DFV-Hausratschutz© Westend61

Hausratversicherung Einfach schützen, was Ihnen lieb und teuer ist

  • Individueller Schutz für Ihr Hab & Gut
  • Beschädigung & Zerstörung
  • Erstattung zum Neuwert
  • Übernahme von Folgekosten


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Warum eine Hausrat­versicherung?

Die Hausrat­versicherung bietet Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungs­wasser, Ein­bruch­diebstahl, Raub, Vandalis­mus und Natur­gefahren. Ohne Hausrat­versicherung sind die finan­ziellen Folgen solcher Ereig­nisse oftmals fatal und können existenzielle Aus­wirkungen haben. Mit der Versicherung DFV-HausratSchutz bleiben Sie nach einem Unglück mit Schäden und Verlusten nicht auf den Kosten sitzen und können Ihren gesamten Hausrat adäquat ersetzen.

Individuell und einfach jetzt Beitrag berechnen

DFV-HausratSchutz
Versicherungssumme

650 € pro m²

Leistungen
  • bei Beschädigungen
  • bei Zerstörungen
  • bei Abhandenkommen
Zusatzleistungen
  • Fahrraddiebstahl
  • Glas
Monatsbeitrag
ab5,03 €
Online abschließen
Rundumschutz

DFV-KombiSchutz Flex

Das flexibelste Versicherungspaket

Mit dem DFV-KombiSchutz Flex stellen Sie ganz einfach Ihr Wunsch­paket zusam­men, das spe­ziell auf Ihre per­sön­lichen und fa­mi­li­ären Be­dürf­nisse zuge­schnitten ist. Ihr maß­ge­schnei­derter Schutz in allen Le­bens­lagen!

  • Unfall
  • Glas
  • Hausrat
  • Haftpflicht
  • Verkehrsrecht
  • Fahrraddiebstahl 

Flexibel absichern!

Häufige Fragen zur Hausratversicherung

  • Zum versicherten Hausrat gehören alle Sachen, die im Haushalt Ihrer versicherten Wohnung oder Ihres Hauses privat genutzt werden, wie z. B. Möbel und Teppiche, Haushaltsgeräte, Kleidung, Werkzeuge, Lebensmittel sowie bestimmte Wertsachen.
    Die Hausratversicherung der DFV leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die z. B. durch

    • Feuer
    • Wasser
    • Naturgefahren
    • Stromschwankungen und Kurzschlüsse
    • Explosionen
    • Glasbruch
    • Wildtiere

    zerstört oder beschädigt wurden oder infolgedessen abhandengekommen sind.

  • Zu den versicherten Sachen gehört Ihr gesamter Hausrat, d.h. alle Sachen, die Sie und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person privat nutzen. 
    Mit dem DFV-FahrradSchutz sind Fahrräder außerhalb des Gebäudes, in dem sich die versicherte Wohnung befindet, bis 500 € immer mitversichert - für eine höhere Absicherung gegen Fahrraddiebstahl kann der Versicherungsschutz optional erweitert werden. So sind Sie bestens vor Fahrraddiebstahl geschützt.

    Folgekosten sind Kosten, die infolge eines Versicherungsfalles entstehen. Wütet beispielsweise ein Wohnungsbrand oder überflutet ein gebrochenes Leitungsrohr die Wohnung, kann diese vorübergehend unbewohnbar werden. Die Leistungen der Hausratversicherung umfassen in diesem Fall u. a. auch Folgekosten für die Unterbringung in einem Hotel, Aufräum-, Lager-, Transport-, Bewegungs- und Reparaturkosten.
     

  • Bei der Hausratversicherung ist der Versicherungsort die im Versicherungs­schein be­zeichnete Wohnung oder das Haus. Der versicherte Hausrat muss sich am sogenannten „versicherten Ort“ befinden, um im Schadensfall ersetzt zu werden.

    Hierzu zählen auch:

    • Garten und Gewächshäuser
    • Wintergärten
    • Gemeinschaftsräume
    • Loggien, Balkone und Terrassen sowie
    • bis zu 1 km Luftlinie vom Grundstück entfernte Garagen

    Ihr Hausrat ist auch dann versichert, wenn er sich vorüber­gehend außerhalb des Versicherungs­ortes befindet.

