Ambulante
Zusatzversicherung Gut vorgesorgt
- Erstattung für Arzneimittel
- Vorsorgeuntersuchungen
- Finanzielle Unterstützung bei Krankheit
- Schutzimpfungen
Warum eine ambulante Zusatzversicherung?
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet – z. B. Kosten für Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie für Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Sie erhalten also eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und müssen vieles nicht mehr selbst zahlen. Damit sichern Sie sich Leistungen, die für Ihre Gesundheit wichtig sind.
Unsere Tarife in der ambulanten Zusatzversicherung
100 %
Erstattung für ambulante
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Gesetzliche Zuzahlungen
15.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 3.000 € pro Jahr)
3.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 3.000 € für ein Jahr)
100 %
Erstattung für ambulante
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Gesetzliche Zuzahlungen
30.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 6.000 € pro Jahr)
6.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 6.000 € für ein Jahr)
100 %
Erstattung für ambulante
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Gesetzliche Zuzahlungen
60.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 12.000 € pro Jahr)
12.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 12.000 € für ein Jahr)
100 %
Erstattung für ambulante
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Gesetzliche Zuzahlungen
Häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz
- Der DFV-AmbulantSchutz leistet im Versicherungsfall direkt nach Versicherungsbeginn.
Ab wann zahlt die ambulante Krankenzusatzversicherung?
- Eine Krankenzusatzversicherung lohnt sich für jeden, der Wert auf seine Gesundheit und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen legt.
Für wen lohnt sich die Krankenzusatzversicherung?
- Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich nach Ihrem Alter und dem gewählten Tarif.
Wie viel kostet eine Krankenzusatzversicherung?
- Die Krankenzusatzversicherung kann nur von Versicherten einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden.
Ist eine Krankenzusatzversicherung nur für Kassenpatienten oder auch für Privatpatienten?
- Ja, Sie müssen Versicherter einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Muss ich gesetzlich krankenversichert sein, um eine Ambulante Zusatzversicherung abzuschließen?
- Die Krankenzusatzversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und die private Krankenversicherung wird anstatt einer gesetzlichen abgeschlossen.
Was ist der Unterschied zwischen einer privaten Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung?
- Ja, aber es lohnt sich in den meisten Fällen aufgrund des geringen Höchstbetrags nicht.
Ist eine ambulante Krankenzusatzversicherung steuerlich absetzbar?
- Die Kostenerstattung erfolgt schnell und sicher nach Erhalt aller notwendiger Unterlagen.
Wie erfolgt die Kostenerstattung bei einer Krankenzusatzversicherung?
- Es gibt keine Wartezeiten und Sie müssen nur für die Tarife Komfort, Premium und Exklusiv einige Gesundheitsfragen beantworten.
Kann ich eine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeit abschließen?
Ambulante Krankenzusatzversicherung Leistungen im Überblick
Basis | Komfort | Premium | Exklusiv | |
Bei besonders schweren Krankheiten | 100 %, max. 3.000 € | 100 %, max. 6.000 € | 100 %, max. 12.000 € | |
Infarkte, Schlaganfall Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall |
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Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs) Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem |
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Gutartige Neubildungen des Gehirns Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem |
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Ambulante Vorsorgeuntersuchungen Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschaftsvorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen | 100 %, max. 1.000 € | 100 %, max. 1.000 € | 100 %, max. 1.000 € | 100 %, max. 1.000 € |
Schutzimpfungen nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslandsreisen | 100 %, max. 200 € | 100 %, max. 200 € | 100 %, max. 200 € | 100 %, max. 200 € |
Gesetzliche Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen | 100 %, max. 100 € | 100 %, max. 100 € | 100 %, max. 100 € | 100 %, max. 100 € |
Bei besonders schweren Krankheiten | 100 %, max. 3.000 € 100 %, max. 6.000 € 100 %, max. 12.000 € |
Infarkte, Schlaganfall Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall |
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Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs) Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem |
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Gutartige Neubildungen des Gehirns Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem |
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Ambulante Vorsorgeuntersuchungen Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschaftsvorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen | 100 %, max. 1.000 € 100 %, max. 1.000 € 100 %, max. 1.000 € 100 %, max. 1.000 € |
Schutzimpfungen nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslandsreisen | 100 %, max. 200 € 100 %, max. 200 € 100 %, max. 200 € 100 %, max. 200 € |
Gesetzliche Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen | 100 %, max. 100 € 100 %, max. 100 € 100 %, max. 100 € 100 %, max. 100 € |
Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz nach Ihrem persönlichen Anspruch
Wichtige Gründe für eine ambulante Zusatzversicherung
Bestmögliche Gesundheitsvorsorge
Kostenerstattung bei Schutzimpfungen
Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen
Finanzielle Unterstützung bei schwerer Krankheit
Schnelle Kostenerstattung
Leistungsbereiche DFV-AmbulantSchutz
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen
Viele Krankheiten lassen sich durch ambulante Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig erkennen und dadurch oftmals auch erfolgreich behandeln. Leider werden nicht alle sinnvollen Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz dagegen ersetzt auch die Aufwendungen für allgemeine Vorsorgeuntersuchungen (z. B. großer Gesundheits-Check), Krebsvorsorgeuntersuchungen (z. B. Darmkrebsvorsorge auch im jüngeren Alter) und Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen sowie Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen.
