambulanten Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen sowie gesetzliche Zuzahlungen werden analog der Basis-Variante natürlich auch hier zu 100 % erstattet.

DFV-AmbulantSchutz Exklusiv
ab 13,10 €

Bei einer schweren Erkrankung (z. B. Krebs), zahlen wir mit dem DFV-AmbulantSchutz Exklusiv eine finanzielle Soforthilfe von 12.000 € im Jahr. Bei permanenten Neubildungen verlängert sich damit auch die entsprechende Leistungszeit.

Die Exklusiv-Variante bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie gerade in Zeiten der schweren Krankheit, finanziell absolut flexibel sind.

Egal ob Sie kurzfristig z. B. einen Elektrorollstuhl, teure Medikamente zur Schmerzlinderung oder die Behandlung durch einen privaten Spezialisten benötigen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden - Sie investieren das Geld ganz einfach nach Ihren Bedürfnissen, für eine bestmögliche Genesung.

Alle ambulanten Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen sowie gesetzliche Zuzahlungen werden, wie in der Basis-Variante, zu 100 % erstattet.

Wichtige Gründe für eine ambulante Zusatzversicherung

  • Ganz gleich, ob Arznei- oder Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten oder Schutzimpfungen: Der DFV-AmbulantSchutz steht für die Kosten ein, die Ihre ge­setz­liche Kranken­ver­sicherung im am­bulanten Bereich nicht über­nimmt. Doch unsere Kranken­zusatz­ver­sicherung kann noch viel mehr: Wir er­stat­ten auch die Kosten für Vor­sorge­unter­suchungen, die über den Leistungs­katalog der Kranken­kassen hinaus­gehen.

    Doch was geschieht, wenn bei der Vor­sorge­unter­suchung eine schwere Er­krankung fest­gestellt wurde? Auch dann werden Sie mit dem DFV-Ambulant­Schutz in den Produkt­varianten Komfort, Premium und Exklusiv finanziell unter­stützt.

  • Ein winziger Schnitt oder der Biss einer Zecke genügen, um in­folge einer Infektion schwer­wiegend und manchmal sogar lebenslang zu er­kranken. Mit einer Schutzimpfung sind Sie auf der sicheren Seite. Tat­sächlich ist es aber so, dass die ge­setz­liche Kranken­kasse nicht für alle Impfungen leistet.

    Der DFV-Ambulant­Schutz über­nimmt nicht nur die Kosten für Schutz­impfungen, die die Ständige Impf­kommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, sondern auch für weitere sinnvolle Schutz­impfungen wie z. B. gegen die ge­fährliche Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), auch außerhalb der Risiko­gebiete. Darüber hinaus leistet der DFV-Ambulant­Schutz auch für Schutz­impfungen, die Sie als Prophylaxe für Ihre Auslands­reise benötigen.

  • Als Kassenpatient kommt man um teure Zu­zahlungen kaum noch herum. Ob Zu­zahlungen für schmerz­lindernde Me­di­kamente, ent­spannende Massagen oder der Besuch beim Heil­praktiker - für ge­wöhnlich summieren sich die Zu­zahlungen zu einem be­achtlichen Betrag.

    Mit unserer ambulanten Kranken­zusatz­ver­sicherung er­halten Sie einen be­sonderen Kosten­schutz. Der DFV-Ambulant­Schutz erstattet die ge­setz­lichen Zu­zahlungen bei ambulanten Be­handlungen zu 100 %.

  • Damit Ihre Gesundheit nicht an den Kosten scheitert muss: Im Fall einer schweren Erkran­kung bietet unsere Kranken­zusatz­ver­sicherung DFV-Ambulant­Schutz in den Produkt­varianten Komfort, Premium und Exklusiv eine ab­gestufte zu­sätzliche finan­zielle Unter­stützung.

    Die Leistungs­zeit bei Myokard­infarkten (akut/re­zi­di­vierend), Hirn­infarkt und Schlag­anfall be­trägt ein Jahr. Bei bösartigen Neu­bildungen (z. B. Krebs) und bei gutartigen Neu­bildungen des Gehirns und anderer Teile des Zentral­nerven­systems be­trägt die Leistungs­zeit der finanz­iellen Unter­stützung fünf Jahre. Sollte es, nach Heilung, zu einem späteren Zeit­punkt z. B. erneut zu einer Neu­bildung kommen, so beginnt die Leistungs­zeit von neuem.

