Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzgebers
Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland durch das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert. Das Gesetz regelt, wer als pflegebedürftig gilt und welche Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Nach § 14 SGB XI liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn eine Person aufgrund von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Diese Beeinträchtigungen müssen durch körperliche, kognitive oder psychische Erkrankungen bzw. Behinderungen verursacht sein und länger als sechs Monate andauern.
Um den Grad (früher: Pflegestufe) der Pflegebedürftigkeit festzustellen, wird ein Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere Gutachter durchgeführt. Die Bewertung erfolgt anhand von verschiedenen Lebensbereichen und basierend auf der Begutachtung wird der Pflegegrad der betroffenen Person ermittelt. Abhängig vom Pflegegrad können Betroffene verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen, wie z. B. Pflegegeld, Sachleistungen, Kurzzeitpflege oder Hilfsmittel. Ziel ist es, sowohl die Pflege zu Hause als auch die Pflege im Heim bedarfsgerecht zu unterstützen.
Ursachen für Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit kann viele Ursachen haben, die sowohl körperliche als auch psychische oder kognitive Bereiche betreffen. Sie entsteht oft schleichend, manchmal aber auch ganz plötzlich – beispielsweise nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit. Um besser zu verstehen, warum Menschen pflegebedürftig werden, lohnt sich ein Blick auf die häufigsten Auslöser:
1. Alterungsprozesse
Mit zunehmendem Alter lassen körperliche Kräfte nach. Gelenke werden steifer, die Beweglichkeit nimmt ab, und das Risiko für chronische Erkrankungen steigt. Viele Senioren benötigen Unterstützung, um ihren Alltag zu bewältigen – sei es beim Aufstehen, Anziehen oder Einkaufen.
2. Chronische Krankheiten
Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder rheumatische Erkrankungen beeinträchtigen oft die Selbstständigkeit. Betroffene benötigen nicht nur medizinische Versorgung, sondern häufig auch Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben.
3. Demenz und andere kognitive Einschränkungen
Kognitive Beeinträchtigungen, wie sie beispielsweise bei einer Demenzerkrankung auftreten, gehören zu den häufigsten Gründen für Pflegebedürftigkeit. Menschen mit Demenz verlieren nach und nach die Fähigkeit, ihren Alltag selbstständig zu organisieren und benötigen umfassende Betreuung.
4. Psychische Erkrankungen
Auch psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder endogene Psychosen können dazu führen, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Hier sind oft spezielle Pflege- und Unterstützungsangebote gefragt.
5. Unfallfolgen und plötzliche Krankheiten
Pflegebedürftigkeit kann ebenso durch Unfälle oder plötzlich auftretende Erkrankungen wie Schlaganfälle oder schwere Infektionen ausgelöst werden. In solchen Fällen tritt die Pflegebedürftigkeit abrupt ein und verändert das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen meist grundlegend.
6. Behinderungen
Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen sind häufig auf Unterstützung angewiesen. Abhängig von der Art und Schwere der Beeinträchtigung kann der Hilfebedarf stark variieren.
Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter
Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen – auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können auf Unterstützung angewiesen sein. Krankheiten, Unfälle oder angeborene Behinderungen können in jeder Lebensphase dazu führen, dass eine Person Hilfe im Alltag benötigt.
Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche
Bei Kindern und Jugendlichen wird der Pflegebedarf stets im Vergleich zu einem gesunden, gleichaltrigen Kind bewertet. Dies berücksichtigt altersbedingte Entwicklungsstufen und stellt sicher, dass der tatsächliche Hilfebedarf erfasst wird. Häufige Ursachen für Pflegebedürftigkeit in jungen Jahren sind:
- Angeborene Behinderungen
- Chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Epilepsie
- Unfälle mit langfristigen Folgen
Pflegebedarf bei Erwachsenen in jungen Jahren
Auch jüngere Erwachsene können plötzlich pflegebedürftig werden – etwa nach einem Unfall, durch schwere Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder als Folge psychischer Beeinträchtigungen. Besonders herausfordernd ist in solchen Fällen die Vereinbarkeit von Pflegebedarf mit Ausbildung, Beruf oder Familie.
Pflegebedürftigkeit ist also nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Gerade für Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder junge Erwachsene ist es wichtig, frühzeitig Leistungen zu beantragen und die passende Unterstützung zu organisieren.
