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In guten Händen nach einem Unfall

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Unfälle laufen in vielen Fällen glimpflich ab, aber ein Unfall kann auch zu dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen mit hohen finanziellen Folgerisiken führen. Insbesondere ein barrierefreier Umbau der Wohnung und Einkommensverluste können im Invaliditätsfall schnell in den finanziellen Ruin führen. Mit der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung gibt es jedoch passgenaue Absicherungen, die die finanziellen Härten auffangen können.

Was gilt als Unfall?

Laut gesetzlicher Definition handelt es sich um einen Unfall, wenn auf den Körper eines Versicherten plötzlich von außen ein Ereignis einwirkt. Und wenn der Versicherte dadurch „unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Das Unfallereignis gilt dann als „plötzlich“, wenn es innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums eintritt. Nicht als Unfall gesehen werden daher Gesundheitsschäden, die Folgen etwaiger Dauerbelastungen im Sport sind.

Ein Ereignis, das „von außen auf den Körper einwirkt“ kann beispielsweise ein Zusammenstoß im Straßenverkehr sein oder eine Verletzung durch herabstürzende Gegenstände. Nur ein Ereignis, das man nicht selbst herbeiführt, das also unfreiwillig geschieht, ist als Unfall versichert. Ausgeschlossen sind damit unter anderem Freitod oder Selbstverstümmelung. Bei grob fahrlässigem Handeln ist man jedoch versichert.

Erleidet ein Versicherter nach hoher Kraftanstrengung Schäden an Gliedmaßen oder Wirbelsäule, gilt dies als Unfall. Die konkrete Unfallsituation muss der Versicherte selbst nachweisen.

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Die gesetzliche Pflichtversicherung für Arbeitsunfälle

Für Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler und Studenten ist die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung. Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Leistungen zum Beispiel bei einem Unfall bei der Arbeit (Arbeitsunfall), auf dem Weg zur Arbeit oder dem Rückweg nach Hause (Wegeunfall). Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Versicherte die unfallbedingte Verletzung selbst zugezogen hat oder ob der Unfall von jemand anderem verursacht wurde.

Gesetzlich unfallversichert sind zudem Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, ebenfalls Blutspender, Zeugen vor Gericht sowie Ersthelfer. Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist, dass sie im Auftrag von Institutionen wie der Schule, einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt. Die Tätigkeit darf nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt werden und sollte unentgeltlich sein. Auch Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagieren, sind versichert. Für Menschen, die aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls dauerhafte Schäden erlitten haben, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Renten.

Ebenfalls sind Präventionsmaßnahmen im Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung inbegriffen. Ziel der Prävention ist die Verhinderung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Es ist Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wiederherzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, erhalten der Betroffene oder aber dessen Angehörige eine gesetzliche Rente. Die gesetzliche Unfallversicherung greift zum Beispiel, wenn ein Schüler sich beim Turnen am Stufenbarren verletzt, wenn ein Schornsteinfeger vom Dach fällt oder wenn eine Lehrerin auf dem Weg in die Schule ausrutscht und sich etwas bricht.

Unfälle, die während der Freizeit passieren, sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Die private Versicherung für Unfälle in der Freizeit

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung ist die private Unfallversicherung eine freiwillige Versicherung. Anders als die gesetzliche Vorsorge, lässt sich die private Unfallversicherung genau auf die individuellen Bedürfnisse zuschneiden. So zahlt sie im Fall eines Unfalls mit bleibenden Schäden den vereinbarten Geldbetrag oder eine Rente. Die Leistung erhalten Versicherte bei Unfällen, die auf der Arbeit geschehen oder in der Freizeit. Mit einer privaten Unfallversicherung ist man zu jeder Tages- und Nachtzeit weltweit abgesichert, während die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen nur dann zahlt, wenn sie bei der Arbeit, in der Ausbildungsstätte (wie Schule oder Universität), im Kindergarten, beim Ehrenamt oder auf den Wegen dorthin passieren.

