
Private Haftpflichtversicherung Testsieger Stiftung Warentest
Versicherungssumme bis zu 100 Mio. Euro
Weltweiter Schutz
Mit und ohne Hundehaftpflicht
Warum ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Ein Moment der Unachtsamkeit kann sehr hohe Kosten verursachen. Ob ein umgestoßener Kaffee auf dem teuren Laptop einer Freundin oder eine zerbrochene Fensterscheibe beim Nachbarn – ohne eine private Haftpflichtversicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Damit kleine Missgeschicke nicht zu großen finanziellen Belastungen führen, schützt Sie die private Haftpflichtversicherung zuverlässig vor hohen Kosten und sichert Sie im Ernstfall umfassend ab.
Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?
Eine Haftpflichtversicherung ist bereits ab 3,50 Euro pro Monat erhältlich, schützt aber vor finanziellen Belastungen, die in die Millionen gehen können. Die genaue Höhe des Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem gewählten Tarif, der Versicherungssumme und der Entscheidung für oder gegen eine Selbstbeteiligung:
- Single-Tarif: Wer allein lebt, profitiert vom günstigsten Tarif, der einen umfassenden Schutz für alle Haftpflichtansprüche Dritter bietet.
- Familien-Tarif: Für nur wenige Euro mehr sind nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihr Partner und alle Kinder im Haushalt bis 25 Jahre versichert.
- Mit oder ohne Selbstbeteiligung: Ein Tarif mit Selbstbeteiligung reduziert die monatlichen Kosten, während die Variante ohne zwar etwas teurer ist, dafür aber im Schadenfall die gesamten Kosten abdeckt.
- Versicherungssumme: Je nach Bedarf können Sie zwischen einer Versicherungssumme von 20 oder 100 Millionen Euro wählen und sich so auch gegen schwerwiegende Schäden optimal absichern.
- Hundehaftpflicht integriert: Sie können bis zu fünf Hunde in Ihre private Haftpflichtversicherung aufnehmen. Melden Sie Ihren Vierbeiner innerhalb von zwölf Monaten an und sparen Sie sich den Abschluss zusätzlicher Hundehaftpflichtversicherungen.
Unsere private Haftpflichtversicherung Tarife im Vergleich
20 Mio. €
(optional 100 Mio. €)
- Sachschaden
- Personenschaden
- Vermögensschaden
- Ausfalldeckung
- Schlüsselverlust
- Drohnen (bis 5 kg)
Hundehalterhaftpflicht (Optional)
20 Mio. €
(optional 100 Mio. €)
- Sachschaden
- Personenschaden
- Vermögensschaden
- Ausfalldeckung
- Schlüsselverlust
- Drohnen (bis 5 kg)
Hundehalterhaftpflicht (Optional)
Die Privathaftpflicht der DFV
Testsieger Stiftung Warentest
Unsere private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest (09/2023) für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit „SEHR GUT“ (0,6) ausgezeichnet.
Warum ist eine Haftpflichtversicherung wichtig?
Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit – und schon kann es teuer werden: Beim Radfahren streifen Sie ein parkendes Auto und hinterlassen eine tiefe Delle. Beim Besuch bei Freunden bleibt Ihr Rucksack an der teuren Musikanlage hängen und reißt sie zu Boden. Ihr Hund läuft unerwartet auf die Straße und verursacht einen Unfall. Solche Situationen passieren schneller, als man denkt, und die entstehenden Kosten können enorm sein.
Laut Gesetz haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Sie anderen zufügen. Während ein kleiner Kratzer im Lack oder ein zerbrochenes Weinglas noch zu verkraften sind, können größere Schäden schnell zur finanziellen Belastung werden. Was, wenn Sie aus Versehen eine teure Kamera zerstören oder jemand durch Ihr Verschulden ernsthaft verletzt wird?
Besonders Personenschäden gehen schnell in den fünf- oder sechsstelligen Bereich – für Schmerzensgeld, Verdienstausfälle oder lebenslange Pflegekosten. Selbst scheinbar harmlose Situationen können schwerwiegende finanzielle Folgen haben: ein verlorener Wohnungsschlüssel kann den Austausch einer kompletten Schließanlage nach sich ziehen – Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro sind keine Seltenheit.
