Private Unfallversicherung© Yaroslav Shuraev - Pexels

Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

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Die meisten Unfälle ereignen sich nicht, wie oft vermutet, am Arbeitsplatz, sondern im privaten Bereich. Anders als bei einem Arbeitsunfall, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung hier keine Leistung. Deshalb ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung so wichtig. Sie sichert gegen das Risiko ab, mit den hohen Folgekosten eines Unfalls zu Hause und in der Freizeit allein zu bleiben.

Wie wird ein „Unfall“ definiert?

Versicherungen zufolge handelt es sich dann um einen Unfall, wenn auf den Körper eines Versicherten plötzlich von außen ein Ereignis einwirkt. Und wenn der Versicherte dadurch „unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Das Unfallereignis gilt dann als „plötzlich“, wenn es innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums eintritt. Nicht als Unfall gesehen werden daher Gesundheitsschäden, die Folgen etwaiger Dauerbelastungen im Sport sind oder krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, wie Aufregung, Schock oder Ärger.

Ein Ereignis, das „von außen auf den Körper einwirkt“ kann beispielsweise ein Zusammenstoß im Straßenverkehr sein oder eine Verletzung durch herabstürzende Gegenstände. Nur ein Ereignis, das man nicht selbst herbeiführt, das also unfreiwillig geschieht, ist als Unfall versichert. Ausgeschlossen sind damit unter anderem Freitod oder Selbstverstümmelung. Bei grob fahrlässigem Handeln ist man jedoch versichert.

Erleidet ein Versicherter nach hoher Kraftanstrengung Schäden an Gliedmaßen oder Wirbelsäule, gilt dies als Unfall. Vorausgesetzt jedoch, dass dadurch ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Bänder, Sehnen oder Kapseln gezerrt beziehungsweise gerissen werden. Die konkrete Unfallsituation muss der Versicherte selbst nachweisen.

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Was beinhaltet die gesetzliche Unfallversicherung?

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind unter anderem Unfälle am Arbeitsplatz, in der Kindertagesstätte, der Schule oder in der Universität versichert. Ebenso Unfälle von Lernenden in der beruflichen Ausbildung beim Besuch der Tageseinrichtung oder Bildungsstätte. Das gilt auch für die Wege dorthin und wieder nach Hause (Wegeunfall). Zudem für den Betriebswegeunfall, also einen Unfall, der während der Ausübung der versicherten Tätigkeit auf dem Weg vom Ort der Beschäftigung zu einem anderen Ort der Beschäftigung zurückgelegt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Versicherte die unfallbedingte Verletzung selbst zugezogen hat oder ob der Unfall von jemand anderem verursacht wurde.

Außerdem sind anerkannte Berufskrankheiten versichert. Gesetzlich unfallversichert sind zudem Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, ebenfalls Blutspender, Zeugen vor Gericht sowie Ersthelfer. Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist, dass sie im Auftrag von Institutionen wie der Schule, einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt. Die Tätigkeit darf nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt werden und sollte unentgeltlich sein. Auch Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagieren, sind versichert. Für Menschen, die aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls dauerhafte Schäden erlitten haben, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Renten.

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst neben Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten auch Präventionsmaßnahmen. Ziel der Prävention ist die Verhinderung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Es ist Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wiederherzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, erhalten der Betroffene oder aber dessen Angehörige eine gesetzliche Rente. Die gesetzliche Unfallversicherung greift zum Beispiel, wenn ein Schüler sich beim Turnen am Stufenbarren verletzt, wenn ein Schornsteinfeger vom Dach fällt oder wenn eine Lehrerin auf dem Weg in die Schule ausrutscht und sich etwas bricht.

Unfälle während der Freizeit sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Im Fall eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder bei Berufskrankheit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Arzt, Krankenhaus, notwendige Medikamente und Heilmittel sowie für Physio- und Psychotherapie. Der Versicherte muss dabei keine Zuzahlungen leisten. Zum Ausgleich des Einkommensausfalls zahlt die Versicherung Verletztengeld. Es beläuft sich auf 80 Prozent des entgangenen Bruttogehalts bis zur Höhe des Nettolohns. Versicherte erhalten es im Bedarfsfall für höchstens 78 Wochen. Verletztengeld ist damit höher als Krankengeld, das nicht mehr als 70 Prozent des Bruttolohns beträgt. Wenn man nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit pflegebedürftig ist, erhält man von der gesetzlichen Unfallversicherung Pflegegeld. Davon sollen häusliche Pflegekräfte oder eine Heimpflege finanziert werden. Die Höhe des Verletztengeldes hängt ab von der Pflegebedürftigkeit. Wer mindestens 26 Wochen unter dem Gesundheitsschaden des Unfalls leidet, erhält eine Unfallrente. Vorausgesetzt, die Erwerbsunfähigkeit ist zu mindestens 20 Prozent gemildert. Stirbt ein Versicherter aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, erhalten Ehe- oder eingetragener Lebenspartner eine Hinterbliebenenrente.