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – und in jedem Alter gibt es Wege, das Leben trotz Einschränkungen würdevoll und möglichst selbstbestimmt zu gestalten.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Wenn man selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, tauchen oft zahlreiche Fragen auf: Wer stellt fest, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt? Wie läuft die Berechnung der Pflegegrade ab? Wie läuft das Verfahren ab? Und an wen kann ich mich wenden, um Unterstützung zu erhalten? Die gute Nachricht: Niemand bleibt mit diesen Fragen allein, denn jeder hat das Recht auf umfassende Beratung und Unterstützung.
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder, bei privat Versicherten, durch MEDICPROOF. Der Prozess beginnt mit einem Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. Anschließend vereinbart der Gutachter einen Termin, um den Unterstützungsbedarf zu ermitteln. Dabei werden sechs Lebensbereiche – sogenannte Module – geprüft: von der Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis hin zur Selbstversorgung. Basierend auf den Ergebnissen wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein Pflegegrad zugewiesen.
Wie läuft die Begutachtung ab?
- Antrag stellen: Der erste Schritt ist ein Antrag bei der Pflegekasse, der schriftlich, telefonisch oder online erfolgen kann.
- Gutachtertermin: Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer Einrichtung und prüft den Unterstützungsbedarf.
- Bewertung: Die Einschätzung erfolgt nach einem Punktesystem, das den Pflegegrad bestimmt. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen.
- Bescheid der Pflegekasse: Innerhalb von 25 Arbeitstagen teilt die Pflegekasse das Ergebnis mit.
Wo bekomme ich Beratung zur Pflege?
Wer sich erstmals mit dem Thema Pflege beschäftigt, steht oft vor einem Berg an Informationen. Doch es gibt zahlreiche Stellen, die Hilfe und Orientierung bieten:
- Pflegekassen: Jede Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten individuell zu beraten. Ob telefonisch, online oder in einem persönlichen Gespräch – hier bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen.
- Pflegestützpunkte: Diese Anlaufstellen bieten vor Ort umfassende Beratung zu allen Aspekten der Pflege, von der Antragstellung bis hin zur Auswahl passender Pflegeangebote.
- Kommunale Beratungsstellen: Viele Städte und Gemeinden unterhalten spezielle Beratungsangebote, die kostenfrei genutzt werden können.
- Sozialverbände: Organisationen wie der VdK oder die Caritas unterstützen Betroffene mit Rat und Tat – oft auch bei rechtlichen oder finanziellen Fragen.
- Familienratgeber und Online-Angebote: Plattformen wie der Familienratgeber bieten umfangreiche Informationen und Verzeichnisse von Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Wie kann man einen Pflegegrad beantragen?
Einen Pflegegrad zu beantragen, mag im ersten Moment kompliziert wirken, doch die Pflegekassen und Beratungsstellen stehen Ihnen zur Seite. Mit einem klaren Ablauf und der richtigen Unterstützung kann der Antrag zügig gestellt werden. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können und was dabei zu beachten ist.
1. Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen
Der erste Schritt ist, sich an die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse zu wenden. Das kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Viele Pflegekassen bieten mittlerweile praktische Formulare auf ihrer Website an, die den Antrag erleichtern.
Tipp: Teilen Sie der Pflegekasse mit, ob der Antrag für Sie selbst oder für einen Angehörigen gestellt wird. Falls Sie als Angehöriger den Antrag einreichen, benötigen Sie eine Vollmacht.
2. Antrag auf Pflegeleistungen stellen
Sobald Sie Kontakt aufgenommen haben, erhalten Sie von der Pflegekasse ein Formular, in dem grundlegende Informationen abgefragt werden, z. B.:
- Wer ist pflegebedürftig?
- Welche Leistungen werden benötigt?
- Wie gestaltet sich der aktuelle Pflegebedarf?
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und senden Sie es zurück. Der Antrag ist die Grundlage für die nächsten Schritte.
3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten), den Pflegebedarf zu ermitteln. Ein Gutachter vereinbart einen Termin, um die pflegebedürftige Person zu begutachten – in der Regel zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung.
Vorbereitung auf den Begutachtungstermin:
- Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie festhalten, welche Unterstützung im Alltag benötigt wird.
- Sammeln Sie medizinische Unterlagen, wie Arztberichte oder Diagnosen.
- Bitten Sie Angehörige oder Pflegepersonen, beim Termin anwesend zu sein, um den Bedarf zu erläutern.
