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Private Haftpflichtversicherung Testsieger Stiftung Warentest
Versicherungssumme bis zu 100 Mio. Euro
Weltweiter Schutz
Mit und ohne Hundehaftpflicht
Warum ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Ohne eine Privathaftpflichtversicherung kann ein kleines Missgeschick große Folgen haben, denn jeder Mensch haftet unbegrenzt für Schäden an Personen oder fremdem Eigentum, die er schuldhaft – also auch fahrlässig – angerichtet hat. Als Verursacher haftet man grundsätzlich lebenslang in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen. Damit eine Fahrlässigkeit nicht den finanziellen Ruin zur Folge hat, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für Sie.
Unsere private Haftpflichtversicherung Tarife im Vergleich
20 Mio. €
(optional 100 Mio. €)
- Sachschaden
- Personenschaden
- Vermögensschaden
- Ausfalldeckung
- Schlüsselverlust
- Drohnen (bis 5 kg)
Hundehalterhaftpflicht (Optional)
20 Mio. €
(optional 100 Mio. €)
- Sachschaden
- Personenschaden
- Vermögensschaden
- Ausfalldeckung
- Schlüsselverlust
- Drohnen (bis 5 kg)
Hundehalterhaftpflicht (Optional)
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Mit dem DFV-KombiSchutz Flex stellen Sie ganz einfach Ihr Wunschpaket zusammen, das speziell auf Ihre persönlichen und familiären Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ihr maßgeschneiderter Schutz in allen Lebenslagen!
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Vorteile unserer privaten Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz
- Testsieger: Stiftung Warentest ernannte unseren DFV-HaftpflichtSchutz mit der Versicherungssumme von 100 Millionen Euro zum Testsieger und zeichnete uns für unser Preis-Leistungs-Verhältnis mit dem Leistungsniveau „SEHR GUT“ (0,6) aus. Im Test wurden 363 Familientarife mit Privathaftpflichtschutz getestet.
- Sofortiger Versicherungsschutz: Bei uns sind Sie sofort ohne Wartezeit haftpflichtversichert. Schließen Sie mit wenigen Klicks bequem und schnell die Versicherung ab und genießen Sie sofortigen Schutz.
- Einfache Kostenerstattung: Die Kostenerstattung erfolgt schon kurz nachdem Sie die nötigen Dokumente hochgeladen haben. Fotografieren Sie die Rechnung einfach ab und laden Sie sie in unserer DFV-App hoch. Kurz darauf erhalten Sie auch schon Ihr Geld.
- Weltweiter Versicherungsschutz: Egal, auf welche Reise Sie gehen – Sie sind durch uns weltweit haftpflichtversichert. In Europa gibt es für Ihren Aufenthalt keine zeitliche Begrenzung und außerhalb Europas können Sie bis zu 5 Jahren vom DFV-HaftpflichtSchutz profitieren.
- Bauherrenhaftpflicht: Wenn Sie als Bauherr mit Ihrer selbst genutzten Immobilie in Deutschland beschäftigt sind und Sie für den Bau nicht mehr als 1 Millionen Euro ausgeben, müssen Sie sich keine Sorgen machen – Sie sind bei uns gegen Haftpflichtansprüche Dritter umfangreich geschützt.
- Mallorca-Police: Schäden an gemieteten Autos im Ausland können schnell teuer werden. Wir schützen Sie vor großen Löchern in der Urlaubskasse und versichern Ihre gesetzliche Haftpflicht für das Führen fremder versicherungspflichtiger Pkws im europäischen Ausland.
- Hundehalterhaftpflicht (optional): Sie haben die Möglichkeit, bis zu fünf Hunden in ihrer privaten Haftpflichtversicherung zu integrieren. Melden Sie uns einfach Ihr vierbeiniges Mitglied innerhalb von zwölf Monaten und sparen Sie sich, eine oder mehrere separate Hundehaftpflichtversicherungen abzuschließen.
