DFV-Krankengeld© shapecharge
Krankentagegeld ab 1,37 € im Monat

Kranken­tagegeld­versicherung Gesund werden – ohne finanzielle Sorgen

  • Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
  • Wartezeit entfällt bei Unfall
  • Leistung auch für Sonn- und Feiertage
  • Individuelle Absicherung
  • Steuerfreie Leistungen

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Warum ist eine Krankentagegeld­versicherung sinnvoll?

Gesetzlich versicherte Arbeit­nehmer erhalten für die ersten sechs Wochen einer Krank­schreibung von Ihrem Arbeit­geber ihr volles Gehalt. Danach be­kom­men sie von der gesetz­lichen Kranken­kasse für maximal 78 Wochen ein Kranken­geld, das deutlich unter ihrem Nettoeinkommen liegt. Die Kran­ken­tage­geld­versicherung sichert im Fall einer Arbeits­unfähig­keit Ihren Lebens­standard, indem es die Differenz zwischen dem Kranken­geld der ge­setz­lichen Kasse und dem tat­säch­lichen Gehalt aus­gleicht. Darüber hinaus leistet die Krankentagegeldversicherung sogar noch bis zu 12 weitere Monate.

Ermitteln Sie Ihren Bedarf Berechnen Sie Ihr Krankengeld

1. Daten eingeben
Bitte tragen Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen ein (ganzzahlig)
Das Nettogehalt muss niedriger sein als das Bruttogehalt.
Bitte geben Sie ein Alter zwischen 16 und 66 Jahren an.
2. Ihr individueller Bedarf
Nettogehalt
0 €
Auszahlung der GKV
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Einkommenslücke
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3. Unsere Empfehlung Um die Einkommenslücke nach Ende der Lohnfortzahlung zu vermeiden, ermittelt der Rechner anhand einer Faustformel einen empfohlenen Bedarf, der aufgrund individueller Gegebenheiten wie Kinder und Steuerklasse abweichen kann.
Krankentagegeld
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4. Ihr gewünschter Krankentagegeldbetrag

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DFV-KrankenGeldTESTSIEGER
Leistungen
  • Krankentagegeld ab dem 43. Tag
  • auch während Kur, Reha oder Krankenhaus­aufenthalt
  • auch bei stufenweiser Wiedereingliederung
Monatsbeitrag
ab1,37 €/mtl.
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Unsere Versicherungs-Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 

Häufige Fragen zur Kranken­tagegeld­versicherung DFV-KrankenGeld

  • Das DFV-KrankenGeld zahlt ab dem 43. Tag einer Krankheit so lange, wie die Erkrankung besteht, jedoch maximal 12 Monate nach dem Auslaufen des Krankengeldes durch die gesetzliche Krankenversicherung. Mit der Genesung oder mit Anerkennung einer Berufs­unfähigkeit und dem Bezug der BU-Rente sowie dem erneuten Arbeitsantritt endet die Leistungs­pflicht der Versicherung automatisch.

  • Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatz­versicherung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Mit dieser Zusatz­versicherung lassen sich Einkommens­ausfälle bei Krankheit oder Unfall mindern oder ausgleichen.

  • Die Krankentagegeldversicherung bietet allen Arbeitstätigen finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Krankentagegeld­versicherung zu Beginn des Berufslebens.

  • Krankentagegeld wird im Rahmen der Krankentagegeldversicherung bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheiten oder Unfällen gezahlt. Wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig werden, zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Kranken­geld, das nur einem Teil Ihres bisherigen Netto­einkommens entspricht. Die finanzielle Lücke, die hierbei entsteht, kann durch die tägliche Auszahlung des Krankentagegeldes minimiert werden. 

  • Die Höhe des Versicherungsbeitrages unter­scheidet sich je nach Alter des Versicherungs­nehmers bei Versicherungs­beginn. Umso jünger Sie beim Abschluss der Versicherung sind, desto günstiger ist der zu zahlende Beitrag. Des Weiteren richtet sich der Betrag auch danach, in welcher Höhe Sie Ihr Krankentagegeld versichern. 

