Kurz und knapp zusammengefasst:
- Eine gute Hundehaftpflichtversicherung deckt Mietsachschäden, wie z.B. eine zerkratzte Tür oder einen beschädigten Parkettboden ab.
- Der Versicherungsschutz für Mietsachschäden schließt auch Schäden in Hotels, Ferienhäusern und Ferienwohnungen ein. Das gilt für unbewegliche und bewegliche Objekte.
- Schäden an Mietobjekten, wie z.B. ein zerrissener Autositz im Mietwagen, sollten ebenfalls in den Leistungen der Hundehaftpflicht enthalten sein.
- Mit einer guten Hundehaftpflichtversicherung lassen sich zahlreiche Risiken minimieren und erhebliche Kosten sparen.
Hundehaftpflichtversicherung abschließen
Mietsachschäden, Schäden an Mietobjekten und Sachschäden
Bei den Schäden, die durch eine Hundehaftpflicht abgedeckt werden, unterscheidet man zwischen Mietsachschäden, Schäden an Mietobjekten und Sachschäden. Mietsachschäden sind Schäden, die der Hund an gemieteten Räumen wie z. B. der eigenen Mietwohnung und an gemieteten Hotelzimmern oder Ferienwohnungen verursacht. Dabei unterscheidet man zwei Arten von Mietsachschäden:
Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen: Alle mit einem Haus oder einem Grundstück fest verbundenen Elemente wie z. B. Gebäude, Wände, Türen, Bodenbeläge.
Mietsachschäden an beweglichen Gegenständen: Gegenstände, die man problemlos und ohne Gewalt bewegen kann wie z. B. Möbel, Technik.
Wohnen Sie als Hundehalter in einer Mietwohnung, gehören Ihnen die Einrichtungsgegenstände in aller Regel selbst. Allerdings sind Wände, Bodenbeläge, Türen und in vielen Fällen auch die Einbauküche Eigentum des Vermieters. Sobald der eigene Vierbeiner diese Dinge beschädigt, greift also der Schutz von Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen und die Hundeversicherung übernimmt die Kosten.
Sollten Sie allerdings eine möblierte Wohnung gemietet haben, verhält sich das ein wenig anders. In diesem Fall greift neben dem Schutz für unbewegliche Gegenstände auch der Schutz für Mietsachschäden an beweglichen Gegenständen, denn die Einrichtungsgegenstände sind dann schließlich auch Eigentum des Vermieters. Ebenso verhält es sich für gemietete Hotelzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Verursacht Ihr treuer Begleiter einen Schaden an der Einrichtung der möblierten Wohnung oder des Feriendomizils, werden Sie mit einer Hundehaftpflichtversicherung nicht zur Kasse gebeten.
Sollten Sie als Hundehalter eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus bewohnen, gilt der Schutz für Mietsachschäden nicht, da sowohl unbewegliche als auch bewegliche Gegenstände nicht gemietet sind, sondern sich in Ihrem Eigentum befinden. Verursacht Ihr Vierbeiner hier einen Schaden, fällt dieser unter die Kategorie Eigenschaden und ist in keiner Hundehaftpflicht versichert.
Beachten Sie allerdings: Auch wenn Sie nicht zur Miete wohnen, ist eine Absicherung von Mietsachschäden durch die Hundehaftpflicht absolut empfehlenswert. Begleitet Sie der Hund beispielsweise im Urlaub sind so alle gemieteten Objekte wie Ferienhäuser, Hotelzimmer und Mietautos durch den Versicherungsschutz abgedeckt (Siehe Hundehaftpflicht bei Inland- und Auslandsreisen). Eine gute Hundeversicherung bewahrt Sie also in jedem Fall vor hohen Kosten.
