Hand einer im Bett liegenden Person wird gehalten© KatarzynaBialasiewicz

Informationen zur Sterbehilfe: Was ist in Deutschland erlaubt?

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Sterbehilfe ist ein sensibles Thema, das viele ethische und rechtliche Fragen aufwirft. Hier erfahren Sie, welche Formen der Sterbehilfe es gibt, was in Deutschland erlaubt ist und wie die Situation in anderen Ländern aussieht. Zudem erhalten Sie einen Überblick über Beratungsangebote und wichtige Anlaufstellen, um Betroffene und Angehörige bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Sterbehilfe und ihre Formen

Die Sterbehilfe ist ein komplexes und emotionales Thema, das in Deutschland rechtlich genau geregelt ist. Es gibt verschiedene Arten der Sterbe­hilfe, die je nach Art der Betei­ligung unter­schied­lich rechtlich bewertet werden. Wir haben die vier zentralen Formen der Sterbe­hilfe einmal für Sie zusammen­gefasst:

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe bezeichnet die direkte Tötung eines Menschen durch eine Handlung, die gezielt den Tod herbei­führt, etwa durch die Verab­reichung eines tödlichen Medika­ments. In Deutschland ist diese Form der Sterbe­hilfe verboten. Gemäß § 216 des Straf­gesetz­buches (StGB) wird die aktive Sterbe­hilfe als „Tötung auf Verlangen“ geahndet und mit einer Frei­heits­strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, selbst wenn der Sterbende ausdrück­lich darum gebeten hat. Der Gesetz­geber sieht den Schutz des Lebens als wichtiger an, sodass selbst der aus­drück­liche Wunsch nach einer aktiven Beendigung des Lebens keine legale Handlung erlaubt.

Passive Sterbehilfe

Bei der passiven Sterbe­hilfe wird auf Maß­nahmen verzich­tet, die das Leben künstlich verlängern würden. Dazu gehören der Abbruch oder die Nicht-Einlei­tung von lebens­verlän­gernden Maß­nahmen wie künstlicher Beatmung oder Ernährung, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. In Deutschland ist passive Sterbe­hilfe erlaubt, wenn sie auf der Grundlage einer Patien­ten­ver­fügung oder einer klaren Willens­äußerung des Betrof­fenen erfolgt. Diese Form der Sterbe­hilfe basiert darauf, dass niemand gegen seinen Willen durch medi­zinische Maß­nahmen am Leben gehalten werden muss. Der Bundes­gerichts­hof (BGH) hat hierzu entschie­den, dass der Abbruch lebens­erhal­ten­der Maß­nahmen nicht strafbar ist, wenn er dem Willen des Patienten entspricht.

Indirekte Sterbehilfe

Die indirekte Sterbe­hilfe liegt vor, wenn medi­zinische Maßnahmen ergrif­fen werden, die das Leben eines schwer­kran­ken Patien­ten zwar nicht direkt verkürzen sollen, jedoch als Neben­wirkung eine Lebens­verkür­zung herbei­führen können. Ein Beispiel dafür ist die Gabe von starken Schmerz­mitteln wie Morphium, die das Leiden des Patienten lindern, aber als Neben­wirkung Atem­depres­sionen ver­ur­sachen und so das Leben verkürzen können. Diese Form der Sterbe­hilfe ist in Deutschland erlaubt, solange das Haupt­ziel der Behandlung die Linderung von Schmerzen und nicht die gezielte Lebens­verkür­zung ist. Hierbei wird das Prinzip der „Doppel­wirkung“ angewendet, bei dem der Tod als uner­wünschte, aber in Kauf genommene Folge gilt.

