Plötzlicher Pflegefall - Anlaufstellen zur Erstberatung
Damit Sie in dieser Situation nicht alleine sind, gibt es eine große Anzahl an Anlaufstellen, die Sie bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit beraten und in der neuen Lebenssituation unterstützen.
- Hausarzt oder behandelnde Klinik
- Gesetzliche oder private Krankenkasse / Pflegekasse
- Pflegestützpunkte
- Seniorenberatung, kommunale Beratungsstellen und Sozialstationen
- Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
- Sozialamt
- Selbsthilfegruppen
Welche Schritte sind bei Eintritt eines Pflegefalles zu beachten?
1. Den Pflegebedarf erfassen
Seit Januar 2017 gibt es im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) fünf Pflegegrade, statt bisher nur drei Pflegestufen. Die neuen Pflegegrade 1 bis 5 ersetzen die bisher vorhandenen Pflegestufen 1 bis 3 sowie die Pflegestufe 0. Wie erfasse ich aber, welcher Pflegegrad für meinen Angehöriger den Pflegebedarf adäquat erfasst?
Pflegegrad 1:Unter Angehörigen des Pflegegrad 1 fasst der Gesetzgeber die noch weitgehend selbstständigen geringfügig Pflegebedürftigen zusammen.
Pflegegrad 2: Hierunter fallen pflegebedürftige Angehörige, die in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind.
Pflegegrad 3: Für Pflegegrad 3 muss eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen.
Pflegegrad 4: Um unter den Pflegegrad 4 zu fallen, müssen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen.
Pflegegrad 5: Für den höchsten Pflegegrad müssen die Betroffenen unter schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit leiden und einen sehr hohen Pflegebedarf haben.
2. Welche Form der Pflege ist für meinen Angehörigen die richtige?
Nachdem der Pflegebedarf des zu pflegenden Angehörigen erfasst wurde, stellt sich für die meisten Menschen die schwierige Frage, wie diese Pflege aussehen soll? Kann Ihr Angehöriger zu Hause gepflegt oder in ambulanter Pflege versorgt werden oder ist ein Pflegeheim oder eine ähnliche stationäre Pflegeform eine sinnvolle Option? Sind Sie notfalls bereit zu akzeptieren, dass sich Ihr Lebensstil ändern wird? Fühlen Sie sich in der Lage, die mentalen Herausforderungen zu meistern, welche die Pflege betroffener Angehöriger zu Hause von Ihnen abverlangt? Seien Sie ehrlich zu sich selbst und ziehen Sie daher auch die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Betracht.
Vorteile der Häuslichen Pflege:
- Der Pflegebedürftige wird nicht seiner gewohnten Umgebung entrissen.
- Meistens sind die Kosten etwas geringer als in der stationären Pflege.
- Die Pflege kann höchstindividuell angepasst werden.
- Der Pflegebedürftige hat mehr Raum zur Verfügung.
Nachteile der häuslichen Pflege:
- Die Angehörigen müssen unter Umständen ihren Beruf aufgeben oder reduzieren.
- Die Spontanität der Angehörigen geht verloren.
- Es kann zu einer großen emotionalen Belastung kommen.
- Unter Umständen sind Umbauten erforderlich.
Vorteile der stationären Pflege:
- Bestes medizinisches Umfeld.
- Barrierefreier Alltag entsprechend der Pflegebedürftigkeit.
- Angehörige können in ihren Berufen bleiben.
- Der Pflegebedürftiger ist in ein soziales Umfeld integriert.
Nachteile der stationären Pflege:
- Hohe Kosten (bis zu 3.000 EURO/monatlich).
- Weniger Kontakt zur Familie.
- Nur ein einziges Zimmer als Rückzugsort.
- Keine gewohnte Umgebung.
Weitere Formen der Pflege: Ambulante Pflege durch Pflegedienste; Häusliche Betreuung durch Pflegeperson; Betreutes Wohnen; Gemeinschaftliches Wohnen in sogenannten Senioren-WGs; Pflegewohngruppen; Altenheime; Seniorenresidenzen
3. Beantragung des Pflegegrads
Nachdem Sie sich für eine Form der Pflege entschieden haben, gilt es schnellstmöglich für Ihren Angehörigen einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse zu stellen. Anschließend wird ein Gutachter die Situation des pflegebedürftigen Angehörigen vor Ort begutachten. Die Bewertung der Pflegebedürftigkeit erfolgt seit 2017 nach dem neuen Begutachtungsassesment (NBA). Im Anschluss wird das Gutachten an die Pflegekasse weitergeleitet, die wiederum über die Genehmigung oder Ablehnung des Pflegegrads entscheidet. Die Kosten, die bis zur Genehmigung des Antrags angefallen sind, können rückwirkend ab Antragsstellung erstattet werden.
4. Häusliche oder stationäre Pflege - Aufgaben verteilen
Werden Sie sich innerhalb der Angehörigen und Freunde des zu Pflegenden darüber einig, wer Aufgaben wie Arztbesuche, Behördengänge oder die tägliche Versorgung übernehmen kann. Am besten verteilen Sie die Aufgaben auf mehreren Schultern.
5. Gesetzliche Vertretungen für Pflegebedürftigen regeln
Wenn ihr pflegebedürftiger Angehöriger wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, müssen Sie sich als gesetzlicher Vertreter unter Umständen schwierigen Fragen stellen. Klären Sie rechtliche Voraussetzungen daher am Besten schon im Voraus, spätestens aber nach Eintritt einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit – zum Beispiel durch Vorsorgevollmachten, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung.
6. Finanzierung der Pflege – Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Eines der schwierigsten Themen ist sicherlich die Finanzierung der Pflege. Je nach genehmigtem Pflegegrad stehen Ihnen bei gesetzlichen Krankenversicherungen zunächst Pflegegeld und Pflegesachleistungen der Krankenkasse zu. Darüber hinaus können auf Antrag auch Hilfsmittel für die Pflege übernommen werden. Werden die eigenen Eltern zum Pflegefall, ist für die Angehörigen allerdings zu beachten, dass Sie bis zu einer bestimmten Höhe gesetzlich für die Kosten mitverantwortlich sind. Reicht das Vermögen der pflegebedürftigen Eltern nicht aus, um für die Pflegekosten aufzukommen, sind die Kinder im Rahmen des Elternunterhaltes unterhaltspflichtig.
7. Leistungen der Pflegezusatzversicherung
Damit bei Eintreten eines Pflegefalles die Eltern nicht zur finanziellen Bürde ihrer Kinder werden, rentiert sich daher oftmals eine Pflegezusatzversicherung, um eine Versorgungslücke zwischen tatsächlichen Pflegekosten und dem gesetzlich zugesicherten Pflegegeld zu vermeiden. Die Pflegezusatzversicherung mindert die finanziellen Einschnitte der Angehörigen ab und sorgt so dafür, dass sich die Familie darauf konzentrieren kann, was jetzt am meisten notwendig wird: die Zuwendung zum Pflegebedürftigen, komplett ohne Ablenkung.
Übersicht der Leistungen einer Pflegezusatzversicherung:
- Bis zu 3.750 EURO für die Pflege zu Hause und Pflege im Heim
- Beitragsbefreiung im Pflegefall (ab Pflegegrad 3)
Quellen
- Caritas: www.caritas.de (Abruf: 16.01.2018)
- Malteser: www.malteser.de (Abruf: 16.01.2018)
- Pflege: www.pflege.de (Abruf: 16.01.2018)
Alle Angaben ohne Gewähr.