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Welche Versicherungen brauche ich im Ausland?

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Der all­ge­mei­ne Be­griff „Rei­se­ver­siche­rung“ um­fasst ver­schie­de­ne Ver­siche­run­gen, die un­ter­schied­li­che Ri­si­ken auf Rei­sen im Aus­land ab­si­chern. Hier er­fah­ren Sie, wel­chen Ver­siche­rungs­schutz Sie wo­für brau­chen.

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Was leistet die gesetzliche Krankenkasse im Ausland?

Ge­setz­lich Ver­sicher­te fin­den meist auf der Rück­sei­te ih­rer Ver­sicher­ten­kar­te den Auf­druck der Eu­ro­pean Health In­su­ran­ce Card (EHIC) – also der Eu­ro­pä­ischen Kran­ken­ver­siche­rungs­kar­te. Sie deckt über das So­zi­al­ver­siche­rungs­ab­kom­men zwi­schen ver­schie­de­nen Staa­ten un­ter­schied­li­che Leis­tun­gen bei Krank­heit oder Not­fall im Aus­land. Al­ler­dings ist da­bei ei­ni­ges zu be­ach­ten.

Das So­zi­al­ver­siche­rungs­ab­kom­men der ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen um­fasst al­le Mit­glieds­staa­ten der Eu­ro­pä­ischen Uni­on. Weit­ere eu­ro­pä­ische Staa­ten sind eben­falls mit in­be­grif­fen wie Groß­brit­an­nien, Is­land, Ma­ze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro, Nor­we­gen, der Schweiz und Ser­bi­en. Da­bei wer­den die Kos­ten für Leis­tun­gen ana­log zu de­nen in Deutsch­land über­nom­men. Das sind un­ter an­de­rem am­bu­lan­te und sta­tio­nä­re Be­hand­lun­gen so­wie Me­di­ka­men­te.

Lässt man sich in einer pri­va­ten Ein­rich­tung be­han­deln, ist auch die EHIC hin­fäl­lig und die Kos­ten wer­den spä­ter nicht er­stat­tet. Glei­ches gilt meist auch für einen Kran­ken­rück­trans­port. Ver­sicher­er ra­ten des­halb pri­vat und ge­setz­lich Ver­sicher­ten zu wei­te­ren Vor­keh­run­gen.

Warum ist es wichtig, den Versicherungsschutz frühzeitig zu klären?

Für al­le Ver­siche­run­gen gilt: Der Ver­siche­rungs­schutz greift nur, wenn der Ver­trag recht­zei­tig ab­ge­schlos­sen wur­de, den ent­spre­chen­den Ver­siche­rungs­schutz be­in­hal­tet, die Vor­aus­set­zun­gen für einen Ver­siche­rungs­fall er­füllt sind und kei­ne Aus­nah­men vom Ver­siche­rungs­schutz vor­lie­gen. Aus die­sem Grund soll­te man sich recht­zei­tig vor Rei­se­an­tritt über den be­nö­tig­ten Ver­siche­rungs­schutz in­for­mie­ren, ent­spre­chen­de Ver­trä­ge ab­schlie­ßen und ge­ge­ben­en­falls be­ste­hen­de Ver­trä­ge über­prü­fen so­wie an­pas­sen.

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­siche­rung soll­te man in al­ler Re­gel bis spä­tes­tens 30 Tage vor Ur­laubs­be­ginn ab­schlie­ßen. Bei man­chen Ta­ri­fen gilt, dass die Ver­siche­rung spä­tes­tens 14 Tage nach Rei­se­bu­chung ab­ge­schlos­sen wer­den muss.

Aus­lands­kran­ken­ver­siche­run­gen las­sen sich nor­ma­ler­wei­se bis einen Tag vor der Ab­rei­se ab­schlie­ßen. Die Kran­ken­ver­siche­rung fürs Aus­land muss de­fi­ni­tiv vor der Aus­rei­se aus Deutsch­land ab­ge­schlos­sen wer­den.

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Welche Versicherungen brauche ich im Ausland?

