SOS Tipp: Schlafstörungen
Ungünstige Schlafbedingungen oder Stress führen häufig zu Ein- oder Durchschlafstörungen. Oft helfen schon einfache Tipps für einen erholsamen Schlaf:
- Gehen Sie regelmäßig zur gleichen Zeit ins Bett und stehen Sie zu einer festen Uhrzeit auf.
- Halten Sie keinen Mittagsschlaf.
- Verzichten Sie am Abend auf das Trinken von Alkohol oder Kaffee.
- Gestalten Sie Ihren Abend ruhig und entspannend. Besser keine Krimis im Fernsehen anschauen und auch keine zu spannenden Bücher lesen.
- Körperliche Bewegung – tagsüber – fördert gesunden Schlaf. Sport am Abend kann sich negativ auf die Nachtruhe auswirken.
- Trinken Sie vor dem Schlafengehen beruhigende Kräutertees aus: Baldrian, Hopfen, Melissenblättern, Lavendelblüten oder Passionsblume. Johanniskrauttee wird häufig bei Depressionen empfohlen. Wer dazu neigt, dem kann Johanniskraut auch beim besseren Schlafen helfen, da Depressionen oft auch Schlafstörungen bedingen.
- Wer keinen Tee mag, der kann die empfohlenen Kräuter auch in Kapsel- oder Tropfenform einnehmen.
- Warme Bäder vor dem Schlafengehen entspannen Geist und Körper. Auch hier können die beruhigenden Kräuter eine Rolle spielen, indem man einen entsprechenden Badezusatz daraus ins Wasser gibt.
Wie stellen sich Schlafstörungen dar?
Schlafstörungen können sich unterschiedlich äußern. Sie treten entweder kurzfristig auf, zum Beispiel in angespannten Lebenssituationen, vor Prüfungen oder anderen besonderen Herausforderungen. Dann verschwinden sie in der Regel, sobald der Alltag wieder einkehrt. Oder sie stellen sich chronisch dar, so dass der Schlafmangel für einen hohen Leidensdruck sorgt.
Schlafprobleme, die über einen längeren Zeitraum anhalten, sind für Betroffene körperlich und psychisch sehr belastend. Sie können in unterschiedlichen Arten auftreten:
Arten der Schlafstörungen
Insomnien: Hierunter versteht man Einschlafstörungen, Durchschlafstörungen, frühmorgendliches Erwachen, chronisch nicht erholsamen Schlaf. Die Symptome sind: Stimmungsschwankungen, Anspannungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Aufmerksamkeitsstörungen, Störungen in der Gedächtnisleistung.
Schlafapnoe (schlafbezogene Atmungsstörungen): Es kommt zu nächtlichen, meist unbemerkten, Atemaussetzern. Die Atemwege sind dann so verengt, dass die Atmung nicht nur sehr erschwert ist, sondern sogar vollständig aussetzt. Betroffene schnarchen manchmal so laut, dass bis zu 90 Dezibel erreicht werden. Das entspricht ungefähr der Lautstärke eines Presslufthammers.
Schlafbezogene Bewegungsstörungen: Dazu zählen unter anderem das Restless-Legs-Syndrom (RLS) oder periodische Bewegungsstörungen der Gliedmaßen sowie Zähneknirschen.
Hypersomnien zentralnervösen Ursprungs: Zum Beispiel Narkolepsie (Schlafkrankheit): Betroffene leiden meist unter starker Schläfrigkeit am Tag, trotz ausreichenden Schlafes in der Nacht.
Zirkadiane Schlaf-Wach-Rhythmusstörungen: Jetlag, Schichtarbeit, organische Erkrankungen, Medikamenten- oder Substanzmittelmissbrauch können zu den Rhythmus-Schlafstörungen führen. Betroffene leiden unter Insomnie und stark ausgeprägter Tagesschläfrigkeit.
