Auslandskrankenversicherung Wir schützen Sie, wo immer Sie sind
- Stiftung Warentest "Sehr gut"
- 24h Reise-Notrufservice
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Krankenrücktransport
Warum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?
In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Der Leistungsumfang für Heilbehandlungen ist im Ausland meist deutlich geringer. Außerhalb Europas oder in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel gar keine Leistung. Auch für privat Krankenversicherte ist ein Auslandskrankenschutz sinnvoll, da der Krankenrücktransport aus dem Ausland oft nicht abgesichert ist.
Unsere Auslandsreisekrankenversicherung für Singles und Familien
100 %
- Ambulante Leistungen
- Stationäre Leistungen
- Zahnärztliche Leistungen
- Für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise
- Such- und Rettungskosten
- Krankenrücktransport
- 24h-Reise-Notrufservice
100 %
- Ambulante Leistungen
- Stationäre Leistungen
- Zahnärztliche Leistungen
- Für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise
- Such- und Rettungskosten
- Krankenrücktransport
- 24h-Reise-Notrufservice
Stiftung Warentest "SEHR GUT" im Single- und Familien-Tarif
Wer ins Ausland fährt, der braucht eine zuverlässige Auslandskrankenversicherung, weil die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt.
Stiftung Warentest Finanztest (05/2024) hat in seinem Test zur Auslandskrankenversicherung 37 Familientarife und 46 Singletarife untersucht. Der DFV-AuslandsreiseSchutz hat in beiden Testkategorien mit der hervorragenden Note „SEHR GUT“ abgeschlossen.
DFV-AuslandsreiseSchutz Leistungen im Überblick
Single | Familie | |
Versicherte Person(en) Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten. | Single | Familie |
Krankenversicherungsschutz im Ausland Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise |
Krankenhausaufenthalte Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt. | ||
Ambulante ärztliche Leistungen Erstattet werden ambulante Leistungen von:
| ||
Arznei-, Heil- und Verbandmittel Die von einem Arzt verordnet wurden. Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Heilmittel sind z. B.:
| ||
Hilfsmittel Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise. | ||
Zahnärztliche Leistungen Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz | ||
Such-, Rettungs- und Bergungskosten Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall). | ||
Krankentransporte Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus. | ||
Rücktransport aus dem Ausland Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls ein Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht. Zusätzlich muss die versicherte Person minderjährig sein ODER die Begleitung medizinisch notwendig sein. | ||
24h-Reise-Notrufservice Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen am Anfang des Beiblattes DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance. | ||
Versicherte Person(en) Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten. | Single Familie |
Krankenversicherungsschutz im Ausland Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise |
Krankenhausaufenthalte Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt. | |
Ambulante ärztliche Leistungen Erstattet werden ambulante Leistungen von:
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Arznei-, Heil- und Verbandmittel Die von einem Arzt verordnet wurden. Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Heilmittel sind z. B.:
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Hilfsmittel Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise. | |
Zahnärztliche Leistungen Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz | |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall). | |
Krankentransporte Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus. | |
Rücktransport aus dem Ausland Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls ein Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht. Zusätzlich muss die versicherte Person minderjährig sein ODER die Begleitung medizinisch notwendig sein. | |
24h-Reise-Notrufservice Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen am Anfang des Beiblattes DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance. | |
Wichtige Gründe für eine Auslandskrankenversicherung
Erstattung von Behandlungskosten und Medikamenten im Ausland
Wer im Ausland erkrankt und zum Arzt oder ins Krankenhaus muss, erhält oft hohe Rechnungen für Behandlungskosten und Medikamente. Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen erstatten diese Rechnungen nur teilweise oder gar nicht.
Eine Reisekrankenversicherung ist deshalb bei jedem Auslandsaufenthalt unentbehrlich. Für wenig Geld können Sie sich als Alleinreisender mit dem Einzeltarif zur Auslandskrankenversicherung absichern. Reisen Sie mit Ihrer Familie, bietet unser DFV-AuslandsreiseSchutz für Familien einen praktischen Versicherungsschutz.
Schützen Sie sich vor unnötigen Urlaubskosten: Die Auslandskrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung erstattet bis zu 100 % der Kosten für Medikamente, Arztbehandlungen und Krankenhausaufenthalte.
Krankenrücktransport aus dem Ausland
Nach einem schweren Unfall oder bei schwerer Krankheit kann ein Krankenrücktransport nach Deutschland erforderlich sein. Für einen Ambulanzflug kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen. Die Krankenkassen erstatten diese Kosten grundsätzlich nicht.
Sie sorgen mit der Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz vor und haben somit bei medizinisch sinnvollen Krankenrücktransporten aus dem weltweiten Ausland einen leistungsstarken Versicherungsschutz.