Was ist eine private Unfallversicherung und warum ist sie wichtig?

Drei Viertel aller Unfälle ereignen sich im privaten Umfeld. Beim Sport, bei anderen Freizeitaktivitäten, aber auch im Haushalt kann es zu schweren Verletzungen kommen, die trotz bester medizinischer Versorgung dauerhafte Schädigungen verursachen. Teilweise ist die Ausübung des bisherigen Berufes nicht mehr möglich. Manchmal muss aufgrund einer Behinderung das häusliche Umfeld barrierefrei umgestaltet werden. In diesen Fällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ein.

Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Sie übernimmt Kosten für Leistungen bei Invalidität und im Todesfall. Die private Unfallversicherung zahlt unter anderem Unfallrente, Bergungskosten, Krankenhaus-Tagegeld, Übergangsleistungen und, sofern zutreffend, Krankentagegeld für Selbstständige in vereinbarter Höhe. Anders als die gesetzliche Vorsorge, lässt sich die private Unfallversicherung genau auf die individuellen Bedürfnisse zuschneiden.

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Für wen lohnt sich eine Unfallversicherung?

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist nahezu für jeden sinnvoll. So wie die Haftpflichtversicherung, zählt die Unfallversicherung zu den unverzichtbaren Standards im persönlichen Versicherungsportfolio. Die Gründe liegen auf der Hand. Das Risiko, selbst von einem einschneidenden Unfallgeschehen betroffen zu sein, ist groß. Die Folgekosten, die sich aus einer Verletzung oder einer bleibenden Einschränkung ergeben können, sind immens. Die Leistung der privaten Unfallversicherung ebnet zudem die Rückkehr in das Alltagsleben und die Berufswelt.

Die Anforderungen an die private Unfallversicherung haben unterschiedliche Schwerpunkte. Für Familien steht die Vorsorge beim Ausfall des Hauptverdieners im Mittelpunkt. Das gilt besonders für Selbstständige. Ebenso springt die Versicherung bei einem Unfall nicht berufstätiger Elternteile ein. Etwa für den entstehenden Aufwand von Haushaltsführung und Kinderbetreuung. Auch für die Kinder selbst sollte eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Unfälle beim Spielen sind häufig. Jedes Jahr erleiden allein in Deutschland 1,7 Millionen Kinder bei Unfällen Verletzungen. Schnell kann es zu schwerwiegenden Folgen kommen, mit deren finanziellen Konsequenzen die Eltern keinesfalls alleine stehen sollten.

Junge Singles und Paare haben ihren Fokus auf der Planung der Zukunft. Hier sichert die private Unfallversicherung nicht zuletzt die Umsetzung der persönlichen Ziele ab. Existenzbedrohende Einschnitte durch eventuelle Unfallschäden im Sport oder bei Urlaubsreisen werden ausgeglichen. Selbst wenn das Rentenalter bereits erreicht ist, spricht vieles für den Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Durch das allmähliche Nachlassen der körperlichen Leistungsfähigkeit haben kleine Missgeschicke nicht selten schwere Konsequenzen. Sturzverletzungen in den eigenen vier Wänden sind ein großes Problem. Die Behandlung kann sehr langwierig sein. Eine umfassende Unterstützung von außen wird plötzlich unumgänglich.

Welche Leistungen sind bei einer Unfallversicherung sinnvoll?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Entscheidung für bestimmte Leistungen hängt stark von der persönlichen Lebenssituation der Versicherten ab. Ein selbstständiger Handwerker hat völlig andere Anforderungen an seine private Unfallversicherung als eine junge Familie oder ein Ehepaar im Ruhestand. Die Auflistung der wesentlichen Bausteine einer privaten Unfallversicherung zeigt, welche Leistungen relevant und welche eher entbehrlich sind.

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Invaliditätsleistungen

Ist durch einen Unfall teilweise oder vollständige Invalidität eingetreten, wird von der privaten Unfallversicherung einmalig ein Geldbetrag ausgezahlt. Häufig müssen behindertengerechte Umbaumaßnahmen an den Wohnräumen vorgenommen werden oder am Pkw. Das Geld aus der Invaliditätsleistung ist aber nicht an bestimmte Verwendungszwecke gebunden. Über die Höhe der Zahlung entscheiden der Grad der Invalidität und die im Vertrag festgeschrieben Versicherungssumme.

