Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht: Definition, Vor- und Nachteile

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Wie können Sie sicher­stellen, dass Ihre Wünsche auch dann res­pek­tiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr ent­schei­den können? Mit einer Vor­sorge­voll­macht be­stimmen Sie, wer im Ernst­fall für Sie handelt – ob bei me­di­zi­nischen, fi­nan­zi­ellen oder recht­lichen An­ge­legen­heiten. Hier er­fahren Sie, was eine Vor­sorge­voll­macht ist, welche Vor­teile sie bietet und wie Sie sie einfach und recht­sicher er­stellen können.

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Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vor­sorge­voll­macht ist ein Do­ku­ment, mit dem Sie eine oder mehrere Ver­trau­ens­per­sonen be­stimmen, die in Ihrem Namen handeln dürfen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ent­schei­dungen zu treffen. Diese Per­sonen können dann sowohl in recht­lichen als auch in fi­nan­zi­ellen und ge­sund­heit­lichen An­ge­legen­heiten tätig werden. Das Ziel ist, Ihre Wünsche und In­ter­essen auch dann sicher­zustellen, wenn Sie durch Krank­heit, Unfall oder Alter in Ihrer Ent­schei­dungs­fähig­keit ein­geschränkt sind.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?

Oft gehen Menschen davon aus, dass enge Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder Eltern automatisch Entscheidungen für sie treffen können, wenn sie selbst handlungsunfähig sind. Dies ist jedoch nur eingeschränkt der Fall: Ohne eine Vorsorgevollmacht dürfen selbst Ehepartner oder Kinder nur in begrenztem Umfang handeln. Beispielsweise benötigen sie für wichtige Entscheidungen wie Kontoabwicklungen oder medizinische Eingriffe eine gerichtliche Genehmigung, die mit erheblichem Aufwand verbunden sein kann.

Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie solche Einschränkungen und sorgen vor, dass im Ernstfall schnelle und unkomplizierte Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden können. Sie schützen sich vor einer gerichtlich angeordneten Betreuung, bei der möglicherweise eine fremde Person über Ihr Leben entscheidet.

Argumente und wichtige Überlegungen:

  • Wer soll für mich entscheiden? Wählen Sie Ihre Bevollmächtigten sorgfältig aus und stellen Sie sicher, dass diese Ihre Wünsche verstehen und respektieren.
  • Sind alle Eventualitäten abgedeckt? Die Vollmacht sollte so umfassend wie möglich formuliert sein, um alle relevanten Lebensbereiche abzudecken.
  • Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe? Ohne Vollmacht könnte ein Gericht eine Betreuungsperson bestimmen, die nicht immer aus dem familiären Umfeld stammt.

Stellen Sie sich vor, Sie erleiden durch einen Unfall eine schwere Verletzung und sind vorübergehend nicht ansprechbar. Ihr Ehepartner möchte notwendige finanzielle Entscheidungen treffen oder mit Ärzten über Behandlungsoptionen sprechen, stößt jedoch ohne Vorsorgevollmacht auf rechtliche Hindernisse. Eine solche Situation könnte vermieden werden, wenn Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellt haben.

Anwendungsbeispiele: Welche Bereiche werden durch die Vorsorgevollmacht abgedeckt?

Eine Vorsorgevollmacht kann in verschiedenen Lebensbereichen Anwendung finden. Sie ermöglicht es der bevollmächtigten Person, im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen zu treffen. Typische Bereiche, die abgedeckt werden, sind:

1. Medizinische Entscheidungen:

Die bevollmächtigte Person kann über medizinische Behandlungen entscheiden, wie etwa Operationen, Medikation oder lebensverlängernde Maßnahmen. Dies ist besonders wichtig, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr ansprechbar oder entscheidungsfähig ist.

2. Finanzielle Angelegenheiten:

Dazu gehört der Zugriff auf Bankkonten, die Verwaltung von Immobilien, die Begleichung von Rechnungen oder der Abschluss von Verträgen. Ohne eine Vorsorgevollmacht können selbst engste Angehörige diese Aufgaben nur mit gerichtlicher Zustimmung übernehmen.

