Familienhaftpflicht© AleksandarNakic
Haftpflichtversicherung Stiftung Warentest

Familien­haftpflicht­versicherung Testsieger „SEHR GUT“ (0,6)

Bis zu 100 Mio. € Versicherungssumme
Partner und Kinder umfassend absichern
Täglich kündbar
Weltweiter Schutz
Mit und ohne Hundehaftpflicht

Was ist eine Haftpflichtversicherung für die Familie?

Der Versicherungsschutz einer Familienhaft­pflichtversicherung gilt für die ganze Familie. Im Gegensatz zum Singletarif einer Haftpflicht, bei der die Ver­sicherung nur auf den Versicherungs­nehmer zugeschnitten ist, ist bei der Familien­haftpflicht also die gesamte Familie geschützt. Wenn Sie oder eine mit­versicherte Person einer Dritten Schaden zufügen, müssen Sie sich keine Sorgen machen und benötigen keine separaten Versicherungs­verträge für Ihre Kinder oder den Partner. Unsere Familien­haftpflicht übernimmt die Sach-, Personen- und Vermögensschäden für die ganze Familie. Egal ob Ihr Sohn beim Fußball spielen, das Tor im Garten verfehlt und der Ball unabsichtlich in der Scheibe des Nach­barn landet oder die selbst gebackene Kirsch­torte auf der weißen Designer­couch der Schwie­germutter landet – wir übernehmen die Kosten. 

Tarife unserer Familien­haftpflicht­versicherung im Vergleich

Familie
Versicherungssumme

20 Mio. €

Leistungen
  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Vermögensschaden
  • Ausfalldeckung
  • Schlüsselverlust
  • Drohnen (bis 5 kg)
Zusatzleistungen

Hundehalter­­­haftpflicht optional

Monatsbeitrag
5,30 €
Online abschließen
Familie
Versicherungssumme

100 Mio. €

Leistungen
  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Vermögensschaden
  • Ausfalldeckung
  • Schlüsselverlust
  • Drohnen (bis 5 kg)
Zusatzleistungen

Hundehalter­­­haftpflicht optional

Monatsbeitrag
8,40 €
0
Haftpflichtversicherung Stiftung Warentest

Unsere Familienhaftpflichtversicherung

Testsieger Stiftung Warentest

Unsere Familienhaftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest (09/2023) für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit „SEHR GUT“ (0,6) ausgezeichnet.

Gute Gründe zur DFV wechseln

Stiftung Warentest Testsieger Privathaftpflichtversicherung
Testsieger bei Stiftung Warentest

Der DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest mit „Sehr gut“ ausgezeichnet. Beste Leistungen für Einzelpersonen und Familien!

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Eine App. Null Papierkram.
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Was kostet eine private Haftpflichtversicherung für die Familie?

Für wenig Geld erhalten Sie bei uns maximalen Schutz bis zur vereinbarten Summe, denn wir bieten die Familienhaftpflichtversicherung schon ab 5,30 Euro pro Monat an. Je nach Versicher­ungssumme und vereinbarter Selbstbeteiligung variiert der Versicherungsbeitrag. Geben Sie einfach in unserer Abschluss­strecke die Ver­tragsangaben nach Ihren Wünschen ein und sehen Sie die preislichen Unterschiede auf einen Blick. 

Warum ist eine Familien-Haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Im Familienleben sind Missgeschicke schnell passiert. Insbesondere mit Kindern steigt das Risiko, dass Eigentum von Dritten beschädigt wird und Sie als Eltern dafür aufkommen müssen. Laut Gesetz müssen Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Sie anderen zufügen, haften. Eine Familienhaft­pflicht ist daher unverzichtbar, da sie allen Familienmitgliedern finanziellen Schutz bietet. So müssen Sie ich keine Sorgen mehr machen, wenn Ihr Kind bei einem Spielkameraden tobt oder der Partner auf der Geburtstagsfeier des Nachbarn die teuren Möbel bestaunt. Sollten unabsichtlich Personen verletzt werden, eine Sache zu Schaden kommen oder ein Vermögensschaden entstehen, haftet die Familienhaftpflicht für die ganze Familie und erspart Ihnen finanzielle Einbußen und hohe Rechnungen. 