Die Privathaftpflicht der DFV
Testsieger Stiftung Warentest
Unsere private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest (09/2023) für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit „SEHR GUT“ (0,6) ausgezeichnet.
Die private Haftpflichtversicherung der DFV Unsere Leistungen im Überblick
Single | Familie | |
Personen-, Sach-, und Vermögensschäden 20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person oder 100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person | 20 Mio. € / 100 Mio. € | 20 Mio. € / 100 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € | 0 € / 300 € |
Weltweiter Schutz
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Personen-, Sach-, und Vermögensschäden 20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person oder 100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person | 20 Mio. € / 100 Mio. € 20 Mio. € / 100 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € 0 € / 300 € |
Weltweiter Schutz
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Was deckt die Privathaftpflichtversicherung ab? Fallbeispiele
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bei einem Schadenereignis im privaten Alltag. Für absichtlich verursachte Schäden kommt sie nicht auf. Bei einem Sachschaden zahlt die private Haftpflicht Reparaturkosten. Im Falle eines Totalschadens zahlt die Versicherung den Zeitwert des versicherten Objekts. Kommt eine Person zu Schaden werden Arztkosten, ein Ausgleich für berufliche Ausfälle und Wiedereingliederung, Schmerzensgeld und bleibende Schäden übernommen.
Wichtige Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung DFV-Haftpflichtschutz
- Personenschäden: Personenschäden beziehen sich auf Verletzungen oder Gesundheitsschäden, die eine Privatperson versehentlich einer Dritten zufügt und dafür rechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Wenn Sie zum Beispiel bei einer Fahrradtour mit einer fremden Person zusammenstoßen und diese sich dabei verletzt, können Sie dafür haftbar gemacht werden.
- Sachschäden: Wenn Sie versehentlich das Eigentum einer anderen Person beschädigen, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstands bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sachschäden können vielseitig sein. Egal ob Sie die teure Vase Ihres Schwagers beschädigen oder beim Grillen ein Feuer verursachen und dieses auf die Gartenhütte des Nachbarn übergreift – wir haften für Sie.
- Vermögensschäden: Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die eine Person aufgrund einer anderen Person erleidet. Solche Schäden können zum Beispiel entstehen, wenn Sie versehentlich eine Person so schwer verletzen, dass Sie für längere Zeit arbeitsunfähig ist und im Krankenhaus behandelt werden muss. Die finanziellen Verluste, die dem Geschädigten aufgrund seines Verdienstausfalls entstehen, ersetzen wir. Wir versichern Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme und schützen Sie vor hohen Rechnungen.
- Schlüsselverlust/ Verlust fremder Schlüssel: Ein Schlüsselverlust ist ärgerlich, aber vor allem aber teuer. Gerade wenn es sich um einen großen Schlüsselbund mit vielen wichtigen Schlüsseln oder um einen Haustürschlüssel handelt, von dem mehrere Wohnparteien den gleichen besitzen, müssen Sie tief in die Tasche greifen. Innerhalb unseres DFV-HaftpflichtSchutz sind Verluste fremder Schlüssel, die Sie aus privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Gründen bei sich tragen, abgedeckt. Auch Codekarten und Transponder mit Schlüsselfunktion fallen unter fremde Schlüssel. Wir übernehmen die Kosten für den Austausch der Schließanlage oder des Schlosses sowie die Änderung der Schließanlage oder der Schlüssel. Falls vorübergehende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen, wie beispielsweise ein Notschloss, kommen wir auch für die Kosten auf.
- Forderungsausfalldeckung: Wir bieten auch umfassenden Schutz, falls Dritte einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden bei Ihnen verursachen. Wenn der Verursacher des Schadens über keine eigene Haftpflichtversicherung verfügt oder zahlungsunfähig ist und den entstandenen Schaden nicht erstatten kann, springen wir ein und übernehmen die anfallenden Kosten.
