Pflegezusatzversicherung Einfach unbeschwert alt werden
- Keine finanziellen Sorgen im Pflegefall
- Leistungen für Pflege zu Hause und im Pflegeheim
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3
- Weltweiter Schutz
Warum ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Statistisch gesehen werden jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen im Laufe des Lebens pflegebedürftig - Tendenz steigend. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur ein Teilkasko-Modell und reicht bei weitem nicht, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall zu decken. Private Vorsorge ist also unumgänglich, um im Alter nicht alles zu verlieren, was Sie sich Ihr Leben lang aufgebaut haben. Erste Wahl bei der Pflegevorsorge ist eine private Pflegezusatzversicherung.
Pflegekostenrechner Ihre Kosten auf einen Blick
Unser Pflegekostenrechner bietet Ihnen eine Übersicht zu den Durchschnittswerten der Gesamtkosten, der staatlichen Leistungen sowie zu Ihrem durchschnittlichen Eigenanteil für häusliche Pflege und für Pflegeheime in Ihrem Umkreis. So können Sie die Kosten, die auf Sie zukommen, besser einschätzen und entscheiden, wie hoch Ihre Absicherung sein soll.
Reduzieren Sie effizient die Versorgungslücke DFV-DeutschlandPflege
500 €
bei Pflegegrad 3 - 5
- Im Pflegeheim
- Zu Hause
- Keine Wartezeit
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3
1.000 €
bei Pflegegrad 3 - 5
- Im Pflegeheim
- Zu Hause
- Keine Wartezeit
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3
1.500 €
bei Pflegegrad 3 - 5
- Im Pflegeheim
- Zu Hause
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2.000 €
bei Pflegegrad 3 - 5
- Im Pflegeheim
- Zu Hause
- Keine Wartezeit
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3
Darf es noch mehr Vorsorge sein?
DFV-DeutschlandPflege Flex
Sie möchten Ihre Absicherung noch besser auf Ihre Bedürfnisse abstimmen? Mit unserem PflegeFlex-Rechner gestalten Sie Ihren Schutz flexibel und individuell.
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Wichtige Gründe für eine private Pflegezusatzversicherung
Weil die Pflegevorsorge entscheidend für die Altersvorsorge ist
Statistisch gesehen werden jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen im Laufe des Lebens pflegebedürftig - Tendenz steigend. Die Absicherung von finanziellen Pflegerisiken ist daher das Kernthema der privaten Altersvorsorge.
Die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung bieten nur einen teilweisen Kostenschutz. Erste Wahl bei der Pflegevorsorge ist eine private Pflegezusatzversicherung.
Die DFV-DeutschlandPflege verringert den Eigenanteil bzw. schließt die Versorgungslücke.
Weil Kinder nicht für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen sollten
Am Lebensende möchte man seinen Kindern gerne etwas mitgeben. Wer allerdings im Alter pflegebedürftig wird, der muss leider oftmals etwas anderes erleben. Die Pflegekosten sind so hoch, dass das eigene Vermögen verbraucht ist und am Ende sogar die Kinder ihren Eltern finanziell unter die Arme greifen müssen.
Mit der privaten Pflegzusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege können hohe Pflegekosten aufgefangen und das eigene sowie das Vermögen der Kinder gesichert werden.
Weil im Pflegefall eine bestmögliche Pflege selbstverständlich sein sollte
Eine gute Pflege wünscht sich jeder im Alter – doch diese ist teuer. Die Unterbringung im Pflegeheim verlangt im bundesdeutschen Durchschnitt einen Eigenanteil von 2.800 Euro. Bei einer Pflege über fünf Jahre kann man schon mit Kosten von über 100.000 Euro rechnen. Um im Alter nicht vom Pflege- zum Sozialfall zu werden, ist eine private Pflegeversicherung unverzichtbar.
