Auslandskrankenversicherung Wir schützen Sie, wo immer Sie sind
- Stiftung Warentest "Sehr gut"
- 24h Reise-Notrufservice
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Krankenrücktransport
Warum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?
In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Der Leistungsumfang für Heilbehandlungen ist im Ausland meist deutlich geringer. Außerhalb Europas oder in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel gar keine Leistung. Auch für privat Krankenversicherte ist ein Auslandskrankenschutz sinnvoll, da der Krankenrücktransport aus dem Ausland oft nicht abgesichert ist.
Unsere Auslandsreisekrankenversicherung für Singles und Familien
100 %
Erstattung
Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen
Für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise
Such- und Rettungskosten
Krankenrücktransport
24h-Reise-Notrufservice
100 %
Erstattung
Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen
Für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise
Such- und Rettungskosten
Krankenrücktransport
24h-Reise-Notrufservice
Stiftung Warentest "SEHR GUT" im Single- und Familien-Tarif
Wer ins Ausland fährt, der braucht eine zuverlässige Auslandskrankenversicherung, weil die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt.
Stiftung Warentest Finanztest (05/2024) hat in seinem Test zur Auslandskrankenversicherung 37 Familientarife und 46 Singletarife untersucht. Der DFV-AuslandsreiseSchutz hat in beiden Testkategorien mit der hervorragenden Note „SEHR GUT“ abgeschlossen.
DFV-AuslandsreiseSchutz Leistungen im Überblick
Single | Familie | |
Versicherte Person(en) Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten. | Single | Familie |
Krankenversicherungsschutz im Ausland Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise |
Krankenhausaufenthalte Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt. | ||
Ambulante ärztliche Leistungen Erstattet werden ambulante Leistungen von:
| ||
Arznei-, Heil- und Verbandmittel Die von einem Arzt verordnet wurden. Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Heilmittel sind z. B.:
| ||
Hilfsmittel Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise. | ||
Zahnärztliche Leistungen Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz | ||
Such-, Rettungs- und Bergungskosten Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall). | ||
Krankentransporte Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus. | ||
Rücktransport aus dem Ausland Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls ein Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht. Zusätzlich muss die versicherte Person minderjährig sein ODER die Begleitung medizinisch notwendig sein. | ||
24h-Reise-Notrufservice Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen am Anfang des Beiblattes DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance. | ||
Versicherte Person(en) Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten. | Single Familie |
Krankenversicherungsschutz im Ausland Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise |
Krankenhausaufenthalte Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt. | |
Ambulante ärztliche Leistungen Erstattet werden ambulante Leistungen von:
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Arznei-, Heil- und Verbandmittel Die von einem Arzt verordnet wurden. Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Heilmittel sind z. B.:
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Hilfsmittel Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise. | |
Zahnärztliche Leistungen Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz | |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall). | |
Krankentransporte Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus. | |
Rücktransport aus dem Ausland Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls ein Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht. Zusätzlich muss die versicherte Person minderjährig sein ODER die Begleitung medizinisch notwendig sein. | |
24h-Reise-Notrufservice Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen am Anfang des Beiblattes DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance. | |
Wichtige Gründe für eine Auslandskrankenversicherung
Erstattung von Behandlungskosten und Medikamenten im Ausland
Krankenrücktransport aus dem Ausland
Weltweite Absicherung ohne länderbezogene Einschränkungen
24h-Notfallkontakt Rundum die Uhr erreichbar
Über unsere Hotline unterstützen wir Sie rund um die Uhr bei Krankheit im Ausland!
- Benennung von Fachärzten und Behandlungseinrichtungen im Ausland
- Organisation von Verlegungstransporten im Ausland
- Organisation von Krankenrücktransporten aus dem Ausland
- Organisation von Arzt-Arzt-Gesprächen
- Organisation bei der Betreuung und Rückholung minderjähriger Kinder
Die Notrufnummer finden Sie im Beiblatt: DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance
Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
- Unter anderem sind medizinisch notwendige Behandlungen, Krankenrücktransporte sowie Such-und Rettungskosten versichert.
Was ist in der Auslandskrankenversicherung versichert?
- Der Versicherungsschutz gilt bei längeren Auslandsaufenthalten für maximal zwei Monate.
Greift die Auslandskrankenversicherung auch für Work and Travel, Au-Pair, Sabbatical, Sprachreisen und Auslandssemester?
- Nach Einreichung der Originalbelege erstattet der DFV-AuslandsreiseSchutz die Kosten.
Muss ich bei Leistungen der Auslandskrankenversicherung in Vorkasse treten?
- Wir bieten bis zu zwei Monaten Schutz auf Ihrer Reise im Ausland.
Wie lange bin ich versichert?
- Mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz sind Sie weltweit versichert.
Wo gilt der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung?
- Unter anderem müssen Sie in Ägypten, China, Thailand, Kuba und Ecuador eine Auslandskrankenversicherung vorweisen.
In welchen Ländern braucht man eine Auslandskrankenversicherung zum Einreisen?
- Außerhalb Europas oder in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel gar keine Leistung.
Warum braucht man eine Auslandskrankenversicherung?
- Nein, die Auslandskrankenversicherung gilt nur für Reisen im Ausland.
Bin ich mit einer Auslandskrankenversicherung auch in Deutschland versichert?
- Nein, Sie sind nicht verpflichtet, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Ist die Auslandskrankenversicherung Pflicht?
- Die gesetzlichen Krankenkassen bieten nur begrenzt Schutz im Ausland.
Ist man über die gesetzliche Krankenkasse im Ausland versichert?
- Sobald Sie Deutschland verlassen haben, greift der Versicherungsschutz.
Besteht Versicherungsschutz für die Hin - und Rückreise?
- Sie können zwischen unserem Single- und Familientarif wählen.
Wer ist in der Auslandskrankenversicherung versichert?
- Wir bieten den DFV-AuslandsreiseSchutz ab 20 Euro jährlich an.
Wie viel kostet eine Auslandskrankenversicherung?
- Nein, der DFV-AuslandsreiseSchutz erstattet 100 % der Krankheitskosten im Ausland.
Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?
- Sie müssen den DFV-AuslandsreiseSchutz noch in Deutschland vor Grenzübertritt abschließen.
Gibt es eine Abschlussfrist für die Auslandskrankenversicherung?
Was zahlt die Auslandskrankenversicherung? DFV-AuslandsreiseSchutz
Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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