3. Behördliche Angelegenheiten:

Die bevollmächtigte Person kann Anträge bei Behörden stellen, Steuerangelegenheiten klären oder Korrespondenzen im Namen des Vollmachtgebers führen.

4. Wohnsituation:

Entscheidungen über einen Umzug in ein Pflegeheim oder den Verkauf einer Immobilie können durch die Vorsorgevollmacht geregelt werden.

5. Unternehmensführung:

Für Selbstständige oder Unternehmer kann die Vorsorgevollmacht auch Geschäftsentscheidungen abdecken, damit der Betrieb im Ernstfall weitergeführt werden kann.

Vorteile und Nachteile der Vorsorgevollmacht

Vor­teile:

  • Selbst­be­stim­mung: Mit einer Vor­sorge­voll­macht be­halten Sie die Kon­trolle über die Aus­wahl der Person, die Sie im Ernst­fall ver­tritt.
  • Ge­richt­liche Be­treu­ung ver­meiden: Sie ver­hindern, dass ein Ge­richt eine fremde Be­treu­ungs­person be­stimmt, die mög­licher­weise Ihre Wünsche nicht kennt.
  • Recht­liche Ab­sicherung: Die be­voll­mächtigte Person kann ohne zeit­liche Ver­zö­ger­ungen handeln, da keine ge­richt­liche Ge­nehmigung not­wendig ist.
  • Ent­lastung der An­gehörigen: Ihre Familie wird nicht mit kom­pli­zierten recht­lichen Ver­fahren be­lastet und weiß, dass Ihre In­ter­essen ge­wahrt werden.

Nach­teile:

  • Miss­brauchs­risiko: Die be­voll­mächtigte Person könnte die Voll­macht miss­brauchen, um sich selbst zu be­reichern oder Ent­schei­dungen zu treffen, die nicht in Ihrem Sinne sind.
  • Vor­aus­setzung: Ver­trauen: Die Wirk­samkeit der Vor­sorge­voll­macht hängt davon ab, wie zu­ver­lässig und ver­antwortungs­bewusst die be­voll­mächtigte Person ist.
  • Kosten: Die Er­stellung einer recht­sicheren Vor­sorge­voll­macht kann mit Kosten für no­ta­rielle Be­glau­bigungen oder an­walt­liche Be­ratung ver­bunden sein.
  • Re­gel­mäßige Ak­tu­a­li­sierung: Da sich Lebens­um­stände ändern können, sollte die Vor­sorge­voll­macht re­gel­mäßig über­prüft und ge­gebenen­falls an&sh

Unterschiede zwischen der Vorsorgevollmacht und anderen Verfügungen

Es gibt auch andere Ver­fügungen, die in ähn­lichen Si­tua­tionen zur An­wen­dung kommen können. Ins­be­sondere die Be­treu­ungs­ver­fügung und die Pa­tienten­ver­fügung sind hier re­levant. Wir haben hier die Unter­schiede zwischen den Ver­fügungen für Sie zu­sammen­ge­fasst:

1. Vor­sorge­voll­macht

  • Funktion: Mit einer Vor­sorge­voll­macht be­voll­mächtigen Sie eine oder mehrere Ver­trau­ens­per­sonen, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr ent­schei­dungs­fähig sind.
  • An­wen­dungs­bereiche: Umfasst fi­nan­zielle An­ge­legen­heiten, me­di­zi­nische Ent­schei­dungen, Woh­nungs­an­ge­legen­heiten und mehr.
  • Merk­male: Die be­voll­mächtigte Person kann ohne ge­richt­liche Ein­mischung handeln und Ent­schei­dungen flexibel in Ihrem Sinne treffen.
  • Vor­teil: Sie be­stimmen selbst, wer Sie ver­tritt, und ver­meiden eine ge­richt­liche Be­treu­ung.

