Um Pflegeleistungen von der Krankenversicherung zu bekommen, ist es erforderlich, ein Pflegetagebuch zu führen. Dabei ist das eigentlich nicht das Anliegen des Pflegetagebuchs – es soll vielmehr eine Hilfe für Betroffene und pflegende Angehörige darstellen. Wie gestaltet sich der Einsatz eines Pflegetagebuchs in der Praxis? Worauf müssen Sie bei der Dokumentation der Pflege achten? Wer prüft das Pflegetagebuch und zu welchem Zweck? Was regelt das Pflegestärkungsgesetz (PSG II)?
Wofür ist ein Pflegetagebuch gut?
Die Dokumentation der Pflegeaufwände ist eine Hilfestellung, um die Begutachtung einer Pflegebedürftigkeit besser zu verstehen. Den Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF bietet es einen unverstellten Blick in den täglichen und nächtlichen Pflegebedarf.
Wenn ein Termin zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit bevorsteht, sollte man als Angehöriger das Pflegetagebuch führen. Betroffene neigen dazu, in der stressigen Situation gegenüber den Gutachtern die eigene Lage herunterzuspielen. Das Pflegetagebuch spiegelt hingegen die Fakten des Pflegealltags wider.
Unter welchen Voraussetzungen sollte ein Pflegetagebuch geführt werden?
Die schriftliche Auflistung des Pflegebedarfs und der Pflegezeiten ist in zwei Situationen notwendig. Zum einen sollte eine solche Dokumentation geführt werden, wenn man selbst pflegebedürftig ist oder einen hilfsbedürftigen Angehörigen betreut. Es hilft bei der Argumentation, wenn man in dieser Situation auf unterstützende Leistungen angewiesen ist und wenn zur Bestimmung der Leistungen noch keine Einteilung in einen Pflegegrad erfolgt ist.
Zum anderen ist das Führen eines Pflegetagebuchs notwendig, wenn bereits die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt ist, sich aber etwas an der Pflegesituation verändert. Für die höhere Einstufung oder das Beantragen zusätzlicher Leistungen ist also wieder ein Pflegetagebuch zur Dokumentation notwendig.
Wie wird ein Pflegetagebuch richtig geführt?
Die Pflegezeiten müssen minutengenau dokumentiert werden, denn nur so können die Gutachter eine möglichst genaue Einstufung in eine Pflegestufe vornehmen. Das XI. Sozialgesetzbuch (SGB XI) bietet Richtwerte zur Orientierung. Bei der konkreten Zeiterfassung nutzen Sie am besten einen Pflegetagebuch-Vordruck. Das Bundesgesundheitsministerium stellt online eine Vorlage für ein kostenloses Pflegetagebuch zur Verfügung.
Wie werden die Pflegezeiten erfasst?
Die Pflegezeiten sind in vier Pflegetätigkeiten untergliedert: Körperpflege, Mobilität, Ernährung und die hauswirtschaftliche Versorgung. Jede Pflegetätigkeit ist noch einmal in verschiedene Verrichtungen unterteilt. Achten Sie beim Ausfüllen darauf, für jede Verrichtung die Zeiten separat zu erfassen.
Zur Körperpflege gehören beispielsweise die Verrichtungen Waschen, Zahnpflege und Darm-/Blasenentleerung. Der Richtwert für eine Ganzkörperwäsche liegt beispielsweise bei 20 bis 25 min oder für die Zahnpflege bei fünf Minuten.
Unter Mobilität ist unter anderem das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung gemeint, aber auch das Aufstehen und Zubettgehen. Für das Ankleiden sind acht bis zehn Minuten angesetzt.
Zur Ernährung zählt neben dem Essen auch die Versorgung mit einer Sonde sowie die mundgerechte Zubereitung der Speisen. So werden für eine Hauptmahlzeit 15 bis 20 min vorgegeben.
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst beispielsweise Verrichtungen wie Einkaufen, Geschirrspülen oder das Waschen der Wäsche. Da die Gegebenheiten für diese Tätigkeiten in allen Haushalten verschieden sind, gibt es dafür keine zeitlichen Vorgaben.
