DFV-Privathaftpflicht© Geber86
Haftpflichtversicherung Stiftung Warentest "sehr gut"

Private Haftpflicht­versicherung Testsieger Stiftung Warentest

Versicherungssumme bis zu 100 Mio. Euro
Weltweiter Schutz
Mit und ohne Hundehaftpflicht


Tarife anzeigen

Warum ist eine private Haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Ein Mo­ment der Un­acht­sam­keit kann sehr hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen. Ob ein um­ge­sto­ße­ner Kaffee auf dem teuren Lap­top einer Freun­din oder eine zer­bro­che­ne Fens­ter­schei­be beim Nach­barn – ohne eine pri­vate Haft­pflicht­ver­si­che­rung haf­ten Sie mit Ih­rem ge­sam­ten Ver­mö­gen. Da­mit klei­ne Miss­ge­schi­cke nicht zu gro­ßen fi­nan­zi­el­len Be­las­tun­gen füh­ren, schützt Sie die pri­vate Haft­pflicht­ver­si­che­rung zu­ver­läs­sig vor ho­hen Kos­ten und si­chert Sie im Ernstfall umfassend ab.

Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?

Eine Haft­pflicht­ver­siche­rung ist be­reits ab 3,50 Euro pro Mo­nat er­hält­lich, schützt aber vor fi­nan­zi­el­len Be­las­tungen, die in die Mil­lio­nen ge­hen kön­nen. Die ge­naue Höhe des Bei­trags hängt von ver­schie­denen Fak­to­ren ab, wie dem ge­wähl­ten Ta­rif, der Ver­siche­rungs­summe und der Ent­schei­dung für oder ge­gen eine Selbst­be­tei­li­gung:

  • Single-Ta­rif: Wer al­lein lebt, pro­fi­tiert vom güns­tigs­ten Ta­rif, der einen um­fas­sen­den Schutz für alle Haft­pflicht­an­sprü­che Drit­ter bie­tet.
  • Fa­mi­lien-Ta­rif: Für nur we­nige Euro mehr sind nicht nur Sie selbst, son­dern auch Ihr Part­ner und alle Kin­der im Haus­halt bis 25 Jahre ver­sichert.
  • Mit oder ohne Selbst­be­tei­li­gung: Ein Ta­rif mit Selbst­be­tei­li­gung re­du­ziert die mo­nat­lichen Kos­ten, wäh­rend die Va­ri­an­te ohne zwar et­was teu­rer ist, da­für aber im Scha­den­fall die ge­sam­ten Kos­ten ab­deckt.
  • Ver­siche­rungs­summe: Je nach Be­darf kön­nen Sie zwi­schen einer Ver­siche­rungs­summe von 20 oder 100 Mil­lio­nen Euro wäh­len und sich so auch ge­gen schwer­wie­gende Schä­den op­ti­mal ab­sichern.
  • Hun­de­haft­pflicht in­te­griert: Sie kön­nen bis zu fünf Hun­de in Ihre pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung auf­nehmen. Mel­den Sie Ih­ren Vier­bei­ner in­ner­halb von zwölf Mo­naten an und spa­ren Sie sich den Ab­schluss zu­sätz­licher Hun­de­haft­pflicht­ver­siche­rungen.

Unsere private Haftpflicht­versicherung Tarife im Vergleich

Single
Top Preis/Leistung
Versicherungssumme

20 Mio. €

(optional 100 Mio. €)

Leistungen
  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Vermögensschaden
  • Ausfalldeckung
  • Schlüsselverlust
  • Drohnen (bis 5 kg)
Zusatzleistungen

Hundehalter­­­haftpflicht (Optional)

Monatsbeitrag
3,50 €
Online abschließen
Familie
Stiftung Warentest „Sehr gut“
Versicherungssumme

20 Mio. €

(optional 100 Mio. €)

Leistungen
  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Vermögensschaden
  • Ausfalldeckung
  • Schlüsselverlust
  • Drohnen (bis 5 kg)
Zusatzleistungen

Hundehalter­­­haftpflicht (Optional)

Monatsbeitrag
5,30 €
Online abschließen
Haftpflichtversicherung Stiftung Warentest "sehr gut"

Die Privathaftpflicht der DFV

Testsieger Stiftung Warentest

Unsere private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest (09/2023) für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit „SEHR GUT“ (0,6) ausgezeichnet.