Wirtschaftswoche Testurteil „SEHR GUT“
Die DFV-DeutschlandPflege wurde für ihr herausragendes Preis-Leistungs-Niveau von der WirtschaftsWoche mit „SEHR GUT“ bewertet. Damit gehört der Tarif zu den besten Pflegetagegeld-Versicherungen Deutschlands! Mit Abschluss der DFV-DeutschlandPflege sichern Sie sich ausgezeichnete Leistungen für Pflege zu Hause und im Pflegeheim zu einem kleinen Preis.
Leistungen im Überblick
Basis | Komfort | Premium | Exklusiv | |
Pflegemonatsgeld zu Hause | ||||
Pflegegrad 3 | 500 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.000 € |
Pflegegrad 4 | 500 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.000 € |
Pflegegrad 5 | 500 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.000 € |
Pflegemonatsgeld im Pflegeheim | ||||
Pflegegrad 3 | 500 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.000 € |
Pflegegrad 4 | 500 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.000 € |
Pflegegrad 5 | 500 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.000 € |
Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab Pflegegrad 3 | ||||
Versicherungsdynamik alle 3 Jahre | 5% | 5% | 5% | 5% |
Pflegemonatsgeld zu Hause | |
Pflegegrad 3 | 500 € 1.000 € 1.500 € 2.000 € |
Pflegegrad 4 | 500 € 1.000 € 1.500 € 2.000 € |
Pflegegrad 5 | 500 € 1.000 € 1.500 € 2.000 € |
Pflegemonatsgeld im Pflegeheim | |
Pflegegrad 3 | 500 € 1.000 € 1.500 € 2.000 € |
Pflegegrad 4 | 500 € 1.000 € 1.500 € 2.000 € |
Pflegegrad 5 | 500 € 1.000 € 1.500 € 2.000 € |
Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab Pflegegrad 3 | |
Versicherungsdynamik alle 3 Jahre | 5% 5% 5% 5% |
Kostenzusicherung bei Inanspruchnahme von assistierter Sterbebegleitung
Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende und Suizidassistenz. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 bestätigt, als es das Verbot der Suizidhilfe aufgehoben hat. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, eine Leistung für die Inanspruchnahme von assistierter Sterbebegleitung im Rahmen unserer Pflegezusatzversicherung aufzunehmen. Wenn Sie als Pflegefall assistierte Sterbebegleitung in Anspruch nehmen möchten und mit der Pflegezusatzversicherung bei uns versichert sind, erhalten Sie den zehnfachen Satz des zuvor zuletzt von uns geleisteten Pflegemonatsgeldes (maximal 7.000 Euro).
Häufige Fragen zu Eintrittsfällen und Vorsorge Pflegezusatzversicherung
- Eine Pflegezusatzversicherung ist in jedem Alter eine sinnvolle Absicherung.
In welchem Alter ist es sinnvoll, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen?
Je älter Sie werden, desto größer ist das Risiko, pflegebedürftig zu werden.
Dennoch können Unfälle oder Krankheiten in jeder Lebensphase unerwartet auftreten. Es ist ratsam, frühzeitig eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, da die Beiträge im jungen Alter günstiger sind und sich zudem dann nicht mehr altersbedingt verändern.
- Sobald Sie mit einem versicherten Pflegegrad pflegebedürftig werden, können Sie die Leistung sofort in Anspruch nehmen.
Ab wann kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?
Nachdem ein Gutachter der Pflegekasse bzw. der privaten Pflegepflichtversicherung die Pflegebedürftigkeit sowie den Pflegegrad festgestellt hat und uns die Unterlagen vorliegen, profitieren Sie von den Leistungen unserer Pflegezusatzversicherung ohne Wartezeit. Für Pflegegrade 1 und 2 leisten wir erst nach einer 10 Jährigen Wartezeit und ab dem 67. Lebensjahr und können Ihnen so einen günstigeren Tarif anbieten.
- Sie gelten als pflegebedürftig, wenn Sie körperlich oder psychisch für voraussichtlich mindestens sechs Monate in Ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind.
Ab wann ist eine Person pflegebedürftig?
Eine Person muss körperlich, psychisch oder kognitiv im Handeln beeinträchtigt sein, um als Pflegefall zu gelten. Auch wenn Sie gesundheitliche Anforderungen nicht mehr alleine bewältigen können, werden Sie als pflegebedürftige Person eingestuft. Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegrade. Die Entscheidung hierfür liegt bei den Pflegekassen.
