Pflegezusatzversicherung© PaperKites
Pflegezusatzversicherung "sehr gut"

Pflege­zusatz­versicherung Einfach unbeschwert alt werden

  • Keine finanziellen Sorgen im Pflegefall
  • Leistungen für Pflege zu Hause und im Pflegeheim
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3
  • Weltweiter Schutz

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Warum ist eine Pflege­zusatz­versicherung sinnvoll?

Statistisch gesehen werden jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen im Laufe des Lebens pflege­bedürftig - Tendenz steigend. Die ge­setz­liche Pflege­versicherung ist nur ein Teil­kasko-Modell und reicht bei weitem nicht, um die tat­säch­lichen Kosten im Pflege­fall zu decken. Private Vor­sorge ist also un­umgäng­lich, um im Alter nicht alles zu verlieren, was Sie sich Ihr Leben lang aufgebaut haben. Erste Wahl bei der Pflege­vorsorge ist eine private Pflege­zusatz­ver­sicherung. 
 

Pflegekostenrechner Ihre Kosten auf einen Blick

Unser Pflegekostenrechner bietet Ihnen eine Üb­er­sicht zu den Durch­schnitts­werten der Gesamt­kosten, der staat­lichen Leistungen sowie zu Ihrem durch­schnitt­lichen Eigenanteil für häus­liche Pflege und für Pflegeheime in Ihrem Um­kreis. So können Sie die Kosten, die auf Sie zu­kom­men, besser einschätzen und entscheiden, wie hoch Ihre Absicherung sein soll.

Wo soll die Pflege stattfinden?
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Wie möchten Sie gepflegt werden?
Häusliche Pflege
oder
Im Pflegeheim
Ein ambulanter Pflegedienst führt täglich die für die jeweilige Pflegestufe erforderlichen Verrichtungen bei Ihnen zu Hause durch
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BasisDer günstige Einstieg
Pflegemonatsgeld

500 €

bei Pflegegrad 3 - 5

Art der Pflege
  • Im Pflegeheim
  • Zu Hause
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KomfortTop Preis/Leistung
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Wichtige Gründe für eine private Pflegezusatzversicherung

  • Statistisch gesehen werden jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen im Laufe des Lebens pflegebedürftig - Tendenz steigend. Die Absiche­rung von finanziellen Pflegerisiken ist daher das Kernthema der privaten Altersvorsorge.

    Die Leistungen der staatlichen Pflegeversiche­rung bieten nur einen teilweisen Kostenschutz. Erste Wahl bei der Pflegevorsorge ist eine private Pflegezusatzversicherung.

    Die DFV-DeutschlandPflege verringert den Eigenanteil bzw. schließt die Versorgungs­lücke.

  • Am Lebensende möchte man seinen Kindern gerne etwas mitgeben. Wer allerdings im Alter pflegebedürftig wird, der muss leider oftmals etwas anderes erleben. Die Pflegekosten sind so hoch, dass das eigene Vermögen verbraucht ist und am Ende sogar die Kinder ihren Eltern finanziell unter die Arme greifen müssen.

    Mit der privaten Pfleg­zusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege können hohe Pflegekosten aufgefangen und das eigene sowie das Vermögen der Kinder gesichert werden.

  • Eine gute Pflege wünscht sich jeder im Alter – doch diese ist teuer. Die Unterbringung im Pflegeheim verlangt im bundesdeutschen Durchschnitt einen Eigenanteil von 2.800 Euro. Bei einer Pflege über fünf Jahre kann man schon mit Kosten von über 100.000 Euro rechnen. Um im Alter nicht vom Pflege- zum Sozialfall zu werden, ist eine private Pflegeversicherung unverzichtbar.

Wirtschaftswoche Testurteil „SEHR GUT“

Die DFV-DeutschlandPflege wurde für ihr her­aus­ra­gen­des Preis-Leistungs-Niveau von der WirtschaftsWoche mit „SEHR GUT“ bewertet. Damit gehört der Tarif zu den besten Pflegetagegeld-Versicherungen Deutschlands! Mit Abschluss der DFV-DeutschlandPflege sichern Sie sich ausgezeichnete Leistungen für Pflege zu Hause und im Pflegeheim zu einem kleinen Preis.

