Pflegezusatzversicherung
Frühzeitig vorsorgen mit der Pflegezusatzversicherung der DFV. Einfach unbeschwert alt werden!
Ein Pflegefall stellt nicht nur eine persönliche Herausforderung dar, sondern bringt auch erhebliche finanzielle Konsequenzen mit sich. Um Ihr Vermögen effektiv zu schützen, ist es wichtig, die Grundlagen der Pflegefinanzierung und des Schonvermögens zu verstehen.
Die Kosten für eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim sind hoch und steigen kontinuierlich. Sie setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen: den Kosten für die eigentliche Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad nur einen Teil der Pflegekosten. Der verbleibende Betrag, der sogenannte Eigenanteil, muss von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden.
Reichen die eigenen Einkünfte (Rente, Mieteinnahmen) und das verwertbare Vermögen nicht aus, um diesen Eigenanteil zu decken, springt das Sozialamt (nach SGB XII) ein. Das Sozialamt prüft jedoch vorab, ob die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige (Ehepartner, Kinder) finanziell in der Lage sind, die Kosten zu tragen. Hier kommt das Konzept des Schonvermögens ins Spiel.
Schonvermögen ist der Teil des Vermögens, der im Pflegefall nicht für die Deckung der Pflegekosten eingesetzt werden muss und somit vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist. Die Höhe des Schonvermögens ist gesetzlich festgelegt und wird regelmäßig angepasst.
Geschützt sind regelmäßig 10.000 € pro Person (bei Paaren zusammen 20.000 €). Zusätzlich zählen u. a. angemessener Hausrat und ein angemessenes Kraftfahrzeug zum Schonvermögen. Eine selbstgenutzte, angemessene Immobilie ist ebenfalls geschützt.
In besonderen Konstellationen der Hilfe zur Pflege kann zusätzlich ein Schonbetrag bis zu 25.000 € für eine angemessene Lebensführung/Altersvorsorge als Härtefall anerkannt werden (§ 90 Abs. 3 S. 2 SGB XII). Die Bewertung erfolgt einzelfallbezogen durch den zuständigen Träger.
Diese Frage ist für viele Immobilienbesitzer von zentraler Bedeutung: Ja, die selbstgenutzte Immobilie kann im Pflegefall als Schonvermögen gelten und somit vor dem Verkauf geschützt bleiben. Dies ist der Fall, wenn die Immobilie von der pflegebedürftigen Person selbst oder von ihrem Ehepartner oder einem Kind bewohnt wird.
Voraussetzung ist, dass die Immobilie eine angemessene Größe hat. Was als "angemessen" gilt, ist nicht pauschal definiert, sondern wird im Einzelfall geprüft und hängt von der Anzahl der Bewohner und dem regionalen Standard ab. Lebt der Ehepartner oder ein Kind in der Immobilie, während die pflegebedürftige Person im Pflegeheim ist, bleibt das Haus in der Regel geschützt. Zieht die pflegebedürftige Person jedoch dauerhaft aus und niemand aus der Familie bewohnt die Immobilie, kann das Sozialamt den Verkauf der Immobilie verlangen, um die Pflegekosten zu decken.
Um Ihr Vermögen und insbesondere Ihre Immobilie im Pflegefall zu schützen, gibt es verschiedene rechtliche und finanzielle Strategien, die Sie frühzeitig prüfen und umsetzen können.
Im Pflegefall entscheidet frühe Vorsorge darüber, ob Erspartes oder sogar das Eigenheim angetastet werden müssen. Ein sehr wirksamer Hebel ist eine private Pflegezusatzversicherung – sie schließt die finanzielle Lücke der gesetzlichen Pflegeversicherung und schützt so Vermögen und Immobilie. Rechtliche Gestaltungen (z. B. Schenkungen) können ebenfalls helfen, das Vermögen zu schützen.
Pflege kann jeden treffen – oft schneller, als man denkt. Ein Sturz, eine Diagnose, ein Krankenhausaufenthalt: Von heute auf morgen ändert sich der Alltag. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig vorzusorgen, solange Sie gesund sind.
Die gesetzliche Pflegeversicherungdeckt nur einen geringen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Der Rest bleibt als Eigenanteil bei Ihnen und Ihrer Familie – Monat für Monat. Die Folge: Rücklagen schmelzen dahin und im Zweifel muss die Familie einspringen.
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen Sie diese Lücke. Sie schützenIhr Zuhause, Ihr Erspartes und die Zukunft Ihrer Familie. Sie sichern sich Wahlfreiheit in der Versorgung, entlasten Ihre Liebsten – und gehen mit dem guten Gefühl durchs Leben, auch für den Ernstfall finanziell stark aufgestellt zu sein.
Was leistet eine Pflegezusatzversicherung?
So passt der Tarif zu Ihnen
Warum jetzt handeln?
Pflege kann plötzlich eintreten – die Finanzierung muss vorher stehen. Eine private Pflegezusatzversicherung hilft die Lebensqualität zu erhalten sowie Ihre Familie und Vermögen zu schützen.
