Hundehaftpflichtversicherung© mladenbalinovac

Hundehaftpflicht­versicherung Unverzichtbarer Schutz für Hundehalter

  • 20 Mio. € Versicherungssumme
  • Alle Hunderassen (Welpen mitversichert)
  • Kein Leinen- & Maulkorbzwang
  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögenschäden

Tarife anzeigen

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern Pflicht. Davon abgesehen, ist sie für jeden Hundebesitzer sinnvoll, denn als solcher haftet man mit dem gesamten Privat­vermögen für Schäden, die der Hund verursacht. In Deutschland haften Sie als Hunde­halter auch, wenn Sie keine Schuld trifft oder Sie in dem Moment nicht einmal anwesend waren. Ohne Hundehaftpflichtversicherung kann ein Schaden­fall schnell existenzbedrohend werden.

Unsere Hunde­haftpflicht­versicherung im Vergleich

HundehaftpflichtMit Selbstbeteiligung (300 €)
Versicherungssumme

20 Mio. €

Leistungen
  • Alle Hunderassen
  • Welpen mitversichert
  • Kein Leinen- & Maulkorbzwang
  • Weltweiter Schutz
Monatsbeitrag
5,90 €
Online abschließen
HundehaftpflichtOhne Selbstbeteiligung
Versicherungssumme

20 Mio. €

Leistungen
  • Alle Hunderassen
  • Welpen mitversichert
  • Kein Leinen- & Maulkorbzwang
  • Weltweiter Schutz
Monatsbeitrag
8,40 €
Online abschließen

Versicherungspflicht für Hunde auf einen Blick

Ei­ne Hun­de­haft­plicht ist für je­den Hun­de­be­sit­zer emp­feh­lens­wert. Auch wenn das Tier wohl­er­zo­gen ist, kann es den­noch Schä­den ver­ur­sa­chen. Hun­de ver­let­zen sich manch­mal un­ter­ein­an­der, bei­ßen ver­se­hent­lich Per­so­nen oder lau­fen vor ein Fahr­rad und der Rad­fah­rer stürzt. Nicht im­mer ge­hen sol­che Vor­fäl­le glimpf­lich aus. Es kön­nen gar Schä­den in Mil­lio­nen­hö­he ent­ste­hen.

Wich­tig zu wis­sen: Als Hal­ter ei­nes Hun­des haf­tet man grund­sätz­lich für al­le Schä­den, die der Hund ver­ur­sacht. Es sei denn, dem Ge­schä­dig­ten kann ei­ne Mit­schuld nach­ge­wie­sen wer­den. 

  • BundeslandVersicherungssumme

    Berlin

    Personen- und Sachschäden:

    mind. 1 Millionen Euro

    Hamburg 

    Personen- und Sachschäden:

    mind. 1 Millionen Euro

    Niedersachsen

    Personenschäden: mind. 500.000 Euro

    Sachschäden: mind. 250.000 Euro

    Sachsen-Anhalt

    Personen- und Sachschäden: mind. 1 Millionen Euro

    Vermögensschäden: mind. 50.000 Euro

    Schleswig-Holstein

    Personenschäden: mind. 500.000 Euro

    Sachschäden: mind. 250.000 Euro

    Thüringen

    Personenschäden: mind. 500.000 Euro

    Sach- und Vermögensschäden: mind. 250.000 Euro

  • Baden-Württemberg

    Nordrhein-Westfahlen

    Rheinland-Pfalz

    Saarland

    Sachsen

    Bayern

    Brandenburg

    Hessen

    Bremen

     
  • Mecklenburg-Vorpommern

Die Hundehaftpflicht­versicherung der DFV Unsere Leistungen im Überblick

Mit Selbstbeteiligung
Ohne Selbstbeteiligung
Versicherungs­summe
Personen-, Sach- und Vermögens­schäden

Weltweit 20 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 2-fach maximiert

20 Mio. €

20 Mio. €

Selbst­beteiligung

300 €

0 €

Versicherte Personen
Versicherungsnehmer

 

Partner und Kinder

Des Versicherungsnehmers

 

Angehörige im Haushalt
Die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden und gemeldeten Verwandten des Versicherungsnehmers oder dessen Partners
Im Haushalt des Versicherungsnehmers vorübergehend (bis zu zwölf Monate) eingegliederte Personen

 

Tierhüter

Nicht gewerbsmäßig in dieser Eigenschaft

 

