Ist die Corona-Impfung Pflicht bei Reisen?
Aktuell ist die Corona-Impfung in Europa keine Pflicht, um reisen zu können. Momentan wird in keinem Land zwingend ein Impfnachweis für Touristen gefordert. Einige Länder haben gelockerte Einreiseregeln für Corona-Geimpfte. Reisen ohne Corona-Impfung sind aber nach wie vor möglich.
Reiseveranstalter dürfen allerdings selbst entscheiden und können Nicht-Geimpfte grundsätzlich ausschließen. Bei dem Reiseveranstalter Studiosus trat bereits am 1. Oktober 2021 die 2G-Regel in Kraft. Die neuseeländische Fluggesellschaft Air New Zealand lässt seit Februar 2022 nur noch vollständig geimpfte Passagiere zu.
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Überblick: Einreise-Regeln mit und ohne Corona-Impfung
Land | Geimpfte/Genesene | Ungeimpfte |
---|---|---|
Albanien | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Belgien | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Dänemark | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Finnland | Nachweis über Impfung oder Genesung | PCR- oder Antigen-Schnelltest (max. 72 Stunden alt) plus zweiter Test drei bis fünf Tage nach Einreise. |
Frankreich | Nachweis über Impfung oder Genesung | PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, der max. 24 Stunden alt ist |
Griechenland | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Großbritannien und Nordirland | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Irland | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Italien | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Kroatien | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Luxemburg | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Malta | Nachweis über Impfung oder Genesung plus einer Impfung (Zertifikat darf maximal 180 Tage alt sein) | PCR-Test bei Einreise (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden) |
Niederlande | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Norwegen | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Österreich | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Polen | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Portugal | Nachweis über Impfung oder Genesung | PCR-Test bei Einreise (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden) |
Schweden | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Schweiz | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Slowenien | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Spanien | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Türkei | Keine Beschränkungen | Keine Beschränkungen |
Wann gilt man als vollständig geimpft oder genesen?
Als vollständig geimpft gelten alle Personen, deren zweite Impfung vor mindestens 14 Tagen erfolgte. Ab dem 1. Oktober 2022 ist zusätzlich eine Auffrischungsimpfung - also eine 3. Impfung - erforderlich, um als vollständig geimpft zu gelten.
Als genesen gelten Personen, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Als Nachweis für eine vollständige Corona-Impfung oder Genesung benötigen Urlauber einen ärztlichen Nachweis auf Papier oder in digitaler Form auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch.
Einreise nach Deutschland
Aufgrund der seit 1. Juni aufgehobenen Corona-Einreiseverordnung gibt es weder für geimpfte noch für ungeimpfte Reiserückehrende noch Einschränkungen. Ein Nachweis über Impfung, Genesung oder einen Corona-Test wir nicht mehr benötigt.
Auch die Anmeldepflicht und die Klassifizierung „Hochrisikogebiet“ fallen weg. Eine Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht gilt nur noch bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet. Derzeit gilt aber kein Land und keine Region weltweit als Virusvariantengebiet.
Definition: Virusvarianten-Gebiet
Das Robert Koch-Institut (RKI) definiert seit dem 1. Juni 2022 nur noch Virusvarianten-Gebiete. Als Virusvarianten-Gebiet gelten solche Länder, in denen eine in Deutschland noch nicht verbreitete Variante des Coronavirus auftritt. Außerdem ist hierbei ungewiss, ob Impfstoffe oder eine Genesung keinen oder nur eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante bieten. Schwere Krankheitsverläufe sind nicht auszuschließen.
Was muss ich beachten, wenn ich aus einem Virusvarianten-Gebiet einreise?
Deutsche bzw. in Deutschland lebende Ausländer dürfen auch weiterhin aus Virusvarianten-Gebieten einreisen, müssen aber bereits bei Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden vor der Einreise erfolgen. Die Testpflicht gilt für jeden – also auch für Genesene und Geimpfte. Personen, die nicht als Deutsche bzw. in Deutschland lebende Ausländer gelten, dürfen nicht nach Deutschland einreisen. Für sie gilt ein Beförderungsverbot. Beförderungsunternehmen wie Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen dürfen diese Personen nicht aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland befördern. Ausnahmen bilden lediglich Transitpassagiere und der Warenverkehr.
