
Freunde werben Weitersagen lohnt sich!
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Mehrfach weitersagen, lohnt sich doppelt!
Für 4 erfolgreiche Empfehlungen unserer Versicherungen erhalten Sie nicht nur die üblichen Produkt-Prämien: Wir legen zusätzlich eine Extra-Prämie in Höhe von 50 Euro drauf!
Häufige Fragen zu unserem Kunden-werben-Kunden-Programm
- Wenn Sie DFV-Produkte weiterempfehlen, erhalten Sie, Ihr Kontakt oder Sie beide eine Prämie.
Was ist das Empfehlungsprogramm Deutsche Familienversicherung Freunde-werben?
Deutsche Familienversicherung Freunde-werben ist das Empfehlungsprogramm von der DFV Deutschen Familienversicherung AG, bei dem Sie – unabhängig davon, ob Sie selbst Kunde bei der DFV Familienversicherung AG sind oder nicht – Verwandten, Bekannten oder Freunden z.B. per E-Mail, Soziale Medien oder Messenger ausgewählte Produkte empfehlen können. Bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss Ihres Kontakts erhalten Sie, Ihr Kontakt oder Sie beide eine Prämie – je nach Empfehlungsauswahl, welche im Auftrag der DFV Deutschen Familienversicherung AG von der Firma pso vertriebsprogramme GmbH betrieben wird. Hierzu stellt die pso vertriebsprogramme GmbH online unter www.freunde-werben.deutsche-familienversicherung.de ein sogenanntes Empfehlungstool zur Verfügung.
- Über die Website freunde-werben.deutsche-familienversicherung.de können Sie Freunde werben und erhalten einen Empfehlungslink für den Abschluss eines Vertrags.
Wie werbe ich jemanden über Deutsche Familienversicherung Freunde-werben?
Die Empfehlung von der DFV Deutschen Familienversicherung AG für Freunde oder Bekannte können Sie über die Internet-Seite www.freunde-werben.deutsche-familienversicherung.de abgeben. Hierzu entscheiden Sie im ersten Schritt, wer die Prämie erhalten soll. Sobald Sie Ihre persönlichen Daten eingegeben haben, erhalten Sie einen individuellen Empfehlungslink, den Sie z.B. per E-Mail, Soziale Medien oder Messenger direkt teilen können. Ihr Kontakt kann hierüber auf der Webseite der Deutschen Familienversicherung einen Vertrag abschließen. Eine erfolgreiche Empfehlung kommt nur bei einer Bestellung über den Empfehlungs-Link aus Ihrer E-Mail oder Ihrer sonstigen Nachricht zustande. Andernfalls besteht kein Anspruch auf die Prämie, d.h. wird der Auftrag beispielsweise via Bestell-Hotline abgeschlossen, besteht kein Prämienanspruch.
- Verwenden Sie beim Versand der Empfehlung den persönlichen Link, holen Sie sich das Einverständnis des Empfängers ein und beachten Sie die AGB.
Was muss ich beim Versand einer Empfehlung über das Programm Deutsche Familienversicherung Freunde-werben beachten?
Beim Versenden Ihrer Empfehlung müssen Sie darauf achten, dass diese Ihren persönlichen Empfehlungslink enthält. Sie können den Link kopieren oder die vorgefertigte Nachricht nutzen, die den Link bereits enthält. Stellen Sie vor jedem Versand einer Empfehlung sicher, dass der Empfänger mit dem Erhalt dieser Empfehlung einverstanden ist. Die Missachtung dieser Regel kann zum Ausschluss aus dem Programm Deutsche Familienversicherung Freunde-werben und zur Aberkennung einer erworbenen Prämie führen. Beachten Sie dazu bitte auch die AGB. Sofern Sie Nachrichten und Links über Drittanbieter versenden, gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Drittanbieter.
- Sie müssen volljährig sein, in Deutschland wohnen und das Einverständnis des Empfängers einholen.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich bei Deutsche Familienversicherung Freunde-werben teilnehmen?
