DFV-Ambulantschutz© fotostorm

Ambulante
Zusatz­versicherung Gut vorgesorgt

  • Erstattung für Arzneimittel
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Finanzielle Unterstützung bei Krankheit
  • Schutzimpfungen


Tarife anzeigen

Warum eine ambulante Zusatzversicherung?

Die ambulante Zusatz­ver­sicher­ung über­nimmt Kosten für Leist­ungen, die die gesetzliche Kranken­ver­sicher­ung nicht oder nur teilweise erstattet – z. B. Kosten für Arznei- und Ver­bands­mittel, Heil- und Hilfs­mittel sowie für Schutz­impfungen und Vorsorge­unter­such­ungen. Sie erhalten also eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Kranken­ver­sicher­ung und müssen vieles nicht mehr selbst zahlen. Damit sichern Sie sich Leist­ungen, die für Ihre Gesund­heit wichtig sind.

Unsere Tarife in der ambulanten Zusatz­versicherung

Basis

100 %
Erstattung für ambulante

Vorsorge­untersuchungen
Schutzimpfungen
Gesetzliche Zuzahlungen

ab5,52 €
Online abschließen
Komfort

15.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 3.000 € pro Jahr)

3.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 3.000 € für ein Jahr)

100 %
Erstattung für ambulante

Vorsorge­untersuchungen
Schutzimpfungen
Gesetzliche Zuzahlungen

ab7,41 €
Online abschließen
Premium

30.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 6.000 € pro Jahr)

6.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 6.000 € für ein Jahr)

100 %
Erstattung für ambulante

Vorsorge­untersuchungen
Schutzimpfungen
Gesetzliche Zuzahlungen

ab9,31 €
Online abschließen
Exklusiv

60.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 12.000 € pro Jahr)

12.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 12.000 € für ein Jahr)

100 %
Erstattung für ambulante

Vorsorge­untersuchungen
Schutzimpfungen
Gesetzliche Zuzahlungen

ab13,10 €
Online abschließen
Sie wünschen Beratung?
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Unsere Versicherungs-Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 

Häufige Fragen zur Krankenzusatz­versicherung DFV-AmbulantSchutz

Ambulante Krankenzusatzversicherung Leistungen im Überblick

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Bei besonders schweren Krankheiten

100 %, max. 3.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

100 %, max. 6.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

100 %, max. 12.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

Infarkte, Schlaganfall

Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall


Leistungszeit 1 Jahr


Leistungszeit 1 Jahr


Leistungszeit 1 Jahr

Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs)

Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre

Gutartige Neubildungen des Gehirns

Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentral­nerven­systems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neu­bildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre

Ambulante Vorsorge­untersuchungen

Allgemeine Vorsorge­unter­suchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschafts­vorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorge­untersuchungen

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

Schutzimpfungen

nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslands­reisen

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

Gesetzliche Zuzahlungen

Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

Bei besonders schweren Krankheiten

100 %, max. 3.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

100 %, max. 6.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

100 %, max. 12.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

Infarkte, Schlaganfall

Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall


Leistungszeit 1 Jahr


Leistungszeit 1 Jahr


Leistungszeit 1 Jahr

Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs)

Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre

Gutartige Neubildungen des Gehirns

Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentral­nerven­systems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neu­bildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre

Ambulante Vorsorge­untersuchungen

Allgemeine Vorsorge­unter­suchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschafts­vorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorge­untersuchungen

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

Schutzimpfungen

nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslands­reisen

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

Gesetzliche Zuzahlungen

Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz nach Ihrem persönlichen Anspruch

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
DFV-AmbulantSchutz Basis
ab 5,52 €

DFV-AmbulantSchutz Basis eignet sich für jeden, der 100 % seiner Aufwendungen für ambulante Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen und gesetzliche Zuzahlungen absichern möchte.