  • Einfach, schnell und sicher: Mit der digitalen DFV-Schnell­re­gulierung können Sie ganz einfach online Ihre Rech­nungen sowie Heil- und Kosten­pläne per Foto oder Scan selbst ein­reichen. So pro­fi­tieren Sie von einer besonders schnellen Kosten­erstattung. 

    In unserem Kunden­portal finden Sie alle wichtigen In­for­mationen rund um die praktische DFV-Schnellregulierung.

Leistungsbereiche DFV-AmbulantSchutz

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen

Viele Krankheiten lassen sich durch ambulante Vorsorge­untersuchungen frühzeitig erkennen und dadurch oftmals auch er­folgreich be­handeln. Leider werden nicht alle sinn­vollen Vorsorge­untersuchungen von den gesetz­lichen Kranken­kassen er­stat­tet. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-AmbulantSchutz dagegen ersetzt auch die Aufwendungen für allgemeine Vorsorge­untersuchungen (z. B. großer Gesund­heits-Check), Krebsvorsorge­unter­suchungen (z. B. Darmkrebs­vorsorge auch im jüngeren Alter) und Schwangerschafts­vorsorge­unter­suchungen sowie Kinder- und Jugend­lichen-Vorsorge­unter­suchungen.

Schutzimpfungen

Schutzimpfungen

Dank der Schutzimpfungen haben viele gefährliche Infektions­krankheiten ihren Schrecken verloren. Doch auch heute noch gibt es viele Krank­heiten, die nur mit einer Impfung verhindert werden können. Die Krank­en­zusatz­ver­sicherung DFV-AmbulantSchutz übernimmt nicht nur die Kosten für Schutz­impfungen, die die Ständige Impf­kommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, sondern auch für weitere sinnvolle Schutz­impfungen wie z. B. gegen die gefährliche Frühsommer-Meningoen­zephalitis (FSME), die durch einen einfachen Zecken­stich übertragen werden kann. Darüber hinaus leistet der DFV-AmbulantSchutz auch für Schutz­impfungen als Prophylaxe für Auslands­reisen.

Gesetzliche Zuzahlungen

Gesetzliche Zuzahlungen

Für ver­schreibung­spflichtige Arznei- und Verband­mittel sowie für ärztlich ver­ordnete Heil- und Hilfsmittel (z. B. Kranken­gymnastik oder Massage sowie Prothesen und Hör­geräte) müssen Kassen­patienten Zu­zahlungen leisten. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz er­stattet ge­setzlich vor­gesehene Zu­zahlungen zu 100 %. Auch die Kosten für von einer Kranken­kasse ge­nehmigte Hin- und Rück­fahrten im Rahmen einer ambulanten Be­handlung werden von der leistungs­starken Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz erstattet.

Finanzielle Unterstützung bei schwerer Krankheit

Finanzielle Unterstützung bei schwerer Krankheit

Bei einer besonders schweren Er­krankung möchte man als Be­troffener alle me­di­zi­nischen Heilungs­möglichkeiten aus­schöpfen. Doch oftmals scheitert die Be­handlung mit alter­nativen Heil­methoden oder erst­klassigen Me­di­kamenten an den hohen Kosten. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz bietet deshalb in den Produkt­varianten Komfort, Premium und Exklusiv eine ab­ge­stufte finanz­ielle Unterstützung bei beson­ders schweren Er­krank­ungen. Da schwere Krank­heiten, z. B. bösartige Neu­bildungen bei Krebs, in der Regel sehr lang­wierig sind, wird diese finanzielle Unter­stützung – bei be­stim­mten Er­krankungen – bis zu fünf Jahre gewährt. Sollte es, nach Heilung, z. B. zu einem späteren Zeit­punkt erneut zu einer bösartigen Neu­bildung kommen, so be­ginnt die Leistungs­zeit von neuem.

Was zahlt die Ambulante Zusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz

Ihre ambulante Zusatzversicherung zahlt für:

Ambulante Vorsorgeuntersuchung (z.B. Gesundheitscheck mit Blutbild, Belastungs-EKG, Schilddrüsen­vorsorge)

Ambulante Heilbehandlungen und begleitende Therapiemaßnahmen bei versicherten besonders schweren Krankheiten 

Schutzimpfungen entsprechend STIKO-Empfehlung und Tollwut, FSME sowie für Prophylaxe bei Auslandsreise

Gesetzliche Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel sowie für Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen

Ihre ambulante Zusatzversicherung zahlt nicht für:

Krankheiten infolge von Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenten­missbrauch

Vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle

Behandlungen durch liquidations­berechtigte Ehegatten, Lebenspartner nach § 1 Lebenspartner­schaftsgesetz (LPartG), Eltern oder Kinder.

