Was ist die Verhinderungspflege?
Wenn sich Angehörige rund um die Uhr um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern, sind Pausen unabdingbar und wichtig, um abschalten und auch einmal an sich selbst denken zu können. Für diesen Fall gibt es die Verhinderungspflege, die dann greift, wenn Angehörige, die einen Pflegebedürftigen zu Hause betreuen, eine Vertretung brauchen.
Diese Leistungen müssen auch nicht im Voraus von der Krankenkasse genehmigt werden, sondern können im Nachgang mit den erforderlichen Quittungen und Belegen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Der jährliche Kostenrahmen für die Verhinderungspflege ist dabei auf 1.612 EURO pro Jahr begrenzt.
Welche Pflegegrade sind von der Verhinderungspflege erfasst?
Die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist bereits ab Pflegegrad 2 bis 5 möglich. Ist Ihr pflegebedürftiger Angehöriger ohne einen anerkannten Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 eingestuft, erhält er keine Verhinderungspflege. Daher ist es wichtig eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, welche bereits ab Pflegegrad 1 Leistung auszahlt.
Inanspruchnahme der Auszeit durch Pflegepersonen
Als Pflegeperson, die einen Angehörigen mindestens sechs Monate in seiner Wohnung versorgt und betreut hat, können Sie bis zu sechs Wochen im Jahr Leistungen der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 EURO nutzen. Diese können Sie flexibel einsetzen: zum Beispiel für stundenweise Auszeiten über das Jahr verteilt oder für Urlaube über mehrere Tage bzw. Wochen.
Welche Leistungen zählen zur Verhinderungspflege?
Bei der Verhinderungspflege übernehmen Ersatzpflegepersonen (Angehörige oder Mitarbeiter von Pflegediensten) die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Eine Erbringung von Pflegeleistungen über die Pflegebedürftigkeit des genehmigten Pflegegrades hinaus kann nicht im Rahmen der Verhinderungspflege erstattet werden.
Verhinderungspflege und Pflegegeld
Sollten Sie als Pflegeperson verhindert sein und die Verhinderungspflege muss in Anspruch genommen werden, müssen Sie keine Sorge haben, dass das Pflegegeld gekürzt wird. Der Pflegebedürftige erhält das Pflegegeld trotzdem über die vollen sechs Wochen. Es erfolgt keine Verrechnung mit dem Erstattungsbetrag für die Verhinderungspflege.
Ist die Verhinderungspflege in einer stationären Einrichtung möglich?
Leistungen der Kurzzeitpflege und Leistungen der Verhinderungspflege sind miteinander kombinierbar. Das bedeutet, dass ihr pflegebedürftiger Angehöriger auch für eine kurze Zeit in einer stationären Einrichtung untergebracht werden kann, ohne dass es zu einer Kürzung des Pflegegeldes bei Verhinderungspflege kommt. Der Pflegebedürftige muss jedoch Unterkunft, Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten der Einrichtung tragen. Diese Kosten muss er oder sie mit der eigenen Rente bezahlen. Diese reicht jedoch meistens nicht aus, um die Kosten zu tragen, da diese sehr hoch sind. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung, welche auch stationäre Leistungen abdeckt.
Was ist die Kurzzeitpflege?
Hin und wieder gibt es Situationen, in denen der Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden kann. Hier greift die Kurzzeitpflege und übernimmt für eine Höchstdauer von 56 Tagen pro Kalenderjahr die Kosten der stationären Unterbringung Ihres Angehörigen.
Kosten und Kostenübernahme der Kurzzeitpflege
Für die Kurzzeitpflege übernehmen die Pflegekassen – ähnlich wie bei der Verhinderungspflege – einen Pauschalbetrag von 1.612 EURO pro Jahr. Dieser Betrag wird unabhängig vom Pflegegrad gezahlt. Die Pflegekassen kommen dabei jedoch nur für den Pflegeanteil auf – die restlichen Kosten müssen die Pflegebedürftigen selbst bezahlen. Darüber hinaus kann das Pflegegeld bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausgezahlt werden.
Unterschiede und Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Im Gegensatz zur Verhinderungspflege kann die Kurzzeitpflege nur in einer entsprechenden stationären Pflegeeinrichtung durchgeführt werden. Haben Sie nicht Ihr komplettes Kontingent für die Verhinderungspflege aufgebraucht, können Sie die Kurzzeitpflege durch Umlagerung auf bis zu acht Wochen ausweiten.
Welche Pflegegrade haben Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Seit Januar 2017 haben Personen ab Pflegegrad 2 bis 5 Anspruch auf die Kurzzeitpflege. Sie dient dabei der Überbrückung von Krisensituationen und der Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad?
Die Kurzzeitpflege greift auch für Menschen, die durch einen Unfall oder eine Krankheit sehr plötzlich pflegebedürftig geworden sind und Kurzzeitpflege benötigen.
Im Gegensatz zu Personen, die in einen der Pflegegrade eingestuft sind, kann die Kurzzeitpflege bei Menschen ohne Pflegegrad allerdings nur zur Überbrückung von Engpässen gewährt werden und dient nicht zur Entlastung von Angehörigen. Eine zügige Beantragung eines Pflegegrades ist daher empfehlenswert. Das Antragsdatum ist dabei auch für die rückwirkende Erstattung von Aufwendungen maßgeblich.
Beantragung von Kurzzeitpflege
Sofern der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat, können Sie als Vertretungsberechtigter den Antrag bei Ihrer Pflege- oder Krankenkasse einreichen. Personen ohne Pflegegrad müssen sich mit dem Antrag an ihre Krankenkasse wenden.
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Quellen
- Pflege durch Angehörige: www.pflege-durch-angehoerige.de (Abruf: 19.01.2018)
- Pflege: www.pflege.de (Abruf: 19.01.2018)
- Wohnen im Alter: www.wohnen-im-alter.de (Abruf: 19.01.2018)
Alle Angaben ohne Gewähr.