Warum ist eine Haftpflichtversicherung wichtig?

Ein klei­ner Mo­ment der Un­acht­sam­keit – und schon kann es teu­er wer­den: Beim Rad­fah­ren strei­fen Sie ein par­ken­des Auto und hin­ter­las­sen eine tie­fe Del­le. Beim Be­such bei Freun­den bleibt Ihr Ruck­sack an der teu­ren Mu­sik­an­lage hän­gen und reißt sie zu Bo­den. Ihr Hund läuft un­er­war­tet auf die Stra­ße und ver­ur­sacht einen Un­fall. Sol­che Si­tua­tio­nen pas­sie­ren schnel­ler, als man denkt, und die ent­ste­hen­den Kos­ten kön­nen enorm sein.

Laut Ge­setz haf­ten Sie mit Ih­rem ge­sam­ten Ver­mö­gen für Schä­den, die Sie an­de­ren zu­fügen. Wäh­rend ein klei­ner Krat­zer im Lack oder ein zer­bro­che­nes Wein­glas noch zu ver­kraf­ten sind, kön­nen grö­ße­re Schä­den schnel­l zur fi­nan­zi­el­len Be­las­tung wer­den. Was, wenn Sie aus Ver­se­hen eine teu­re Ka­me­ra zer­stö­ren oder je­mand durch Ihr Ver­schul­den ernst­haft ver­letzt wird?

Be­son­ders Per­so­nen­schä­den ge­hen schnel­l in den fünf- oder sechs­stel­li­gen Be­reich – für Schmer­zens­geld, Ver­dienst­aus­fäl­le oder le­bens­lan­ge Pfle­ge­kos­ten. Selbst schein­bar harm­lo­se Si­tua­tio­nen kön­nen schwer­wie­gen­de fi­nan­zi­el­le Fol­gen ha­ben: ein ver­lo­re­ner Woh­nungs­schlüs­sel kann den Aus­tausch einer kom­plet­ten Schließ­an­lage nach sich zie­hen – Kos­ten in Höhe von meh­re­ren tau­send Euro sind kei­ne Sel­ten­heit.

Ohne eine pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung könn­ten sol­che For­de­rungen Ihre fi­nan­zi­el­le Exis­tenz be­dro­hen. Selbst wenn Sie gar nicht der Ver­ur­sa­cher sind, kann eine feh­len­de Ab­si­che­rung zum Pro­blem wer­den – etwa wenn eine Per­son Ih­nen einen Scha­den zu­fügt, aber selbst nicht ver­sichert ist. Mit einer pri­va­ten Haft­pflicht­ver­siche­rung müs­sen Sie sich um sol­che Ri­si­ken kei­ne Sor­gen ma­chen. Sie über­nimmt die Haft­pflicht­an­sprü­che Drit­ter, schützt Sie vor un­er­war­te­ten fi­nan­zi­el­len Be­las­tungen.

Wer braucht eine Haftpflichtversicherung?

Auch wenn eine pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung in Deutsch­land kei­ne Pflicht ist, zählt sie zu den wich­tigs­ten Ver­siche­rungen über­haupt. Grund­sätz­lich soll­te je­der eine pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung ha­ben. Be­son­ders wich­tig ist sie für:

