Gut geschützt im Ausland© Max Topchii

Gut geschützt ins Ausland verreisen

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Frü­her ha­ben vie­le ge­setz­li­che Kran­ken­kas­sen eine kos­ten­lo­se Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung an­ge­bo­ten. Seit 2013 dür­fen Sie das nicht mehr. Da­her braucht je­der Rei­sen­de eine ei­ge­ne Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung. Wer kei­ne ab­ge­schlos­sen hat, muss im Kran­kheits­fall sei­ne Be­hand­lungs­kos­ten selbst zah­len. Ein ein­zi­ger Kran­ken­haus­tag in den USA kann schon um­ge­rech­net 6.000 Euro kos­ten. Ein Kran­ken­rück­trans­port von Mal­lor­ca ohne wei­te­res 8.000 Euro. Eine Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung ist des­halb eine un­er­läss­li­che Ab­si­che­rung, um sich auf Rei­sen vor ho­hen Kos­ten zu schüt­zen.

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Urlauber tragen die medizinischen Kosten

Wer im Ur­laub zum Arzt oder ins Kran­ken­haus muss oder Me­di­ka­men­te braucht, be­kommt fast im­mer eine pri­vat­ärzt­li­che Rech­nung. In­ner­halb der EU und in Län­dern, mit de­nen Deutsch­land ein So­zi­al­ver­siche­rungs­ab­kom­men hat (z. B. Schweiz, Ma­rok­ko, Tu­ne­sien), be­zahlt die ge­setz­li­che Kran­ken­kas­se nur einen Teil die­ser Kos­ten. In an­de­ren Län­dern, mit de­nen kein So­zi­al­ab­kom­men be­steht, müs­sen die Ur­lau­ber die Kos­ten so­gar kom­plett selbst tra­gen.

Optimal abgesichert mit der Auslandskrankenversicherung

Eine Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung gilt für al­le Rei­sen in­ner­halb eines Jah­res, die eine be­stimm­te Dau­er, z. B. zwei Mo­na­te, nicht über­schrei­ten. Die Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung hat nichts mit der Rei­se­rück­tritts­ver­siche­rung zu tun. Die Rei­se­rück­tritts­ver­siche­rung schützt vor teu­ren Stor­no­ge­büh­ren, falls eine ver­sicher­te Per­son eine Rei­se un­er­war­tet nicht an­tre­ten kann. Die Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung da­ge­gen sorgt für einen Kran­ken­ver­siche­rungs­schutz bei Aus­lands­rei­sen. Da­zu ge­hört z. B. die Kos­ten­er­stat­tung für ärzt­li­che Leis­tun­gen für am­bu­lan­te und sta­tio­nä­re Heil­be­hand­lun­gen, ärzt­lich ver­ord­ne­te Arz­nei- und Ver­bands­mit­tel, schmerz­stil­len­de kon­ser­vie­ren­de Zahn­be­hand­lun­gen und der ärzt­lich ver­ord­ne­te Kran­ken­rück­trans­port nach Deutsch­land. 

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Für Schutz in allen Reiseländern sorgen

Der Gel­tungs­be­reich soll­te am bes­ten welt­weit sein. Da z. B. in den USA und in Ka­na­da die me­di­zi­ni­schen Kos­ten be­son­ders hoch sind, spa­ren man­che Ta­ri­fe die­se Län­der aus. Da­her im­mer da­rauf ach­ten, dass die ge­wähl­te Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung al­le Län­der ab­deckt. Da­rü­ber hin­aus soll­te die Ver­siche­rungs­po­li­ce nicht nur bei pri­va­ten, son­dern auch bei be­ruf­li­chen Rei­sen gel­ten. 

