Pflegehilfsmittel© Roman Samborskyi

Pflegehilfsmittel: Das müssen Sie wissen!

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Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen – doch welche sind tatsächlich notwendig und wie funktioniert die Kostenübernahme? Erfahren Sie, welche benötigten Pflegehilfsmittel Ihnen zustehen, wie Sie diese beantragen und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pfle­ge­hilfs­mit­tel sind Ge­rä­te oder an­de­re Ge­gen­stän­de, die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und ih­ren pfle­gen­den An­ge­hö­ri­gen bei der häus­li­chen Pfle­ge da­bei hel­fen, ei­ne selbst­stän­di­ge­re Le­bens­füh­rung zu ha­ben. Die­se Ge­rä­te und Sach­mit­tel sol­len den All­tag der Be­trof­fe­nen leich­ter ge­stal­ten. Da­bei un­ter­schei­det man zwi­schen zum Ver­brauch be­stimm­ten Pfle­ge­hilfs­mit­teln und tech­ni­schen Pfle­ge­hilfs­mit­teln.


Tech­ni­sche Pfle­ge­hilfs­mit­tel wer­den in der Re­gel aus­ge­lie­hen und nicht ge­kauft. Zu den tech­ni­schen Pfle­ge­hilfs­mit­teln zäh­len z. B.:

  • Pflegebetten
  • Pflegebett-Tische
  • Sitzhilfen
  • Hausnotrufsysteme

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind:

  • Saugfähige Bettschutzeinlagen
  • Fingerlinge für private Pflegeperson
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Desinfektionsmittel für Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen
  • Einmallätzchen

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Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?

Um Pflegehilfsmittel zu erhalten und die Kosten erstattet zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:​

  • Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
  • Der Pflegebedürftige lebt zu Hause oder bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
  • Der Pflegebedürftige wird (auch) von Privatpersonen also Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.

Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme

Die Pfle­ge­kasse über­nimmt die Kos­ten für Pfle­ge­hilfs­mit­tel in un­ter­schied­li­chem Um­fang, ab­hän­gig von der Art des Hilfs­mit­tels. Tech­ni­sche Pfle­ge­hilfs­mit­tel wie Pfle­ge­bet­ten oder Haus­not­ruf­syste­me wer­den in der Re­gel leih­wei­se zur Ver­fü­gung ge­stellt. Falls ei­ne Neu­an­schaf­fung er­for­der­lich ist, muss der Pfle­ge­be­dürf­ti­ge ei­ne Zu­zah­lung von 10 Pro­zent der Kos­ten, je­doch ma­xi­mal 25 Eu­ro, leis­ten. Zum Ver­brauch be­stimm­te Pfle­ge­hilfs­mit­tel, dar­un­ter Ein­mal­hand­schu­he oder Des­in­fek­tions­mit­tel, wer­den ab dem 1. Ja­nu­ar 2025 mit ei­ner mo­nat­li­chen Pau­schale von bis zu 42 Eu­ro von der Pfle­ge­kasse be­zu­schusst. Soll­te der tat­säch­li­che Be­darf die­sen Be­trag über­stei­gen, müs­sen die Mehr­kos­ten selbst ge­tra­gen wer­den.

Wie be­an­tragt man Pfle­ge­hilfs­mit­tel?

Für den Er­halt von Pfle­ge­hilfs­mit­teln ist kei­ne ärzt­li­che Ver­ord­nung not­wen­dig. Der An­trag kann di­rekt bei der Pfle­ge­kasse ge­stellt wer­den. Vie­le Pfle­ge­kassen ar­bei­ten mit Ver­trags­part­nern wie Sa­ni­täts­häu­sern oder Apo­the­ken zu­sam­men, über die die Ver­sor­gung er­folgt.

Wich­ti­ge Hin­wei­se zur Be­stel­lung von Pfle­ge­hilfs­mit­teln

In der Ver­gan­gen­heit gab es Fäl­le un­er­wünsch­ter Kon­takt­auf­nah­men durch An­bie­ter von Pfle­ge­hilfs­mit­teln. Seit dem 1. Ju­li 2024 gel­ten da­her neue Re­ge­lun­gen:​

  • Die In­itia­tive zur Kon­takt­auf­nah­me muss vom Ver­si­cher­ten aus­ge­hen. Un­auf­ge­for­der­te An­ru­fe oder Be­su­che sind un­zu­läss­ig.​
  • Ei­ne qua­li­fi­zier­te Be­ra­tung durch ge­schul­te Fach­kräf­te ist vor der Be­an­tra­gung von Pfle­ge­hilfs­mit­teln er­for­der­lich.​
  • In­di­vi­du­el­le Zu­sam­men­stel­lun­gen der Pfle­ge­hilfs­mit­tel ent­spre­chend des per­sön­li­chen Be­darfs sind si­cher­zu­stel­len; vor­ge­fer­tig­te Bo­xen oh­ne Be­rück­sich­ti­gung des in­di­vi­du­el­len Be­darfs sind nicht zu­läss­ig.