  • Fahrraddiebstahl oder -beschädigung, ist nicht nur extrem ärgerlich, sondern auch mit einem nicht unerheblichen finanziellen Verlust verbunden. Um dieses Risiko abzusichern, bietet der DFV-HausratSchutz eine erweiterte Fahrradversicherung. Mit dem DFV-FahrradSchutz erstreckt sich Ihre Hausratversicherung auch auf alle Fahrräder außerhalb des Gebäudes, in dem sich der versicherte Wohnraum befindet. Als Fahrräder gelten auch E-Bikes, für die keine gesonderte Betriebserlaubnis erforderlich ist. Die Leistungshöhe für Ihren Fahrradschutz kann optional erhöht werden.

  • Der DFV-HausratSchutz schützt nicht nur Sie selbst, sondern den gesamten Hausrat aller Familienmitglieder, die mit der versicherten Person zusammen am versicherten Ort leben. Auch Gegenstände anderer Personen sind mitversichert, wenn Sie an den Versicherten verliehen wurden und sich am Versicherungsort befinden.

  • Generell lässt sich die Hausratsversicherung nicht von der Steuer absetzen, da sie zu den Sachversicherungen gehört. Wenn Sie jedoch ein separates Arbeitszimmer zu Hause haben, können Sie dieses unter bestimmten Bedingungen über die Hausratsversicherung anteilig absetzen. Im ersten Schritt müssen Sie hierfür einen Versicherungsnachweis beim Finanzamt vorlegen und die Größe des Arbeitszimmers angeben.

  • Neben Ihrem eigenen Hausrat oder der von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sind auch geliehene Sachen in Ihrem DFV-HausratSchutz versichert.

  • Um die richtige Ver­sicherungs­summe zu ermitteln, empfehlen wir Ihnen, pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 € Ver­sicherungs­summe zu veranschlagen. Wenn Sie vermuten, dass Sie mit 650 €/qm unterversichert sind, empfiehlt es sich, eine Wert­aufstellung des gesamten Hausrats vorzunehmen. Dann müssen Sie für alle Gegen­stände inklusive Tep­piche, Kleidung und Wertsachen den Neuwert zugrunde legen.

    1. Informieren Sie den Versicherer umgehend über den Schaden am Hausrat. (Was, Wann, Wo)
    2. Machen Sie Fotos und Videos vom Schaden.
    3. Informieren Sie nach einem Einbruch umgehend die Polizei und erstatten Anzeige.
    4. Rufen Sie im Brandfall umgehend die Feuerwehr. Schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn.
    5. Halten Sie den Schaden so gering wie möglich, ohne dabei Ihre eigene Sicherheit zu gefährden.
  • Bei einem Wohnungswechsel mit Hausratversicherung besteht ab Umzugsbeginn und für die Dauer von höchstens 3 Monaten Versicherungsschutz für beide Wohnungen. Dann endet der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung. Je nach Ort der neuen Wohnung, können die Beiträge für ihre Hausratversicherung steigen oder sinken. Die Änderung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt und Ihr tägliches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. Beim Bezug einer größeren Wohnung sollten Sie bedenken, dass die Versicherungssumme evtl. auf die neue Anzahl der Quadratmeter angepasst werden sollte.

    Bewohnen Sie neben der bisherigen Wohnung einen Zweitwohnsitz, geht der Schutz der bestehenden Hausrat­versicherung nicht auto­matisch auf die Zweit­wohnung über. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten nach Umzugsbeginn besteht jedoch in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.

  • Tritt ein Versicherungsfall ein, kann eine Unterversicherung dazu führen, dass der Versicherer den Schaden nur anteilig bezahlt. Der Versicherungsnehmer muss den restlichen Teil dann aus eigener Tasche zahlen.

    Ein Beispiel für eine Unterversicherung wäre, dass der Versicherer und der Versicherungsnehmer eine Versicherungssumme von 50.000 € vereinbart haben, wobei der gesamte Hausrat einen Wert von 100.000 € hat. Nun entsteht ein Schaden in Höhe von 20.000 €. Der entstandene Sachschaden liegt unter der Versicherungssumme, jedoch hat der Versicherungsnehmer die Hausratversicherung nur zur Hälfte des wahren Wertes abgeschlossen, sodass der Schaden nur zur Hälfte ersetzt wird. In diesem Fall übernimmt die Versicherung einen Anteil von 10.000 € und die versicherte Person muss die übrigen 10.000 € selbst bezahlen.

