DFV-Privathaftpflicht© Geber86
Haftpflichtversicherung Stiftung Warentest "sehr gut"

Private Haftpflicht­versicherung Testsieger Stiftung Warentest

Versicherungssumme bis zu 100 Mio. Euro
Weltweiter Schutz
Mit und ohne Hundehaftpflicht


Tarife anzeigen

Warum ist eine private Haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Ohne eine Privathaft­pflicht­versicherung kann ein kleines Miss­geschick große Folgen haben, denn jeder Mensch haftet un­begrenzt für Schäden an Personen oder fremdem Eigentum, die er schuld­haft – also auch fahr­lässig – an­gerichtet hat. Als Ver­ursacher haftet man grund­sätzlich lebens­lang in unbe­grenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen und Einkom­men. Damit eine Fahr­lässigkeit nicht den finan­ziellen Ruin zur Folge hat, übernimmt die Privat­haftpflicht­versicherung die Kosten für Sie.

Unsere private Haftpflicht­versicherung Tarife im Vergleich

Single
Top Preis/Leistung
Versicherungssumme

20 Mio. €

(optional 100 Mio. €)

Leistungen
  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Vermögensschaden
  • Ausfalldeckung
  • Schlüsselverlust
  • Drohnen (bis 5 kg)
Zusatzleistungen

Hundehalter­­­haftpflicht (Optional)

Monatsbeitrag
3,50 €
Online abschließen
Familie
Stiftung Warentest „Sehr gut“
Versicherungssumme

20 Mio. €

(optional 100 Mio. €)

Leistungen
  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Vermögensschaden
  • Ausfalldeckung
  • Schlüsselverlust
  • Drohnen (bis 5 kg)
Zusatzleistungen

Hundehalter­­­haftpflicht (Optional)

Monatsbeitrag
5,30 €
Online abschließen
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  • Unfall
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  • Fahrraddiebstahl 

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Vorteile unserer privaten Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz

  • Testsieger: Stiftung Warentest ernannte unseren DFV-HaftpflichtSchutz mit der Versicherungs­summe von 100 Millionen Euro zum Testsieger und zeichnete uns für unser Preis-Leistungs-Verhältnis mit dem Leistungsniveau „SEHR GUT“ (0,6) aus. Im Test wurden 363 Familientarife mit Privat­haftpflichtschutz getestet. 
  • Sofortiger Versicherungsschutz: Bei uns sind Sie sofort ohne Wartezeit haftpflicht­versichert. Schlie­ßen Sie mit wenigen Klicks bequem und schnell die Versicherung ab und genießen Sie sofortigen Schutz. 
  • Einfache Kostenerstattung: Die Kosten­erstattung erfolgt schon kurz nachdem Sie die nötigen Dokumente hoch­geladen haben. Fotografieren Sie die Rechnung einfach ab und laden Sie sie in unserer DFV-App hoch. Kurz darauf erhalten Sie auch schon Ihr Geld. 
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Egal, auf welche Reise Sie gehen – Sie sind durch uns weltweit haftpflichtversichert. In Europa gibt es für Ihren Aufenthalt keine zeitliche Begrenzung und außerhalb Europas können Sie bis zu 5 Jahren vom DFV-Haftpflicht­Schutz profitieren.  
  • Bauherrenhaftpflicht: Wenn Sie als Bauherr mit Ihrer selbst genutzten Immobilie in Deutschland beschäftigt sind und Sie für den Bau nicht mehr als 1 Millionen Euro ausgeben, müssen Sie sich keine Sorgen machen – Sie sind bei uns gegen Haft­pflichtansprüche Dritter umfangreich ge­schützt. 
  • Mallorca-Police: Schäden an gemieteten Autos im Ausland können schnell teuer werden. Wir schützen Sie vor großen Löch­ern in der Urlaubskasse und versichern Ihre gesetzliche Haftpflicht für das Führen frem­der versicherungspflichtiger Pkws im euro­päischen Ausland. 
  • Hundehalterhaftpflicht (optional): Sie haben die Möglichkeit, bis zu fünf Hunden in ihrer privaten Haftpflichtversicherung zu integrie­ren. Melden Sie uns einfach Ihr vierbein­iges Mitglied innerhalb von zwölf Monaten und sparen Sie sich, eine oder mehrere separate Hunde­haft­pflicht­ver­sicher­ungen abzu­schließen.
     
