Krank im Urlaub© Kudla

Krank im Urlaub: Vorsorge, Versicherung & Notfallservice

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Bevor es in den Ur­laub geht, soll­ten Sie sich vor den fi­nanz­iel­len Ri­siken ei­ner Krank­heit oder ei­nes Un­fal­les mit ei­ner Aus­land­kran­ken­ver­si­che­rung ab­si­chern. Die Aus­land­kran­ken­ver­si­che­rung ist der Garant für ei­nen welt­wei­ten Kos­ten­schutz bei Er­kran­kungen auf Rei­sen. Hier er­hal­ten Sie wich­tige In­for­ma­tionen, die Sie für den Fall der Fäl­le auf Rei­sen ken­nen soll­ten.

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Typische Reisekrankheiten und deren Behandlungsmittel

  • Magen-Darm-Er­kran­kung: Bei ei­ner Magen-Darm-Grippe ist die häu­figs­te Ur­sa­che ver­un­rei­nig­tes Es­sen oder Trink­was­ser. Sym­pto­me sind Übel­keit, Er­bre­chen und Durch­fall
  • Er­käl­tung: Oft ent­steht ei­ne Erkältung durch Kli­ma­an­la­gen oder Tem­pe­ra­tur­wech­sel in an­de­ren Län­dern. Sym­pto­me sind Hus­ten, Schnup­fen, Hals­weh.
  • Le­bens­mittel­ver­gif­tung: Wird ähn­lich wie Magen-Darm-Er­kran­kungen oft durch Bak­te­ri­en ver­ur­sa­cht. Achten Sie bei je­der Rei­se auf die Hy­gi­enestand­ards des Lo­kals und ver­suchen Sie, wenn mög­lich auf ro­he Le­bens­mittel zu ver­zich­ten.  
  • Kno­chen­brüche, Ver­stau­chun­gen, Platz­wun­den: Wird häu­fig durch Un­fäl­le oder Stür­ze bei Berg­wan­de­rungen, Ski­aus­flü­gen oder sons­tigen ab­enteuer­lichen Ak­tivitä­ten ver­ur­sa­cht.
  • Reise- und Seekrank­heit: Die Sym­pto­me sind Schwin­del, Übel­keit und Er­bre­chen. Die­se kön­nen bei­spiels­weise bei Rei­sen mit dem Flug­zeug, Schiff oder Au­to auf­treten. 
  • Sonnen­brand: Die Ge­fahr durch in­ten­sive Son­nen­ein­strah­lung ist an war­men Rei­se­zielen be­son­ders hoch und ein Sonnenschutz un­er­läss­lich.
  • Al­ler­gien: kön­nen durch neue Um­ge­bungen und Nah­rmitt­el aus­gelöst wer­den.
  • Sonnen­stich: Vie­le Ur­lau­ber un­terschät­zen die kräfti­gen Son­nen­strah­len und er­lei­den ei­nen Son­nen­stich. Sym­pto­me sind u. a.  Übel­keit, Schwin­del, Er­bre­chen oder Kopf­schmer­zen.
  • In­sekten­stich­e: Ob­ser­vie­ren Sie In­sekten­stich­e ge­nau und zie­hen Sie bei al­lergi­schen Re­ak­tionen ei­nen Arzt zu Ra­te. 
  • Tropen­krank­hei­ten: In be­stimm­ten Re­gi­onen sind Krank­hei­ten wie Malaria oder Den­gue-Fie­ber ver­brei­tet. In­for­mie­ren Sie sich im Vor­aus Ihrer Rei­se über Pro­phy­laxe und aus­rei­chen­den Schutz vor sol­chen Krank­hei­ten. 
  • Co­ro­na: Das Ri­siko, an dem Co­ro­na­vi­rus zu erkran­ken, be­steht wei­terhin.

Medizinischer Notfall: So verhalten Sie sich im Ausland richtig

Wenn Sie im Aus­land von ei­nem me­di­zi­nischen No­tfall be­trof­fen sind, kann die Si­tu­ation schnel­l über­wäl­tigend wir­ken. Doch mit der rich­tigen Vor­be­rei­tung kön­nen Sie sich im Fall der Fäl­le auf Ihre Ge­nesung kon­zen­trie­ren. 