- Deliktunfähige Personen: Wir leisten auch für Schäden, die von Deliktunfähigen Personen verursacht werden. Die Aufsichtspersonen der deliktunfähigen Person haben dadurch die Sicherheit, dass der Schaden von uns gezahlt wird, egal ob die Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann oder nicht. Eine Person ist deliktunfähig, wenn sie aufgrund geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, ihre Handlungen zu kontrollieren oder die Konsequenzen ihrer Handlungen zu verstehen. Solche Personen können rechtlich nicht für verursachende Schäden verantwortlich gemacht werden.
- Deliktunfähige Kinder: Kinder unter sieben Jahren und im Straßenverkehr unter zehn Jahren gelten laut Gesetz als deliktunfähig. Sie können aufgrund Ihres Alters die Folgen einer Handlung noch nicht abschätzen und müssen nicht für einen von ihnen verursachten Sach-, Personen- oder Vermögensschaden haften. Wenn ein deliktunfähiges Kind einen Schaden bei Dritten verursacht und nicht nachgewiesen werden kann, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht, bleibt der Geschädigte auf den Kosten des Schadens sitzen. Innerhalb unserer Familienhaftpflichtversicherung verzichten wir auf den Einwand der Deliktunfähigkeit und übernehmen die Kosten für Schäden, die ein deliktunfähiges Kind verursacht hat.
- Gefälligkeitsschäden: Hilfsbereitschaft zahlt sich leider nicht immer aus. Wenn Sie einen Schaden verursachen, während Sie Ihrer Nachbarin freiwillig beim Umzug helfen, bleibt Ihre Nachbarin auf dem Schaden sitzen. Wir leisten bei Gefälligkeitsschäden, die bei Dritten entstehen, während Sie Ihre Hilfsbereitschaft anbieten und Gefälligkeiten für Dritte ausführen.
- Mietsachschäden: Sind Sie Mieter einer Wohnung, wird Ihnen das Inventar für die Dauer Ihres Mietverhältnisses vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Wenn Sie als Mieter versehentlich die Tür Ihrer Mietwohnung kaputt machen, kommen wir für die Kosten auf. Ebenfalls versichern wir das Inventar Ihrer Reiseunterkunft.
- Ehrenamt: Wenn Sie ehrenamtlich aktiv sind und die Tätigkeit nicht hoheitlich oder in verantwortlicher Position ausüben, übernehmen wir die Kosten für Sie, wenn Sie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden während der ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen und Dritte Haftpflichtansprüche gegen Sie geltend machen.
- Internetschäden: Leider tummeln sich im Internet unzählige unseriöse Internetseiten, die bei falschen Klicks zu finanziellem Betrug und Computerviren führen können. Wenn Sie unwissentlich elektronische Daten an Dritte übermitteln, austauschen oder bereitstellen und dadurch Daten bei der anderen Person gelöscht, unterdrückt oder unbrauchbar gemacht werden, haften wir für die dadurch entstehenden Kosten.
- Halter von Assistenzhunden: Wenn Sie einen Blindenführhund besitzen, müssen Sie keine separate Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Dieser ist in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Auch andere Hunde können in Ihre private Haftpflichtversicherung integriert werden, wenn Sie uns Ihren neuen Vierbeiner innerhalb von zwölf Monaten melden. Sie haben die Möglichkeit, bis zu fünf Hunde in Ihrer Privathaftpflicht zu versichern.
- Sachschaden an geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen: Wenn sich Ihre Tochter die Spielkonsole ihrer Freundin leiht und aus Versehen Wasser darüber laufen lässt, kommen wir für die Kosten auf. Wir leisten für Schäden, die Sie an gemieteten oder geliehenen Sachen verursachen, sofern es sich nicht um Wertsachen (z. B. Wertpapiere, Schmuck) handelt.
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Häufige Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung
- Die private Haftpflicht kommt für alle Schäden auf, die der Versicherte bei einer anderen Person verursacht hat.