Haftpflichtversicherung Stiftung Warentest "sehr gut"

Die Privathaftpflicht der DFV

Testsieger Stiftung Warentest

Unsere private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest (09/2023) für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit „SEHR GUT“ (0,6) ausgezeichnet.

Die private Haftpflichtversicherung der DFV Unsere Leistungen im Überblick

Single
Familie
Personen-, Sach-, und Vermögensschäden

20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

oder

100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

Selbstbeteiligung

0 € / 300 €
(optional)

0 € / 300 €
(optional)

Weltweiter Schutz
  • Innerhalb Europas keine zeitliche Begrenzung
  • Außerhalb Europas bis zu 5 Jahren

Personen-, Sach-, und Vermögensschäden

20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

oder

100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

Selbstbeteiligung

0 € / 300 €
(optional)

0 € / 300 €
(optional)

Weltweiter Schutz
  • Innerhalb Europas keine zeitliche Begrenzung
  • Außerhalb Europas bis zu 5 Jahren

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung ab? Fallbeispiele

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bei einem Schadenereignis im privaten Alltag. Für absichtlich verursachte Schäden kommt sie nicht auf. Bei einem Sachschaden zahlt die private Haftpflicht Reparaturkosten. Im Falle eines Totalschadens zahlt die Versicherung den Zeitwert des versicherten Objekts. Kommt eine Person zu Schaden werden Arztkosten, ein Aus­gleich für berufliche Ausfälle und Wiederein­gliederung, Schmerzensgeld und bleibende Schäden übernommen.

Fallbeispiel Beschädigung Auto
Einkaufswagen beschädigt par­kendes Auto: ca. 2.300 Euro

Dieser Einkauf war teurer als ge­dacht! Nachdem eine bei uns versi­cherte Frau im Supermarkt einkaufen war, verselbstständigte sich Ihr Ein­kaufswagen beim Einladen der Le­bensmittel. Der Wagen rollte mit samt den Ein­käufen auf ein gepark­tes Auto zu und beschädigte dieses. Der Sachschaden am Auto beläuft sich auf 2.300 Euro und ging zum Glück auf die DFV.

Fallbeispiel Wasserschaden Mietshaus
Wasserschaden im Mietshaus:
ca. 25.000 Euro

Nachdem unser Versicherter an sei­nem verkalkten Wasserhahn rum­schraubte, löste sich das Wasser­rohr. Die ganze Küche seiner Mietwoh­nung stand unter Wasser. Und nicht nur das! Auch sein Nach­bar unter ihm beklagte sich laut­hals über trop­fendes Wasser aus seiner Decke. Die Gebäudeversicherung beseitigte den Wasserschaden und wir über­nahmen die Kosten in Höhe von 25.000 Euro.

Fallbeispiel Missglückte Fahrradtour
Missglückte Fahrradtour:
ca. 1.500 Euro

Ein bei uns versicherter Vater radelte mit seinem kleinen Sohn zur Eisdiele als er einen Freund sah und sich kurz ablenken ließ. Prompt stieß sein Sohn auf dem Gehweg mit einer aus dem Auto steigenden Frau zusam­men. Sie stürzte und brach sich den Arm. Die Kosten für Schmerzensgeld, der Krankenkasse und ihren Arbeits­ausfall beliefen sich auf 1.500 Euro und wurden von uns gezahlt.

Fallbeispiel verlorener Schlüssel
Verlorener Schlüssel:
ca. 1.800 Euro

Damit sich der Vierbeiner einer bei uns versicherten Frau nochmal aus­powern kann, tobte die Frau abends mit ihm auf der Wiese im Park. Dabei fiel unbemerkt ihr Schlüssel für das Mietshaus und der Wohnungstür aus ihrer Jacke. Sie rief zu Hause sofort den Schlüsseldienst an. Die Schieß­anlage des Mietshauses musste aus­getauscht werden. Die Rechnung von 1.800 Euro ging auf uns!