Produkthighlights unserer ambulanten Zusatzversicherung:

Keine Wartezeit

Umfassende Absicherung bei ambulanten Behandlungen

Einfache Kostenerstattung per App

Tägliches Kündigungsrecht

Weltweiter Schutz

Häufige Fragen zu den Leistungen DFV-AmbulantSchutz

  • Sie legen Wert auf eine Behandlung beim Heilpraktiker und Naturheilverfahren? Im Rahmen der Tarife DFV-AmbulantSchutz Komfort, Premium und Exklusiv erstatten wir Ihnen auch diese Kosten, wenn die Behandlung aufgrund einer der versicherten schweren Erkrankungen erfolgt.

  • Für ver­schreibungs­pflichtige Arznei-, Verbands- und Hilfs­mittel muss der ge­setzlich Kranken­versicherte Zu­zahlungen ent­richten. Für verschreibungs­pflichtige Medikamente sind dies z. B. 10 % des Arznei­mittel­preises, mindestens aber fünf und höchstens 10 Euro. Kostet das Me­di­kament weniger als fünf Euro, trägt der Patient die Kosten selbst. Diese Regeln gelten auch für Internet-Apotheken. Bei am­bulanten Behandlungen werden Fahrt­kosten nur noch selten über­nommen.

    Unsere ambulante Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz erstattet Ihnen ge­setzlich vor­gesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfs­mittel (außer Sehhilfen) und die Fahrt­kosten im Rahmen einer ambulanten Be­handlung zu 100 % nach Vorlage der Belege mit Erstattungs­vermerk der ge­setzlichen Kranken­versicherung (GKV).

  • Damit Sie bei schwerer Krankheit nicht auch noch mit finan­ziellen Be­lastungen kämpfen müssen, bietet die Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz in den Produkt­varianten Komfort, Premium und Exklusiv eine abgestufte zusätzliche finanzielle Unter­stützung.

    Die Leistungs­zeit bei Myokard­infarkten (akut/rezidivierend), Hirn­infarkt und Schlag­anfall be­trägt ein Jahr. Bei bös­artigen Neu­bildungen (z. B. Krebs) und bei gut­artigen Neu­bildungen des Gehirns und anderer Teile des Zentral­nervensystems be­trägt die Leistungszeit der finanziellen Unter­stützung fünf Jahre. Sollte es, nach Heilung, zu einer Neu­bildung kommen, so beginnt die Leistungs­zeit von neuem.

  • Der DFV-Ambulant­Schutz er­stat­tet Ihnen die Kosten für Arznei- und Verbands­mittel, Heil- und Hilfs­mittel sowie für Schutz­impfungen, die die ge­setz­liche Kranken­kasse nicht über­nimmt. Darüber hinaus steht die ambulante Kranken­zusatz­versicherung auch für Kosten von Vorsorge­untersuchungen ein, die über den Leistungskatalog der Krankenkassen hinaus­gehen.

    Wird im Rahmen der Vorsorge­untersuchung eine schwere Krank­heit wie Krebs festgestellt, so steht Ihnen der DFV-AmbulantSchutz in den Produkt­varianten Komfort, Premium und Exklusiv mit einer finan­ziellen Unter­stützung zur Seite.

  • Schutz­impfungen gegen bak­ter­iel­le und vi­rale Infektions­krankheiten sind wichtig. Damit können schwere Krank­heiten ver­hindert werden. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz über­nimmt die Kosten für empfohlene Schutz­impfungen und für alle weiteren, sinn­vollen Schutz­impfungen, z. B. gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) – auch außerhalb von Risiko­gebieten.

    Einen Sonderfall bilden Schutz­impfungen als Pro­phylaxe für Auslands­reisen. Diese gehören nicht zum generellen Leistungs­umfang der ge­setzlichen Kranken­kassen. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz über­nimmt auch diese oftmals sehr kosten­intensiven Auslands­reise­schutzimpfungen zu 100 % (max. 200 Euro alle 2 Jahre).

  • Sie können die versicherten Leistungen unserer Krankenzusatzversicherung weltweit in Anspruch nehmen und sich beispielsweise wichtige Vorsorgeuntersuchungen erstatten lassen.

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