In welchen Fällen versichert mich eine Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bei einem Schadenereignis im privaten Alltag. Für absichtlich verursachte Schäden kommt sie nicht auf. Bei einem Sachschaden zahlt die private Haftpflicht Reparaturkosten. Im Falle eines Totalschadens zahlt die Versicherung den Zeitwert des versicherten Objekts. Kommt eine Person zu Schaden werden Arztkosten, ein Ausgleich für berufliche Ausfälle und Wiedereingliederung, Schmerzensgeld und bleibende Schäden übernommen.
- Sie sind als Privatperson haftpflichtversichert, wenn unter anderem eine der folgenden Beschreibungen auf Sie zutrifft:
Wann schützt mich die private Haftpflichtversicherung?
- Beim Ausführen vieler ehrenamtlichen Tätigkeiten und freiwilliger Helfer, wie z. B. Umzugshelfer
- Fußgänger
- Radfahrer, wenn Sie in Ihrer Freizeit gerne Radfahren und nicht an Radrennen teilnehmen
- Wohnungsmieter oder Inhaber eines Hauses (Einfamilien-, Zweifamilien- und Ferienhäuser, Eigentums- und Ferienwohnung)
- Teilnehmer an Ferienjobs, Betriebspraktika und fachpraktischem Unterricht
- Aufsichtsperson von Minderjährigen
- Urlauber bzw. Reisender im Ausland
- Hundehalter, wenn Sie die Hundehaftpflicht in Ihre Privathaftpflichtversicherung integrieren oder einen Blindenhund besitzen
- Heimtierhalter, wenn die Tiere Ihre Gefährten sind und zur eigenen Freude gehalten werden
- Tiersitter von Heimtieren oder Hüter von Pferden
- Nutztier- und Bienenhalter, wenn es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt und die Haltung erlaubt ist
- Dienstherr für in Ihrem Haushalt beschäftigte Personen
- Internetnutzer, wenn Sie Daten an Dritte übermitteln und diese z.B. durch einen Virus unbrauchbar machen
- Bauherr bei An - und Umbauten z.B. an Ihrer selbst genutzten Immobilie bis zu einer Bausumme von 1 Million Euro
- Eine Privathaftpflicht ist für jeden Erwachsenen eine unverzichtbare Versicherung.
Für wen ist die Privathaftpflicht sinnvoll?
Da Missgeschicke jedem und zu jederzeit aus Versehen passieren können, sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung besitzen oder bei dieser mitversichert sein. Sie schützt vor finanziellen Folgen von Schäden, die Sie einer anderen Person oder deren Eigentum unbeabsichtigt zufügen. Eine gute Privatpflicht schützt vor Schadensersatzansprüchen bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
- Ihre Privathaftpflicht leistet nur für Schäden, die im privaten Bereich unabsichtlich verursacht werden.
Wann leistet die Privathaftpflicht nicht?
Ihre Privathaftpflicht leistet u. a. nicht für:
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, in Ausübung einer Straftat verursacht worden sind oder dadurch entstanden sind, dass Sie bewusst gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen verstoßen haben
- Schäden, die bei der Teilnahme an Pferde-, Kraftfahrzeug- oder Radrennen entstehen
- Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung und Schimmelbildung o. Ä. entstehen
- Schäden, die im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern, unerlaubtem Waffenbesitz oder während der Jagdausübung verursacht werden
- Die Deckungssumme sollte mindestens 5 bis 10 Millionen Euro sein.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Privathaftpflicht sein?
Der Versicherte muss die restlichen Kosten für Schäden über der vereinbarten Deckungssumme selbst tragen. Empfehlenswert ist daher die Deckungssumme von 5-10 Millionen Euro zu verdoppeln. Der Beitragsunterschied ist hier gering. Gerade wenn mehrere Personen oder Sachschäden von einem Unfall betroffen sind ist dieser Betrag nicht unrealistisch. Die Deckungssumme Ihrer privaten Haftpflichtversicherung sollte sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden beinhalten.
- Die private Haftpflicht haftet weltweit für Ihre Schäden. Die Dauer des Aufenthaltes muss beachtet werden.
