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Arbeitgeberzuschüsse: Was sind Zukunfts­sicherungs­leistungen?

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Zukunftssicherungsleistungen sind Zahlungen des Arbeitgebers für eventuelle Ausfälle des Arbeitnehmers, zum Beispiel bei Krankheit, Invalidität oder Alter. Solche Leistungen sind vor allem bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für den Arbeitgeber steuerfrei. Bei allem, was darüber hinausgeht, muss genau darauf geachtet werden, ob es sich um steuerpflichtigen Lohn handelt oder nicht.

Arbeitgeberzuschüsse als Alternative zur Gehaltserhöhung

Gehaltserhöhungen sind natürlich steuerpflichtig wie das Gehalt selbst. Bei einer Erhöhung um 100 Euro brutto bleiben am Ende für den Angestellten noch etwa 50 Euro netto übrig. Das Steuerrecht lässt allerdings über den Arbeitgeberzuschuss Möglichkeiten offen, mit denen steuerfreie Zahlungen von bis zu 300 Euro als Ergänzung zum Gehalt denkbar sind. Das System besitzt jedoch zwei entscheidende Einschränkungen: Erstens darf das Geld nicht bedingungslos an den Angestellten überwiesen werden und zweitens geht dafür keine Zahlung in die Rentenkasse ein.

Wie funktioniert der Arbeitgeberzuschuss?

Der Arbeitgeberzuschuss ist eine steuerfreie Leistung des Arbeitgebers an den Angestellten. Damit sollen die Motivation und Loyalität der Angestellten gegenüber dem Unternehmen gesteigert werden. Vor allem in Bereichen mit Fachkräftemangel wie der Informationstechnik versprechen sich Unternehmen davon, die qualifiziertesten Fachkräfte ins Unternehmen zu holen und langfristig zu binden. Statt einer steuerpflichtigen Gehaltserhöhung greifen Unternehmen deshalb gern zu Sachbezügen. Das können unter anderem Zuschüsse zu einem Firmenwagen, einem Firmenfahrrad, einer privaten Lebensversicherung oder eine Zuzahlung auf das Mutterschaftsgeld sein.

Tankgutscheine oder Jobticket als Sachbezüge

Eine Möglichkeit der Zahlung von Sachbezügen sind Tankgutscheine, die mittlerweile pauschal bis zu 44 Euro pro Monat vom Finanzamt zugelassen werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Angestellte bereits ein Jobticket bekommt. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von 44 Euro pro Monat für die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs.

Prepaid-Kreditkarten als Mittelweg

Prepaid-Kreditkarten sind einfach in der Handhabung. Damit kann ein Unternehmen einem Angestellten eine Kreditkarte überlassen, die mit 44 Euro monatlich aufgeladen wird. Wofür das Geld am Ende ausgegeben wird, ist unwichtig. Der Zuschuss wird also nicht als Bar-Lohn, sondern als Sachbetrag gewertet und bleibt damit steuerfrei. Über diese Karte kann auch einmal jährlich eine pauschalisierte Sachzuwendung in Höhe von maximal 10.000 Euro an den Angestellten ausgeschüttet werden. Dafür ist jedoch eine pauschale Steuerabgabe in Höhe von 30 Prozent nötig.

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft: Prepaid-Kreditkarten als Sachbezüge

Die Prepaid-Kreditkarten eignen sich auch für einen Zuschuss als Geschenk. Für Geburtstage, Geburten, Hochzeiten und so weiter dürfen bis zu drei Zuschüsse als Geschenk an einen Mitarbeiter ausgeschüttet werden. Allerdings darf dieses Geld nicht bar verschenkt werden. Über die Prepaid-Kreditkarte als Sachzuwendung ist eine Zahlung möglich und der Angestellte kauft sich das Geschenk damit selbst.