Weltweite Absicherung ohne länderbezogene Einschränkungen
Sie sind mit der Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz weltweit und ohne länderbezogene Einschränkungen bestens abgesichert. Sogar bei Reisen in die USA, Kanada oder Mexiko (sog. NAFTA-Staaten) besteht voller Versicherungsschutz - und das ohne Beitragszuschlag.
24h-Notfallkontakt Rundum die Uhr erreichbar
Über unsere Hotline unterstützen wir Sie rund um die Uhr bei Krankheit im Ausland!
- Benennung von Fachärzten und Behandlungseinrichtungen im Ausland
- Organisation von Verlegungstransporten im Ausland
- Organisation von Krankenrücktransporten aus dem Ausland
- Organisation von Arzt-Arzt-Gesprächen
- Organisation bei der Betreuung und Rückholung minderjähriger Kinder
Die Notrufnummer finden Sie im Beiblatt: DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance
Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
- Unter anderem sind medizinisch notwendige Behandlungen, Krankenrücktransporte sowie Such-und Rettungskosten versichert.
Was ist in der Auslandskrankenversicherung versichert?
Die Auslandskrankenversicherung erstattet bis zu 100 % der während einer Reise entstandenen Aufwendungen für medizinisch notwendige zahnärztliche, stationäre und ambulante Leistungen. Darüber hinaus übernehmen wir bis zu 100 % der Aufwendungen für Krankentransporte inklusive Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Aufenthaltsland, notwendige Rücktransporte aus dem Ausland sowie Kinderbetreuung oder Rooming- In.
Im Ernstfall erhalten Sie mit der kostenfreien 24h-Hotline DFV-AuslandsreiseSchutz schnelle und kompetente Hilfe während Ihrer Auslandsreise.
- Der Versicherungsschutz gilt bei längeren Auslandsaufenthalten für maximal zwei Monate.
Greift die Auslandskrankenversicherung auch für Work and Travel, Au-Pair, Sabbatical, Sprachreisen und Auslandssemester?
Der DFV- AuslandsreiseSchutz erstattet die Krankheitskosten für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise. Wenn Sie längere Aufenthalte geplant haben, dann ist eine Auslandskrankenversicherung mit einer längeren Laufzeit oder einer unbegrenzten Laufzeit sinnvoll.
- Nach Einreichung der Originalbelege erstattet der DFV-AuslandsreiseSchutz die Kosten.
Muss ich bei Leistungen der Auslandskrankenversicherung in Vorkasse treten?
Grundsätzlich werden alle Rechnungen zunächst von Ihnen bezahlt. Wir erstatten Ihnen nach der Einreichung der Originalbelege die Kosten. In besonderen Fällen, z.B. bei einem Rücktransport (der sehr teuer werden kann) oder bei Krankenhausbehandlungen in bestimmten Ländern (in denen ohne Versicherungsschutz gar nicht behandelt wird), zahlt der DFV- AuslandsreiseSchutz auch direkt an den Leistungserbringer.
- Wir bieten bis zu zwei Monaten Schutz auf Ihrer Reise im Ausland.
Wie lange bin ich versichert?
Denn mit der Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz sind Sie weltweit für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise abgesichert. Wir schützen Sie, wo immer Sie auch sind. So können Sie einfach unbeschwert verreisen.
- Mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz sind Sie weltweit versichert.
Wo gilt der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung?
Der Auslandskrankenschutz der Deutschen Familienversicherung erstreckt sich auf das weltweite Ausland – und das ohne länderbezogene Einschränkungen.
- Unter anderem müssen Sie in Ägypten, China, Thailand, Kuba und Ecuador eine Auslandskrankenversicherung vorweisen.
In welchen Ländern braucht man eine Auslandskrankenversicherung zum Einreisen?
Eine Pflicht zum Nachweis einer Auslandskrankenversicherung besteht als Einreisender in Thailand, China, Russland, Belarus, Ukraine, Kuba, Ecuador (inkl. der Galapagosinseln), Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie für den Iran. In der Dominikanischen Republik sowie in Venezuela besteht zwar keine Pflicht, allerdings muss der Auslandskrankenschutz evtl. bei der Einreisekontrolle nachgewiesen werden. Für Work & Travel-Programme in Australien, Neuseeland, Kanada oder den USA ist die Auslandskrankenversicherung ebenfalls Voraussetzung für den Visum-Antrag.
- Außerhalb Europas oder in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel gar keine Leistung.
Warum braucht man eine Auslandskrankenversicherung?
In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Je nach Voraussetzungen ist man gesetzlich oder privat krankenversichert. Der Leistungsumfang für Heilbehandlungen in Deutschland ist im Ausland meist deutlich geringer.
Außerhalb Europas oder in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel gar keine Leistung. Auch für privat Krankenversicherte ist ein Auslandskrankenschutz sinnvoll, da der Krankenrücktransport aus dem Ausland oft nicht abgesichert ist.
Mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz geht es für Sie sorglos in den Urlaub. Sie genießen vollen Versicherungsschutz weltweit in allen Reiseländern, inklusive eines Krankenrücktransports nach Deutschland.
Natürlich schützen wir Sie nicht nur im Ausland. Mit unseren starken Versicherungsleistungen aus dem DFV-ZahnSchutz, DFV-KlinikSchutz und DFV-AmbulantSchutz profitieren Sie von weiteren hochwertigen Absicherungsmöglichkeiten im Inland.
- Nein, die Auslandskrankenversicherung gilt nur für Reisen im Ausland.
Bin ich mit einer Auslandskrankenversicherung auch in Deutschland versichert?
Wer seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, muss über die gesetzliche Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung versichert sein. Die private Auslandskrankenversicherung kommt nur für Krankheitskosten auf Reisen im Ausland auf.
- Nein, Sie sind nicht verpflichtet, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Ist die Auslandskrankenversicherung Pflicht?
Obwohl eine Auslandskrankenversicherung in Deutschland keine gesetzliche Pflicht darstellt, gibt es einige Länder (z. B. China, Ägypten, Thailand), in denen eine Auslandskrankenversicherung Voraussetzung für die Einreise ist. Unabhängig, ob eine Auslandskrankenversicherung in Ihrem Reiseland Pflicht ist oder nicht, lohnt es sich immer, einen Auslandsreiseschutz zu besitzen. Unfälle oder Erkrankungen können jederzeit und an jedem Ort der Welt passieren. Falls Sie im Urlaub erkranken oder ein Unfall auf Reisen passiert, müssen Sie die teils sehr hohen Kosten ohne Auslandskrankenversicherung selbst tragen.
- Die gesetzlichen Krankenkassen bieten nur begrenzt Schutz im Ausland.
Ist man über die gesetzliche Krankenkasse im Ausland versichert?
In einigen Ländern können Sie mit Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) zu einem Vertragsarzt gehen. Einige Behandlungen erfordern allerdings Zuzahlungen, für die Sie selbst aufkommen müssen. Außerhalb von Europa erlischt in der Regel der Versicherungsschutz über Ihre gesetzliche Krankenkasse, außer es besteht ein Sozialversicherungsabkommen (z. B. Türkei, Tunesien, Israel). Es ist daher immer ratsam, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese kommt für entstehende Krankheitskosten im Ausland auf und schützt Sie vor hohen Arztrechnungen im Urlaub.
- Sobald Sie Deutschland verlassen haben, greift der Versicherungsschutz.
Besteht Versicherungsschutz für die Hin - und Rückreise?
Der Versicherungsschutz beginnt auf Ihrer Hinreise ins Ausland nach dem Grenzübertritt und endet nach der Einreise in Deutschland. Sollten Sie also auf dem Weg in Ihren Urlaub medizinische Hilfe benötigen und Sie befinden sich schon im Ausland, dann sind Sie mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz bestens geschützt. Wenn Sie sich in Deutschland befinden, sind Sie über Ihre gesetzliche Krankenkasse versichert.
- Sie können zwischen unserem Single- und Familientarif wählen.
Wer ist in der Auslandskrankenversicherung versichert?
Versichern können sich Personen mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Die Auslandskrankenversicherung (Single) können Sie entweder für sich selbst oder alternativ für eine andere Person abschließen.
Die Auslandskrankenversicherung für Familien schützt die versicherte Person und die in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehefrau bzw. den Lebenspartner samt Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslands- oder Urlaubsreise alleine antreten.
Der Versicherungsschutz für mitversicherte Kinder erlischt mit Beendigung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs.
- Wir bieten den DFV-AuslandsreiseSchutz ab 20 Euro jährlich an.
Wie viel kostet eine Auslandskrankenversicherung?
Sie sind mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz als Single auf jeder Reise ab 20 Euro jährlich versichert und die gesamte Familie ist bereits ab 40 Euro pro Jahr überall auf der Welt bestens geschützt.
- Nein, der DFV-AuslandsreiseSchutz erstattet 100 % der Krankheitskosten im Ausland.
Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?
Bei unserer Auslandskrankenversicherung entstehen keine Selbstbeteiligungskosten für Sie. Wir bieten vollumfänglichen Schutz und erstatten 100 % der Krankheitskosten, die während Ihrer Reise im Ausland entstehen und medizinisch notwendig sind.
- Sie müssen den DFV-AuslandsreiseSchutz noch in Deutschland vor Grenzübertritt abschließen.
Gibt es eine Abschlussfrist für die Auslandskrankenversicherung?
Beachten Sie, dass Sie die Auslandskrankenversicherung vor Ihrer Abreise aus Deutschland abschließen müssen. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie den Vertrag nach Grenzübertritt abschließen.
Was zahlt die Auslandskrankenversicherung? DFV-AuslandsreiseSchutz
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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