Leistungen im Überblick

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Pflegemonatsgeld zu Hause
Pflegegrad 3

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Pflegegrad 4

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Pflegegrad 5

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Pflegemonatsgeld im Pflegeheim
Pflegegrad 3

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Pflegegrad 4

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Pflegegrad 5

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Beitragsbefreiung im Leistungsfall

ab Pflegegrad 3

Versicherungs­dynamik

alle 3 Jahre

5%

5%

5%

5%

Pflegemonatsgeld zu Hause
Pflegegrad 3

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Pflegegrad 4

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Pflegegrad 5

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Pflegemonatsgeld im Pflegeheim
Pflegegrad 3

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Pflegegrad 4

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Pflegegrad 5

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Beitragsbefreiung im Leistungsfall

ab Pflegegrad 3

Versicherungs­dynamik

alle 3 Jahre

5%

5%

5%

5%

Pflegesituation in Deutschland

Höhe der Pflegewahrscheinlichkeit in Deutschland
Höhe der Pflege­wahr­scheinlich­keit

In Deutschland werden drei von fünf Menschen zum Pflege­fall.

Anzahl an Pflegebedürftigen
Anzahl der Pflege­bedürfti­gen

Bis 2050 wird die Anzahl der Pflege­bedürfti­gen um ca. 42 % steigen.

Interesse an der Pflegezusatzversicherung im Verhältnis zum Abschluss
Interesse an der Pflege­zusatz­versicherung

57 % der Deutschen finden eine Pflege­zusatz­ver­siche­rung wichtig aber nur 4,6 % haben eine ab­ge­schlossen.
 

Pflegedauer und Pflegekosten bei Männern und Frauen
Pflegedauer und Pflegekosten

Männer werden im Schnitt 3,6 Jahre und Frauen 4,9 Jahre gepflegt. Ent­sprechend hoch sind auch die Pflege­kosten.

Durchschnittliche Rente bei Männern und Frauen
Durchschnittliche Rente

Die durchschnitt­liche Rente ist weder bei Frauen noch bei Männern aus­reichend, um die Pflege­kosten zu decken.

Kostenzusicherung bei Inanspruchnahme von assistierter Sterbebegleitung

Haltende Hand

Jeder Mensch hat das Recht auf Selbst­bestimmung am Lebensende und Suizid­assistenz. Das hat das Bundes­verfassungs­gericht im Februar 2020 bestätigt, als es das Verbot der Suizidhilfe aufgehoben hat. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, eine Leistung für die Inanspruchnahme von assistierter Sterbe­begleitung im Rahmen unserer Pflege­zusatz­versicherung aufzu­nehmen. Wenn Sie als Pflegefall assistierte Sterbe­begleitung in Anspruch nehmen möchten und mit der Pflegezusatzversicherung bei uns versichert sind, erhalten Sie den zehnfachen Satz des zuvor zuletzt von uns geleisteten Pflegemonatsgeldes (maximal 7.000 Euro).

Deshalb ist Pflegevorsorge so wichtig! Beispiele für Pflegebedürftigkeit

Fallbeispiel Pflegegrad 3 Demenz
Karin, 55 – Pflegegrad 3

Karin leidet an schwerer Demenz. Obwohl sie noch mobil ist, sind ihre kognitiven Fähigkeiten stark einge­schränkt. Sie kann ihre eigenen Bedürfnisse nicht mehr klar äußern und benötigt Hilfe bei der Körperpflege und der Organisation ihres Alltags. Durch die finanzielle Unterstützung ihrer Pflegezusatzversicherung können Karin und ihre Familie den Pflege­aufwand bewältigen, ohne finanzielle Sorgen zu haben.

Fallbeispiel Pflegegrad 5
Johann, 25 – Pflegegrad 5

Nach einem Kopfsprung in den Pool erlitt Johann einen Halswirbelbruch, ist querschnittsgelähmt und leidet unter Hirnschäden. Er ist vollständig auf Hilfe angewiesen, da er sich weder bewegen noch selbst versorgen kann. Ohne Unterstützung kann Johann seinen Alltag nicht mehr gestalten oder soziale Kontakte pflegen. Dank der Pflegezusatzversicherung müssen seine Angehörigen keine finanziellen Sorgen haben und können Johanns Pflege problemlos finanzieren.

Fallbeispiel Pflegegrad 4
Lara, 35 – Pflegegrad 4

Nach einem schweren Schlaganfall ist Lara nur noch eingeschränkt mobil und auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie leidet unter Gedächtnisproblemen sowie Wortfindungsstörungen und benötigt rund um die Uhr Betreuung. Dank der Pflegezusatzversicherung bleibt ihr Lebensstandard trotz der hohen Pflegekosten erhalten.