Schutzimpfungen
Dank der Schutzimpfungen haben viele gefährliche Infektionskrankheiten ihren Schrecken verloren. Doch auch heute noch gibt es viele Krankheiten, die nur mit einer Impfung verhindert werden können. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz übernimmt nicht nur die Kosten für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, sondern auch für weitere sinnvolle Schutzimpfungen wie z. B. gegen die gefährliche Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die durch einen einfachen Zeckenstich übertragen werden kann. Darüber hinaus leistet der DFV-AmbulantSchutz auch für Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Gesetzliche Zuzahlungen
Für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel sowie für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel (z. B. Krankengymnastik oder Massage sowie Prothesen und Hörgeräte) müssen Kassenpatienten Zuzahlungen leisten. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen zu 100 %. Auch die Kosten für von einer Krankenkasse genehmigte Hin- und Rückfahrten im Rahmen einer ambulanten Behandlung werden von der leistungsstarken Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet.
Finanzielle Unterstützung bei schwerer Krankheit
Bei einer besonders schweren Erkrankung möchte man als Betroffener alle medizinischen Heilungsmöglichkeiten ausschöpfen. Doch oftmals scheitert die Behandlung mit alternativen Heilmethoden oder erstklassigen Medikamenten an den hohen Kosten. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz bietet deshalb in den Produktvarianten Komfort, Premium und Exklusiv eine abgestufte finanzielle Unterstützung bei besonders schweren Erkrankungen. Da schwere Krankheiten, z. B. bösartige Neubildungen bei Krebs, in der Regel sehr langwierig sind, wird diese finanzielle Unterstützung – bei bestimmten Erkrankungen – bis zu fünf Jahre gewährt. Sollte es, nach Heilung, z. B. zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu einer bösartigen Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem.
Was zahlt die Ambulante Zusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz
Häufige Fragen zu den Leistungen DFV-AmbulantSchutz
- Ja, wir übernehmen bei einer versicherten schweren Krankheit die Kosten für einen Heilpraktiker.
Werden Behandlungskosten von Heilpraktikern abgedeckt?
- Wir übernehmen Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil-, und Hilfsmittel sowie Fahrtkosten zu ambulanten Heilbehandlungen.
Welche Zuzahlungen übernimmt der DFV-AmbulantSchutz?
- Der DFV-AmbulantSchutz unterstützt finanziell bei schwerer versicherter Krankheit bis zum vereinbarten Höchstbetrag.
Welche Unterstützung wird bei einer schweren Erkrankung gewährt?
- Der DFV-AbulantSchutz übernimmt Kosten für wichtige Leistungen, für die Ihre Krankenkasse nicht oder nur teilweise aufkommt.
Was bietet mir die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz?
- Von der STIKO empfohlene und prophylaktische Impfungen für Auslandsreisen sowie Impfungen gegen Tollwut, Hepatitis und FSME sind versichert.
Was ist genau mit den versicherten Schutzimpfungen gemeint?
- Der DFV-AmbulantSchutz bietet weltweiten Schutz.
Gilt die Krankenzusatzversicherung auch im Ausland?
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