Unfallrente

Bei schweren und dauerhaften Beeinträchtigungen durch Unfallfolgen wird eine lebenslange Unfallrente ausgezahlt. Die Rentenhöhe wird bei Abschluss des Versicherungsvertrages nach den individuellen Bedürfnissen festgelegt. Außerdem orientieren sich die monatlichen Zahlungen an der Schwere der Beeinträchtigung. Diese basiert auf der sogenannten "Gliedertaxe" beziehungsweise der vorliegenden Einschränkung der Leistungsfähigkeit.

Todesfallleistung

Die private Unfallversicherung leistet auch bei Unfalltod. Gerade für betroffene Familien hat dieser Teil des Versicherungsschutzes große Bedeutung. Die Hinterbliebenen erhalten eine finanzielle Unterstützung, die die wirtschaftlichen Folgen des Schicksalsschlages lindert.

Tagegeld und Krankenhaustagegeld

Nicht alle Kosten, die bei einer stationären Unterbringung im Krankenhaus anfallen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Für diesen Extraufwand kann das Krankenhaustagegeld verwendet werden. Die private Unfallversicherung zahlt dann nach dem Unfall Tag für Tag einen festen Betrag. Bei einer ambulanten Operation wird ein Tagegeld gezahlt (dreitägig). Selbstständige und Freiberufler können zudem Tagegeldzahlungen nutzen, um den Verdienstausfall bis zur Genesung von den Unfallfolgen auszugleichen.

Übergangsleistungen

Nach einem Unfall kann der Verlauf des Heilungsprozesses nicht immer genau abgesehen werden. Oft ist unklar, wie hoch der Grad der Invalidität nach der Genesung tatsächlich sein wird. Und damit auch, wie hoch die Zahlung der Versicherung ausfällt. Für die Zeitspanne bis zur Gewissheit über die Tragweite der Unfallfolgen erbringt die private Unfallversicherung eine Übergangsleistung, mit der zum Beispiel die notwendigen Reha-Maßnahmen bezahlt werden können. Voraussetzung ist, dass der Versicherte mindestens 50 Prozent seiner Arbeitsfähigkeit durch den Unfall verloren hat. Die Übergangsleistung greift also eher bei schweren Unfällen.

Bergungskosten

Nach einem Unfall können die Bergungsmaßnahmen aufwändig und teuer werden. Etwa durch einen Helikoptereinsatz oder die Verständigung der Bergrettung im Hochgebirge. Für die Suche nach dem Unfallopfer und den Transport ins Krankenhaus kommt die private Unfallversicherung auf.

Kosmetische Operationen

Zu den Einschränkungen, die ein Unfall verursachen kann, gehören auch entstellende Verletzungen. Diese Unfallfolgen können eine große seelische Belastung bedeuten. Die private Unfallversicherung trägt daher die Kosten notwendiger kosmetischer Operationen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich erst während der Genesung zum Beispiel starke Vernarbungen zeigen. Erwachsenen bleibt eine Frist von drei Jahren nach dem Unfall bis zur kosmetischen Operation. Bei Kindern und Jugendlichen bleibt sogar bis zum 21. Lebensjahr Zeit, um den Eingriff durchführen zu lassen.

Rooming-In

Kindern oder Personen mit Betreuungsbedarf steht bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt der Beistand einer Begleitperson zu. Beim sogenannten Rooming-In können Eltern beziehungsweise Betreuungspersonen mit im Krankenhauszimmer übernachten und dem Unfallopfer im Genesungsprozess beistehen. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten übernimmt im Rahmen der Vereinbarung die private Unfallversicherung.

Zusatzbausteine

Ergänzend zum standardmäßigen Leistungsumfang der privaten Unfallversicherung können ergänzende Absicherungen für spezielle Anforderungen enthalten sein. So ermöglichen zum Beispiel Zuschüsse für Assistance-Leistungen, wie Haushaltshilfen und Kinderbetreuung, dem Unfallopfer, sich voll und ganz auf die eigene Genesung zu konzentrieren.

Welche Leistungen bietet die Unfallversicherung DFV-UnfallSchutz?

Die private Unfallversicherung der Deutschen Familienversicherung bietet umfassenden Schutz. Die Höhe der finanziellen Absicherung können Sie einfach nach Ihren Bedürfnissen wählen: Mit dem DFV-UnfallSchutz Exklusiv haben Sie eine solide Grundabsicherung, die Sie per App tagesgenau auch hochschrauben können bis hin zur Maximalausprägung – ganz nach Ihrem Vorhaben. Mit dem DFV-UnfallSchutz Exklusiv verfügen Sie über umfangreichen Versicherungsschutz mit höchsten Leistungen. Dadurch überzeugt die Versicherung DFV-UnfallSchutz nicht nur eine stetig wachsende Zahl an Versicherten, sondern auch Stiftung Warentest: Prädikat "SEHR GUT" (1,5) im Finanztest (07/2021) unter 112 privaten Unfallversicherungen für Berufstätige und Kinder.