  • Stu­den­ten: Wer nicht mehr über die El­tern mit­ver­sichert ist, braucht eine ei­gene Pri­vat­haft­pflicht, um fi­nan­zi­el­le Ri­si­ken zu ver­mei­den. Ob­wohl eine Haft­pflicht­ver­siche­rung in Deutsch­land kei­ne Pflicht ist, ist sie auch für Stu­den­ten und Azu­bis ein ab­so­lu­tes Must-have! Miss­ge­schi­cke sind schnel­l pas­siert und kön­nen im schlimms­ten Fall den fi­nan­zi­el­len Ruin be­deu­ten. Vor al­lem für Stu­den­ten und Azu­bis, die oft knapp bei Kas­se sind, ist es um­so wich­tiger, ge­gen die Haft­pflicht­an­sprü­che Drit­ter ver­sichert zu sein.
  • Mi­e­ter: Schä­den an der ge­mie­te­ten Woh­nung kön­nen teu­er wer­den. Das ge­sam­te In­ven­tar der Woh­nung wird Ih­nen vom Ver­mie­ter zur Ver­fü­gung ge­stellt. Geht bei­spiels­wei­se das Wasch­becken in der Miet­woh­nung ver­sehent­lich zu Bruch, über­nimmt die pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung die Kos­ten. Auch in der Rei­se­un­ter­kunft be­steht Schutz, falls dort Ein­rich­tungs­ge­gen­stände un­ab­sicht­lich be­schä­digt wer­den.
  • Tier­hal­ter: Für Hun­de­be­sitzer ist eine Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­siche­rung un­er­läss­lich, da bei den Vier­bei­nern oft mal was ins Au­ge geht. Sie kön­nen bis zu fünf Hun­de ganz ein­fach in Ihre pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung auf­nehmen. Mel­den Sie Ihre Fell­nase in­ner­halb von zwölf Mo­naten an. So ver­mei­den Sie den Ab­schluss se­pa­ra­ter Hun­de­haft­pflicht­ver­siche­rungen.
  • Ur­lau­ber: Eine pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung gilt welt­weit und schützt Sie auch in Ho­tels, Fe­ri­en­häu­sern und vor wei­teren Miss­ge­schi­cken auf Rei­sen im Aus­land. In eini­gen Ski­ge­bieten ist eine Haft­pflicht­ver­siche­rung so­gar Pflicht, um die Ski­piste nut­zen zu dür­fen.

Welche Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab?

Die pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung deckt eine Viel­zahl von Schä­den, die Sie un­be­ab­sich­tigt ver­ur­sachen. Dazu ge­hö­ren:

  • Per­so­nen­schä­den: Wenn Sie bei­spiels­wei­se auf einer ver­eis­ten Trep­pe aus­rut­schen und da­bei einen Pas­san­ten mit­rei­ßen, der sich ver­letzt, haf­ten Sie für die Be­hand­lungs­kos­ten, mög­liche Ver­dienst­aus­fäl­le bis hin zu Schmer­zens­geld. Die pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung über­nimmt die­se Kos­ten und schützt Sie vor fi­nan­zi­el­len Be­las­tungen, wenn Drit­te durch Ihr Ver­schul­den ge­sund­heit­lich ge­schä­digt wer­den.
  • Sach­schä­den: Im All­tag pas­sie­ren Sach­schä­den schnel­ler, als man denkt. Ihre pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung springt ein, wenn Sie frem­des Ei­gen­tum un­be­ab­sich­tigt be­schä­di­gen. Las­sen Sie ver­sehent­lich die teu­re Ka­me­ra eines Freun­des fal­len, über­nimmt Ihre pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung die Kos­ten für Re­pa­ra­tur oder Er­satz, so­dass Sie sich kei­ne Sor­gen um un­er­war­te­te Aus­ga­ben ma­chen müs­sen.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Manch­mal führt ein Miss­ge­schick nicht nur zu di­rek­ten Schä­den, son­dern auch zu fi­nan­zi­el­len Ver­lus­ten für an­de­re. Stel­len Sie sich vor, Sie kip­pen ver­sehent­lich Kaf­fee über den Lap­top einer Freun­din, die ge­ra­de an einer wich­ti­gen Prä­sen­ta­tion ar­bei­tet. Durch den tech­ni­schen De­fekt kann die Prä­sen­ta­tion nicht recht­zei­tig statt­fin­den, was ihr einen fi­nan­zi­el­len Scha­den ver­ur­sacht. In sol­chen Fäl­len greift die pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung und über­nimmt die ent­stan­de­nen Kos­ten.
  • Miet­sach­schä­den: Wer zur Mie­te wohnt, haf­tet für Schä­den an der Woh­nung oder dem ge­mie­te­ten Haus. Ob ein un­glück­lich plat­zier­ter Heiz­lüf­ter Brand­spu­ren auf dem Par­kett hin­ter­lässt oder beim Um­zug eine Glas­tür zu Bruch geht – die pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung deckt die­se Schä­den und schützt Sie vor ho­hen Re­pa­ra­tur­kos­ten.
  • Schlüs­sel­ver­lust: Ein ver­lo­re­ner Schlüs­sel kann teu­er wer­den, vor al­lem, wenn die kom­plet­te Schließ­an­lage aus­ge­tauscht wer­den muss. Der DFV-Haft­pflicht­Schutz über­nimmt die­ Kos­ten, sei es für Ihre Miet­woh­nung oder so­gar für den Zu­gang zu Bü­ro­räu­men, wenn Sie einen Fir­men­schlüs­sel ver­lie­ren.