2. Be­treu­ungs­ver­fügung

  • Funktion: In einer Be­treu­ungs­ver­fügung legen Sie fest, wen das Ge­richt als Ihren Be­treuer be­stellen soll, falls eine ge­setz­liche Be­treu­ung not­wendig wird.
  • An­wen­dungs­bereiche: Gilt, wenn keine Vor­sorge­voll­macht existiert oder diese nicht aus­reicht.
  • Merk­male: Das Be­treu­ungs­gericht prüft Ihre Vor­schläge und be­müht sich, diese um­zusetzen, ist jedoch nicht zwingend daran ge­bunden.
  • Vor­teil: Sie haben Ein­fluss auf die Aus­wahl des Be­treuers und können so sicher­stellen, dass Ihre Wünsche be­rück­sichtigt werden, falls eine ge­richt­liche Be­treu­ung un­ver­meidbar ist.

3. Pa­tienten­ver­fügung

  • Funktion: Eine Pa­tienten­ver­fügung legt Ihre me­di­zi­nischen Be­handlungs­wünsche im Voraus fest. Sie richtet sich direkt an Ärzte und me­di­zi­nisches Personal.
  • An­wen­dungs­bereiche: Regelt me­di­zi­nische Maß­nahmen wie le­bens­ver­län­gernde Maß­nahmen, Schmerz­therapie oder künst­liche Er­nährung.
  • Merk­male: Ärzte sind recht­lich ver­pflichtet, die in der Pa­tienten­ver­fügung fest­gelegten Wünsche zu be­rück­sichtigen.
  • Vor­teil: Sie können im Voraus be­stimmen, welche Be­handlungen Sie wünschen oder ab­lehnen, un­abhängig von einer be­voll­mächtigten Person.
Ver­fügungFunktionMerk­maleWann sinnvoll?
Vor­sorge­voll­machtBe­voll­mächtigt eine Person zur Ver­tre­tung in ver­schiedenen Be­reichen.Flexibel, ver­meidet ge­richt­liche Be­treu­ung.Wenn Sie sicher­stellen möchten, dass eine Ver­trauens­person um­fassend handelt.
Be­treu­ungs­ver­fügungBe­stimmt eine Person, die das Ge­richt als Be­treuer ein­setzen soll.Ge­richt ent­scheidet über die Be­stellung eines Be­treuers.Wenn Sie für den Fall einer Be­treu­ung Ein­fluss auf die Aus­wahl der Person nehmen möchten.
Pa­tienten­ver­fügungRegelt me­di­zi­nische Be­handlungs­wünsche im Voraus.Konkrete An­weisungen für Ärzte, un­abhängig von einer be­voll­mächtigten Person.Wenn Sie sicher­stellen möchten, dass Ihre me­di­zi­nischen Wünsche re­spektiert werden.

Kombination der Ver­fügungen

Für eine um­fassende Ab­sicherung ist es sinnvoll, alle drei Ver­fügungen zu kombinieren:

1. Vor­sorge­voll­macht: Damit eine Ver­trauens­person Ihre In­ter­essen in ver­schiedenen Be­reichen ver­treten kann.

2. Pa­tienten­ver­fügung: Um sicher­zustellen, dass Ihre me­di­zi­nischen Wünsche ein­deutig ge­regelt sind.

3. Be­treu­ungs­ver­fügung: Falls eine ge­richt­liche Be­treu­ung un­ver­meidlich wird, können Sie die Aus­wahl des Be­treuers be­ein­flussen.

Wichtig: Ohne eine Vor­sorge­voll­macht kann es trotz Pa­tienten­ver­fügung zu Schwie­rigkeiten kommen, da niemand be­rechtigt ist, Ihre Rechte gegen­über Ärzten oder Ein­richtungen durch­zu­setzen.

Erstellung einer Vorsorgevollmacht

Eine Vor­sorge­voll­macht zu er­stellen, ist ein ent­schei­dender Schritt, um im Ernst­fall ab­ge­sichert zu sein und Ihre Wünsche zu schützen. Damit sie rechts­wirksam ist und optimal ein­gesetzt werden kann, sollten Sie die fol­genden Punkte be­achten:

1. Klärung des Be­darfs:

Über­legen Sie, welche Le­bens­bereiche durch die Vor­sorge­voll­macht ab­ge­deckt werden sollen (z. B. Fi­nanzen, Ge­sund­heit, Wohn­si­tu­ation).