Vorteile der Familienhaftpflichtversicherung bei der DFV

Mit unserer Familienhaftpflichtversicherung ist die ganze Familie in nur einem Vertrag bestens gegen die Gefahren des täglichen Lebens abgesichert. Profitieren Sie von den Vorteilen unseres Familientarifs:

  • Weltweiter Schutz: Sie müssen sich auch auf Reisen keine Sorgen machen. Egal ob es der Familientrip ist oder eine Auszeit mit dem Partner – wir bieten innerhalb Europas zeitlich unbegrenzten und außerhalb Europas bis zu 5 Jahren Schutz für die ganze Familie. 
  • Einfache Kostenerstattung: Mithilfe unserer App können Sie ganz unkompliziert und schnell Ihre Rechnung einreichen. Fotografieren Sie einfach das Dokument ab und laden Sie es in der App hoch. Kurze Zeit später haben Sie schon das Geld auf Ihrem Konto.
  • Keine Wartezeiten: Bei uns sind Sie sofort ohne Wartezeit haftpflichtversichert. Schließen Sie mit wenigen Klicks bequem und schnell die Versicherung ab und genießen Sie sofortigen Schutz. 
  • Testsieger Stiftung Warentest: Unsere Familienhaftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit „SEHR GUT“ (0,6) ausgezeichnet.
  • Hundehalterhaftpflicht auf Wunsch integrierbar: Sie können auch Ihr vierbeiniges Familienmitglied im DFV-HaftpflichtSchutz integrieren. Wenn Sie nach Versicherungsbeginn vierbeinigen Zuwachs bekommen, melden Sie uns einfach Ihre neue Fellnase innerhalb von 12 Monaten und sparen Sie sich den Abschluss einer separaten Hundehaftpflichtversicherung. 
  • Ausfalldeckung: Wir springen ein und übernehmen die Kosten, wenn Dritte Ihnen oder einer mitversicherten Person Schaden zufügen und finanziell nicht in der Lage sind, Schadensersatz zu leisten. 
  • Selbstbehalt auf Wunsch: Innerhalb des DFV-HaftpflichtSchutz steht Ihnen frei, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung (300 Euro) wählen. Der vereinbarte Selbstbehalt wird einfach von der Entschädigungsleistung abgezogen. 
  • Nur Zwei Sublimits von je 1 Million Euro: Wir haben nur für die Kaution in Europa und für Schäden durch Internetnutzung zwei Sublimits von jeweils 1.000.000 Euro.

Die private Haftpflichtversicherung für Familien der DFV Unsere Leistungen im Überblick

Familie
Personen-, Sach-, und Vermögensschäden

20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

oder

100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

Selbstbeteiligung

0 € / 300 €
(optional)

Weltweiter Schutz
  • Innerhalb Europas keine zeitliche Begrenzung
  • Außerhalb Europas bis zu 5 Jahren

Partner

Ehepartner bzw. Partner aus eingetragener Lebensgemeinschaft und Lebenspartner, die im Haushalt der VP leben und dort gemeldet sind.

Unverheiratete Kindern

Kinder des VN oder Partners bis Erstaufnahme berufliche Tätigkeit, jedoch maximal bis Alter 35 Jahre, behinderte und pflegebedürftige Kinder auch darüber hinaus, wenn sie im Haushalt des VN leben.

Angehörige im Haushalt

Des Versicherungsnehmers:

  • alle Verwandten bzw. bei Hilfsbedürftigkeit auch bei separater Unterbringung im Pflege- oder Seniorenheim.
  • auch gefälligkeitshalber tätige Personen in dieser Eigenschaft
  • vorübergehend eingegliederte Personen (bis zu 12 Monaten)

Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen

Ausgenommen übermäßige Beanspruchung, Abnutzung, Verschleiß und Schimmelbildung

Privater und beruflicher Schlüssel

Bis zur vereinbarten Versicherungssumme

Versicherungsschutz als Inhaber von Wohnungen, Einfamilienhäuser und Ferienimmobilien

