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Rauchmelder können Leben retten

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Man verlässt „nur kurz“ die Küche, die Pfanne auf dem Herd, legt sich mal eben trotz der brennenden Kerze auf dem Tisch hin oder will vor dem Schlafengehen noch Eine rauchen. Ein schrilles Geräusch holt einen umgeben von Rauch ins Bewusstsein zurück: da war doch was. So manchem rettete der Rauchmelder bereits das Leben.

Wie können Rauchmelder Leben retten?

Im Schlaf ist der Geruchssinn eingeschränkt, was das Bemerken eines Brandes erschwert. Jährlich sterben etwa 500 Menschen an den Folgen eines Wohnungsbrandes und davon zwei Drittel im Schlaf an einer Rauchvergiftung. Bereits nach wenigen Atemzügen wird der Schlafende durch das sich entwickelnde Kohlenstoffmonoxid bewusstlos und fällt in Ohnmacht. Der Tod tritt dann nicht aufgrund der Verbrennungen, sondern durch eine Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung ein. Rauchwarnmelder lösen durch die Rauchentwicklung bei Schwelbränden sehr früh aus und warnen die Bewohner mit einem lauten Alarmsignal. So bleibt ausreichend Zeit, sich in Sicherheit zu bringen, das Feuer zu löschen oder die Feuerwehr zu alarmieren.

Gerade der Faktor Zeit ist bei einem Brand immens wichtig für die Fluchtmöglichkeit weiterer Hausbewohner und das Ausmaß des entstehenden Schadens. Seit 2003 herrscht in den meisten Bundesländern eine Rauchmelder-Pflicht, der sich allerdings noch nicht alle Länder angeschlossen haben.

Welche Versicherung greift im Brandfall?

Welche Versicherung im Brandfall greift, hängt vom Schaden und der Ursache des Feuers ab. Einrichtungsgegenstände deckt die Hausratsversicherung ab. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden oder grober Fahrlässigkeit haftet die Hausratsversicherung jedoch nicht. Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die ein Mieter an fremdem Eigentum verursacht. Sie zahlt, im Gegensatz zur Hausratsversicherung, auch bei grober Fahrlässigkeit des Verhaltens, jedoch nicht bei Vorsatz.

Der Vermieter oder Eigentümer schließt eine Gebäudeversicherung, eine Elementarversicherung und eine Gebäudehaftpflichtversicherung ab. Die Gebäudeversicherung regelt Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Naturereignisse wie Hochwasser oder Erdbeben regelt die Elementarversicherung. Die Gebäudehaftpflicht kommt für Schäden an Dritten auf, zum Beispiel wenn ein Passant im Winter bei Glatteis auf dem nicht geräumten Gehweg stürzt.

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Wird die Versicherung trotz fehlender Rauchmelder zahlen?

Bei Gebäude- und Hausratsversicherungen, die vor Einführung der Rauchmelder-Pflicht abgeschlossen wurden, ist die Rechtslage zum Versicherungsschutz noch unklar. Allerdings ist der Zweck der Rauchmelder-Pflicht der Personenschutz bei Hausbränden. Versicherungen decken in erster Linie Sachschäden ab. Deshalb ist der finanzielle Schutz bei Brandschäden gegeben – auch ohne Rauchmelder. Dennoch sind Fälle bekannt, bei denen der Versicherer nicht oder nur einen Teil der Schadenssumme gezahlt hat. Als Begründung führten die Versicherungen an, dass mit Rauchmelder der Schaden geringer ausgefallen wäre. Um negative finanzielle Folgen oder gar einen Personenschaden zu vermeiden, empfiehlt sich also die Installierung eines Rauchmelders.

Was ist grob fahrlässig?

Grob fahrlässig ist bei Gebäudeschäden durch Feuer zum Beispiel eine vergessene Kerze als Brandursache. Im Brandfall zahlt jedoch nicht oder nur teilweise die Hausratsversicherung oder Privathaftpflichtversicherung des Mieters, sondern die Gebäudeversicherung des Vermieters.

Wer ist für die Installation des Rauchmelders verantwortlich?

Die Regelungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Das heißt, wofür Vermieter und Mieter im Einzelnen zuständig sind, wird auf Bundesland-Ebene entschieden. Der Vermieter ist für den Schutz der Mieter verantwortlich und damit auch für die Installation der Rauchmelder innerhalb des Gebäudes. Überträgt der Vermieter die Instandhaltungspflicht im Mietvertrag an den Mieter, bleibt die Prüfung der vorschriftsmäßigen Wartung durch den Mieter beim Vermieter.

Worauf sollten Sie beim Kauf von Rauchmeldern achten?

In Deutschland sind nur Rauchwarnmelder zugelassen, die die Norm DIN EN14604 erfüllen, was aber noch nichts über die Qualität des Geräts aussagt. Das gilt vor allem im niedrigen Preissegment. Rauchmelder müssen nach der DIN EN14604 bestimmte Mindeststandards erfüllen:

So muss die Lautstärke des Alarms in drei Metern Entfernung noch mindestens 85 Dezibel betragen. Bei fast leerer Batterie muss das Gerät durch wiederholtes Signal mindestens 30 Tage vor dem Erschöpfen auf den notwendigen Batteriewechsel aufmerksam machen. Auch ein Testknopf muss am Gerät angebracht sein, um die Funktion versuchsweise prüfen zu können. Als letztes Kriterium muss der Rauchmelder an der Rauchmesskammer nach allen Seiten hin geöffnet sein und die Öffnungen dürfen zudem höchstens eine Höhe 1,3 Millimetern betragen. Damit soll der Schutz gegen Schmutz und Insekten gewährleistet sein.

Somit ist auch für die Instandhaltung klar, dass die Batterie rechtzeitig gewechselt und das Gerät gegebenenfalls von Staub befreit werden muss. Bis zu drei Jahre hält eine Batterie im Rauchmelder. Sogenannte Longlife-Batterien sollen sogar bis zu zehn Jahre halten. Nach zehn Jahren muss der Rauchmelder ohnehin ausgetauscht werden.

Wie können Sie am besten Wohnungsbrände vermeiden?

Der beste Rauchmelder nützt nicht viel, wenn er falsch installiert ist. Da Rauch immer nach oben steigt, gehört auch der Rauchmelder an die Zimmerdecke. Dort sollte er in der Mitte oder mindestens 50 Zentimeter von der Wand entfernt angebracht sein. So nimmt das Gerät schnellstmöglich Rauchpartikel wahr. Auch bei Dachschrägen soll der Rauchmelder waagerecht angebracht sein.

Rauchwarnmelder müssen in Bundesländern mit Rauchmelderpflicht in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren angebracht werden, die gleichzeitig Fluchtwege sind. In Küche und Bad kommt es wegen Rauch- und Dampfentwicklung beim Kochen und Duschen zu Fehlalarmen. Deshalb sollten diese Räume nicht mit Rauchmeldern bestückt werden.

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Quellen

Rauchmelder Experten: www.rauchmelder-experten.de (Abruf 11.06.2018)

Rauchmelder Lebensretter: www.rauchmelder-lebensretter.de (Abruf 11.06.2018)

Rauchmelder: www.rauchmelder.de (Abruf 11.06.2018)

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