Eine der bekanntesten Strategien ist die Schenkung von Vermögenswerten, wie beispielsweise der eigenen Immobilie, an Kinder oder andere nahestehende Personen zu Lebzeiten. Der entscheidende Punkt hierbei ist die sogenannte Zehnjahresfrist. Wenn die Schenkung mehr als zehn Jahre vor Eintritt des Pflegefalls erfolgt ist, kann das Sozialamt in der Regel nicht mehr auf das verschenkte Vermögen zugreifen. Erfolgt der Pflegefall innerhalb dieser Frist, kann das Sozialamt die Schenkung anteilig zurückfordern.
Vorteile:
Risiken:
Um den Kontrollverlust bei einer Schenkung zu vermeiden, können Sie die Schenkung mit einem Nießbrauchrecht oder einem Wohnrecht verbinden.
Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen und sichern Ihnen die Nutzung der Immobilie, auch wenn Sie nicht mehr der Eigentümer sind. Für das Sozialamt ist die Immobilie dann zwar nicht mehr Ihr Vermögen, der Wert des Nießbrauchrechts kann jedoch unter Umständen angerechnet werden. Diese Gestaltung ist komplex und erfordert eine sorgfältige Prüfung durch einen Notar und gegebenenfalls einen Fachanwalt.
Innerhalb einer Ehe, insbesondere in der Zugewinngemeinschaft, gibt es Möglichkeiten, Vermögen auf den Ehepartner zu übertragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn ein Partner pflegebedürftig wird und der andere Partner zu Hause bleibt. Das Vermögen des nicht pflegebedürftigen Ehepartners ist bis zu einem bestimmten Schonvermögen geschützt. Eine Übertragung kann dazu beitragen, dass mehr Vermögen im Familienbesitz bleibt. Auch hier ist eine frühzeitige Beratung durch einen Experten ratsam, um die individuellen Auswirkungen zu prüfen.
Für sehr große Vermögen oder komplexe Familienstrukturen kann die Gründung einer Familien-GmbH oder einer Familienstiftung eine Option sein, um Vermögen langfristig zu schützen und die Nachfolge zu regeln. Diese Strukturen sind jedoch sehr komplex, mit hohen Gründungs- und Verwaltungskosten verbunden und erfordern eine umfassende steuerliche und rechtliche Beratung. Sie sind in der Regel nicht für den durchschnittlichen Immobilienbesitzer relevant, bieten aber für bestimmte Fälle einen sehr hohen Schutz vor dem Zugriff Dritter, einschließlich des Sozialamtes.
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Neben den direkten Pflegekosten können im Pflegefall auch andere finanzielle Verpflichtungen entstehen, die es zu beachten gilt.
Eine häufig gestellte Frage ist, ob Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen. Grundsätzlich sind Kinder ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn die Eltern bedürftig sind und die Kinder über ausreichend Einkommen verfügen. Seit 2020 gilt jedoch das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Dieses Gesetz besagt, dass Kinder erst dann zum Elternunterhalt herangezogen werden, wenn ihr Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.
Liegt das Einkommen eines Kindes unter dieser Grenze, muss es keinen Elternunterhalt zahlen. Bei der Berechnung des Einkommens werden auch Freibeträge und Belastungen (z.B. für eigene Kinder, Kredite) berücksichtigt. Auch das Vermögen der Kinder wird nur in Ausnahmefällen herangezogen, wenn es sich um sehr hohes, nicht geschütztes Vermögen handelt.
Im Pflegefall bleibt das Vermögen des nicht-pflegebedürftigen Partners grundsätzlich geschützt, solange es den Schonvermögensbetrag nicht überschreitet. Aktuell liegt dieser Betrag bei 10.000 € für Alleinstehende und 20.000 € für Paare (Stand: 2025).
Darüber hinaus bleibt eine selbstgenutzte Immobilie in der Regel ebenfalls geschützt, solange sie vom nicht-pflegebedürftigen Partner oder einem Kind weiterhin bewohnt wird. Sollte der pflegebedürftige Partner jedoch dauerhaft ausziehen, kann das Sozialamt den Verkauf der Immobilie verlangen, um die Pflegekosten zu decken. Sorgen Sie frühzeitig vor, um das eigene Vermögen zu schützen.
Das eigene Haus ist oft nicht nur ein materieller Wert, sondern auch ein emotionaler Anker. Es gibt Wege, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass Ihre Immobilie im Pflegefall nicht verkauft werden muss.
Der wichtigste Tipp ist, nicht zu warten, bis der Pflegefall eintritt. Viele der Schutzmaßnahmen, insbesondere eine private Pflegezusatzversicherung, die Schenkung, entfalten ihre volle Wirkung erst nach einer bestimmten Frist (der Zehnjahresfrist). Beginnen Sie daher frühzeitig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und mögliche Strategien zu prüfen. Eine vorausschauende Planung gibt Ihnen die Möglichkeit, in Ruhe alle Optionen abzuwägen und die für Ihre Situation passenden Schritte einzuleiten. Suchen Sie sich hierfür unbedingt professionelle Unterstützung bei einem Fachanwalt für Erbrecht oder Sozialrecht und einem erfahrenen Finanzberater.