Versicherungs­summe
Personen-, Sach- und Vermögens­schäden

Weltweit 20 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 2-fach maximiert

20 Mio. €

20 Mio. €

Selbst­beteiligung

300 €

0 €

Versicherte Personen
Versicherungsnehmer

 

Partner und Kinder

Des Versicherungsnehmers

 

Angehörige im Haushalt
Die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden und gemeldeten Verwandten des Versicherungsnehmers oder dessen Partners
Im Haushalt des Versicherungsnehmers vorübergehend (bis zu zwölf Monate) eingegliederte Personen

 

Tierhüter

Nicht gewerbsmäßig in dieser Eigenschaft

 

Gute Gründe für den DFV-HundehaftpflichtSchutz

DFV Visual
Führen ohne Leine und Maulkorb

Mal ver­ges­sen den Vier­bei­ner an­zu­lei­nen oder ihm ei­nen Maul­korb an­zu­le­gen, ob­wohl in der je­wei­li­gen Ge­mein­de oder Stadt ei­ne Pflicht da­zu be­steht? Kein Pro­blem! Oft­mals ist es in ei­ner Stadt oder Ge­mein­de un­über­sicht­lich ge­kenn­zeich­net, wo ge­nau Lei­nen- oder Maul­korbp­flicht be­steht. Wenn Ihr Hund oh­ne Lei­ne dann auch noch ei­ne Per­son ver­letzt oder ei­nen Sach­ge­gen­stand be­schä­digt, kann das sehr teu­er wer­den. Mit dem DFV-Hun­de­haft­pflicht­Schutz ist Ihr Hund auch in sol­chen Fäl­len für Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert. 

DFV Visual
Mietsachschäden

Sie ha­ben Ih­ren Vier­bei­ner ge­ra­de noch im Au­ge wäh­rend Sie auf der Ter­ras­se Ih­rer Fe­ri­en­­­woh­nung le­sen, als sie be­mer­ken, dass er ein Loch in den Zaun ge­bis­sen hat. Doch auch bei sol­chen Schä­den si­chert Sie die Hun­de­haf­t­pflich­t­­ver­si­che­rung der DFV ab. Schä­den, die Ihr Hund an ­ge­mie­te­ten o­der ­ge­pach­te­ten Wohn­räu­men ­ver­ur­sacht, sind durch die Hun­de­haf­t­pflicht ab­ge­deckt. Da­zu ge­hö­ren auch Fe­ri­en­­­woh­nun­gen und Ho­tels. Ver­si­chert sind zu­dem auch Schä­den z. B. an den je­weils zu­ge­hö­ri­gen Bal­ko­nen oder Ter­ras­sen so­wie Schä­den an Zäu­nen oder auch an Mie­t­­au­tos.

DFV Visual
Forderungsausfalldeckung

Es gibt in Deutsch­land lei­der im­mer noch Hun­de­be­sit­zer, die kei­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung be­sit­zen. Um Sie und Ih­re Fell­na­se den­noch zu schüt­zen, gibt es die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung. Die­se si­chert Sie fi­nan­zi­ell ge­gen Schä­den ab, die Sie durch ei­nen an­de­ren Hund er­lei­den. Wer­den Sie oder Ihr Hund z. B. beim Gas­si ge­hen von ei­nem an­de­ren Hund ver­letzt, über­nimmt Ih­re Hun­de­haft­pflicht im Rah­men der Aus­fall­de­ckung die Scha­dens­kos­ten, so­fern der an­de­re Hun­de­hal­ter selbst nicht ver­si­chert ist und auch sonst kei­nen Scha­dens­er­satz leis­ten kann. 

DFV Visual
Hundeschule und Veranstaltungen

Beim Ler­nen und To­ben mit an­de­ren Vier­bei­nern In der Hun­de­schu­le, bei Hun­de­ren­nen, auf Hun­de­schau­en oder Tur­nie­ren wird viel tier­ischer Scha­ber­nack ge­trie­ben. Hier­bei kann schnell ein an­de­rer Hund oder ein Sach­ge­gen­stand zu Scha­den kom­men. Aber kei­ne Sor­ge! Beim DFV-Hun­de­haft­pflicht­Schutz sind auch Schä­den ver­si­chert, die sich wäh­rend der Teil­nah­me in ei­ner Hun­de­schu­le oder an Ver­an­stalt­un­gen er­eig­nen. So kön­nen Sie sorg­los Ih­ren Hund an­feu­ern, oh­ne Be­den­ken, dass Sie mit ei­ner ho­hen Rech­nung an­stel­le des Preis­gel­des nach Hau­se ge­hen.