2. Aus­wahl der Be­voll­mächtigten:

Wählen Sie eine oder mehrere Per­sonen, denen Sie ver­trauen. Sprechen Sie vorher mit den po­ten­ziellen Be­voll­mächtigten, um sicher­zustellen, dass sie die Ver­ant­wortung über­nehmen möchten.

3. Er­stellung der Voll­macht:

Nutzen Sie Vor­drucke oder er­stellen Sie ein in­di­vi­duelles Do­ku­ment. Stellen Sie sicher, dass die For­mu­lie­rungen klar und präzise sind.

4. Optional:

Be­ratung einholen: Lassen Sie sich von einem Anwalt, Notar oder einer Ver­brau­cher­zen­trale be­raten, um sicher­zustellen, dass die Voll­macht alle recht­lichen An­for­de­rungen erfüllt.

5. Unter­schrift und ggf. Be­glau­bi­gung:

Unter­zeichnen Sie die Vor­sorge­voll­macht. Eine no­ta­rielle Be­glau­bi­gung ist nicht zwingend er­forder­lich, wird jedoch emp­fohlen, ins­be­sondere wenn Im­mo­bi­lien­an­ge­legen­heiten ge­regelt werden.

6. Hinter­legung und Ver­füg­bar­keit sicher­stellen:

Hinter­legen Sie die Voll­macht an einem sicheren Ort und in­for­mieren Sie Ihre Be­voll­mächtigten darüber. Alter­nativ können Sie sie im zen­tralen Vor­sorge­register ein­tragen lassen (siehe unten).

Kosten einer Vor­sorge­voll­macht

  • Kostenlose Er­stellung: Die Er­stellung einer Vor­sorge­voll­macht kann kostenlos sein, wenn Sie Online-Vor­lagen oder Vor­drucke nutzen. Viele Ver­brau­cher­zen­tralen bieten bei­spiels­weise um­fassende Er­klä­rungen und kosten­freie Vor­lagen an.
  • Kosten für Be­ratung: Sollten Sie recht­liche oder no­ta­rielle Be­ratung in An­spruch nehmen, fallen Ge­bühren an. Diese va­riieren je nach An­bieter, liegen aber bei einer ein­fachen Be­ratung meist zwischen 50 und 150 Euro.
  • No­tar­kosten: Falls eine no­ta­rielle Be­glau­bi­gung er­forder­lich ist (z. B. für Im­mo­bi­lien­an­ge­legen­heiten), richten sich die Kosten nach dem Wert des Ver­mögens und können mehrere Hundert Euro be­tragen.

Vor­drucke und kosten­lose Online-For­mulare

Es gibt zahl­reiche Por­tale, die Ihnen bei der Er­stellung einer Vor­sorge­voll­macht helfen:

  • Ver­brau­cher­zen­trale: Hier finden Sie kosten­lose Vor­lagen und An­lei­tungen zur Er­stellung einer Vor­sorge­voll­macht. Die Ver­brau­cher­zen­trale bietet außerdem um­fassende In­for­ma­tionen zu recht­lichen Fragen.
  • Online-For­mulare: Kosten­lose Muster­formulare und er­klärende Texte sind auf Web­seiten wie dem Bundes­minis­terium der Justiz oder den In­ternet­seiten von Ver­brau­cher­zen­tralen ver­fügbar. Diese können einfach her­unter­geladen und aus­ge­füllt werden.

Ist eine Vor­sorge­voll­macht ohne Notar gültig?

Ja, eine Vor­sorge­voll­macht ist auch ohne Notar gültig, solange sie schriftlich er­stellt und eigen­händig unter­schrieben wurde. Für spe­zielle An­ge­legen­heiten wie Grund­stücks­ge­schäfte oder Dar­lehens­ver­träge ist jedoch eine no­ta­rielle Be­glau­bi­gung er­forder­lich. Eine no­ta­rielle Be­glau­bi­gung bietet zudem eine höhere Rechts­sicherheit und wird oft emp­fohlen, wenn größere Ver­mögens­werte be­troffen sind.