Was tun bei ei­ner Ab­leh­nung der Kos­ten­über­nah­me?

Laut So­zi­al­ge­setz­buch be­steht ein ge­setz­li­cher An­spruch für be­stimm­te Pfle­ge­hilfs­mit­tel. Trotz­dem kommt es manch­mal lei­der vor, dass die Pfle­ge­kasse die Er­stat­tung von Pfle­ge­hilfs­mit­teln ab­leh­nt. Bei der Ab­leh­nung von Pfle­ge­hilfs­mit­teln soll­te schnellst­mög­lich Wi­der­spruch ein­ge­legt wer­den und ei­ne de­tail­lier­te Be­grün­dung ein­ge­for­dert wer­den. Not­falls soll­te der Me­di­zi­ni­sche Dienst der Kran­ken­kasse (MDK) hin­zu­ge­zo­gen wer­den.

Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung schützt vor ho­hen Pfle­ge­kos­ten

Auch wenn die Pfle­ge­kasse sich an den Kos­ten für Pfle­ge­hilfs­mit­tel be­tei­ligt, bleibt für die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen ei­ne sehr gro­ße fi­nan­ziel­le Be­las­tung be­ste­hen. Um sich vor ho­hen Kos­ten im Pfle­ge­fall zu schüt­zen, ist die Ab­si­che­rung mit ei­ner pri­va­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung un­er­läss­lich. Die DFV-Deutsch­land­Pfle­ge leis­tet bei Pfle­ge zu Hau­se und Pfle­ge im Heim bis zu 3750 Eu­ro.

FAQ

Was fällt alles unter Pflegehilfsmittel?

So­bald ein Pfle­ge­grad vor­liegt, wer­den Pfle­ge­hilfs­mit­tel von der Pfle­ge­kasse über­nom­men. Da­bei un­ter­schei­det man zwi­schen Ver­brauchs­pro­duk­ten und tech­ni­schen Hilfs­mit­teln. Zu den Ver­brauchs­pro­duk­ten zäh­len z. B. Kran­ken­un­ter­la­gen so­wie Ein­mal­hand­schu­he. Als wie­der­ver­wend­ba­re und tech­ni­sche Hilfs­mit­tel wer­den z. B. Pfle­ge­bet­ten und La­ge­rungs­hil­fen be­zeich­net. Ei­ne de­tail­lier­te Über­sicht bie­tet das Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis des GKV-Spit­zen­ver­ban­des.

Wie viel bezahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel?

Für den Ver­brauch be­stimm­ter Pfle­ge­hilfs­mit­tel be­kom­men Pfle­ge­be­dürf­ti­ge ei­ne Pau­schale von der Pfle­ge­kasse. Die Pau­schale be­trägt seit 01. Ja­nu­ar 2025 42 Eu­ro mo­nat­lich. Kos­ten für zum Ver­brauch be­stimm­te Pfle­ge­hilfs­mit­tel, die über 42 Eu­ro hin­aus­ge­hen, müs­sen Pfle­ge­be­dürf­ti­ge selbst be­zah­len. Tech­ni­sche Ge­rä­te wer­den von der Pfle­ge­kasse leih­wei­se zur Ver­fü­gung ge­stellt, wo­bei ei­ne Zu­zah­lung von 10 Pro­zent, ma­xi­mal je­doch 25 Eu­ro, an­fällt.

Was gehört alles zu Pflegehilfsmitteln?

Der GKV-Spit­zen­ver­band stellt ein sys­te­ma­tisch struk­tu­rier­tes Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis zur Ver­fü­gung, in dem auch al­le Pfle­ge­hilfs­mit­tel auf­ge­lis­tet sind, für die die Pfle­ge­kasse die Kos­ten über­nimmt. Die­ses Ver­zeich­nis gibt Aus­kunft dar­über, wel­che Ver­brauchs­ar­ti­kel und wel­che tech­ni­schen Hil­fen von der Pfle­ge­kasse ver­gü­tet bzw. leih­wei­se über­las­sen wer­den. Das Ver­zeich­nis fin­det man on­line un­ter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de.

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Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr.

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