DFV Visual
Weltweiter Schutz

Rei­sen mit Hun­den ist nicht nur für Sie ei­ne auf­re­gen­de Zeit! Hun­de er­kun­den Ih­re neue Um­ge­bung sehr ge­nau. Oft­mals kann hier­bei schon mal der ein oder an­de­re frem­de Ge­gen­stand zu Scha­den kom­men. Kei­ne Sor­ge, Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung der DFV schützt Ih­ren Hund und Sie vor die­sen är­ger­li­chen Kos­ten. 

Der DFV-Hun­de­haft­pflicht­Schutz gilt nicht nur in ganz Deutsch­land, son­dern auch im welt­wei­ten Aus­land. In Eu­ro­pa ist der Ver­si­che­rungs­schutz bei vor­über­ge­hen­dem Auf­ent­halt zeit­lich un­be­grenzt und gilt auch auf der gan­zen Welt­für ei­nen Zeit­raum von höchs­tens 5 Jah­ren. 

Wo ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

  • Auch in Ber­lin ist die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für al­le Hun­de Pflicht. Ver­si­chert wer­den muss ei­ne Sum­me in Hö­he von min­des­tens ei­ner Mil­li­on Eu­ro, wo­bei die Selbst­be­tei­li­gung pro Ver­si­che­rungs­jahr für die Hun­de­haft­pflicht in Ber­lin ma­xi­mal 500 Eu­ro be­tra­gen darf.

  • In Ham­burg un­ter­liegt eben­falls je­der Hun­de­hal­ter der Pflicht zur Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Bei der Hun­de­haft­pflicht in Ham­burg muss die ver­si­cher­te Sum­me min­des­tens ei­ne Mil­li­on Eu­ro be­tra­gen. Die Selbst­be­tei­li­gung ist auf ma­xi­mal 500 Eu­ro be­grenzt.

  • Jeder Hundebesitzer unterliegt hier der Pflicht zum Abschluss einer Hundeversicherung. Nur Hunde unter sechs Monaten sind von der Hundehaftplicht Pflicht in Niedersachsen befreit. Mindestens 500.000 Euro muss die Versicherungssumme für Personenschäden der Hundehaftpflicht in Niedersachsen betragen. Für Sachschäden beläuft sich die Versicherungspflicht auf mindestens 250.000 Euro.

    Die Gefährlichkeit eines Hundes wird unabhängig von dessen Rasse ermittelt. Auf eine Liste für Kampfhunde verzichtet Niedersachsen. Ein als gefährlich eingestufter Hund, darf nur dann gehalten werden, wenn durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass das Tier sich sozialverträglich verhalten kann. In der Öffentlichkeit muss es allerdings an der Leine gehalten werden und unterliegt einer Maulkorbpflicht 

  • Jeder Hundebesitzer ist dazu verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies muss spätestens dann erfolgen, wenn der Hund drei Monate alt ist. Für Personen- und Sachschäden muss die Deckungssumme mindestens eine Million Euro betragen, für Vermögensschäden 50.000 Euro. 

  • Es besteht eine generelle Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Dies gilt spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes. Dabei muss für Personenschäden eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro versichert werden, für Sachschäden 250.000 Euro.

    Pro Jahr muss die Versicherung bei der Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein die volle Deckungssumme für mindestens zwei Schadensfälle zur Verfügung stellen (zweifache Jahresmaximierung).

    Wie auch Niedersachsen, verzichtet Schleswig-Holstein auf eine Liste für Kampfhunde. Die Gefährlichkeit eines Tieres wird unabhängig von dessen Rasse ermittelt.

  • Jeder Hundehalter ist verpflichtet, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens 500.000 Euro betragen. Sonstige Schäden müssen bis mindestens 250.000 Euro von der Versicherung übernommen werden.

Wo gilt eine eingeschränkte Versicherungspflicht für Hunde?

  • Hun­de, die we­gen ih­rer Ras­se­zu­ge­hö­rig­keit als ge­fähr­lich gel­ten, müs­sen ver­si­chert wer­den.