Parasomnien: Ungewöhnliche Verhaltensweisen bzw. Ereignisse, die während des Schlafs auftreten, sind beispielsweise Schlafwandeln, Stöhnen, unbewusste Blasenentleerung oder Albträume.
Isolierte Symptome, Normvarianten: Hierzu zählt man alle den Schlaf betreffenden Symptome, die sich wissenschaftlich nicht eindeutig als pathologisch (krank) oder normal zuordnen lassen. So gibt es Menschen, die weniger als fünf Stunden schlafen und auch nicht mehr Stunden benötigen (Kurzschläfer) oder solche, die unter starken und wiederholten Muskelzuckungen beim Einschlafen leiden. Auch primäres (gutartiges) Schnarchen sowie das Sprechen im Schlaf zählen dazu, obwohl Schlafende selbst nicht davon aufwachen.
Es kommt auch vor, dass verschiedene Merkmale dieser Schlafstörungen aufeinandertreffen. So gibt es Menschen, die unter Einschlafstörungen leiden und auch nicht durchschlafen können, die außerdem von Schlafapnoe betroffen sind und schlafwandeln. Nicht immer ist also eine klare Abgrenzung der Symptomatik gegeben.
Ursachen für Schlafstörungen
Schlafstörungen unterteilt man entsprechend ihrer Ursache in primäre Schlafstörungen und sekundäre Schlafstörungen.
Primäre Schlafstörungen: Kennzeichnend ist das Fehlen von körperlichen oder psychischen Erkrankungen. Hier liegen meist ungünstige Schlafbedingungen oder den Schlaf behindernde Gedanken bzw. Grübeln vor.
Sekundäre Schlafstörungen: Im Gegensatz zu primären Schlafstörungen liegen den sekundären Schlafstörungen organische oder psychische Ursachen zugrunde. Aber auch Schlafstörungen durch Medikamente oder Drogen zählen dazu.
- Organische, neurologische und psychische Erkrankungenwie Rheuma (chronische Schmerzen), Krebs, Schilddrüsenüberfunktion, Magen-Darm-Erkrankungen, Restless-Legs-Syndrom, Herz-Kreislauf-Erkrankungen,Lungenkrankheiten, chronische Nierenerkrankungen, Parkinson, Demenz, Multiple Sklerose, Hirnhautentzündung, Schlaganfall, Hirntumor, Epilepsie, Depressionen oder Burn-out-Syndrom.
- Medikamentewie zum Beispiel: Antibiotika, Asthma-Mittel, Bluthochdruck-Medikamente, einige Antidepressiva, Schlafmittel wie Benzodiazepine (sie können für erneute Schlafstörungen nach einem abrupten Absetzen sorgen), Kortison, Schilddrüsenhormone, Mittel gegen Demenz, Antihistaminika, Diuretika oder Zytostatika.
- Genussmittel und Drogenkönnen ebenfalls den gesunden Schlaf stören. Unter anderem Alkohol, Koffein (in Kaffee, schwarzem Tee und Energy Drinks), Nikotin, Cannabis, Ecstasy, Kokain sowie Heroin.
Schlafstörungen – Wann zum Arzt?
Viele Menschen reagieren auf Stress im Büro oder private Krisen mit einem gestörten Schlaf. Häufig geben sich solche – an bestimmte Ereignisse gebundene Schlafsprobleme – nach kurzer Zeit von alleine wieder. Bleibt der erholsame Schlaf jedoch länger aus, sollte ein Arzt konsultiert werden. Ratsam ist dies, wenn die Nachtruhe über vier Wochen hinweg mindestens drei Mal pro Woche gestört ist und wenn Betroffene dies als belastend empfinden.
Schlafstörungen – Diagnose
Im Gespräch mit dem Hausarzt, kann der sich ein umfassendes Bild von der aktuellen Situation des Patienten machen und gegebenenfalls bereits auf die mögliche Ursache für den gestörten Schlaf schließen. Eventuell wird der Patient darum gebeten, einen Schlaf-Fragebogen auszufüllen. Abhängig von der vermuteten Diagnose kann der Arzt auch eine Überweisung an einen Facharzt ausstellen.