Fallbeispiele

Fallbeispiel Beschädigung Auto
Einkaufswagen beschädigt par­kendes Auto: ca. 2.300 Euro

Dieser Einkauf war teurer als ge­dacht! Nachdem eine bei uns versi­cherte Frau im Supermarkt einkaufen war, verselbstständigte sich Ihr Ein­kaufswagen beim Einladen der Le­bensmittel. Der Wagen rollte mit samt den Ein­käufen auf ein gepark­tes Auto zu und beschädigte dieses. Der Sachschaden am Auto beläuft sich auf 2.300 Euro und ging zum Glück auf die DFV.

Fallbeispiel Wasserschaden Mietshaus
Wasserschaden im Mietshaus:
ca. 25.000 Euro

Nachdem unser Versicherter an sei­nem verkalkten Wasserhahn rum­schraubte, löste sich das Wasser­rohr. Die ganze Küche seiner Mietwoh­nung stand unter Wasser. Und nicht nur das! Auch sein Nach­bar unter ihm beklagte sich laut­hals über trop­fendes Wasser aus seiner Decke. Die Gebäudeversicherung beseitigte den Wasserschaden und wir über­nahmen die Kosten in Höhe von 25.000 Euro.

Fallbeispiel Missglückte Fahrradtour
Missglückte Fahrradtour:
ca. 1.500 Euro

Ein bei uns versicherter Vater radelte mit seinem kleinen Sohn zur Eisdiele als er einen Freund sah und sich kurz ablenken ließ. Prompt stieß sein Sohn auf dem Gehweg mit einer aus dem Auto steigenden Frau zusam­men. Sie stürzte und brach sich den Arm. Die Kosten für Schmerzensgeld, der Krankenkasse und ihren Arbeits­ausfall beliefen sich auf 1.500 Euro und wurden von uns gezahlt.

Fallbeispiel verlorener Schlüssel
Verlorener Schlüssel:
ca. 1.800 Euro

Damit sich der Vierbeiner einer bei uns versicherten Frau nochmal aus­powern kann, tobte die Frau abends mit ihm auf der Wiese im Park. Dabei fiel unbemerkt ihr Schlüssel für das Mietshaus und der Wohnungstür aus ihrer Jacke. Sie rief zu Hause sofort den Schlüsseldienst an. Die Schließ­an­la­ge des Mietshauses musste aus­getauscht werden. Die Rechnung von 1.800 Euro ging auf uns!

Die private Haftpflichtversicherung der DFV Unsere Leistungen im Überblick

Single
Familie
Personen-, Sach-, und Vermögensschäden

20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

oder

100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

Selbstbeteiligung

0 € / 300 €
(optional)

0 € / 300 €
(optional)

Weltweiter Schutz
  • Innerhalb Europas keine zeitliche Begrenzung
  • Außerhalb Europas bis zu 5 Jahren

Personen-, Sach-, und Vermögensschäden

20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

oder

100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

Selbstbeteiligung

0 € / 300 €
(optional)

0 € / 300 €
(optional)

Weltweiter Schutz
  • Innerhalb Europas keine zeitliche Begrenzung
  • Außerhalb Europas bis zu 5 Jahren