Fallbeispiel Pflegegrad 3 Autounfall
Lars, 40 – Pflegegrad 3

Ein schwerer Autounfall hinterließ Lars mit Nervenschäden und chronischer Fatigue. Er ist oft auf einen Rollstuhl angewiesen und kämpft mit psychi­schen Problemen. Lars kann sich teilweise selbst versorgen, benötigt aber Hilfe im Haushalt. Er hat Schwie­rigkeiten, seinen Alltag zu gestalten und leidet unter sozialer Isolation. Mit der zusätzlichen Absiche­rung durch seine Pflegezusatz­versicherung sind er und seine Familie vor den hohen Pflegekosten geschützt.

Häufige Fragen zu Eintrittsfällen und Vorsorge Pflegezusatzversicherung

  • Je älter Sie werden, desto größer ist das Risiko, pflegebedürftig zu werden.

    Dennoch können Unfälle oder Krankheiten in jeder Lebensphase unerwartet auftreten. Es ist ratsam, frühzeitig eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, da die Beiträge im jungen Alter günstiger sind und sich zudem dann nicht mehr altersbedingt verändern.

  • Nachdem ein Gutachter der Pflegekasse bzw. der privaten Pflegepflichtversicherung die Pflegebedürftigkeit sowie den Pflegegrad festgestellt hat und uns die Unterlagen vorliegen, profitieren Sie von den Leistungen unserer Pflegezusatzversicherung ohne Wartezeit. Für Pflegegrade 1 und 2 leisten wir erst nach einer 10 Jährigen Wartezeit und ab dem 67. Lebensjahr und können Ihnen so einen günstigeren Tarif anbieten. 

  • Eine Person muss körperlich, psychisch oder kognitiv im Handeln beeinträchtigt sein, um als Pflegefall zu gelten. Auch wenn Sie gesund­heitliche Anforderungen nicht mehr alleine bewältigen können, werden Sie als pflege­bedürftige Person eingestuft. Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegrade. Die Entscheidung hierfür liegt bei den Pflegekassen.

  • Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann jeder unerwartet zum Pflegefall werden.

    Bis 2050 wird die Anzahl der Pflegebedürftigen um ca. 42% steigen. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar mit zunehmendem Alter höher, jedoch kann auch ein junger Mensch plötzlich zum Pflegefall werden. Um Sie vor diesen sehr hohen und unerwarteten Kosten zu schützen, lohnt es sich, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. 

  • Sie erhalten nach Antrag auf Pflegebedürftigkeit einen persönlichen Pflegeberater, der Ihnen beratend zur Seite steht und einen Versorgungs­plan für Sie erstellt. Nachdem Ihr Pflegegrad festgestellt wurde, haben Sie die Möglichkeit, Pflegeleistungen für Pflege zu Hause und im Pflegeheim in Anspruch zu nehmen.

Pflegebedürftigkeit verstehen Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Pflege

Versorgungslücke
Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter
Pflegegrade im Überblick

Die Versorgungslücke in der Pflege kann monatlich mehrere tausend Euro betragen und stellt viele vor eine große finanzielle Herausforderung. Trotz der Pflege­pflicht­versicherung bleibt ein erheblicher Eigenanteil, der selbst getragen werden muss. Eine Pflege­zusatz­versicherung bietet hier wertvolle Unterstützung, indem sie diese Lücke schließt und finanzielle Sicherheit im Pflegefall schafft.

Aufgrund des stark gestiegenen Eigenanteils in der Pflege sind inzwischen fast ein Drittel der Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen. Seit Juli 2024 müssen Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate in einem Pflegeheim verbringen, durchschnittlich rund 2.871 Euro selbst tragen. Diese Kosten übersteigen das Einkommen der meisten älteren Menschen bei Weitem und stellen eine große Herausforderung dar. Frühzeitige Vorsorge ist daher entscheidend, um finanzielle Lücken zu vermeiden.

Darstellung der Versorgungslücke in der Pflegeversorgung je Pflegegrad

Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen. Unfälle, schwere Krankheiten oder genetische Bedingungen können Menschen jeden Alters unerwartet in eine Situation bringen, in der sie auf Unterstützung angewiesen sind. Eine Pflegezusatzversicherung bietet genau in solchen Fällen Sicherheit, indem sie finanzielle Entlastung und umfassende Unterstützung bietet, wenn das Leben plötzlich anders verläuft als geplant.

