Krankengeld im Überblick
Sie haben Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie als gesetzlich versicherte Arbeitnehmer oder Bezieher von Arbeitslosengeld I länger als sechs Wochen, aufgrund derselben Krankheit, bei Ihrem Arbeitgeber ausfallen.
Das Krankengeld beträgt ca. 70 % des Bruttogehalts bis zu einer Betriebsmessungsgrenze von 4.837,50 € monatlich. Eine Übersteigung von 90 % des Nettoeinkommens ist nicht möglich. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass die Dauer dieser Krankengeldauszahlung bis zu 78 Wochen beträgt.
Das Krankengeld kann die entstandene Einkommenslücke demnach nicht schließen. Die Lücke hängt aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze vom Einkommen des Versicherten ab. Je mehr dieser verdient, desto größer ist seine Einkommenslücke.
Krankentagegeld im Überblick
Mit Abschluss einerprivaten Krankentagegeldversicherung stellen Sie sicher, dass Ihr monatliches Einkommen im Falle einer andauernden Arbeitsunfähigkeit oder während des Mutterschutzes nicht sinkt. Sie erhalten das Krankentagegeld problemlos, bis Sie wieder arbeitsfähig sind oder es zu einer Berufsunfähigkeit kommt.
Eine Krankentagegeldversicherung kann von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern abgeschlossen werden.
Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung haben Sie die Möglichkeit, die Höhe des Krankengeldes individuell an Ihre Bedürfnisse anzupassen und ohne erneute Gesundheitsprüfung auch wieder zu ändern. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass Sie Ihr Krankentagegeld auch an Sonn- und Feiertagen steuerfrei bekommen.
Eine Einkommenslücke ab der 7. Woche nach Krankheitsbeginn lässt sich durch das Abschließen einer Krankentagegeldversicherung problemlos schließen.
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Höhe des Krankentagegeldes
Die Höhe des Krankentagegeldes können Sie ebenfalls selbst bestimmen. Sie haben die Möglichkeit, bis zu 100 % ihres Nettoeinkommens pro Tag zu versichern. Das Krankentagegeld darf allerdings nicht das Nettoeinkommen Ihrer beruflichen Tätigkeit überschreiten.
Voraussetzung für Krankentagegeld
Gesundheitsfragen: Eine Voraussetzung für den Erhalt des Krankentagegeldes ist die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Dabei geht es um Fragen bezüglich Ihres Gesundheitszustandes, die Ihnen Ihre Versicherung vor Vertragsabschluss stellt. Diese Fragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten, da Ihnen die Leistung des Krankentagegeldes anderenfalls verweigert werden kann und Ihnen der Verlust Ihres Versicherungsschutzes droht. Wenn Sie vor Abschluss der Versicherung bereits arbeitsunfähig sind, kann der Versicherungsschutz abgelehnt werden.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Im Falle einer länger andauernden Erkrankung haben Sie nach Abschluss der Versicherung Anspruch auf Krankentagegeld. Eine Voraussetzung für den Erhalt des Krankentagegeldes ist, dass Sie eine lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt ausgestellt bekommen haben. Diese Bescheinigung benötigt Ihre Versicherung binnen der ersten Woche nach Ablauf der Karenzzeit. Anschließend müssen die weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen innerhalb von fünf Tagen eingereicht werden. Danach wird das Krankentagegeld rückwirkend ausgezahlt.
Unterschiede bei Berufsgruppen: Je nach Berufsgruppe gibt es unterschiedliche Tageshöchstsätze. Berufe mit hohen Risikofaktoren, wie beispielsweise Sprengmeister oder Taucher, werden für die Krankentagegeldversicherung abgelehnt.
Unterschiede bei der Auszahlung der Krankentagegeldversicherung:
Nachdem Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen beendet hat, beginnt die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes. Lohnfortzahlungen und Krankentagegeld können nicht zur gleichen Zeit ausgezahlt werden.