Vorab sind einige Angaben zur aktuellen Schlafproblematik zu machen, die der behandelnde Arzt mit folgenden Fragen in Erfahrung bringt:
- Liegt eine Einschlafstörung oder eine Durchschlafstörung vor?
- Gibt es körperliche Beschwerden wie Gelenk- oder Kopfschmerzen, Herzbeschwerden, Muskelschmerzen, Muskelzuckungen, Kribbeln in Armen oder Beinen?
- Sind Atemstörungen in der Nacht bekannt?
- Wie lange dauern die Schlafstörungen schon an?
- Wurde ein bestimmter Schlaf-Wach-Rhythmus beobachtet?
- Wie sieht das übliche Schlafverhalten aus?
- Wie viel Zeit wird im Bett verbracht?
- Was wird am Abend - vor dem Zubettgehen - unternommen?
- Gibt es spezielle Einschlafrituale?
- Stören Lärm oder andere äußere Einflüsse den Schlaf?
- Werden Schlafmittel eingenommen?
- Kommt es im Bett häufig vor, dass gegrübelt wird oder die Gedanken kreisen?
- Leidet der Betroffene unter unruhigen Beinen oder an Albträumen?
- Wie steht es um Leistungsfähigkeit und Konzentrationsvermögen tagsüber?
Körperliche Untersuchung
Der Hausarzt wird den unter Schlafstörungen leidenden Patienten auch körperlich gründlich untersuchen, um möglichen organischen Ursachen für die Problematik auf den Grund zu gehen.
Laboruntersuchung
Abhängig von der vermuteten Ursache werden Laboruntersuchungen vorgenommen. Besteht beispielsweise der Verdacht auf eine Schilddrüsenüberfunktion, analysiert man die entsprechenden Hormonwerte im Blut.
Bildgebende Verfahren
Eventuell wird ein EKG (Elektrokardiographie) erstellt, um die Summe der elektrischen Aktivitäten aller Herzmuskelfasern aufzuzeichnen. Gegebenenfalls folgt noch eine Messung der elektrischen Hirnströme mittels einer Elektroenzephalografie (EEG).
Schlaflabor
Haben die bisherigen Diagnoseschritte keinen eindeutigen Aufschluss über die Ursache der Schlafstörung erbracht, kann eine Untersuchung im Schlaflabor zielführend sein. Insbesondere dann, wenn Schlafproblematiken wie eine Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus, Schlafapnoe (Atemaussetzer) oder ein Restless-Legs-Syndrom vermutet werden.
Dazu übernachtet der Patient in einem eigens dafür ausgestatteten Raum einer schlafmedizinischen Abteilung innerhalb einer Klinik, so dass er mittels apparativer Diagnostik über die Nacht hinweg überwacht werden kann. Häufig wird auch eine Videoaufzeichnung erstellt. Die physiologischen Signale des Patienten werden aufgezeichnet, also Leicht- und Tiefschlafphasen erfasst. Die sogenannte Polysomnographie (PSG) misst folgende physiologische Funktionen:
- die Gehirnströme (Elektroenzephalographie, EEG)
- die Muskelaktivität an den Beinen und am Kinn (Elektromyographie, EMG)
- die Herzaktivität (Elektrokardiografie, EKG)
- die Augenbewegungen, zur Einordnung des REM-Schlafs (Elektrookulografie, EOG)
- den Atemfluss und die Atmungsanstrengung
- die Sauerstoffsättigung
- die Körperlage
Polygrafie
Eine einfachere, kürzere Untersuchung wird bei vermuteten Atmungsstörungen vorgenommen: die Polygrafie für schlafbezogene Atmungsstörungen. Gemessen werden dabei Sauerstoffsättigung, Atemfluss, Atmungsanstrengung, Herz- und Pulsfrequenz sowie Körperlage. Die Untersuchung hilft nicht nur beim Nachweis von Störungen der nächtlichen Atmung sondern auch bei der Beurteilung des Schweregrads.