Ohne eine private Haftpflichtversicherung könnten solche Forderungen Ihre finanzielle Existenz bedrohen. Selbst wenn Sie gar nicht der Verursacher sind, kann eine fehlende Absicherung zum Problem werden – etwa wenn eine Person Ihnen einen Schaden zufügt, aber selbst nicht versichert ist. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung müssen Sie sich um solche Risiken keine Sorgen machen. Sie übernimmt die Haftpflichtansprüche Dritter, schützt Sie vor unerwarteten finanziellen Belastungen.
Wer braucht eine Haftpflichtversicherung?
Auch wenn eine private Haftpflichtversicherung in Deutschland keine Pflicht ist, zählt sie zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Grundsätzlich sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung haben. Besonders wichtig ist sie für:
- Studenten: Wer nicht mehr über die Eltern mitversichert ist, braucht eine eigene Privathaftpflicht, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Obwohl eine Haftpflichtversicherung in Deutschland keine Pflicht ist, ist sie auch für Studenten und Azubis ein absolutes Must-have! Missgeschicke sind schnell passiert und können im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten. Vor allem für Studenten und Azubis, die oft knapp bei Kasse sind, ist es umso wichtiger, gegen die Haftpflichtansprüche Dritter versichert zu sein.
- Mieter: Schäden an der gemieteten Wohnung können teuer werden. Das gesamte Inventar der Wohnung wird Ihnen vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Geht beispielsweise das Waschbecken in der Mietwohnung versehentlich zu Bruch, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten. Auch in der Reiseunterkunft besteht Schutz, falls dort Einrichtungsgegenstände unabsichtlich beschädigt werden.
- Tierhalter: Für Hundebesitzer ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung unerlässlich, da bei den Vierbeinern oft mal was ins Auge geht. Sie können bis zu fünf Hunde ganz einfach in Ihre private Haftpflichtversicherung aufnehmen. Melden Sie Ihre Fellnase innerhalb von zwölf Monaten an. So vermeiden Sie den Abschluss separater Hundehaftpflichtversicherungen.
- Urlauber: Eine private Haftpflichtversicherung gilt weltweit und schützt Sie auch in Hotels, Ferienhäusern und vor weiteren Missgeschicken auf Reisen im Ausland. In einigen Skigebieten ist eine Haftpflichtversicherung sogar Pflicht, um die Skipiste nutzen zu dürfen.
Welche Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Die private Haftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl von Schäden, die Sie unbeabsichtigt verursachen. Dazu gehören:
- Personenschäden: Wenn Sie beispielsweise auf einer vereisten Treppe ausrutschen und dabei einen Passanten mitreißen, der sich verletzt, haften Sie für die Behandlungskosten, mögliche Verdienstausfälle bis hin zu Schmerzensgeld. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten und schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Dritte durch Ihr Verschulden gesundheitlich geschädigt werden.
- Sachschäden: Im Alltag passieren Sachschäden schneller, als man denkt. Ihre private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie fremdes Eigentum unbeabsichtigt beschädigen. Lassen Sie versehentlich die teure Kamera eines Freundes fallen, übernimmt Ihre private Haftpflichtversicherung die Kosten für Reparatur oder Ersatz, sodass Sie sich keine Sorgen um unerwartete Ausgaben machen müssen.
- Vermögensschäden: Manchmal führt ein Missgeschick nicht nur zu direkten Schäden, sondern auch zu finanziellen Verlusten für andere. Stellen Sie sich vor, Sie kippen versehentlich Kaffee über den Laptop einer Freundin, die gerade an einer wichtigen Präsentation arbeitet. Durch den technischen Defekt kann die Präsentation nicht rechtzeitig stattfinden, was ihr einen finanziellen Schaden verursacht. In solchen Fällen greift die private Haftpflichtversicherung und übernimmt die entstandenen Kosten.
- Mietsachschäden: Wer zur Miete wohnt, haftet für Schäden an der Wohnung oder dem gemieteten Haus. Ob ein unglücklich platzierter Heizlüfter Brandspuren auf dem Parkett hinterlässt oder beim Umzug eine Glastür zu Bruch geht – die private Haftpflichtversicherung deckt diese Schäden und schützt Sie vor hohen Reparaturkosten.
