Private Haftpflichtversicherung Testsieger Stiftung Warentest
Versicherungssumme bis zu 100 Mio. Euro
Weltweiter Schutz
Mit und ohne Hundehaftpflicht
Warum ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Ohne eine Privathaftpflichtversicherung kann ein kleines Missgeschick große Folgen haben, denn jeder Mensch haftet unbegrenzt für Schäden an Personen oder fremdem Eigentum, die er schuldhaft – also auch fahrlässig – angerichtet hat. Als Verursacher haftet man grundsätzlich lebenslang in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen. Damit eine Fahrlässigkeit nicht den finanziellen Ruin zur Folge hat, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für Sie.
Unsere private Haftpflichtversicherung Tarife im Vergleich
Versicherungssumme
20 Mio. €
(optional 100 Mio. €)
- Sachschaden
- Personenschaden
- Vermögensschaden
- Ausfalldeckung
- Schlüsselverlust
- Drohnen (bis 5 kg)
Hundehalterhaftpflicht
zubuchbar
Versicherungssumme
20 Mio. €
(optional 100 Mio. €)
- Sachschaden
- Personenschaden
- Vermögensschaden
- Ausfalldeckung
- Schlüsselverlust
- Drohnen (bis 5 kg)
Hundehalterhaftpflicht
zubuchbar
DFV-KombiSchutz Flex
Das flexibelste Versicherungspaket
Mit dem DFV-KombiSchutz Flex stellen Sie ganz einfach Ihr Wunschpaket zusammen, das speziell auf Ihre persönlichen und familiären Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ihr maßgeschneiderter Schutz in allen Lebenslagen!
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Vorteile unserer privaten Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz
- Testsieger: Stiftung Warentest ernannte unseren DFV-HaftpflichtSchutz mit der Versicherungssumme von 100 Millionen Euro zum Testsieger und zeichnete uns für unser Preis-Leistungs-Verhältnis mit dem Leistungsniveau „SEHR GUT“ (0,6) aus. Im Test wurden 363 Familientarife mit Privathaftpflichtschutz getestet.
- Sofortiger Versicherungsschutz: Bei uns sind Sie sofort ohne Wartezeit haftpflichtversichert. Schließen Sie mit wenigen Klicks bequem und schnell die Versicherung ab und genießen Sie sofortigen Schutz.
- Einfache Kostenerstattung: Die Kostenerstattung erfolgt schon kurz nachdem Sie die nötigen Dokumente hochgeladen haben. Fotografieren Sie die Rechnung einfach ab und laden Sie sie in unserer DFV-App hoch. Kurz darauf erhalten Sie auch schon Ihr Geld.
- Weltweiter Versicherungsschutz: Egal, auf welche Reise Sie gehen – Sie sind durch uns weltweit haftpflichtversichert. In Europa gibt es für Ihren Aufenthalt keine zeitliche Begrenzung und außerhalb Europas können Sie bis zu 5 Jahren vom DFV-HaftpflichtSchutz profitieren.
- Bauherrenhaftpflicht: Wenn Sie als Bauherr mit Ihrer selbst genutzten Immobilie in Deutschland beschäftigt sind und Sie für den Bau nicht mehr als 1 Millionen Euro ausgeben, müssen Sie sich keine Sorgen machen – Sie sind bei uns gegen Haftpflichtansprüche Dritter umfangreich geschützt.
- Mallorca-Police: Schäden an gemieteten Autos im Ausland können schnell teuer werden. Wir schützen Sie vor großen Löchern in der Urlaubskasse und versichern Ihre gesetzliche Haftpflicht für das Führen fremder versicherungspflichtiger Pkws im europäischen Ausland.
- Hundehalterhaftpflicht (optional): Sie haben die Möglichkeit, bis zu fünf Hunden in ihrer privaten Haftpflichtversicherung zu integrieren. Melden Sie uns einfach Ihr vierbeiniges Mitglied innerhalb von zwölf Monaten und sparen Sie sich, eine oder mehrere separate Hundehaftpflichtversicherungen abzuschließen.