Kosten für medizinische Rücktransporte

Die wohl wich­tigs­te Kom­po­nen­te einer Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung ist der me­di­zi­ni­sche Rück­trans­port nach einem schwe­ren Un­fall oder einer schwe­ren Krank­heit. Ein me­di­zi­ni­scher Rück­trans­port nach Deutsch­land mit einem Am­bu­lanz­flug­zeug kann schon von der Tür­kei aus um die 20.000 Euro kos­ten. Geht der me­di­zi­ni­sche Rück­trans­port bei­spiels­wei­se von Thai­land, Aus­tra­li­en oder den USA aus, so fal­len schnell Kos­ten von über 100.000 Euro an. Die Kos­ten für einen Kran­ken­rück­trans­port wer­den grund­sätz­lich nicht von der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­siche­rung über­nom­men! D.h. die hor­ren­de Rech­nung für den Kran­ken­trans­port muss der Kas­sen­pa­tient aus der ei­ge­nen Ta­sche be­zah­len. Wenn man be­denkt, dass eine Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung teil­wei­se nur 10 Euro im Jahr kos­tet, dann wird der über­ra­gen­de Kos­ten-Nut­zen-Ef­fekt die­ser Ver­siche­rung schnell deut­lich. 

Sinn­voll ist zu­dem die Über­nah­me von Rück­trans­port­kos­ten einer mit­ver­sicher­ten Be­gleit­per­son, so­weit die Be­glei­tung me­di­zi­nisch er­for­der­lich ist. Oft­mals ist eine Be­gleit­per­son be­son­ders hilf­reich und es ent­ste­hen – dank der Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung – dann kei­ne wei­te­ren Kos­ten.

Übernahme von Überführungskosten

Lei­der en­den auch vie­le Ur­laubs­rei­sen töd­lich – sei es durch Er­kran­kun­gen oder Un­fäl­le z. B. beim Berg­wan­dern, im Meer schwim­men oder bei der Aus­füh­rung von ge­fähr­li­chen Trend­sport­ar­ten. Eine Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung soll­te sich da­her auch an Über­füh­rungs­kos­ten des Ver­stor­be­nen aus dem Aus­land be­tei­li­gen. Auch wenn die Be­stat­tung vor Ort im Aus­land statt­fin­det, so soll­te ein Teil der Auf­wen­dun­gen von der Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung über­nom­men wer­den.

Kinderbetreuungskosten bei Krankheit der Eltern

Es ist ein Hor­ror für al­le El­tern: Im Fa­mi­lien­ur­laub im Aus­land ins Kran­ken­haus zu müs­sen. Tritt ein sol­cher Fall ein, so gibt es vor Ort Kin­der­be­treu­er, die – wenn an­de­re Per­so­nen zur Kin­der­be­treu­ung nicht zur Ver­fü­gung ste­hen – die­se Auf­ga­be über­neh­men. Gu­te Aus­lands­kran­ken­ver­siche­run­gen ste­hen für die ent­ste­hen­den Kos­ten der Kin­der­be­treu­ung ein. 

Wie Sie sich im Krankheitsfall richtig verhalten

Die Not­ruf­num­mer der Ver­siche­rung und die ei­ge­ne Ver­siche­rungs­num­mer ge­hört im­mer ins Rei­se­ge­päck. Bei der Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung der Deut­schen Fa­mi­lien­ver­siche­rung kön­nen sich die Ver­sicher­ten im Scha­dens­fall auch an einen kos­ten­lo­sen 24-h-Not­ruf­ser­vice wen­den.

Wann die Auslandskranken-Police abschließen?

Die Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung müs­sen Sie, so­lan­ge Sie noch in Deutsch­land sind, ab­schlie­ßen. Bei der Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung der Deut­schen Fa­mi­lien­ver­siche­rung gibt es kei­ne War­te­zei­ten. Die Po­li­ce kann ganz ein­fach, mit nur we­nig­en Klicks, im In­ter­net be­an­tragt wer­den. Ne­ben dem Ein­zel­ta­rif gibt es bei der Deut­schen Fa­mi­lien­ver­siche­rung auch einen prak­ti­schen Ta­rif der Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung für die gan­ze Fa­mi­lie.

Reisevorbereitung© pcess609

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