Wichtige Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung DFV-Haftpflichtschutz

  • Personenschäden: Personenschäden be­ziehen sich auf Verletzungen oder Gesund­heitsschäden, die eine Privatperson verse­hentlich einer Dritten zufügt und dafür recht­lich verantwortlich gemacht werden kann. Wenn Sie zum Beispiel bei einer Fahrradtour mit einer fremden Person zusammenstoßen und diese sich dabei verletzt, können Sie da­für haftbar gemacht werden.  
  • Sachschäden: Wenn Sie versehentlich das Eigentum einer anderen Person beschädig­en, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstands bis zur ver­einbarten Versicherungssumme. Sach­schäden können vielseitig sein. Egal ob Sie die teure Vase Ihres Schwagers beschädi­gen oder beim Grillen ein Feuer verur­sachen und dieses auf die Gartenhütte des Nach­barn übergreift – wir haften für Sie.  
  • Vermögensschäden: Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die eine Person aufgrund einer anderen Person erleidet. Solche Schäden können zum Beispiel ent­stehen, wenn Sie versehentlich eine Person so schwer verletzen, dass Sie für längere Zeit arbeitsunfähig ist und im Krankenhaus behandelt werden muss. Die finanziellen Verluste, die dem Geschädigten aufgrund seines Verdienstausfalls entstehen, er­setzen wir. Wir versichern Vermögensschä­den bis zur vereinbarten Versicherungs­summe und schützen Sie vor hohen Rechnungen.  
  • Schlüsselverlust/ Verlust fremder Schlüssel: Ein Schlüsselverlust ist ärgerlich, aber vor allem aber teuer. Gerade wenn es sich um einen großen Schlüsselbund mit vielen wichtigen Schlüsseln oder um einen Haustürschlüssel handelt, von dem mehrere Wohnparteien den gleichen besitzen, müs­sen Sie tief in die Tasche greifen. Inner­halb unseres DFV-HaftpflichtSchutz sind Ver­luste fremder Schlüssel, die Sie aus pri­vaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Grün­den bei sich tragen, abgedeckt. Auch Codekarten und Transponder mit Schlüs­selfunktion fallen unter fremde Schlüssel. Wir übernehmen die Kosten für den Aus­tausch der Schließanlage oder des Schlos­ses sowie die Änderung der Schließanlage oder der Schlüssel. Falls vorübergehende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen, wie beispielsweise ein Notschloss, kommen wir auch für die Kosten auf.  
  • Forderungsausfalldeckung: Wir bieten auch umfassenden Schutz, falls Dritte einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden bei Ihnen verursachen. Wenn der Verursach­er des Schadens über keine eigene Haft­pflichtversicherung verfügt oder zahlungs­unfähig ist und den entstandenen Scha­den nicht erstatten kann, springen wir ein und übernehmen die anfallenden Kosten.  
  • Deliktunfähige Personen: Wir leisten auch für Schäden, die von Deliktunfähigen Per­sonen verursacht werden. Die Aufsichts­personen der deliktunfähigen Person haben dadurch die Sicherheit, dass der Schaden von uns gezahlt wird, egal ob die Aufsichts­pflichtverletzung nachgewiesen wer­den kann oder nicht. Eine Person ist deliktun­fähig, wenn sie aufgrund geistiger oder psy­chischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, ihre Handlungen zu kontrollieren oder die Konsequenzen ihrer Handlungen zu verstehen. Solche Personen können recht­lich nicht für verursachende Schäden verant­wortlich gemacht werden.  
  • Deliktunfähige Kinder: Kinder unter sieben Jahren und im Straßenverkehr unter zehn Jahren gelten laut Gesetz als deliktunfähig. Sie können aufgrund Ihres Alters die Folgen einer Handlung noch nicht abschätzen und müssen nicht für einen von ihnen verursach­ten Sach-, Personen- oder Vermögensscha­den haften. Wenn ein deliktunfähiges Kind einen Schaden bei Dritten verursacht und nicht nachgewiesen werden kann, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht, bleibt der Geschädigte auf den Kosten des Schadens sitzen. Innerhalb unserer Familienhaftpflichtversicherung verzichten wir auf den Einwand der Delikt­unfähigkeit und übernehmen die Kosten für Schäden, die ein deliktunfähiges Kind verursacht hat.  
  • Gefälligkeitsschäden: Hilfsbereitschaft zahlt sich leider nicht immer aus. Wenn Sie einen Schaden verursachen, während Sie Ihrer Nachbarin freiwillig beim Umzug hel­fen, bleibt Ihre Nachbarin auf dem Schaden sitzen. Wir leisten bei Gefälligkeits­schäden, die bei Dritten entstehen, während Sie Ihre Hilfsbereitschaft anbieten und Gefällig­keiten für Dritte ausführen.  
  • Mietsachschäden: Sind Sie Mieter einer Wohnung, wird Ihnen das Inventar für die Dauer Ihres Mietverhältnisses vom Ver­mieter zur Verfügung gestellt. Wenn Sie als Mieter versehentlich die Tür Ihrer Miet­wohnung kaputt machen, kommen wir für die Kosten auf. Ebenfalls versichern wir das Inventar Ihrer Reiseunterkunft.  
  • Ehrenamt: Wenn Sie ehrenamtlich aktiv sind und die Tätigkeit nicht hoheitlich oder in verantwortlicher Position ausüben, über­nehmen wir die Kosten für Sie, wenn Sie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden während der ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen und Dritte Haftpflichtan­sprüche gegen Sie geltend machen.  
  • Internetschäden: Leider tummeln sich im Internet unzählige unseriöse Internetseiten, die bei falschen Klicks zu finanziellem Be­trug und Computerviren führen können. Wenn Sie unwissentlich elektronische Daten an Dritte übermitteln, austauschen oder bereitstellen und dadurch Daten bei der anderen Person gelöscht, unterdrückt oder unbrauchbar gemacht werden, haften wir für die dadurch entstehenden Kosten.  
  • Halter von Assistenzhunden: Wenn Sie einen Blindenführhund besitzen, müssen Sie keine separate Hundehaftpflichtversicher­ung abschließen. Dieser ist in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Auch andere Hunde können in Ihre private Haftpflichtversicherung integriert werden, wenn Sie uns Ihren neuen Vierbeiner innerhalb von zwölf Monaten melden. Sie haben die Möglichkeit, bis zu fünf Hunde in Ihrer Privathaftpflicht zu versichern.  
  • Sachschaden an geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen: Wenn sich Ihre Tochter die Spielkonsole ihrer Freundin leiht und aus Versehen Wasser darüber laufen lässt, kommen wir für die Kosten auf. Wir leisten für Schäden, die Sie an gemieteten oder geliehenen Sachen verursachen, sofern es sich nicht um Wertsachen (z. B. Wertpapiere, Schmuck) handelt.  
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Häufige Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung

  • Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bei einem Schadenereignis im pri­vaten Alltag. Für absichtlich verursachte Schäden kommt sie nicht auf. Bei einem Sachschaden zahlt die private Haftpflicht Reparaturkosten. Im Falle eines Totalschadens zahlt die Versicherung den Zeitwert des versicherten Objekts. Kommt eine Person zu Schaden werden Arztkosten, ein Aus­gleich für berufliche Ausfälle und Wiederein­gliederung, Schmerzensgeld und bleibende Schäden übernommen.

    • Beim Ausführen vieler ehrenamtlichen Tätigkeiten und freiwilliger Helfer, wie z. B. Umzugshelfer
    • Fußgänger
    • Radfahrer, wenn Sie in Ihrer Freizeit gerne Radfahren und nicht an Rad­rennen teilnehmen
    • Wohnungsmieter oder Inhaber eines Hauses (Einfamilien-, Zweifamilien- und Ferienhäuser, Eigentums- und Ferien­wohnung)
    • Teilnehmer an Ferienjobs, Betriebspraktika und fachpraktischem Unterricht
    • Aufsichtsperson von Minderjährigen
    • Urlauber bzw. Reisender im Ausland
    • Hundehalter, wenn Sie die Hundehaftpflicht in Ihre Privathaftpflichtversicherung inte­grieren oder einen Blindenhund besitzen
    • Heimtierhalter, wenn die Tiere Ihre Ge­fährten sind und zur eigenen Freude gehal­ten werden
    • Tiersitter von Heimtieren oder Hüter von Pferden 
    • Nutztier- und Bienenhalter, wenn es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt und die Haltung erlaubt ist
    • Dienstherr für in Ihrem Haushalt beschäf­tigte Personen
    • Internetnutzer, wenn Sie Daten an Dritte übermitteln und diese z.B. durch einen Virus unbrauchbar machen
    • Bauherr bei An - und Umbauten z.B. an Ihrer selbst genutzten Immobilie bis zu einer Bausumme von 1 Million Euro 
  • Da Missgeschicke jedem und zu jederzeit aus Versehen passieren können, sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung besitzen oder bei dieser mitversichert sein. Sie schützt vor fi­nanziellen Folgen von Schäden, die Sie einer anderen Person oder deren Eigentum unbeab­sichtigt zufügen. Eine gute Privatpflicht schützt vor Schadensersatzansprüchen bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden. 