Assistierter Suizid

Der assistierte Suizid beschreibt die Hilfe­leis­tung zur Selbst­tötung, bei der eine Person einem Sterbe­willi­gen auf dessen Ver­lan­gen hin Mittel bereit­stellt, mit denen dieser sich selbst das Leben nehmen kann. In Deutschland ist der assis­tierte Suizid nicht strafbar, solange die Handlung von der sterbe­willi­gen Person selbst ausge­führt wird. Aller­dings war die organi­sierte Form der Suizid­assis­tenz bis 2020 verboten. Nach einem Urteil des Bundes­ver­fassungs­gerichts im Februar 2020 wurde § 217 StGB, der die geschäfts­mäßige Förderung der Selbst­tötung unter Strafe stellte, für verfas­sungs­widrig erklärt. Das Gericht betonte das Recht eines jeden Menschen auf selbst­bestimm­tes Sterben, was auch die Freiheit umfasst, bei der Umsetzung Hilfe in Anspruch zu nehmen. Damit wurde eine recht­liche Grundlage geschaf­fen, die Sterbe­hilfe­vereinen und Ärzten unter bestimm­ten Bedin­gungen die Unter­stüt­zung bei einem Suizid ermöglicht.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtliche Lage der Sterbe­hilfe unter­scheidet sich weltweit erheb­lich. Während einige Länder bestimmte Formen der Sterbe­hilfe erlau­ben, sind sie in anderen strikt verboten.

Rechtslage in Deutschland 

  • In Deutschland ist die aktive Sterbe­hilfe nach § 216 StGB verboten und strafbar, auch wenn sie auf aus­drück­lichen Wunsch des Patienten erfolgt. Passive Sterbe­hilfe, also der Verzicht oder Abbruch lebens­erhal­ten­der Maß­nahmen, ist hin­gegen erlaubt, wenn sie dem Patien­ten­wil­len entspricht, etwa durch eine Patien­ten­verfügung.
  • Die indirekte Sterbehilfe ist eben­falls erlaubt, sofern das Haupt­ziel die Schmerz­linde­rung ist und eine Lebens­verkür­zung nur eine unbe­absich­tigte Neben­wirkung dars­tellt (Prinzip der „Doppelwirkung“).
  • Seit einem Urteil des Bundes­verfas­sungs­gerichts von 2020 ist der assis­tierte Suizid legal, wenn die sterbe­wil­lige Person die Hand­lung selbst aus­führt. Die geschäfts­mäßige För­derung der Selbst­tötung bleibt jedoch weiter­hin stark umstritten.

Rechtslage in anderen Ländern 

Die Sterbehilfe ist welt­weit unter­schied­lich geregelt. In eini­gen Ländern gibt es libe­ralere Gesetze, in anderen ist sie streng ver­boten. Drei Länder mit klaren Rege­lungen sind zum Beispiel die Schweiz, die Nieder­lande und Spanien:

  • Schweiz: Der assis­tierte Suizid ist erlaubt, sofern keine selbst­süchti­gen Motive bestehen. Orga­nisa­tionen wie „Dignitas“ unter­stützen Menschen bei der Selbst­tötung, wobei die sterbe­wil­lige Person die töd­lichen Mittel selbst ein­nehmen muss.
  • Niederlande: Sowohl aktive Sterbe­hilfe als auch assis­tier­ter Suizid sind legal, wenn strenge Bedin­gun­gen erfüllt sind, etwa bei unheil­barer Krank­heit und starkem Leiden. Eine Über­prü­fungs­kommis­sion kontrolliert jeden Fall.
  • Spanien: Seit 2021 ist in Spanien unter strengen Auf­lagen sowohl aktive Sterbe­hilfe als auch assis­tierter Suizid legal. Der Patient muss unheil­bar krank sein und großes Leid erfahren, und mehrere medi­zinische Fach­kräfte müssen zustimmen.

Ethische und moralische Überlegungen

Die Diskussion um Sterbe­hilfe geht über recht­liche Fragen hinaus und wirft ethische und mora­lische Über­legun­gen auf. Diese betref­fen das Selbst­bestim­mungs­recht des Ein­zel­nen, reli­giöse und kultu­relle Werte sowie die öffen­tliche Meinung.

Über das Selbst­bestimmungs­recht am Lebensende

Das Recht auf Selbst­bestim­mung, besonders am Lebens­ende, steht im Zentrum der Debatte. Viele argu­men­tieren, dass jeder Mensch das Recht haben sollte, über sein eigenes Leben und den Zeitpunkt seines Todes zu entschei­den, ins­beson­dere bei unheil­barem Leiden. Gegner dieser Sicht­weise befürch­ten jedoch, dass eine Lega­li­sie­rung der Sterbe­hilfe den Wert mensch­lichen Lebens rela­tivie­ren und Druck auf vulne­rable Menschen ausüben könnte, sich für den Tod zu entscheiden.

