Hundehaftpflichtversicherung© mladenbalinovac

Hundehaftpflicht­versicherung Unverzichtbarer Schutz für Hundehalter

  • 20 Mio. € Versicherungssumme
  • Alle Hunderassen (Welpen mitversichert)
  • Kein Leinen- & Maulkorbzwang
  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögenschäden

Tarife anzeigen

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern Pflicht. Davon abgesehen, ist sie für jeden Hundebesitzer sinnvoll, denn als solcher haftet man mit dem gesamten Privat­vermögen für Schäden, die der Hund verursacht. In Deutschland haften Sie als Hunde­halter auch, wenn Sie keine Schuld trifft oder Sie in dem Moment nicht einmal anwesend waren. Ohne Hundehaftpflichtversicherung kann ein Schaden­fall schnell existenzbedrohend werden.

Unsere Hunde­haftpflicht­versicherung im Vergleich

Hundehaftpflicht300 € Selbstbeteilung

Versicherungssumme
20 Mio. €

  • Alle Hunderassen
  • Welpen mitversichert
  • Kein Leinen- & Maulkorbzwang
  • Weltweiter Schutz

Bis zu 5 Hunde versicherbar

5,90 €
Online abschließen
HundehaftpflichtOhne Selbstbeteiligung

Versicherungssumme
20 Mio. €

  • Alle Hunderassen
  • Welpen mitversichert
  • Kein Leinen- & Maulkorbzwang
  • Weltweiter Schutz

Bis zu 5 Hunde versicherbar

8,40 €
Online abschließen

Versicherungspflicht für Hunde auf einen Blick

Ei­ne Hun­de­haft­plicht ist für je­den Hun­de­be­sit­zer emp­feh­lens­wert. Auch wenn das Tier wohl­er­zo­gen ist, kann es den­noch Schä­den ver­ur­sa­chen. Hun­de ver­let­zen sich manch­mal un­ter­ein­an­der, bei­ßen ver­se­hent­lich Per­so­nen oder lau­fen vor ein Fahr­rad und der Rad­fah­rer stürzt. Nicht im­mer ge­hen sol­che Vor­fäl­le glimpf­lich aus. Es kön­nen gar Schä­den in Mil­lio­nen­hö­he ent­ste­hen.

Wich­tig zu wis­sen: Als Hal­ter ei­nes Hun­des haf­tet man grund­sätz­lich für al­le Schä­den, die der Hund ver­ur­sacht. Es sei denn, dem Ge­schä­dig­ten kann ei­ne Mit­schuld nach­ge­wie­sen wer­den. 

Die Hundehaftpflicht­versicherung der DFV Unsere Leistungen im Überblick

Mit Selbstbeteiligung
Ohne Selbstbeteiligung
Versicherungs­summe
Personen-, Sach- und Vermögens­schäden

Weltweit 20 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 2-fach maximiert

20 Mio. €

20 Mio. €

Selbst­beteiligung

300 €

0 €

Versicherte Personen
Versicherungsnehmer

 

Partner und Kinder

Des Versicherungsnehmers

 

Angehörige im Haushalt
Die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden und gemeldeten Verwandten des Versicherungsnehmers oder dessen Partners
Im Haushalt des Versicherungsnehmers vorübergehend (bis zu zwölf Monate) eingegliederte Personen

 

Tierhüter

Nicht gewerbsmäßig in dieser Eigenschaft

 

Versicherungs­summe
Personen-, Sach- und Vermögens­schäden

Weltweit 20 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 2-fach maximiert

20 Mio. €

20 Mio. €

Selbst­beteiligung

300 €

0 €

Versicherte Personen
Versicherungsnehmer

 

Partner und Kinder

Des Versicherungsnehmers

 

Angehörige im Haushalt
Die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden und gemeldeten Verwandten des Versicherungsnehmers oder dessen Partners
Im Haushalt des Versicherungsnehmers vorübergehend (bis zu zwölf Monate) eingegliederte Personen

 

Tierhüter

Nicht gewerbsmäßig in dieser Eigenschaft

 