  • Die Höhe des Krankentagegeldes sollte so gewählt sein, dass es die Lücke zwischen Ihrem Nettoeinkommen und Krankengeld schließt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für maximal 78 Wochen die Lohnfortzahlung in Form des Krankengeldes, das sich auf 70 % des Bruttogehalts oder maximal 90 % des Netto­gehalts beläuft. Diese Differenz sollten Sie mit dem Krankentagegeld ausgleichen. Beachten Sie, dass das Krankentagegeld nicht höher sein darf als die entstandene Lücke zwischen Ihrem Krankengeld und Netto­einkommen.

  • Das Krankentagegeld sollte so festgelegt sein, dass es die Einkommenslücke zwischen Ihrem bisherigen Nettoeinkommen (Durchschnitt der letzten 12 Monate) und dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse abdeckt. Die genaue Höhe des ausgezahlten Kranken­geldes hängt von individuellen Faktoren wie Einkommens­höhe, Steuerklasse, Kindern und weiteren Punkten ab. In der Regel liegt die Höhe bei weniger als 80 % des bisherigen Netto­einkommens. Die Höhe des Kranken­tagegeldes sollte so festgelegt werden, dass die Höhe der entstehenden Einkommens­lücke nicht überschritten wird, da es ansonsten zu Kürzungen beim Kranken­tagegeld kommen kann. 

  • Im Krankheitsfall müssen Sie uns einen Nach­weis der Krankenkasse über die Höhe und Dauer des Krankengeldbezuges und die ärztliche Bescheinigung über die Arbeits­unfähigkeit vorlegen. Die ärztliche Bescheinigung benötigen wir innerhalb der ersten Woche nach Ende der Karenzzeit, jede weitere innerhalb von 5 Kalender­tagen nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeits­unfähigkeit. Danach zahlen wir rückwirkend das Krankentagegeld aus.

  • Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). In der Regel erhält ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer, der länger als sechs Wochen krank ist, ein Krankengeld, das nicht höher ist als 70 % des Bruttoeinkommens oder maximal 90 % des Nettoentgeltes. Was der Arbeit­nehmer am Ende tatsächlich ausgezahlt bekommt, liegt regel­mäßig noch einmal niedriger, da die Sozial­abgaben abgezogen werden. Das Kranken­tagegeld wird von einem privaten Zusatz­versicherer gezahlt und gleicht die Differenz, sofern in passender Höhe abgesichert, zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld der gesetzlichen Kasse aus.

  • Wenn Sie berufsunfähig sind, endet der Vertrag mit uns mit Eintritt der Berufs­unfähigkeit. Sofern zu diesem Zeitpunkt aber noch keine Leistungen wegen Berufs­unfähigkeit beansprucht werden, leisten wir bis zu 6 Monate lang weiter ein Krankentagegeld.

  • Sobald Sie arbeitsunfähig werden und dies von einem Arzt bescheinigt bekommen haben, sollten Sie dies schnellstmöglich Ihrem Versicherer melden. Dieser braucht spätestens innerhalb der ersten Woche nach Ablauf der Karenzzeit die ärztliche Bescheinigung in Textform. Wenn die Arbeits­unfähigkeit über den ärztlich bescheinigten Zeitraum andauert, müssen Sie uns dies spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeits­unfähigkeit mitteilen. Hierfür benötigt die Versicherung erneut eine ärztliche Bescheinigung in Textform. 

  • Gehaltserhöhungen tragen dazu bei, dass die monatliche Differenz zwischen Ihrem gewohnten Netto­einkommen und dem von Ihrer Kranken­kasse ge­leisteten Kranken­geld im Laufe der Zeit immer größer wird. Daher ist es wichtig, Ihre private Vor­sorge ent­sprechend an­zu­passen. Bei Gehalts­er­höhungen können Sie innerhalb von zwei Monaten Ihr bis­heriges Kranken­tagegeld der neuen Ein­kommens­situation an­passen – ohne erneute Gesundheits­prüfung.

  • „Bei Krankheit zahlt doch der Arbeitgeber weiterhin mein volles Gehalt“. Stimmt, maximal jedoch nur für 6 Wochen. Und dann? Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen ein Krankengeld, aber die Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld kann schnell ein paar Hundert Euro betragen – und das bei gleichbleibenden Kosten. Besser, Sie sorgen rechtzeitig vor.