Die Dokumentation der Pflegeschritte ist mühsam, vor allem wenn es das erste Pflegetagebuch ist. Aber ist der Zeitaufwand für die Pflege zum Beispiel wegen starkem Übergewicht oder eingeschränkter Beweglichkeit höher, führen Sie auch das im Pflegetagebuch auf. Denn es hilft den Gutachtern bei der Bestimmung des Pflegegrades. Zudem kann Ihnen die Pflegeberatung Hinweise zur Führung eines Pflegetagebuchs geben.
Unterteilung der Hilfeleistungen
Im Tagebuch muss aber nicht nur die Zeit, sondern auch die Art der Hilfeleistung festgehalten werden. Zur Vereinfachung unterscheidet der Gesetzgeber in fünf Formen der Hilfeleistung, für die es jeweils eine eigene Abkürzung im Pflegetagebuch gibt.
U wie Unterstützung: Gemeint ist, wenn die betreute Person grundsätzlich selbständig ist, aber bei der Vor- und Nachbereitung Unterstützung in der Pflege benötigt. Das heißt, das Duschen klappt noch allein, aber zum Beispiel das Einrichten des Duschhockers nicht.
TÜ wie teilweise Übernahme: Teilweise Übernahme bedeutet, dass der Pflegebedürftige Unterstützung zur Vollendung einer zum Teil selbst erledigten Verrichtung braucht. Wenn beim Einkauf für den täglichen Bedarf eine Begleitung notwendig ist, die gepflegte Person aber selbst noch mitgehen kann, wäre das eine Teilweise Übernahme.
VÜ wie vollständige Übernahme: Sie übernehmen eine Verrichtung des täglichen Lebens Ihres Angehörigen vollständig.
B wie Beaufsichtigen: Eine gewöhnliche Verrichtung der pflegebedürftigen Person muss beaufsichtigt werden. Diese Hilfsform ist wie die Anleitung vor allem für psychisch kranke oder demente Personen konzipiert. Das können Verrichtungen sein, bei denen ein Verletzungsrisiko besteht wie Kochen oder Rasieren. Dennoch fördern das Beaufsichtigen und Anleiten die Selbständigkeit Ihres Angehörigen.
A wie Anleitung: Die Hilfe für den Pflegebedürftigen umfasst die Anleitung einer alltäglichen Verrichtung. Hier wird von einer höheren Pflege-Übernahme durch den Anleitenden ausgegangen als bei der Beaufsichtigung.
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Wie prüft die Pflegekasse meine Pflegebedürftigkeit?
Für die Prüfung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder unabhängige Gutachter. Diese schlagen dem Antragsteller einen Termin zur Pflegebegutachtung vor. Der Besuch findet dort statt, wo der aktuelle Lebensmittelpunkt der zu hilfsbedürftigen Person ist. Das kann entweder das Zuhause, eine Pflegeeinrichtung oder das Krankenhaus sein. Dies ist für die nachfolgende Anerkennung eines Pflegegrades ein wichtiges Kriterium.
Die Gutachter des MDK verschaffen sich einen genauen Überblick über die Pflegesituation in drei wesentlichen Schritten. Es gibt ein Gespräch mit dem Pflegeempfänger sowie dessen Pflegepersonen, eine körperliche Begutachtung des Pflegebedürftigen und eine Prüfung der Unterlagen. Dazu zählt unter anderem ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch sowie ein Medikamentenplan.
Die gesammelten Informationen dienen als Grundlage für das Gutachten, das die Pflegekasse erhält. Zudem wird eine Empfehlung zur Vorbeugung und Rehabilitation erstellt. Die Empfehlung beinhaltet gegebenenfalls auch Hilfs- und Pflegehilfsmittel wie Gehhilfen oder ein Pflegebett. Das Gutachten dient als Grundlage zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und anschließenden Zuerkennung eines bestimmten Pflegerades. Die neuen Pflegegrade (1 - 5) ersetzen seit 2017 die bis dahin gültigen drei Pflegestufen.
Quellen
- Altenpflege Hilfe: www.altenpflege-hilfe.net (Abruf: 01.08.2018)
- Angehörige pflegen: www.angehoerige-pflegen.de (Abruf: 01.08.2018)
- Pflege: www.pflege.de (Abruf: 01.08.2018)
Alle Angaben ohne Gewähr.