    Ist der sogenannte Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird dank der Klausel keine Unterversicherung in der Schadensregulierung angerechnet.

    Die Klausel bedeutet, dass der Versicherer auf eine Prüfung zum Wert Ihres Hausrats verzichtet und bis zu der Versicherungssumme, die in der Police vereinbart wurde, auszahlt.

Leistungen der Hausratversicherung im Überblick

DFV-HausratSchutz
Versicherungs­leistungen
Selbst­beteiligung

0 € / 300 €
(optional)

Versicherte Sachen
Gesamter Hausrat

bis zur all­gemeinen Ent­schädigungs­grenze

bis 150 m²

Gebäude- und Mobiliar­verglasungen

bis zur all­gemeinen Ent­schädigungs­grenze

Wertsachen

je Versicherungsfall

  • Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere
  • Schmucksachen, Edelsteine und Perlen
  • Briefmarken, Münzen und Medaillen
  • Uhren
  • Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Goblins
  • Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
  • alle Sachen aus Gold und Platin
  • alle Sachen aus Silber (außer Schmucksachen, Uhren, Münzen und Medaillen)
  • sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten) jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
  • Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge zusammen höchstens 2.000 €

40 %
der Versicherungssumme

Fahrräder

außerhalb des Gebäudes, in dem die versicherte Wohnung gelegen ist (DFV-FahrradSchutz)

  • 500 € ohne Selbstbehalt (höhere Entschädigungsgrenzen optional gegen Mehrbeitrag)

bis 500 €
(opt. Erhöhung möglich)

Versicherte Gefahren
Beschädigung

Zerstörung

Abhandenkommen

Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit

Aufräum­kosten, Bewegungs­kosten, Schutz­kosten

bis zur Versicherungssumme

Bewachungs­kosten, Transport­kosten, Lager­kosten

bis zur Versicherungssumme

Kosten für provisorische Maßnahmen

zum Schutz versicherter Sachen bis zur Versicherungssumme

Reparaturkosten
  • von Innenanstrichen, Tapeten oder Bodenbelägen in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung nach einem versicherten Wasserschaden
  • von Gebäudebeschädigungen nach einem versicherten Abhandenkommen

bis zur Versicherungssumme

Versicherungs­leistungen
Selbst­beteiligung

0 € / 300 €
(optional)

Versicherte Sachen
Gesamter Hausrat

bis zur all­gemeinen Ent­schädigungs­grenze

bis 150 m²

Gebäude- und Mobiliar­verglasungen

bis zur all­gemeinen Ent­schädigungs­grenze

Wertsachen

je Versicherungsfall

  • Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere
  • Schmucksachen, Edelsteine und Perlen
  • Briefmarken, Münzen und Medaillen
  • Uhren
  • Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Goblins
  • Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
  • alle Sachen aus Gold und Platin
  • alle Sachen aus Silber (außer Schmucksachen, Uhren, Münzen und Medaillen)
  • sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten) jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
  • Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge zusammen höchstens 2.000 €

40 %
der Versicherungssumme

Fahrräder

außerhalb des Gebäudes, in dem die versicherte Wohnung gelegen ist (DFV-FahrradSchutz)

  • 500 € ohne Selbstbehalt (höhere Entschädigungsgrenzen optional gegen Mehrbeitrag)

bis 500 €
(opt. Erhöhung möglich)

Versicherte Gefahren
Beschädigung

Zerstörung

Abhandenkommen

Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit

Aufräum­kosten, Bewegungs­kosten, Schutz­kosten

bis zur Versicherungssumme

Bewachungs­kosten, Transport­kosten, Lager­kosten

bis zur Versicherungssumme

Kosten für provisorische Maßnahmen

zum Schutz versicherter Sachen bis zur Versicherungssumme

Reparaturkosten
  • von Innenanstrichen, Tapeten oder Bodenbelägen in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung nach einem versicherten Wasserschaden
  • von Gebäudebeschädigungen nach einem versicherten Abhandenkommen

bis zur Versicherungssumme

Das leistet die Hausratversicherung

Fallbeispiel Abhandenkommen
Abhandenkommen

Jeden Tag wird in Deutsch­land über 200 Mal ein­gebrochen. Diebe lassen dabei gerne Unterhaltungs­elektronik und Wertsachen mitgehen. Wenn man nun nach Hause kommt und feststellt, dass eingebrochen wurde, springt die Hausrat­versicherung ein und ersetzt die abhanden­gekommenen Sachen.