 

Darstellung der prozentualen Altersverteilung von Pflegebedürftigen in Deutschland

* Anteil der Pflegebedürftigen nach Altersklassen in Prozent

 

 

Um den individuellen Pflegebedarf einer Person besser bestimmen und unterstützen zu können, gibt es fünf verschiedene Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung und finanzielle Hilfe wird von der Pflegeversicherung gewährt. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystemns, das verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung bewertet.
 

Beschreibung der Beeinträchtigung von Personen je Pflegegrad

Häufige Fragen zu den Kosten Pflegezusatzversicherung

  • Die Pflegekasse zahlt nur bis zu einem gesetz­lich festgelegten Höchstbetrag. Alle weiteren Kosten, wie z.B. die Unterbringung und die Betreuung, muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Die Beträge hängen von Ihrem Pflegegrad ab und davon, wie viel Hilfe Sie im Alltag benötigen. 

  • Die Kosten der Pflegezusatzversicherung hängen ganz von dem Tarif ab, den Sie wählen. Mit der DFV-DeutschlandPflege sichern Sie sich gezielt für die höheren Pflegegrade 3 bis 5 ab – denn ab diesem Bereich steigen die Pflege­kosten erheblich und das gesetzliche Pflegegeld reicht bei Weitem nicht mehr aus, um die tat­säch­lichen Kosten im Pflege­fall zu decken. Um Ihnen einen besonders günstigen Versicherungs­beitrag zu bieten, sind die Pflegegrade 1 und 2 bewusst aus dem Versicherungsschutz ausgenommen – in diesen Fällen ist meist noch keine intensive Pflege nötig, und kleinere Hilfen können oft durch die Familie abgedeckt werden.

  • In allen Tarifen der DFV-DeutschlandPflege ist in Bezug auf die Höhe des Beitrags allein das Eintrittsalter der versicherten Person bei Versi­cherungsbeginn maßgeblich. Der Beitrag steigt nicht, wenn die versicherte Person älter wird.

    Eine Änderung des Beitrages aus anderen Gründen (gesetzliche vorgeschriebene Beitragsanpassungen, Dynamiken oder sonstige Vertragsänderungen) bleibt möglich.

  • Die Pflegepflichtversicherung wird auch als Teilkaskoversicherung bezeichnet, da sie nur einen Teil der Kosten übernimmt. Diese Leistung deckt aber bei Weitem nicht die tatsächlichen Kosten ab, die bei einer Pflegebedürftigkeit entstehen.

    Wenn Sie nicht in der Lage sind, selbst für die Kosten aufzukommen, erfolgt eine Begutach­tung Ihres Vermögens. Grundsätzlich muss Ihr ganzes verwertbares Hab und Gut, zum Beispiel ein Haus oder Ihr Vermögen, das Ihre Kinder erben sollen, für anfallende Pflegekosten verwendet werden. Es verbleibt nur ein kleines Schonvermögen.

    Wenn Ihr Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken, müssen Ihre Kinder für die Kosten aufkommen. Dies ist der Fall, wenn das Jahresbruttoeinkommen der Kinder über 100.000 Euro beträgt. Wenn Sie und Ihre Kinder nicht zahlungsfähig sind,  kann ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.

    Besser ist es jedoch, rechtzeitig eine Pflege­zusatzversicherung abzuschließen, da Sie die finanzielle Lücke schließt. 

  • Nach Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung können Sie sicher sein, dass ein erheblicher Teil der anfallenden Pflegekosten übernommen wird. Sie können bei der DFV zwischen vier Tarifen wählen, welche Ihren Eigenanteil vermindern. 

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Da Sie für den Rest selbst aufkommen müssen, kann dies im Falle einer Pflege im Pflegeheim schnell mehrere tausend Euro pro Monat kosten.

    Die Preise für Pflegeheime steigen regelmäßig und die finanzielle Lücke wird somit immer größer. Mit Hilfe einer Pflegezusatzversicherung können Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Pflegekosten schützen. 

  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre Beiträge für die private Pflegezusatzversicherung als Vorsorge­aufwendungen anzugeben. Jedoch gibt es hierfür eine Höchstgrenze, welche oft schon durch die gesetzliche Pflegeversicherung über­schritten wird. Die Vorsorgeaufwendungen müssen unter der Höchstgrenze (z.B. 1.900 € bei Angestellten und Beamten) liegen, damit sich die Steuerlast verringert.