Der Empfehler muss eine natürliche Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und in Deutschland wohnt. Vor jedem Versand einer Empfehlung ist sicherzustellen, dass der jeweilige Empfänger mit dem Empfang der Empfehlung einverstanden ist. Eine Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Die gewerbliche Nutzung ist untersagt.
- Ja, außer der Auslandskrankenversicherung.
Kann ich über das Programm Deutsche Familienversicherung Freunde-werben jedes Deutsche Familienversicherung Produkt empfehlen?
Sie können alle Produkte der DFV Deutschen Familienversicherung AG, mit Ausnahme von DFV-AuslandsreiseSchutz, weiterempfehlen.
- Ja, Sie können mehrere Freunde werben.
Kann ich bei Deutsche Familienversicherung Freunde-werben auch mehrere Freunde werben?
Solange Sie die Teilnahmebedingungen und AGB berücksichtigen, und das Programm nicht zum Zwecke der gewerblichen Gewinnerzielung nutzen.
- Nach Abschluss und Bezahlung der ersten drei Monatsbeiträge des Geworbenen erhalten Sie die Prämie von der pso vertriebsprogramme GmbH.
Wann, von wem und wie erhalte ich meine Prämie von Deutsche Familienversicherung Freunde-werben?
Nachdem die Bestellung des Empfängers rechtskräftig geworden ist (nicht vom Kunden oder der DFV Deutschen Familienversicherung AG abgelehnt, gekündigt oder widerrufen wurde sowie die ersten drei Monatsbeiträge bezahlt wurden), wird dir die Prämie durch die pso vertriebsprogramme GmbH für gewöhnlich innerhalb von vier bis sechs Wochen gutgeschrieben. In Ausnahmefällen benötigt der Vorgang bis zu drei Monate. Die Prämie erhalten Sie von der pso vertriebsprogramme GmbH, nicht von der DFV Deutschen Familienversicherung AG.
Sollten Sie Ihre Prämie nach sechs Wochen nicht erhalten haben, nutzen Sie für Ihre Prämienreklamation bitte dieses Formular. Ihr Prämienanspruch wird automatisch durch uns geprüft.
- Der Empfänger muss über den Empfehlungslink einen Versicherungsvertrag auf der Webseite der Deutschen Familienversicherung erfolgreich abschließen.
Was gilt bei Deutsche Familienversicherung Freunde-werben als erfolgreiche Empfehlung?
Eine Empfehlung ist erfolgreich, wenn der Empfänger über den Empfehlungslink ein Produkt mit wirksamen Neuvertrag auf der Webseite der Deutschen Familienversicherung abgeschlossen hat. Nur in diesem Fall kann der Abschluss Ihrer Empfehlung zugeordnet und die Prämie ausgezahlt werden. Bestellt der Empfänger das empfohlene Produkt auf einem anderen Weg, erfolgt keine Prämierung. Vertragsverlängerungen oder Tarifwechsel sind vom Empfehlungsprogramm ausgenommen, auch hierfür erfolgt keine Prämierung. Im Detail beachten Sie bitte auch die AGB unter Punkt VI. Prämierungspflicht der pso vertriebsprogramme GmbH.
- Die Prämie hängt von der zuvor ausgewählten Prämienverteilung ab: Werber, Geworbener oder 50:50.
Welche Prämie erhalte ich für eine erfolgreiche Empfehlung?
Bei einer erfolgreichen Empfehlung gilt die Prämienverteilung, die Sie vor dem Versand Ihrer Empfehlung ausgewählt haben. Zur Auswahl stehen drei Optionen: nur der Werber erhält eine Prämie, nur der Empfehlungsempfänger erhält eine Prämie oder die Prämie wird aufgeteilt (50:50). Die Prämienart ist abhängig von der aktuellen Auswahl im Empfehlungstool. Nach einer erfolgreichen Empfehlung wählen Sie Ihre bevorzugte Prämienart aus. Die Auswahl an Prämienarten und die Prämienhöhe sind immer abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem abgeschlossenen Produkt. Aktionsgetrieben behalten wir uns vor, andere Prämien einzusetzen.
