Was leistet die gesetzliche Krankenkasse im Ausland?
Gesetzlich Versicherte finden meist auf der Rückseite ihrer Versichertenkarte den Aufdruck der European Health Insurance Card (EHIC) – also der Europäischen Krankenversicherungskarte. Sie deckt über das Sozialversicherungsabkommen zwischen verschiedenen Staaten unterschiedliche Leistungen bei Krankheit oder Notfall im Ausland. Allerdings ist dabei einiges zu beachten.
Das Sozialversicherungsabkommen der gesetzlichen Krankenkassen umfasst alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Weitere europäische Staaten sind ebenfalls mit inbegriffen wie Großbritannien, Island, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, der Schweiz und Serbien. Dabei werden die Kosten für Leistungen analog zu denen in Deutschland übernommen. Das sind unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen sowie Medikamente.
Lässt man sich in einer privaten Einrichtung behandeln, ist auch die EHIC hinfällig und die Kosten werden später nicht erstattet. Gleiches gilt meist auch für einen Krankenrücktransport. Versicherer raten deshalb privat und gesetzlich Versicherten zu weiteren Vorkehrungen.
Warum ist es wichtig, den Versicherungsschutz frühzeitig zu klären?
Für alle Versicherungen gilt: Der Versicherungsschutz greift nur, wenn der Vertrag rechtzeitig abgeschlossen wurde, den entsprechenden Versicherungsschutz beinhaltet, die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall erfüllt sind und keine Ausnahmen vom Versicherungsschutz vorliegen. Aus diese Grund sollte man sich rechtzeitig vor Reiseantritt über den benötigten Versicherungsschutz informieren, entsprechende Verträge abschließen und gegebenenfalls bestehende Verträge überprüfen sowie anpassen.
Eine Reiserücktrittsversicherung sollte man in aller Regel bis spätestens 30 Tage vor Urlaubsbeginn abschließen. Bei manchen Tarifen gilt, dass die Versicherung spätestens 14 Tage nach Reisebuchung abgeschlossen werden muss.
Auslandskrankenversicherungen lassen sich normalerweise bis einen Tag vor der Abreise abschließen. Die Krankenversicherung fürs Ausland muss definitiv vor der Ausreise aus Deutschland abgeschlossen werden.
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Welche Versicherungen brauche ich im Ausland?
Für Auslandsreisen gibt es einen bunten Blumenstrauß an möglichen Versicherungen. Im Folgenden sollen die wichtigsten betrachtet werden. Dabei wird auf die jeweilige Notwendigkeit eingegangen und gezeigt, was man bei Interkontinentalreisen beachten muss. Welche Reiseversicherung man braucht, hängt in der Regel damit zusammen, welche privaten Versicherungen man bereits abgeschlossen hat und was man unterwegs vorhat. Das gilt vor allem für Risiko-Sportarten.
Auslandskrankenversicherung
Eine private Auslandskrankenversicherung ist ein Muss auch bei Reisen innerhalb der Europäischen Union. Denn die Kostenrückerstattung der Krankenkassen orientiert sich an deutschen Preisen und das heißt, auf einem Teil der Kosten bleibt man sitzen. Die Kosten eines Krankenrücktransports sind über eine private Auslandskrankenversicherung gedeckt, was sonst nicht der Fall wäre. Allerdings sollte die Police zuvor auf die Bedingungen geprüft werden.
Da bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung keine Gesundheitsfragen gestellt werden, ist es wichtig, sich die Bedingungen genau durchzulesen, vor allem bei chronischen Krankheiten. Häufig bieten Versicherer eine Notfall-Hotline an, über die man erfährt, wo sich die nächste Arztpraxis befindet.
Gepäckversicherung
Eine genaue Prüfung der Leistungen ist auch bei Gepäckversicherungen notwendig, denn häufig entsprechen sie nicht ihrer Bezeichnung. Das heißt, dass zwar unter anderem der Verlust von Ausweisdokumenten, Brillen und anteilig Kleidung ersetzt werden, aber bei fahrlässigem Handeln erhält der Versicherte nichts. Leider dehnen Versicherer den Begriff der Fahrlässigkeit immer wieder zum Nachteil der Versicherten aus. Zum Beispiel reicht es nicht aus, das Gepäckstück neben sich stehen zu haben, man müsste es zwischen die Beine stellen.
Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung ist empfehlenswert, wenn zum Beispiel die Reise sehr teuer ist oder zwischen Buchung und Reiseantritt viel Zeit liegt. So umgeht man hohe Stornokosten. Gleiches gilt für Menschen mit chronischer Krankheit, Rentner und Familien mit kleinen Kindern, da die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung oder eines Notfalls höher ist. Als Erstattungsgrund gelten unter anderem Unfall, schwere Erkrankung oder unverschuldete Kündigung. Nicht anerkannt werden zum Beispiel ein vergessenes Visum oder Flugangst.
Reiseabbruchversicherung
Bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann ein vorgezogener Rückflug sehr teuer werden. Aus diesem Grund ist die Reiseabbruchversicherung vor allem für Senioren und Menschen mit chronischer Erkrankung interessant. Die Reiseabbruchversicherung regelt die schnelle Heimreise und ersetzt die Kosten der ungenutzten Leistungen zum Beispiel im Urlaub.
Mietwagen-Haftpflichtversicherung
Die Mietwagen-Haftpflichtversicherung ist auch bekannt als „Mallorca-Police“. Jeder, der im Ausland einen Mietwagen buchen möchte, sollte auch diese Versicherung abschließen. Denn die zu den Mietwagen angebotenen Versicherungen richten sich nach Mindeststandards bei den Deckungssummen. Auf den restlichen Schadensersatzforderungen bleibt der Mietwagennutzer dann sitzen. Vor allem wenn Personen zu Schaden kommen, können die Summen ins Unermessliche steigen.