Zum DFV-UnfallSchutz

Aus dem Leistungskatalog der privaten Unfallversicherung DFV-UnfallSchutz:

  • Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 1%
  • Erhöhung der Invaliditätsleistung ab einem Grad von 80%
  • Kapitalleistungen für Haus- oder Wohnungsumbau
  • weltweite Assistance-Dienste: Kinderbetreuung, Haushaltshilfe u. a.
  • Rooming-In im Krankenhaus für Kinder und Betreute
  • Such-, Rettungs- und Bergungskostenübernahme nach Unfall
  • Krankenhaustagegeld und Tagegeld bei ambulanten Operationen
  • Kostenübernahme für kosmetische Operationen
  • "situativer" Unfallschutz via App
  • Kapitalleistung für versicherte Vollwaisen
  • Sofortleistung
  • Todesfallleistung
  • Genesungsgeld
  • Medizinische Reha
  • Organtransplantation und Hilfsmittel
  • Heilbehandlungskosten im Ausland
  • Leistung bei Tauchunfällen
  • Krankentransporte und Rücktransport
  • Krankenhausbesuch
  • Übernahme der Mehrkosten durch Reiseverlaufsänderung
  • berufliche Wiedereingliederung

Was bedeutet situative Unfallversicherung?

Die situative Unfallversicherung ist ein innovatives Angebot an alle Versicherten, die ihre Risikoabsicherung spontan an aktuelle Gegebenheiten anpassen möchten. Mit der situativen Unfallversicherung können Sie per DFV-App jederzeit eine spontane Erweiterung der Risikoabsicherung vornehmen. Sie wollten z. B. schon immer Klippenspringen ausprobieren? Keine Sorge, mit der DFV-App können Sie auch kurz vorm Absprung noch schnell die Versicherungssumme anpassen. Einfach erhöhen und nach dem Vorhaben wieder runterschrauben. Versteckte Kosten bleiben Ihnen garantiert erspart! So kann der Versicherungsschutz immer punktgenau an den konkreten Bedarf angeglichen werden.

Sie möchten mit Freunden und Familie ein besonderes Erlebnis teilen? Auch kein Problem! Mit dem DFV-UnfallSchutz können Sie bis zu 3 Personen temporär mitversichern. Dabei ist es egal, ob sie Kunden der DFV sind oder nicht. Der DFV-UnfallSchutz ist ein Schutz für alle und versichert alle in einer App. Damit steht dem gemeinsamen Abenteuer nichts mehr im Weg! Danach können Sie die anderen einfach wieder aus deinem Schutz herausnehmen. .

Der zusätzlich eingestellte Versicherungsschutz wird tageweise berechnet und jeweils ganz einfach mit der monatlichen Abrechnung der Versicherung beglichen.

Was bedeutet DFV-Snap und wie funktioniert die erste 24-h-Versicherung?

DFV Snap ist Deutschlands erste Unfallversicherung auf Abruf und funktioniert einfach per App. Einfach die App „DFV Snap“ im App Store oder Google Play Store runterladen, Versicherungsschutz aktivieren und schon sind Sie und Ihre ganze Familie für 24 Stunden versichert. Das bedeutet: Kein Papierkram, keine Wartezeit, kein Abo! Sie können in der App jederzeit verfolgen, wie lange Sie noch geschützt sind und nach 24 Stunden endet der Versicherungsschutz automatisch. Es ist also keine Kündigung erforderlich. Sie aktivieren Ihre Versicherung ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf und zahlen nur dann, wenn Sie sie wirklich brauchen.

Mann auf einem Berg
DFV Snap: Sichern Sie sich Deutschlands erste Unfallversicherung auf Abruf

Einfach die App „DFV Snap“ herunterladen, Versicherungsschutz aktivieren und schon sind Sie und Ihre ganze Familie für 24 Stunden versichert. Danach endet der Versicherungsschutz automatisch. Sie können Ihre Versicherung also ganz nach Bedarf aktivieren und zahlen nur dann, wenn Sie sie wirklich brauchen:

  • Kein Papierkram, keine Wartezeit, kein Abo
  • Versicherungsschutz endet nach 24 h automatisch
  • Keine Kündigung erforderlich
  • Für die ganze Familie
  • Weltweiter Schutz

Quellen

  • Check 24: www.check24.de (Abruf: 09.02.2022)
  • Finanzen: www.finanzen.net (Abruf: 09.02.2022)
  • Finanztip: www.finanztip.de (Abruf: 09.02.2022)

Alle Angaben ohne Gewähr.

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