Krankentagegeldversicherung Gesund werden – ohne finanzielle Sorgen
- Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
- Wartezeit entfällt bei Unfall
- Leistung auch für Sonn- und Feiertage
- Individuelle Absicherung
- Steuerfreie Leistungen
Warum ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten für die ersten sechs Wochen einer Krankschreibung von Ihrem Arbeitgeber ihr volles Gehalt. Danach bekommen sie von der gesetzlichen Krankenkasse für maximal 78 Wochen ein Krankengeld, das deutlich unter ihrem Nettoeinkommen liegt. Die Krankentagegeldversicherung sichert im Fall einer Arbeitsunfähigkeit Ihren Lebensstandard, indem es die Differenz zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Kasse und dem tatsächlichen Gehalt ausgleicht. Darüber hinaus leistet die Krankentagegeldversicherung sogar noch bis zu 12 weitere Monate.
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Krankentagegeld
ab dem 43. Tag
auch während
Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt
auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung
Häufige Fragen zur Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld
- Wenn Sie Krankentagegeld erhalten, haben Sie bis zu Ihrer Genesung oder Berufsunfähigkeit Anspruch auf die Auszahlung.
Wie lange zahlt eine Krankentagegeldversicherung?
- Gesetzlich Versicherte können eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
Für wen kommt eine Krankentagegeldversicherung in Frage?
- Es lohnt sich, zu Beginn des Berufslebens eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
Wann ist der beste Zeitpunkt, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen?
- Krankentagegeld ergänzt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse.
Was ist Krankentagegeld?
- Der genaue Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter bei Versicherungsbeginn und in welcher Höhe Sie Ihr Krankentagegeld versichern.
Was kostet eine Krankentagegeldversicherung?
- Das Krankentagegeld sollte Ihre monatlichen Lebenskosten decken können, darf aber nicht nicht höher als das jährliche Nettoeinkommen sein.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
- Die Höhe des versicherten Krankentagegeldes legt der Kunde bei Abschluss der Versicherung fest.
Wie wird das Krankentagegeld berechnet?
- Sie müssen Ihrer Versicherung ein ärztliches Attest, die Höhe des Krankengeldes und die Dauer des Bezuges mitteilen.
Wie ist der Ablauf bei einer Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall?
- Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse und Krankentagegeld von einer privaten Zusatzversicherung gezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld?
- Das Krankentagegeld endet mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. In Ausnahmen können Sie jedoch noch bis zu 6 Monate ein Krankentagegeld beziehen.
Zahlt die Krankentagegeldversicherung bei Berufsunfähigkeit?
- Wenn Ihnen ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, sollten Sie dies Ihrem Versicherer mitteilen.
Wann sollte ich das Krankentagegeld beantragen? Wann muss ich was melden?
- Ja, Sie können Ihr Krankentagegeld nach einer Gehaltserhöhung innerhalb von zwei Monaten anpassen.
Kann das Krankentagegeld nachträglich angepasst werden?
- Nach 6 Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur noch das Krankengeld, was oft eine große Differenz zum Nettoeinkommen ausmacht.
Welches finanzielle Risiko trage ich bei längerer Krankheit?
- Eine Krankentagegeldversicherung sichert Ihnen Ihr gewohntes Nettoeinkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
Wie sicher ich mein Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
- Ja, Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein, um eine Krankentagegeldversicherung abschließen zu können.
Muss ich gesetzlich krankenversichert sein, um eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen?
- Ja, wenn Ihr Kind unter 12 Jahren ist und Sie eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber haben.
Bekomme ich Krankentagegeld, wenn mein Kind krank ist?