Für Aus­lands­rei­sen gibt es einen bun­ten Blu­men­strauß an mög­li­chen Ver­siche­run­gen. Im Fol­gen­den sol­len die wich­tigs­ten be­trach­tet wer­den. Da­bei wird auf die je­wei­li­ge Not­wen­dig­keit ein­ge­gan­gen und ge­zeigt, was man bei In­ter­kon­ti­nen­tal­rei­sen be­ach­ten muss. Wel­che Rei­se­ver­siche­rung man braucht, hängt in der Re­gel da­mit zu­sammen, wel­che pri­va­ten Ver­siche­run­gen man be­reits ab­ge­schlos­sen hat und was man un­ter­wegs vor­hat. Das gilt vor al­lem für Ri­si­ko-Sport­ar­ten.

Auslandskrankenversicherung

Eine pri­va­te Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung ist ein Muss auch bei Rei­sen in­ner­halb der Eu­ro­pä­ischen Uni­on. Denn die Kos­ten­rück­er­stat­tung der Kran­ken­kas­sen ori­en­tiert sich an deut­schen Prei­sen und das heißt, auf einem Teil der Kos­ten bleibt man sit­zen. Die Kos­ten eines Kran­ken­rück­trans­ports sind über eine pri­va­te Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung ge­deckt, was sonst nicht der Fall wä­re. Al­ler­dings soll­te die Po­li­ce zu­vor auf die Be­din­gun­gen ge­prüft wer­den.

Da bei Ab­schluss einer Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung kei­ne Ge­sund­heits­fra­gen ge­stellt wer­den, ist es wich­tig, sich die Be­din­gun­gen ge­nau durch­zu­le­sen, vor al­lem bei chro­ni­schen Krank­hei­ten. Häu­fig bie­ten Ver­sicher­er eine Not­fall-Hot­line an, über die man er­fährt, wo sich die näch­s­te Arzt­pra­xis be­fin­det.

Gepäckversicherung

Eine ge­naue Prü­fung der Leis­tun­gen ist auch bei Ge­päck­ver­siche­run­gen not­wen­dig, denn häu­fig ent­spre­chen sie nicht ih­rer Be­zeich­nung. Das heißt, dass zwar un­ter an­de­rem der Ver­lust von Aus­weis­do­ku­men­ten, Bril­len und an­tei­lig Klei­dung er­setzt wer­den, aber bei fahr­läss­i­gem Han­deln er­hält der Ver­sicher­te nichts. Lei­der deh­nen Ver­sicher­er den Be­griff der Fahr­läss­ig­keit im­mer wie­der zum Nach­teil der Ver­sicher­ten aus. Zum Bei­spiel reicht es nicht aus, das Ge­päck­stück ne­ben sich ste­hen zu ha­ben, man müss­te es zwi­schen die Bei­ne stel­len.

Reiserücktrittsversicherung

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­siche­rung ist emp­feh­lens­wert, wenn zum Bei­spiel die Rei­se sehr teu­er ist oder zwi­schen Bu­chung und Rei­se­an­tritt viel Zeit liegt. So um­geht man ho­he Stor­no­kos­ten. Glei­ches gilt für Men­schen mit chro­ni­scher Krank­heit, Rent­ner und Fa­mi­li­en mit klei­nen Kin­dern, da die Wahr­schein­lich­keit einer Er­kran­kung oder eines Not­falls hö­her ist. Als Er­stat­tungs­grund gel­ten un­ter an­de­rem Un­fall, schwe­re Er­kran­kung oder un­ver­schul­de­te Kün­di­gung. Nicht an­er­kannt wer­den zum Bei­spiel ein ver­ges­se­nes Vi­sum oder Flug­angst.

Reiseabbruchversicherung

Bei einer aku­ten Ver­schlech­te­rung des Ge­sund­heits­zu­stan­des kann ein vor­ge­zo­ge­ner Rück­flug sehr teu­er wer­den. Aus die­sem Grund ist die Rei­se­ab­bruchs­ver­siche­rung vor al­lem für Se­nio­ren und Men­schen mit chro­ni­scher Er­kran­kung in­te­res­sant. Die Rei­se­ab­bruchs­ver­siche­rung re­gelt die schnel­le Heim­rei­se und er­setzt die Kos­ten der un­ge­nutz­ten Leis­tun­gen zum Bei­spiel im Ur­laub.

