DFV-Auslandsreiseschutz© wundervisuals
Auslandsreisekrankenversicherung Stiftung Warentest

Auslandskranken­versicherung Wir schützen Sie, wo immer Sie sind

  • Stiftung Warentest "Sehr gut"
  • 24h Reise-Notrufservice
  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Krankenrücktransport

Tarife anzeigen

Warum ist eine Auslands­reise­kranken­versicherung sinnvoll?

In Deutschland gilt die all­gemeine Kranken­­versicher­ungs­pflicht. Der Leistungs­umfang für Heil­be­hand­lungen ist im Ausland meist deutlich geringer. Außer­halb Europas oder in Ländern ohne Sozial­versicher­ungs­abkommen, über­nimmt die gesetz­liche Kranken­kasse in der Regel gar keine Leistung. Auch für privat Kran­ken­versicherte ist ein Auslands­kranken­schutz sinnvoll, da der Kranken­rück­transport aus dem Ausland oft nicht ab­gesichert ist.

Unsere Auslandsreise­kranken­versicherung für Singles und Familien

SingleStiftung Warentest "Sehr gut"
Kostenerstattung

100 %

Leistungen
  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise
Zusatzleistungen
  • Such- und Rettungskosten
  • Krankenrücktransport
  • 24h-Reise-Notrufservice
Monatsbeitrag
ab20 €/jährl.
Online abschließen
FamilieStiftung Warentest "Sehr gut"
Kostenerstattung

100 %

Leistungen
  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise
Zusatzleistungen
  • Such- und Rettungskosten
  • Krankenrücktransport
  • 24h-Reise-Notrufservice
Monatsbeitrag
ab40 €/jährl.
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Stiftung Warentest "SEHR GUT" im Single- und Familien-Tarif

Auslandsreisekranekenversicherung Stiftung Warentest "sehr gut"

Wer ins Ausland fährt, der braucht eine zuverlässige Auslands­kranken­versicherung, weil die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt. 

Stiftung Warentest Finanztest (05/2024) hat in seinem Test zur Auslandskrankenversicherung 37 Familientarife und 46 Singletarife untersucht. Der DFV-AuslandsreiseSchutz hat in beiden Testkategorien mit der hervorragenden Note „SEHR GUT“ abgeschlossen.

DFV-AuslandsreiseSchutz Leistungen im Überblick

Single
Familie
Versicherte Person(en)

Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.

Single

Familie

Kranken­versicherungs­schutz im Ausland

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Krankenhaus­aufenthalte

Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem voll­stationären Krankenhaus­aufenthalt.

Ambulante ärztliche Leistungen

Erstattet werden ambulante Leistungen von:

  • Ärzten
  • Heilpraktikern
  • Chirotherapeuten
  • Osteopathen

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Die von einem Arzt verordnet wurden.

Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

Heilmittel sind z. B.:

  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Massagen
  • Medizinische Packungen
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie

Hilfsmittel

Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausge­nommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.

Zahnärztliche Leistungen

Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Aus­führung; Notwendige Repara­turen von vorhandenen Inlays (Einlage­füllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wieder­her­stellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Such-, Rettungs- und Bergungs­kosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungs­fall).

Krankentransporte

Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Rücktransport aus dem Ausland

Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls ein Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht. Zusätzlich muss die versicherte Person minderjährig sein ODER die Begleitung medizinisch notwendig sein.

24h-Reise-Notrufservice

Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die Notruf­nummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen am Anfang des Beiblattes DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance.

Versicherte Person(en)

Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.

Single

Familie

Kranken­versicherungs­schutz im Ausland

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Krankenhaus­aufenthalte

Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem voll­stationären Krankenhaus­aufenthalt.

Ambulante ärztliche Leistungen

Erstattet werden ambulante Leistungen von:

  • Ärzten
  • Heilpraktikern
  • Chirotherapeuten
  • Osteopathen

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Die von einem Arzt verordnet wurden.

Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

Heilmittel sind z. B.:

  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Massagen
  • Medizinische Packungen
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie

Hilfsmittel

Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausge­nommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.

Zahnärztliche Leistungen

Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Aus­führung; Notwendige Repara­turen von vorhandenen Inlays (Einlage­füllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wieder­her­stellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Such-, Rettungs- und Bergungs­kosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungs­fall).

Krankentransporte

Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Rücktransport aus dem Ausland

Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls ein Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht. Zusätzlich muss die versicherte Person minderjährig sein ODER die Begleitung medizinisch notwendig sein.

24h-Reise-Notrufservice

Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die Notruf­nummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen am Anfang des Beiblattes DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance.

Wichtige Gründe für eine Auslandskranken­versicherung

  • Wer im Ausland er­krankt und zum Arzt oder ins Kranken­haus muss, er­hält oft hohe Rech­nung­en für Be­hand­lungs­kosten und Me­di­ka­men­te. Die ge­setz­lichen und privaten Kranken­ver­sicher­ungen er­stat­ten diese Rechnungen nur teil­weise oder gar nicht.

    Eine Reise­kranken­ver­sicherung ist deshalb bei jedem Auslands­aufenthalt un­ent­behrlich. Für wenig Geld können Sie sich als Allein­reisender mit dem Einzel­tarif zur Auslands­kranken­versicher­ung absichern. Reisen Sie mit Ihrer Familie, bietet unser DFV-Auslands­reise­Schutz für Familien einen praktischen Ver­sicherungs­schutz.

    Schützen Sie sich vor unnötigen Urlaubskosten: Die Auslands­kranken­versicher­ung der Deutschen Familien­versicherung erstattet bis zu 100 %  der Kosten für Medikamente, Arzt­behandlungen und Kranken­haus­aufenthalte.

  • Nach einem schweren Unfall oder bei schwerer Krankheit kann ein Krankenrücktransport nach Deutschland erforderlich sein. Für einen Ambulanzflug kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen. Die Kranken­kassen erstatten diese Kosten grundsätzlich nicht.

    Sie sorgen mit der Auslands­kranken­ver­sicherung DFV-AuslandsreiseSchutz vor und haben somit bei medizinisch sinn­vollen Kranken­rück­transporten aus dem welt­weiten Ausland einen leistungs­starken Ver­sicherungs­schutz.

  • Sie sind mit der Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz weltweit und ohne länder­bezogene Einschränkungen bestens abgesichert. Sogar bei Reisen in die USA, Kanada oder Mexiko (sog. NAFTA-Staaten) besteht voller Ver­sicherungs­schutz - und das ohne Beitrag­szuschlag.

Fallbeispiele Auslandskrankenversicherung

Fallbeispiel Magen-Darm-Erkrankung
Magen-Darm-Erkrankung:
ca. 300 Euro

Im Ranking der häufigsten Ur­laubs­er­kran­kun­gen ist die un­ge­schla­ge­ne Nummer 1 nach wie vor die Magen-Darm-Erkrankung. Klingt harmlos, kann aller­dings ernst und auch sehr teuer werden – so wie bei einem unserer Ver­sicherten. Der 20-Jährige ist während seines Ägypten-Urlaubs leider daran erkrankt. Kosten­punkt für ärztliche Behandlung und Medi­kamente: 300 €.

Fallbeispiel Zahnunfall
Zahnunfall:
ca. 1.500 Euro

Im Urlaub schmeckt das Essen bekannt­lich besonders lecker. Da kann man schon mal beherzt zu­beißen. Nur leider ärgerlich, wenn die Zähne dabei auf zu harten Wider­stand treffen – so wie bei unserem 60-jährigen Ver­si­cher­ten. Beim Bar­becue in den USA ist die Zahn­prothese gebroch­en. Kosten für die Repa­ratur zur Wieder­herstellung der Kauf­fähigkeit: 1.500 €.

