Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz
Jetzt clever wechseln oder kündigen!
- Überblick über Ihre Kündigungsmöglichkeiten
- Mustervorlage für Ihre Kündigung
- Wann sollten Sie Ihren Tarif wechseln?
- Profitieren Sie von einem Tarifwechsel innerhalb der DFV
- Anleitung für einen Tarifwechsel von einem anderen Anbieter
Kündigung & Tarifwechsel - Das Wichtigste zusammengefasst
Warum kündigen?
Kündigungsmöglichkeiten
Wann sollte ich meine Haftpflichtversicherung wechseln?
Innerhalb der DFV wechseln
Von einem anderen Anbieter wechseln
Wählen Sie hier zwischen Kündigung und Wechsel
Warum kündigen?
Die Kündigung Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung kann aus den verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Möglicherweise sind Sie mit den Leistungen unzufrieden, die Beiträge sind gestiegen oder Sie haben womöglich ein besseres Angebot gefunden. Kündigen Sie in jedem Fall nicht voreilig und überlegen Sie sich ganz genau, ob ein Wechsel der Versicherung momentan wirklich sinnvoll ist. Folgende Gründe könnten beispielsweise für die Kündigung Ihrer Privathaftpflichtversicherung sprechen:
Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es üblicherweise?
Ordentliche Kündigung
Bevor Sie Ihre Haftpflichtversicherung kündigen können, sollten Sie sich zunächst darüber informieren, wann Sie Ihren aktuellen Vertrag kündigen können. Der Termin, zu dem der Versicherungsschutz nach einer ordentlichen Kündigung ausläuft, liegt in den meisten Fällen jeweils am Ende eines Vertragsjahres. Bei den meisten Anbietern beträgt die Kündigungsfrist für die Haftpflichtversicherung drei Monate. Läuft der Vertrag am 31. Dezember aus, endet die Kündigungsfrist am 30. September. Spätestens bis zu diesem Tag muss dem Versicherer das Kündigungsschreiben vorliegen, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Je nach Anbieter kann die Kündigungsfrist aber auch mehr oder weniger als 3 Monate betragen. Um die Kündigung wirklich fristgemäß einzureichen, sollten Sie vorher Ihren Versicherungsvertrag prüfen oder direkt bei Versicherer nachfragen.
Außerordentliche Kündigung
Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen zu, wenn formale Gründe vorliegen. Sie verfügen also über ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Leistungen mindert oder die Beiträge erhöht. Hat die Versicherung Sie über die geplante Beitragserhöhung oder Leistungsminderung informiert, haben Sie ab diesem Zeitpunkt einen Monat Zeit, um von der außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. Gleiches gilt im Schadenfall. Sobald Sie eine Zu- oder Absage bezüglich der Schadenregulierung von Ihrer Versicherung erhalten haben, beginnt Ihre einmonatige Kündigungsfrist. Ebenso verfügen Sie nach Eheschließung über ein Sonderkündigungsrecht.
Allerdings haben nicht nur Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auch der Versicherer verfügt unter bestimmten Umständen über ein Sonderkündigungsrecht. Dieses liegt beispielsweise auch im Schadenfall vor und, wenn sich der Versicherte im Zahlungsrückstand befindet.
Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?
Beitragserhöhung
Wenn Ihr Versicherer den Versicherungsbeitrag erhöht, ohne Leistungen entsprechend anzupassen, verfügen Sie über ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Haftpflichtversicherung. Der Versicherer muss Sie mindestens einen Monat im Voraus über die Beitragserhöhung informieren. Nachdem der Bescheid über die Beitragserhöhung bei Ihnen eingegangen ist, haben Sie vier Wochen Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Innerhalb dieses Zeitraums muss Ihr Kündigungsschreiben beim Versicherungsunternehmen eingehen.
Kündigung nach Schadensfall
Sie können von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn Ihre Haftpflichtversicherung einen Schaden reguliert. Das gilt sowohl, wenn Ihre Versicherung die Schadensregulierung ablehnt als auch dann, wenn sie sie übernimmt. Die Zu- oder Absage über die Regulierung eines Schadensfalls wird Ihnen von Ihrer Versicherung mitgeteilt. Danach beginnt eine Frist von vier Wochen, in der Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.