- Die Höhe der Prämie hängt vom abgeschlossenen Produkt ab.
Wonach richtet sich die Höhe der Prämie im Programm Deutsche Familienversicherung Freunde-werben?
Die Prämienhöhe ist immer abhängig vom abgeschlossenen Produkt, nicht von dem empfohlenen Produkt. Somit kann die Prämie je nach Auswahl des Empfehlungsempfängers geringer oder höher ausfallen.
- Im Empfehlerportal wird Ihnen der Status angezeigt.
Wo kann ich den Status meiner Empfehlungen einsehen?
Im Empfehlerportal können Sie jederzeit den Status aktueller Empfehlungen einsehen (z.B. ob eine Produktbestellung über den Empfehlungslink erfolgt ist und ob diese bereits abgeschlossen wurde). Nach der ersten Empfehlung beim Programm Deutsche Familienversicherung Freunde-werben erhalten Sie eine E-Mail und können sich kostenlos für das Empfehlerportal registrieren.
- Sie müssen zuerst eine Empfehlung versenden, um sich im persönlichen Bereich anmelden zu können.
Warum kann ich mich nicht im persönlichen Bereich anmelden?
Damit Sie sich im Empfehlerportal registrieren können, müssen Sie zunächst eine Empfehlung versenden. Daraufhin erhalten Sie eine E-Mail, über die Sie sich kostenlos registrieren können.
- Die angezeigte Prämie kann höher sein, wenn der Empfehlungsempfänger ein anderes Produkt bestellt.
Warum zeigt die Empfehlungsübersicht im persönlichen Bereich von Deutsche Familienversicherung Freunde-werben einen höheren Prämienbetrag, als meinem Konto gutgeschrieben wurde?
Die angezeigten Prämiensummen in der Empfehlungsübersicht richten sich nach dem empfohlenen Produkt. Bestellt Ihr Freund ein anderes als das empfohlene Produkt, fällt die Prämie möglicherweise geringer aus.
- Sie können die Prämie mit dem Empfänger teilen.
Was bedeutet die Funktion „Prämie teilen“?
Für jeden Empfehlungslink können Sie zwischen drei Optionen wählen: Sie erhalten die volle Prämie, der Empfehlungsempfänger erhält die volle Prämie oder die Prämie wird 50:50 aufgeteilt.
- Fragen zum Programm können Sie über das Kontaktformular stellen.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Programm Deutsche Familienversicherung Freunde-werben wenden?
Sie können uns über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen. Alternativ können Sie eine E-Mail an info@freunde-werben.deutsche-familienversicherung.de schreiben.
- Die pso vertriebsprogramme GmbH wurde von der DFV beauftragt, das Freunde-werben-Programm zu betreiben.
Wer ist die pso vertriebsprogramme GmbH?
Die pso vertriebsprogramme GmbH betreibt im Auftrag von Deutsche Familienversicherung das Programm Deutsche Familienversicherung Freunde-werben und ist administrativ für die Zustellung der Prämien verantwortlich.
- Persönlichen Daten werden nur für Empfehlungen und Prämienansprüche verwendet und gemäß den Datenschutzbestimmungen der pso vertriebsprogramme GmbH behandelt.
Was passiert mit den persönlichen Daten beim Programm Deutsche Familienversicherung Freunde-werben?
Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Empfehlungen und Ihres Prämienanspruchs verwendet. Alle Seiten mit sensiblen Inhalten wie z.B. Ihre Kontodaten werden verschlüsselt übermittelt. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der pso vertriebsprogramme GmbH.
*Teilnahmebedingungen: Prämienerhöhung Kombiversicherung
1. Veranstalter der Aktion ist die DFVV Deutsche Familienversicherung Vertriebsgesellschaft mbH, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main.
2. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die Teilnehmer unseres Empfehlungsprogramms Freunde-werben.