Die Privathaftpflicht der DFV
Testsieger Stiftung Warentest
Unsere private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest (09/2023) für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit „SEHR GUT“ (0,6) ausgezeichnet.
Die private Haftpflichtversicherung der DFV Unsere Leistungen im Überblick
Single | Familie | |
Personen-, Sach-, und Vermögensschäden 20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person oder 100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person | 20 Mio. € / 100 Mio. € | 20 Mio. € / 100 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € | 0 € / 300 € |
Weltweiter Schutz
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Personen-, Sach-, und Vermögensschäden 20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person oder 100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person | 20 Mio. € / 100 Mio. € 20 Mio. € / 100 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € 0 € / 300 € |
Weltweiter Schutz
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Was deckt die Privathaftpflichtversicherung ab? Fallbeispiele
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bei einem Schadenereignis im privaten Alltag. Für absichtlich verursachte Schäden kommt sie nicht auf. Bei einem Sachschaden zahlt die private Haftpflicht Reparaturkosten. Im Falle eines Totalschadens zahlt die Versicherung den Zeitwert des versicherten Objekts. Kommt eine Person zu Schaden werden Arztkosten, ein Ausgleich für berufliche Ausfälle und Wiedereingliederung, Schmerzensgeld und bleibende Schäden übernommen.
Wichtige Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung DFV-Haftpflichtschutz
- Personenschäden: Personenschäden beziehen sich auf Verletzungen oder Gesundheitsschäden, die eine Privatperson versehentlich einer Dritten zufügt und dafür rechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Wenn Sie zum Beispiel bei einer Fahrradtour mit einer fremden Person zusammenstoßen und diese sich dabei verletzt, können Sie dafür haftbar gemacht werden.
- Sachschäden: Wenn Sie versehentlich das Eigentum einer anderen Person beschädigen, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstands bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sachschäden können vielseitig sein. Egal ob Sie die teure Vase Ihres Schwagers beschädigen oder beim Grillen ein Feuer verursachen und dieses auf die Gartenhütte des Nachbarn übergreift – wir haften für Sie.
- Vermögensschäden: Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die eine Person aufgrund einer anderen Person erleidet. Solche Schäden können zum Beispiel entstehen, wenn Sie versehentlich eine Person so schwer verletzen, dass Sie für längere Zeit arbeitsunfähig ist und im Krankenhaus behandelt werden muss. Die finanziellen Verluste, die dem Geschädigten aufgrund seines Verdienstausfalls entstehen, ersetzen wir. Wir versichern Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme und schützen Sie vor hohen Rechnungen.
- Schlüsselverlust/ Verlust fremder Schlüssel: Ein Schlüsselverlust ist ärgerlich, aber vor allem aber teuer. Gerade wenn es sich um einen großen Schlüsselbund mit vielen wichtigen Schlüsseln oder um einen Haustürschlüssel handelt, von dem mehrere Wohnparteien den gleichen besitzen, müssen Sie tief in die Tasche greifen. Innerhalb unseres DFV-HaftpflichtSchutz sind Verluste fremder Schlüssel, die Sie aus privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Gründen bei sich tragen, abgedeckt. Auch Codekarten und Transponder mit Schlüsselfunktion fallen unter fremde Schlüssel. Wir übernehmen die Kosten für den Austausch der Schließanlage oder des Schlosses sowie die Änderung der Schließanlage oder der Schlüssel. Falls vorübergehende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen, wie beispielsweise ein Notschloss, kommen wir auch für die Kosten auf.
- Forderungsausfalldeckung: Wir bieten auch umfassenden Schutz, falls Dritte einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden bei Ihnen verursachen. Wenn der Verursacher des Schadens über keine eigene Haftpflichtversicherung verfügt oder zahlungsunfähig ist und den entstandenen Schaden nicht erstatten kann, springen wir ein und übernehmen die anfallenden Kosten.
- Deliktunfähige Personen: Wir leisten auch für Schäden, die von Deliktunfähigen Personen verursacht werden. Die Aufsichtspersonen der deliktunfähigen Person haben dadurch die Sicherheit, dass der Schaden von uns gezahlt wird, egal ob die Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann oder nicht. Eine Person ist deliktunfähig, wenn sie aufgrund geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, ihre Handlungen zu kontrollieren oder die Konsequenzen ihrer Handlungen zu verstehen. Solche Personen können rechtlich nicht für verursachende Schäden verantwortlich gemacht werden.