    Das sind: Pit Bull Ter­ri­er, Bull­ter­ri­er, Ame­ri­can Staf­fordshire Ter­ri­er so­wie Staf­fordshire Bull­ter­ri­er. Ver­si­che­rungs­pflicht gilt zu­dem für Kreu­zun­gen die­ser Ras­sen un­ter­ein­an­der wie auch mit an­de­ren Hun­den.

  • Besitzer von Hunden, die als gefährlich eingestuft sind, müssen eine Hundehaftpflicht in Hessen abschließen. Die Deckungssumme beträgt mindestens 500.000 Euro. Ein Hund gilt laut Hessischem Gesetz dann als gefährlich, wenn er aufgrund seiner Rassezugehörigkeit so beschrieben ist, aber auch wenn sein Verhalten derartige Auffälligkeiten zeigt.

    Folgende Rassen gelten in Hessen als gefährlich: Pitbull Terrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka sowie Rottweiler. Auch Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden gelten als gefährlich.

  • Halter von Kampfhunden sind versicherungspflichtig. Die Versicherungssumme für die Hundehaftpflicht in Bayern muss für Personenschäden mindestens eine Million Euro betragen. Für Sachschäden liegt die Mindestversicherungssumme bei 250.000 Euro. Laut bayerischem Gesetz sind solche Hunde Kampfhunde, bei denen man aufgrund von rassespezifischen Merkmalen, von Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ausgehen muss.

    Unterschieden werden bei der Hundehaftpflicht Pflicht in Bayern drei Kategorien: 

    Kategorie 1

    • Die Kategorie umfasst alle Hunderassen, die unwiderlegbar als Kampfhunde gelten. Dazu zählen ebenfalls Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden.
    • Folgende Rassen zählen dazu: American Staffordshire Terrier, Badog, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.

    Kategorie 2

    • Sie umfasst Rassen, denen sowohl Aggressivität als auch Gefährlichkeit „widerlegbar unterstellt werden“. Das heißt: Der Hund wird wie einer der Rassen aus Kategorie 1 behandelt, solange seine Ungefährlichkeit nicht durch ein Gutachten belegt wurde.
    • Diese Regelung betrifft folgende Rassen, Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden: Alano, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux (Bodeauxdogge), Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin (Ca de Bou) und Rottweiler.

    Kategorie 3

    • In dieser Kategorie werden Hunde erfasst, die zwar nicht als Kampfhunde gelten, jedoch mit dem Ziel einer erhöhten Aggressivität oder Gefährlichkeit ausgebildet wurden. 
  • Eine Versicherungspflicht besteht nur für Kampfhunde. Unterschieden werden hier zwei Kategorien. Spätestens ab dem siebten Lebensmonat muss die Haftpflicht abgeschlossen werden.

    Kategorie 1

    • Laut Baden-Württembergischen Recht werden die Rassen Pit Bull Terrier, Bullterrier und American Staffordshire Terrier als besonders aggressiv und gefährlich eingestuft.
    • Dies gilt ebenso für Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Hundehalter haben jedoch die Möglichkeit, bei einer zuständigen Behörde das Gegenteil nachzuweisen und die Einstufung ihres Hundes gegebenenfalls aufheben zu lassen.

    Kategorie 2

    • Zu dieser versicherungspflichtigen Gruppe zählen Hunde, die einer bestimmten Rasse angehören und bei denen sich Anhaltspunkte auf gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren bestätigt haben. Die Kampfhundeeigenschaft wurde in diesen Fällen amtlich festgestellt.
    • Folgende Rassen umfasst die Regelung: Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu. 
  • Versicherungspflicht gilt in Brandenburg für gefährliche Hunde. Entsprechend der Hundehalterverordnung des Landes gelten Hunde unter anderem dann als gefährlich, wenn bei ihnen eine über das natürliche Maß hinausreichende Kampfbereitschaft besteht sowie Angriffslust und Schärfe. Ebenso dann, wenn von anderen für Mensch oder Tier gefährdeten Eigenschaften ausgegangen werden muss. Als gefährlich werden Hunde zudem eingestuft, wenn sie als bissig gelten, weil sie Menschen oder Tiere bereits durch einen Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein. Sie gelten auch dann als gefährlich, wenn sie Wild oder andere Tiere unkontrolliert hetzen beziehungsweise reißen.

    Ebenso werden folgende Hunderassen als gefährlich eingestuft: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Dies gilt ebenso für Kreuzungen untereinander als auch mit anderen Hunden.

