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Die beste Pflegetagegeldversicherung: Vergleich und worauf Sie achten sollten

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Wer sich in jungen Jahren mit dem Älterwerden beschäftigt, denkt meist nur an die ersten Falten und grauen Haare. Aber was, wenn man einmal krank und zum Pflegefall wird? Damit man auch auf diese Situation vorbereitet ist, gibt es die Möglichkeit eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Angehörigen werden so im Ernstfall deutlich entlastet und das Pflegegeld sorgt für die nötige Sicherheit. Denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind längst nicht ausreichend.

Auch im Pflegefall selbstbestimmt leben

Laut WirtschaftsWoche beziehen mehr als vier Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese reichen allerdings oft nicht aus, um die entstehenden Kosten im Pflegefall zu übernehmen. Wer später einmal nicht von staatlicher Hilfe abhängig sein möchte oder Angehörige um deren Unterstützung bitten will, kann dafür rechtzeitig vorsorgen. Die Entscheidung für eine private Pflegezusatzversicherung kann dazu beitragen, die spätere Situation im Pflegefall – sowohl familiär als auch finanziell – einfacher zu gestalten.

DFV-Tarif: Top-Platzierung mit SEHR GUT

Für die WirtschaftsWoche hat Morgen & Morgen im Dezember 2021 die besten Tarife für zwei Musterfälle ermittelt: einen 30-jährigen Berufsanfänger und eine 50-jährige Angestellte. Beide wählen eine monatliche Pflegemindestleistung ambulant und stationär von 30 Euro im Fall von Pflegegrad 1, 300 Euro bei Pflegegrad 2, 600 Euro bei Pflegegrad 3, 1.050 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.500 Euro bei Pflegegrad 5.
Der top-platzierte Tarif ist der DeutschlandPflege Flex-Tarif der Deutschen Familienversicherung.


Wie der Name bereits verspricht, ist der o.g. DFV-Tarif flexibel. Das bedeutet, dass Kunden selbst festlegen, wie viel Geld es in jedem Pflegegrad ambulant oder stationär gibt. Im Gegensatz zu den meisten Tarifen anderer Anbieter brauchen Kunden beim DFV-Tarif DeutschlandPflege Flex ab Erreichen des Pflegegrads 3 gar keine Beiträge mehr zu leisten. Im Ernstfall ist das eine immense Erleichterung für die Betroffenen.

Für wen ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll?

Wird man eines Tages zum Pflegefall, reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in den meisten Fällen nicht aus. Und je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflege und Betreuung sind notwendig. Somit steigen dann auch die Pflegekosten und der Eigenanteil, die Sie privat tragen müssen. Eine private Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, um diese Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen, ohne sich selbst oder Angehörige finanziell belasten zu müssen. Je jünger der zu Versichernde je besser der Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn ist, desto günstiger ist auch der Versicherungsbeitrag. Nichtsdestotrotz ist es auch in höherem Alter nie zu spät, um vorzusorgen.

Allerdings muss man wissen, dass bei den meisten Pflegezusatzversicherungen die Beiträge auch im Fall der Pflegebedürftigkeit weiter zu zahlen sind. Im DeutschlandPflege Flex-Tarif der DFV dagegen sind Kunden bereits ab dem 3. Pflegegrad von der monatlichen Zahlung befreit.

Was man über die Pflegezusatzversicherung wissen muss

Das wichtigste Auswahlkriterium für eine Pflegezusatzversicherung ist, dass die Police Ihre finanzielle Lücke im Pflegefall ausreichend abdeckt und auch langfristig bezahlbar ist. Um zu bestimmen, wie hoch die Absicherung sein muss, sollten Sie ungefähr abschätzen, wie viel Geld Sie im Ruhestand übrig haben werden. Verschaffen Sie sich zu diesem Zweck einen Überblick über Ihr zu erwartendes Einkommen (Rente, Kapitalerträge, Mieteinnahmen) und die Fixkosten. Ihre Pfegezusatzversicherung sollte sowohl bei ambulanter Pflege zuhause als auch bei stationärer Pflege Leistungen erbringen. Tarife, die nur für die höheren Pflegegrade 4 und 5 ausgelegt sind oder ausschließlich vollstationäre Pflegeleistung vorsehen, sind zwar meist günstiger, schließen aber die häufiger vorkommenden Fälle in niedrigeren Pflegegraden aus.

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Wann sollte ich mich für eine zusätzliche Pflegevorsorge entscheiden?

Es lohnt sich, schon früh in eine Pflegezusatzversicherung zu investieren, denn jüngere Menschen müssen einen geringeren Versicherungsbeitrag zahlen als ältere Menschen. Zudem können diejenigen, die bereits an einer schweren chronischen Krankheit leiden, in der Regel keine private Pflegeversicherung mehr abschließen. Wer sich absichern möchte, sollte die Entscheidung also nicht zu lange aufschieben.

Wodurch unterscheiden sich Pflegetagegeld und Pflegekostentarife?