Schlafstörungen – Behandlung
Im Anschluss an die gründliche Diagnostik durch Haus- oder Facharzt, kann eine ursachenspezifische Therapie eingeleitet werden. Diese richtet sich nach dem jeweiligen Auslöser der Schlafprobleme.
Wurden beispielsweise nächtliche Atemaussetzer festgestellt, also ein obstruktives Schlafapnoe-Syndrom, wird dem Patienten wahrscheinlich eine spezielle Atemmaske empfohlen. Hat der Betroffene starkes Übergewicht, kann evtl. auch schon eine Gewichtsreduzierung hilfreich sein.
Bestehen die Schlafprobleme aufgrund chronischer Schmerzen, wird der Arzt bei der Verordnung von Medikamenten darauf achten, dass sie den Schlaf nicht zusätzlich beeinträchtigen.
Liegen dem gestörten Schlaf seelische Ursachen zugrunde, kann eine kognitive Verhaltenstherapie angezeigt sein. Wichtig ist zudem das Einhalten einer Schlafhygiene mit regelmäßigen Bettzeiten und ggf. beruhigenden Ritualen vor dem Zubettgehen. Auch Entspannungsübungen wie Progressive Muskelentspannung nach Jacobson, Yoga und Meditation helfen vielen Betroffenen.
Homöopathie bei Schlafstörungen
Seelische Ausgeglichenheit ist die beste Voraussetzung für einen erholsamen Schlaf. Werden Stress und Erschöpfung im Alltag zu groß, können homöopathische Mittel die Beschwerden bei vielen Betroffenen lindern und den Schlaf verbessern. Bei der Wahl des passenden Wirkstoffs müssen die individuellen Symptome genau betrachtet werden. Am besten lässt man sich von einem erfahrenen Homöopathen beraten.
Diese beispielhafte Auswahl an homöopathischen Mitteln kann bei Schlafproblemen helfen:
Aconitum: Wenn die Schlafprobleme nach einem traumatischen Erlebnis aufgetreten sind. Bei Albträumen, nächtlicher Unruhe und Angst sowie Herzklopfen. Auch bei Schlaflosigkeit nach Operationen.
Arnica: Wenn Schlaflosigkeit nach ungewohnter körperlicher Anstrengung auftritt. Wenn der Betroffene zu müde und erschöpft ist, um einschlafen zu können. Bei muskelkaterartigen Gliederschmerzen und ständigem hin- und her Wälzen im Bett.
Ignatia: Bei Schlaflosigkeit durch Kummer und Enttäuschung. Wenn der Betroffenen häufig seufzen muss, stöhnt und leidet. Eventuell wird ein Kloßgefühl im Hals wahrgenommen oder auch ein Drücken auf den Brustkorb.
Akupunktur bei Schlafstörungen
Laut Traditioneller Chinesischer Medizin können unterschiedliche Störungsmuster im Körper für Probleme beim Schlafen verantwortlich sein. Fehlt beispielsweise Yin oder überwiegt das Yang, kommt es häufig zu Schlafstörungen, Neurasthenie (Nervenschwäche) und Unruhe. Ziel einer Akupunktur-Therapie ist der Ausgleich von Yin und Yang im Körper. Dabei zählt die Behandlung von Schlafstörungen zu den besonders erfolgversprechenden Indikationen. Oftmals sind nur einige wenige Behandlungstermine bei einem erfahrenen Akupunkteur nötig.