Was zahlt die private Haftpflichtversicherung? DFV-HaftpflichtSchutz

Unsere private Haftpflicht­versicherung zahlt für

Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden der im Haushalt lebenden Kinder und Partner (Familientarif), vor­über­gehend im Haushalt ein­ge­glie­der­te oder im Haushalt tätige Personen

Kaution zur Sicherstellung von Leist­ung­en im Rahmen von Haft­pflicht­an­sprü­chen innerhalb Europas

Gefälligkeitsschäden

Deliktunfähigkeit der versicherten Person und Schäden, bei denen die Deliktunfähigkeit der versicherten Person eingewendet werden kann

Haftpflichtansprüchen der ver­sich­ert­en Person gegenüber Dritten, soweit diese zahlungsunfähig ist

Haftpflichtansprüche bei mehreren versicherten Personen untereinander, wenn bestimmte Bedingungen zu­tref­fen (z. B. gerichtlich geltend gemachte Personen- oder Sachschäden)

Unsere private Haftpflicht­versicherung zahlt nicht für

Vorsätzlich herbeigeführte Ver­sicher­ungs­fäl­le, ausgebübte Straftaten oder bewusstes Abweichen von Gesetzen

Schäden bei der Teilnahme an Pferde- und Kraftfahrzeug- oder Radrennen

Verschleiß und Schimmelbildung o.ä.

Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Besitz, Eigentum, Halten oder Führen von versicherungspflichtigen Land- oder Wasserfahrzeugen

Schäden im Zusammenhang mit un­er­laub­tem Waffenbesitz oder Feuerwerk sowie bei Ausübung der Jagd

Produkthighlights unserer Privathaftpflicht

Testsieger Stiftung Warentest

Bis zu 100 Mio. € Versicherungssumme

Weltweiter Schutz

Kostenerstattung per App

Tägliches Kündigungsrecht

Auf Wunsch Hundehaftpflicht integrierbar

Häufige Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung

  • Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bei einem Schadenereignis im pri­vaten Alltag. Für absichtlich verursachte Schäden kommt sie nicht auf. Bei einem Sachschaden zahlt die private Haftpflicht Reparaturkosten. Im Falle eines Totalschadens zahlt die Versicherung den Zeitwert des versicherten Objekts. Kommt eine Person zu Schaden werden Arztkosten, ein Aus­gleich für berufliche Ausfälle und Wiederein­gliederung, Schmerzensgeld und bleibende Schäden übernommen.

    • Beim Ausführen vieler ehrenamtlichen Tätigkeiten und freiwilliger Helfer, wie z. B. Umzugshelfer
    • Fußgänger
    • Radfahrer, wenn Sie in Ihrer Freizeit gerne Radfahren und nicht an Rad­rennen teilnehmen
    • Wohnungsmieter oder Inhaber eines Hauses (Einfamilien-, Zweifamilien- und Ferienhäuser, Eigentums- und Ferien­wohnung)
    • Teilnehmer an Ferienjobs, Betriebspraktika und fachpraktischem Unterricht
    • Aufsichtsperson von Minderjährigen
    • Urlauber bzw. Reisender im Ausland
    • Hundehalter, wenn Sie die Hundehaftpflicht in Ihre Privathaftpflichtversicherung inte­grieren oder einen Blindenhund besitzen
    • Heimtierhalter, wenn die Tiere Ihre Ge­fährten sind und zur eigenen Freude gehal­ten werden
    • Tiersitter von Heimtieren oder Hüter von Pferden 
    • Nutztier- und Bienenhalter, wenn es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt und die Haltung erlaubt ist
    • Dienstherr für in Ihrem Haushalt beschäf­tigte Personen
    • Internetnutzer, wenn Sie Daten an Dritte übermitteln und diese z.B. durch einen Virus unbrauchbar machen
    • Bauherr bei An - und Umbauten z.B. an Ihrer selbst genutzten Immobilie bis zu einer Bausumme von 1 Million Euro 
  • Da Missgeschicke jedem und zu jederzeit aus Versehen passieren können, sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung besitzen oder bei dieser mitversichert sein. Sie schützt vor fi­nanziellen Folgen von Schäden, die Sie einer anderen Person oder deren Eigentum unbeab­sichtigt zufügen. Eine gute Privatpflicht schützt vor Schadensersatzansprüchen bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden. 