Gute Gründe für den DFV-HundehaftpflichtSchutz

DFV Visual
Mietsachschäden

Sie ha­ben Ih­ren Vier­bei­ner ge­ra­de noch im Au­ge wäh­rend Sie auf der Ter­ras­se Ih­rer Fe­ri­en­­­woh­nung le­sen, als sie be­mer­ken, dass er ein Loch in den Zaun ge­bis­sen hat. Doch auch bei sol­chen Schä­den si­chert Sie die Hun­de­haf­t­pflich­t­­ver­si­che­rung der DFV ab. Schä­den, die Ihr Hund an ­ge­mie­te­ten o­der ­ge­pach­te­ten Wohn­räu­men ­ver­ur­sacht, sind durch die Hun­de­haf­t­pflicht ab­ge­deckt. Da­zu ge­hö­ren auch Fe­ri­en­­­woh­nun­gen und Ho­tels. Ver­si­chert sind zu­dem auch Schä­den z. B. an den je­weils zu­ge­hö­ri­gen Bal­ko­nen oder Ter­ras­sen so­wie Schä­den an Zäu­nen oder auch an Mie­t­­au­tos.

DFV Visual
Forderungsausfalldeckung

Es gibt in Deutsch­land lei­der im­mer noch Hun­de­be­sit­zer, die kei­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung be­sit­zen. Um Sie und Ih­re Fell­na­se den­noch zu schüt­zen, gibt es die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung. Die­se si­chert Sie fi­nan­zi­ell ge­gen Schä­den ab, die Sie durch ei­nen an­de­ren Hund er­lei­den. Wer­den Sie oder Ihr Hund z. B. beim Gas­si ge­hen von ei­nem an­de­ren Hund ver­letzt, über­nimmt Ih­re Hun­de­haft­pflicht im Rah­men der Aus­fall­de­ckung die Scha­dens­kos­ten, so­fern der an­de­re Hun­de­hal­ter selbst nicht ver­si­chert ist und auch sonst kei­nen Scha­dens­er­satz leis­ten kann. 

DFV Visual
Hundeschule und Veranstaltungen

Beim Ler­nen und To­ben mit an­de­ren Vier­bei­nern In der Hun­de­schu­le, bei Hun­de­ren­nen, auf Hun­de­schau­en oder Tur­nie­ren wird viel tier­ischer Scha­ber­nack ge­trie­ben. Hier­bei kann schnell ein an­de­rer Hund oder ein Sach­ge­gen­stand zu Scha­den kom­men. Aber kei­ne Sor­ge! Beim DFV-Hun­de­haft­pflicht­Schutz sind auch Schä­den ver­si­chert, die sich wäh­rend der Teil­nah­me in ei­ner Hun­de­schu­le oder an Ver­an­stalt­un­gen er­eig­nen. So kön­nen Sie sorg­los Ih­ren Hund an­feu­ern, oh­ne Be­den­ken, dass Sie mit ei­ner ho­hen Rech­nung an­stel­le des Preis­gel­des nach Hau­se ge­hen.

DFV Visual
Führen ohne Leine und Maulkorb

Mal ver­ges­sen den Vier­bei­ner an­zu­lei­nen oder ihm ei­nen Maul­korb an­zu­le­gen, ob­wohl in der je­wei­li­gen Ge­mein­de oder Stadt ei­ne Pflicht da­zu be­steht? Kein Pro­blem! Oft­mals ist es in ei­ner Stadt oder Ge­mein­de un­über­sicht­lich ge­kenn­zeich­net, wo ge­nau Lei­nen- oder Maul­korbp­flicht be­steht. Wenn Ihr Hund oh­ne Lei­ne dann auch noch ei­ne Per­son ver­letzt oder ei­nen Sach­ge­gen­stand be­schä­digt, kann das sehr teu­er wer­den. Mit dem DFV-Hun­de­haft­pflicht­Schutz ist Ihr Hund auch in sol­chen Fäl­len für Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert. 

DFV Visual
Weltweiter Schutz

Rei­sen mit Hun­den ist nicht nur für Sie ei­ne auf­re­gen­de Zeit! Hun­de er­kun­den Ih­re neue Um­ge­bung sehr ge­nau. Oft­mals kann hier­bei schon mal der ein oder an­de­re frem­de Ge­gen­stand zu Scha­den kom­men. Kei­ne Sor­ge, Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung der DFV schützt Ih­ren Hund und Sie vor die­sen är­ger­li­chen Kos­ten. 