  • Mit unserer Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld sichern Sie sich Ihr gewohntes monatliches Nettoeinkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Ihr Erspartes bleibt unangetastet. Und was noch wichtiger ist: Sie sorgen sich nicht ums Geld und werden einfach in Ruhe wieder gesund.
     

  • Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein, weil die von uns angebotene Versicherung die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung sinnvoll ergänzt, aber nicht vollständig ersetzt. Alle pflichtversicherten Arbeitnehmer erhalten Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Ebenfalls erhalten freiwillig in der GKV Versicherte Krankengeld, sofern sie Anspruch auf dieses bei ihrer Krankenkasse haben. Dieses wird als Einkommens­ersatzleistung nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber geleistet. Es beläuft sich auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens oder auf maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, wovon noch die Sozial­versicherungs­beiträge abgezogen werden. Unsere Kranken­tagegeld­versicherung reduziert die Differenz zwischen diesem Krankengeld und Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen.

  • Können Sie wegen Erkrankung eines Ihrer Kinder, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen und steht keine im gemeinsamen Haushalt lebende Person zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes zur Verfügung, zahlen wir bei Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers über die unbezahlte Freistellung unabhängig von einer Karenzzeit das vereinbarte Krankentagegeld je nach gewähltem Tarif. Der Anspruch besteht je Kind für längstens 10 Arbeitstage, für alle Kinder zusammen jedoch für längstens 25 Arbeitstage je Versicherungsjahr.

Krankentagegeld­versicherung Leistungen im Überblick

DFV-KrankenGeld
Krankentagegeld

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Individuelle Absicherung

auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt

Krankentagegeld während medizinisch notwendiger

  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriums­behandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufen­weiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeit­nehmer max. 6 Monate.

bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbs­minderung während einer Arbeits­unfähigkeit

1. - 6. Monat zu 100 %

bei Arbeitslosigkeit

max. 12 Monate

bei Kind krank
  • Bis zu 10 Arbeitstage je Kind, max. 25 Arbeitstage pro Jahr
  • Voraussetzung: Das Kind ist unter 12 Jahren und es liegt eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber vor

Krankentagegeld

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Individuelle Absicherung

auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt

Krankentagegeld während medizinisch notwendiger

  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriums­behandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufen­weiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeit­nehmer max. 6 Monate.

bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbs­minderung während einer Arbeits­unfähigkeit

1. - 6. Monat zu 100 %

bei Arbeitslosigkeit

max. 12 Monate

bei Kind krank
  • Bis zu 10 Arbeitstage je Kind, max. 25 Arbeitstage pro Jahr
  • Voraussetzung: Das Kind ist unter 12 Jahren und es liegt eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber vor

Gute Gründe zur DFV zu wechseln

Langfristige Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit
Langfristige Absicherung der Arbeitsunfähigkeit

Nach den 78 Wochen Krankengeld Ihrer Kasse zahlt das DFV-KrankenGeld bis zu 12 Monate weiter. So sind Sie auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit optimal abgesichert!

Leistung bei Krankheit des Kindes
Leistung bei Krankheit des Kindes

Bei Krankheit Ihres Kindes zahlt das DFV-KrankenGeld – bis zu 10 Arbeitstage pro Kind und Jahr. Ideal für Eltern, die sich um die Familie kümmern müssen!

Leistung bei Arbeitslosigkeit
Fortzahlung auch bei Arbeitslosigkeit

Auch bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie bis zu 12 Monate lang das DFV-KrankenGeld. So bleiben Sie finanziell abgesichert, selbst wenn der Job wegfällt.

Freunde werben Programm
Freunde werben & Gutschein sichern

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Alles in einer App
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Schnellster Abschluss, bequeme Payments

In nur wenigen Minuten mit ein paar Klicks zu Ihrem Wunsch-Tarif – ganz einfach und bequem mit PayPal oder Google Pay.