Notruf­num­mern wis­sen: Be­vor Sie Ihre Rei­se an­treten, ist es es­sen­tial, sich über die Notruf­num­mern des Rei­se­lan­des zu in­for­mie­ren. Die­se va­ri­ert von Land zu Land – in vie­len EU-Län­dern ist die 112 die all­ge­meine Notruf­num­mer, doch es gibt Aus­nah­men. Spei­chern Sie die­se Num­mer in Ihrem Han­dy und no­tie­ren Sie sie sich zu­sätz­lich an ei­nem leicht zu­gäng­li­chen Ort.

Rück­trans­port klä­ren: Soll­te ein ernst­haf­ter me­di­zi­nischer Zu­stand ei­nen Rück­trans­port in Ihr Hei­mat­land er­for­der­lich ma­chen, ist es wich­tig, dass Sie oder ei­ne Be­gleit­person um­gehend Kon­takt mit Ihrer Ver­si­che­rung auf­neh­men. Die Aus­land­kran­ken­ver­si­che­rung spie­lt hier ei­ne ent­schei­dende Rol­le, da sie in vie­len Fäl­len die Or­ga­nisa­tion und die Kos­ten des Rück­trans­ports über­nimmt. In­for­mie­ren Sie sich bere­its vor Rei­sean­tritt über die Be­din­gun­gen und das Vor­ge­hen Ihrer Ver­si­che­rung in sol­chen Fäl­len.

Arztrech­nun­gen auf­be­wah­ren: Je­der Be­such beim Arzt oder im Kran­ken­haus wird do­ku­men­tiert und ab­rech­net. Es ist sehr wich­tig, dass Sie sämt­liche Be­lege, Re­zep­te und Arz­trech­nun­gen sorg­fäl­tig auf­be­wah­ren. Die­se Do­ku­men­te sind für die Er­stat­tung der Be­hand­lungs­kos­ten durch Ihre Ver­si­che­rung un­er­läss­lich.

Krankenrücktransport

Der Kran­kenrück­trans­port aus dem Aus­land ist ein The­ma, das oft un­ter­schätzt wird – bis man selbst in die Si­tu­ation kommt, ihn zu be­nut­zen.

Kos­ten: Die Kos­ten für ei­nen Kran­kenrück­trans­port kön­nen stark va­ri­ie­ren und hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, un­ter­schied­lich die Art der Er­kran­kung oder Ver­let­zung so­wie der Ort, an dem Sie sich be­fin­den. Während ein Rück­trans­port in­ner­halb Eu­ro­pas un­ter Um­stän­den eini­ge tau­send Eu­ro kos­ten kann, kön­nen In­ter­kon­ti­nen­flü­ge mit me­di­zi­nischer Be­glei­tung schnel­l in den hö­he­ren fünf­stel­ligen Be­reich stei­gen.

Or­ga­ni­sation: Wenn Sie ei­ne Aus­land­kran­ken­ver­si­che­rung ab­ge­schlos­sen ha­ben, über­nimmt die­se zum Glück die kom­plet­e Or­ga­ni­sation des Rück­trans­ports und Sie müs­sen sich um nichts küm­mern. Die­se Ver­si­che­rungen arbei­ten oft mit spe­zia­li­sierten Dienst­leis­tern zu­sammen, die Er­fah­run­gen in der Pla­nung und Durch­füh­rung me­di­zi­nischer Evaku­ie­run­gen ha­ben. Von der Aus­wahl des ge­eig­ne­ten Trans­port­mit­tels – ob Am­bu­lanz­flug­zeug oder -fahr­zeug – bis hin zur Ko­or­di­na­tion mit me­di­zi­nischem Per­so­nal und Be­hör­den über­nimmt die Ver­si­che­rung die Re­gie, um den Pa­ti­en­ten so schnel­l und si­cher wie mög­lich nach Hau­se zu brin­gen.

Gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt kei­ne Kos­ten: Ein wich­tiger Punkt, den es zu be­ach­ten gilt, ist, dass die ge­setz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung (KV) in Deutsch­land in der Re­gel kei­ne Kos­ten für den Kran­kenrück­trans­port über­nimmt. Dies be­deu­tet, dass ohne ei­ne zu­sätz­li­che Aus­land­kran­ken­ver­si­che­rung, die ex­pli­zit Rück­trans­port­kos­ten ab­deckt, die fi­nanz­iel­e Be­las­tung im Krank­heits­fall im Aus­land enor­m sein kann. Wir emp­feh­len da­her im­mer ei­ne Aus­land­kran­ken­ver­si­che­rung mit im Ge­päck zu ha­ben, um ge­gen die ho­hen Kos­ten ei­nes mög­li­chen Rück­trans­ports ab­gesi­chert zu sein.

Leistungen einer Auslandskrankenschutzversicherung

Zu den Leis­tun­gen der Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung zählt u. a. die Kos­ten­über­nah­me für:

  • am­bu­lante Be­hand­lun­gen beim Arzt oder im Kran­ken­haus
  • sta­ti­o­näre Auf­ent­hal­te im Kran­ken­haus
  • Arz­nei-, Ver­bands-, Heil und Hilfs­mit­teln
  • Zahn­behand­lun­gen
  • Rück­trans­port
  • Such- und Ret­tungs­kos­ten
  • Über­füh­run­gen der Ver­si­cher­ten im To­des­fall

Warum ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig?

Eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten, die durch me­di­zi­nische Be­hand­lun­gen im Aus­land ent­ste­hen. Die wich­tigs­ten Grün­de, wieso Sie sich mit ei­ner Aus­land­kran­ken­ver­si­che­rung vor Ihrer Rei­se schüt­zen soll­ten, sind un­ter an­de­rem: 

  • Ak­tiver Ur­laub: Bei sport­li­chen und ab­ven­tu­ri­chen Ak­tivitä­ten be­steht ein er­höhtes Ri­siko für Un­fäl­le und Ver­let­zun­gen.

  • Un­zu­rei­chen­de GKV-Leis­tun­gen: Vie­le ge­setz­li­che Krank­enkas­sen decken nicht al­le Kos­ten für Be­hand­lun­gen im Aus­land ab, ins­be­son­dere nicht in Län­dern oh­ne So­zi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men mit Deutsch­land.
  • Kos­ten­fal­le Kran­kenrück­trans­port: Oh­ne ei­ne Aus­land­kran­ken­ver­si­che­rung kön­nen die ho­hen Kos­ten ei­nes not­wen­di­gen Rück­trans­ports zur fi­nanz­iel­en Be­las­tung wer­den.
  • Kos­ten­deckung über GKV-Gren­zen hin­aus: Die Ver­si­che­rung über­nimmt Be­hand­lungs­kos­ten, die über dem Stan­dard der ge­setz­li­chen Krank­enkas­sen lie­gen.
  • 24h-Rei­se-Notruf­ser­vice:Sofort­hil­fe und Be­ra­tung im me­di­zi­nischen No­tfall, ein­schließ­lich Un­ter­stüt­zung bei der Su­che nach me­di­zi­nischen Ein­rich­tun­gen und Or­ga­ni­sation von Kran­ken­trans­por­ten.
Arzt© skynesher

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  • 24h Reise-Notrufservice
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Einen Arzt im Urlaub finden

Wenn Sie im Ur­laub me­di­zi­nische Hil­fe benö­tigen, ist es wich­tig zu wis­sen, an wen Sie sich wen­den kön­nen. Hier sind prak­ti­sche Tipps und Anlauf­stel­len, die Ihnen hel­fen, schnel­l ei­nen Arzt zu fin­den:

Anlauf­stel­len für die Arzt­suche

  • Ho­tel­re­zep­tion: Oft kön­nen die Mit­ar­bei­ten Ihnen Emp­feh­lun­gen für na­he­ge­legene Ärzte oder me­di­zi­nische Ein­rich­tun­gen ge­ben.
  • Apothe­ken: Apo­the­ker sind ei­ne gu­te Anlauf­stel­le für me­di­zi­nische Rat­schlä­ge und kön­nen oft auch Ärzte emp­feh­len.
  • Touris­ten­in­for­mation: Hier er­hal­ten Sie nicht nur In­for­ma­tionen über Seh­ens­wür­dig­keiten, son­dern oft auch über me­di­zi­nische Diens­te.