- Schlüsselverlust: Ein verlorener Schlüssel kann teuer werden, vor allem, wenn die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss. Der DFV-HaftpflichtSchutz übernimmt die Kosten, sei es für Ihre Mietwohnung oder sogar für den Zugang zu Büroräumen, wenn Sie einen Firmenschlüssel verlieren.
Die private Haftpflichtversicherung der DFV Unsere Leistungen im Überblick
Single | Familie | |
Personen-, Sach-, und Vermögensschäden 20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person oder 100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person | 20 Mio. € / 100 Mio. € | 20 Mio. € / 100 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € | 0 € / 300 € |
Weltweiter Schutz
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Personen-, Sach-, und Vermögensschäden 20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person oder 100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person | 20 Mio. € / 100 Mio. € 20 Mio. € / 100 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € 0 € / 300 € |
Weltweiter Schutz
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Was zahlt die private Haftpflichtversicherung? DFV-HaftpflichtSchutz
Häufige Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung
- Die private Haftpflicht kommt für alle Schäden auf, die der Versicherte bei einer anderen Person verursacht hat.
In welchen Fällen versichert mich eine Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bei einem Schadenereignis im privaten Alltag. Für absichtlich verursachte Schäden kommt sie nicht auf. Bei einem Sachschaden zahlt die private Haftpflicht Reparaturkosten. Im Falle eines Totalschadens zahlt die Versicherung den Zeitwert des versicherten Objekts. Kommt eine Person zu Schaden werden Arztkosten, ein Ausgleich für berufliche Ausfälle und Wiedereingliederung, Schmerzensgeld und bleibende Schäden übernommen.
- Sie sind als Privatperson haftpflichtversichert, wenn unter anderem eine der folgenden Beschreibungen auf Sie zutrifft:
Wann schützt mich die private Haftpflichtversicherung?
- Beim Ausführen vieler ehrenamtlichen Tätigkeiten und freiwilliger Helfer, wie z. B. Umzugshelfer
- Fußgänger
- Radfahrer, wenn Sie in Ihrer Freizeit gerne Radfahren und nicht an Radrennen teilnehmen
- Wohnungsmieter oder Inhaber eines Hauses (Einfamilien-, Zweifamilien- und Ferienhäuser, Eigentums- und Ferienwohnung)
- Teilnehmer an Ferienjobs, Betriebspraktika und fachpraktischem Unterricht
- Aufsichtsperson von Minderjährigen
- Urlauber bzw. Reisender im Ausland
- Hundehalter, wenn Sie die Hundehaftpflicht in Ihre Privathaftpflichtversicherung integrieren oder einen Blindenhund besitzen
- Heimtierhalter, wenn die Tiere Ihre Gefährten sind und zur eigenen Freude gehalten werden
- Tiersitter von Heimtieren oder Hüter von Pferden
- Nutztier- und Bienenhalter, wenn es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt und die Haltung erlaubt ist
- Dienstherr für in Ihrem Haushalt beschäftigte Personen
- Internetnutzer, wenn Sie Daten an Dritte übermitteln und diese z.B. durch einen Virus unbrauchbar machen
- Bauherr bei An - und Umbauten z.B. an Ihrer selbst genutzten Immobilie bis zu einer Bausumme von 1 Million Euro
- Eine Privathaftpflicht ist für jeden Erwachsenen eine unverzichtbare Versicherung.
Für wen ist die Privathaftpflicht sinnvoll?
Da Missgeschicke jedem und zu jederzeit aus Versehen passieren können, sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung besitzen oder bei dieser mitversichert sein. Sie schützt vor finanziellen Folgen von Schäden, die Sie einer anderen Person oder deren Eigentum unbeabsichtigt zufügen. Eine gute Privatpflicht schützt vor Schadensersatzansprüchen bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
- Ihre Privathaftpflicht leistet nur für Schäden, die im privaten Bereich unabsichtlich verursacht werden.
Wann leistet die Privathaftpflicht nicht?