Deutsche bzw. in Deutschland lebende Ausländer müssen sich nach ihrem Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nicht vorzeitig beendet werden. Kinder unter 12 Jahren sind von der Test-Pflicht befreit. Für sie gilt allerdings auch die Quarantäne-Pflicht.
Geimpfte können die Quarantäne vorzeitig beenden, wenn sie über einen vollständigen Impfschutz mit einem auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts bekanntgemachten, bestimmten Impfstoff verfügen und ihren Impfnachweis übermitteln. Bedingung ist allerdings, dass das Robert Koch-Institut festgestellt und bekanntgegeben hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante im jeweiligen Gebiet hinreichend wirksam ist.
Wenn das jeweilige Virusvariantengebiet noch während der Quarantäne eines Reiserückkehrers in Deutschland aufgehoben wird, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.
Digitaler Impfpass
Der digitale Impfpass für Deutschland wurde am 9. Juni 2021 eingeführt. Seit Anfang Juli gilt der Digitale-Pass auch EU-weit sowie in Island, Liechtenstein, der Schweiz und Norwegen. Das digitale Impfzertifikat kann entweder in der vom Robert Koch-Institut (RKI) herausgegebenen CovPass-App oder in der offiziellen Corona-Warn-App genutzt werden. Der Unterschied: Die CovPass-App hat anders als die Corona-Warn-App allerdings keine Kontaktverfolgungsfunktion.
Momentan gibt es drei Möglichkeiten, den QR-Code zu bekommen, mit dem Sie den Nachweis über den vollständigen Impfschutz auf Ihr Smartphone laden können – auch nachträglich, wenn Ihre letzte Impfung bereits erfolgte:
- Sie können den Code in dem Impfzentrum oder der Arztpraxis bekommen, in dem Sie die Zweitimpfung erhalten haben.
- Sie können sich den Code per Post vom Impfzentrum zuschicken lassen.
- Sie können den Code in einer Apotheke erhalten. Zu diesem Zweck benötigen Sie Ihren Impfnachweis als Papierbeleg (z. B. gelber Impfpass) und Ihren Personalausweis.
Wer den Impfnachweis in einer App hinterlegen will, muss dafür den QR-Code scannen. Mit dem Nachweis kann bei Besuchen von Restaurants oder Veranstaltungen oder auch auf Reisen aktuell schnell nachgewiesen werden, dass der Impfschutz vollständig ist.
Corona-Infektion auf Reisen im Ausland
Wer kommt bei einer Corona-Infektion für die Kosten auf?
Wer im Urlaub positiv auf Corona getestet wird, muss dort in Quarantäne und kann zunächst nicht nach Deutschland zurückkehren. Im schlimmsten Fall müssen Betroffene auf Reisen medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Wer dafür dann die Kosten trägt, ist von der Reiseart abhängig.
Pauschalreisende können sich in aller Regel darauf verlassen, dass sie nach der Isolierung auf Kosten des Reiseveranstalters wieder nach Hause kommen. Der Reiseveranstalter muss sich um einen alternativen Rückflug kümmern, wenn Urlauber die Heimreise aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht antreten können. Eine Corona-Erkrankung gilt als außergewöhnlicher Umstand. Fällt die Quarantäne in die eigentliche Urlaubszeit, können Reisende sogar direkt vor Ort über eine Minderung des Reisepreises verhandeln. Reicht die Quarantäne über den eigentlichen Reisezeitraum hinaus, muss der Veranstalter nicht automatisch haften. Laut Rechtslage zahlt derjenige, der die Quarantäne anordnet. Da der Urlauber sich aufgrund der staatlichen Anordnung in Quarantäne befindet, muss also der Staat dafür zahlen.
Kostspieliger gestaltet sich die Quarantäne in aller Regel für Individualreisende. Kann der Flug nicht wahrgenommen werden, ist der alternative Rückflug in aller Regel selbst zu zahlen - es sei denn, die Fluggesellschaft zeigt sich besonders kulant. Die Unterkunft kann im Quarantäne-Fall eine Entschädigung vom Staat einfordern.
In welchen Fällen zahlt die Auslandskrankenversicherung?