Notruf­num­mern

In­ner­halb der EU ist die Notruf­num­mer 112 über­all gültig. In­for­mie­ren Sie sich vor Ihrer Rei­se über spe­zi­fi­sche Notruf­num­mern für Ihr Rei­se­land. Hier sind eini­ge wich­tige Notruf­num­mern:

  • USA und Ka­na­da: 911 ist die all­ge­meine Notruf­num­mer für Po­lizei, Feu­erwehr und me­di­zi­nische No­t­fälle.
  • Europäi­sche Uni­on (EU): 112 ist die all­ge­meine Notruf­num­mer, die in al­len EU-Län­dern für Po­lizei, Feu­erwehr und me­di­zi­nische No­t­fälle gilt.
  • Ve­rei­gtes Kö­nig­reich (UK): 999 oder 112 kann für Po­lizei, Feu­erwehr, Kran­ken­wa­gen und Küsten­wa­che ver­wen­det wer­den.
  • Au­stra­lien: 000 für Po­lizei, Feu­erwehr und Kran­ken­wa­gen.
  • Neu­seeland: 111 für Po­lizei, Feu­erwehr und Kran­ken­wa­gen.
  • In­dien: 112 ist die all­ge­meine Notruf­num­mer; es gibt auch spe­zi­fi­sche Num­mern wie 100 für Po­lizei, 101 für Feu­erwehr und 102 für Kran­ken­wa­gen.
  • Bra­si­lien: 190 für Po­lizei, 193 für Feu­erwehr und 192 für Kran­ken­wa­gen.
  • Rus­sland: 112 als all­ge­meine Notruf­num­mer; 102 für Po­lizei, 103 für Kran­ken­wa­gen und 101 für Feu­erwehr.
  • Chi­na: 110 für Po­lizei, 120 für Kran­ken­wa­gen und 119 für Feu­erwehr.
  • Ja­pan: 110 für Po­lizei und 119 für Feu­erwehr so­wie Kran­ken­wa­gen.
  • Süd­afri­ka: 10111 für Po­lizei und 10177 für Kran­ken­wa­gen und Feu­erwehr.

Auf­be­wah­rung von Rechnun­gen

Bei ei­nem Arzt­be­such ist es wich­tig, dass Sie die Rech­nung auf­be­wah­ren, da­mit Sie auch al­le Kos­ten von Ihrer Aus­land­kran­ken­ver­si­che­rung er­stat­t be­kommen. Stel­len Sie si­cher, dass fol­gende In­for­ma­tionen ent­hal­ten sind:

  • Na­me und An­schrift des Pa­ti­en­ten und des Arz­tes
  • Di­ag­nose oder Grund der Be­hand­lung
  • Be­hand­lungs­zeit­raum
  • Lis­te der Ein­zel­leis­tun­gen mit den je­weiligen Kos­ten
  • Wäh­rung, in der die Kos­ten an­ge­ben sind

Reiseapotheke: Gut vorbereitet in den Urlaub

Eine gut aus­ge­stat­tete Rei­se­apo­the­ke ist ein un­ver­zicht­ba­rer Be­stand­teil der Ur­laubs­vor­be­rei­tung, um für al­le Even­tua­litäten ge­rüs­tet zu sein. Sie soll­te auf die in­di­vi­du­el­len Be­dar­fe so­wie das Rei­se­ziel ab­ge­stimmt sein und neben per­so­n­lichen Me­di­ka­men auch Stan­dar­d­mit­tel ent­hal­ten.