Fallbeispiel Oberschenkelhalsbruch
Oberschenkelhalsbruch:
ca. 20.000 Euro

Der Zauber der finnischen Berge ist allseits bekannt und sollte we­nigs­tens einmal im Leben erkundet werden. Das dachte sich auch eine unserer betagteren Ver­sicherten. Mit 80 Jahren ist eine Ober­schen­kel­halsfraktur, die sich die Dame dort leider zuzog, allerdings mehr als ernst­zunehmend. Kosten für den Kranken­haus­aufenthalt: 5.000 €. Kosten für den Rück­transport: 15.000 €.

Fallbeispiel Komplikationen in der Schwangerschaft
Schwangerschafts­komplikationen:
ca. 500 Euro

Eine Reise in der Schwangerschaft ist immer mit gewissen Risiken verbunden. Allerdings möchte und sollte auch nicht jede schwangere Frau darauf verzichten müssen. Wenn es dann doch zu Komp­li­ka­tio­nen kommt, gilt es Mutter und Baby so schnell wie möglich zu versorgen. So wie bei unserer 30-jährigen Ver­sicherten, die in Italien ganz un­ver­hofft vorzeitige Wehen hatte. Kosten für Arztbesuch, In­fusion und Medi­kamente: 500 €.

Gute Gründe zur DFV zu wechseln

100% Kostenerstattung
Keine Selbstbeteiligung

Im DFV-AuslandsreiseSchutz gibt es keine Selbstbeteiligungskosten. Das bedeutet für Sie, dass 100 % der Kosten bei Krankheit im Ausland übernommen werden.

24/7 Notfall-Service
24/7 Notfall-Service

Ein 24-Stunden-Notfallkontakt steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Damit sind wir für Sie da, wenn Sie im Ausland behandelt werden müssen.

Weltweiter Versicherungsschutz
Weltweiter Schutz

Sie sind weltweit geschützt. So sind z.B. Behandlungen in den USA und Kanada automatisch mit­versichert. Eine schriftliche Bestätigung für das Reiseland kann bequem in der App herunter­geladen werden.

Keine Wartezeit beim Abschluss
Sofortiger Versichungsschutz

Der DFV-AuslandsreiseSchutz greift sofort. Voraussetzung ist, dass Sie ihn noch in Deutschland vor dem Grenzübertritt abgeschlossen haben.

Alles in einer App
Einfache Kostenerstattung

Rechnung fotografieren, in der App hochladen und innerhalb kürzester Zeit Geld erhalten. Mit der bestbewerteten Versicherungsapp Deutschlands!

24h-Notfallkontakt Rundum die Uhr erreichbar

Über unsere Hotline unterstützen wir Sie rund um die Uhr bei Krankheit im Ausland!

  • Benennung von Fachärzten und Behandlungseinrichtungen im Ausland
  • Organisation von Verlegungstransporten im Ausland
  • Organisation von Krankenrücktransporten aus dem Ausland
  • Organisation von Arzt-Arzt-Gesprächen
  • Organisation bei der Betreuung und Rückholung minderjähriger Kinder

Die Notrufnummer finden Sie im Beiblatt: DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance

Zu den Tarifen

Häufige Fragen zur Auslandskranken­versicherung

  • Die Auslands­kranken­ver­sicherung er­stat­tet bis zu 100 % der während einer Reise ent­standenen Auf­wen­dun­gen für medizinisch notwendige zahn­ärztliche, stationäre und ambulante Leis­tun­gen. Darüber hinaus übernehmen wir bis zu 100 % der Aufwendungen für Kranken­transporte inklusive Such-, Rettungs- und Bergungs­kosten im Aufent­halts­land, notwendige Rückt­ransporte aus dem Ausland sowie Kinder­betreuung oder Rooming- In.

    Im Ernstfall erhalten Sie mit der kostenfreien 24h-Hotline DFV-AuslandsreiseSchutz schnelle und kompetente Hilfe während Ihrer Auslandsreise.