Auch wenn die selbstgenutzte Immobilie grundsätzlich Schonvermögen sein kann, prüft das Sozialamt die Angemessenheit der Größe und des Wertes. Eine sehr große oder luxuriöse Immobilie könnte im Einzelfall als "nicht angemessen" eingestuft werden, was den Schutzstatus gefährden könnte. Es ist ratsam, sich hierzu beraten zu lassen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. In den meisten Fällen ist ein normales Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung jedoch als angemessen anzusehen.
Solange die pflegebedürftige Person in der eigenen Immobilie wohnen bleiben kann, gilt diese in der Regel als Schonvermögen. Dies ist oft die beste Lösung, um das Haus zu behalten. Prüfen Sie daher alle Möglichkeiten, um ein Verbleiben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen:
Durch die Nutzung dieser Optionen kann die Notwendigkeit eines Umzugs ins Pflegeheim hinausgezögert oder sogar ganz vermieden werden, wodurch die Immobilie als selbstgenutztes Schonvermögen erhalten bleibt.
Neben den rechtlichen Strategien zur Vermögensübertragung ist die private Pflegezusatzversicherung ein wichtiges Instrument, um die finanzielle Lücke im Pflegefall zu schließen und somit das eigene Vermögen zu schützen.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind oft nicht ausreichend, um die tatsächlichen Kosten einer professionellen Pflege, insbesondere in einem Pflegeheim, vollständig zu decken. Der Eigenanteil, der aus eigener Tasche finanziert werden muss, kann schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden und das angesparte Vermögen aufzehren. Eine private Pflegezusatzversicherung hilft, diese Lücke zu schließen und die finanzielle Sicherheit im Pflegefall zu gewährleisten. Sie kann dazu beitragen, dass Sie Ihr Geld und Ihre Immobilie nicht für die Pflege aufbrauchen müssen.
Es gibt verschiedene Arten von privaten Pflegezusatzversicherungen:
Wichtige Kriterien beim Abschluss sind die Höhe der Leistungen, die Wartezeiten, die Gesundheitsprüfung und die Flexibilität der Tarife.
Vorteile:
Nachteile:
Nein, nicht automatisch. Wenn Ihre Immobilie selbstgenutzt ist (von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder einem Kind bewohnt wird) und eine angemessene Größe hat, gilt sie in der Regel als Schonvermögen und muss nicht verkauft werden. Auch eine private Pflegezusatzversicherung, eine frühzeitige Schenkung mit Zehnjahresfrist kann den Verkauf verhindern.
Ja, das Sozialamt kann eine Schenkung unter bestimmten Umständen zurückfordern, wenn der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung pflegebedürftig wird und Sozialhilfe benötigt. Die Rückforderung erfolgt dann anteilig für jedes Jahr, das die Zehnjahresfrist unterschreitet.
Eine vermietete Immobilie gilt in der Regel nicht als Schonvermögen, da sie nicht selbstgenutzt ist. Die Mieteinnahmen werden als Einkommen angerechnet, und der Wert der Immobilie kann zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden, wenn das sonstige Vermögen nicht ausreicht.
Schonvermögen ist der Teil Ihres Vermögens, der im Pflegefall vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist. Der Freibetrag liegt bei 10.000 € pro Person (bei Paaren 20.000 €). Dazu zählen auch angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und eine selbstgenutzte, angemessene Immobilie. In Härtefällen kann ein zusätzliches Schonvermögen bis zu 25.000 € für eine angemessene Lebensführung anerkannt werden. Die genaue Bewertung erfolgt individuell (Stand: 2025).
Kinder müssen für die Pflegekosten ihrer Eltern nur dann aufkommen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Liegt das Einkommen darunter, sind sie von der Unterhaltspflicht befreit.
Die finanzielle Absicherung im Pflegefall ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige und frühzeitige Planung erfordert. Indem Sie sich informieren und die verschiedenen Schutzstrategien prüfen, können Sie dazu beitragen, Ihr Haus und Ihr Vermögen für sich und Ihre Familie zu bewahren. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe von Anwälten und Finanzberatern in Anspruch zu nehmen, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Ein Pflegefall bedeutet nicht nur persönliche, sondern auch große finanzielle Belastungen. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten deckt, kann schnell das eigene Vermögen betroffen sein. Das Schonvermögen schützt dabei einen Teil der Rücklagen sowie die selbstgenutzte Immobilie – unter bestimmten Voraussetzungen. Frühzeitige Planung ist entscheidend: Strategien wie Schenkungen mit Wohn- oder Nießbrauchrecht, Vermögensübertragungen oder rechtliche Gestaltungen helfen, Besitz zu sichern. Ergänzend bietet eine private Pflegezusatzversicherung Schutz vor hohen Eigenanteilen. Wer rechtzeitig handelt und sich professionell beraten lässt, kann Haus und Vermögen im Pflegefall besser bewahren.
Dieser Ratgeberartikel wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt und von Fachexperten geprüft sowie überarbeitet. Eine detaillierte Beschreibung, wie wir KI im Unternehmen einsetzen, finden Sie in unseren KI-Prinzipien.
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