  • Die DFV bietet Ihnen die Möglichkeit, regelmäßig das Monatsgeld zu erhöhen. Die Versicherungs­dynamik ist in allen Tarifen der DFV-Deutschland­Pflege enthalten und kann alle 3 Jahre um 5 % ohne erneute Gesundheitsfragen angepasst werden.

    Auch wenn sich bestimmte Lebensumstände verändern (z.B. Heirat, beruflich bedingter Umzug u.Ä.), kann einmalig eine Erhöhung des Monats­geldes um bis zu 30 %, ohne Gesund­heits­frage, vorgenommen werden. Ansonsten können Sie die Leistung jederzeit erhöhen, wenn Sie einige Gesundheitsfragen beantworten.

  • Da die Pflegekosten in den höheren Pflege­graden besonders hoch sind und für Pflege­bedürftige sowie Angehörige oft eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, entfällt bei der DFV-DeutschlandPflege ab Pflegegrad 3 die Zahlung der Versicherungs­beiträge.

Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege

Pflegeleistung zu Hause

Pflege zu Hause

Die meisten Pflege­bedürftigen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause in vertrauter Umgebung gepflegt zu werden. Aber auch hier reichen die gesetzlichen Pflege­leistungen nicht aus, um die Kosten zu decken. Bei Pflegegrad 3 zahlt man für einen ambulanten Pflegedienst im Durchschnitt ca. 2.422 €. Die gesetzliche Pflege­versicherung erstattet jedoch nur 1.431 €. Es bleibt ein Eigenanteil von 991 €. Mit der DFV-DeutschlandPflege sind Sie vor diesen Kosten geschützt.

Pflege im Heim

Pflege im Pflegeheim

Falls die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, wird ein Pflegeheimplatz notwendig. Die Kosten dafür betragen durchschnittlich 4.253 € monatlich und übersteigen die gesetzliche Leistung deutlich. Die Pflegekasse übernimmt lediglich 1.453 € pro Monat. Es bleibt ein Eigenanteil von 2.800 € monatlich. Mit der DFV-DeutschlandPflege sichern Sie sich eine ergänzende finanzielle Unterstützung, um die hohen Kosten eines Pflegeheims leichter stemmen zu können.

Pflege Unfall

Pflegegrad durch Unfall

Denkt man an einen Pflegefall, denkt man auto­matisch nur an ältere Menschen. Das ist aber nicht immer so. Auch junge Menschen können plötzlich pflegebedürftig werden, z. B. durch einen Unfall. Wer dann noch nicht mit einer Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat, der leidet nicht nur körperlich und psychisch, son­dern auch finanziell unter den Folgen. Mit der DFV-DeutschlandPflege sind Sie auf der finanziell sicheren Seite.

Pflege Beitragsbefreiung

Beitragsbefreiung im Pflegefall

In den höheren Pflegegraden steigen die Kosten für die notwendige Pflege oft erheblich an. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, müssen Sie ab Pflegegrad 3 keine Versicherungsbeiträge mehr zahlen. Diese Beitragsbefreiung stellt sicher, dass Sie sich in den herausfordernden Zeiten ganz auf die Pflege konzentrieren können, ohne sich zusätzlich um Ihre Versicherungs­beiträge kümmern zu müssen.

Pflege Weltweiter Schutz

Weltweiter Schutz

Unsere Leistungen der Pflege­zusatz­ver­sicherung DFV-DeutschlandPflege gelten weltweit – unabhängig davon, wo Sie sich aufhalten oder wohnen. Damit sind Sie überall auf der sicheren Seite und können im Pflegefall auf umfangreiche Unterstützung vertrauen. Diese weltweite Absicherung sorgt dafür, dass Sie auch im Ausland von denselben Leistungen profitieren, die Sie aus Deutschland gewohnt sind.

Pflege Assistance

Pflege Assistance

Wenn ein Pflegefall eintritt, stehen Betroffene oft vor vielen offenen Fragen. Über unsere 24-Stunden-Hotline erhalten Sie und Ihre Ange­hörigen jederzeit Informationen zu Pflege­leistungen, Pflegegraden und Pflegeein­rich­tungen. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Stellung des Pflegeantrags und vermitteln Dienstleistungen wie Tag- und Nachtwachen, Fahrdienste, Menüservices oder die Installation von Hausnotrufsystemen. Die DFV-Pflege Assistance steht Ihnen rund um die Uhr zur Seite, um den Pflegealltag zu erleichtern.