Der große Gesundheits-Check mit Blutbild und Belastungs-EKG, aber auch Hauttyp-Bestimmung, Schilddrüsen-Vorsorge, Ultraschall-Untersuchungen oder die Lungen­funktionsprüfung gehören zu den allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen, die ebenso wie Krebsvorsorge, Schwangerschafts­vorsorge oder Kinder- und Jugendlichen-Vorsorge­untersuchungen abgesichert sind.

Außerdem sind alle empfohlenen Schutz­impfungen gemäß STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) sowie Impfungen gegen Tollwut, Hepatitis oder FSME und prophylaktische Impfungen für Auslandsreisen abgedeckt. Sogar die Übernahme der Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie eine Fahrtkosten­erstattung ist in der Basis-Variante enthalten.

DFV-AmbulantSchutz Komfort
ab 7,41 €

Sollte eine schwere Krankheit (z. B. Krebs) festgestellt werden, dann gewährt Ihnen der DFV-AmbulantSchutz Komfort zusätzlich noch eine finanzielle Unterstützung von 3.000 € im Jahr.

Damit eignet sich die Komfort-Variante für jeden, der gerne einen "Notgroschen" parat haben möchte, um z. B. plötzlich anfallende Sonderausgaben im Krankheitsfall spontan bewältigen zu können.

Natürlich werden auch in der Komfort-Variante alle Kosten für ambulante Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen und gesetzliche Zuzahlungen, wie in der Basis-Variante, zu 100 % erstattet.

DFV-AmbulantSchutz Premium
ab 9,31 €

Bei einer schweren Erkrankung (z. B. Krebs) erhalten Sie mit dem DFV-AmbulantSchutz Premium zusätzlich eine finanzielle Soforthilfe in Höhe von 6.000 € im Jahr.

Diese können Sie z. B. für alternative Heilmethoden verwenden. Wenn Sie einen Heilpraktiker oder Osteopathen aufsuchen, sind die Kosten für gesetzlich Versicherte oft nicht von den Krankenkassen gedeckt. Der Premium-Schutz bietet Ihnen, mit dem beachtlichen Betrag von 6.000 €, eine gute Möglichkeit, diesen ohne finanzielle Engpässe auszuprobieren.

Alle ambulanten Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen sowie gesetzliche Zuzahlungen werden analog der Basis-Variante natürlich auch hier zu 100 % erstattet.

DFV-AmbulantSchutz Exklusiv
ab 13,10 €

Bei einer schweren Erkrankung (z. B. Krebs), zahlen wir mit dem DFV-AmbulantSchutz Exklusiv eine finanzielle Soforthilfe von 12.000 € im Jahr. Bei permanenten Neubildungen verlängert sich damit auch die entsprechende Leistungszeit.

Die Exklusiv-Variante bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie gerade in Zeiten der schweren Krankheit, finanziell absolut flexibel sind.

Egal ob Sie kurzfristig z. B. einen Elektrorollstuhl, teure Medikamente zur Schmerzlinderung oder die Behandlung durch einen privaten Spezialisten benötigen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden - Sie investieren das Geld ganz einfach nach Ihren Bedürfnissen, für eine bestmögliche Genesung.

Alle ambulanten Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen sowie gesetzliche Zuzahlungen werden, wie in der Basis-Variante, zu 100 % erstattet.

Wichtige Gründe für eine ambulante Zusatzversicherung

Leistungsbereiche DFV-AmbulantSchutz

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen

Viele Krankheiten lassen sich durch ambulante Vorsorge­untersuchungen frühzeitig erkennen und dadurch oftmals auch er­folgreich be­handeln. Leider werden nicht alle sinn­vollen Vorsorge­untersuchungen von den gesetz­lichen Kranken­kassen er­stat­tet. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-AmbulantSchutz dagegen ersetzt auch die Aufwendungen für allgemeine Vorsorge­untersuchungen (z. B. großer Gesund­heits-Check), Krebsvorsorge­unter­suchungen (z. B. Darmkrebs­vorsorge auch im jüngeren Alter) und Schwangerschafts­vorsorge­unter­suchungen sowie Kinder- und Jugend­lichen-Vorsorge­unter­suchungen.