  • Ihre Privathaftpflicht leistet u. a. nicht für: 

    • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, in Ausübung einer Straftat verursacht worden sind oder dadurch entstanden sind, dass Sie bewusst gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen verstoßen haben
    • Schäden, die bei der Teilnahme an Pferde-, Kraftfahrzeug- oder Radrennen entstehen
    • Schäden, die durch übermäßige Bean­spruchung und Schimmelbildung o. Ä. entstehen
    • Schäden, die im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern, unerlaubtem Waffen­besitz oder während der Jagd­ausübung verursacht werden
       
  • Der Versicherte muss die restlichen Kosten für Schäden über der vereinbarten Deckungssumme selbst tragen. Empfehlenswert ist daher die Deckungssumme von 5-10 Millionen Euro zu verdoppeln. Der Beitragsunterschied ist hier gering. Gerade wenn mehrere Personen oder Sachschäden von einem Unfall betroffen sind ist dieser Betrag nicht unrealistisch. Die Deckungs­summe Ihrer privaten Haftpflichtversicher­ung sollte sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden beinhalten.

  • Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Schaden innerhalb von 5 Jahren im Ausland außerhalb des europäischen Wirt­schaftsraumes, der Schweiz und Israel. Hierbei ist zu beachten, dass Großbritannien seit Brexit nicht mehr zum europäischen Wirt­schaftsraum zählt. Sollten Sie länger im Ausland bleiben haftet die private Haftpflichtversiche­rung nicht. Bei Reisen innerhalb der Euro­päischen Union gibt es keine zeitliche Begrenzung.

  • Eine Hausratversicherung beinhaltet neben Wertsachen, Brand- und Einbruchschutz auch bewegliche Gebrauchs- oder Einrichtungs­gegenstände in Ihrem Wohnraum. Schäden, die an einem eingebauten Objekt innerhalb des Wohnraumes entstehen (z.B. Türen, Fliesen) sind nicht abgedeckt.

    Die Private Haftpflicht greift bei fest verbauten Objekten in Ihrem gemieteten Wohnraum. Auch wenn sie Schäden bei anderen Personen oder deren Eigentum verursachen übernimmt die PHV die Kosten.

  • Sie können zwischen dem Single und dem Familientarif wählen. Im Single- Tarif der DFV ist neben dem Versicherungsnehmer jede im Haushalt tätige Person (z.B. Kindermädchen, Haushälterin) oder im Haushalt vorübergehend lebende Person (12 Monate). Auch Notfallhelfer sind im Single- Tarif abgesichert.

    Der Familientarif beinhaltet zusätzlich noch die Absicherung des Partners des Versicherten, sowie im Haushalt gemeldete Verwandte und Kinder bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit, jedoch maximal bis zum Alter von 35 Jahren.

  • Während der ersten beruflichen Ausbildung (Ausbildungsberuf oder Studium) ist das Kind im Familien-Tarif mitversichert. Wichtig ist, dass die ersten Ausbildungsjahre lückenlos aufeinander folgen. Erst wenn Ihr Kind die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen hat und ein rich­tiges Gehalt erhält ist es nicht mehr im Familien-Tarif mitversichert. Ähnliches gilt für eine Heirat, ein zweites Studium oder Aus­bildung, einer Laufbahn bei der Bundeswehr als Berufssoldat oder ab dem 36. Geburtstag.

  • Wir bieten im DFV-HaftpflichtSchutz den Single-Tarif und einen Familien-Tarif an. Wenn Sie sich für den Familien-Tarif entscheiden, sind Ihr Partner, Ihre Kinder und alle im Haushalt lebende und gemeldete Verwandte mitversichert. Ihre Kinder sind, bis sie zum ersten Mal berufstätig werden oder heiraten und bis maximal 35 Jahre automatisch über die Eltern haftpflichtver­sichert. Danach müssen sich die Kinder selbst versichern. Pflegebedürftige und behinderte Kinder sind darüber hinaus auch weiterhin im Familien-Tarif inkludiert, wenn Sie im gleichen Haushalt wie der Versicherungs­nehmer leben. Wenn Sie im Single-Tarif versichert sind, müssen Sie uns hinzukommende Personen innerhalb von 12 Monaten melden. 

  • Auch Blindenhunde sind im Versicherungs­schutz erfasst. Zudem ist das gelegentliche Hüten von anderen Heimtieren sowie das Hüten fremder Hunde und Pferde miteinbegriffen. Auch Blindenhunde sind im Versicherungsschutz erfasst.