- Deliktunfähige Kinder: Kinder unter sieben Jahren und im Straßenverkehr unter zehn Jahren gelten laut Gesetz als deliktunfähig. Sie können aufgrund Ihres Alters die Folgen einer Handlung noch nicht abschätzen und müssen nicht für einen von ihnen verursachten Sach-, Personen- oder Vermögensschaden haften. Wenn ein deliktunfähiges Kind einen Schaden bei Dritten verursacht und nicht nachgewiesen werden kann, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht, bleibt der Geschädigte auf den Kosten des Schadens sitzen. Innerhalb unserer Familienhaftpflichtversicherung verzichten wir auf den Einwand der Deliktunfähigkeit und übernehmen die Kosten für Schäden, die ein deliktunfähiges Kind verursacht hat.
- Gefälligkeitsschäden: Hilfsbereitschaft zahlt sich leider nicht immer aus. Wenn Sie einen Schaden verursachen, während Sie Ihrer Nachbarin freiwillig beim Umzug helfen, bleibt Ihre Nachbarin auf dem Schaden sitzen. Wir leisten bei Gefälligkeitsschäden, die bei Dritten entstehen, während Sie Ihre Hilfsbereitschaft anbieten und Gefälligkeiten für Dritte ausführen.
- Mietsachschäden: Sind Sie Mieter einer Wohnung, wird Ihnen das Inventar für die Dauer Ihres Mietverhältnisses vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Wenn Sie als Mieter versehentlich die Tür Ihrer Mietwohnung kaputt machen, kommen wir für die Kosten auf. Ebenfalls versichern wir das Inventar Ihrer Reiseunterkunft.
- Ehrenamt: Wenn Sie ehrenamtlich aktiv sind und die Tätigkeit nicht hoheitlich oder in verantwortlicher Position ausüben, übernehmen wir die Kosten für Sie, wenn Sie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden während der ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen und Dritte Haftpflichtansprüche gegen Sie geltend machen.
- Internetschäden: Leider tummeln sich im Internet unzählige unseriöse Internetseiten, die bei falschen Klicks zu finanziellem Betrug und Computerviren führen können. Wenn Sie unwissentlich elektronische Daten an Dritte übermitteln, austauschen oder bereitstellen und dadurch Daten bei der anderen Person gelöscht, unterdrückt oder unbrauchbar gemacht werden, haften wir für die dadurch entstehenden Kosten.
- Halter von Assistenzhunden: Wenn Sie einen Blindenführhund besitzen, müssen Sie keine separate Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Dieser ist in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Auch andere Hunde können in Ihre private Haftpflichtversicherung integriert werden, wenn Sie uns Ihren neuen Vierbeiner innerhalb von zwölf Monaten melden. Sie haben die Möglichkeit, bis zu fünf Hunde in Ihrer Privathaftpflicht zu versichern.
- Sachschaden an geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen: Wenn sich Ihre Tochter die Spielkonsole ihrer Freundin leiht und aus Versehen Wasser darüber laufen lässt, kommen wir für die Kosten auf. Wir leisten für Schäden, die Sie an gemieteten oder geliehenen Sachen verursachen, sofern es sich nicht um Wertsachen (z. B. Wertpapiere, Schmuck) handelt.
Häufige Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung
- Die private Haftpflicht kommt für alle Schäden auf, die der Versicherte bei einer anderen Person verursacht hat.
In welchen Fällen versichert mich eine Privathaftpflichtversicherung?
- Sie sind als Privatperson haftpflichtversichert, wenn unter anderem eine der folgenden Beschreibungen auf Sie zutrifft:
Wann schützt mich die private Haftpflichtversicherung?
- Eine Privathaftpflicht ist für jeden Erwachsenen eine unverzichtbare Versicherung.
Für wen ist die Privathaftpflicht sinnvoll?