Krankschreiben im Urlaub: Was Sie wissen müssen

Falls Sie im Ur­laub krank wer­den und sich krankschrei­ben las­sen müs­sen, gibt es ei­ne eini­ge wich­tige Schrit­te, die Sie be­ach­ten soll­ten, um spä­ter kei­ne Prob­leme mit Ihrem Ar­beit­geber oder der Kran­ken­ver­si­che­rung zu be­kom­men:

Krank­mel­dung:

  • In­for­mie­ren Sie um­ge­hend Ihren Ar­beit­geber über Ihre Krank­heit. Auch im Ur­laub ist dies ein Muss.
  • Die Kom­mu­nikation soll­te mög­lichst schrift­lich er­folgen, um Miss­ver­ständ­nisse zu ver­mei­den.

At­test:

  • Las­sen Sie sich von ei­nem Arzt ein ärzt­li­ches At­test aus­stel­len, so­bald Sie krank wer­den.
  • Das At­test soll­te den Be­ginn und vor­aus­sicht­li­chen Zeit­raum der Ar­beits­un­fä­hig­keit klar be­nen.

Weg­fah­ren mit Krankschrei­bung:

Grund­sätzlich ist es nicht ver­bo­ten, mit ei­ner Krankschrei­bung zu ver­rei­sen, solan­ge die Er­ho­lung da­durch nicht ge­fähr­det wird. Es kommt auf die Art der Er­kran­kung an. Bei un­si­che­rer Rechts­la­ge soll­ten Sie vorab mit Ihrem Arzt be­spre­chen, ob ei­ne Rei­se die Ge­nesung un­ter­stützt oder ei­her hin­dert. 
 

Regeln für Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit im Urlaub

Wenn Sie als Ar­beit­neh­mer wäh­rend Ihres Ur­laubs krank wer­den, gibt es be­stimm­te Schrit­te und Re­geln, die Sie be­fol­gen soll­ten, um si­cher­zu­stel­len, dass Ihre Ur­laubs­tage nicht ver­lo­ren ge­hen:

1. Krank­mel­dung

Un­ver­züg­li­che Be­nach­rich­tigung: In­for­mie­ren Sie Ihren Ar­beit­geber so schnel­l wie mög­lich über Ihre Krank­heit. Ob­wohl münd­li­che Be­nach­rich­tun­gen in eini­gen Fäl­len ak­zep­ta­bel sein kön­nen, ist es ratsam, die Krank­mel­dung schrift­lich (z.B. per E-Mail) zu über­mit­teln, um ei­nen Nach­weis zu ha­ben.

2. Ärzt­liches At­test

Wenn Sie im Aus­land er­kran­ken, be­nö­tigen Sie mög­li­cher­wei­se ein At­test von ei­nem dort ansä­ssi­gen Arzt. In­for­mie­ren Sie sich über die An­ner­kennung aus­län­di­ger At­tes­ze bei Ihrem Ar­beit­geber und Ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung.

3. An­spruch auf Ur­laubs­tage

Wie­der­her­stel­lung der Ur­laubs­tage: Wenn Sie wäh­rend Ihres Ur­laubs krankge­schrie­ben sind, zäh­len die­se Tage nicht als Ur­laubs­tage. Sie ha­ben An­spruch da­rauf, die­se Tage zu ei­nem spä­te­ren Zeit­punkt zu neh­men.

4. Son­der­fäl­le und Aus­nah­men

Bei lang­fris­tigen Krank­hei­ten kön­nen be­son­dere Re­ge­lun­gen gel­ten. In­for­mie­ren Sie sich über Ihre Re­chte und Pflich­ten. Un­ter­neh­mens­pe­zi­fi­sche Re­ge­lun­gen: Eini­ge Un­ter­neh­men ha­ben spe­zi­fi­sche Re­ge­lun­gen, die über die ge­setz­li­chen An­for­de­rungen hin­ausge­hen. Es ist ratsam, sich mit Ihrem Ar­beits­ver­trag und der Be­triebs­ver­ein­ba­run­gen ver­traut zu ma­chen.

5. Kom­mu­ni­kation mit dem Ar­beit­geber

Hal­ten Sie wäh­rend Ihrer Krank­heit ei­ne of­fe­ne Kom­mu­ni­kation mit Ihrem Ar­beit­geber auf­recht. Dies kann hel­fen, Miss­ver­ständ­nisse zu ver­mei­den und den Pro­zess der Wie­derein­glie­rung zu er­leich­tern. Achten Sie je­doch dar­auf, dass Ihre per­so­n­li­chen Ge­sun­ds­in­for­ma­tionen ge­schützt sind. Tei­len Sie nur die In­for­ma­tionen, die für die Ab­wick­lung Ihrer Krank­heits­tage er­for­der­lich sind.
 