    Gegen einen Mehrbeitrag können Sie bei der DFV die Hundehalterhaftpflicht zu buchen und bis zu 5 Hunde mitversichern. Hierbei ist zu beachten, dass einige Hunderassen (Listen­hunde) sowie Kreuzungen mit ihnen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

  • Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrzeugs verursacht werden, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. Für Kfz- Schäden, die durch den Halter des Fahrzeuges entstehen, kommt die Kfz- Haft­pflichtversicherung auf. Der Fahrer selbst ist nicht in der Kfz- Haftpflicht versichert, sondern nur das Auto. Die private Haftpflichtversicherung der DFV zahlt auch bei Schäden durch Rabattrückstufungen.

  • Schäden, die beim Versicherten entstehen sind nicht abgedeckt. Jedoch kann Die (Forderungs-) Ausfalldeckung in bestimmten Fällen auch für eigene Schäden aufkommen. Die (Forderungs-) Ausfalldeckung greift, wenn sie der Schadens­verursacher finanziell nicht in der Lage ist Ihren Schaden zu zahlen und er keine Haftpflicht­versicherung besitzt. Dies muss durch eine gerichtliche Anordnung geschehen.

    Im DFV- HaftpflichtSchutz ist die (Forderungs-) Ausfalldeckung immer enthalten.

  • Grundsätzlich schließt eine Familienzuge­hörigkeit eine Leistung der privaten Haftpflicht­versicherung nicht aus. In den meisten Tarifen sollten Sie allerdings beachten, dass Schäden innerhalb der Familie nur ver­sichert werden, wenn Geschädigter und Schädiger nicht über den gleichen Familien­vertrag versichert sind.

    Im DFV- HaftpflichtSchutz- Tarif werden auch Schäden innerhalb der Familie abgedeckt. Der Tarif zahlt bei Personen- und Sachschäden.

  • Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die der Versicherte im Ausland bei einer anderen Person oder deren Eigentum verursacht sind mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wichtig ist, dass Sie einen ständigen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können. Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes gibt es keine zeitliche Begrenzung. Außerhalb dieses Raumes darf der Auslandsaufenthalt nicht mehr als fünf Jahre betragen.

    Die Private Haftpflichtversicherung deckt auch Work & Travel Aufenthalte oder Auslands­semester ab.

  • Eine (Forderungs-) Ausfalldeckung ist eine Leistung der Privaten Haftpflichtversicherung und schützt den Versicherten vor Kosten, die von einem zahlungsunfähigen Dritten verursacht wird. Die Zahlungsunfähigkeit des Schaden­verursachers muss durch ein Gericht fest­gestellt werden.

    Im DFV- HaftpflichtSchutz ist die (Forderungs-)­Ausfalldeckung immer enthalten.

  • Wenn Sie Ihre bestehende Versicherung wechseln möchten, können Sie jederzeit den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Schicken Sie einfach eine Kündigung in Textform an uns und beenden Sie Ihren Versicherungsvertrag. Wenn Sie innerhalb der ersten zwei Jahre nach Vertragsbeginn eine Leistung in Anspruch nehmen, können Sie für maximal zwölf Monate nicht vom täglichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. 

  • Auf Skipisten können vielerlei Unfälle und Missgeschicke passieren. Aufgrund dessen haben Italien und Südtirol ab dem 01. Januar 2022 eine Haftpflichtversicherungspflicht eingeführt. Bevor Sie dort auf die Piste gehen, müssen Sie eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen können. Wenn Sie keine Versi­cherungsbestätigung vorweisen können, drohen Ihnen Bußgelder und der Entzug des Skipasses. Auch in Ländern, in denen eine Privathaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, eine Privathaftpflicht aufgrund des erhöhten Schadenrisikos abzuschließen. 

  • Sie können ihre Privathaftpflicht als Sonder­ausgabe unter „Vorsorgeaufwand“ eintragen. Sonderausgaben können bis zu einer Höchst­grenze von 1.900 Euro für Angestellte, Beamte und Rentner angegeben werden. Bei Selbst­ständigen beträgt die Höchstgrenze 2.800 Euro. Legen Sie Ihrer Steuererklärung einen Bei­tragsnachweis Ihrer privaten Haftpflicht­versicherung bei. 