Mietsachschäden in der Mietwohnung | Mietsachschaden in der Ferienunterkunft und Schaden an Mietobjekt | Sachschaden |
Ihr Hund zerkratzt den Boden (z. B. Laminat- oder Parkettboden) Ihrer Mietwohnung. | Ihr Hund zerkratzt den Boden (z. B. Laminat- oder Parkettboden) des Hotelzimmers / der Ferienwohnung / des Ferienhauses. | Ihr Hund zerkratzt den Boden (z. B. Laminat- oder Parkettboden) in der Wohnung Ihrer Freunde. |
Ihr Hund springt gegen die Tür Ihrer Mietwohnung und diese trägt eine Delle davon. | Ihr Hund springt gegen die Tür des Hotelzimmers / der Ferienwohnung/ des Ferienhauses und diese trägt eine Delle davon. | Ihr Hund springt gegen die Tür in der Wohnung Ihrer Freunde und diese trägt eine Delle davon. |
Ihr Hund zerkratzt die Türen / den Türrahmen, die Wand oder den Teppich Ihrer Mietwohnung. | Ihr Hund zerkratzt die Türen / den Türrahmen,die Wand oder den Teppich des Hotelzimmers / der Ferienwohnung / des Ferienhauses. | Ihr Hund zerkratzt die Türen / den Türrahmen,die Wand oder den Teppich in der Wohnung Ihrer Freunde. |
Ihr Hund zerstört die Einrichtung Ihrer möbliert angemieteten Wohnung (z. B. kaputtes Sofa, beschmutzter Teppich). | Ihr Hund zerstört die Einrichtung des Hotelzimmers/ der Ferienwohnung / des Ferienhauses (z. B. kaputtes Sofa,beschmutzter Teppich). | Ihr Hund zerstört die Einrichtung in der Wohnung Ihrer Freunde (z. B. kaputtes Sofa,beschmutzter Teppich). |
Ihr Hund zerkratzt oder beschmutzt den Mietwagen. | Ihr Hund beschädigt fremdes Eigentum (z. B. Smartphone Ihres Freundes). |
Sei es der Schaden im eigenen Haushalt, die zerstörte Einrichtung in der Ferienunterkunft, der zerkratzte Mietwagen oder beschädigtes, fremdes Eigentum – eine gute Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die großen und kleinen Missgeschicke Ihres Vierbeiners.
Hundehaftpflichtversicherung abschließen
Was ist kein Mietsachschaden?
Schäden, die am eigenen Eigentum durch den eigenen Hund verursacht werden, sind in aller Regel nicht durch die Hundehaftpflicht-Police versichert. Ebenso sind Leasingfahrzeuge nicht durch die Leistungen abgedeckt. Zudem sind Mietsachschäden durch natürlichen Verschleiß, Schäden an Glasflächen sowie an Elektrogeräten und Heizkörpern nicht im Versicherungsschutz einer Hundehaftpflicht inbegriffen. Auch muss eine Versicherungsleistung grundsätzlich nicht erfolgen, wenn der Mietsachschaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder der Versicherungsnehmer seine Aufsichtspflicht gegenüber dem Hund grob fahrlässig verletzt hat.
Hundehaftpflicht: Schutz vor unkalkulierbaren Risiken
Sei es zum Schutz der eigenen Mietwohnung, auf Reisen oder beim Besuch der Freunde - Hundehalter sollten unbedingt auf eine Hundehaftpflicht setzen, denn ansonsten tragen sie selbst das gesamte finanzielle Risiko für kleine und große Missgeschicke des Vierbeiners. Das kann sehr schnell sehr kostspielig werden. Eine gute Hundeversicherung ist nicht teuer und erspart eine Menge Ärger:
Beispiel: Schäden an unbeweglichen Gegenständen
Frau Bäcker nutzt ihren freien Tag für einen Nachmittag mit Freundinnen und lässt ihren Beagle-Rüden Bob für drei Stunden alleine Zuhause. Normalerweise gar kein Problem. Während sie bereits auf dem Weg in ihr Lieblingscafé ist, treffen in der Nachbarwohnung Besucher mit einer läufigen Hündin ein. Da Bob nicht kastriert ist, möchte er nur zu gerne Bekanntschaft mit der Hündin machen. In der Folge findet Frau Bäcker bei ihrer Rückkehr eine sehr zerkratze und teilweise zerstörte Wohnungstür sowie Schäden an den Wänden vor. Der Vermieter verlangt Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro. Da Frau Bäcker eine Hundehaftpflichtversicherung besitzt, kann sie entspannt bleiben, denn die Versicherung übernimmt die Kosten für diesen Mietsachschaden.