Reise-Unfallversicherung
Eine Reise-Unfallversicherung kommt nur für Risiko-Sportler in Betracht und Menschen, die keine private Unfallversicherung besitzen, da die private Unfallversicherung weltweit gilt. Risiko-Sportler sollten jedoch zuvor die durch die Reise-Unfallversicherung abgedeckten Risiken und Sportarten prüfen. Zu den Leistungen der Versicherung zählen unter anderem Bergungskosten sowie Entschädigung bei Invalidität oder Tod.
Reise-Haftpflichtversicherung
Eine Reise-Haftpflichtversicherung ist nur notwendig, wenn man keine private Haftpflichtversicherung besitzt. Die private Haftpflichtversicherung oder Familienhaftpflichtversicherung gilt in aller Regel weltweit und gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Schutz im Ausland – Was leistet die DFV?
Die Auslandskrankenversicherungder DFV erstattet bis zu 100 % der während einer vorversicherten Reise entstandenen Aufwendungen für medizinisch notwendige zahnärztliche, stationäre und ambulante Leistungen. Darüber hinaus übernehmen wir bis zu 100% der Aufwendungen für Krankentransporte inklusive Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Aufenthaltsland, notwendige Rücktransporte aus dem Ausland sowie Kinderbetreuung oder Rooming-In.
Mit der kostenfreien 24h-Hotline „DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance“ erhalten Sie im Ernstfall schnelle und kompetente Hilfe während Ihrer Auslandsreise.
Tipp für einen Mindest-Versicherungsschutz für Auslandsreisen
Wer über einen guten privaten Versicherungsschutz verfügt, muss für den Urlaub im Ausland nur wenig zusätzliche Reiseversicherungen abschließen. Wie oben gezeigt, kommt es auch immer darauf an, welche Freizeitaktivitäten man plant. Ansonsten sind zahlreiche Schadensfälle bereits über andere Verträge abgedeckt. Bei Flugreisen ist das Gepäck über die Fluggesellschaft versichert und bei einem Einbruch im Hotelzimmer haftet die private Hausratversicherung.
Übernahme Kosten einer Corona-Erkrankung im Ausland
Seit Beginn der Corona-Pandemie sollte man darauf achten, dass die Auslandskrankenversicherung auch für Kosten aufkommt, die durch eine Covid-19-Erktankung auf Reisen entstehen. Zudem sollte auch dann Versicherungsschutz bestehen, wenn das Auswärtige Amt für das Zielland eine Reisewarnung wegen Covid-19 ausspricht.
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der DFV sind Sie auf Reisen immer auf der sicheren Seite – auch während einer Pandemie! Wir leisten bei Corona-Infektionen im Urlaub und auf Reisen.
FAQ
Was gibt es für Reiseversicherungen?
Für Auslandsreisen gibt es eine ganze Reihe von möglichen Versicherungen – so z. B.:
- Auslandskrankenversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Reisehaftpflichtversicherung
- Reiseunfallversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Reiserechtsschutzversicherung
Welche Versicherungen braucht man für eine Auslandsreise?
Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist der wichtigste Versicherungsschutz im Urlaub. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sollten Sie außerdem prüfen, wie lange Ihre Haftpflichtversicherung außerhalb Deutschlands gültig ist. Die Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchversicherung ist vor allem bei teuren Reisen oder bei Reisen mit Kindern sinnvoll. Sind Sie mit dem Auto im Ausland unterwegs, ist ein Schutzbrief sehr wichtig.
Was sollte eine Reiseversicherung beinhalten?
Eine Reiseversicherung als Kombipaket enthält meistens die Reisekranken-, Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung. Das ist allerdings nicht immer und für jeden Urlaub notwendig. Am wichtigsten ist die Auslandskrankenversicherung, um bei Krankheit und Unfällen im Ausland nicht auf den Kosten der medizinischen Versorgung sitzen zu bleiben.
Wie ist man im Ausland krankenversichert?
Als gesetzlich Krankenversicherter in Deutschland sind Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, Island, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, der Schweiz und Serbien durch die gesetzliche Krankenkasse geschützt. Dafür befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte.
In Ländern außerhalb Europas brauchen Sie fast überall eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Aber auch für Reisen innerhalb Europas empfiehlt sich eine solche Versicherung, denn manche Leistungen, wie zum Beispiel ein Rücktransport nach Deutschland, werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Was passiert mit meinen Versicherungen, wenn ich ins Ausland ziehe?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins EU-Ausland verlegen, fallen Sie in der Regel aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung heraus. Für die meisten privaten Zusatzversicherungen, wie z. B. die Haftpflichtversicherung, ist ebenfalls Voraussetzung, dass Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Bin ich als Privatpatient im Ausland versichert?
Der private Vollschutz gilt weltweit für die Dauer von mindestens einem Monat. Bei vielen Versicherern sind es sogar drei oder mehr Monate. Diese Frist kann verlängert werden, wenn die Heimreise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann.
Quellen
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: www.evz.de (Abruf: 07.03.2022)
Finanztip: www.finanztip.de (Abruf: 07.03.2022)
PKV: www.pkv.de (Abruf: 04.03.2022)
Stiftung Warentest: www.test.de (Abruf: 07.03.2022)
Verbraucherportal Baden-Württemberg: www.verbraucherportal-bw.de (Abruf: 04.03.2022)
Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de (Abruf: 04.03.2022)
Alle Angaben ohne Gewähr.