- In Deutschland werden drei von fünf Menschen zum Pflegefall.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit zum Pflegefall zu werden?
Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann jeder unerwartet zum Pflegefall werden.
Bis 2050 wird die Anzahl der Pflegebedürftigen um ca. 42% steigen. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar mit zunehmendem Alter höher, jedoch kann auch ein junger Mensch plötzlich zum Pflegefall werden. Um Sie vor diesen sehr hohen und unerwarteten Kosten zu schützen, lohnt es sich, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
- Zunächst wird ein Versorgungsplan von Ihrem Pflegeberater der Pflegekasse erstellt.
Pflegebedürftig: Wie geht es jetzt weiter?
Sie erhalten nach Antrag auf Pflegebedürftigkeit einen persönlichen Pflegeberater, der Ihnen beratend zur Seite steht und einen Versorgungsplan für Sie erstellt. Nachdem Ihr Pflegegrad festgestellt wurde, haben Sie die Möglichkeit, Pflegeleistungen für Pflege zu Hause und im Pflegeheim in Anspruch zu nehmen.
Pflegebedürftigkeit verstehen Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Pflege
Häufige Fragen zu den Kosten Pflegezusatzversicherung
- Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld erhalten Sie von der Pflegekasse.
Mit welchen Kosten müssen Pflegebedürftige rechnen?
Die Pflegekasse zahlt nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Alle weiteren Kosten, wie z.B. die Unterbringung und die Betreuung, muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Die Beträge hängen von Ihrem Pflegegrad ab und davon, wie viel Hilfe Sie im Alltag benötigen.
- Die DFV-DeutschlandPflege kann bereits ab 9,28 Euro abgeschlossen werden, wobei der Beitrag je nach Tarifwahl variiert.
Was kostet die Pflegezusatzversicherung?
Die Kosten der Pflegezusatzversicherung hängen ganz von dem Tarif ab, den Sie wählen. Mit der DFV-DeutschlandPflege sichern Sie sich gezielt für die höheren Pflegegrade 3 bis 5 ab – denn ab diesem Bereich steigen die Pflegekosten erheblich und das gesetzliche Pflegegeld reicht bei Weitem nicht mehr aus, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall zu decken. Um Ihnen einen besonders günstigen Versicherungsbeitrag zu bieten, sind die Pflegegrade 1 und 2 bewusst aus dem Versicherungsschutz ausgenommen – in diesen Fällen ist meist noch keine intensive Pflege nötig, und kleinere Hilfen können oft durch die Familie abgedeckt werden.
- Nein, aufgrund des Älterwerdens des Versicherten, erhöht sich der Beitrag nicht.
Steigt der Beitrag meiner DFV-DeutschlandPflege bei zunehmendem Alter?
In allen Tarifen der DFV-DeutschlandPflege ist in Bezug auf die Höhe des Beitrags allein das Eintrittsalter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn maßgeblich. Der Beitrag steigt nicht, wenn die versicherte Person älter wird.
Eine Änderung des Beitrages aus anderen Gründen (gesetzliche vorgeschriebene Beitragsanpassungen, Dynamiken oder sonstige Vertragsänderungen) bleibt möglich.
- Einen Teil der Pflegekosten übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Den Rest müssen Sie selbst zahlen.
Wer trägt die Kosten bei Pflegebedürftigkeit?
Die Pflegepflichtversicherung wird auch als Teilkaskoversicherung bezeichnet, da sie nur einen Teil der Kosten übernimmt. Diese Leistung deckt aber bei Weitem nicht die tatsächlichen Kosten ab, die bei einer Pflegebedürftigkeit entstehen.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, selbst für die Kosten aufzukommen, erfolgt eine Begutachtung Ihres Vermögens. Grundsätzlich muss Ihr ganzes verwertbares Hab und Gut, zum Beispiel ein Haus oder Ihr Vermögen, das Ihre Kinder erben sollen, für anfallende Pflegekosten verwendet werden. Es verbleibt nur ein kleines Schonvermögen.