Europaweit inkl. Schweiz und Israel

Kraftfahrzeuge

Ausgenommen zulassungs- oder versicherungspflichtige Land- und Wasserfahrzeuge auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen

Halten von Tieren

Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten

Bei einem Gesamtumsatz bis höchstens 20.000 EUR in den letzten 12 Monaten, nur genannte Berufe:

  • Alleinunterhalter/in
  • Annahmestelle für Sammelbesteller
  • Änderungsschneider/in
  • Daten- und Texterfasser/in
  • Fotograf/in
  • Frisör/in
  • Händler/in mit Haushaltsreinigungswaren oder Geschirr
  • Kosmetikhändler/in ohne Herstellung
  • Kunsthandwerker/in (z.B. Töpfer/in)
  • Nebenberufliche/r Lehrer/in (z.B. Nachhilfelehrer)
  • Markt- und Meinungsforscher/in
  • Souvenir- oder Schmuckhändler/in
  • Tagesmutter/-vater
  • Trageberater/in
  • Übersetzer/in

Schäden durch Gefälligkeits­handlungen

Bis zur vereinbarten Versicherungssumme

Personen-, Sach-, und Vermögensschäden

20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

oder

100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

Selbstbeteiligung

0 € / 300 €
(optional)

Weltweiter Schutz
  • Innerhalb Europas keine zeitliche Begrenzung
  • Außerhalb Europas bis zu 5 Jahren

Partner

Ehepartner bzw. Partner aus eingetragener Lebensgemeinschaft und Lebenspartner, die im Haushalt der VP leben und dort gemeldet sind.

Unverheiratete Kindern

Kinder des VN oder Partners bis Erstaufnahme berufliche Tätigkeit, jedoch maximal bis Alter 35 Jahre, behinderte und pflegebedürftige Kinder auch darüber hinaus, wenn sie im Haushalt des VN leben.

Angehörige im Haushalt

Des Versicherungsnehmers:

  • alle Verwandten bzw. bei Hilfsbedürftigkeit auch bei separater Unterbringung im Pflege- oder Seniorenheim.
  • auch gefälligkeitshalber tätige Personen in dieser Eigenschaft
  • vorübergehend eingegliederte Personen (bis zu 12 Monaten)

Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen

Ausgenommen übermäßige Beanspruchung, Abnutzung, Verschleiß und Schimmelbildung

Privater und beruflicher Schlüssel

Bis zur vereinbarten Versicherungssumme

Versicherungsschutz als Inhaber von Wohnungen, Einfamilienhäuser und Ferienimmobilien

Europaweit inkl. Schweiz und Israel

Kraftfahrzeuge

Ausgenommen zulassungs- oder versicherungspflichtige Land- und Wasserfahrzeuge auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen

Halten von Tieren

Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten

Bei einem Gesamtumsatz bis höchstens 20.000 EUR in den letzten 12 Monaten, nur genannte Berufe:

  • Alleinunterhalter/in
  • Annahmestelle für Sammelbesteller
  • Änderungsschneider/in
  • Daten- und Texterfasser/in
  • Fotograf/in
  • Frisör/in
  • Händler/in mit Haushaltsreinigungswaren oder Geschirr
  • Kosmetikhändler/in ohne Herstellung
  • Kunsthandwerker/in (z.B. Töpfer/in)
  • Nebenberufliche/r Lehrer/in (z.B. Nachhilfelehrer)
  • Markt- und Meinungsforscher/in
  • Souvenir- oder Schmuckhändler/in
  • Tagesmutter/-vater
  • Trageberater/in
  • Übersetzer/in

Schäden durch Gefälligkeits­handlungen

Bis zur vereinbarten Versicherungssumme

Wer ist in der Familien­­haftpflicht mitversichert?

