Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Geräte oder andere Gegenstände, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu Hause dabei helfen, möglichst selbstbestimmt leben zu können. Diese Geräte und Sachmittel sollen den Alltag der Betroffenen leichter gestalten. Dabei unterscheidet man zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln.
Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel ausgeliehen und nicht gekauft. Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen z. B.:
- Pflegebetten
- Pflegebett-Tische
- Sitzhilfen
- Hausnotrufsysteme
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind:
- Saugfähige Bettschutzeinlagen
- Fingerlinge für private Pflegeperson
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Einmallätzchen
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Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Um Pflegehilfsmittel zu beziehen und die Kosten erstattet zu bekommen, müssen Versicherte oder ihre Angehörigen einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen. Sie benötigen dafür keine ärztliche Bescheinigung.
Für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel gelten drei Voraussetzungen:
- Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
- Der Pflegebedürftige lebt zu Hause oder bei der Familie, in einer WG oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
- Der Pflegebedürftige wird (auch) von Privatpersonen also Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.
Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme
Für Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse zuständig. Technische Geräte werden von dieser leihweise zur Verfügung gestellt. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es einen maximalen monatlichen Erstattungsbetrag von 40 Euro. Die Pflegekasse übernimmt also jeden Monat bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Wer mehr Pflegehilfsmittel benötigt, der muss Kosten, die über 40 Euro liegen, selbst tragen.
Was tun bei einer Ablehnung der Kostenübernahme?
Laut Sozialgesetzbuch besteht ein gesetzlicher Anspruch für bestimmte Pflegehilfsmittel. Trotzdem kommt es manchmal leider vor, dass die Pflegekasse die Erstattung von Pflegehilfsmitteln ablehnt. Bei der Ablehnung von Pflegehilfsmitteln sollte schnellstmöglich Widerspruch eingelegt werden und eine detaillierte Begründung eingefordert werden. Notfalls sollte der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) hinzugezogen werden.
Pflegezusatzversicherung schützt vor hohen Pflegekosten
Auch wenn die Pflegekasse sich an den Kosten für Pflegehilfsmittel beteiligt, bleibt für die Pflegebedürftigen eine sehr große finanzielle Belastung bestehen. Um sich vor hohen Kosten im Pflegefall zu schützen, ist die Absicherung mit einer privaten Pflegezusatzversicherung unerlässlich. Die DFV-DeutschlandPflege verdoppelt die staatlichen Leistungen für die ambulante Pflege bis zu 100%.
FAQ
Was fällt alles unter Pflegehilfsmittel?
Sobald ein Pflegegrad vorliegt, werden Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen. Dabei unterscheidet man zwischen Verbrauchsprodukten und technischen Hilfsmitteln. Zu den Verbrauchsprodukten zählen z B. Krankenunterlagen sowie Einmalhandschuhe. Als wiederverwendbare und technische Hilfsmittel werden z. B. Pflegebetten und Lagerungshilfen bezeichnet.
Wie viel bezahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bekommen Pflegebedürftige eine Pauschale von der Pflegekasse. Die Pauschale beträgt 40 Euro monatlich. Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die über 40 Euro hinausgehen, müssen Pflegebedürftige selbst bezahlen. Technische Geräte werden von der Pflegekasse leihweise zur Verfügung gestellt.
Was gehört alles zu Pflegehilfsmitteln?
Der GKV-Spitzenverband stellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis zur Verfügung, in dem auch alle Pflegehilfsmittel aufgelistet sind, für die die Pflegekasse die Kosten übernimmt. Dieses Verzeichnis gibt Auskunft darüber, welche Verbrauchsartikel und welche technischen Hilfen von der Pflegekasse vergütet bzw. leihweise überlassen werden. Das Verzeichnis findet man online unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de.
Quellen
AOK: www.aok.de (Abruf: 01.04.2022)
Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abruf: 01.04.2022)
GKV Spitzenverband: www.hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de (Abruf: 04.04.2022)
Pflege: www.pflege.de (Abruf: 04.04.2022)
Pflegebox: www.pflegebox.de (Abruf: 04.04.2022)
Alle Angaben ohne Gewähr.