Doppelversicherung
Wenn Sie als Paar heiraten und einer von beiden bereits eine private Haftpflichtversicherung hat, so ist der Ehepartner nach der Hochzeit in aller Regel automatisch in den Vertrag eingeschlossen – es sei denn, es handelt sich um eine Versicherung speziell für Singles. Dann muss dieser Vertrag entsprechend angepasst werden. Der zuletzt abgeschlossene Vertrag kann dann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Das ist in den meisten Fällen preislich günstiger. Der einzige Haken: Gegenseitige Schadensersatzansprüche der beiden Partner sind durch die gemeinsame Privathaftpflichtversicherung nicht versichert.
Mustervorlage Kündigung
Grundsätzlich sollten Sie Versicherungsverträge immer schriftlich kündigen. Schicken Sie dazu das Kündigungsschreiben per Post als Einschreiben mit Rückschein an Ihren Versicherer. Der Rückschein gilt als rechtsgültiger Nachweis für die Zustellung der Kündigung. Rein juristisch betrachtet, ist auch eine Kündigung per E-Mail ausreichend. Außerdem bieten viele Versicherungsunternehmen auch Online-Kündigungsservices an. Achten Sie darauf, die Kündigungsfrist einzuhalten, die Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Privathaftpflichtversicherung finden. Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt, dann widerrufen Sie diese ebenfalls in Ihrem Schreiben.
In unserer Kündigungsvorlage finden Sie alle Angaben für die Kündigung Ihrer Privathaftpflichtversicherung:
Kündigungsvorlage
[Ihre Anschrift]
[Anschrift des Versicherers]
Betreff: Kündigung Privathaftpflichtversicherung [Versicherungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die bei Ihnen bestehende Privathaftpflichtversicherung mit der Versicherungs-Nr. [Versicherungs-Nr.] zum 31.12.20xx / nächstmöglichen Termin.
Ebenso widerrufe ich hiermit die Ihnen am xx.xx.202x ausgestellte Einzugsermächtigung für das folgende Konto: [Ihre IBAN], [Ihre BIC].
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum, Ihr Name]
Wann sollte man seine Privathaftpflichtversicherung wechseln?
Schlechter Service
Sie sind mit dem Kundenservice des Versicherers unzufrieden und/oder es gab bereits Probleme mit der Kostenerstattung für einen Schaden.
Unzureichende Leistungen
Die Leistungen entsprechen nicht mehr Ihrem Bedarf, da die Deckungssumme zu gering ist und/oder bestimmte Leistungen nicht enthalten sind.
Beitragserhöhung
Die Monatsbeiträge für Ihre private Haftpflichtversicherung sind gestiegen und Sie sind nicht bereit, den erhöhten Preis zu zahlen.
Neues Angebot
Sie möchten das Versicherungsunternehmen wechseln, da Sie ein besseres Angebot gefunden haben und/oder weil womöglich bereits ein neuer Vertrag vorliegt.
Informationen rund um den Tarifwechsel innerhalb der DFV
Vom älteren Tarif zum aktuellen Tarif
Sie haben bereits einen Tarif der Privathaftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz. Der Tarif entstammt allerdings einer älteren Tarifgeneration und gehört nicht zu den Tarifvarianten unserer aktuellen Haftpflichtversicherung, die von Stiftung Warentest mit „Sehr gut“ ausgezeichnet wurde. Sie können nun in eine Tarifvariante der aktuellen Tarifgeneration wechseln und sichern sich somit ein noch besseres Preis-Leistungs-Verhältnis.
Vom Single- in den Familientarif
Sie haben bereits eine Haftpflichtversicherung der Deutschen Familienversicherung. Dieser Tarif ist allerdings nur für Sie als Einzelperson. Sie möchten nun aber Familienmitglieder wie z. B. Kinder oder Ehepartner mitversichert wissen. Zu diesem Zweck können Sie einfach in einen unserer Familientarife wechseln. Diese bieten wir sowohl mit als auch ohne Selbstbeteiligung an.