Generell sind innerhalb unserer Familienhaftpflichtversicherung der Versicherungsnehmer und dessen Familie versichert. Damit Sie sich ganz sicher sein können, welche Personen das genau umfasst, haben wir alle im Familientarif versicherten Personen hier für Sie zusammengefasst:

  • Ehepartner und Lebenspartner, die im gleichen Haushalt leben und gemeldet sind, sind mitversichert. Sollten Sie sich scheiden oder trennen, gilt der Versicherungsschutz für den Partner, der aus der Familienhaftpflicht austritt noch für maximal zwölf Monate. 
  • Kinder, die im gleichen Haushalt leben, sind bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit und maximal bis 35 Jahre im Versicherungsschutz eingeschlossen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es die leiblichen Kinder, Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder sind.  
  • Verwandte und Angehörige, die im gleichen Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben und gemeldet sind, sind automatisch im Versicherungsschutz inbegriffen. Diese sind auch mitversichert, wenn Sie im Pflege- oder Seniorenheim wohnen und pflege-, hilfsbedürftig oder gebrechlich sind. 
  • Au-pair, Austausch- und Gastschüler sind genau wie weitere Personen, die vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers eingegliedert sind, bis zu 12 Monaten in der Familienhaftpflicht mitversichert. 
  • Notfallhelfer, die freiwillig Hilfe leisten, profitieren von Ihrer Familien-Haftpflichtversicherung. Sollte der Notfallhelfer Schäden bei Dritten während der Hilfeleistung verursachen, kommt unsere Familienhaftpflicht für die Schadensersatzleistungen auf, wenn dieser keine eigene private Haftpflichtversicherung besitzt. 
  • Im Haushalt beschäftigte Personen sind im Familientarif mitversichert, wenn der Schaden während der Tätigkeit im Haushalt bei Dritten verursacht wurde.
     

Die Haftpflichtversicherung für Familie, Kinder & Partner

  • Scheidet eine Person beispielsweise aufgrund einer Trennung oder Scheidung aus der Versicherung aus, gilt der Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht noch für maximal zwölf Monate. 

  • Wenn sie Kinder haben, ist es eine Familienhaftpflichtversicherung ein absolutes Must-have. Mit Kindern steigt das Risiko, dass Missgeschicke passieren oder Dinge versehentlich zu Schaden kommen. In diesem Fall übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden von Dritten bis zur vereinbarten Deckungssumme. 
     

  • Wenn Kinder zum ersten Mal richtig berufstätig werden und ein volles Gehalt bekommen, müssen sie sich selbst versichern und sind nicht mehr im Familientarif einer Privathaftpflicht inkludiert. Auch wenn das Kind aus Ihrem Haushalt auszieht, benötigt es eine eigene private Haftpflichtversicherung. 

  • Es kommt ganz darauf an, welche berufliche Laufbahn das Kind einschlägt. Übt es im Alter von 18 Jahren schon eine berufliche Tätigkeit mit richtigem Gehalt aus, muss es sich selbst versichern. Befindet sich das Kind jedoch in einer Ausbildung oder einem Studium und hat noch keine berufliche Tätigkeit aufgenommen, ist es bis zur Erstaufnahme eines Berufs über die Eltern haftpflichtversichert. 

In jeder Situation richtig abgesichert

Mietwohnung: Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie etwas in der Mietsache beschädigen, das laut Mietvertrag dem Vermieter gehört. Vor allem in einem Haushalt mit Kindern ist ein tiefer Kratzer im Parkett oder ein kaputter Schrank in der Einbauküche schnell passiert. Die Kosten für eine Reparatur oder den Ersatz eines entstandenen Schadens müssen Sie dann aus eigener Tasche aufbringen. Einige Vermieter bestehen mittlerweile sogar darauf, dass Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließen. Beim DFV-HaftpflichtSchutz sind Mietsachenschäden in den Leistungen inbegriffen

Hausbau: Mit der Familiengründung geht auch häufig der Wunsch nach den eigenen vier Wänden einher. Wenn Sie ein Haus bauen, sind Sie als Bauherr auch für Unfälle und Schäden verantwortlich, die auf oder wegen ihrer Baustelle entstehen. Das gilt auch für Renovierungs- oder Umbauarbeiten. Bei der Haftpflicht der DFV sind Schäden durch Ihr Bauvorhaben bis 1 Mio. Euro abgesichert.