Ihre Privathaftpflicht leistet u. a. nicht für:
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, in Ausübung einer Straftat verursacht worden sind oder dadurch entstanden sind, dass Sie bewusst gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen verstoßen haben
- Schäden, die bei der Teilnahme an Pferde-, Kraftfahrzeug- oder Radrennen entstehen
- Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung und Schimmelbildung o. Ä. entstehen
- Schäden, die im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern, unerlaubtem Waffenbesitz oder während der Jagdausübung verursacht werden
- Die Deckungssumme sollte mindestens 5 bis 10 Millionen Euro sein.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Privathaftpflicht sein?
Der Versicherte muss die restlichen Kosten für Schäden über der vereinbarten Deckungssumme selbst tragen. Empfehlenswert ist daher die Deckungssumme von 5-10 Millionen Euro zu verdoppeln. Der Beitragsunterschied ist hier gering. Gerade wenn mehrere Personen oder Sachschäden von einem Unfall betroffen sind ist dieser Betrag nicht unrealistisch. Die Deckungssumme Ihrer privaten Haftpflichtversicherung sollte sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden beinhalten.
- Die private Haftpflicht haftet weltweit für Ihre Schäden. Die Dauer des Aufenthaltes muss beachtet werden.
Wo gilt die private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Schaden innerhalb von 5 Jahren im Ausland außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz und Israel. Hierbei ist zu beachten, dass Großbritannien seit Brexit nicht mehr zum europäischen Wirtschaftsraum zählt. Sollten Sie länger im Ausland bleiben haftet die private Haftpflichtversicherung nicht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union gibt es keine zeitliche Begrenzung.
- Die Hausratversicherung sichert vor allem Wertsachen ab. Die PHV zahlt bei Schäden, die Sie bei Dritten verursachen.
Was ist der Unterschied zwischen Privathaftpflichtversicherung und Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung beinhaltet neben Wertsachen, Brand- und Einbruchschutz auch bewegliche Gebrauchs- oder Einrichtungsgegenstände in Ihrem Wohnraum. Schäden, die an einem eingebauten Objekt innerhalb des Wohnraumes entstehen (z.B. Türen, Fliesen) sind nicht abgedeckt.
Die Private Haftpflicht greift bei fest verbauten Objekten in Ihrem gemieteten Wohnraum. Auch wenn sie Schäden bei anderen Personen oder deren Eigentum verursachen übernimmt die PHV die Kosten.
- Je nach Tarif versichert die Privathaftpflicht Versicherungsnehmer sowie weitere im Haushalt lebende Personen.
Wer ist bei der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Sie können zwischen dem Single und dem Familientarif wählen. Im Single- Tarif der DFV ist neben dem Versicherungsnehmer jede im Haushalt tätige Person (z.B. Kindermädchen, Haushälterin) oder im Haushalt vorübergehend lebende Person (12 Monate). Auch Notfallhelfer sind im Single- Tarif abgesichert.
Der Familientarif beinhaltet zusätzlich noch die Absicherung des Partners des Versicherten, sowie im Haushalt gemeldete Verwandte und Kinder bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit, jedoch maximal bis zum Alter von 35 Jahren.
- Bis zum Ende eines Studiums oder Ausbildung sind Kinder im Familien-Tarif mitversichert.
Wie lange sind meine Kinder im Familien-Tarif mitversichert?
Während der ersten beruflichen Ausbildung (Ausbildungsberuf oder Studium) ist das Kind im Familien-Tarif mitversichert. Wichtig ist, dass die ersten Ausbildungsjahre lückenlos aufeinander folgen. Erst wenn Ihr Kind die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen hat und ein richtiges Gehalt erhält ist es nicht mehr im Familien-Tarif mitversichert. Ähnliches gilt für eine Heirat, ein zweites Studium oder Ausbildung, einer Laufbahn bei der Bundeswehr als Berufssoldat oder ab dem 36. Geburtstag.
- Wenn Sie sich für den Familien-Tarif entscheiden, sind Ihr Partner und Ihre Kinder automatisch mitversichert.
Sind mein Partner und/oder meine Kinder automatisch mitversichert?