  • Beamte und Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, müssen für Schäden, die sie auf der Arbeit verursachen, selbst haften. Wenn der Dienstherr Sie in Regress nimmt und für den Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit verantwortlich macht, übernimmt die Diensthaft­pflichtversicherung die Haftung. Daher lohnt es sich, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen, die Sie vor finanziellen Einbußen bewahrt. Bei vorsätzlich herbeigeführten Taten greift der Versicherungsschutz nicht. 

  • Sie sind bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit und bis Sie 36 Jahre alt werden bei Ihren Eltern mitversichert. Pflegebedürftige und behinderte Kinder sind auch darüber hinaus weiterhin über die Eltern versichert, wenn Sie im gleichen Haushalt wie diese leben.

  • Zwar sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung in Deutschland abzuschließen, jedoch müssen Sie laut Gesetz finanziell für Schäden, die Sie bei Dritten ver­ursachen, aufkommen. Eine Privathaftpflicht schützt Sie vor teuren Haftpflichtansprüchen Dritter und im schlimmsten Falle vor Ihrem finanziellen Ruin. 

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Was zahlt die private Haftpflichtversicherung? DFV-HaftpflichtSchutz

Unsere private Haftpflicht­versicherung zahlt für

Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden der im Haushalt lebenden Kinder und Partner (Familientarif), vor­über­gehend im Haushalt ein­ge­glie­der­te oder im Haushalt tätige Personen

Kaution zur Sicherstellung von Leist­ung­en im Rahmen von Haft­pflicht­an­sprü­chen innerhalb Europas

Gefälligkeitsschäden

Deliktunfähigkeit der versicherten Person und Schäden, bei denen die Deliktunfähigkeit der versicherten Person eingewendet werden kann

Haftpflichtansprüchen der ver­sich­ert­en Person gegenüber Dritten, soweit diese zahlungsunfähig ist

Haftpflichtansprüche bei mehreren versicherten Personen untereinander, wenn bestimmte Bedingungen zu­tref­fen (z. B. gerichtlich geltend gemachte Personen- oder Sachschäden)

Unsere private Haftpflicht­versicherung zahlt nicht für

Vorsätzlich herbeigeführte Ver­sicher­ungs­fäl­le, ausgebübte Straftaten oder bewusstes Abweichen von Gesetzen

Schäden bei der Teilnahme an Pferde- und Kraftfahrzeug- oder Radrennen

Verschleiß und Schimmelbildung o.ä.

Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Besitz, Eigentum, Halten oder Führen von versicherungspflichtigen Land- oder Wasserfahrzeugen

Schäden im Zusammenhang mit un­er­laub­tem Waffenbesitz oder Feuerwerk sowie bei Ausübung der Jagd

Produkthighlights unserer Privathaftpflicht

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Bis zu 100 Mio. € Versicherungssumme

Weltweiter Schutz

Kostenerstattung per App

Tägliches Kündigungsrecht

Auf Wunsch Hundehaftpflicht integrierbar

Kündigung der Vorversicherung Mustervorlage

Grun­d­­sät­z­­lich soll­ten Sie Ver­­­si­che­rungs­­­ver­trä­ge im­mer schrift­lich kün­di­gen. Schi­­cken Sie da­zu das Kün­di­gungs­­­schrei­ben per Post als Ein­­schrei­­ben mit Rück­­schein an Ih­ren Ver­­­si­che­­rer. Der Rück­­schein gilt als rechts­gül­ti­ger Nach­weis für die Zu­­­stel­­lung der Kün­­di­­gung. Rein ju­ris­tisch be­trach­tet, ist auch ei­ne Kün­di­gung per E-Mail aus­­­rei­chend. Au­ßer­dem bie­­ten vie­le Ver­­­si­che­rungs­­­un­ter­neh­men auch On­line-Kün­­di­­gungs­­­ser­vices an. Ach­ten Sie dar­­auf, die Kün­di­gungs­­­frist ein­zu­­hal­ten, die Sie in den Ver­­­si­che­rungs­­be­­din­­gun­­­gen fin­den. Ha­ben Sie ei­ne Ein­zugs­­er­mäch­ti­gung er­teilt, dann wi­­der­­ru­­fen Sie die­se eben­falls in Ih­rem Schrei­ben.

In un­se­rer Kün­di­gungs­­vor­la­ge fin­den Sie al­le An­ga­ben für die Kün­di­gung Ih­rer Sachversicherungen.

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