Wenn Ihr Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken, müssen Ihre Kinder für die Kosten aufkommen. Dies ist der Fall, wenn das Jahresbruttoeinkommen der Kinder über 100.000 Euro beträgt. Wenn Sie und Ihre Kinder nicht zahlungsfähig sind, kann ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.
Besser ist es jedoch, rechtzeitig eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, da Sie die finanzielle Lücke schließt.
- Mit einer Pflegezusatzversicherung sind Sie am besten gegen steigende Pflegekosten abgesichert.
Wie sichere ich mich am besten gegen steigende Pflegekosten ab?
Nach Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie sicher sein, dass ein erheblicher Teil der anfallenden Pflegekosten übernommen wird. Sie können bei der DFV zwischen vier Tarifen wählen, welche Ihren Eigenanteil vermindern.
- Ohne Pflegezusatzversicherung entsteht eine finanzielle Lücke, die vom Pflegebedürftigen selbst gedeckt werden muss.
Wie groß ist der Eigenanteil bei der Pflege?
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Da Sie für den Rest selbst aufkommen müssen, kann dies im Falle einer Pflege im Pflegeheim schnell mehrere tausend Euro pro Monat kosten.
Die Preise für Pflegeheime steigen regelmäßig und die finanzielle Lücke wird somit immer größer. Mit Hilfe einer Pflegezusatzversicherung können Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Pflegekosten schützen.
- Ja, Sie können die Beiträge in der Einkommenssteuererklärung angeben.
Kann ich meine private Pflegezusatzversicherung von der Steuer absetzen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Beiträge für die private Pflegezusatzversicherung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Jedoch gibt es hierfür eine Höchstgrenze, welche oft schon durch die gesetzliche Pflegeversicherung überschritten wird. Die Vorsorgeaufwendungen müssen unter der Höchstgrenze (z.B. 1.900 € bei Angestellten und Beamten) liegen, damit sich die Steuerlast verringert.
- Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihr Monatsgeld zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen.
Kann ich die Pflegezusatzversicherung später noch einmal anpassen?
Die DFV bietet Ihnen die Möglichkeit, regelmäßig das Monatsgeld zu erhöhen. Die Versicherungsdynamik ist in allen Tarifen der DFV-DeutschlandPflege enthalten und kann alle 3 Jahre um 5 % ohne erneute Gesundheitsfragen angepasst werden.
Auch wenn sich bestimmte Lebensumstände verändern (z.B. Heirat, beruflich bedingter Umzug u.Ä.), kann einmalig eine Erhöhung des Monatsgeldes um bis zu 30 %, ohne Gesundheitsfrage, vorgenommen werden. Ansonsten können Sie die Leistung jederzeit erhöhen, wenn Sie einige Gesundheitsfragen beantworten.
- Wir bieten Ihnen eine sofortige Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3.
Muss der Beitrag der Pflegezusatzversicherung im Pflegefall weiterhin gezahlt werden?
Da die Pflegekosten in den höheren Pflegegraden besonders hoch sind und für Pflegebedürftige sowie Angehörige oft eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, entfällt bei der DFV-DeutschlandPflege ab Pflegegrad 3 die Zahlung der Versicherungsbeiträge.
Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege
Pflege zu Hause
Die meisten Pflegebedürftigen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause in vertrauter Umgebung gepflegt zu werden. Aber auch hier reichen die gesetzlichen Pflegeleistungen nicht aus, um die Kosten zu decken. Bei Pflegegrad 3 zahlt man für einen ambulanten Pflegedienst im Durchschnitt ca. 2.422 €. Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet jedoch nur 1.431 €. Es bleibt ein Eigenanteil von 991 €. Mit der DFV-DeutschlandPflege sind Sie vor diesen Kosten geschützt.