Fallbeispiel Übernahme von Folgekosten
Übernahme von Folgekosten

Ein Schaden in Haus oder Wohnung zieht oft Kosten nach sich, die nicht zu unter­schätzen sind. Brände oder Über­flutungen können das Zuhause sogar vorüber­gehend unbewohnbar machen. Die Hausrat­versicherung übernimmt in so einem Fall die Kosten für die Unter­bringung in einem Hotel, Aufräum-, Lager-, Transport-, Bewegungs- und Reparatur­kosten.

Fallbeispiel Zerstörung
Zerstörung

Ein Rohrbruch im Bad, eine defekte Waschmaschine, ein Eindringling, der die Einrichtung beschädigt oder ein Hagelschlag, der das Fenster demoliert und Wasser eindringen lässt. Die Liste der potentiellen Gefahren ist sehr lang. Mit dem DFV-­HausratSchutz schützen Sie Ihren Besitz vor Zerstörung jeglicher Art.

Fallbeispiel Beschädigung
Beschädigung

Kabelbrand ist leider noch immer eine der häufigsten Brand­ursachen. Im schlimmsten Fall wird der Brand nicht rechtzeitig bemerkt und die Flammen greifen auf die gesamte Wohnung über. Wird das Inventar durch z. B. einen Brand beschädigt, springt der DFV-HausratSchutz ein, kommt für Reparatur­kosten auf und ersetzt Ihr Hab und Gut.

Fallbeispiel Erstattung zum Neuwert
Erstattung zum Neuwert

Der DFV-­HausratSchutz ersetzt Ihre Sachen immer zum Neuwert. Sie bekommen also was Sie brauchen, um Ihr gestohlenes oder ir­reparables Inventar zu ersetzen. Das muss nicht der eigentliche Kaufpreis sein. Sie erhalten im Schaden­fall so viel Geld, dass Sie einen gleichwertigen Gegenstand zum heutigen Preis neu erwerben können.

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Wichtige Gründe für eine Hausratversicherung

  • Die Hausratversicherung ist eine Neuwert­versicherung und ersetzt nach einem Schaden die zerstörten, beschädigten oder abhanden gekommenen Gegenstände in gleicher Art und Güte (Neuwert). Dabei ist Ihnen freigestellt, ob Sie die Entschädigungs-Leistung für die Beschaffung des zerstörten Hausrats verwenden.

    Zum versicherten Hausrat gehören alle Sachen und Gegenstände, die im Haushalt Ihrer versicherten Wohnung oder Ihres Hauses privat genutzt werden. Hierzu zählen: Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche, aber auch Gebrauchsgegenstände wie Geschirr und Elektrogeräte.

  • Sparbücher, Kunstgegenstände oder auch Schmuck haben eins gemeinsam: Sie können sehr wertvoll sein. Werden solche Dinge bei einem Einbruchdiebstahl entwendet oder durch eine Überschwemmung beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung die Wertsachen bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstsatz. Bei den meisten Versicherungen liegt dieser bei 20% der Versicherungssumme. Beim DFV-HausratSchutz liegt die Erstattungsgrenze sogar bei 40 % der vereinbarten Versicherungssumme.

  • Wenn das Fahrrad beschädigt oder gestohlen wird, ist das nicht nur extrem ärgerlich, sondern auch mit einem nicht unerheblichen finanziellen Verlust verbunden. Um dieses Risiko abzusichern, bietet der DFV-HausratSchutz eine erweiterte Fahrrad­versicherung. Mit dem DFV-FahrradSchutz erstreckt sich Ihre Hausratversicherung auch auf alle Fahrräder außerhalb des Gebäudes, in dem sich der versicherte Wohnraum be­findet. Als Fahrräder gelten auch E-Bikes, für die keine gesonderte Betriebserlaubnis erforderlich ist. Die Leistungs­höhe für Ihren Fahrradschutz kann optional erhöht werden.

  • Eine Unterversicherung in der Hausrat­versicherung liegt immer dann vor, wenn der Wert Ihres Hausrats die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Sollten Sie Ihre Versicherungssumme zu niedrig eingestuft haben, werden Schäden am Hausrat durch die Versicherung klassischerweise nur anteilig ersetzt. Ist allerdings die Klausel zum Unterversicherungs­verzicht im Vertrag eingeschlossen, leistet die Versicherung immer in vollem Umfang. Der Unterversicherungs­verzicht im DFV-HausratSchutz verhindert also, dass Sie durch eine mögliche Unterversicherung einen Großteil der Kosten selber tragen müssen. Wir leisten auch bei Unterversicherung den vollen Schadenersatz.