Häufige Fragen zur Pflegezusatzversicherung

  • Mit dem DFV-DeutschlandPflege Flex haben Sie die Flexibilität, Ihre Pflegesituation individuell abzusichern – genau nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Mit dem Flex-Tarif sind alle Pflegegrade, einschließlich Pflegegrad 1 und 2, abgesichert. Ganz gleich, ob Sie Unterstützung bei der Pflege zu Hause oder im Pflegeheim benötigen – mit der DFV-DeutschlandPflege Flex gestalten Sie Ihre Absicherung flexibel und zahlen nur für die Leistungen, die Ihnen wirklich wichtig sind.

  • Um die DFV-DeutschlandPflege abzuschließen, müssen Sie nur auf wenige Punkte antworten. Diese müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Der Versicherer kann sich so ein Bild über Ihren Gesundheitszustand machen. Bei bestimmten beruflichen oder familiären Veränderungen, können Sie die Leistungen in Ihrem Vertrag sogar ohne Gesundheitsfrage erhöhen. 

  • Die Standardleistungen der Pflegekassen reichen in der Regel nicht aus, um eine angemessene Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Sie müssen den Rest der anfallenden Kosten selbst zahlen. Das kann, je nach Pflegegrad und Pflegeform, sehr teuer werden. Eine private Pflegeversicherung hilft, die finanzielle Lücke zu schließen. So müssen Sie oder Ihre Angehörigen nicht für anfallende Kosten aufkommen. 

  • Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Tarife innerhalb der Pflegezusatzversicherung zu wählen und können so den Versicherungs­umfang selbst bestimmen. Es ist ratsam, auszurechnen, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand ungefähr zur Verfügung steht, um alle Fixkosten und sonstige Ausgaben ihres alltäglichen Lebens decken zu können.

  • Pflegetagegeld hat einen Nachteil: Werden Sie gegen Ende des Monats als pflegebedürftig eingestuft, erhalten Sie Leistungen nur noch für die ausstehenden Tage des Monats. Beim Pflegemonatsgeld der DFV erhalten Sie die Auszahlung für den gesamten Monat. Das heißt, egal an welchem Tag im Monat bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit oder eine Höherstufung festgestellt wird – Sie erhalten die Leistungen immer für den vollen Monat. So sind die Leistungen auch nicht von der Tagesanzahl des jeweiligen Monats abhängig, sondern sind immer gleichbleibend. 

  • Der auszuzahlende Betrag bei der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich nach dem Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr zahlen die Pflegekassen. Jedoch wird nur ein Teil der Kosten übernommen. Den Rest der anfallen­den Kosten muss der Betroffene selbst aufbring­en. Die Pflegezusatzversicherung hilft, die finanzielle Versorgungslücke zu schließen. Sie zahlt Ihnen ein Pflegegeld aus, welches Ihnen zur freien Verfügung steht. 

  • Assistance Leistung ist eine von der Versicherung angebotene Unterstützung für den Pflegebedürftigen. Wir stehen Ihnen also beratend zur Seite und vermitteln Sie beispielsweise an einen ambulanten Pflegedienst. Angehörige können ebenfalls Assistance Leistungen in Anspruch nehmen und z.B. an Selbsthilfegruppen teilnehmen. Auch bei der Stellung des Pflegeantrags steht die Assistance unterstützend zur Verfügung.

  • Mit Hilfe eines Fragenkatalogs werden Punkte ermittelt, die den Grad der Pflegebedürftigkeit festlegen. Es werden hierfür sechs Lebens­bereiche beleuchtet und verschiedene Kriterien abgefragt. 

    • 12,5 bis unter 27 Punkte: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
    • 27 bis unter 47,5 Punkte: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
    • 47,5 bis unter 70 Punkte: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
    • 70 bis unter 90 Punkte: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
    • 90 bis 100 Punkte: Schwerste Beeinträchti­gung der Selbstständigkeit und erhebliche Anforderungen an die Pflegeversorgung 
  • Ein Gutachter der Krankenkassen stellt anhand eines Fragenkatalogs telefonisch oder bei Ihnen zu Hause fest, ob und welche Pflegebedürftigkeit bei Ihnen vorliegt. Hierfür werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Selbstständigkeit bei krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens untersucht. Anschließend erhalten Sie einen Pflegebescheid von Ihrer Krankenversicherung. 

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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