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Kundenservice Einfach, schnell, digital
Häufige Fragen zu unserem Versicherungsschutz
- Ohne Wartezeit heißt, dass Sie sofort nach Vertragsabschluss versichert sind.
Was versteht man unter "Ohne Wartezeit"?
Bei einer Versicherung ohne Wartezeit besteht für eintretende Fälle nach Versicherungsbeginn sofortiger Versicherungsschutz. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass noch kein Behandlungsbedarf vor Vertragsabschluss besteht. Wenn Sie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung abschließen und vorher von einem Zahnarzt festgestellt wurde, dass Sie eine Zahnkrone benötigen, wäre dieser Anspruch auf Versorgung ausgeschlossen.
- Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten bezüglich Ihrer Vertragslaufzeit Ihrem Versicherungsschein.
Besteht für Ihren Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit und wann kann ich den Vertrag kündigen?
Gleiches gilt für die Kündigungsfristen.
- Sie können den Zeitpunkt des Erstbeitrags sowie den Beginn des Schutzes Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Wann ist der Erstbeitrag fällig und ab wann besteht Versicherungsschutz?
Der Erstbeitrag ist zu dem Zeitpunkt fällig, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn genannt ist. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn nur, wenn auch die Zahlung des Erstbeitrages zu diesem Zeitpunkt erfolgt ist.
- Sie können Ihren Schaden per Foto in der DFV-App hochladen.
Wie melde ich einen Schaden?
Einfach, schnell und sicher: Mit der digitalen DFV-Schnellregulierung können Sie ganz einfach online Ihre Rechnungen per Foto oder Scan selbst einreichen. So profitieren Sie von einer besonders schnellen Kostenerstattung. In unserem Kundenportal finden Sie alle weiteren Informationen zur praktischen DFV-Schnellregulierung.
- Sie können ganz bequem und schnell Ihre Rechnung in der App oder Online im DFV-Kundenportal hochladen.
Können Rechnungen auch online eingereicht werden?
Mit unserer DFV-Schnellregulierung können Sie einfach, schnell und sicher auch online Rechnungen per Foto oder Scan selbst einreichen und profitieren so von einer schnellen Kostenerstattung.
- Die Folgebeiträge sind in der Regel monatlich fällig.
Wann werden die Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn der neuen Versicherungsperiode fällig, also monatlich zum entsprechenden Tag des Monats, der der Zahl nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn entspricht. Eine Ausnahme bildet hierbei der DFV-AuslandskrankenSchutz. Hier wird der Beitrag jährlich fällig.
- Ja, sie können innerhalb von zwei Monaten den Vertrag widerrufen.
Können Sie den Vertrag widerrufen?
Sie können, soweit mit Ihnen nichts anderes vereinbart wurde, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Monaten ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief, per E-Mail oder über das Kundenportal) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses, nicht jedoch vor Erhalt der Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbestimmungen und unserer Kunden- und Verbraucherinformationen.
- Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab und der Schutz gilt für die zu versichernde Person.
Gibt es einen Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und der zu versichernden Person?
Unter Versicherungsnehmer ist genau die Vertragspartei des Versicherungsvertrages zu verstehen, die den Versicherungsschutz abschließt, den Beitrag schuldet und den Versicherungsschein erhält. Bei der zu versichernden Person geht es darum, wer den Versicherungsschutz erhalten soll. Hierbei kann die zu versichernde Person auch gleichzeitig den Versicherungsnehmer darstellen. Wenn die versicherte Person minderjährig ist und deshalb nicht als Versicherungsnehmer auftreten kann, tritt ein naher Angehöriger (meistens die Eltern) als Versicherungsnehmer auf.
Bitte beachten Sie:
Die hier aufgezeigten FAQs ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen (AVBs), welche Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegen. In den AVBs können abweichende Regelungen vereinbart worden sein.
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