Der DFV-Hun­de­haft­pflicht­Schutz gilt nicht nur in ganz Deutsch­land, son­dern auch im welt­wei­ten Aus­land. In Eu­ro­pa ist der Ver­si­che­rungs­schutz bei vor­über­ge­hen­dem Auf­ent­halt zeit­lich un­be­grenzt und gilt auch auf der gan­zen Welt­für ei­nen Zeit­raum von höchs­tens 5 Jah­ren. 

Wo ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

Wo gilt eine eingeschränkte Versicherungspflicht für Hunde?

Wo gilt keine Versicherungspflicht für Hunde?

Brauche Ich eine Hundehaftpflicht? Fallbeispiele

Fallbeispiel zerstörtes Sofa
Zerstörtes Sofa:
ca. 800 Euro

Fell­na­sen sind will­kom­me­ne Gäs­te. In ei­nem un­se­rer Scha­den­fäl­le hat­te der Hund es al­ler­dings aufs So­fa des Be­kann­ten ab­ge­se­hen. Die So­fa­gar­ni­tur war da­hin und muss­te voll­um­fäng­lich er­setzt wer­den. Doch Glück im Un­glück! Die DFV hat die Kos­ten von 800 Eu­ro über­nom­men.

Fallbeispiel Hand-Bisswunden
Hand-Bisswunden:
ca. 1.000 Euro

Auch Vier­bei­ner ha­ben mal ei­nen schlech­ten Tag. Bei ei­nem un­se­rer Scha­den­fäl­le wur­de die Haus­häl­te­rin in die Hand ge­bis­sen. Für das Herr­chen bed­eu­te­te das 1.000 Eu­ro für me­di­zi­ni­sche Be­hand­lung und Schmer­zens­geld, wel­che in die­sem Fall auf uns ge­hen!

Fallbeispiel tierischer Streit
Tierischer Streit:
ca. 300 Euro

Wenn ei­ne tie­ri­scher Streit beim Tier­arzt en­det, haf­ten die Hun­de­hal­ter für die Ver­let­zun­gen des an­de­ren Tie­res. Ein bei der DFV ver­si­cher­ter Hund hat­te in ei­ner Rau­fe­rei zu­rück­ge­bis­sen. Für die Tier­arzt­kos­ten des an­de­ren Hun­des, in Hö­he von 300 Eu­ro ka­men wir auf!

Was deckt die Hundehaftpflicht ab?

Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Schäden aus (un)gewollten Deckakten

Wird ei­ne Per­son durch Ih­ren Hund ver­letzt und im schlimms­ten Fall dau­er­haft ge­schä­digt, sind Sie da­zu ver­pflich­tet, Scha­dens­er­satz und even­tu­ell so­gar Schmer­zens­geld in Mil­lio­nen­hö­he zu zah­len. Oh­ne ei­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann so ein Per­so­nen­scha­den zu ei­ner le­bens­lan­gen fi­nan­zi­el­len Be­las­tung für Sie wer­den.

Aus die­sem Grund ist es um­so wich­ti­ger, ei­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit ei­ner De­ckungs­sum­me über meh­re­re Mil­lio­nen Eu­ro zu wäh­len. Sie springt in sol­chen Fäl­len ein und leis­tet für die fi­nan­zi­el­len Fol­gen ei­nes von Ih­rem Hund ver­ur­sach­ten Per­so­nen­scha­dens.

Sach­schä­den ge­hö­ren zu den häu­figs­ten Schä­den, die der ge­lieb­te Vier­bei­ner schnell mal ver­ur­sa­chen kann. Hier­un­ter fal­len z. B. Klei­der-, Bril­len-, Han­dy-, Com­pu­ter- oder auch Mo­bi­li­ar­schä­den. Die­se ver­meint­lich klei­nen Scha­dens­fäl­le kön­nen sehr schnell sehr teu­er wer­den. Das zer­bis­se­ne So­fa ei­nes Be­kann­ten schlägt näm­lich nicht sel­ten mit meh­re­ren Tau­send Eu­ro zu Bu­che. Gut, wer für sol­che Fäl­le ei­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­schlie­ßt!

Ver­gleicht man die Kos­ten sol­cher Sach­schä­den mit den Bei­trags­kos­ten ei­ner Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, er­kennt man schnell, wie güns­tig und sinn­voll ei­ne Hun­de­haft­pflicht ist. 