Mietwagen-Haftpflichtversicherung

Die Miet­wa­gen-Haft­pflicht­ver­siche­rung ist auch be­kannt als „Mallor­ca-Po­li­ce“. Je­der, der im Aus­land einen Miet­wa­gen bu­chen möch­te, soll­te auch die­se Ver­siche­rung ab­schlie­ßen. Denn die zu den Miet­wa­gen an­ge­bo­te­nen Ver­siche­run­gen rich­ten sich nach Min­dest­stan­dards bei den De­ckungs­summen. Auf den rest­li­chen Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen bleibt der Miet­wa­gen­nut­zer dann sit­zen. Vor al­lem wenn Per­so­nen zu Scha­den kom­men, kön­nen die Sum­men ins Un­er­mess­li­che stei­gen.

Reise-Unfallversicherung

Eine Rei­se-Un­fall­ver­siche­rung kommt nur für Ri­si­ko-Sport­ler in Be­tracht und Men­schen, die kei­ne pri­va­te Un­fall­ver­siche­rung be­sit­zen, da die pri­va­te Un­fall­ver­siche­rung welt­weit gilt. Ri­si­ko-Sport­ler soll­ten je­doch zu­vor die durch die Rei­se-Un­fall­ver­siche­rung ab­ge­deck­ten Ri­si­ken und Sport­ar­ten prü­fen. Zu den Leis­tun­gen der Ver­siche­rung zäh­len un­ter an­de­rem Ber­gungs­kos­ten so­wie Ent­schä­di­gung bei In­va­li­di­tät oder Tod.

Reise-Haftpflichtversicherung

Eine Rei­se-Haft­pflicht­ver­siche­rung ist nur not­wen­dig, wenn man kei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­siche­rung be­sitzt. Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­siche­rung oder Fa­mi­lien­haft­pflicht­ver­siche­rung gilt in al­ler Re­gel welt­weit und ge­hört zu den wich­tigs­ten Ver­siche­run­gen über­haupt. 

Schutz im Ausland – Was leistet die DFV?

Die Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung der DFV er­stat­tet bis zu 100 % der wäh­rend einer vor­ver­sicher­ten Rei­se ent­stan­de­nen Auf­wen­dun­gen für me­di­zi­nisch not­wen­di­ge zahn­ärzt­li­che, sta­tio­nä­re und am­bu­lan­te Leis­tun­gen. Da­rü­ber hin­aus über­neh­men wir bis zu 100 % der Auf­wen­dun­gen für Kran­ken­trans­por­te in­klu­si­ve Such-, Ret­tungs- und Ber­gungs­kos­ten im Auf­ent­halts­land, not­wen­di­ge Rück­trans­por­te aus dem Aus­land so­wie Kin­der­be­treu­ung oder Roo­ming-In.

Mit der kos­ten­frei­en 24h-Hot­line „DFV-Aus­lands­rei­se­Schutz As­sis­tance“ er­hal­ten Sie im Ernst­fall schnel­le und kom­pe­ten­te Hil­fe wäh­rend Ihrer Aus­lands­rei­se.

Reisevorbereitung© pcess609

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  • 24h Reise-Notrufservice
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Tipp für einen Mindest-Versicherungsschutz für Auslandsreisen<

Wer über einen gu­ten pri­va­ten Ver­siche­rungs­schutz ver­fügt, muss für den Ur­laub im Aus­land nur we­nig zu­sätz­li­che Rei­se­ver­siche­run­gen ab­schlie­ßen. Wie oben ge­zeigt, kommt es auch im­mer da­rauf an, wel­che Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten man plant. An­son­sten sind zahl­rei­che Scha­dens­fäl­le be­reits über an­de­re Ver­trä­ge ab­ge­deckt. Bei Flug­rei­sen ist das Ge­päck über die Flug­ge­sell­schaft ver­sichert und bei einem Ein­bruch im Ho­tel­zim­mer haf­tet die pri­va­te Haus­rat­ver­siche­rung.

Übernahme Kosten einer Corona-Erkrankung im Ausland

Seit Be­ginn der Co­ro­na-Pan­de­mie soll­te man da­rauf ach­ten, dass die Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung auch für Kos­ten auf­kommt, die durch eine Co­vid-19-Er­kran­kung auf Rei­sen ent­ste­hen. Zu­dem soll­te auch dann Ver­siche­rungs­schutz be­ste­hen, wenn das Aus­wär­tige Amt für das Ziel­land eine Rei­se­war­nung we­gen Co­vid-19 aus­spricht.