Schutzimpfungen

Schutzimpfungen

Dank der Schutzimpfungen haben viele gefährliche Infektions­krankheiten ihren Schrecken verloren. Doch auch heute noch gibt es viele Krank­heiten, die nur mit einer Impfung verhindert werden können. Die Krank­en­zusatz­ver­sicherung DFV-AmbulantSchutz übernimmt nicht nur die Kosten für Schutz­impfungen, die die Ständige Impf­kommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, sondern auch für weitere sinnvolle Schutz­impfungen wie z. B. gegen die gefährliche Frühsommer-Meningoen­zephalitis (FSME), die durch einen einfachen Zecken­stich übertragen werden kann. Darüber hinaus leistet der DFV-AmbulantSchutz auch für Schutz­impfungen als Prophylaxe für Auslands­reisen.

Gesetzliche Zuzahlungen

Gesetzliche Zuzahlungen

Für ver­schreibung­spflichtige Arznei- und Verband­mittel sowie für ärztlich ver­ordnete Heil- und Hilfsmittel (z. B. Kranken­gymnastik oder Massage sowie Prothesen und Hör­geräte) müssen Kassen­patienten Zu­zahlungen leisten. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz er­stattet ge­setzlich vor­gesehene Zu­zahlungen zu 100 %. Auch die Kosten für von einer Kranken­kasse ge­nehmigte Hin- und Rück­fahrten im Rahmen einer ambulanten Be­handlung werden von der leistungs­starken Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz erstattet.

Finanzielle Unterstützung bei schwerer Krankheit

Finanzielle Unterstützung bei schwerer Krankheit

Bei einer besonders schweren Er­krankung möchte man als Be­troffener alle me­di­zi­nischen Heilungs­möglichkeiten aus­schöpfen. Doch oftmals scheitert die Be­handlung mit alter­nativen Heil­methoden oder erst­klassigen Me­di­kamenten an den hohen Kosten. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz bietet deshalb in den Produkt­varianten Komfort, Premium und Exklusiv eine ab­ge­stufte finanz­ielle Unterstützung bei beson­ders schweren Er­krank­ungen. Da schwere Krank­heiten, z. B. bösartige Neu­bildungen bei Krebs, in der Regel sehr lang­wierig sind, wird diese finanzielle Unter­stützung – bei be­stim­mten Er­krankungen – bis zu fünf Jahre gewährt. Sollte es, nach Heilung, z. B. zu einem späteren Zeit­punkt erneut zu einer bösartigen Neu­bildung kommen, so be­ginnt die Leistungs­zeit von neuem.

Was zahlt die Ambulante Zusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz

Ihre ambulante Zusatzversicherung zahlt für:

Ambulante Vorsorgeuntersuchung (z.B. Gesundheitscheck mit Blutbild, Belastungs-EKG, Schilddrüsen­vorsorge)

Ambulante Heilbehandlungen und begleitende Therapiemaßnahmen bei versicherten besonders schweren Krankheiten 

Schutzimpfungen entsprechend STIKO-Empfehlung und Tollwut, FSME sowie für Prophylaxe bei Auslandsreise

Gesetzliche Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel sowie für Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen

Ihre ambulante Zusatzversicherung zahlt nicht für:

Krankheiten infolge von Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenten­missbrauch

Vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle

Behandlungen durch liquidations­berechtigte Ehegatten, Lebenspartner nach § 1 Lebenspartner­schaftsgesetz (LPartG), Eltern oder Kinder.

Produkthighlights unserer ambulanten Zusatzversicherung:

Keine Wartezeit

Umfassende Absicherung bei ambulanten Behandlungen

Einfache Kostenerstattung per App

Tägliches Kündigungsrecht

Weltweiter Schutz

Häufige Fragen zu den Leistungen DFV-AmbulantSchutz

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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  • Chefarztbehandlung
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