Wo gilt die private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Schaden innerhalb von 5 Jahren im Ausland außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz und Israel. Hierbei ist zu beachten, dass Großbritannien seit Brexit nicht mehr zum europäischen Wirtschaftsraum zählt. Sollten Sie länger im Ausland bleiben haftet die private Haftpflichtversicherung nicht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union gibt es keine zeitliche Begrenzung.
- Die Hausratversicherung sichert vor allem Wertsachen ab. Die PHV zahlt bei Schäden, die Sie bei Dritten verursachen.
Was ist der Unterschied zwischen Privathaftpflichtversicherung und Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung beinhaltet neben Wertsachen, Brand- und Einbruchschutz auch bewegliche Gebrauchs- oder Einrichtungsgegenstände in Ihrem Wohnraum. Schäden, die an einem eingebauten Objekt innerhalb des Wohnraumes entstehen (z.B. Türen, Fliesen) sind nicht abgedeckt.
Die Private Haftpflicht greift bei fest verbauten Objekten in Ihrem gemieteten Wohnraum. Auch wenn sie Schäden bei anderen Personen oder deren Eigentum verursachen übernimmt die PHV die Kosten.
- Je nach Tarif versichert die Privathaftpflicht Versicherungsnehmer sowie weitere im Haushalt lebende Personen.
Wer ist bei der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Sie können zwischen dem Single und dem Familientarif wählen. Im Single- Tarif der DFV ist neben dem Versicherungsnehmer jede im Haushalt tätige Person (z.B. Kindermädchen, Haushälterin) oder im Haushalt vorübergehend lebende Person (12 Monate). Auch Notfallhelfer sind im Single- Tarif abgesichert.
Der Familientarif beinhaltet zusätzlich noch die Absicherung des Partners des Versicherten, sowie im Haushalt gemeldete Verwandte und Kinder bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit, jedoch maximal bis zum Alter von 35 Jahren.
- Bis zum Ende eines Studiums oder Ausbildung sind Kinder im Familien-Tarif mitversichert.
Wie lange sind meine Kinder im Familien-Tarif mitversichert?
Während der ersten beruflichen Ausbildung (Ausbildungsberuf oder Studium) ist das Kind im Familien-Tarif mitversichert. Wichtig ist, dass die ersten Ausbildungsjahre lückenlos aufeinander folgen. Erst wenn Ihr Kind die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen hat und ein richtiges Gehalt erhält ist es nicht mehr im Familien-Tarif mitversichert. Ähnliches gilt für eine Heirat, ein zweites Studium oder Ausbildung, einer Laufbahn bei der Bundeswehr als Berufssoldat oder ab dem 36. Geburtstag.
- Wenn Sie sich für den Familien-Tarif entscheiden, sind Ihr Partner und Ihre Kinder automatisch mitversichert.
Sind mein Partner und/oder meine Kinder automatisch mitversichert?
Wir bieten im DFV-HaftpflichtSchutz den Single-Tarif und einen Familien-Tarif an. Wenn Sie sich für den Familien-Tarif entscheiden, sind Ihr Partner, Ihre Kinder und alle im Haushalt lebende und gemeldete Verwandte mitversichert. Ihre Kinder sind, bis sie zum ersten Mal berufstätig werden oder heiraten und bis maximal 35 Jahre automatisch über die Eltern haftpflichtversichert. Danach müssen sich die Kinder selbst versichern. Pflegebedürftige und behinderte Kinder sind darüber hinaus auch weiterhin im Familien-Tarif inkludiert, wenn Sie im gleichen Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben. Wenn Sie im Single-Tarif versichert sind, müssen Sie uns hinzukommende Personen innerhalb von 12 Monaten melden.
- Alle Heimtiere außer Hunde und Pferde sind automatisch mitversichert.
Welche Haustiere sind mitversichert?