    Hundebesitzer können sich in Brandenburg durch einen Nachweis der Ungefährlichkeit des Hundes von der Hundehaftpflicht befreien lassen.

    Dies trifft auf folgende Rassen zu: Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin sowie Rottweiler.    

  • Für als gefährlich geltende Hunde muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden beläuft sich auf mindestens 500.000 Euro. Sonstige Schäden müssen mit mindestens 250.000 versichert werden. Die zu versichernden Hunde werden in zwei Gruppen unterteilt:

    Kategorie 1

    Der Hund gilt als gefährlich, wenn er einer oder mehreren der folgenden Rassen angehört oder von ihnen abstammt: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier. 

    Kategorie 2

    Als gefährlich werden zudem Hunde eingestuft, deren Verhalten aggressiv ist: zum Beispiel, wenn sie bissig sind, wenn sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, wenn sie in aggressiver Weise Menschen angesprungen haben und wenn sie über ein natürliches Maß hinaus, Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder vergleichbare Eigenschaften entwickelt haben. 

  • Als gefährlich eingestufte Hunde müssen im Saarland haftpflichtversichert werden. Die Einstufung als aggressiver Hund hängt von seiner Rasse ab, aber auch das Verhalten kann ausschlaggebend sein. Halter eines versicherungspflichtigen Hundes müssen jährlich nachweisen, dass die Haftpflichtversicherung noch gültig ist. Für Personenschäden muss die Deckungssumme mindestens eine Million Euro betragen, für Sachschäden mindestens 500.000 Euro. Folgende Gruppen gelten als gefährlich und unterliegen demnach der Pflicht zur Haftpflichtversicherung: 

    Kategorie 1

    Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier. Nur wenn ein Wesenstest das Gegenteil beweist, kann ein Hund einer dieser Rassen als nicht gefährlich eingestuft werden.

    Kategorie 2

    Hunde, die durch ihr Verhalten auffällig geworden sind, gelten unter anderem dann als gefährlich, wenn sie bissig sind, wenn sie in aggressiver und gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere angesprungen haben, wenn sie auf Angriffslust oder Schärfe (oder in ihrer Wirkung vergleichbare Zuchtmerkmale) gezüchtet oder ausgebildet wurden.

  • Halter von als gefährlich geltenden Hunden sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Unterschieden werden dabei zwei Kategorien: Hunde, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten sowie Hunde, die ein aggressives Verhalten zeigen.

    Kategorie 1

    Zu den als gefährlich geltenden Hunderassen zählen in Sachsen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie Kreuzungen untereinander.

    Noch nicht versicherungspflichtig sind Welpen und Junghunde bis zum Alter von sechs Monaten. Mittels Gutachten haben Hundehalter zudem die Möglichkeit, die Ungefährlichkeit ihres Hundes nachzuweisen. Damit entfällt die Auflage zur Hundehaftpflicht in Sachsen.

    Kategorie 2

    Wenn Hunde sich aggressiv verhalten und somit anderen – Menschen oder Tieren – gefährlich werden, sind deren Besitzer verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Als gefährlich gelten Hunde außerdem dann, wenn sie zum Hetzen oder Reißen von Wild und Nutztieren neigen und wenn sie aufgrund von Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben und daraufhin Menschen oder Tiere angreifen.

  • Einer Hundehaftpflicht Pflicht in NRW unterliegen Tiere dann, wenn sie aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden. Der Versicherungspflicht unterliegen ebenfalls Hunde, deren Widerristhöhe bei mindestens 40 cm liegt und/oder die 20 Kilogramm oder mehr wiegen. Der zu versichernde Betrag für Personenschäden liegt bei mindestens bei 500.000 Euro, Sach- und Vermögensschäden müssen mit einer Mindestsumme von 250.000 Euro versichert werden. Grundsätzlich werden bei der Haftpflichtversicherung Hund (NRW) vier versicherungspflichtige Gruppen unterschieden:

    Kategorie 1

    Dieser Gruppe gehören Hunde an, die aufgrund ihrer Rasse in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Dazu zählen ebenso Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

    Kategorie 2

    Diese Gruppe wird als „Hunde bestimmter Rassen“ bezeichnet. Das sind: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler sowie Tosa Inu. Ebenso deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden.