  • Wir verzichten beim DFV-HausratSchutz auf die Einrede grober Fahrlässigkeit – also auf den Einwand, dass ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. So müssen Sie als Versicherter nicht fürchten, auf den Kosten für einen Schaden sitzen zu bleiben. Klassische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind z. B. brennende Kerzen oder auch nicht ordnungsgemäß verriegelte Türen im Falle eines Einbruchs.

Fallbeispiele einer Hausratversicherung

DFV Visual
Wasserschaden

Wenn einem das Wasser nicht nur bis zum Hals, sondern auch in der Wohnung steht, ist oftmals ein defektes Wasser­rohr Grund dafür. So wie bei einem unserer Versicherten. Den entstandenen Schaden an der Couch in Höhe von 1.500 Euro haben wir im Rahmen des DFV-Hausrat­Schutz ebenso übernommen wie die Kosten für einen 10-tägigen Aufent­halt in einer Ersatz-­Unter­kunft für 800 Euro.
 

DFV Visual
Kabelbrand

Kabelbrand gilt nicht nur als Spitzen­reiter unter den Brand­ursachen, sondern auch als Spitzen­reiter unter den Kosten­verursachern. Nachdem die Wohnung einer unserer Versicherten, aufgrund eines defekten Stromkabels, ausgebrannt war, betrug der gesamte Schaden 65.000 Euro. Kosten, die wir im Rahmen des DFV-Hausrat­Schutz für sie übernommen haben.
 

DFV Visual
Fahrrad-Diebstahl

Mehr als 700 Fahrräder verschwinden in Deutschland pro Tag. Leider hat es auch einen unserer Versicherten getroffen. Obwohl er das Fahrrad außerhalb des Gebäudes, in dem die versicherte Wohnung liegt, an einem Fahrradständer angeschlossen hatte, wurde es geklaut. Erstattung mit dem DFV-FahrradSchutz: 500 Euro.

Leistungsbereiche unserer Hausratversicherung

Leistungsbereich Einbruch

Einbruch

Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand Sachen entwendet, nachdem er in ein Gebäude ein¬gebrochen, eingestiegen oder z. B. mittels falscher Schlüssel eingedrungen ist. Wer in Bayern lebt, wird nur sehr selten zum Einbruchsopfer – ähnlich auch in Thüringen und Baden-Württemberg. In Bremen wird am häufigsten eingebrochen, gefolgt von Hamburg und Berlin. Die Hausratversicherung DFV-HausratSchutz ersetzt - im Rahmen der Versicherungssumme - die Schäden, die durch den Einbruchdiebstahl verursacht worden sind, zum Wiederbeschaffungswert. Ganz gleich, wo in Deutschland Sie wohnen!

Leistungsbereich Feuer

Feuer

Der Gesamtschadenaufwand durch Feuer liegt in Deutschland bei 38.203.400 Euro pro Jahr, während der Einzelschadendurchschnitt bei 5.123 Euro liegt. Im Saarland ist der Schadendurchschnitt durch Feuer am größten. Dieser beträgt dort stolze 10.515 Euro. Es folgen Schleswig-Holstein mt einem Wert von 9.201 Euro und Baden-Württemberg mit einen Schadensdurchschnitt von 6.183 Euro. In Berlin und Brandenburg ist der Schadendurchschnitt am geringsten. Um zerstörte Ein­richtungs­gegenstände wie Möbel, Teppiche oder Kleidung wieder zu beschaffen, tritt die Haus­rat­versicherung im Rahmen der Versicherungssumme mit ihren Leistungen ein.

Leistungsbereich Blitz, Sturm und Hagel

Blitz, Sturm und Hagel

Die Folgen von Blitz, Sturm und Hagel können ganze Wohnungseinrichtungen zerstören. Je nach Wohnort ist die Wahrscheinlichkeit, von so einer Wettererscheinung betroffen zu sein, unterschiedlich hoch. Entsprechend gibt es auch innerhalb des Schadenaufwandes in Deutschland erhebliche Unterschiede. Nordrhein-Westfalen hat mit insgesamt 910 Mio. Euro pro Jahr den mit Abstand höchsten Schadenaufwand. Danach folgen Baden-Württemberg und Bayern. In Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern sowie Bremen ist der Schadenaufwand insgesamt am geringsten.