Auch Blindenhunde sind im Versicherungsschutz erfasst. Zudem ist das gelegentliche Hüten von anderen Heimtieren sowie das Hüten fremder Hunde und Pferde miteinbegriffen. Auch Blindenhunde sind im Versicherungsschutz erfasst.
Gegen einen Mehrbeitrag können Sie bei der DFV die Hundehalterhaftpflicht zu buchen und bis zu 5 Hunde mitversichern. Hierbei ist zu beachten, dass einige Hunderassen (Listenhunde) sowie Kreuzungen mit ihnen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
- Die Privathaftpflichtversicherung greift in der Regel nicht bei Kfz- Schäden.
Übernimmt die Privathaftpflicht Kfz- Schäden?
Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrzeugs verursacht werden, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. Für Kfz- Schäden, die durch den Halter des Fahrzeuges entstehen, kommt die Kfz- Haftpflichtversicherung auf. Der Fahrer selbst ist nicht in der Kfz- Haftpflicht versichert, sondern nur das Auto. Die private Haftpflichtversicherung der DFV zahlt auch bei Schäden durch Rabattrückstufungen.
- Nein, die Haftpflichtversicherung zahlt nur Personen-. Vermögens-, und Sachschäden, die sie anderen Personen zufügen.
Zahlt die Haftpflichtversicherung bei eigenen Schäden?
Schäden, die beim Versicherten entstehen sind nicht abgedeckt. Jedoch kann Die (Forderungs-) Ausfalldeckung in bestimmten Fällen auch für eigene Schäden aufkommen. Die (Forderungs-) Ausfalldeckung greift, wenn sie der Schadensverursacher finanziell nicht in der Lage ist Ihren Schaden zu zahlen und er keine Haftpflichtversicherung besitzt. Dies muss durch eine gerichtliche Anordnung geschehen.
Im DFV- HaftpflichtSchutz ist die (Forderungs-) Ausfalldeckung immer enthalten.
- Ja, im DFV- HaftpflichtSchutz sind Schäden von versicherten Personen untereinander versichert.
Sind auch Schäden innerhalb der Familie über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Grundsätzlich schließt eine Familienzugehörigkeit eine Leistung der privaten Haftpflichtversicherung nicht aus. In den meisten Tarifen sollten Sie allerdings beachten, dass Schäden innerhalb der Familie nur versichert werden, wenn Geschädigter und Schädiger nicht über den gleichen Familienvertrag versichert sind.
Im DFV- HaftpflichtSchutz- Tarif werden auch Schäden innerhalb der Familie abgedeckt. Der Tarif zahlt bei Personen- und Sachschäden.
- Die Private Haftpflicht kommt im Ausland für Schäden auf, die auch in Deutschland mitversichert sind.
Sind Schäden im Ausland mitversichert?
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die der Versicherte im Ausland bei einer anderen Person oder deren Eigentum verursacht sind mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wichtig ist, dass Sie einen ständigen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können. Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes gibt es keine zeitliche Begrenzung. Außerhalb dieses Raumes darf der Auslandsaufenthalt nicht mehr als fünf Jahre betragen.
Die Private Haftpflichtversicherung deckt auch Work & Travel Aufenthalte oder Auslandssemester ab.
- Die (Forderungs-) Ausfalldeckung zahlt den Schaden, der Ihnen durch eine nicht haftpflichtversicherte Person zugefügt wird.
Was versteht man unter (Forderungs-) Ausfalldeckung?
Eine (Forderungs-) Ausfalldeckung ist eine Leistung der Privaten Haftpflichtversicherung und schützt den Versicherten vor Kosten, die von einem zahlungsunfähigen Dritten verursacht wird. Die Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers muss durch ein Gericht festgestellt werden.
Im DFV- HaftpflichtSchutz ist die (Forderungs-)Ausfalldeckung immer enthalten.
- Sie können Ihren Vertrag täglich ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Wie kann ich meine bestehende Versicherung wechseln?