Überblick – Die wichtigsten Unterschiede der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung zusammengefasst

 Gesetzliche UnfallversicherungPrivate Unfallversicherung
Art der VersicherungPflichtversicherungFreiwillige Versicherung
Versicherte Arbeitnehmer, Landwirte und Personen in einigen selbstständigen Berufen, dazu Studenten, Schüler und KindergartenkinderFür alle. Die einzige Versicherungsmöglichkeit für Unternehmer, Freiberufler und die meisten Selbstständigen. Sehr empfehlenswert auch für Ruheständler, Hausfrauen und Kinder.
GeltungsbereichHauptsächlich in Deutschland. Bei Arbeitsunfällen auch im Ausland.Uneingeschränkt überall in der Welt.
Träger: Wer zahlt?Sozialversicherungen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.Versicherungsunternehmen
Beiträge: Wer zahlt?Arbeitgeber – Beitragshöhe richtet sich nach Gefahrenklassen.Versicherte - Prämie richtet sich nach Alter und u.U. nach Berufsgruppe.
LeistungsfallBei Unfällen im beruflichen Umfeld, Kindergarten, Schule und Universität.Bei jeder Art von versichertem Unfall.
Leistungen: Was ist versichert?Versicherter Unfall plus Unfallfolgen, wie Berufsunfähigkeit und Tod.Unfreiwillige Gesundheitsschäden durch versicherten Unfall.
Leistungsumfang medizinischBehandlung, Reha und Kur zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit.Behandlung, Therapien und auch Reha-Maßnahmen, wenn diese mitversichert sind.
LohnfortzahlungJaNein
RentenAb 20 % Minderung der Erwerbstätigkeit. Die Höhe orientiert sich am Jahreseinkommen.Wenn Unfallrente versichert ist, ab einem Invaliditätsgrad von 50 %. Ansonsten einfache Kapitalleistung ab 1 % Invaliditätsgrad.
SteuernDie gesetzliche Unfallrente ist steuerfrei.Kapitalleistungen sind steuerfrei. Die private Unfallrente ist steuerpflichtig. Beiträge für die private Unfallversicherung können von der Steuer abgesetzt werden.
Auszahlungen - als Einmalzahlung? (bei Teil- und Vollinvalidität)Umwandlung der Rente in eine Einmalzahlung nur bedingt möglich.Einmalzahlung ist Standard.
Leistungen für HinterbliebeneFür bis zu zwei Jahre Waisen- bzw. Hinterbliebenenrente.Todesfallleistung kann vereinbart werden.
RechtsgrundlageDas 7. Sozialgesetzbuch.

Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz und die Versicherungsbedingungen.

Welche Leistungen übernimmt die Unfallversicherung?

Geschieht ein Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit, der Ausbildung oder dem Ehrenamt, schützt die gesetzliche Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung zahlt bei Unfällen während der Arbeit und der Freizeit. Sie gilt zeitlich unbegrenzt.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Nach einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für ärztliche Behandlungen und in schweren Fällen zahlt sie eine Rente. Zu den Leistungen dieser Pflichtversicherung zählen:

  • Heilbehandlungen: Ist es zu einem Arbeitsunfall oder einem Wegeunfall gekommen, dann übernimmt die Unfallversicherung die Kosten anstelle der Krankenversicherung. Zum Beispiel für die ärztliche Behandlung, nötige Medikamente, Verbands- und Heilmittel sowie für Physio- und Psychotherapie. Ebenfalls für Aufenthalte im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung.
  • Verletztengeld: Bis ein Versicherter nach einem Unfall wieder arbeiten kann, wird der Einkommensausfall durch das Verletztengeld ausgeglichen. Es entspricht 80 Prozent des Bruttoentgelts bis zur Höhe des Nettolohns. Ausgezahlt wird es maximal 78 Wochen. 
  • Pflegegeld: Wird man durch einen Unfall oder durch eine Berufskrankheit pflegebedürftig, erhält man von der Unfallversicherung ein Pflegegeld. Kosten für eine häusliche Pflegekraft oder eine Heimpflege sollen damit bezahlt werden. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Die konkreten Beträge dafür werden immer jährlich neu festgelegt. 
  • Unfallrente: Ist man gesundheitlich durch einen Unfall länger geschädigt, kann die Versicherung eine Unfallrente zahlen. Die Höhe dieser Rente hängt vom bisherigen Einkommen und dem Grad der Beeinträchtigung ab. Voraussetzung für den Erhalt der Unfallrente sind ein Gesundheitsschaden, der mindestens 26 Wochen andauert, und eine geminderte Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent.
  • Hinterbliebenenrente: Stirbt ein Versicherter aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer bestimmten Berufskrankheit, dann erhalten Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner eine Hinterbliebenenrente. Die Rente wird zwei Jahre lang ausgezahlt, wenn innerhalb dieser Zeit nicht wieder geheiratet wird. Die Rentenhöhe beträgt 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person. Für den Sterbemonat und die folgenden drei Kalendermonate wird eine erhöhte Rente ausgezahlt, die sich auf zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes beläuft. Dies soll die Umstellung aufgrund des fehlenden Unterhalts erleichtern.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung müssen nicht vom Versicherten beantragt werden. Die Versicherung prüft selbst, welche Leistungen im individuellen Fall zu tragen sind.