Wir bieten im DFV-HaftpflichtSchutz den Single-Tarif und einen Familien-Tarif an. Wenn Sie sich für den Familien-Tarif entscheiden, sind Ihr Partner, Ihre Kinder und alle im Haushalt lebende und gemeldete Verwandte mitversichert. Ihre Kinder sind, bis sie zum ersten Mal berufstätig werden oder heiraten und bis maximal 35 Jahre automatisch über die Eltern haftpflichtversichert. Danach müssen sich die Kinder selbst versichern. Pflegebedürftige und behinderte Kinder sind darüber hinaus auch weiterhin im Familien-Tarif inkludiert, wenn Sie im gleichen Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben. Wenn Sie im Single-Tarif versichert sind, müssen Sie uns hinzukommende Personen innerhalb von 12 Monaten melden.
- Alle Heimtiere außer Hunde und Pferde sind automatisch mitversichert.
Welche Haustiere sind mitversichert?
Auch Blindenhunde sind im Versicherungsschutz erfasst. Zudem ist das gelegentliche Hüten von anderen Heimtieren sowie das Hüten fremder Hunde und Pferde miteinbegriffen. Auch Blindenhunde sind im Versicherungsschutz erfasst.
Gegen einen Mehrbeitrag können Sie bei der DFV die Hundehalterhaftpflicht zu buchen und bis zu 5 Hunde mitversichern. Hierbei ist zu beachten, dass einige Hunderassen (Listenhunde) sowie Kreuzungen mit ihnen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
- Die Privathaftpflichtversicherung greift in der Regel nicht bei Kfz- Schäden.
Übernimmt die Privathaftpflicht Kfz- Schäden?
Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrzeugs verursacht werden, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. Für Kfz- Schäden, die durch den Halter des Fahrzeuges entstehen, kommt die Kfz- Haftpflichtversicherung auf. Der Fahrer selbst ist nicht in der Kfz- Haftpflicht versichert, sondern nur das Auto. Die private Haftpflichtversicherung der DFV zahlt auch bei Schäden durch Rabattrückstufungen.
- Nein, die Haftpflichtversicherung zahlt nur Personen-. Vermögens-, und Sachschäden, die sie anderen Personen zufügen.
Zahlt die Haftpflichtversicherung bei eigenen Schäden?
Schäden, die beim Versicherten entstehen sind nicht abgedeckt. Jedoch kann Die (Forderungs-) Ausfalldeckung in bestimmten Fällen auch für eigene Schäden aufkommen. Die (Forderungs-) Ausfalldeckung greift, wenn sie der Schadensverursacher finanziell nicht in der Lage ist Ihren Schaden zu zahlen und er keine Haftpflichtversicherung besitzt. Dies muss durch eine gerichtliche Anordnung geschehen.
Im DFV- HaftpflichtSchutz ist die (Forderungs-) Ausfalldeckung immer enthalten.
- Ja, im DFV- HaftpflichtSchutz sind Schäden von versicherten Personen untereinander versichert.
Sind auch Schäden innerhalb der Familie über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Grundsätzlich schließt eine Familienzugehörigkeit eine Leistung der privaten Haftpflichtversicherung nicht aus. In den meisten Tarifen sollten Sie allerdings beachten, dass Schäden innerhalb der Familie nur versichert werden, wenn Geschädigter und Schädiger nicht über den gleichen Familienvertrag versichert sind.
Im DFV- HaftpflichtSchutz- Tarif werden auch Schäden innerhalb der Familie abgedeckt. Der Tarif zahlt bei Personen- und Sachschäden.
- Die Private Haftpflicht kommt im Ausland für Schäden auf, die auch in Deutschland mitversichert sind.
Sind Schäden im Ausland mitversichert?
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die der Versicherte im Ausland bei einer anderen Person oder deren Eigentum verursacht sind mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wichtig ist, dass Sie einen ständigen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können. Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes gibt es keine zeitliche Begrenzung. Außerhalb dieses Raumes darf der Auslandsaufenthalt nicht mehr als fünf Jahre betragen.
Die Private Haftpflichtversicherung deckt auch Work & Travel Aufenthalte oder Auslandssemester ab.
- Die (Forderungs-) Ausfalldeckung zahlt den Schaden, der Ihnen durch eine nicht haftpflichtversicherte Person zugefügt wird.
Was versteht man unter (Forderungs-) Ausfalldeckung?
Eine (Forderungs-) Ausfalldeckung ist eine Leistung der Privaten Haftpflichtversicherung und schützt den Versicherten vor Kosten, die von einem zahlungsunfähigen Dritten verursacht wird. Die Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers muss durch ein Gericht festgestellt werden.