Pflege im Pflegeheim
Falls die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, wird ein Pflegeheimplatz notwendig. Die Kosten dafür betragen durchschnittlich 4.253 € monatlich und übersteigen die gesetzliche Leistung deutlich. Die Pflegekasse übernimmt lediglich 1.453 € pro Monat. Es bleibt ein Eigenanteil von 2.800 € monatlich. Mit der DFV-DeutschlandPflege sichern Sie sich eine ergänzende finanzielle Unterstützung, um die hohen Kosten eines Pflegeheims leichter stemmen zu können.
Pflegegrad durch Unfall
Denkt man an einen Pflegefall, denkt man automatisch nur an ältere Menschen. Das ist aber nicht immer so. Auch junge Menschen können plötzlich pflegebedürftig werden, z. B. durch einen Unfall. Wer dann noch nicht mit einer Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat, der leidet nicht nur körperlich und psychisch, sondern auch finanziell unter den Folgen. Mit der DFV-DeutschlandPflege sind Sie auf der finanziell sicheren Seite.
Beitragsbefreiung im Pflegefall
In den höheren Pflegegraden steigen die Kosten für die notwendige Pflege oft erheblich an. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, müssen Sie ab Pflegegrad 3 keine Versicherungsbeiträge mehr zahlen. Diese Beitragsbefreiung stellt sicher, dass Sie sich in den herausfordernden Zeiten ganz auf die Pflege konzentrieren können, ohne sich zusätzlich um Ihre Versicherungsbeiträge kümmern zu müssen.
Weltweiter Schutz
Unsere Leistungen der Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege gelten weltweit – unabhängig davon, wo Sie sich aufhalten oder wohnen. Damit sind Sie überall auf der sicheren Seite und können im Pflegefall auf umfangreiche Unterstützung vertrauen. Diese weltweite Absicherung sorgt dafür, dass Sie auch im Ausland von denselben Leistungen profitieren, die Sie aus Deutschland gewohnt sind.
Pflege Assistance
Wenn ein Pflegefall eintritt, stehen Betroffene oft vor vielen offenen Fragen. Über unsere 24-Stunden-Hotline erhalten Sie und Ihre Angehörigen jederzeit Informationen zu Pflegeleistungen, Pflegegraden und Pflegeeinrichtungen. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Stellung des Pflegeantrags und vermitteln Dienstleistungen wie Tag- und Nachtwachen, Fahrdienste, Menüservices oder die Installation von Hausnotrufsystemen. Die DFV-Pflege Assistance steht Ihnen rund um die Uhr zur Seite, um den Pflegealltag zu erleichtern.
Häufige Fragen zur Pflegezusatzversicherung
- Das Pflegegeld lässt sich individuell an die persönliche Pflegesituation anpassen.
Wie flexibel ist die Pflegezusatzversicherung?
Mit dem DFV-DeutschlandPflege Flex haben Sie die Flexibilität, Ihre Pflegesituation individuell abzusichern – genau nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Mit dem Flex-Tarif sind alle Pflegegrade, einschließlich Pflegegrad 1 und 2, abgesichert. Ganz gleich, ob Sie Unterstützung bei der Pflege zu Hause oder im Pflegeheim benötigen – mit der DFV-DeutschlandPflege Flex gestalten Sie Ihre Absicherung flexibel und zahlen nur für die Leistungen, die Ihnen wirklich wichtig sind.
- Bei der Pflegezusatzversicherung der DFV gibt es eine einfache Gesundheitsprüfung.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung bei einer Pflegezusatzversicherung?
Um die DFV-DeutschlandPflege abzuschließen, müssen Sie nur auf wenige Punkte antworten. Diese müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Der Versicherer kann sich so ein Bild über Ihren Gesundheitszustand machen. Bei bestimmten beruflichen oder familiären Veränderungen, können Sie die Leistungen in Ihrem Vertrag sogar ohne Gesundheitsfrage erhöhen.
- Mit einer privaten Pflegeversicherung lässt sich die Finanzierungslücke für Ihre Pflege schließen.
Warum ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll?
Die Standardleistungen der Pflegekassen reichen in der Regel nicht aus, um eine angemessene Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Sie müssen den Rest der anfallenden Kosten selbst zahlen. Das kann, je nach Pflegegrad und Pflegeform, sehr teuer werden. Eine private Pflegeversicherung hilft, die finanzielle Lücke zu schließen. So müssen Sie oder Ihre Angehörigen nicht für anfallende Kosten aufkommen.