    Kategorie 3

    Dieser Kategorie gehören Hunde an, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde. Mögliche Gründe sind unter anderem: wenn der Hund mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt wurde, wenn mit dem Hund eine Ausbildung begonnen oder abgeschlossen wurde, die zum Nachteil des Menschen gereicht, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe abzielt. Zudem, wenn der Hund einen Menschen gebissen hat, ohne dass dies der Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah. Ebenfalls dann, wenn der Hund einen anderen Hund durch Biss verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein.

    Kategorie 4

    Halter von großen Hunden sind in NRW verpflichtet, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Dies gilt für Hunde ab einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern und/oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm.

Wo gilt keine Versicherungspflicht für Hunde?

  • Un­ter al­len Bun­des­län­dern stellt Meck­len­burg-Vor­pom­mern ei­ne Aus­nah­me dar, denn hier wird es je­dem Hun­de­be­sit­zer kom­plett frei­ge­stellt, ob er sei­nen Hund ver­si­chert oder nicht. Es be­steht al­so kei­ne Ver­pflich­tung für ei­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Brauche Ich eine Hundehaftpflicht? Fallbeispiele

Fallbeispiel zerstörtes Sofa
Zerstörtes Sofa:
ca. 800 Euro

Fell­na­sen sind will­kom­me­ne Gäs­te. In ei­nem un­se­rer Scha­den­fäl­le hat­te der Hund es al­ler­dings aufs So­fa des Be­kann­ten ab­ge­se­hen. Die So­fa­gar­ni­tur war da­hin und muss­te voll­um­fäng­lich er­setzt wer­den. Doch Glück im Un­glück! Die DFV hat die Kos­ten von 800 Eu­ro über­nom­men.

Fallbeispiel Hand-Bisswunden
Hand-Bisswunden:
ca. 1.000 Euro

Auch Vier­bei­ner ha­ben mal ei­nen schlech­ten Tag. Bei ei­nem un­se­rer Scha­den­fäl­le wur­de die Haus­häl­te­rin in die Hand ge­bis­sen. Für das Herr­chen bed­eu­te­te das 1.000 Eu­ro für me­di­zi­ni­sche Be­hand­lung und Schmer­zens­geld, wel­che in die­sem Fall auf uns ge­hen!

Fallbeispiel tierischer Streit
Tierischer Streit:
ca. 300 Euro

Wenn ei­ne tie­ri­scher Streit beim Tier­arzt en­det, haf­ten die Hun­de­hal­ter für die Ver­let­zun­gen des an­de­ren Tie­res. Ein bei der DFV ver­si­cher­ter Hund hat­te in ei­ner Rau­fe­rei zu­rück­ge­bis­sen. Für die Tier­arzt­kos­ten des an­de­ren Hun­des, in Hö­he von 300 Eu­ro ka­men wir auf!

Was deckt die Hundehaftpflicht ab?

Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Schäden aus (un)gewollten Deckakten

Wird ei­ne Per­son durch Ih­ren Hund ver­letzt und im schlimms­ten Fall dau­er­haft ge­schä­digt, sind Sie da­zu ver­pflich­tet, Scha­dens­er­satz und even­tu­ell so­gar Schmer­zens­geld in Mil­lio­nen­hö­he zu zah­len. Oh­ne ei­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann so ein Per­so­nen­scha­den zu ei­ner le­bens­lan­gen fi­nan­zi­el­len Be­las­tung für Sie wer­den.

Aus die­sem Grund ist es um­so wich­ti­ger, ei­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit ei­ner De­ckungs­sum­me über meh­re­re Mil­lio­nen Eu­ro zu wäh­len. Sie springt in sol­chen Fäl­len ein und leis­tet für die fi­nan­zi­el­len Fol­gen ei­nes von Ih­rem Hund ver­ur­sach­ten Per­so­nen­scha­dens.

Sach­schä­den ge­hö­ren zu den häu­figs­ten Schä­den, die der ge­lieb­te Vier­bei­ner schnell mal ver­ur­sa­chen kann. Hier­un­ter fal­len z. B. Klei­der-, Bril­len-, Han­dy-, Com­pu­ter- oder auch Mo­bi­li­ar­schä­den. Die­se ver­meint­lich klei­nen Scha­dens­fäl­le kön­nen sehr schnell sehr teu­er wer­den. Das zer­bis­se­ne So­fa ei­nes Be­kann­ten schlägt näm­lich nicht sel­ten mit meh­re­ren Tau­send Eu­ro zu Bu­che. Gut, wer für sol­che Fäl­le ei­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­schlie­ßt!