  • Ihre Privathaftpflicht leistet u. a. nicht für: 

    • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, in Ausübung einer Straftat verursacht worden sind oder dadurch entstanden sind, dass Sie bewusst gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen verstoßen haben
    • Schäden, die bei der Teilnahme an Pferde-, Kraftfahrzeug- oder Radrennen entstehen
    • Schäden, die durch übermäßige Bean­spruchung und Schimmelbildung o. Ä. entstehen
    • Schäden, die im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern, unerlaubtem Waffen­besitz oder während der Jagd­ausübung verursacht werden
       
  • Der Versicherte muss die restlichen Kosten für Schäden über der vereinbarten Deckungssumme selbst tragen. Empfehlenswert ist daher die Deckungssumme von 5-10 Millionen Euro zu verdoppeln. Der Beitragsunterschied ist hier gering. Gerade wenn mehrere Personen oder Sachschäden von einem Unfall betroffen sind ist dieser Betrag nicht unrealistisch. Die Deckungs­summe Ihrer privaten Haftpflichtversicher­ung sollte sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden beinhalten.

  • Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Schaden innerhalb von 5 Jahren im Ausland außerhalb des europäischen Wirt­schaftsraumes, der Schweiz und Israel. Hierbei ist zu beachten, dass Großbritannien seit Brexit nicht mehr zum europäischen Wirt­schaftsraum zählt. Sollten Sie länger im Ausland bleiben haftet die private Haftpflichtversiche­rung nicht. Bei Reisen innerhalb der Euro­päischen Union gibt es keine zeitliche Begrenzung.

  • Eine Hausratversicherung beinhaltet neben Wertsachen, Brand- und Einbruchschutz auch bewegliche Gebrauchs- oder Einrichtungs­gegenstände in Ihrem Wohnraum. Schäden, die an einem eingebauten Objekt innerhalb des Wohnraumes entstehen (z.B. Türen, Fliesen) sind nicht abgedeckt.

    Die Private Haftpflicht greift bei fest verbauten Objekten in Ihrem gemieteten Wohnraum. Auch wenn sie Schäden bei anderen Personen oder deren Eigentum verursachen übernimmt die PHV die Kosten.

  • Sie können zwischen dem Single und dem Familientarif wählen. Im Single- Tarif der DFV ist neben dem Versicherungsnehmer jede im Haushalt tätige Person (z.B. Kindermädchen, Haushälterin) oder im Haushalt vorübergehend lebende Person (12 Monate). Auch Notfallhelfer sind im Single- Tarif abgesichert.

    Der Familientarif beinhaltet zusätzlich noch die Absicherung des Partners des Versicherten, sowie im Haushalt gemeldete Verwandte und Kinder bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit, jedoch maximal bis zum Alter von 35 Jahren.

  • Während der ersten beruflichen Ausbildung (Ausbildungsberuf oder Studium) ist das Kind im Familien-Tarif mitversichert. Wichtig ist, dass die ersten Ausbildungsjahre lückenlos aufeinander folgen. Erst wenn Ihr Kind die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen hat und ein rich­tiges Gehalt erhält ist es nicht mehr im Familien-Tarif mitversichert. Ähnliches gilt für eine Heirat, ein zweites Studium oder Aus­bildung, einer Laufbahn bei der Bundeswehr als Berufssoldat oder ab dem 36. Geburtstag.