Hinter­legen der Voll­macht im Online-Register

Um sicher­zustellen, dass Ihre Vor­sorge­voll­macht im Ernst­fall ge­funden wird, können Sie sie im Zen­tralen Vor­sorge­register (ZVR) der Bundes­notar­kammer ein­tragen lassen.

  • Kosten: Die Ein­tragung ist kosten­pflichtig; die Ge­bühren be­tragen derzeit ca. 13 bis 18 Euro.
  • Vor­teile: Die Re­gistrierung im ZVR bietet Sicher­heit, dass Ihre Vor­sorge­voll­macht im Ernst­fall schnell auf­findbar ist.
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Nutzung der Vorsorgevollmacht

Die Vor­sorge­voll­macht ist ein es­sen­zielles In­stru­ment, das nur in be­stimmten Si­tua­tionen und unter de­fi­nierten Be­din­gungen zum Ein­satz kommt. Hier er­fahren Sie, wann eine Vor­sorge­voll­macht sinnvoll ist, wie sie ak­tua­li­siert und ver­waltet wird und wo sie am besten auf­bewahrt werden sollte.

Wann ist eine Vor­sorge­voll­macht sinnvoll?

Eine Vor­sorge­voll­macht tritt in Kraft, wenn der Voll­macht­geber selbst nicht mehr in der Lage ist, Ent­schei­dungen zu treffen. Dies kann bei fol­genden Si­tua­tionen der Fall sein:

  • Akute Er­kran­kungen: Zum Bei­spiel bei einem Schlag­anfall, einer schweren Ver­letzung oder anderen ge­sund­heit­lichen Ein­schränkungen, die die Ent­schei­dungs­fähig­keit be­ein­träch­tigen.
  • Demenz oder alters­be­dingte Ein­schränkungen: Mit fort­schrei­tender Er­kran­kung kann es er­forder­lich sein, dass eine be­voll­mächtigte Person die Ver­ant­wortung über­nimmt.
  • Unfälle: Auch kurz­fristige Hand­lungs­unfähig­keit, z. B. durch einen Unfall, macht den Ein­satz der Vor­sorge­voll­macht sinnvoll.

Aktualisierung und Verwaltung der Vollmacht

Eine Vor­sorge­voll­macht ist kein ein­maliger Prozess. Um ihre Gültig­keit und Ak­tua­lität sicher­zustellen, sollten Sie sie re­gel­mäßig über­prüfen und bei Be­darf ak­tua­li­sieren:

  • Re­gel­mäßige Über­prüfung: Min­destens alle zwei bis drei Jahre sollte die Vor­sorge­voll­macht über­prüft werden, um sicher­zustellen, dass sie noch Ihren ak­tuellen Le­bens­um­ständen und Wünschen ent­spricht.
  • An­passung bei Ver­änderungen: Wichtige Le­bens­ereig­nisse wie eine Heirat, Scheidung, Ge­burt eines Kindes oder Än­derungen im Ver­mögen können eine An­passung not­wendig machen.
  • Wi­derruf: Sie können eine Vor­sorge­voll­macht je­derzeit wi­derrufen, indem Sie das Do­ku­ment schriftlich zu­rück­ziehen und die Be­voll­mächtigten darüber in­for­mieren.

Wo soll ich die Vor­sorge­voll­macht am besten auf­bewahren?

Eine Vor­sorge­voll­macht muss im Ernst­fall schnell ver­fügbar sein. Daher ist die richtige Auf­be­wahrung ent­scheidend:

1. Sicher und zu­gänglich:

Be­wahren Sie die Voll­macht an einem Ort auf, der sicher, aber leicht zu­gänglich ist – z. B. in einem Ordner mit wichtigen Do­ku­menten zu Hause.

2. Kopie bei der be­voll­mächtigten Person:

Geben Sie den Be­voll­mächtigten eine Kopie der Voll­macht oder teilen Sie ihnen mit, wo das Ori­ginal auf­be­wahrt wird.

3. Hinter­legung im Zen­tralen Vor­sorge­register (ZVR):

Um sicher­zustellen, dass Ihre Voll­macht im Not­fall ge­funden wird, können Sie sie im Zen­tralen Vor­sorge­register der Bundes­notar­kammer re­gis­trieren lassen. Ge­richte und Be­hörden können dort schnell prüfen, ob eine Voll­macht existiert.