Schließt man eine Pflegetagegeldversicherung ab, kann man selbst entscheiden, wofür das Geld verwendet wird. Im Idealfall kann man länger in seiner gewohnten Umgebung leben, weil Freunde oder Angehörige sich kümmern. Das Pflegetagegeld kann dann unmittelbar an die pflegenden Personen ausgezahlt werden. Das kann dann ebenso ein ambulanter Pflegedienst sein. Natürlich können auch die Kosten für ein Heim damit finanziert werden. Die Ausgabenentscheidung ist völlig frei. Einige Kunden bezahlen damit auch den Gärtner oder leisten sich Begleitung für einen Theaterbesuch o.ä. Ob die Versicherungsleistung als Tages- oder Monatsgeld ausgezahlt wird, können Kunden meist selbst wählen. 


Der Pflegekostentarif übernimmt nur die Leistungen, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung getragen werden. Je nach Tarif werden die Kosten voll oder nur teilweise erstattet. Hierbei werden generell Kostennachweise verlangt.


Der Pflegetagegeldtarif ist also die flexiblere Variante, da man selbst über die Verwendung der Leistung entscheiden kann.

Das Pflegetagegeld gibt es in zwei Varianten:

Variante 1:
Die Versicherung bestimmt, wie viel Geld es in jedem Pflegegrad – entweder ambulant oder stationär – gibt.

Variante 2:
Die Tarife sind flexibel. Das bedeutet, dass Kunden innerhalb gewisser Regeln selbst festlegen können, wie sich bei ihrem Tarif die Leistungen auf die einzelnen Pflegegrade verteilen sollen.
WirtschaftsWoche stellt im aktuellen Tarifvergleich fest, dass der DeutschlandPflege Flex-Tarif der DFV das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Hier können Kunden die Versicherungsleistungen ohne Einschränkungen frei verteilen.

Was leistet Pflege-Bahr?

Beim Pflege-Bahr handelt es sich um eine spezielle Form der Pflegetagegeld­Versicherung. Hierbei erhalten Versicherte eine staatliche Förderung in Höhe von fünf Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Jahr, wenn sie monatlich mindestens zehn Euro einzahlen. Im Gegensatz zu anderen privaten Pflegezusatzversicherungen dürfen die Anbieter keinen potentiellen Kunden aufgrund von Krankheiten ablehnen. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass die Beiträge wegen des höheren Pflegefallrisikos stärker steigen können als in anderen Pflegetagegeld-Tarifen. Zudem ist meistens eine Wartezeit von fünf Jahren vorgesehen, in der der Versicherer keine Leistungen erbringen muss. Zudem müssen Versicherte beim Pflege-Bahr in der Regel auch im Pflegefall die Beiträge weiterzahlen. Damit wird im Pflegefall die Leistung unterm Strich durch den Versicherungsbeitrag reduziert. Es kann sein, dass der Beitrag dann sogar höher ausfällt als die empfangene Leistung.

Mögliche Zusatzleistungen einer Pflegezusatzversicherung

Wer vor der Entscheidung steht, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, sollte alle Vertragsbedingungen genau lesen. Hier gibt es je nach Tarif Zusatzleistungen, die Ihre Entscheidung beeinflussen könnten.

  • Dynamik: Die Möglichkeit, das Tagesgeld regelmäßig zu erhöhen; ggf. bis zu einer bestimmten Altersgrenze, bis zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit oder darüber hinaus
  • Einmalzahlung: Versicherer kann bei Erreichen eines Pflegegrades eine Einmalzahlung gewähren, Höhe der Einmalzahlung, Sonderzahlung ab welchem Pflegegrad (je niedriger der Pflegegrad, desto besser die Bewertung)
  • Wartezeit: Leistungserbringung des Versicherers erst nach Wartezeit ab Vertragsabschluss
  • Nachweis: Höhe des Aufwandes, den Eintritt und die Fortdauer der Pflegebedürftigkeit nachzuweisen
  • Klinikaufenthalt: Weiterzahlung der Versicherungsleistung für mindestens vier Wochen bei Krankenhausaufenthalt
  • Hilfe: Unterstützungsangebote, zum Beispiel bei Vermittlung eines Pflegeheimplatzes oder Zuschuss zur Einrichtung eines Hausnotrufsystems
  • Suchtkrankheit: Versicherungsleistung auch wenn die Pflegebedürftigkeit Folge einer Suchterkrankung ist
  • Ausland: Automatische Zahlung der Versicherung bei Umzug des Kunden ins außereuropäische Ausland.
Pflegezusatzversicherung© PaperKites
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Statistisch gesehen werden jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen im Laufe des Lebens pflege­bedürftig - Tendenz steigend. Erste Wahl bei der Pflege­vorsorge ist eine private Pflege­zusatz­ver­sicherung.

  • Keine finanziellen Sorgen im Pflegefall
  • Leistungen für Pflege zu Hause und im Pflegeheim
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3
  • Weltweiter Schutz
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Quellen:

Finanztip: www.finanztip.de (Abruf: 31.01.2022)
Pflege: www.pflege.de (Abruf: 01.02.2022)
Versicherungsbote: www.versicherungsbote.de (Abruf: 31.01.2022)
Wirtschaftswoche: www.wiwo.de (Abruf: 31.01.2022)

Alle Angaben ohne Gewähr.

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