  • Wir bieten im DFV-HaftpflichtSchutz den Single-Tarif und einen Familien-Tarif an. Wenn Sie sich für den Familien-Tarif entscheiden, sind Ihr Partner, Ihre Kinder und alle im Haushalt lebende und gemeldete Verwandte mitversichert. Ihre Kinder sind, bis sie zum ersten Mal berufstätig werden oder heiraten und bis maximal 35 Jahre automatisch über die Eltern haftpflichtver­sichert. Danach müssen sich die Kinder selbst versichern. Pflegebedürftige und behinderte Kinder sind darüber hinaus auch weiterhin im Familien-Tarif inkludiert, wenn Sie im gleichen Haushalt wie der Versicherungs­nehmer leben. Wenn Sie im Single-Tarif versichert sind, müssen Sie uns hinzukommende Personen innerhalb von 12 Monaten melden. 

  • Auch Blindenhunde sind im Versicherungs­schutz erfasst. Zudem ist das gelegentliche Hüten von anderen Heimtieren sowie das Hüten fremder Hunde und Pferde miteinbegriffen. Auch Blindenhunde sind im Versicherungsschutz erfasst.

    Gegen einen Mehrbeitrag können Sie bei der DFV die Hundehalterhaftpflicht zu buchen und bis zu 5 Hunde mitversichern. Hierbei ist zu beachten, dass einige Hunderassen (Listen­hunde) sowie Kreuzungen mit ihnen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

  • Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrzeugs verursacht werden, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. Für Kfz- Schäden, die durch den Halter des Fahrzeuges entstehen, kommt die Kfz- Haft­pflichtversicherung auf. Der Fahrer selbst ist nicht in der Kfz- Haftpflicht versichert, sondern nur das Auto. Die private Haftpflichtversicherung der DFV zahlt auch bei Schäden durch Rabattrückstufungen.

  • Schäden, die beim Versicherten entstehen sind nicht abgedeckt. Jedoch kann Die (Forderungs-) Ausfalldeckung in bestimmten Fällen auch für eigene Schäden aufkommen. Die (Forderungs-) Ausfalldeckung greift, wenn sie der Schadens­verursacher finanziell nicht in der Lage ist Ihren Schaden zu zahlen und er keine Haftpflicht­versicherung besitzt. Dies muss durch eine gerichtliche Anordnung geschehen.

    Im DFV- HaftpflichtSchutz ist die (Forderungs-) Ausfalldeckung immer enthalten.

  • Grundsätzlich schließt eine Familienzuge­hörigkeit eine Leistung der privaten Haftpflicht­versicherung nicht aus. In den meisten Tarifen sollten Sie allerdings beachten, dass Schäden innerhalb der Familie nur ver­sichert werden, wenn Geschädigter und Schädiger nicht über den gleichen Familien­vertrag versichert sind.

    Im DFV- HaftpflichtSchutz- Tarif werden auch Schäden innerhalb der Familie abgedeckt. Der Tarif zahlt bei Personen- und Sachschäden.

  • Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die der Versicherte im Ausland bei einer anderen Person oder deren Eigentum verursacht sind mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wichtig ist, dass Sie einen ständigen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können. Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes gibt es keine zeitliche Begrenzung. Außerhalb dieses Raumes darf der Auslandsaufenthalt nicht mehr als fünf Jahre betragen.

    Die Private Haftpflichtversicherung deckt auch Work & Travel Aufenthalte oder Auslands­semester ab.

  • Eine (Forderungs-) Ausfalldeckung ist eine Leistung der Privaten Haftpflichtversicherung und schützt den Versicherten vor Kosten, die von einem zahlungsunfähigen Dritten verursacht wird. Die Zahlungsunfähigkeit des Schaden­verursachers muss durch ein Gericht fest­gestellt werden.

    Im DFV- HaftpflichtSchutz ist die (Forderungs-)­Ausfalldeckung immer enthalten.

  • Wenn Sie Ihre bestehende Versicherung wechseln möchten, können Sie jederzeit den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Schicken Sie einfach eine Kündigung in Textform an uns und beenden Sie Ihren Versicherungsvertrag. Wenn Sie innerhalb der ersten zwei Jahre nach Vertragsbeginn eine Leistung in Anspruch nehmen, können Sie für maximal zwölf Monate nicht vom täglichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. 