Schließen Sie die Versorgungslücke mit dem DFV-KrankenGeld

Grafische Darstellung der Versorgungslücke

 

Ihr Schutz vor Einkommensverlust

Ar­beit­neh­mer ha­ben bei Ar­beits­un­fä­hig­keit zu­nächst An­spruch auf Lohn­fort­zah­lung durch den Ar­beit­ge­ber für die Dau­er von sechs Wo­chen. Nach Ab­lauf die­ser Zeit­span­ne tritt die ge­setz­li­che Kran­ken­kas­se ein und über­nimmt die Zah­lung ei­nes Kran­ken­gel­des. Die­ses Kran­ken­geld liegt je­doch häu­fig bis zu 30 Pro­zent un­ter dem bis­he­ri­gen Net­to­ein­kom­men, wo­durch bei gleich­blei­ben­den Le­bens­hal­tungs­kos­ten fi­nan­zi­el­le Lü­cken ent­ste­hen kön­nen. Ins­be­son­de­re bei län­ge­rer Krank­heits­dau­er kön­nen die­se Ein­kom­mens­ein­bu­ßen er­heb­lich sein und die fi­nan­zi­el­le Sta­bi­li­tät be­ein­träch­ti­gen.

Um die­sem Ri­si­ko vor­zu­beu­gen, bie­tet das DFV-Kran­ken­Geld ei­ne be­darfs­ge­rech­te Ab­si­che­rung, die den Ein­kom­mens­ver­lust auf­fängt.

Fallbeispiele Krankentagegeldversicherung

Fallbeispiel Tennisarm
Tennisarm

Wer einen Tenni­sarm hat, braucht oft Geduld: Bis die Beschwerden ver­schwinden, kann es in vielen Fällen Monate dauern. So wie bei einer unserer Kundinnen, bei der die Ge­ne­sung länger als 42 Tage dauerte. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhielt Sie Ihr ge­wünsch­tes Krankentagegeld in Höhe von 7 € pro Tag.

Fallbeispiel Beinbruch
Beinbruch

Arbeitsunfähigkeit entsteht nicht nur durch Krankheiten, sondern oftmals auch durch Unfälle. Unsere Kundin erlitt auf­grund eines Unfalls einen Beinbruch und war damit zeitw­eise nicht fähig, ihren Beruf aus­zu­üben. Mit dem DFV-KrankenGeld hat sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 13 € pro Tag erhalten.

Fallbeispiel Bandscheibenvorfall
Bandscheibenvorfall

Bei einem Bandscheibenvorfall beträgt die Arbeitsunfähigkeit In der Regel 4 Wochen bis 3 Monate. Das Risiko, hierbei über 42 Tage arbeitsunfähig zu sein, ist also recht hoch – auch schon in jungen Jahren. Unser 39-jähriger Kunde erhielt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit sein gewünschtes Kranken­tagegeld in Höhe von 19 € pro Tag.

Leistungen der Kranken­tage­geld-Versicherung DFV-KrankenGeld

Krankentagegeld© jeffbergen / iStock

Krankentagegeld

Im Falle einer längeren Krankheit und damit ver­bun­de­ner Erwerbsunfähigkeit, ist Ihr Arbeitgeber dazu ver­pflichtet, Ihr Gehalt sechs Wochen lang weiterhin auszuzahlen. Ab dem 43. Kalendertag übernimmt Ihre gesetzliche Kranken­ver­sicher­ung die Lohnfortzahlung Ihres Brutto­­ein­kommens ­höchstens zu 70 Prozent. Sollte Ihre Krankheit von längerer Dauer sein, entsteht Ihnen somit eine finanzielle Lücke, die unsere Kran­ken­geld­versicherung für Sie schließt. Unsere Leistung gleicht die finanzielle Differenz zwischen Ihrem gewohntem Einkommen und dem gesetz­lichen Kranken­geld aus. Wir bieten Ihnen mit dem DFV-KrankenGeld eine Verdienst­ausfall­versicherung ab dem 43. Kalendertag der Arbeits­unfähigkeit.

Wiedereingliederung© nenetus / AdobeStock

Wiedereingliederung

Wieder­eingliederungs­maßnahmen sollen Arbeit­nehmer, nach einer längeren Phase der Krank­heit, schritt­weise wieder an die Be­las­tungen ihrer Er­werbs­tätig­keit heranführen. Die Arbeits­leistung wird zu diesem Zeit­punkt noch nicht in vollem Umfang er­bracht und somit auch nicht in vollem Umfang des Brutto­gehalts vergütet. Im Falle einer Wieder­ein­gliederung sorgt die Kranken­tage­geld­versicherung der DFV dafür, dass sie finanziell abgesichert sind. Wäh­rend Sie Ihre Er­werbs­tätig­keit stufenweise wieder­aufnehmen, erhalten Sie weiterhin das Kranken­tagegeld, bis Sie wieder vollständig arbeits­fähig sind. Das DFV-KrankenGeld ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Genesung.