4. Alter­native Auf­be­wahrungs­orte:

  • Beim Notar, falls die Voll­macht dort be­glau­bigt wurde.
  • In einem Bank­schließ­fach (mit Zu­griffs­regelung).
  • Bei der Ver­brau­cher­zen­trale, wenn eine Be­ratung dort er­folgt ist.

Risiken und häufige Missverständnisse

Die Vor­sorge­voll­macht ist ein wert­volles In­stru­ment, um im Ernst­fall wichtige Ent­schei­dungen durch eine Ver­trauens­person treffen zu lassen. Dennoch gibt es häufige Miss­ver­ständnisse und po­ten­zielle Risiken, die be­achtet werden sollten, um Pro­bleme zu ver­meiden.

Häufige Miss­ver­ständnisse über die Vor­sorge­voll­macht

1. „Ehe­partner oder Kinder dürfen auto­matisch alles regeln.“

Viele Menschen glauben, dass enge An­gehörige wie Ehe­partner oder Kinder auto­matisch be­rechtigt sind, in ihrem Namen zu handeln. Tat­sächlich ist dies ohne eine Vor­sorge­voll­macht nicht der Fall. Ohne Voll­macht ist eine ge­richt­liche Be­treu­ung not­wendig.

2. „Die Vor­sorge­voll­macht ersetzt alle anderen Ver­fügungen.“

Eine Vor­sorge­voll­macht ist kein Ersatz für eine Pa­tienten­ver­fügung. Während die Vor­sorge­voll­macht eine Person zur Ent­scheidung er­mächtigt, legt die Pa­tienten­ver­fügung spe­zi­fische me­di­zi­nische Maß­nahmen fest. Beide Do­ku­mente er­gänzen sich, er­setzen sich jedoch nicht.

3. „Ein hand­schriftliches Do­ku­ment reicht immer aus.“

Zwar ist eine eigen­händig unter­schriebene Vor­sorge­voll­macht recht­lich wirksam, aber in kom­plexen Fällen (z. B. Im­mo­bi­lien­ge­schäfte) kann eine no­ta­rielle Be­glau­bi­gung er­forder­lich sein. Ohne diese wird die Voll­macht mög­licher­weise nicht an­erkannt.

4. „Einmal er­stellt, bleibt die Vor­sorge­voll­macht immer gültig.“

Än­derungen im Leben, wie ein Zer­würfnis mit der be­voll­mächtigten Person oder neue ge­setz­liche Re­ge­lungen, können eine Über­arbeitung not­wendig machen.

Po­ten­zielle Risiken und wie man sie minimiert

1. Miss­brauch durch die be­voll­mächtigte Person:

Die Person, der die Voll­macht er­teilt wurde, könnte ihre Be­fugnisse miss­brauchen, z. B. indem sie Ver­mögens­werte unrecht­mäßig ver­wendet.

Lösung:

  • Wählen Sie die be­voll­mächtigte Person sorg­fältig aus und stellen Sie sicher, dass diese zu­verlässig und ver­antwortungs­bewusst ist.
  • Ziehen Sie in Be­tracht, mehrere Personen zu be­voll­mächtigen, die sich ge­genseitig kon­trol­lieren können.

2. Unklare oder un­voll­ständige For­mu­lie­rungen:

Eine un­präzise Vor­sorge­voll­macht kann zu Miss­ver­ständnissen führen, ins­be­sondere wenn die Voll­macht zu eng oder zu weit ge­fasst ist.

Lösung:

  • Nutzen Sie pro­fes­sio­nelle Be­ratung durch einen Anwalt oder Notar, um recht­lich ein­deutige For­mu­lie­rungen zu ge­währleisten.
  • Ver­wenden Sie ge­prüfte Vor­lagen und passen Sie diese an Ihre in­di­vi­duellen Be­dürfnisse an.

3. Fehlende Kenntnis der Voll­macht:

Wenn die Be­voll­mächtigten oder An­gehörigen nicht wissen, dass eine Vor­sorge­voll­macht existiert, oder nicht wissen, wo sie hinter­legt ist, kann dies im Not­fall zu Ver­zö­gerungen führen.