Religiöse und kulturelle Perspektiven

Religiöse Über­zeugun­gen spielen eine zentrale Rolle in der Ableh­nung der Sterbe­hilfe. Viele christ­liche Kirchen, ins­beson­dere die katho­lische Kirche, sehen das Leben als ein Geschenk Gottes an, über dessen Ende der Mensch nicht verfügen darf. In anderen Reli­gionen und Kultu­ren gibt es ähn­liche Beden­ken, die den natür­lichen Verlauf des Lebens und Sterbens betonen. Gleich­zei­tig gibt es Kul­turen, in denen Selbst­tötung bei schwerem Leid als ehren­volle oder akzep­table Handlung gilt.

Öffentliche Meinungen und Stimmungen

Die öffent­liche Meinung zur Sterbe­hilfe variiert stark, abhän­gig von der indi­vi­duel­len Ein­stel­lung zu Frei­heit, Leid und Menschen­würde. Umfragen zeigen, dass ein wach­sender Teil der Bevöl­kerung, besonders in west­lichen Ländern, Sterbe­hilfe befür­wortet, vor allem im Kontext von unheil­barem Leid. Dennoch bleibt das Thema gesell­schaft­lich um­strit­ten, da es grund­legende Fragen über den Wert des Lebens und die Rolle des Staates bei der Regelung des Todes aufwirft.

Sterbehilfe in der Praxis

Die praktische Umsetzung der Sterbe­hilfe erfor­dert klare Abläufe und Struk­turen, um sicher­zu­stel­len, dass sowohl recht­liche als auch ethische Vor­gaben ein­gehal­ten werden. Wir haben Ihnen hier die Ver­fahren, die Rolle der medi­zini­schen Fach­kräfte sowie die Unter­stützung für Betrof­fene und deren Ange­hörige zusammen­gefasst.

Verfahren, Abläufe und Kosten

Sterbehilfe – ob in Form des assis­tier­ten Suizids oder der passi­ven Sterbe­hilfe – unter­liegt strengen Ver­fahren. Betrof­fene müssen ihren Wunsch wiederholt äußern, in vielen Ländern müssen mehrere ärzt­liche Gut­achten einge­holt werden, um sicher­zus­tel­len, dass der Patient voll­stän­dig infor­miert und entschei­dungs­fähig ist. In der Schweiz und den Nieder­landen gibt es spe­ziali­sierte Orga­nisa­tionen, die die Sterbe­hilfe beglei­ten. Die Kosten vari­ieren stark je nach Land und Art der Sterbe­hilfe. In der Schweiz bei­spiels­weise liegen die Kosten für einen assis­tierten Suizid durch Orga­nisa­tionen wie „Dignitas“ bei mehre­ren tausend Euro, abhän­gig von den indi­vi­duellen Umständen.

Rolle der medizinischen Fachkräfte

Medizinische Fachkräfte haben eine zentrale Rolle im Sterbe­hilfe­prozess. In Ländern wie den Nieder­landen dürfen Ärzte aktive Sterbe­hilfe unter be­stimm­ten Bedin­gungen leisten, während sie in Deutsch­land nur passive oder indirekte Sterbe­hilfe unter­stützen dürfen. Ärzte sind ver­pflich­tet, den Patien­ten umfas­send aufzu­klären und sicher­zu­stel­len, dass keine alter­nativen Behan­dlungs­optio­nen über­sehen werden. Dabei stehen sie oft im Zwiespalt zwischen den Wünschen des Patienten und den eigenen ethischen Überzeugungen.

Unterstützung für Betroffene und Angehörige

Die Ent­schei­dung für Sterbe­hilfe ist für Betrof­fene und ihre Ange­höri­gen eine extrem belas­tende Situa­tion. Psycho­lo­gische Unter­stützung und Beratung sind daher essen­ziell, um die emo­tionale Belas­tung zu mindern und den Ent­schei­dungs­pro­zess zu beglei­ten. In vielen Fällen bieten Hospize und Sterbe­hilfe­organi­sationen sowohl den Betrof­fenen als auch deren Fami­lien spezielle Bera­tungen und Beglei­tung an, um den letzten Lebens­abschnitt so würde­voll und friedlich wie möglich zu gestal­ten. Die Unter­stützung erstreckt sich dabei nicht nur auf die Zeit vor dem Tod, sondern auch auf die Trauer­bewäl­ti­gung für die Hinter­bliebenen.