  • Der DFV- AuslandsreiseSchutz erstattet die Krankheitskosten für die ersten 2 Monate jeder Auslands­reise. Wenn Sie längere Aufenthalte geplant haben, dann ist eine Auslands­kranken­versicherung mit einer längeren Laufzeit oder einer unbegrenzten Laufzeit sinnvoll. 

  • Grundsätzlich werden alle Rechnungen zunächst von Ihnen bezahlt. Wir erstatten Ihnen nach der Einreichung der Originalbelege die Kosten. In besonderen Fällen, z.B. bei einem Rücktransport (der sehr teuer werden kann) oder bei Krankenhausbehandlungen in bestimmten Ländern (in denen ohne Versicherungsschutz gar nicht behandelt wird), zahlt der DFV- AuslandsreiseSchutz auch direkt an den Leistungserbringer.

  • Denn mit der Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz sind Sie weltweit für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise abgesichert. Wir schützen Sie, wo immer Sie auch sind. So können Sie einfach unbeschwert verreisen.

  • Der Auslandskrankenschutz der Deutschen Familien­versicherung erstreckt sich auf das weltweite Ausland – und das ohne länder­bezogene Ein­schränkungen.

  • Eine Pflicht zum Nachweis einer Auslandskranken­versicherung besteht als Einreisender in Thailand, China, Russland, Belarus, Ukraine, Kuba, Ecuador (inkl. der Galapagosinseln), Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie für den Iran. In der Dominikanischen Republik sowie in Venezuela besteht zwar keine Pflicht, allerdings muss der Auslands­kranken­schutz evtl. bei der Einreise­kontrolle nach­gewiesen werden. Für Work & Travel-Programme in Australien, Neuseeland, Kanada oder den USA ist die Auslands­kranken­versicherung ebenfalls Voraussetzung für den Visum-Antrag.

  • In Deutschland gilt die allgemeine Kranken­ver­sicherung­spflicht. Je nach Voraus­setzungen ist man gesetzlich oder privat kranken­versichert. Der Leistungs­umfang für Heil­be­handlungen in Deutschland ist im Ausland meist deutlich geringer.

    Außerhalb Europas oder in Ländern ohne Sozial­versicherungs­abkommen, über­nimmt die ge­setz­li­che Krankenkasse in der Regel gar keine Leistung. Auch für privat Kranken­versicherte ist ein Auslands­kranken­schutz sinnvoll, da der Kranken­rück­transport aus dem Ausland oft nicht ab­gesichert ist.

    Mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz geht es für Sie sorglos in den Urlaub. Sie genießen vollen Versicherungs­schutz weltweit in allen Reise­ländern, inklusive eines Krankenrück­transports nach Deutschland.

    Natürlich schützen wir Sie nicht nur im Ausland. Mit unseren starken Ver­sicherungsleistungen aus dem DFV-ZahnSchutz, DFV-KlinikSchutz und DFV-AmbulantSchutz profitieren Sie von weiteren hochwertigen Absicherungs­möglichkeiten im Inland.

  • Wer seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, muss über die gesetzliche Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung versichert sein. Die private Auslands­kranken­versicherung kommt nur für Krankheitskosten auf Reisen im Ausland auf.

  • Obwohl eine Auslandskrankenversicherung in Deutschland keine gesetzliche Pflicht darstellt, gibt es einige Länder (z. B. China, Ägypten, Thailand), in denen eine Auslands­kranken­versicherung Voraussetzung für die Einreise ist. Unabhängig, ob eine Auslands­kranken­versicherung in Ihrem Reiseland Pflicht ist oder nicht, lohnt es sich immer, einen Auslands­reiseschutz zu besitzen. Unfälle oder Er­kran­kun­gen können jederzeit und an jedem Ort der Welt passieren. Falls Sie im Urlaub erkranken oder ein Unfall auf Reisen passiert, müssen Sie die teils sehr hohen Kosten ohne Auslands­kranken­versicherung selbst tragen.  