Beispiel: Schäden an beweglichen Gegenständen
Herr Müller samt Frau, Kindern und Familienhündin Mali hat in den Herbstferien ein Ferienhaus an der Ostsee gemietet. Die Familie lässt den ersten Abend in einem Restaurant ausklingen. Die Labrador Retriever-Hündin bleibt in der Ferienwohnung zurück. Sie ist es schließlich gewohnt, auch mal zwei bis drei Stunden alleine zu sein und hatte noch nie Probleme damit. Da es allerdings Malis erster Urlaub und damit das erste Mal in ungewohnter Umgebung ist, überkommt sie die Aufregung. Als die Familie zurückkehrt, findet Herr Müller einen nassen Teppich sowie eine zerrissene Couchgarnitur vor. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf 1.800 Euro für Reparatur und Reinigung. Die Familie kann den Urlaub dennoch auch weiterhin genießen, denn die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten vollumfänglich.
Mit einer guten Hundehaftpflichtversicherung können Sie und Ihr Vierbeiner also guten Gewissens den Alltag meistern sowie die Welt entdecken. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Versicherung auch immer für Mietsachschäden aufkommt. So müssen Sie sich keine Sorgen machen, welche Kosten durch Ihren Hund entstehen könnten.
Was leistet der DFV-HundehaftpflichtSchutz?
Damit Missgeschicke Ihres Lieblings nicht zum Ruin führen, schützt Sie der DFV-HundehaftpflichtSchutz vor den kleinen und großen Risiken des Alltags. Die Hundehaftpflichtversicherung der DFV leistet Kostenerstattung bei Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Objekten. Das gilt für Mietwohnungen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Hotels sowie auch für Mietwagen. Sie erhalten außerdem beste Leistungen bei:
- Personenschäden (z. B. Schädigung von Gesundheit oder sogar Tod einer Person)
- Sachschäden (z. B. Zerstörung/Beschädigung fremden Eigentums)
- Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall)
- Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
- Mietsachschäden
- Führen ohne Leine oder Maulkorb
- Hundeschule und Veranstaltungen
- Forderungsausfalldeckung
Zudem sind beim DFV-HundehaftpflichtSchutz hinzukommende Welpen des versicherten Muttertieres bis 12 Monate automatisch mitversichert. Ebenfalls versichert sind Schäden aus gewollten oder ungewollten Deckakten. Der Schutz gilt zudem weltweit! So steht auch dem Urlaub auf vier Pfoten nichts mehr im Weg. Unterwegs begleitet Sie unsere App, so dass Sie Ihre Vertragsunterlagen jederzeit zur Hand haben und Ihren Schaden mit nur wenigen Klicks per Foto melden können.
Jetzt einfach in nur 2 Minuten abschließen und überall ein Hundeleben lang sicher sein – mit der Hundehaftpflichtversicherung der DFV!
Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen
- Check24, www.check24.de (Abruf: 05.10.2020)
- hundehaftpflicht-der-testsieger, www.hundehaftpflicht-der-testsieger.de (Abruf: 07.10.2020)
- Hundeversicherung vergleichen, www.hundeversicherungvergleichen.de (Abruf: 06.10.2020)
- transparent beraten, www.transparent-beraten.de (Abruf: 06.10.2020)
- vergleichen-und-sparen, www.vergleichen-und-sparen.de (Abruf: 05.10.2020)
- Versicherungskurier, www.versicherungskurier.de (Abruf: 07.10.2020)