Lösung:

  • In­for­mieren Sie die be­voll­mächtigte Person über den Inhalt und den Auf­be­wahrungs­ort der Voll­macht.
  • Hinter­legen Sie die Voll­macht im Zen­tralen Vor­sorge­register.

4. Un­gewollte Ent­schei­dungen:

Eine un­überlegte oder schlecht for­mu­lierte Vor­sorge­voll­macht kann dazu führen, dass Ent­schei­dungen ge­troffen werden, die nicht Ihren Wünschen ent­sprechen.

Lösung:

  • Er­gänzen Sie die Voll­macht mit einer Pa­tienten­ver­fügung, um me­di­zi­nische Wünsche ein­deutig fest­zu­legen.
  • Be­sprechen Sie Ihre Wünsche de­tailliert mit der be­voll­mächtigten Person.

Emp­feh­lungen und Tipps für mehr Sicher­heit

1. Sorg­fältige Aus­wahl der be­voll­mächtigten Person:

Wählen Sie jemanden, dem Sie ab­solut ver­trauen und der Ihre Werte und Wünsche kennt.

2. Kom­bi­nation mit anderen Vor­sorge­do­ku­menten:

Er­gänzen Sie die Vor­sorge­voll­macht mit einer Pa­tienten­ver­fügung und einer Be­treu­ungs­ver­fügung, um alle Be­reiche ab­zu­decken.

3. Re­gel­mäßige Über­prüfung und Ak­tua­li­sierung:

Über­prüfen Sie die Vor­sorge­voll­macht re­gel­mäßig und ak­tua­li­sieren Sie sie bei Än­derungen in Ihrem Leben.

4. Pro­fes­sio­nelle Be­ratung nutzen:

Lassen Sie sich bei der Er­stellung der Vor­sorge­voll­macht von einem Anwalt, Notar oder einer Ver­brau­cher­zen­trale be­raten.

5. Hinter­legung im Vor­sorge­register:

Re­gis­trieren Sie die Voll­macht im Zen­tralen Vor­sorge­register der Bundes­notar­kammer, um sicher­zustellen, dass sie im Ernst­fall ge­funden wird.

6. Kopie bei An­gehörigen:

Geben Sie eine Kopie der Vor­sorge­voll­macht an die be­voll­mächtigte Person und hinter­legen Sie eine weitere an einem sicheren Ort, z. B. in einem Bank­schließ­fach.

Fazit Pflege

Fazit: Vorsorgevollmacht: Definition, Vor- und Nachteile

Eine Vor­sorge­voll­macht ist ein wichtiger Be­stand­teil der per­sön­lichen Ab­sicherung und hilft, die eigenen In­ter­essen und Wünsche im Ernst­fall zu wahren. Sie er­möglicht es, eine Ver­trauens­person für Ent­schei­dungen in Be­reichen wie Ge­sund­heit, Fi­nanzen und Wohn­si­tu­ation zu be­stimmen, ohne eine ge­richt­liche Be­treu­ung zu be­nötigen. Eine früh­zeitige und sorg­fältige Er­stellung sowie re­gel­mäßige Über­prüfung sorgen für recht­liche Klar­heit und ent­lasten An­gehörige. Nutzen Sie ge­prüfte Vor­lagen und pro­fes­sio­nelle Be­ratung, um Risiken zu mi­ni­mieren.

FAQ

  • Eine Vor­sorge­voll­macht gibt einer oder mehreren Ver­trau­ens­per­sonen die Be­fugnis, im Namen des Voll­macht­gebers Ent­schei­dungen zu treffen, wenn dieser selbst nicht mehr hand­lungs- oder ent­schei­dungs­fähig ist. Die Be­reiche, die durch die Voll­macht ab­ge­deckt werden können, sind:

    • Me­di­zi­nische Ent­schei­dungen: z. B. Be­hand­lungen oder Ope­ra­tionen.
    • Fi­nan­zielle An­ge­legen­heiten: z. B. Konto­ver­waltung oder Im­mo­bi­lien­ge­schäfte.
    • Be­hörd­liche An­ge­legen­heiten: z. B. Anträge und Schrift­verkehr.
    • Wohn­si­tu­ation: z. B. Ent­schei­dungen über Umzug in ein Pflege­heim.