  • In einigen Ländern können Sie mit Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) zu einem Vertragsarzt gehen. Einige Behand­lungen erfordern allerdings Zuzahlungen, für die Sie selbst aufkommen müssen. Außerhalb von Europa erlischt in der Regel der Versicherungs­schutz über Ihre gesetzliche Krankenkasse, außer es besteht ein Sozial­versicherungs­abkommen (z. B. Türkei, Tunesien, Israel). Es ist daher immer ratsam, eine Auslands­kranken­versicherung abzuschließen. Diese kommt für entstehende Krankheitskosten im Ausland auf und schützt Sie vor hohen Arztrechnungen im Urlaub. 

  • Der Versicherungsschutz beginnt auf Ihrer Hinreise ins Ausland nach dem Grenzübertritt und endet nach der Einreise in Deutschland. Sollten Sie also auf dem Weg in Ihren Urlaub medizinische Hilfe benötigen und Sie befinden sich schon im Ausland, dann sind Sie mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz bestens geschützt. Wenn Sie sich in Deutschland befinden, sind Sie über Ihre gesetzliche Krankenkasse versichert. 

  • Versichern können sich Personen mit Haupt­wohn­sitz in der Bundes­republik Deutschland, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind.

    Die Auslands­krankenversicherung (Single) können Sie entweder für sich selbst oder alternativ für eine andere Person abschließen.

    Die Auslands­krankenver­sicherung für Familien schützt die versicherte Person und die in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehefrau bzw. den Lebens­partner samt Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslands- oder Urlaubs­reise alleine antreten.

    Der Versicherungsschutz für mitversicherte Kinder erlischt mit Beendigung des ge­setz­lichen Unterhalts­anspruchs.

  • Sie sind mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz als Single auf jeder Reise ab 20 Euro jährlich versichert und die gesamte Familie ist bereits ab 40 Euro pro Jahr überall auf der Welt bestens geschützt.

  • Bei unserer Auslandskrankenversicherung entstehen keine Selbstbeteiligungskosten für Sie. Wir bieten vollumfänglichen Schutz und erstatten 100 % der Krankheitskosten, die während Ihrer Reise im Ausland entstehen und medizinisch notwendig sind. 

  • Beachten Sie, dass Sie die Auslands­kranken­versicherung vor Ihrer Abreise aus Deutschland abschließen müssen. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie den Vertrag nach Grenzübertritt abschließen. 

Was zahlt die Auslandskrankenversicherung? DFV-AuslandsreiseSchutz

Ihre Auslandskranken­versicherung zahlt für:

Ambulante und stationäre Behandlungen

Kranken- und Krankenrücktransporte

Heil-, Hilfs-, Arznei- und Verbandmittel

Krankenhausaufenthalte

Begleitpersonen im Krankenhaus

Zahnärztliche Versorgungen

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Bestattungen im Ausland und Überführung des Leichnams aus dem Ausland

Behandlungen bei Schwangerschafts­komplikationen

Leistungen für das im Ausland frühgeborene Kind

Kinderbetreuung (Reisekosten bei erforderlicher außerplanmäßiger Rückreise)

Ihre Auslandskranken­versicherung zahlt u.a. nicht für:

Heilbehandlungen, die der Grund für eine Auslandsreise waren oder aufgrund ärztlicher Diagnose während der Reise stattfinden müssen

nicht notwendige Behandlungen zur Heilung sowie nicht für Nähr-, Stärkungs- und Kosmetikpräparate 

Sehhilfen und Hörgeräte

Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen

Behandlungen wegen Schwanger­schaft,  (-s)vorsorge und Entbindung 

Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen

Psychoanalytische und psycho­therapeutische Behandlungen sowie Suchtkrankheiten und deren Folgen

Produkthighlights unserer Auslands­kranken­versicherung:

Testsieger bei Stiftung Warentest (SEHR GUT 0,9)

24h Reise-Notrufservice

Weltweiter Schutz

Einfache Kostenerstattung per App

Ohne Wartezeit

Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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