Schlafstörungen bei älteren Menschen
Viele ältere Menschen leiden an einer Insomnie (Ein- und Durchschlafstörungen sowie frühmorgendliches Erwachen). Dabei ist die Anzahl der Schlafstunden meist nicht kürzer als früher, jedoch wird der Schlaf als weniger erholsam empfunden. Grund dafür sind häufig verkürzte Tiefschlafphasen und eine höhere Störanfälligkeit, zum Beispiel durch Lärm. Ältere Menschen liegen, wurden sie einmal geweckt, längere Zeit wach, bevor sie wieder einschlafen können. Auch die Empfindlichkeit gegenüber einer zu hohen Raumtemperatur oder einem schnarchenden Partner steigt. Wenn zusätzlich tagsüber geschlafen wird, hält das nachts auch länger wach. Weitere Faktoren, die sich negativ auf die erholsame Nachtruhe auswirken können, sind psychische Belastungen wie Einsamkeit, Unterforderung oder auch Überforderung. Auch nehmen im Alter organische und psychiatrische Erkrankungen zu, die den Schlaf stören können.
Schlafstörungen bei Kindern
Nächtliche Durchschlafstörungen beim Kind zeigen sich besonders am nächsten Tag. Viele Betroffene sind tagsüber einfach müde, kleine Kinder quengeln oder sind sehr weinerlich. Bei Schulkindern sind Konzentrationsstörungen auffällig. – Die Ursache für Schlafprobleme bei Kindern sind häufig seelische Konflikte und Belastungen. Stellen Eltern fest, dass ihr Kind auffällige Verhaltensweisen an den Tag legt, plötzlich Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Kindern hat, launisch ist und schlecht schlafen kann, dann sollte ein Kinderarzt um Rat gefragt werden. Manchmal verbirgt sich hinter den Schwierigkeiten beim Schlafen auch eine Erkrankung.
Hilfreich bei leichten Schlafstörungen sind abendliche Rituale. Eine Gute-Nacht-Geschichte, ein ruhiges Spiel oder ein warmes Bad helfen dabei, dass sich das Kind vor dem Einschlafen entspannt. Wichtig sind außerdem feste Schlafzeiten sowie ein ruhiges und abgedunkeltes Schlafzimmer.
Schlafstörungen während der Wechseljahre
Viele Frauen leiden während der Wechseljahre an Durchschlafstörungen. Neben Hitzewallungen und Stimmungstiefs kommt es häufig zu stundenlanger Schlaflosigkeit in der Nacht. Tagsüber fühlt man sich dann müde und ist unkonzentriert. Ursache für diese Schlafprobleme ist meist ein sinkender Östrogenspiegel. Aber auch psychische Störungen wie Depressionen oder eine Schilddrüsenüberfunktion können Schlafprobleme verursachen. – Bei leichter Insomnie (Ein- und Durchschlafstörungen sowie frühmorgendliches Erwachen) können pflanzliche Präparate aus Jamswurzel oder Traubensilberkerze für einen besseren Schlaf sorgen. Die pflanzlichen Östrogene der Traubensilberkerze wirken auch gegen Hitzewallungen oder depressive Verstimmungen. Bei hormonabhängigen Krebserkrankungen oder Leberschäden sollte das Mittel nicht eingenommen werden. Zu Beginn der Wechseljahre kann außerdem Mönchspfeffer gegen die Insomnie helfen. Aber auch Rotklee, Hopfen und Soja enthalten pflanzliche Östrogene. – Von der Einnahme stärkerer Schlafmittel wird wegen der möglichen Nebenwirkungen abgeraten. Sie sollten, wenn überhaupt, nur kurzfristig eingenommen werden, da sonst die Gefahr der Abhängigkeit besteht.
Schlafstörungen – ICD-Code
Jeder Krankheit ist in der Medizin ein eigener ICD-Code zugeordnet. Die Abkürzung ICD (englisch) steht dabei für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems. Das Klassifizierungssystem ist weltweit anerkannt und eines der wichtigsten für medizinische Diagnosen. So werden beispielsweise Ein- und Durchschlafstörungen unter dem ICD-Code „G47.0“ erfasst. Häufig hilft die Eingabe dieser Codes auch bei der Recherche im Internet weiter.
Schlafstörungen – Wie finde ich das richtige Krankenhaus?