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Zu den wichtigsten Leistungen, die die private Unfallversicherung übernimmt, zählen: die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, die sogenannte Invaliditätsleistung, sowie eine Unfallrente oder ein Todesfallschutz für Angehörige.

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung greifen bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung aufgrund eines Unfalls. Von einer dauerhaften Beeinträchtigung wird ausgegangen, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich für länger als drei Jahre bestehen bleiben. Die wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätssumme. Die Invaliditätssumme, oder manchmal auch Versicherungssumme genannt, sollte mindestens 100.000 Euro betragen. Dieser Betrag hört sich zunächst einmal viel an, aber gerade die Folgekosten einer Invalidität – wie ein behindertengerechter Hausumbau – kann eine Menge Geld verschlingen. Viele Unfallversicherungstarife besitzen eine Progression. Die Progression sorgt dafür, dass Sie bei schweren bleibenden Einschränkungen eine ansteigende Leistung ausgezahlt bekommen. 

Immer wieder hört man im Zusammenhang mit der privaten Unfallversicherung auch den Begriff der „Gliedertaxe“. Die Gliedertaxe bestimmt, wie viel Geld das Unfallopfer bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhält. So wird natürlich zum Beispiel der Verlust eines Armes höher bewertet als der Verlust eines Fingers. Wie viel Geld man erhält, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und vom Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. Mit der Gliedertaxe wird bestimmt, welcher Grad der Beeinträchtigung erreicht wird, wenn die versicherte Person durch einen Unfall bestimmte Gliedmaßen, Organe oder Sinnesorgane ganz verliert bzw. diese vollständig funktionsunfähig werden. Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrags. Je höher ein Arzt den Grad der Invalidität einstuft, desto mehr Geld wird ausgezahlt.

Die meisten privaten Unfallversicherungen bieten neben der Invaliditätssumme noch weitere unfallbedingte Leistungen. Dazu gehören unter anderem eine Todesfallleistung, Krankenhausgeld bei einer vollstationären Behandlung, Ersatz für Bergungs- und Rettungskosten sowie die Rückführung von Kindern. Unter dem Strich bietet die private Unfallversicherung eine optimale Ergänzung zu den Leistungen des gesetzlichen Unfallschutzes. 

Die Leistungen in der Übersicht:

  • Unfallrente: Sind die Gesundheitsschäden aufgrund eines Unfalls besonders schwer, zahlt die Versicherung eine lebenslange, monatliche Unfallrente (sofern im Vertrag vereinbart). Üblicherweise wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent eine Rente gezahlt.
  • Hinterbliebenenschutz: Mit einer Unfallversicherung können auch Hinterbliebene abgesichert werden. Wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt, erhalten Angehörige von der Unfallversicherung die Versicherungssumme.
  • Bergungskosten: Viele Versicherer beteiligen sich auch an Kosten, die für Suchaktionen sowie Bergungs- und Rettungsmaßnahmen anfallen. Verunglückt man beispielsweise in den Bergen, zahlt die Versicherung den Transport mit einem Hubschrauber zum nächstgelegenen Krankenhaus oder nach Hause.
  • Kosmetische Operationen: Hat der Unfall dazu geführt, dass das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt ist, dann zahlen viele Versicherungen die kosmetische Operation.
  • Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld: Viele Tarife bieten Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld. Das Krankentagegeld kann den Verdienstausfall bis zu einem Jahr nach dem Unfall ersetzen. Krankenhaustagegeld wird während eines Krankenhausaufenthaltes über maximal zwei Jahre hinweg gezahlt.
  • Übergangsleistung: Manchmal dauert es einige Monate, bis man von der Versicherung Geld bekommt. Einige Versicherer bieten an, in dieser Übergangszeit eine bestimmte Summe im Voraus zu leisten. Voraussetzung ist allerdings ein bestimmter Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Meist sind es 50 Prozent. 