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung leis­tet nicht nur Scha­dens­er­satz, wenn es um ei­nen Per­so­nen- oder Sach­scha­den geht, son­dern steht auch für Ver­mö­gens­schä­den ein. Ein Ver­mö­gens­scha­den ist meis­tens die Fol­ge ei­nes Per­so­nen- oder Sach­scha­dens (un­ech­ter Ver­mö­gens­scha­den). Bei­spiel hier­für wä­re der Ver­dienst­aus­fall ei­ner ge­schä­dig­ten Per­son. Es gibt aber auch Ver­mö­gens­schä­den, die nicht auf­grund ei­nes Per­so­nen- oder Sach­scha­dens ent­ste­hen (ech­ter Ver­mö­gens­scha­den). So z. B. wenn ein laut bel­len­der Hund Mu­sik­auf­nah­men zer­stört. In die­sem Fall kön­nen die Ge­schä­dig­ten die da­durch ent­stan­de­nen Mehr­kos­ten als Ver­mö­gens­scha­den ge­gen­über dem Hal­ter gel­tend ma­chen.

Der DFV-Hun­de­haft­pflicht­Schutz über­nimmt die Kos­ten – so­wohl für ech­te als auch für un­ech­te Ver­mö­gens­schä­den.

Wenn ein Rü­de ei­ne Hün­din oh­ne Ein­ver­ständ­nis ih­res Hal­ters deckt, han­delt es sich da­bei um ei­nen un­ge­woll­ten Deck­akt. Für Kos­ten, die in die­sem Zu­sam­men­hang ent­ste­hen, muss der Hal­ter des Rü­den auf­kom­men. Da­bei kön­nen z. B. ho­he Kos­ten für den Ab­bruch bei Träch­tig­keit, für ei­ne tier­ärzt­li­che Ver­sor­gung der Hün­din oder auch für die lang­fris­ti­ge Hal­tung und Ver­sor­gung der neu­ge­bo­re­nen Hun­de ent­ste­hen. Aber auch bei ei­nem ge­woll­ten Deck­akt kön­nen dem Hal­ter des Rü­den Kos­ten ent­ste­hen. So z. B. wenn der Rü­de die Hün­din wäh­rend des Deck­ak­tes ver­letzt.

Der DFV-Hun­de­haft­pflicht­Schutz kommt so­wohl für Schä­den aus ge­woll­ten als auch aus un­ge­woll­ten Deck­ak­ten auf.

Häufige Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung der DFV

Sichern Sie sich jetzt unverzichtbaren Schutz!

Wir bewahren Sie vor hohen Kosten - der DFV-HundehaftpflichtSchutz ist für Sie da!

  • 20 Mio. Euro Versicherungssumme
  • Alle Hunderassen (Welpen mitversichert)
  • Kein Leinen- & Maulkorbzwang
  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Zu den Tarifen

Was zahlt die Hundehaftpflichtversicherung? DFV-HundehaftpflichtSchutz

Ihre Hundehaftpflicht­versicherung zahlt für:

Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihren Hund verursacht wurden

Prüfung der Haftpflichtfrage

Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen

Schäden durch von Ihnen gehaltene Welpen eines versicherten Muttertieres

Schäden bei privater Teilnahme an Veranstaltungen wie Hundeschauen oder Unterricht in der Hundeschule, auch Schäden an Figuranten

Schäden bei privater Nutzung der Hunde zu therapeutischen Zwecken

Schäden durch den gewollten oder ungewollten Deckakt

Schäden durch tierische Ausscheidungen

Schäden durch das Führen der Hunde ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe entgegen gesetzlicher oder behördlicher Vorschrift

Schäden durch den Einsatz der Hunde als Zugtiere von Schlitten oder Wagen (z. B. Dogcart)

Forderungsausfall, wenn Ihnen ein Dritter mit einem Hund einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zufügt

Ihre Hundehaftpflicht­versicherung zahlt nicht für:

Schäden, vorsätzlich verursacht, durch die Ausübung einer Straftat oder durch bewusstes Abweichen von Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Anordnungen oder Verfügungen

Schäden, verursacht von Jagdgebrauchshunden, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht

Produkthighlights unserer Hundehaftpflicht­versicherung:

Weltweiter Schutz

Tägliches Kündigungsrecht

20 Mio. € Versicherungssumme

Alle Hunderassen (inkl. Welpen)

Kein Leinen- und Maulkorbzwang

Keine Wartezeit

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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