Ver­gleicht man die Kos­ten sol­cher Sach­schä­den mit den Bei­trags­kos­ten ei­ner Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, er­kennt man schnell, wie güns­tig und sinn­voll ei­ne Hun­de­haft­pflicht ist. 

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung leis­tet nicht nur Scha­dens­er­satz, wenn es um ei­nen Per­so­nen- oder Sach­scha­den geht, son­dern steht auch für Ver­mö­gens­schä­den ein. Ein Ver­mö­gens­scha­den ist meis­tens die Fol­ge ei­nes Per­so­nen- oder Sach­scha­dens (un­ech­ter Ver­mö­gens­scha­den). Bei­spiel hier­für wä­re der Ver­dienst­aus­fall ei­ner ge­schä­dig­ten Per­son. Es gibt aber auch Ver­mö­gens­schä­den, die nicht auf­grund ei­nes Per­so­nen- oder Sach­scha­dens ent­ste­hen (ech­ter Ver­mö­gens­scha­den). So z. B. wenn ein laut bel­len­der Hund Mu­sik­auf­nah­men zer­stört. In die­sem Fall kön­nen die Ge­schä­dig­ten die da­durch ent­stan­de­nen Mehr­kos­ten als Ver­mö­gens­scha­den ge­gen­über dem Hal­ter gel­tend ma­chen.

Der DFV-Hun­de­haft­pflicht­Schutz über­nimmt die Kos­ten – so­wohl für ech­te als auch für un­ech­te Ver­mö­gens­schä­den.

Wenn ein Rü­de ei­ne Hün­din oh­ne Ein­ver­ständ­nis ih­res Hal­ters deckt, han­delt es sich da­bei um ei­nen un­ge­woll­ten Deck­akt. Für Kos­ten, die in die­sem Zu­sam­men­hang ent­ste­hen, muss der Hal­ter des Rü­den auf­kom­men. Da­bei kön­nen z. B. ho­he Kos­ten für den Ab­bruch bei Träch­tig­keit, für ei­ne tier­ärzt­li­che Ver­sor­gung der Hün­din oder auch für die lang­fris­ti­ge Hal­tung und Ver­sor­gung der neu­ge­bo­re­nen Hun­de ent­ste­hen. Aber auch bei ei­nem ge­woll­ten Deck­akt kön­nen dem Hal­ter des Rü­den Kos­ten ent­ste­hen. So z. B. wenn der Rü­de die Hün­din wäh­rend des Deck­ak­tes ver­letzt.

Der DFV-Hun­de­haft­pflicht­Schutz kommt so­wohl für Schä­den aus ge­woll­ten als auch aus un­ge­woll­ten Deck­ak­ten auf.

Häufige Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung der DFV

  • Hat der Hund z. B. einen Menschen verletzt, eine Tür zerkratzt oder jemanden aufgrund einer verursachten Verletzung von seiner beruflichen Tätigkeit abgehalten, übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung die Kosten des Schadens.
    Der DFV-HundehaftpflichtSchutz leistet eine Höchstentschädigung von 20 Millionen Euro pro Versicherungsfall und lässt sich sowohl ohne Selbstbeteiligung als auch mit Selbstbeteiligung (300 Euro) für Ihren Vierbeiner abschließen.

  • Zudem greift der Versicherungsschutz nicht, wenn

    • Ihr Hund ein gewerblich genutztes Tier oder ein Jagdhund ist. 
    • ein fremder Hund unter Ihrer Aufsicht einen Schaden verursacht. Der Versicherungsschutz gilt nur für den angemeldeten Vierbeiner.
    • Sie ein Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat in Zusammenhang mit Ihrem Hund begleichen müssen. 
    • Ihr Hund nachweislich vorsätzlich auf einen anderen Menschen gehetzt wurde. 
  • Wir finden jede Rasse klasse und bieten diesen wichtigen Versicherungs­schutz für alle Fell­nasen an.

  • Bei einer involvierten Person, sollten Sie sich den Namen und die Adresse notieren und bei Problemen im Zweifel die Polizei rufen. Danach sollten Sie unverzüglich die Versicherung informieren und das Unfallgeschehen schildern. Nachdem der Schadensersatzanspruch geprüft wurde, übernimmt die Versicherung den Schaden oder wehrt den Schaden für Sie ab

  • Die Haftpflichtversicherung dient dem finanziellen Schutz des Versicherungsnehmers und kann somit als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für die Vorsorgeaufwendungen gibt es jedoch Höchstbeträge, die in den meisten Fällen bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind. Für Angestellte und Beamte liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro pro Jahr und für Selbstständige sowie Freiberufler bei 2.800 Euro.