Die Praxis der Sterbe­hilfe erfordert also eine sorg­fältige, von medi­zini­schen, ethischen und orga­nisa­tori­schen Richt­linien gelei­tete Vor­gehens­weise, die sowohl den Wünschen des Patien­ten als auch den Bedürf­nissen der Ange­hörigen gerecht wird.

Fälle und Kontroversen

Sterbehilfe ist ein Thema, das immer wieder durch promi­nente Fälle und inten­sive öffent­liche Diskus­sionen Auf­merk­sam­keit erregt. Diese Kapitel­ab­schnitte beleuch­ten einige bekannte Fälle, die Rolle der Medien sowie mögliche zukünftige Entwick­lungen in der Gesetz­gebung.

Prominente Fälle und ihre Auswirkungen

Prominente Fälle, wie der von Brittany Maynard in den USA oder David Goodall in der Schweiz, haben weltweit Debatten über die Sterbe­hilfe neu entfacht. Brittany Maynard, eine junge Frau mit einem unheil­baren Gehirn­tumor, entschied sich 2014 für den assis­tier­ten Suizid in einem US-Bundes­staat, in dem dies legal ist. Ihr Fall sorgte inter­natio­nal für Diskus­sionen über das Recht auf einen selbst­bestimm­ten Tod. In Deutsch­land sorgte der Fall von Roger Kusch, der als ehe­mali­ger Hamburger Justiz­senator öffent­lich Sterbe­hilfe anbot, für große Kontro­versen und trug zur Debatte um den § 217 StGB bei. Diese Fälle führten dazu, dass die Sterbe­hilfe mehr Auf­merk­sam­keit in der öffent­lichen und poli­ti­schen Diskus­sion erhielt.

Medienbericht­erstattung und öffent­liche Diskussionen

Die Medien spielen eine ent­schei­dende Rolle bei der Gestal­tung der öffent­lichen Meinung zur Sterbe­hilfe. Fälle von Sterbe­hilfe werden häufig emo­tio­nal aufge­laden und stark polari­siert dar­ge­stellt. Befür­worter heben das Selbst­bestim­mungs­recht der Patien­ten hervor, während Gegner häufig die mora­lischen und gesell­schaft­lichen Impli­ka­tionen betonen. Doku­menta­tio­nen, Berichte und Inter­views mit Betrof­fenen und Ange­höri­gen tragen zur Auf­klä­rung bei, können aber auch dazu führen, dass die Debatte weiter pola­ri­siert wird. In Deutsch­land zeigt sich eine zuneh­mende Offen­heit in der öffent­lichen Diskus­sion, während gleich­zeitig eine kri­tische Aus­einander­setzung mit den möglichen Miss­brauchs­gefahren stattfindet.

Zukunft der Sterbehilfe-Gesetzgebung

Die Diskussion um die Sterbe­hilfe ist auch in der Gesetz­gebung nicht abge­schlos­sen. Nach dem Urteil des Bundes­verfas­sungs­gerichts 2020 zur Auf­hebung des § 217 StGB wird in Deutsch­land intensiv darüber disku­tiert, wie der assis­tierte Suizid regu­liert werden soll. Denkbar sind strengere Regu­larien für Ärzte, etwa in Form von Bera­tungs- und Kontroll­mecha­nismen, oder eine klare Trennung zwischen privater und geschäfts­mäßiger Suizid­assis­tenz. Inter­na­tional könnte die Sterbe­hilfe durch den Druck öffent­licher Diskus­sionen und indi­viduel­ler Fälle weiter libera­li­siert werden, wie es bereits in Ländern wie Spanien oder Austra­lien gesche­hen ist. Dennoch bleibt der Balance­akt zwischen indi­vidu­ellem Selbst­bestim­mungs­recht und dem Schutz vul­nerab­ler Personen ein zentrales Thema der Gesetzgebung.

Ressourcen und Beratung

Für Betroffene, Ange­hörige und Interes­sierte gibt es zahl­reiche Organi­sationen und Anlauf­stellen, die Unter­stützung und Bera­tung in Bezug auf Sterbe­hilfe und das Lebens­ende bieten. In diesem Kapi­tel werden die wichtigs­ten Anlauf­stellen und Bera­tungs­angebote vorgestellt.