Hauseigentum: Wenn Sie bereits ein Haus für Ihre Familie gebaut oder gekauft haben, sind Sie ebenfalls für Schäden verantwortlich, die durch dieses verursacht werden. Um wirklich sicherzugehen, dass Schäden durch ein von Ihnen bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus abgesichert sind, ist diese Leistung in der Familienhaftpflicht der DFV inbegriffen.

Im Urlaub: Auch in einem ruhigen Familienurlaub ist ein umfassender Versicherungsschutz für die gesamte Familie wichtig. Ansonsten kann eine kleine Unachtsamkeit schnell zu langwierigen finanziellen Folgen führen. Entscheiden Sie sich für einen Familientarif, sichert die Haftpflichtversicherung im Ausland Sie als Versicherungsnehmer und alle mit Ihnen gemeinsam lebenden Familienmitglieder ab. Schäden im Hotel oder in der Ferienwohnung sind mit der Versicherung abgedeckt.

Schlüsselverlust: Wenn Sie oder Ihre Kinder Ihren Schlüssel verloren haben oder er gestohlen wurde, müssen Sie in den meisten Fällen die Schlösser austauschen lassen. Das kann vor allem dann sehr teuer werden, wenn Sie für den Austausch der Schließanlage in einem Mehrfamilienhaus zahlen sollen. Ihr Vermieter hat das Recht, die ganze Schließanlage auf Ihre Kosten auszutauschen. In der Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz ist sowohl der Verlust privater als auch beruflicher Schlüssel mitversichert.

Haustiere: Ist ein Haustier fester Bestandteil Ihrer Familie, sind Sie als Besitzer für Schäden durch Ihr Tier verantwortlich. Bei der Versicherung DFV-HaftpflichtSchutz sind Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Vögel abgesichert. Hunde müssen Sie zusätzlich durch eine Hundehalterhaftpflicht absichern. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung können Sie im DFV-HaftpflichtSchutz für bis zu fünf Hunde integrieren.

Forderungsausfalldeckung: Wenn einem Familienmitglied Schaden zugefügt wird, der Verursacher selbst aber keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und zahlungsunfähig ist, bleiben Sie schlimmstenfalls schuldlos auf Ihren Kosten sitzen. Die Forderungsausfalldeckung schützt Sie vor solchen Fällen und Ihre Versicherung übernimmt die Kosten. In der Familienhaftpflicht DFV-HaftpflichtSchutz ist die Forderungsausfalldeckung inbegriffen.

Welche Schäden deckt die Familien-­Haftpflicht­versicherung der DFV ab?