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Was sind die Vorteile einer privaten Unfallversicherung?

Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Zum Beispiel beim Sport oder bei Tätigkeiten im Haushalt. Die Folge können schwere geistige oder körperliche Schäden sein, so dass die Ausübung des bisherigen Berufes nicht mehr möglich ist. Kommt es zu einer Behinderung, muss manchmal das häusliche Umfeld barrierefrei umgebaut oder ein behindertengerechtes Auto angeschafft werden. Dann profitiert man von einer privaten Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt diese Kosten nicht.

Die private Unfallversicherung übernimmt Kosten bei Invalidität und im Todesfall. Weitere Leistungen – je nach Versicherungsvertrag – sind: Zahlung einer Unfallrente, Übernahme von Bergungskosten, von Krankenhaus-Tagegeld, von Übergangsleistungen und sofern vereinbart, Krankentagegeld für Selbstständige. Ein weiterer Vorteil der privaten Unfallversicherung ist die Möglichkeit, die Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse zuzuschneiden.

Anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung, ist man bei einer privaten Unfallversicherung in der Regel rund um die Uhr und weltweit abgesichert. 

Für wen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Eine private Unfallversicherung ist grundsätzlich für jeden sinnvoll, der nicht nur gegen Unfälle im Beruf abgesichert sein will. Eine private Unfallversicherung ist aber auch besonders wichtig für Selbstständige und Freiberufler, für Personen ohne Beruf, für Kinder, für Hausfrauen und Hausmänner, für Rentner, für Sportler und Sportlerinnen sowie grundsätzlich für Menschen, die einem sehr hohen Unfallrisiko ausgesetzt sind. 

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Ist eine Unfallversicherung für Rentner sinnvoll? 

Eine Unfallversicherung kann gerade für Rentner sinnvoll sein. Denn ältere Menschen im Ruhestand sind weder über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert noch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Erleiden ältere Menschen einen Unfall, sind die Folgen oftmals schwerwiegender als bei jüngeren. Dann hilft eine Unfallversicherung, die Einschränkungen im Leben möglichst gering zu halten. Viele Versicherer bieten neben einer Geldzahlung auch sogenannte Assistance-Leistungen an. So erhalten Versicherte nach einem Unfall die notwendige Unterstützung im Alltag, wie beispielsweise eine Haushaltshilfe oder einen Fahrdienst. Diese Leistungen der Unfallversicherung sind insbesondere dann sinnvoll, wenn es sonst niemanden gibt, der sich kümmern kann.

Eine private Unfallversicherung ist in der Regel ein standardisiertes Produkt, das für Ältere jedoch nicht immer ausreicht. Zudem gibt es bei vielen Unfallversicherungen eine Altersgrenze, so dass Personen, die älter als 75 Jahre sind, selten noch eine Unfallversicherung abschließen können. Laut Verbraucherzentrale nimmt kaum eine Unfallversicherung Rentner in neue Verträge auf. Ab 75 Jahren wird deren Risiko als zu hoch bewertet. Zudem muss damit gerechnet werden, dass die Unfallversicherung einen Vertrag im Alter kündigt (mit dem 75. Lebensjahr), die Leistungen kürzt oder die Beiträge deutlich anhebt. 

Daher kann es sinnvoll sein, eine spezielle Senioren-Unfallversicherung abzuschließen, die auf die Bedürfnisse von älteren Menschen zugeschnitten ist. Das ist eine Kombination aus Hilfeleistungen und Geldzahlung, allerdings steht die Hilfeleistung dabei im Vordergrund. 

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FAQs

Was zahlt die Unfallversicherung bei einem Sehnenriss?