Krankentagegeldversicherung Leistungen im Überblick
DFV-KrankenGeld | |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Individuelle Absicherung |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
| |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeitnehmer max. 6 Monate. | |
bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit 1. - 6. Monat zu 100 % | |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate | |
bei Kind krank
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Individuelle Absicherung |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeitnehmer max. 6 Monate. | |
bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit 1. - 6. Monat zu 100 % | |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate | |
bei Kind krank
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Schließen Sie die Versorgungslücke mit dem DFV-KrankenGeld
Ihr Schutz vor Einkommensverlust
Arbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen. Nach Ablauf dieser Zeitspanne tritt die gesetzliche Krankenkasse ein und übernimmt die Zahlung eines Krankengeldes. Dieses Krankengeld liegt jedoch häufig bis zu 30 Prozent unter dem bisherigen Nettoeinkommen, wodurch bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten finanzielle Lücken entstehen können. Insbesondere bei längerer Krankheitsdauer können diese Einkommenseinbußen erheblich sein und die finanzielle Stabilität beeinträchtigen.
Um diesem Risiko vorzubeugen, bietet das DFV-KrankenGeld eine bedarfsgerechte Absicherung, die den Einkommensverlust auffängt.
Leistungen der Krankentagegeld-Versicherung DFV-KrankenGeld
Krankentagegeld
Im Falle einer längeren Krankheit und damit verbundener Erwerbsunfähigkeit, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihr Gehalt sechs Wochen lang weiterhin auszuzahlen. Ab dem 43. Kalendertag übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung Ihres Bruttoeinkommens höchstens zu 70 Prozent. Sollte Ihre Krankheit von längerer Dauer sein, entsteht Ihnen somit eine finanzielle Lücke, die unsere Krankengeldversicherung für Sie schließt. Unsere Leistung gleicht die finanzielle Differenz zwischen Ihrem gewohntem Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld aus. Wir bieten Ihnen mit dem DFV-KrankenGeld eine Verdienstausfallversicherung ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit.
Wiedereingliederung
Wiedereingliederungsmaßnahmen sollen Arbeitnehmer, nach einer längeren Phase der Krankheit, schrittweise wieder an die Belastungen ihrer Erwerbstätigkeit heranführen. Die Arbeitsleistung wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang erbracht und somit auch nicht in vollem Umfang des Bruttogehalts vergütet. Im Falle einer Wiedereingliederung sorgt die Krankentagegeldversicherung der DFV dafür, dass sie finanziell abgesichert sind. Während Sie Ihre Erwerbstätigkeit stufenweise wiederaufnehmen, erhalten Sie weiterhin das Krankentagegeld, bis Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind. Das DFV-KrankenGeld ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Genesung.
Reha und Krankenhausaufenthalt
Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kurmaßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl ambulant als auch statinär. Bei einem stationären Aufenthalt sieht sich der Patient, neben Einbußen im Nettoeinkommen, mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag konfrontiert. Mit der DFV Krankengeld-Versicherung erhalten Sie Krankentagegeld für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Auch im Falle von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen, bei ambulanter oder stationärer Kur sowie Krankenhausaufenthalten steht Ihnen die Deutsche Familienversicherung zur Seite.
Arbeitsunfähig zu werden, kostet bares Geld Rechenbeispiel
Niemand mag gerne daran denken, dass eine Bandscheibenoperation oder ein komplizierter Knochenbruch einen längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Doch wenn es passiert, kommen auf Sie neben den physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu.
Nettoeinkommen monatlich
1.888,00 €
Krankengeld ab der 7. Woche (90 % v. netto)
1.699,00 €
- Sozialversicherungsbeiträge (12,13 %)
206,00 €
Krankengeld netto
1.493,00 €
Monatliche Einkommenslücke
-395,00 €
Leistung DFV-KrankenGeld
395,00 €
Ihre verbleibende Lücke
0,00 €
Gesundheitsprüfung Alle Infos zu unseren Gesundheitsfragen
Bedenken bei der Gesundheitsprüfung
Ablauf der Gesundheitsprüfung
Was zahlt die Krankentagegeldversicherung? DFV-KrankenGeld für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer
Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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