  • Personenschaden: Wenn Sie oder eines Ihrer Familienmitglieder einer anderen Person unachtsam Schaden zufügen und diese sich dabei verletzt (z. B. Fahrradunfall) kommen wir für den Schaden auf.
  • Sachschaden: Egal ob Sie aus Versehen die neue Designercouch beschmutzen oder Ihr Kind beim Toben den Gartenzwerg des Nachbars zerstört – wir übernehmen die Kosten für Sachschäden, die versehentlich im täglichen Leben durch Sie oder Ihre versicherte Familie verursacht werden.
  • Vermögensschaden: Wenn eine dritte Person versehentlich von Ihnen oder einem Ihrer versicherten Familienmitglieder verletzt wird und Folgeschäden davonträgt, zahlen wir den Schadensersatz. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand aus Ihrer Familie versehentlich eine andere Person so stark verletzt, dass diese für längere Zeit krankgeschrieben werden muss und dadurch finanzielle Einbußen aufgrund des Verdienstausfalls entstehen. 
  • Mietsachschäden: Sollten Sie mit Ihrer Familie in einer Mietwohnung wohnen und Mietsachschäden an beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen verursachen, übernehmen wir die Kosten für den Schadensersatz. Neben Ihrer Mietwohnung ist auch das Inventar in einer Reiseunterkunft versichert.
  • Gefälligkeitsschäden: Gefälligkeiten und unentgeltlichen Hilfeleistungen bei Dritten sind in unserer Haftpflichtversicherung integriert. Wenn Ihr Partner beispielsweise Ihren neuen Nachbarn beim Umzug helfen möchte und ihm ein Umzugskarton aus der Hand rutscht, in dem sich eine teure Vase befand, übernimmt Ihr DFV-HaftpflichtSchutz den Schadensersatz.
  • Schlüsselverlust: Schlüsselverluste können sehr schnell sehr teuer werden, wenn zum Beispiel bei einer Schließanlange für einen Bürokomplex alle Schlösser an allen Türen ausgetauscht werden müssen. Bei uns sind sowohl Ihre privaten als auch Ihre beruflichen Schlüssel (fremde Schlüssel) bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert. 
  • Babysitting und Tiersitting: Schäden, die Sie oder ein versichertes Familienmitglied verursachen, während Sie beispielsweise auf das Nachbarskind aufpassen oder das Pferd einer Freundin ausreiten, sind ebenfalls versichert.
  • Schadensverursachung an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen: Machen Sie sich keine Sorgen, wenn sich Ihre Kinder Spielsachen von den Schulfreunden ausleihen. Wir haften auch für Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen, sofern es sich nicht um Wertsachen wie beispielsweise Wertpapiere, Schmuck oder Kunstgegenstände handelt. 
  • Internetschutz: Gerade Kinder wissen oftmals nicht, ob es sich um eine seriöse Internetseite handelt. Mit einem falschen Klick kann viel Schaden bei Dritten angerichtet werden. Wir haften für Internetschäden, die durch Übermittlung, Bereitstellung und dem Austausch elektronischer Daten entstehen, wenn Computerviren bei Dritten übertragen werden und dadurch Daten gelöscht, unterdrückt oder unbrauchbar gemacht werden.
  • Forderungsausfalldeckung: Wir stehen Ihnen auch finanziell zur Seite und übernehmen die Kosten, wenn Ihnen Schaden zugefügt wird und der Verursacher nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen.

Wichtige Gründe für eine Familienhaftpflichtversicherung

  • Wenn Sie eine Familie gründen und Kinder bekommen, steigen sowohl Risiken als auch Verantwortung. Kinder verursachen schnell Schäden, die die Eltern zu verantworten haben. Die Kosten für den Schadenersatz können den finanziellen Ruin bedeuten. Diesem Fall beugt die Familienhaftpflicht vor. In der Familienhaftpflichtversicherung sind der Ehepartner und alle im Haushalt lebenden Kinder mitversichert. Dabei wird nicht zwischen leiblichen, Pflege-, Adoptiv- oder Stiefkindern unterschieden. Sowohl Eltern als auch Kinder sind gleichermaßen abgesichert. Nicht jedes Familienmitglied muss also eine eigene Haftpflichtversicherung besitzen. Zudem sind auch weitere Personen wie z. B. ein Au-pair- oder Kindermädchen im Versicherungsschutz inbegriffen.

  • Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen und Schadenersatzforderungen in voller Höhe begleichen. Der Schädiger haftet mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Die Schädigung kann Leib und Leben betreffen (Personen­schäden), den Besitz der Person (Sach­schäden) oder entgangenes Vermögen (Vermögens­schäden). Zudem haften Eltern für Ihre Kinder. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder, bis zur Volljährigkeit, keinen Schaden erleiden und auch keinem Dritten Schaden zufügen. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt für den Versicherten Schadenersatzforderung von Dritten bis zu der vereinbarten Höhe.  Im Single-Tarif der Privathaftpflichtversicherung genießt nur der Versicherungsnehmer den Schutz. Im Familien-Tarif wird der Schutz auf weitere Personen erweitert. Das ist unkomplizierter als für jede Person eine einzelne Versicherung abzuschließen.

  • Bei uns verlieren Sie nie den Überblick. Im DFV-Kundenportal können Sie jederzeit auf Ihre Vertragsunterlagen zugreifen und diese runterladen. Zudem haben Sie dort Zugriff auf unser Servicecenter und die Schnellregulierung.

    Für unterwegs finden Sie in der E-Mail auch Ihre Wallet-Card. Damit sind Ihr Versicherungsschein und alle Service-Nummern auch mobil verfügbar.