Neben Quarantäne und Rückreise spielt bei einer Coronavirus-Infektion auf Reisen natürlich auch die medizinische Versorgung eine wichtige Rolle. Wer eine Auslandskrankenversicherung hat, kann sich während einer Pandemie jedoch nur bedingt auf deren Leistungen verlassen. Zum einen erbringen viele Policen keine Leistung, wenn eine Reisewarnung für das auserwählte Ziel ausgesprochen wurde. Zum anderen schließen viele Versicherer Krankheitsfälle aufgrund einer Pandemie grundsätzlich aus. In diesem Fall müssen Kosten für Medikamente und medizinische Versorgung (evtl. stationäre Versorgung im Krankenhaus), trotz Auslandskrankenversicherung, vom Urlauber selbst getragen werden.
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der DFV sind Sie auf Reisen jedoch immer auf der sicheren Seite – auch während einer Pandemie! Wir leisten auch bei einer Corona-Infektion im Urlaub und auf Reisen. Vertrauen Sie bei Ihrem nächsten Urlaub auf die Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz: Ausgezeichnet von Stiftung Warentest Finanztest (06/2021) mit „SEHR GUT“ im Single- und Familien-Tarif. So profitieren Sie im Falle einer Corona-Infektion oder anderer Krankheiten weltweit und ohne länderbezogene Einschränkungen u.a. von:
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- Krankenrücktransport
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Corona-Impfung und Reisen: FAQ
Genügt ein Corona-Selbsttest als Nachweis bei Reisen?
Corona-Selbsttests für zu Hause, die im Einzelhandel erhältlich sind, werden auf Reisen bei Ein- oder Ausreisekontrollen nicht als Testnachweis akzeptiert. Hier ist ein offiziell dokumentiertes negatives Testergebnis erforderlich. Dieses muss bei Einreise in Deutschland auf Papier oder digital in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Bei der Einreise in andere Länder sollte man sich vorab informieren, in welchen Sprachen die Testnachweise akzeptiert werden.
Mit welchem Dokument weise ich meine Corona-Impfung auf Reisen nach?
Wer in Deutschland eine Corona-Impfung erhalten hat, bekommt den Nachweis darüber im persönlichen Impfpass und auch als digitales Impfzertifikat. Der gelbe Impfpass bleibt weiterhin gültig. In anderen Ländern kann der Impfnachweis allerdings anders aussehen. Aus diesem Grund gilt der digitale Impfnachweis in allen EU-Staaten als einheitlicher Impfpass, in dem die Corona-Impfungen dokumentiert werden. Dieser EU-Impfpass enthält einen personalisierten QR-Code und kann Testergebnisse sowie überstandene Infektionen nachweisen.
Muss ich trotz Corona-Impfung nach Reisen in Quarantäne?
Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten unterliegen auch mit Corona-Impfung und/oder nach überstandener Corona-Infektion weiterhin der Quarantänepflicht. Geimpfte können die Quarantäne vorzeitig beenden, wenn sie über einen vollständigen Impfschutz mit einem auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts bekanntgemachten, bestimmten Impfstoff verfügen und ihren Impfnachweis übermitteln. Bedingung ist allerdings, dass das Robert Koch-Institut festgestellt und bekanntgegeben hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante im jeweiligen Gebiet hinreichend wirksam ist.
Können auch negativ Getestete und Genesene das digital nachweisen?
Auch negative Tests oder eine durchgemachte Corona-Infektion können in der CovPass-App und auch in der Corona-Warn-App als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegt werden.
Wo können Genesene ein Genesenen-Zertifikat erhalten?
Genesenen-Zertifikate können in Arztpraxen ausgestellt werden. Sie sind zudem auch in der Apotheke erhältlich.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen
ADAC: www.adac.de (Abruf: 03.06.2022)
Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abruf: 03.06.2022)
Bundesregierung: www.bundesregierung.de (Abruf: 03.06.2022)
Dertour: www.dertour.de (Abruf: 22.06.2021)
Einreiseportal der Bundesrepublik: www.einreiseanmeldung.de (Abruf: 03.06.2022)
NDR: www.ndr.de (Abruf: 02.06.2021)
Redaktionsnetzwerk Deutschland: www.rnd.de (Abruf: 17.11.2021)
Robert-Koch-Institut: www.rki.de (Abruf: 02.06.2022)
RP Online: www.rp-online.de (Abruf: 10.06.2021)
Tagesschau: www.tagesschau.de (Abruf: 14.06.2021)
Urlaubstracker: www.urlaubstracker.de (Abruf: 22.06.2021)
ZDF: www.zdf.de (Abruf: 01.06.2021)