FAQ

  • Sie sind in al­len EU-Mit­glieds­staa­ten so­wie Groß­bri­tan­ien, Is­land, Ma­ze­do­nien, Mon­tene­gro, Nor­we­gen, der Schweiz und Ser­bien durch die ge­setz­li­che Krank­kas­se ge­schützt. Da­für be­fin­det sich die Eu­ro­pean Health In­su­r­ance Card (EHIC) auf der Rück­sei­te Ihrer Ge­sund­heits­kar­te.
    In Län­dern au­ßer­halb Eu­ro­pas brau­chen Sie fast über­all ei­ne pri­va­te Aus­lands­rei­se-Kran­ken­ver­si­che­rung. Aber auch für Rei­sen in­ner­halb Eu­ro­pas emp­fiehlt sich ei­ne sol­che Ver­si­che­rung, denn man­che Leis­tun­gen, wie zum Bei­spiel ein Rück­trans­port nach Deutsch­land, wer­den nicht von den ge­setz­li­chen Krank­enkas­sen be­zahlt.

  • Eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung ist bei Rei­sen nach Rus­sland, Abu Dha­bi so­wie Ku­ba zwangs­läu­fig er­for­der­lich. Hier ist die Ein­rei­se nur mit ei­nem ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz er­laubt.

  • Auch wenn Sie in­ner­halb der EU Ver­si­che­rungs­schutz Ihrer ge­setz­li­chen Krank­kas­se ge­nie­ßen, ver­blei­ben sehr oft hohe Rest­kos­ten bei Ih­nen. Die Krank­kas­se zahlt nur die Be­hand­lungs­kos­ten, wel­che für gleic­hen Um­fang der Leis­tung in Deutsch­land an­ge­fal­len wä­ren. Was dar­über hin­aus geht, ist pri­vat zu be­glei­chen.

    Bei Rei­sen in Län­der, die kein So­zi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men mit Deutsch­land ha­ben, tra­gen Sie die Kos­ten oh­ne zu­sätz­li­che Aus­land­kran­ken­ver­si­che­rung so­gar kom­plett selbst. Au­ßerdem schließt der Schutz der ge­setz­li­chen Krank­kas­sen Pri­vat­kli­niken so­wie me­di­zi­nisch not­wen­di­ge Rück­trans­por­tes aus.

  • Wer ei­nen un­be­schwer­ten Ur­laub ge­nie­ßen will, für den ist ei­ne Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung im­mer sinn­voll. Die Ver­si­che­rung über­nimmt al­le Kos­ten für Be­hand­lung und Rück­trans­port, wenn Sie im Ur­laub krank wer­den oder Ih­nen et­was zu­stößt.

  • Je­der, der sorg­los in fer­ne Län­der rei­sen will, braucht ei­ne pri­va­te Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung, denn die ge­setz­li­chen Krank­kas­sen über­neh­men im Aus­land le­diglich ein­ge­schränk­ten oder gar kei­nen Schutz.

  • Ei­ne Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung kos­tet in al­ler Re­gel we­ni­ger als ei­nen Eu­ro pro Tag. Jah­res­po­li­cen, die al­le Ur­laubs­rei­sen in ei­nem Jahr ab­de­cken, sind am güns­tigs­ten. Der DFV-Aus­lands­rei­seSchutz kos­tet für Ein­zel­per­so­nen 20 Eu­ro und für Fa­mi­li­en 40 Eu­ro pro Jahr.

    Auslandsreisekrankenversicherung abschließen

  • Wer sei­nen stän­di­gen Wohn­sitz in Deutsch­land hat, für den wer­den in Deutsch­land Leis­tun­gen der ge­setz­li­chen Krank­kas­se er­bracht. Für Ur­laubs­rei­sen, ins­be­son­dere au­ßer­halb Eu­ro­pas, ist ei­ne Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung zu emp­feh­len.

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