- Ihre Privathaftpflicht leistet nur für Schäden, die im privaten Bereich unabsichtlich verursacht werden.
Wann leistet die Privathaftpflicht nicht?
- Die Deckungssumme sollte mindestens 5 bis 10 Millionen Euro sein.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Privathaftpflicht sein?
- Die private Haftpflicht haftet weltweit für Ihre Schäden. Die Dauer des Aufenthaltes muss beachtet werden.
Wo gilt die private Haftpflichtversicherung?
- Die Hausratversicherung sichert vor allem Wertsachen ab. Die PHV zahlt bei Schäden, die Sie bei Dritten verursachen.
Was ist der Unterschied zwischen Privathaftpflichtversicherung und Hausratversicherung?
- Je nach Tarif versichert die Privathaftpflicht Versicherungsnehmer sowie weitere im Haushalt lebende Personen.
Wer ist bei der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
- Bis zum Ende eines Studiums oder Ausbildung sind Kinder im Familien-Tarif mitversichert.
Wie lange sind meine Kinder im Familien-Tarif mitversichert?
- Wenn Sie sich für den Familien-Tarif entscheiden, sind Ihr Partner und Ihre Kinder automatisch mitversichert.
Sind mein Partner und/oder meine Kinder automatisch mitversichert?
- Alle Heimtiere außer Hunde und Pferde sind automatisch mitversichert.
Welche Haustiere sind mitversichert?
- Die Privathaftpflichtversicherung greift in der Regel nicht bei Kfz- Schäden.
Übernimmt die Privathaftpflicht Kfz- Schäden?
- Nein, die Haftpflichtversicherung zahlt nur Personen-. Vermögens-, und Sachschäden, die sie anderen Personen zufügen.
Zahlt die Haftpflichtversicherung bei eigenen Schäden?
- Ja, im DFV- HaftpflichtSchutz sind Schäden von versicherten Personen untereinander versichert.
Sind auch Schäden innerhalb der Familie über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt?
- Die Private Haftpflicht kommt im Ausland für Schäden auf, die auch in Deutschland mitversichert sind.
Sind Schäden im Ausland mitversichert?
- Die (Forderungs-) Ausfalldeckung zahlt den Schaden, der Ihnen durch eine nicht haftpflichtversicherte Person zugefügt wird.
Was versteht man unter (Forderungs-) Ausfalldeckung?
- Sie können Ihren Vertrag täglich ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Wie kann ich meine bestehende Versicherung wechseln?
- Ja, da auf manchen Skipisten eine Haftpflichtversicherungspflicht gilt.
Brauchen Skifahrende eine Haftpflichtversicherung?
- Ja, Sie können die Privathaftpflicht von der Steuer absetzen.
Kann man die Privathaftpflicht von der Steuer absetzen?
- Eine Diensthaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflicht für im öffentlichen Dienst tätige Personen.
Was ist eine Diensthaftpflicht?
- Wenn Sie zum ersten Mal einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung.
Ab wann braucht man eine Haftpflichtversicherung?
- Nein, die Privathaftpflicht ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben
Ist eine private Haftpflichtversicherung Pflicht?
Was zahlt die private Haftpflichtversicherung? DFV-HaftpflichtSchutz
Kündigung der Vorversicherung Mustervorlage
Grundsätzlich sollten Sie Versicherungsverträge immer schriftlich kündigen. Schicken Sie dazu das Kündigungsschreiben per Post als Einschreiben mit Rückschein an Ihren Versicherer. Der Rückschein gilt als rechtsgültiger Nachweis für die Zustellung der Kündigung. Rein juristisch betrachtet, ist auch eine Kündigung per E-Mail ausreichend. Außerdem bieten viele Versicherungsunternehmen auch Online-Kündigungsservices an. Achten Sie darauf, die Kündigungsfrist einzuhalten, die Sie in den Versicherungsbedingungen finden. Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt, dann widerrufen Sie diese ebenfalls in Ihrem Schreiben.
In unserer Kündigungsvorlage finden Sie alle Angaben für die Kündigung Ihrer Sachversicherungen.
Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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- Hundehaftpflichtversicherung
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