3. Die Aktion findet im Aktionszeitraum vom 01.02.2025 bis zum 28.02.2025 statt.
Für die Empfehlung des DFV-Kombischutz (alle Tarifvarianten) erhält der Empfehlende, durch dessen Empfehlung es zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss mit dem Empfehlungsempfänger kommt, eine erhöhte Prämie. Anstatt der Standard-Prämie von 70 € für die Empfehlung des DFV-KombiSchutz, wird im Aktionszeitraum die Prämie auf 120 € erhöht.
Zusätzlich zu den Versicherungsbedingungen der Deutschen Familienversicherung, die beim Abschluss der Versicherung vom Empfehlungsempfänger bzw. Versicherungsnehmer akzeptiert werden müssen, gelten im Rahmen dieser Aktion folgende Bedingungen, damit eine Empfehlung als valide eingestuft und somit berechtigt ist, die erhöhte Prämie zu erhalten:
- Das Eingangsdatum der Empfehlung ist für diese Aktion irrelevant. Das Auftragsdatum des Versicherungabschlusses muss im Aktionszeitraum 01.02.2025 – 28.02.2025 erfolgen.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem DFV Deutsche Familienversicherung AG Freunde-werben-Programm werden akzeptiert (https://freunde-werben.deutsche-familienversicherung.de/agb).
- Berücksichtigt werden nur aktive (d.h. nicht widerrufene oder gekündigte) Verträge, bei denen die Beiträge regelmäßig gezahlt wurden.
- Die Prämienaktion bezieht sich nur auf die Empfehlung des DFV-Kombischutz (alle Tarifvarianten).
4. Die Teilnahme an der Aktion erfolgt unentgeltlich. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
5. Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach der Widerrufsfrist der durch die Empfehlung entstanden Verträge. Frühestens ab dem 01.04.2025.
6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Bedingungen des Empfehlungsprogramms verstoßen oder bei
denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel
bedienen oder anderweitig versuchen, sich oder Dritten durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, von der Teilnahme auszuschließen.7. Der Veranstalter haftet nicht für technische oder sonstige Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und zu einer Unterbrechung der Aktion führen. Kommt es zu einer Unterbrechung aus Gründen, die im Einflussbereich des Veranstalters liegen, bemüht er sich, diese schnellstmöglich zu beheben.
8. Der Veranstalter erhebt, verwendet und nutzt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nur im Rahmen der Abwicklung dieser Aktion bzw. des Empfehlungsprogramms. Eine darüber hinaus gehende Datenverwendung findet nicht statt, es sei denn, der Teilnehmer hat in diese eingewilligt oder der Veranstalter ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Datenverwendung berechtigt oder verpflichtet. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich oder vertraglich nicht vorgeschrieben, aber für einen Vertragsabschluss erforderlich.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist, sofern eine Einwilligung vorliegt, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO. Sofern personenbezogene Daten im Rahmen der „Prämienerhöhung Kombiversicherung“-Aktion verarbeitet werden, ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Nach dieser Ermächtigungsgrundlage können Daten zur Erfüllung eines Vertrags verarbeitet werden, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder die Datenverarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
Kategorien der Daten
Folgende Datenkategorien der Teilnehmer werden verarbeitet:
- Vorname
- Nachnamen
- E-Mailadresse
Daten von Nicht-Teilnehmern werden nicht verarbeitet.
Die Daten werden zum Zwecke der Prämienaktion nur so lange verarbeitet, wie es für die Abwicklung der Prämienaktion erforderlich ist, oder es gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt.
Rechte der Teilnehmer
Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß der DSGVO.
Daneben haben Teilnehmer der Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Meinung sind, es werde gegen ihre Rechte verstoßen.
Sofern es zu automatisierten Entscheidungsfindungen kommt (Art. 22 DSGVO), so wird diese spätestens in einem letzten Schritt durch eine natürliche Person überprüft.
DatenschutzbeauftragteUnsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:
Deutsche Familienversicherung AG - Datenschutzbeauftragte
Reuterweg 47
60323 Frankfurt
Tel.: 069 743 046 719
E-Mail: datenschutz@deutsche-familienversicherung.de
9. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.10. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.