Im DFV- HaftpflichtSchutz ist die (Forderungs-)Ausfalldeckung immer enthalten.
- Sie können Ihren Vertrag täglich ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Wie kann ich meine bestehende Versicherung wechseln?
Wenn Sie Ihre bestehende Versicherung wechseln möchten, können Sie jederzeit den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Schicken Sie einfach eine Kündigung in Textform an uns und beenden Sie Ihren Versicherungsvertrag. Wenn Sie innerhalb der ersten zwei Jahre nach Vertragsbeginn eine Leistung in Anspruch nehmen, können Sie für maximal zwölf Monate nicht vom täglichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
- Ja, da auf manchen Skipisten eine Haftpflichtversicherungspflicht gilt.
Brauchen Skifahrende eine Haftpflichtversicherung?
Auf Skipisten können vielerlei Unfälle und Missgeschicke passieren. Aufgrund dessen haben Italien und Südtirol ab dem 01. Januar 2022 eine Haftpflichtversicherungspflicht eingeführt. Bevor Sie dort auf die Piste gehen, müssen Sie eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen können. Wenn Sie keine Versicherungsbestätigung vorweisen können, drohen Ihnen Bußgelder und der Entzug des Skipasses. Auch in Ländern, in denen eine Privathaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, eine Privathaftpflicht aufgrund des erhöhten Schadenrisikos abzuschließen.
- Ja, Sie können die Privathaftpflicht von der Steuer absetzen.
Kann man die Privathaftpflicht von der Steuer absetzen?
Sie können ihre Privathaftpflicht als Sonderausgabe unter „Vorsorgeaufwand“ eintragen. Sonderausgaben können bis zu einer Höchstgrenze von 1.900 Euro für Angestellte, Beamte und Rentner angegeben werden. Bei Selbstständigen beträgt die Höchstgrenze 2.800 Euro. Legen Sie Ihrer Steuererklärung einen Beitragsnachweis Ihrer privaten Haftpflichtversicherung bei.
- Eine Diensthaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflicht für im öffentlichen Dienst tätige Personen.
Was ist eine Diensthaftpflicht?
Beamte und Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, müssen für Schäden, die sie auf der Arbeit verursachen, selbst haften. Wenn der Dienstherr Sie in Regress nimmt und für den Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit verantwortlich macht, übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung die Haftung. Daher lohnt es sich, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen, die Sie vor finanziellen Einbußen bewahrt. Bei vorsätzlich herbeigeführten Taten greift der Versicherungsschutz nicht.
- Wenn Sie zum ersten Mal einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung.
Ab wann braucht man eine Haftpflichtversicherung?
Sie sind bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit und bis Sie 36 Jahre alt werden bei Ihren Eltern mitversichert. Pflegebedürftige und behinderte Kinder sind auch darüber hinaus weiterhin über die Eltern versichert, wenn Sie im gleichen Haushalt wie diese leben.
- Nein, die Privathaftpflicht ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben
Ist eine private Haftpflichtversicherung Pflicht?
Zwar sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung in Deutschland abzuschließen, jedoch müssen Sie laut Gesetz finanziell für Schäden, die Sie bei Dritten verursachen, aufkommen. Eine Privathaftpflicht schützt Sie vor teuren Haftpflichtansprüchen Dritter und im schlimmsten Falle vor Ihrem finanziellen Ruin.

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Kündigung der Vorversicherung Mustervorlage
Grundsätzlich sollten Sie Versicherungsverträge immer schriftlich kündigen. Schicken Sie dazu das Kündigungsschreiben per Post als Einschreiben mit Rückschein an Ihren Versicherer. Der Rückschein gilt als rechtsgültiger Nachweis für die Zustellung der Kündigung. Rein juristisch betrachtet, ist auch eine Kündigung per E-Mail ausreichend. Außerdem bieten viele Versicherungsunternehmen auch Online-Kündigungsservices an. Achten Sie darauf, die Kündigungsfrist einzuhalten, die Sie in den Versicherungsbedingungen finden. Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt, dann widerrufen Sie diese ebenfalls in Ihrem Schreiben.
In unserer Kündigungsvorlage finden Sie alle Angaben für die Kündigung Ihrer Sachversicherungen.
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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