Unterschiede zwischen Krankengeld und Krankentagegeld
Krankengeld | Krankentagegeld |
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Krankengeld für GKV-Mitglieder ist gesetzlich festgelegt. | Mit einer Krankentagegeldversicherung können Sie individuell einen gewünschten Betrag festlegen. Es ist ratsam, sich am Einkommen der letzten zwölf Monate zu orientieren. Das Krankentagegeld darf das Nettogehalt allerdings nicht überschreiten. |
Krankengeld der GKV erhalten die GKV-Versicherten nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. | Der Versicherte kann den Zeitpunkt für die Auszahlung des Krankentagegeldes selbst festlegen. Sie vereinbaren mit Ihrer Versicherung eine Karenzzeit. |
Krankengeld wird bei einer Wiedereingliederung nicht mehr ausgezahlt. | Sie haben die Möglichkeit nach einer längeren Erkrankung wieder schrittweise in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Mit der Krankentagegeldversicherung der DFV sind Sie während der Wiedereingliederung ebenfalls bestens abgesichert. |
Welche Leistungen bietet das DFV-KrankenGeld?
Einen optimalen Schutz vor finanziellen Einbußen bei längerer Arbeitsunfähigkeit bietet Ihnen unsere Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld. Folgende Leistungen sind im DFV-KrankenGeld inbegriffen:
- Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- Anspruch auf Krankentagegeld auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt
- Auszahlung des Krankentagegeldes auch bei beruflich stufenweiser Wiedereingliederung
- Weiterzahlung des Krankentagegeldes bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit
- Bei max. 12 Monaten Arbeitslosigkeit weiterhin Anspruch auf Krankentagegeld
FAQ
Wie kann die Erhöhung in Anspruch genommen werden?
Sie können die Krankentagegeldversicherung an ihr steigendes Ankommen anpassen. Dies erfolgt dann auch ohne erneute Beantwortung der Gesundheitsfragen erfolgen. Sie können das Krankentagegeld innerhalb von drei Monaten nach der Gehaltserhöhung anpassen.
Für wen ist ein Krankentagegeld wichtig?
Gesetzlich Versicherte profitieren von einer Krankentagegeldversicherung. Eine mögliche Einkommenslücke lässt sich bei längerer Arbeitsunfähigkeit schließen und es entstehen keine finanziellen Verluste für Sie.
Ab wann wird Krankentagegeld gezahlt?
Das Krankentagegeld wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an den Versicherten ausgezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und gesetzlichem Krankengeld?
Das Krankengeld ist die Lohnersatzleistung für GKV-Mitglieder. Diese ist gesetzlich festgelegt. Jeder Arbeitnehmer, der länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, bekommt 70 % seines Bruttoeinkommens und maximal 90 % des Nettogehalts.
Das Krankentagegeld wird von einem privaten Zusatzversicherer gezahlt. Im Falle einer längeren Erkrankung gleicht das Krankentagegeld die entstandene Einkommenslücke aus. Sie können die Höhe der Auszahlung hierbei selbst bestimmen. Diese darf allerdings nicht über Ihrem Nettoeinkommen liegen.
Wann greift eine Krankentagegeldversicherung?
Im Falle einer länger andauernden Erkrankung haben Sie nach Abschluss der Versicherung Anspruch auf Krankentagegeld. Sie greift ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Was ist bei einer Krankentagegeldversicherung zu beachten?
Es empfiehlt sich, eine Krankentagesversicherung zu wählen, bei der Sie flexibel die Höhe des Krankentagegeldes anpassen können, ohne wiederholte Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Anderenfalls droht bei zunehmendem Einkommen die Einkommenslücke größer zu werden.
Zudem sind die Beiträge für die Krankentagegeldversicherung günstiger, je jünger sie beim Abschluss der Versicherung sind. Zusätzlich ist in jüngeren Jahren eher davon auszugehen, dass die Gesundheitsfragen dem Abschluss nicht im Weg stehen. Bei gesundheitlichen Beschwerden und zunehmendem Alter ist es schwieriger, einen günstigen Vertrag zu finden.
Quellen
Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abruf: 03.02.2023)
Finanztip: www.finanztip.de (Abruf: 03.02.2023)
Stiftung Warentest: https://www.test.de/Krankentagegeldversicherung-Vergleich-4555827-0/ (Abruf: 03.02.2023)
Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de (Abruf: 03.02.2023)
Alle Angaben ohne Gewähr.