Wenn Sie Ihre bestehende Versicherung wechseln möchten, können Sie jederzeit den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Schicken Sie einfach eine Kündigung in Textform an uns und beenden Sie Ihren Versicherungsvertrag. Wenn Sie innerhalb der ersten zwei Jahre nach Vertragsbeginn eine Leistung in Anspruch nehmen, können Sie für maximal zwölf Monate nicht vom täglichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
- Ja, da auf manchen Skipisten eine Haftpflichtversicherungspflicht gilt.
Brauchen Skifahrende eine Haftpflichtversicherung?
Auf Skipisten können vielerlei Unfälle und Missgeschicke passieren. Aufgrund dessen haben Italien und Südtirol ab dem 01. Januar 2022 eine Haftpflichtversicherungspflicht eingeführt. Bevor Sie dort auf die Piste gehen, müssen Sie eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen können. Wenn Sie keine Versicherungsbestätigung vorweisen können, drohen Ihnen Bußgelder und der Entzug des Skipasses. Auch in Ländern, in denen eine Privathaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, eine Privathaftpflicht aufgrund des erhöhten Schadenrisikos abzuschließen.
- Ja, Sie können die Privathaftpflicht von der Steuer absetzen.
Kann man die Privathaftpflicht von der Steuer absetzen?
Sie können ihre Privathaftpflicht als Sonderausgabe unter „Vorsorgeaufwand“ eintragen. Sonderausgaben können bis zu einer Höchstgrenze von 1.900 Euro für Angestellte, Beamte und Rentner angegeben werden. Bei Selbstständigen beträgt die Höchstgrenze 2.800 Euro. Legen Sie Ihrer Steuererklärung einen Beitragsnachweis Ihrer privaten Haftpflichtversicherung bei.
- Eine Diensthaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflicht für im öffentlichen Dienst tätige Personen.
Was ist eine Diensthaftpflicht?
Beamte und Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, müssen für Schäden, die sie auf der Arbeit verursachen, selbst haften. Wenn der Dienstherr Sie in Regress nimmt und für den Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit verantwortlich macht, übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung die Haftung. Daher lohnt es sich, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen, die Sie vor finanziellen Einbußen bewahrt. Bei vorsätzlich herbeigeführten Taten greift der Versicherungsschutz nicht.
- Wenn Sie zum ersten Mal einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung.
Ab wann braucht man eine Haftpflichtversicherung?
Sie sind bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit und bis Sie 36 Jahre alt werden bei Ihren Eltern mitversichert. Pflegebedürftige und behinderte Kinder sind auch darüber hinaus weiterhin über die Eltern versichert, wenn Sie im gleichen Haushalt wie diese leben.
- Nein, die Privathaftpflicht ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben
Ist eine private Haftpflichtversicherung Pflicht?
Zwar sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung in Deutschland abzuschließen, jedoch müssen Sie laut Gesetz finanziell für Schäden, die Sie bei Dritten verursachen, aufkommen. Eine Privathaftpflicht schützt Sie vor teuren Haftpflichtansprüchen Dritter und im schlimmsten Falle vor Ihrem finanziellen Ruin.
Was zahlt die private Haftpflichtversicherung? DFV-HaftpflichtSchutz
Kündigung der Vorversicherung Mustervorlage
Grundsätzlich sollten Sie Versicherungsverträge immer schriftlich kündigen. Schicken Sie dazu das Kündigungsschreiben per Post als Einschreiben mit Rückschein an Ihren Versicherer. Der Rückschein gilt als rechtsgültiger Nachweis für die Zustellung der Kündigung. Rein juristisch betrachtet, ist auch eine Kündigung per E-Mail ausreichend. Außerdem bieten viele Versicherungsunternehmen auch Online-Kündigungsservices an. Achten Sie darauf, die Kündigungsfrist einzuhalten, die Sie in den Versicherungsbedingungen finden. Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt, dann widerrufen Sie diese ebenfalls in Ihrem Schreiben.
In unserer Kündigungsvorlage finden Sie alle Angaben für die Kündigung Ihrer Sachversicherungen.
Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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