Auf der Suche nach einem passenden Krankenhaus, das sich mit der Behandlung von Schlafstörungen gut auskennt erhält man über die Webseite www.aerzteblatt.deeinige hilfreiche Verlinkungen. Unter anderem zu www.weisse-liste.de, www.kliniken.deund www.krankenhaus.de. Eine besonders umfassende Übersicht bietet die Seite www.kliniken.de. Hier sind aktuell 3.846 Krankenhäuser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gelistet. Zusätzlich gibt es detaillierte Informationen zu Fachabteilungen der Kliniken sowie Qualitätsberichte.
Auf die Startseite von www.kliniken.degehen: Unter dem Menüpunkt „Top-10“ kann man speziell nach Krankheiten und Diagnosen suchen. Für Schlafapnoe beispielsweise, klickt man hier in der linken Spalte (unter „Krankheiten und Diagnosen nach ICD10“) auf das Feld
„VI Krankheiten des Nervensystems“. Dann noch einmal auf das Feld darunter klicken „G40-G47 Episodische und paroxysmale Krankheiten des Nervensystems“. Anschließend auf das Feld „G47 Schlafstörungen“ gehen. Dann erscheinen rechts davon die gesuchten Krankenhäuser, sortiert nach dem Ranking ihrer Fallzahlen. Auf Platz 1 findet sich die Karl-Hansen-Klinik in Bad Lippspringe, auf Platz 2 die Klinik Angermühle in Deggendorf und Platz 3 belegt das Marien Hospital Herne, usw.
Schlafstörungen – Was bezahlt die Krankenkasse und was muss man selbst bezahlen?
Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich ein Recht auf stationäre sowie ambulante Versorgung, auf Arzneimittel und weitere Leistungen. In aller Regel sind jedoch bestimmte Eigenleistungen (Zuzahlungen) gesetzlich festgeschrieben. Diese Zuzahlungen betragen 10 Prozent der Kosten, pro Zuzahlung aber maximal 10 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro, hat der Versicherte den tatsächlichen Preis zu entrichten.
Bei Arzneimitteln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Betroffene ein besonders preiswertes Präparat erhält, entfällt die Zuzahlung. Dabei dürfen die Krankenkassen feste Beträge bestimmen, die sie erstatten, sofern mehrere Präparate mit gleichem Wirkstoff erhältlich sind. Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Festbetrag liegt, werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung erstattet.
Zudem besteht die Regelung, dass die GKV bei bestimmten Präparaten nicht mehr den Einzelpreis des jeweiligen Arzneimittels erstatten muss, sondern nur den Festbetrag, der für eine Gruppe von vergleichbaren Präparaten festgelegt wurde. Ist das verschriebene Medikament teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der gesetzlichen Zuzahlung für den erstatteten Kostenanteil.
Zuzahlungen fallen ebenfalls bei einem Krankenhausaufenthalt an. Sie betragen 10 Euro pro Kalendertag, wobei die Zuzahlung nur für maximal 28 Tage pro Jahr geleistet werden muss. Dabei können mehrere Krankenhausaufenthalte in einem Jahr zusammengenommen werden, so dass die maximale Zuzahlung bei stationärer Behandlung 280 Euro pro Kalenderjahr beträgt.
Bei häuslicher Krankenpflege werden einmalig zehn Euro für die Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und wird nur bei Erwachsenen über 18 Jahren erhoben. Auch bei häuslicher Krankenpflege gilt die Obergrenze von 280 Euro pro Kalenderjahr. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte werden bei der Obergrenze der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege angerechnet.
Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Diese Zuzahlungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.
Bei Hilfsmitteln müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung gelten.
Die Höhe der Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen hängt von der Maßnahme und vom jeweiligen Kostenträger ab.
Die Kosten einer klassischen Körperakupunktur werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, übernommen. Der Leistung wird vorausgesetzt, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Akupunktur bei einem Heilpraktiker wird nicht übernommen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.
Schlafstörungen – Was übernimmt die DFV?
Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen zudem erweiterte Vorsorgeleistungen und steht Ihnen auch finanziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit festgestellt wird.
Im Falle einer Erkrankung warten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Exklusiv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt.
Sie profitieren zudem von Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freier Krankenhauswahl und Krankenhaustagegeld bei einem stationären Klinikaufenthalt. Der DFV-KlinikSchutz macht Sie zum Privatpatienten im Krankenhaus inkl. Auslandskrankenversicherung.
FAQ zum Thema Schlafstörungen
Wie kommt es zu Schlafstörungen?
Oft führen Sorgen oder körperliche Ursachen, wie ein Infekt, zu akuten Schlafbeschwerden. Diese kurzfristig auftretenden Probleme legen sich in der Regel von alleine wieder. Es gibt jedoch auch andere Gründe für Schlaflosigkeit. Dann können organische oder neurologische Erkrankungen, aber ebenso psychische Störungen dahinter stecken. Manchmal sind Medikamente Auslöser von Schlafproblemen. Dann sollte das Präparat gegen eines ohne diese Nebenwirkung ausgetauscht werden. Auch der Konsum von Alkohol und koffeinhaltigen Getränken beeinträchtigt bei vielen das gesunde Schlafen. Besonders häufig von Schlaf-Wach-Rhythmus-Störungen betroffen sind Schichtarbeiter und Flugpersonal.
Welche Mittel helfen gegen Schlafstörungen?
Bei Schlafstörungen, denen keine andere Erkrankung zugrunde liegt, helfen zum Beispiel Tees aus Baldrian, Melisse, Hopfen oder Passionsblume. Entweder werden sie über den Tag verteilt oder vor dem Schlafengehen getrunken. Auch ein warmes Bad am Abend wirkt entspannend. Von aufregenden Filmen oder Büchern sollte man bei Ein- oder Durchschlafstörungen absehen. Grundsätzlich ist eine gute Schlafhygiene mit regelmäßigem Tag-Nacht-Rhythmus sinnvoll. Auch das Erlernen von Entspannungstechniken hilft vielen Menschen dabei, besser zu schlafen. Die Einnahme stärkerer Schlafmittel sollte nur über einen kurzen Zeitraum erfolgen, da sonst die Gefahr einer Abhängigkeit droht.
Wann muss man mit Schlafstörungen zum Arzt?
Wer eine Zeit lang schlecht einschlafen kann oder nachts öfter aufwacht, muss deshalb nicht gleich zum Arzt. Oft gibt sich die Störung von alleine wieder. Dauern Schlafprobleme jedoch über einen längeren Zeitraum an, sollte der Hausarzt um Rat gefragt werden. Ist die Nachtruhe länger als einen Monat gestört und hat man mindestens drei Mal in der Woche Durchschlafstörungen oder kann nicht einschlafen, könnte eine Erkrankung Ursache dafür sein.
Welche homöopathischen Mittel helfen gegen Schlafstörungen?
Bei Schlafproblemen kann die Einnahme eines homöopathischen Medikamentes hilfreich sein. Je nach spezifischer Symptomatik werden unterschiedliche Wirkstoffe empfohlen. Hier eine Auswahl homöopathischer Mittel: Aconitum: Wenn die Schlafprobleme nach einem traumatischen Erlebnis oder nach einer Operation entstanden sind. Arnica: Wenn Schlaflosigkeit nach ungewohnter körperlicher Anstrengung auftritt. Ignatia:Bei Schlaflosigkeit durch Kummer und Enttäuschung. Chamomilla: Für Kinder, die zahnen und sehr unruhig und gereizt sind.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und
- Klinikum Stuttgart: www.klinikum-stuttgart.de (Abruf: 10.05.2019)
- Neurologen und Psychiater im Netz: www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org (Abruf: 10.05.2019)
- Schlafmedizin e.V.: www.dgsm.de (Abruf: 10.05.2019)
Alle Angaben ohne Gewähr.