Wenn der Unfall während der Arbeitszeit passiert ist, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten. Wenn nötig zudem Physiotherapie, Kosten für den Krankenhausaufenthalt oder die Reha-Einrichtung. Zudem erhält der Betroffene ein Verletztengeld, bis er wieder arbeitsfähig ist. Es entspricht 80 Prozent des Bruttoentgelts bis zur Höhe des Nettolohns. – Ist der Unfall während der Freizeit geschehen und verfügt der Patient über eine private Unfallversicherung, erhält er ggf. eine Invaliditätsleistung. 

Zahlt die Unfallversicherung bei einem Sturz?

Wenn jemand während der Arbeitszeit, auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause stürzt und dies gesundheitliche Folgen hat, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten. Dies gilt ebenso, wenn der Sturz in der Ausbildungsstätte, in der Universität, in der Schule oder im Kindergarten passiert. Auch Ehrenamtliche sind meist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. – Ein Sturz während der Freizeit, der langfristige gesundheitliche Folgen hat oder gar zu Invalidität führt, kann nur mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert werden. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt keine Kosten bei Freizeitunfällen. 

Zahlt die Unfallversicherung bei einem Sturz?

Wenn jemand während der Arbeitszeit, auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause stürzt und dies gesundheitliche Folgen hat, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten. Dies gilt ebenso, wenn der Sturz in der Ausbildungsstätte, in der Universität, in der Schule oder im Kindergarten passiert. Auch Ehrenamtliche sind meist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. – Ein Sturz während der Freizeit, der langfristige gesundheitliche Folgen hat oder gar zu Invalidität führt, kann nur mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert werden. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt keine Kosten bei Freizeitunfällen. 

Leistet eine private Unfallversicherung bei Spätfolgen?

Dabei sind bestimmte Fristen zu beachten: Beim DFV-UnfallSchutz muss die Invalidität innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall ärztlich diagnostiziert und an uns gemeldet sein. Bei fehlender ärztlicher Diagnose, kann schlimmstenfalls die Leistung der Versicherung ausbleiben. Außerdem zahlt die Versicherung nur dann, wenn die Beeinträchtigung andauert und nicht zwischenzeitlich geheilt ist.

Ist die Private Unfallversicherung steuerlich absetzbar?

Versicherungen, die der Vermeidung beruflicher und privater Risiken dienen, kann man von der Steuer absetzen. Je nachdem, welchen Lebensbereich die Unfallversicherung im individuellen Fall betrifft, wird sie in den Steuerunterlagen folgendermaßen eingetragen: Privat: unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) und beruflich: als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Meist gelten 50 Prozent als Vorsorgeaufwand und 50 Prozent als Werbungskosten. Am besten orientiert man sich an den Angaben des Versicherers.

Greift die Unfallversicherung für die ganze Familie?

Eine private Unfallversicherung gilt für die Person, auf die sie abgeschlossen wurde. Die Versicherung kann nicht übertragen werden. Jedoch besteht die Möglichkeit, Partner oder Partnerin sowie Kinder ebenfalls mit einer privaten Unfallversicherung abzusichern.

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die private Unfallversicherung greift bei allen Unfällen des täglichen Lebens. Das betrifft die Freizeit und die Arbeitszeit. Im Unterschied dazu sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur bei einem Unfall ab, sondern auch dann, wenn man aufgrund einer Krankheit berufsunfähig wird. Im Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängen die Kosten von persönlichen Faktoren wie unter anderem Alter, Beruf, Gesundheitszustand und gewünschter BU-Rentenhöhe ab.

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Quellen

  • Verbraucherzentrale: „Private Unfallversicherung – überflüssig oder sinnvoll?“,  www.verbraucherzentrale.de (Abruf 6.07.2022)
  • Verbraucherzentrale: „Berufsunfähigkeit: Wie sich gegen den Verlust des Einkommens absichern“, www.verbraucherzentrale.de (Abruf 7.07.2022)
  • Finanztip: „Gesetzliche Unfallversicherung – Gratis-Schutz für Arbeitnehmer im Job und unterwegs“, www.finanztip.de (Abruf 7.07.2022)
  • Finanztip: „Gesetzliche Unfallversicherung – Diese Leistungen zahlt die Unfallversicherung“, www.finanztip.de (Abruf 5.07.2022)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), www.dguv.de (Abruf 8.07.2022)
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, www.gdv.de (Abruf 7.07.2022)

Alle Angaben ohne Gewähr.

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