Mit der Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­siche­rung der DFV sind Sie auf Rei­sen im­mer auf der si­che­ren Sei­te – auch wäh­rend einer Pan­de­mie! Wir leis­ten bei Co­ro­na-In­fek­tio­nen im Ur­laub und auf Rei­sen.

FAQ

  • Für Aus­lands­rei­sen gibt es eine gan­ze Rei­he von mög­li­chen Ver­siche­run­gen – so z. B.:

    • Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung
    • Rei­se­rück­tritts­ver­siche­rung
    • Rei­se­ab­bruchs­ver­siche­rung
    • Rei­se­haft­pflicht­ver­siche­rung
    • Rei­se­un­fall­ver­siche­rung
    • Rei­se­ge­päck­ver­siche­rung
    • Rei­se­recht­schutz­ver­siche­rung
  • Die Aus­lands­rei­se-Kran­ken­ver­siche­rung ist der wich­tigs­te Ver­siche­rungs­schutz im Ur­laub. Bei län­ge­ren Auf­ent­hal­ten im Aus­land soll­ten Sie au­ßer­dem prü­fen, wie lan­ge Ihre Haft­pflicht­ver­siche­rung au­ßer­halb Deutsch­lands gül­tig ist. Die Rei­se­rück­tritts- und/oder Rei­se­ab­bruchs­ver­siche­rung ist vor al­lem bei teu­ren Rei­sen oder bei Rei­sen mit Kin­dern sinn­voll. Sind Sie mit dem Auto im Aus­land un­ter­wegs, ist ein Schutz­brief sehr wich­tig.

  • Eine Rei­se­ver­siche­rung als Kom­bi­pa­ket ent­hält meist­ens die Rei­se­kran­ken-, Rei­se­rück­tritts- und Rei­se­ge­päck­ver­siche­rung. Das ist al­ler­dings nicht im­mer und für je­den Ur­laub not­wen­dig. Am wich­tigs­ten ist die Aus­lands­kran­ken­ver­siche­rung, um bei Krank­heit und Un­fäl­len im Aus­land nicht auf den Kos­ten der me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung sit­zen zu blei­ben.

  • Als ge­setz­lich Kran­ken­ver­sicher­ter in Deutsch­land sind Sie in al­len EU-Mit­glieds­staa­ten so­wie Groß­brit­an­nien, Is­land, Ma­ze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro, Nor­we­gen, der Schweiz und Ser­bi­en durch die ge­setz­li­che Kran­ken­kas­se ge­schützt. Da­für be­fin­det sich die Eu­ro­pean Health In­su­ran­ce Card (EHIC) auf der Rück­sei­te Ihrer Ge­sund­heits­kar­te.

    In Län­dern au­ßer­halb Eu­ro­pas brau­chen Sie fast über­all eine pri­va­te Aus­lands­rei­se-Kran­ken­ver­siche­rung. Aber auch für Rei­sen in­ner­halb Eu­ro­pas emp­fiehlt sich eine sol­che Ver­siche­rung, denn man­che Leis­tun­gen, wie zum Bei­spiel ein Rück­trans­port nach Deutsch­land, wer­den nicht von den ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen be­zahlt.

  • Wenn Sie Ihren Wohn­sitz ins EU-Aus­land ver­le­gen, fal­len Sie in der Re­gel aus der deut­schen ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­siche­rung her­aus. Für die meis­ten pri­va­ten Zu­satz­ver­siche­run­gen, wie z. B. die Haft­pflicht­ver­siche­rung, ist eben­falls Vor­aus­set­zung, dass Sie Ihren stän­di­gen Wohn­sitz in Deutsch­land ha­ben.

  • Der pri­va­te Voll­schutz gilt welt­weit für die Dau­er von min­des&tshy;ens ei­nem Mo­nat. Bei vie­len Ver­siche­rn sind es so­gar drei oder mehr Mo­nate. Die­se Frist kann ver­läng­ert wer­den, wenn die Hei­mr­ei­se aus ge­sund­heit­lichen Grün­den nicht an­getre­ten wer­den kann.

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