Vom Familien- in den Singletarif
Sie haben einen Familientarif der Privathaftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz abgeschlossen. Nun entspricht diese Tarifvariante allerdings nicht mehr Ihrem Bedarf und Sie möchten, z. B. aufgrund von Scheidung oder Auszug der Kinder, in einen Single-Tarif wechseln. Zu diesem Zweck können Sie einfach einen Single-Tarif, entweder mit oder ohne Selbstbeteiligung, wählen.
Beitragskosten durch Selbstbeteiligung senken
Sie möchten die Kosten für Ihre aktuelle Tarifvariante der Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz senken und in eine Tarifvariante mit Selbstbeteiligung zu einem niedrigeren Beitrag wechseln. Hierzu können Sie sowohl in der Single- als auch in der Familienvariante einen günstigeren Tarif wählen, der im Schadenfall eine Selbstbeteiligung erfordert.
Wechseln Sie jetzt zu unserer Privaten Haftpflichtversicherung!
Der DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest mit der hervorragenden Note „SEHR GUT“ (0,8) ausgezeichnet und gehört damit zu den besten Privaten Haftpflichtversicherungen Deutschlands.
- 100 Mio. € Versicherungssumme
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Verlust von Schlüsseln (privat und beruflich)
- Drohnen (bis 5 kg)
- SEHR GUT (0,8) bei Stiftung Warentest
Innerhalb der DFV den Tarif wechseln - So geht´s! | Von einem anderen Anbieter zu uns wechseln - So geht´s! |
Überlegen Sie sich, welche Tarifstufe unserer Privathaftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz am besten zu Ihren aktuellen Bedürfnissen passt. Wünschen Sie keine Selbstbeteiligung mehr? Oder wollen Sie in einen Familientarif wechseln? Wir bieten Ihnen sowohl Single- als auch Familientarife mit und ohne Selbstbeteiligung. | Wählen Sie innerhalb der Privathaftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz den für sich passenden Tarif aus. Single- oder Familientarif? Mit oder ohne Selbstbeteiligung? Sie haben die Wahl! |
Melden Sie sich im DFV-Kundenportal (www.dfv-portal.de) an. Dort können Sie uns unter „Servicecenter“ jederzeit kontaktieren. Schreiben Sie einfach eine kurze Nachricht und geben an, in welche Tarifstufe Sie gerne wechseln möchten. Wir veranlassen umgehend Ihren Tarifwechsel und Sie erhalten schnellstmöglich eine Bestätigung. | Rufen Sie einfach die Seite unserer Privathaftpflichtversicherung auf und schon haben Sie alle Preise für die einzelnen Tarifstufen unserer Privathaftpflichtversicherung auf einen Blick. Wählen Sie Ihre Tarifstufe und schon können Sie die Versicherung mit nur wenigen Klicks abschließen! |
Sie sind sich noch nicht sicher, welcher Tarif der richtige für Sie ist? Sie haben noch Fragen oder Beratungsbedarf? Kein Problem – unser Servicecenter steht Ihnen rund um den Tarifwechsel mit Rat und Tat zur Seite! Stellen Sie Ihre Frage einfach im Servicecenter unseres Portals oder geben Sie an, dass Sie einen Rückruf wünschen. | Kündigen Sie Ihren alten Haftpflichttarif, nachdem Sie die Annahmebestätigung von uns erhalten haben. Achten Sie darauf, dass Versicherungsende und Versicherungsbeginn zueinander passen. Sonst kann es zu einer Absicherungslücke oder zu einer Doppelversicherung kommen. |
FAQ zum Thema Versicherung kündigen oder wechseln
- Wie kündige ich Haftpflichtversicherung?
- Kann ich eine Versicherung jederzeit kündigen?
- Wie lange muss eine Haftpflichtversicherung bestehen?
- Kann man seine private Haftpflichtversicherung wechseln?
- Wann kann ich meine Haftpflichtversicherung wechseln?