Häufige Fragen zur Familien­haftpflicht­versicherung

  • Für Familien ist eine Privathaftpflicht besonders wichtig, da sie in verschiedenen Situationen den notwendigen Schutz für die ganze Familie bietet. Wenn Sie Kinder haben, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass diese in Alltagssituationen versehentlich Schäden verursachen. Auch gibt es innerhalb einer Familie viele verschiedene Hobbies und Freizeitaktivitäten, bei denen ganz schnell Schäden bei Dritten verursacht werden können. Eine Familienhaftpflichtversicherung sichert die ganze Familie gegen die Gefahren des täglichen Lebens ab.

  • Eine Familienhaftpflichtversicherung sollte eine umfassende Abdeckung bieten, um Sie und Ihre Familie vor finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen. Die Deckungssumme sollte deshalb ausreichend hoch sein, um auch bei größeren Schäden umfänglichen Schutz zu bieten. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung auch Sach-, Personen- und Vermögensschäden abdeckt, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden. Wenn nicht nachweisbar ist, ob Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Mit einer Versicherung, die Schäden von deliktunfähigen Personen abdeckt, müssen Sie sich keine Sorgen machen, ob Sie die Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht – die Versicherung zahlt trotzdem. 

  • Die Deckungssumme sollte mindestens 10 Millionen Euro betragen. Insbesondere wenn mehrere Sachschäden entstehen oder Personen verletzt werden, ist dieser Betrag nicht unrealistisch. Beachten Sie, dass Sie die restliche Summe selbsttragen müssen, wenn die Kosten für den Schaden über der vereinbarten Deckungssumme liegen. Gerade wenn mehrere Personen an einem Unfall beteiligt sind, ist es nicht unrealistisch, dass die Kosten in die Millionenhöhe schießen. Bei uns können Sie zwischen einer Versicherungssumme von 20 Millionen und 100 Millionen Euro wählen und sind bestens gegen Haftpflichtansprüche Dritter geschützt. 

    • Vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle und Straftaten: Wir haften nicht für Schäden, die als Folge einer Straftat oder Gesetzesverstößen entstehen. Auch wenn Ihr Kind zum Beispiel vorsätzlich die Playstation der Freundin kaputtmacht, haften wir nicht für den entstandenen Schaden. 
    • Teilnahme an Pferde- und Kraftfahrzeug- oder Radrennen: Wenn Ihr Sohn beispielsweise an einem Reitturnier teilnehmen möchte und dort mit einem Mitstreiter zusammenstößt, kommen wir nicht für den von Ihnen verursachten Schaden auf. 
    • Verschleiß und Schimmelbildung: Für Schäden in Ihrem Wohnraum, die durch Abnutzung, Beanspruchung, Verschleiß oder Schimmelbildung entstehen, übernehmen wir keine Haftung. 
    • Besitz, Eigentum, Halten oder Führen von versicherungspflichtigen Land- oder Wasserfahrzeugen: Wir haften nicht für gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen Sie oder eines der versicherten Familienmitglieder im Zusammenhang mit dem Besitz, Eigentum, Halten oder Führen von zulassungs- oder versicherungspflichtigen Wasser- und Landfahrzeugen auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen. 
    • Waffenbesitz, Feuerwerk, Jagd: Wenn Sie unerlaubt Feuerwerkskörper oder Waffen verwenden oder Dritten während der Ausübung der Jagd Schaden zufügen, haften wir nicht für den entstandenen Schaden. 
  • Der Versicherungsvertrag endet nach Tod des Versicherungsnehmers spätestens nach zwölf Monaten, wenn keine volljährige Person, die in der Familienhaftpflicht mitversichert ist, den Vertrag weiterführt. 

  • Wenn Eltern eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen, sind Kinder automatisch mitversichert. Befindet sich das volljährige Kind noch in einem Studium, Ausbildung oder Freiwilligendienst, ist es für diesen Zeitraum bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit über die Eltern versichert. Beachten Sie, dass diese Regelung nur bis zum 36. Geburtstag gilt. Pflegebedürftige oder behinderte Kinder sind auch darüber hinaus noch in der Familienhaftpflicht inkludiert, wenn Sie im gleichen Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben.