  • Als Hundebesitzer haften Sie mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die Ihr Hund verursacht. Vor allem bei Personenschäden sind Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe möglich. Ohne eine Hundehaftpflichtversicherung kann ein Schadenfall also schnell existenzbedrohend werden. In Deutschland haften Sie als Hundehalter, auch wenn Sie keine Schuld trifft oder Sie in dem Moment nicht einmal anwesend waren.

  • In Bundesländern, in denen eine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung besteht, sind die Mindest-Deckungssummen teilweise festgelegt:

    BundeslandDeckungssumme
    Berlin, Hamburg, Saarland, Sachen-Anhalt mind. 1 Mio. Euro pro Schadensfall
    Niedersachsen    mind. 500.000 Euro für Personenschäden
    mind. 250.000 Euro für Sachschäden
    Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Rheinland-Pfalzmind. 500.000 Euro für Personenschäden
    mind. 250.000 Euro für sonstige Schäden
    Schleswig-Holstein mind. 500.000 Euro für Personenschäden
    mind. 250.000 Euro für Sachschäden
  • Beim DFV-HundehaftpflichtSchutz beträgt der Monatsbeitrag für den Tarif mit Selbstbeteiligung 5,90 Euro.  Im Tarif ohne Selbstbeteiligung zahlen Sie lediglich 8,40 Euro pro Monat.

  • In Bundesländern mit allgemeiner Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung (Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) benötigen Hundehalter in aller Regel eine Versicherung, wenn die Hunde ein Alter von 3 bis 6 Monaten erreicht haben.

  • In Europa ist der Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt zeitlich unbegrenzt und gilt auch auf der ganzen Welt für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren. So schütze Sie sich und Ihren Hund auch im Urlaub und auf Reisen.

  • Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Person um einen nicht gewerbsmäßigen Hundehüter handeln muss.

  • Sie können die Hundehaftpflichtversicherung im Falle des Todes Ihres Hundes kündigen. Nach dem Tod Ihres Tieres besteht keine Notwendigkeit mehr für diesen Versicherungsschutz. Um die Kündigung vorzunehmen, sollten Sie den Versicherer unverzüglich über den Todesfall informieren.

Sichern Sie sich jetzt unverzichtbaren Schutz!

Wir bewahren Sie vor hohen Kosten - der DFV-HundehaftpflichtSchutz ist für Sie da!

  • 20 Mio. Euro Versicherungssumme
  • Alle Hunderassen (Welpen mitversichert)
  • Kein Leinen- & Maulkorbzwang
  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Zu den Tarifen

Was zahlt die Hundehaftpflichtversicherung? DFV-HundehaftpflichtSchutz

Ihre Hundehaftpflicht­versicherung zahlt für:

Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihren Hund verursacht wurden

Prüfung der Haftpflichtfrage

Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen

Schäden durch von Ihnen gehaltene Welpen eines versicherten Muttertieres

Schäden bei privater Teilnahme an Veranstaltungen wie Hundeschauen oder Unterricht in der Hundeschule, auch Schäden an Figuranten

Schäden bei privater Nutzung der Hunde zu therapeutischen Zwecken

Schäden durch den gewollten oder ungewollten Deckakt

Schäden durch tierische Ausscheidungen

Schäden durch das Führen der Hunde ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe entgegen gesetzlicher oder behördlicher Vorschrift

Schäden durch den Einsatz der Hunde als Zugtiere von Schlitten oder Wagen (z. B. Dogcart)

Forderungsausfall, wenn Ihnen ein Dritter mit einem Hund einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zufügt

Ihre Hundehaftpflicht­versicherung zahlt nicht für:

Schäden, vorsätzlich verursacht, durch die Ausübung einer Straftat oder durch bewusstes Abweichen von Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Anordnungen oder Verfügungen

Schäden, verursacht von Jagdgebrauchshunden, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht

Produkthighlights unserer Hundehaftpflicht­versicherung:

Weltweiter Schutz

Tägliches Kündigungsrecht

20 Mio. € Versicherungssumme

Alle Hunderassen (inkl. Welpen)

Kein Leinen- und Maulkorbzwang

Keine Wartezeit

Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

Hundekrankenversicherung

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