Reha- und Krankenhausaufenthalt© pixdeluxe / iStock

Reha und Krankenhausaufenthalt

Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kur­maßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl am­bu­lant als auch sta­tinär. Bei einem stationären Aufenthalt sieht sich der Patient, neben Ein­bußen im Netto­einkommen, mit einer Zu­zahlung von 10 Euro pro Kalendertag kon­frontiert. Mit der DFV Krankengeld-Versicherung erhalten Sie Kranken­tage­geld für jeden Kalendertag der Arbeits­unfähig­keit. Auch im Falle von medi­zin­ischen Reha­bili­tations­maßnahmen, bei ambu­lanter oder stationärer Kur sowie Kranken­haus­aufent­halten steht Ihnen die Deutsche Familienversicherung zur Seite.

Arbeitsunfähig zu werden, kostet bares Geld Rechenbeispiel

Niemand mag gerne daran denken, dass eine Bandscheibenoperation oder ein komplizierter Knochenbruch einen längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Doch wenn es passiert, kommen auf Sie neben den physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu.

Nettoeinkommen monatlich

1.888,00 €

Krankengeld ab der 7. Woche (90 % v. netto)

1.699,00 €

- Sozialversicherungsbeiträge (12,13 %)

206,00 €

Krankengeld netto

1.493,00 €

Monatliche Einkommenslücke

-395,00 €

Leistung DFV-KrankenGeld

395,00 €

Ihre verbleibende Lücke

0,00 €

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Gesundheitsprüfung Alle Infos zu unseren Gesundheitsfragen

  • Unsere Gesundheits­fragen stellen sicher, dass wir jedem faire und angemessene Versicherungs­bedingungen bieten. Wir beachten unter anderem Zeiträume der Arbeits­unfähigkeit, zum Beispiel, wenn jemand länger als drei Wochen am Stück krank­geschrieben ist. Diese Prüfung hilft uns, die Beiträge gerecht zu verteilen und sicherzustellen, dass unsere Versicherten auch den Schutz bekommen, wenn sie ihn brauchen, ohne die Beiträge unnötig zu erhöhen.

  • Niemand füllt gerne komplizierte Formulare aus oder wartet gerne auf Post. Deshalb haben wir unsere Gesundheits­prüfung so gestaltet, dass sie schnell, einfach und komplett online ist. Sie können alle Gesundheits­fragen bequem von zu Hause aus beantworten, zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Was zahlt die Krankentagegeldversicherung? DFV-KrankenGeld für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Ihre Krankentagegeld­versicherung zahlt:

Finanzieller Ausgleich bei Verdienstausfall

Für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit

Nach Ablauf der Höchstbezugsdauer des Krankengeldes

Bei stufenweiser Wiedereingliederung

Bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbs­unfähigkeit

Bis zur Rentenzahlung wegen Erwerbsminderung bei Arbeits­losigkeit

Ihre Krankentagegeld­versicherung zahlt u.a. nicht:

Bei Arbeitsunfähigkeit aus Gründen, die im Informationsblatt zu Versicherungs­produkten genannt werden (z.B. bei Vertragsschluss bestehenden Gesundheits­schädigungen oder Krankheiten, wegen einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches XI)

Produkthighlights unserer Krankentagegeld­versicherung:

Verzicht auf Berufszuschläge

Leistung auch für Sonn- und Feiertage

Individuelle Absicherung

Steuerfreie Leistungen

Wartezeit entfällt bei Unfall

Versicherungsfall einfach per App melden

Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

Krankenhauszusatz­versicherung

Krankenhauszusatzversicherung DFV-Klinikschutz© Philipp Arnold

Behandlung erster Klasse mit bester Versorgung

  • Chefarztbehandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • inkl. Auslands­reise­kranken­versicherung
  • Keine Wartezeit

Schon ab 3,99 € im Monat

Krankenhauszusatzversicherung

Unser Ratgeber rund um das Thema Krankentagegeld

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