Organisationen und Anlaufstellen

Es gibt verschiedene nationale und inter­natio­nale Organi­satio­nen, die sich mit dem Thema Sterbe­hilfe und Pal­liativ­ver­sor­gung beschäf­tigen. Hier sind einige der bekanntesten:

  • Dignitas (Schweiz): Eine der bekann­testen Organi­satio­nen für assis­tierten Suizid. Dignitas unter­stützt Menschen, die ihr Leben aufgrund von unheil­baren Krank­heiten beenden wollen, und beglei­tet sie in den letzten Schritten.
  • Exit (Schweiz): Eben­falls eine Schweizer Orga­nisa­tion, die beim assis­tier­ten Suizid hilft und sowohl Bera­tung als auch prak­tische Unter­stützung anbietet.
  • Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS): Diese deutsche Orga­nisa­tion setzt sich für die Selbst­bestim­mung am Lebens­ende ein und bietet Infor­mationen und recht­liche Bera­tung zu Patien­ten­verfü­gungen und Sterbehilfe.
  • Hospizdienste: Hospize bieten Betreu­ung und Pallia­tiv­pflege für Menschen am Lebens­ende an, mit dem Ziel, Schmerzen und Leiden zu lindern und den Patienten einen würde­vollen Abschied zu ermög­lichen. Sie bieten auch emo­tio­nale und psycho­logische Unter­stützung für Ange­hörige.

Beratungsangebote und Unterstützung

Für Menschen, die sich mit der Frage der Sterbe­hilfe oder den Möglich­keiten der Pallia­tiv­pflege aus­einander­setzen, gibt es zahl­reiche Bera­tungs­angebote:

  • Patienten­verfügungs­beratung: Viele Organi­sationen, darunter auch die DGHS, bieten Bera­tun­gen zu Patienten­verfü­gungen an, die es den Betrof­fenen ermög­lichen, im Voraus festzu­legen, welche medi­zini­schen Maß­nahmen sie am Lebens­ende wünschen oder ablehnen.
  • Psychologische Beratung: Sowohl für die Betrof­fenen als auch für ihre Ange­hörigen gibt es psycho­logi­sche Bera­tungs­dienste, die helfen, die emo­tiona­len und mora­lischen Belas­tungen, die mit einer Entschei­dung über die Sterbe­hilfe ver­bun­den sind, zu bewäl­tigen.
  • Palliativberatung: Palliativ­medi­zinische Bera­tungs­stellen infor­mieren über die Möglich­keiten der Schmerz­linde­rung und Pflege am Lebens­ende, ohne aktiv in den Sterbe­prozess einzu­grei­fen. Sie bieten Alter­nativen zur Sterbe­hilfe und legen den Fokus auf die Ver­bes­serung der Lebens­qualität.

Fazit

Die Sterbe­hilfe bleibt ein viel­schich­tiges und kontro­verses Thema. In Deutsch­land sind passive und indirekte Sterbe­hilfe erlaubt, während aktive Sterbe­hilfe verbo­ten ist. Das Bundes­verfas­sungs­gericht­surteil von 2020 hat die Debatte um den assis­tier­ten Suizid neu belebt. Inter­natio­nale Bei­spiele wie die Schweiz oder die Nieder­lande zeigen, dass libe­rale Rege­lungen unter strengen Bedin­gun­gen möglich sind. Am Ende steht die Heraus­forde­rung, das indi­vidu­elle Recht auf Selbst­bestim­mung mit ethi­schen und gesell­schaft­lichen Bedenken in Einklang zu bringen.

FAQs

Was versteht man unter Sterbehilfe?

Sterbehilfe umfasst Hand­lungen, die darauf ab­zie­len, das Sterben eines unheil­bar kranken Menschen zu erleich­tern oder den Tod herbei­zu­führen. Sie wird in verschie­denen Formen ange­boten, von der aktiven Unter­stützung bis zum Verzicht auf lebens­verlän­gernde Maß­nahmen. Ziel ist es, das Leiden am Lebens­ende zu lindern und dem Ster­benden ein würde­volles Sterben zu ermöglichen.

Welche Formen der Sterbehilfe gibt es?