  • Kinder des Versicherungsnehmers oder des Partners sind bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit und bis sie 36 Jahre alt werden, mitversichert. Behinderte und pflegebedürftige Kinder, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, sind unabhängig vom Alter bei den Eltern haftpflichtversichert. 

  • Studenten sind solange in der Familienhaftpflichtversicherung bei Ihren Eltern mitversichert, bis sie ihre erste berufliche Tätigkeit beginnen oder 36 Jahre alt werden.

  • Wenn Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, müssen Sie für die Schäden, die Ihr Kinde verursacht hat, haften. Bei deliktunfähigen Kindern, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen, wenn die Haftpflichtversicherung keine Schäden, die von deliktunfähigen Kindern verursacht werden, übernimmt. Kinder ab sieben Jahren müssen für Ihre Schäden selbst haften. Eine Familienhaftpflichtversicherung ist deshalb unverzichtbar, wenn Sie sich und Ihre Familie absichern und vor hohen Kosten im Schadenfall schützen möchten.

  • Kinder richten leicht Schabernack und Schaden an. Wenn Ihr minderjähriges Kind einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden bei Dritten verursacht, müssen Sie als Eltern für den entstandenen Schaden aufkommen, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kinder ab sieben Jahren bzw. im Straßenverkehr ab zehn Jahren müssen laut Gesetz selbst für den verursachten Schaden haften. Schäden, die durch ein deliktunfähiges Kind verursacht werden, muss der Geschädigte selbst tragen. Aufgrund dessen lohnt es sich, eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich vor hohen Rechnungen bei Haftpflichtansprüchen von Dritten zu schützen. Diese haftet an Ihrer Stelle für den von Ihrem Kind verursachten Schaden bei anderen.

  • Deliktsunfähige Kinder können aufgrund ihres Alters nicht für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. Wenn Sie ein deliktsunfähiges Kind haben, haften Sie als Eltern nur, wenn Sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wir verzichten innerhalb des DFV-HaftpflichtSchutz bei einer bei uns versicherten Person auf den Einwand einer Deliktsunfähigkeit. Die Deliktsunfähigkeit schließt demnach bei uns nicht aus, dass wir für den Schaden aufkommen.
     

  • Die Aufsichtspflicht verletzen Sie, wenn die Kinder nicht richtig beaufsichtigt wurden, die Aufsichtspflichtigen damit rechnen konnten, dass das Kind einen Schaden verursacht oder der Schaden durch fahrlässiges Verhalten der Aufsichtsperson entstanden ist. Einige Versicherer berufen sich auf den Einwand der Deliktunfähigkeit, wenn Kinder einen Schaden bei Dritten verursachen und die Aufsichtspflicht der Eltern hierbei nicht verletzt wurde. Der Geschädigte bleibt dann auf seinem Schaden sitzen. Der Familien-Tarif des DFV-HaftpflichtSchutz übernimmt die Haftung, egal ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht.

  • Grundsätzlich sind Eltern nicht verpflichtet, die Computernutzung des Kindes zu überwachen oder den Computer im Anschluss zu überprüfen. Derartige Maßnahmen müssen Aufsichtspflichtige nur ergreifen, wenn sie dem Kind verboten haben, gewisse Dinge im Internet herunterzuladen oder zu nutzen und es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass das Kind gegen das Verbot der Eltern handelt. 
     

  • Eine Familienzugehörigkeit schließt grundsätzlich eine Leistung Ihrer privaten Haftpflichtversicherung nicht aus. Beachten Sie, dass einige Versicherer nur für Schäden innerhalb einer Familie haften, wenn Verursacher und Geschädigter nicht im gleichen Versicherungsvertrag versichert sind. 

  • Sie müssen sich keine Sorgen machen, wenn ihr Austauschschüler versehentlich das Fahrrad des Nachbarsjungen kaputtmacht. Während seines Auslandaufenthalts bei Ihnen zu Hause ist er über Sie familienversichert, denn vorübergehend in Ihren Haushalt eingegliederte Personen sind bis zu zwölf Monaten in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung integriert. 
     

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