    Die ge­nauen Be­fugnisse müssen in­di­vi­duell fest­gelegt und klar for­mu­liert werden.

  • Eine Vor­sorge­voll­macht ist grund­sätzlich un­be­fristet gültig, solange der Voll­macht­geber keine andere Re­gelung trifft. Sie endet nicht auto­ma­tisch mit dem Tod des Voll­macht­gebers. Wenn Sie wünschen, dass die Voll­macht auch nach Ihrem Tod (z. B. zur Ver­mögens­ver­waltung) weiter­wirkt, sollte dies ex­plizit in der Voll­macht fest­gelegt werden. Andern­falls kann ein Ge­richt ent­scheiden, wie die Nach­lass­an­ge­legen­heiten ge­regelt werden.

  • Ja, eine Vor­sorge­voll­macht kann je­der­zeit wi­derrufen werden, solange der Voll­macht­geber ur­teils­fähig ist. Der Wi­derruf muss schriftlich er­folgen, und alle Be­tei­ligten, ins­be­sondere die be­voll­mächtigte Person, sollten un­ver­züglich darüber in­for­miert werden.

    • Vor­sorge­voll­macht: Er­mächtigt eine Person, in ver­schiedenen Le­bens­be­reichen Ent­schei­dungen zu treffen (z. B. Fi­nanzen, Ge­sund­heit, Wohn­si­tu­ation). Sie handelt flexibel im Namen des Voll­macht­gebers.
    • Pa­tienten­ver­fügung: Legt spe­zi­fische me­di­zi­nische Wünsche im Voraus fest, z. B. ob le­bens­ver­län­gernde Maß­nahmen ge­wünscht werden. Sie richtet sich direkt an Ärzte und me­di­zi­nisches Personal.

    Beide Do­ku­mente er­gänzen sich und sollten idea­ler­weise zu­sammen er­stellt werden.

  • Kosten­lose Muster und Vor­lagen für eine Vor­sorge­voll­macht finden Sie bei:

    • Ver­brau­cher­zen­tralen: Mit de­tail­lierten An­lei­tungen zur Er­stellung.
    • Bundes­minis­terium der Justiz: Dort gibt es ge­prüfte For­mulare und Er­klärungen.
    • Ge­meinde- oder Stadt­ver­wal­tungen: Oft werden eben­falls For­mulare be­reit­gestellt.

    Be­achten Sie, dass eine in­di­vi­duelle Be­ratung durch Anwälte oder Notare zu­sätz­liche Kosten ver­ur­sachen kann.

  • Eine Vor­sorge­voll­macht sollte mög­lichst früh ab­ge­schlossen werden, solange man voll ge­schäfts- und ur­teils­fähig ist. Un­vor­her­seh­bare Er­eig­nisse wie Un­fälle oder plötz­liche Er­kran­kungen können je­der­zeit ein­treten. Daher ist die Vor­sorge­voll­macht nicht nur für ältere Menschen sinnvoll, sondern auch für junge Er­wachsene und Fa­milien.

    • Sicherer Ort: Be­wahren Sie das Ori­ginal an einem ge­schützten und zu­gänglichen Ort auf, z. B. in einem Not­fall­ordner zu Hause oder in einem Bank­schließ­fach.
    • Hinter­legung im Zen­tralen Vor­sorge­register: Lassen Sie die Voll­macht beim Zen­tralen Vor­sorge­register der Bundes­notar­kammer ein­tragen, damit sie im Ernst­fall schnell ge­funden wird.
    • Kopie an Be­voll­mächtigte: In­for­mieren Sie die be­voll­mächtigte Person über den Auf­be­wahrungs­ort und geben Sie ihr eine Kopie.
    • Hinweis im Not­fall­ordner: Ver­merken Sie in einem leicht auf­find­baren Do­ku­ment (z. B. im Not­fall­ordner), dass eine Vor­sorge­voll­macht existiert und wo sie zu finden ist.

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