Fragen zum Thema
Vertragsservice
Änderungen mitteilen
Sie sind umgezogen, haben geheiratet oder die Bank gewechselt? Ändern Sie schnell und einfach Ihre Daten online, damit wir Sie weiterhin optimal betreuen, beraten und informieren können.
Wie teile ich Ihnen meine neue Anschrift mit?
Ihre Anschrift können Sie selbstständig im DFV-Kundenportal ändern.
Bitte klicken Sie hierzu auf „Mein Profil“ und hinterlegen dort Ihre neue Anschrift.
Hier geht es zum DFV-Kundenportal.
Wie teile ich Ihnen eine Namensänderung mit?
Ihre Namensänderung können Sie schnell und unkompliziert über das DFV-Kundenportal aktualisieren. Hierzu klicken Sie bitte auf "Mein Profil", um Ihre Namensänderung in den "Kontaktdaten" einzugeben.
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Wie teile ich Ihnen eine Korrektur eines Geburtsdatums mit?
Die Änderung eines Geburtsdatums teilen Sie uns bitte über das DFV-Kundenportal mit. Klicken Sie hierzu auf „Servicecenter“ und schreiben uns dort eine Nachricht. Zusätzlich benötigen wir ein Ausweisdokument, welches das Geburtsdatum nachweist. Im DFV-Kundenportal können Sie uns das benötigte Dokument über die Funktion „Dokumente hochladen“ zukommen lassen.
Wie teile ich Ihnen meine neue Bankverbindung mit bzw. wie erteile ich Ihnen eine Einzugsermächtigung?
Ihre neue Bankverbindung sowie eine Einzugsermächtigung können Sie ganz unkompliziert im DFV-Kundenportal hinterlegen. Bitte gehen Sie zu diesem Zweck auf den Menüpunkt „Verträge“ im DFV-Kundenportal und wählen den betroffenen Vertrag aus. Dort können Sie die gewünschte Änderung vornehmen.
Bitte beachten Sie Folgendes:- Die Änderung betrifft immer nur einen Vertrag.
- Sofern Sie die Änderung bei mehr als einem Vertrag vornehmen möchten, so müssen Sie den oben beschriebenen Ablauf bei allen Verträgen durchführen.
Hier geht es zum DFV-Kundenportal.
Vertragsbeendigung
Es gibt viele Gründe einen Versicherungsvertrag zu kündigen. Aber nicht immer ist eine Kündigung die beste Lösung. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen Alternativen auf. Nutzen Sie zu diesem Zweck bitte unseren Rückrufservice.
Wer kann grundsätzlich Versicherungsverträge kündigen?
Ein Versicherungsvertrag kann ausschließlich durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. Darüber hinaus gilt folgendes:
- Im Todesfall kann die Erbengemeinschaft des Verstorbenen bestehende Versicherungsverträge kündigen.
- Wurde ein Bevollmächtigter eingesetzt (z. B. Nachlasspfleger, Betreuer, Verwalter), kann dieser im Namen des Versicherungsnehmers kündigen.
Dazu muss eine entsprechende Vollmacht vorliegen.
Wie kann ich meinen Vertrag ordentlich kündigen?
Die ordentliche Kündigung bedarf keiner besonderen Begründung. Sie ist zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigungsfrist, die dabei einzuhalten ist, hängt von der Laufzeit des Vertrags ab. Lassen Sie sich hier alternativ zu Ihrer Kündigung beraten! Kündigungen können Sie ganz unkompliziert im DFV-Kundenportal vornehmen.
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Damit Sie von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht bzw. einer Sonderkündigung Gebrauch machen können, müssen besondere Gründe vorliegen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist zu beenden.
Dies können mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung bzw. eine Sonderkündigung sein:- Ableben Ihres Haustieres*
- Verkauf Ihres Haustieres
- Wechsel in eine private Krankenvollversicherung*
- Umzug ins Ausland*
- Beitragsanpassungen
* Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen immer entsprechende Nachweise zu erbringen sind.
Im DFV-Kundenportal können Sie die benötigen Daten über die Funktion „Dokumente hochladen“ einreichen.Der Versicherungsnehmer ist verstorben. Wie kündige ich den Vertrag?