Leistungsbereich Wasserschaden

Wasserschaden

In Deutschland ereignet sich alle 30 Sekunden ein Wasserschaden. Das passiert in keiner anderen deutschen Stadt so häufig wie in Köln – der Index für Wasserschäden ist dort mit 263 mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt (100). Westdeutsche Städte sind insgesamt überdurchschnittlich oft von Wasserschäden betroffen. In Ostdeutschland treten diese Schäden wesentlich seltener auf. Bei uns sind Sie auch im Fall eines Wasserschadens bestens abgesichert. Mit dem DFV-HausratSchutz übernehmen wir die Kosten für den beschädigten Hausrat. Der Schutz gilt deutschlandweit – ganz gleich, wo Sie wohnen.

Was zahlt die Hausratversicherung? DFV-HausratSchutz

Unsere Hausratversicherung zahlt für:

Beschädigungen durch Feuer, Ruß, Rauch, Versengen und Verschmoren

Beschädigungen durch Wasser (inkl. Wasserbetten und Aquarien)

Beschädigungen durch Naturgefahren (Wind, Hagel, Erdbeben, etc.)

Beschädigungen durch Explosionen, Implosionen, Verpuffungen und Druckwellen

Beschädigungen durch anprallende Fahrzeuge oder Flugkörper

Beschädigungen durch Wildtiere

Beschädigungen durch Glasbruch

Beschädigungen an Fahrrädern

Vorsätzliche Beschädigungen durch Dritte gegen Ihren Willen

Kosten, verursacht durch den Versicherungsfall (z.B. Aufräumarbeiten, Transport - und Lagerkosten)

Unsere Hausratversicherung zahlt nicht für:

Beschädigungen durch Überschwemmung, Kriegsereignisse oder Kernenergie

Abhandenkommen außerhalb des Versicherungsortes (z.B. durch Liegenlassen, Verlieren, Diebstahl, Erpressung)

Produkthighlights unserer Hausratversicherung:

Weltweiter Schutz im Rahmen der Außenversicherung

Tägliches Kündigungsrecht

Keine Wartezeit

Schadenmeldung per App

Erstattung zum Neuwert

Übernahme von Folgekosten

Kündigung der Vorversicherung Mustervorlage

Grun­d­­sät­z­­lich soll­ten Sie Ver­­­si­che­rungs­­­ver­trä­ge im­mer schrift­lich kün­di­gen. Schi­­cken Sie da­zu das Kün­di­gungs­­­schrei­ben per Post als Ein­­schrei­­ben mit Rück­­schein an Ih­ren Ver­­­si­che­­rer. Der Rück­­schein gilt als rechts­gül­ti­ger Nach­weis für die Zu­­­stel­­lung der Kün­­di­­gung. Rein ju­ris­tisch be­trach­tet, ist auch ei­ne Kün­di­gung per E-Mail aus­­­rei­chend. Au­ßer­dem bie­­ten vie­le Ver­­­si­che­rungs­­­un­ter­neh­men auch On­line-Kün­­di­­gungs­­­ser­vices an. Ach­ten Sie dar­­auf, die Kün­di­gungs­­­frist ein­zu­­hal­ten, die Sie in den Ver­­­si­che­rungs­­be­­din­­gun­­­gen fin­den. Ha­ben Sie ei­ne Ein­zugs­­er­mäch­ti­gung er­teilt, dann wi­­der­­ru­­fen Sie die­se eben­falls in Ih­rem Schrei­ben.

In un­se­rer Kün­di­gungs­­vor­la­ge fin­den Sie al­le An­ga­ben für die Kün­di­gung Ih­rer Sachversicherungen.

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

Kombi-Versicherung Eine Versicherung – bis zu 6 Produkte – Alles drin!

Alles-Drin-Versicherungspaket© Philipp Arnold

Mit dem DFV-KombiSchutz schützen Sie sich vor den größten Risiken des Alltags. Wofür also Einzelversicherungen, wenn man alles in einer Kombiversicherung bündeln kann?

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Hausrat- inkl. Glasversicherung
  • Fahrraddiebstahlversicherung
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung

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