Urlauber tragen die medizinischen Kosten
Wer im Urlaub zum Arzt oder ins Krankenhaus muss oder Medikamente braucht, bekommt fast immer eine privatärztliche Rechnung. Innerhalb der EU und in Länder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat (z. B. Schweiz, Marokko, Tunesien), bezahlt die gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil dieser Kosten. In anderen Ländern, mit denen kein Sozialabkommen besteht, müssen die Urlauber die Kosten sogar komplett selbst tragen.
Optimal abgesichert mit der Auslandskrankenversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres, die eine bestimmte Dauer, z. B. zwei Monate, nicht überschreiten. Die Auslandskrankenversicherung hat nichts mit der Reiserücktrittsversicherung zu tun. Die Reiserücktrittsversicherung schützt vor teuren Stornogebühren, falls eine versicherte Person eine Reise unerwartet nicht antreten kann. Die Auslandskrankenversicherung dagegen sorgt für einen Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen. Dazu gehört z. B. die Kostenerstattung für ärztliche Leistungen für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel, schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen und der ärztlich verordnete Krankenrücktransport nach Deutschland.
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Für Schutz in allen Reiseländern sorgen
Der Geltungsbereich sollte am besten weltweit sein. Da z. B. in den USA und in Kanada, die medizinischen Kosten besonders hoch sind, sparen manche Tarife diese Länder aus. Daher immer darauf achten, dass die gewählte Auslandskrankenversicherung alle Länder abdeckt. Darüber hinaus sollte die Versicherungspolice nicht nur bei privaten, sondern auch bei beruflichen Reisen gelten.
Kosten für medizinische Rücktransporte
Die wohl wichtigste Komponente einer Auslandskrankenversicherung ist der medizinische Rücktransport nach einem schweren Unfall oder einer schweren Krankheit. Ein medizinischer Rücktransport nach Deutschland mit einem Ambulanzflugzeug kann schon von der Türkei aus um die 20.000 Euro kosten. Geht der medizinische Rücktransport beispielsweise von Thailand, Australien oder den USA aus, so fallen schnell Kosten von über 100.000 Euro an. Die Kosten für einen Krankenrücktransport werden grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen! D.h. die horrende Rechnung für den Krankentransport muss der Kassenpatient aus der eigenen Tasche bezahlen. Wenn man bedenkt, dass eine Auslandskrankenversicherung teilweise nur 10 Euro im Jahr kostet, dann wird der überragende Kosten-Nutzen-Effekt dieser Versicherung schnell deutlich.
Sinnvoll ist zudem die die Übernahme von Rücktransportkosten einer mitversicherten Begleitperson, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich ist. Oftmals ist eine Begleitperson besonders hilfreich und es entstehen – dank der Auslandskrankenversicherung – dann keine weiteren Kosten.
Übernahme von Überführungskosten
Leider enden auch viele Urlaubsreisen tödlich – sei es durch Erkrankungen oder Unfälle z. B. beim Bergwandern, im Meer schwimmen oder bei der Ausführung von gefährlichen Trendsportarten. Eine Auslandskrankenversicherung sollte sich daher auch an Überführungskosten des Verstorbenen aus dem Ausland beteiligen. Auch wenn die Bestattung vor Ort im Ausland stattfindet, so sollte ein Teil der Aufwendungen von der Auslandskrankenversicherung übernommen werden.
Kinderbetreuungskosten bei Krankheit der Eltern
Es ist ein Horror für alle Eltern: Im Familienurlaub im Ausland ins Krankenhaus zu müssen. Tritt ein solcher Fall ein, so gibt es vor Ort Kinderbetreuer, die – wenn andere Personen zur Kinderbetreuung nicht zur Verfügung stehen – diese Aufgabe übernehmen. Gute Auslandskrankenversicherungen stehen für die entstehenden Kosten der Kinderbetreuung ein.
Wie Sie sich im Krankheitsfall richtig verhalten
Die Notrufnummer der Versicherung und die eigene Versicherungsnummer gehört immer ins Reisegepäck. Bei der Auslandskrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung können sich die Versicherten im Schadensfall auch an einem kostenlosen 24-h-Notrufservice wenden.
Wann die Auslandskranken-Police abschließen?
Die Auslandskrankenversicherung müssen Sie, solange Sie noch in Deutschland sind, abschließen. Bei der Auslandskrankenversicherung der Deutsche Familienversicherung gibt es keine Wartezeiten. Die Police kann ganz einfach, mit nur wenigen Klicks, im Internet beantragt werden. Neben dem Einzeltarif gibt es bei der Deutschen Familienversicherung auch einen praktischen Tarif der Auslandskrankenversicherung für die ganze Familie.
Quellen
- Auswärtiges Amt: www.auswaertiges-amt.de (Abruf: 10.07.2016)
- Bundesministerium für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abruf: 10.07.2016)
- Stiftung Warentest: www.test.de (Abruf: 10.07.2016)
Alle Angaben ohne Gewähr.