- Die Pflegezusatzversicherung sollte im Pflegefall einen ausreichenden Versicherungsumfang bieten.
Worauf muss ich bei Abschluss einer Pflegeversicherung achten?
Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Tarife innerhalb der Pflegezusatzversicherung zu wählen und können so den Versicherungsumfang selbst bestimmen. Es ist ratsam, auszurechnen, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand ungefähr zur Verfügung steht, um alle Fixkosten und sonstige Ausgaben ihres alltäglichen Lebens decken zu können.
- Pflegetagegeld wird für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt und Pflegemonatsgeld für jeden Monat der Pflegebedürftigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegemonatsgeld?
Pflegetagegeld hat einen Nachteil: Werden Sie gegen Ende des Monats als pflegebedürftig eingestuft, erhalten Sie Leistungen nur noch für die ausstehenden Tage des Monats. Beim Pflegemonatsgeld der DFV erhalten Sie die Auszahlung für den gesamten Monat. Das heißt, egal an welchem Tag im Monat bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit oder eine Höherstufung festgestellt wird – Sie erhalten die Leistungen immer für den vollen Monat. So sind die Leistungen auch nicht von der Tagesanzahl des jeweiligen Monats abhängig, sondern sind immer gleichbleibend.
- Erstere übernimmt bei Eintritt eines Pflegefalls einen Teil der Kosten. Die Pflegezusatzversicherung schützt Sie vor zusätzlich aufkommenden Kosten.
Was ist der Unterschied zwischen einer gesetzlichen Pflegeversicherung und einer Pflegezusatzversicherung?
Der auszuzahlende Betrag bei der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich nach dem Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr zahlen die Pflegekassen. Jedoch wird nur ein Teil der Kosten übernommen. Den Rest der anfallenden Kosten muss der Betroffene selbst aufbringen. Die Pflegezusatzversicherung hilft, die finanzielle Versorgungslücke zu schließen. Sie zahlt Ihnen ein Pflegegeld aus, welches Ihnen zur freien Verfügung steht.
- Die Versicherung hilft dem Versicherten bei der Vermittlung und Organisation von Pflegeleistungen.
Was ist Assistance Leistung?
Assistance Leistung ist eine von der Versicherung angebotene Unterstützung für den Pflegebedürftigen. Wir stehen Ihnen also beratend zur Seite und vermitteln Sie beispielsweise an einen ambulanten Pflegedienst. Angehörige können ebenfalls Assistance Leistungen in Anspruch nehmen und z.B. an Selbsthilfegruppen teilnehmen. Auch bei der Stellung des Pflegeantrags steht die Assistance unterstützend zur Verfügung.
- Die Pflegegrade richten sich nach der vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Nach welchen Kriterien werden die 5 Pflegegrade festgelegt?
Mit Hilfe eines Fragenkatalogs werden Punkte ermittelt, die den Grad der Pflegebedürftigkeit festlegen. Es werden hierfür sechs Lebensbereiche beleuchtet und verschiedene Kriterien abgefragt.
- 12,5 bis unter 27 Punkte: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- 27 bis unter 47,5 Punkte: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- 47,5 bis unter 70 Punkte: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- 70 bis unter 90 Punkte: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- 90 bis 100 Punkte: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und erhebliche Anforderungen an die Pflegeversorgung
- Mit Hilfe eines Pflegegutachtens werden Sie von ihrer Krankenversicherung in einen Pflegegrad eingestuft.
Wie erfolgt die Einstufung in ein Pflegegrad?
Ein Gutachter der Krankenkassen stellt anhand eines Fragenkatalogs telefonisch oder bei Ihnen zu Hause fest, ob und welche Pflegebedürftigkeit bei Ihnen vorliegt. Hierfür werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Selbstständigkeit bei krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens untersucht. Anschließend erhalten Sie einen Pflegebescheid von Ihrer Krankenversicherung.
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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- Pflegefall: Angehörige müssen zahlen
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