Es gibt vier Haupt­formen der Sterbe­hilfe: Aktive Sterbe­hilfe bedeutet die direkte Herbei­füh­rung des Todes, z. B. durch eine töd­liche Injek­tion. Passive Sterbe­hilfe beschreibt den Verzicht auf lebens­erhal­tende Maß­nahmen, während indi­rekte Sterbe­hilfe die Gabe von Schmerz­mitteln meint, die das Leben ver­kürzen können. Beim assis­tierten Suizid erhält der Patient die Mittel zur Selbst­tötung, muss diese aber selbst einnehmen.

Ist aktive Sterbehilfe in Deutsch­land erlaubt?

Nein, in Deutschland ist aktive Sterbe­hilfe nach § 216 StGB verbo­ten und wird als Tötung auf Verlan­gen straf­recht­lich verfolgt. Selbst wenn der Patient aus­drück­lich den Wunsch äußert, bleibt diese Form der Sterbe­hilfe illegal. Der Gesetz­geber schützt das Leben als höchstes Gut, weshalb direkte Ein­griffe in den Sterbe­prozess nicht erlaubt sind.

Ist passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt?

Ja, passive Sterbehilfe ist erlaubt, wenn sie dem Willen des Patienten entspricht, z. B. durch eine Patien­ten­verfü­gung oder eine münd­liche Willens­erklä­rung. Das bedeutet, dass lebens­erhal­tende Maß­nahmen wie künst­liche Beatmung oder Ernährung abge­brochen oder gar nicht erst einge­leitet werden können. Voraus­setzung ist, dass der Wunsch des Patienten klar und eindeutig ist.

In welchen Ländern ist aktive Sterbehilfe erlaubt?

Aktive Sterbehilfe ist in einigen euro­päischen Ländern wie den Nieder­landen, Belgien, Luxem­burg und Spanien legal. Diese Länder haben Gesetze einge­führt, die es Ärzten unter bestimmten Bedin­gungen erlau­ben, das Leben eines Patienten aktiv zu beenden. Voraus­setzung ist meist eine unheil­bare Krankheit und das Vor­liegen uner­träg­licher Leiden, wobei der Wunsch des Patienten zentral ist.

Darf ich für aktive Sterbehilfe in die Schweiz reisen?

Nein, die Schweiz erlaubt nur den assis­tierten Suizid, aber keine aktive Sterbe­hilfe. Menschen aus dem Ausland können sich in der Schweiz von Organi­sationen wie Dignitas beim assis­tierten Suizid unter­stützen lassen, wobei der Betrof­fene die töd­lichen Mittel eigen­händig einnehmen muss. Für den assis­tierten Suizid gelten in der Schweiz strenge Vor­schrif­ten, die sich auf das Selbst­bestim­mungs­recht des Patienten stützen.

Quellen 

Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.. Sterbehilfe in Deutschland: Was ist erlaubt?, in: bestatter.de (Stand 02.10.2024).

Deutscher Bundestag (2022). Bundestag berät Initiativen zur Reform der Sterbehilfe in erster Lesung, in: bundestag.de (Stand 02.10.2024).

Deutsche Gesellschaft Humanes Sterben (DGHS). Selbstbestimmung am Lebensende, in: dghs.de (Stand 02.10.2024).

Dignitas. Was bietet Dignitas, in: dignitas.ch (Stand 02.10.2024).

Haleo. Aktive und passive Sterbehilfe: Was heißt das eigentlich?, in: haleo.de (Stand 02.10.2024).

Mdr (2023). Sterbehilfe: Was erlaubt ist – und was nicht, in: mdr.de (Stand 02.10.2024).

NDR (2023). Aktive, passive und indirekte Sterbehilfe – was heißt das?, in: ndr.de (Stand 02.10.2024).

November. Sterbehilfe in Deutschland und Europa: Die Tötung auf Verlangen, in: november.de (Stand 02.10.2024).

Planet Wissen (2023). Sterben: Sterbehilfe, in: planet-wissen.de (Stand: 02.10.2024).

Stiftung Warentest (2024). Wann Ärzte schon jetzt beim Sterben helfen dürfen, in: test.de (Stand 02.10.2024).
 
 

Alle Angaben ohne Gewähr.
 

Dieser Ratgeberartikel wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt und von Fachexperten geprüft sowie überarbeitet.

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