Zunächst möchten wir in diesem Fall unser Beileid bekunden. Um den Vertrag aufheben zu können, benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde mit Angabe der Policen-Nummer. Des Weiteren wird Folgendes benötigt:
- IBAN der Erben (sofern diese abweicht)
- Name der Erben
- Anschrift der Erben
Die benötigten Dokumente können Sie uns postalisch zukommen lassen. Die Anschrift finden Sie hier. Sofern die versicherte Person (VP) den Vertrag übernehmen möchte, benötigen wir folgende Angaben:
- Willenserklärung der VP
- Persönliche Daten (Vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum, Tel. Nr., E-Mailadresse und IBAN)
Bitte lassen Sie uns hierzu das entsprechende Formular zukommen. Das Formular finden Sie hier .
Mein Tier ist verstorben. Wie kündige ich meinen Vertrag?
Wir bedauern den Verlust Ihres Tieres! Um den Vertrag aufheben zu können, benötigen wir entsprechende Nachweise.
- Bestätigung des Tierarztes über das Ableben des Tieres (Euthanasiebescheinigung)
oder
- Abmeldebescheinigung zur Hundesteuer
Ich habe mein Tier verkauft bzw. abgegeben. Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Soll der Vertrag nicht übernommen werden, benötigen wir einen Nachweis, dass das Tier nicht mehr in Ihrem Besitz ist. Hier genügt eine Abmeldebescheinigung zur Hundesteuer. Alternativ besteht immer die Möglichkeit, dass der neue Besitzer den Vertrag übernehmen kann. Hierzu benötigen wir Folgendes:
- Eine Willenserklärung des vorherigen Versicherungsnehmers, dass der Vertrag übernommen werden kann.
- Eine Willenserklärung des neuen Versicherungsnehmers, dass dieser auch den Vertrag übernehmen möchte. Des Weiteren benötigen wir hier die persönlichen Daten wie vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum, Tel. Nr., E-Mailadresse und IBAN.
Bitte lassen Sie uns hierzu das entsprechende Formular zukommen. Das Formular finden Sie hier. Im DFV-Kundenportal können Sie die benötigen Daten über die Funktion „Dokumente hochladen“ einreichen.
Unterlagen anfordern
Bei uns können Sie wichtige Dokumente jederzeit einsehen und Ihre Versicherungen ganz einfach von überall verwalten.
Wie fordere ich eine Beitragsbescheinigung an?
Möchten Sie als Privatkunde Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen, genügt zur Vorlage beim Finanzamt in der Regel eine Versicherungsbescheinigung oder die Kontoauszüge. Wir bieten Ihnen auf der Startseite in unserem DFV-Kundenportal unter „Beitragsbescheinigungen“ die Möglichkeit an, die Beitragsbescheinigung für das gewünschte Jahr anzufordern. Diese stellen wir Ihnen daraufhin schnellstmöglich im DFV-Kundenportal zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Beitragsbescheinigungen ausschließlich für die vergangenen Jahre ausgestellt werden können. Ab dem 01.01. kann die Beitragsbescheinigung für das vergangene Jahr angefordert werden.
Wie fordere ich eine Auslandsreisekrankenversicherungsbestätigung (AKV-Bestätigung) an?
In den meisten Fällen wird eine AKV-Bestätigung, in der die versicherten Personen namentlich benannt werden müssen, nicht benötigt, da der Familienbegriff bedingungsgemäß festgelegt ist. Soll dennoch eine AKV-Bestätigung ausgestellt werden, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Wählen Sie im DFV-Kundenportal unter "Verträge" den betroffenen Vertrag aus. Unter dem Punkt "Bescheinigung Auslandsreisekrankenversicherung" können Sie die gewünschte Bescheinigung in verschiedenen Sprachen anfordern. Des Weiteren können Sie bei einem Familientarif die mitversicherten Personen erfassen.
Sobald das Dokument erstellt worden ist, steht dieses im DFV-Kundenportal zum Download bereit. Hinweis: Bei neu abgeschlossenen Auslandskrankenversicherungen finden Sie die Erstbestätigungen (in mehreren Sprachen) in Ihrer Police.
Hier geht es zum DFV-Kundenportal.
Bitte beachten Sie:
Die hier aufgezeigten FAQs ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen (AVBs), welche Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegen. In den AVBs können abweichende Regelungen vereinbart worden sein.