Zuschüsse für Essen, Weiterbildung und Kita-Gebühren

Zuschüsse für die Verpflegung der Arbeitnehmer sind in Form von Essensgutscheinen in Höhe von 93 Euro pro Monat möglich. Mit diesen Schecks kann man in zahlreichen Restaurants und in vielen Supermärkten zahlen. Weiterbildungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen interessant. Beide Seiten profitieren von der höheren Qualifizierung der Arbeitnehmer. Bei Eltern kleiner Kinder sind auch Kita-Zuschüsse durch den Arbeitgeber willkommen. Die monatliche Höhe dieses Zuschusses ist von den Kita-Gebühren abhängig, die jede Kommune selbst festlegt.

Zuschuss zu privaten Zusatzversicherungen

Eine besondere Lösung sind Zuschüsse zu privaten Zusatzversicherungen, denn die gesetzlichen Krankenversicherungen decken bei Behandlungen ausschließlich den Regelbedarf. Eine private Zahnzusatzversicherung kann zum Beispiel private Mehrleistungen wie für Kunststofffüllungen, Zahnspangen oder Implantate abdecken. Das sind alles Leistungen, die in der Regel einer Zuzahlung bedürfen. Ähnliches gilt für Krankenhauszusatzversicherungen, um Vorsorgebehandlungen, Krankentagegeld oder bei Krankhausaufenthalt zum Beispiel ein Einzelzimmer zu bekommen.

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Betriebliche Krankenzusatzversicherung

Bei betrieblichen Krankenversicherungen schließt zum Beispiel der Arbeitgeber einen Krankenkassen-Zusatztarif für seine Angestellten ab. In diesem Fall kann er die Beiträge auch direkt an die Versicherung zahlen. Dabei spart er sogar, da er für die Gruppenversicherung Rabatte erhält. Die Gruppe fängt nach dem Solidar-Prinzip auch Gesundheitsrisiken Einzelner auf. Je nach Branche ist es möglich, bestimmte Leistungspakete mit Hinblick auf die Bedürfnisse der Angestellten zu schnüren.

Private Krankenzusatzversicherung als Bar-Lohn oder Sachbezug?

Im vergangenen Jahr urteilte das Finanzgericht, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Geld für die Beiträge einer Krankenzusatzversicherung als Zuschuss überweisen darf. Damit diese Zahlungen als steuerfreie Sachbezüge gelten, müssen drei Bedingungen erfüllt sein. Erstens darf der Arbeitgeberzuschuss die Höhe von 44 Euro nicht übersteigen. Zweitens muss der Angestellte tatsächlich eine private Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Versicherer abschließen. Und drittens darf der Arbeitgeberzuschuss die Beitragshöhe nicht übersteigen.

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Arbeitgeberzuschüsse: Entgegenkommen durch den Gesetzgeber

Dieses Urteil überstimmt damit ein früheres Urteil, bei dem ein Arbeitgeber seinen Angestellten einen Zuschuss zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung anbot. Im konkreten Fall hatten die Arbeitnehmer die Verträge direkt mit der Versicherung abgeschlossen und auch selbst die Beiträge überwiesen. Der Arbeitgeber überwies ihnen wiederum den Zuschuss in Höhe von 44 Euro. Das Finanzamt wertete diese Zahlung zunächst als steuerpflichtigen Bar-Lohn. Nun ist diese Entscheidung unter den oben genannten Bedingungen wieder gekippt worden und der Arbeitgeber kann seinen Angestellten einen Zuschuss zur privaten Krankenzusatzversicherung zahlen, der als steuerfreier Sachbezug gewertet wird.

Insgesamt sind Zukunftssicherungsleistungen eine gute Alternative zur Lohnerhöhung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist möglich, seinen Angestellten über die unterschiedlichen Wege steuerfreie Zuschüsse zukommen zu lassen. Damit kann die Motivation und die Bindung der Angestellten an das Unternehmen gestärkt werden und diese die Zuschüsse sinnvoll zur Gesundheitsvorsorge einsetzen.

Quellen

  • Haufe: www.haufe.de (Abruf: 17.04.2018)
  • Smartsteuer: www.smartsteuer.de (Abruf: 17.04.2018)
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