4. Der Bescheid der Pflegekasse
Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten, das an die Pflegekasse übermittelt wird. Innerhalb von 25 Arbeitstagen erhalten Sie den Bescheid mit der Einstufung in einen Pflegegrad (1 bis 5).
Wichtig: Sollte die Einstufung nicht Ihren Erwartungen entsprechen, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt unterstützen.
5. Pflegeleistungen beantragen
Sobald der Pflegegrad bewilligt wurde, können Sie Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder die Unterstützung für Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen. Auch hier hilft die Pflegekasse bei der Auswahl und Beantragung der passenden Leistungen.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ist ein zentraler Schritt im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dabei wird anhand verschiedener Lebensbereiche – etwa Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten – geprüft, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist.
Ablauf der Begutachtung:
- Nach dem Antrag auf Pflegeleistungen vereinbart der MD einen Termin, um die Situation der pflegebedürftigen Person direkt vor Ort zu beurteilen, sei es zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung.
- Die Ergebnisse fließen in die Einstufung in einen Pflegegrad ein.
Für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es besonders wichtig, dass bei der Begutachtung altersgerechte Fähigkeiten berücksichtigt werden. Der Fokus liegt darauf, wie stark das Kind im Vergleich zu Gleichaltrigen auf Unterstützung angewiesen ist.
Mehr Details finden Sie hier: Begutachtung durch den MDK.
Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern unterscheidet sich in einigen Punkten von der Begutachtung bei Erwachsenen, da bei Kindern altersgerechte Entwicklungsstufen berücksichtigt werden müssen. Ziel ist es, den Pflegebedarf eines Kindes mit dem eines gesunden, gleichaltrigen Kindes zu vergleichen und darauf basierend den Pflegegrad festzulegen.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Auch bei Kindern erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dabei liegt der Fokus auf folgenden Aspekten:
- Körperliche Unterstützung: Benötigt das Kind Hilfe bei der Mobilität, Ernährung oder Körperpflege?
- Kognitive und soziale Fähigkeiten: Wie stark ist das Kind in seiner Wahrnehmung, Kommunikation oder Alltagsgestaltung eingeschränkt?
- Therapie- und krankheitsbedingte Bedürfnisse: Erfordern Erkrankungen oder Behinderungen besondere pflegerische Maßnahmen, wie Medikamentengabe oder Physiotherapie?
Altersvergleich als Grundlage
Der Gutachter orientiert sich an einem Vergleich mit gesunden Gleichaltrigen. Bei Babys und Kleinkindern, die naturgemäß auf Unterstützung angewiesen sind, wird der zusätzliche Hilfebedarf über das übliche Maß hinaus berücksichtigt.
Besonderheiten für Eltern:
Eltern sollten sich vor der Begutachtung gut vorbereiten. Ein Pflegetagebuch, in dem der tägliche Pflegeaufwand dokumentiert wird, hilft, den Bedarf klar darzustellen. Wichtige Unterlagen wie ärztliche Diagnosen oder Therapieberichte sollten ebenfalls bereitliegen.
Einteilung der Pflegebedürftigen in Pflegegrade
Um die Unterstützung individuell an den Bedarf anzupassen, erfolgt die Einstufung von Pflegebedürftigen in einen von fünf Pflegegraden. Diese Pflegegrade spiegeln wider, wie stark die Selbstständigkeit der betroffenen Person eingeschränkt ist. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems, das den Hilfebedarf in sechs Lebensbereichen bewertet:
- Mobilität: Fähigkeit, sich selbstständig fortzubewegen.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennen, Verstehen und Kommunizieren.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Bewältigung von Belastungen.
- Selbstversorgung: Unterstützung bei Essen, Körperpflege und Ankleiden.
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Bedarf an medizinischer Versorgung.
- Gestaltung des Alltages und sozialer Kontakte: Strukturierung des Tages und Pflege sozialer Kontakte.
Die Punktezahl aus diesen Bereichen bestimmt den Pflegegrad: von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigungen) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen).
Warum braucht man einen Pflegegrad bei Pflegebedürftigkeit?
Ein Pflegegrad ist die Grundlage, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Er stellt sicher, dass der Pflegebedarf anerkannt wird und Betroffene oder ihre Angehörigen die notwendige finanzielle und praktische Unterstützung bekommen.
Wichtige Vorteile eines Pflegegrades:
- Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige.
- Pflegesachleistungen: Professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste.
- Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen: Erleichterung des Alltages durch barrierefreies Wohnen.
- Entlastungsangebote: Unterstützung durch Tagespflege oder Kurzzeitpflege.
Ein anerkannter Pflegegrad schafft nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch Zugang zu einem Netzwerk aus Hilfsangeboten und Beratung. Ohne einen Pflegegrad bleiben viele dieser Unterstützungen verwehrt. Daher ist es wichtig, bei Pflegebedürftigkeit rechtzeitig einen Antrag zu stellen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Welche Leistungen stehen mir bei welchem Pflegegrad zu?
Die Pflegeversicherung bietet abgestufte Leistungen, die sich nach dem individuellen Pflegegrad richten. Zum 1. Januar 2024 wurden die Pflegeleistungen um 5 Prozent erhöht, und eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent ist für den 1. Januar 2025 vorgesehen. Die folgenden Angaben basieren auf den aktuellen Werten für 2024.
FAQ
Was ist Pflegebedürftigkeit?
Pflegebedürftigkeit beschreibt den Zustand, in dem eine Person aufgrund gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten auf Hilfe angewiesen ist. Die Ursachen können körperlicher, kognitiver oder psychischer Natur sein, etwa durch Erkrankungen, Behinderungen oder altersbedingte Einschränkungen. Pflegebedürftigkeit wird offiziell durch einen Pflegegrad klassifiziert, der den individuellen Hilfebedarf widerspiegelt.
Wann bin ich pflegebedürftig?
Sie gelten als pflegebedürftig, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen dazu führen, dass Sie voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche bewertet, wie Mobilität, Selbstversorgung oder kognitive Fähigkeiten. Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF ist notwendig, um den Pflegebedarf festzustellen und Sie in einen Pflegegrad einzuordnen.
Was gilt als Nachweis der Pflegebedürftigkeit?
Der Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad dient als offizieller Nachweis der Pflegebedürftigkeit. Dieser Bescheid basiert auf dem Gutachten des Medizinischen Dienstes oder von MEDICPROOF. Auch ärztliche Atteste, Diagnosen oder Pflegetagebücher können ergänzend genutzt werden, um den Pflegebedarf zu belegen, sind aber kein eigenständiger Nachweis.
Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?
Die Pflegebedürftigkeit wird durch eine Begutachtung festgestellt.
- Gesetzlich Versicherte: Der Medizinische Dienst (MD) führt die Begutachtung durch.
- Privat Versicherte: Hier übernimmt MEDICPROOF die Beurteilung.
Die Gutachter bewerten den Pflegebedarf anhand eines Punktesystems, das verschiedene Lebensbereiche umfasst. Auf Basis dieser Bewertung legt die Pflegekasse den Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen fest.
Wann muss ich für pflegebedürftige Eltern zahlen?
Kinder können zum sogenannten Elternunterhalt herangezogen werden, wenn die Pflegekosten der Eltern nicht durch deren eigenes Einkommen, Vermögen oder die Pflegeversicherung gedeckt sind. Eine Unterhaltspflicht besteht jedoch nur, wenn das jährliche Bruttoeinkommen des Kindes über 100.000 Euro liegt. Liegt das Einkommen darunter, entfällt die Verpflichtung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde oder einer rechtlichen Beratungsstelle.
Welche Kriterien müssen bei Pflegegrad 3 erfüllt sein?
Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt und der Betroffene im Begutachtungsverfahren 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht. Typische Einschränkungen betreffen die Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten.
Wie viele Stunden muss man bei Pflegegrad 3 pflegen?
Die Pflegezeit hängt vom individuellen Bedarf der pflegebedürftigen Person ab. Bei Pflegegrad 3 wird in der Regel eine tägliche Unterstützung in mehreren Lebensbereichen benötigt, die mehrere Stunden in Anspruch nehmen kann. Es gibt jedoch keine festgelegte Mindeststundenzahl, da die Pflege individuell unterschiedlich ist.
Was darf man bei Pflegegrad 3 nicht mehr können?
Pflegegrad 3 setzt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraus. Betroffene können oft wesentliche Alltagsaktivitäten wie Anziehen, Körperpflege oder Zubereiten von Mahlzeiten nicht mehr eigenständig ausführen und benötigen dabei umfassende Hilfe. Auch kognitive Einschränkungen, wie Probleme beim Erinnern oder Verstehen, können vorliegen.
Quellen
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