  • Auf Skipisten können vielerlei Unfälle und Missgeschicke passieren. Aufgrund dessen haben Italien und Südtirol ab dem 01. Januar 2022 eine Haftpflichtversicherungspflicht eingeführt. Bevor Sie dort auf die Piste gehen, müssen Sie eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen können. Wenn Sie keine Versi­cherungsbestätigung vorweisen können, drohen Ihnen Bußgelder und der Entzug des Skipasses. Auch in Ländern, in denen eine Privathaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, eine Privathaftpflicht aufgrund des erhöhten Schadenrisikos abzuschließen. 

  • Sie können ihre Privathaftpflicht als Sonder­ausgabe unter „Vorsorgeaufwand“ eintragen. Sonderausgaben können bis zu einer Höchst­grenze von 1.900 Euro für Angestellte, Beamte und Rentner angegeben werden. Bei Selbst­ständigen beträgt die Höchstgrenze 2.800 Euro. Legen Sie Ihrer Steuererklärung einen Bei­tragsnachweis Ihrer privaten Haftpflicht­versicherung bei. 

  • Beamte und Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, müssen für Schäden, die sie auf der Arbeit verursachen, selbst haften. Wenn der Dienstherr Sie in Regress nimmt und für den Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit verantwortlich macht, übernimmt die Diensthaft­pflichtversicherung die Haftung. Daher lohnt es sich, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen, die Sie vor finanziellen Einbußen bewahrt. Bei vorsätzlich herbeigeführten Taten greift der Versicherungsschutz nicht. 

  • Sie sind bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit und bis Sie 36 Jahre alt werden bei Ihren Eltern mitversichert. Pflegebedürftige und behinderte Kinder sind auch darüber hinaus weiterhin über die Eltern versichert, wenn Sie im gleichen Haushalt wie diese leben.

  • Zwar sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung in Deutschland abzuschließen, jedoch müssen Sie laut Gesetz finanziell für Schäden, die Sie bei Dritten ver­ursachen, aufkommen. Eine Privathaftpflicht schützt Sie vor teuren Haftpflichtansprüchen Dritter und im schlimmsten Falle vor Ihrem finanziellen Ruin. 

Rundumschutz

DFV-KombiSchutz Flex

Das flexibelste Versicherungspaket

Mit dem DFV-KombiSchutz Flex stellen Sie ganz einfach Ihr Wunsch­paket zusam­men, das spe­ziell auf Ihre per­sön­lichen und fa­mi­li­ären Be­dürf­nisse zuge­schnitten ist. Ihr maß­ge­schnei­derter Schutz in allen Le­bens­lagen!

  • Unfall
  • Glas
  • Hausrat
  • Haftpflicht
  • Verkehrsrecht
  • Fahrraddiebstahl 

Flexibel absichern!

Kündigung der Vorversicherung Mustervorlage

Grun­d­­sät­z­­lich soll­ten Sie Ver­­­si­che­rungs­­­ver­trä­ge im­mer schrift­lich kün­di­gen. Schi­­cken Sie da­zu das Kün­di­gungs­­­schrei­ben per Post als Ein­­schrei­­ben mit Rück­­schein an Ih­ren Ver­­­si­che­­rer. Der Rück­­schein gilt als rechts­gül­ti­ger Nach­weis für die Zu­­­stel­­lung der Kün­­di­­gung. Rein ju­ris­tisch be­trach­tet, ist auch ei­ne Kün­di­gung per E-Mail aus­­­rei­chend. Au­ßer­dem bie­­ten vie­le Ver­­­si­che­rungs­­­un­ter­neh­men auch On­line-Kün­­di­­gungs­­­ser­vices an. Ach­ten Sie dar­­auf, die Kün­di­gungs­­­frist ein­zu­­hal­ten, die Sie in den Ver­­­si­che­rungs­­be­­din­­gun­­­gen fin­den. Ha­ben Sie ei­ne Ein­zugs­­er­mäch­ti­gung er­teilt, dann wi­­der­­ru­­fen Sie die­se eben­falls in Ih­rem Schrei­ben.

In un­se­rer Kün­di­gungs­­vor­la­ge fin­den Sie al­le An­ga­ben für die Kün­di­gung Ih­rer Sachversicherungen.

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