Was müssen Eltern vor der Einschulung wissen?
Für die Grundschule soll der Schulweg so kurz wie möglich sein. Deshalb werden künftige Erstklässler ihrem Wohnort nach im sogenannten Sprengelprinzip auf die Grundschulen verteilt. Möchten die Eltern für ihre Kinder eine andere Schule wählen, weil diese beispielsweise auf dem Arbeitsweg liegt, müssen sie einen Gastschulantrag stellen. Eine dritte Möglichkeit bilden freie Schulen. Dafür müssen die Eltern ebenfalls einen Antrag beim Schulamt stellen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass freie Schulen häufig Auswahlverfahren durchführen und bis zu 170 Euro pro Monat kosten.
Was sollte ein Kind bei der Einschulung bereits können?
Kinder lernen bereits in der Familie und der Kita zum Beispiel durch Spielen, Nachahmen und Experimentieren. Wichtig sind soziale Kompetenzen für das Zusammenleben und Lernen in der Klasse als Gruppe. Dafür müssen sie zum Beispiel Rücksicht auf andere nehmen können und sich an Regeln halten. Das hilft ihnen, in der Schule ein angenehmes Lernklima für sich und die anderen zu schaffen. Eltern bereiten ihre Kinder am besten mit einer guten Beziehung und einer gestärkten Persönlichkeit auf die Schule vor.
Die Sprachkompetenz ihrer künftigen Grundschüler können Eltern mit Sprach- und Rollenspielen stärken, denn das Gefühl für Laute hilft später in der Grundschule beim Schreibenlernen. Das Spielen mit Bausteinen gilt als mathematische Vorbereitung, um zu zeigen, dass mit der Hälfte der Steine auch nur ein halbhoher Turm gebaut werden kann. Das Rechnen an sich lernt das Kind in der Schule. Zudem hilft Bewegung für die Vorbereitung, vor allem im Freien. Denn Bewegung schult die Motorik und stärkt die Gesundheit. Für die Entwicklung der Feinmotorik können Eltern mit ihren Kindern malen und basteln.
Muss das Kind vor der Einschulung untersucht werden?
Durch die Flexibilisierung der Einschulung mit einem Alter von fünf bis sieben Jahren erhalten Eltern die Möglichkeit, ihr Kind früher oder später in die Schule zu geben. Aber wann ist für das Kind das richtige Alter? Aufschluss zur Beantwortung dieser Frage kann die Vorsorgeuntersuchung U9 geben, die kurz nach dem 5. Geburtstag durchgeführt wird. Dabei untersucht der Kinderarzt unter anderem die körperliche, sprachliche und emotionale Entwicklung. Die Schuleingangsuntersuchung wird in der Regel vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst durchgeführt. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt auf der Möglichkeit der erfolgreichen Teilnahme am Unterricht. Das heißt, es werden unter anderem Verhalten, Koordination und Sprachentwicklung untersucht.
Wer stellt die Schulreife fest?
Die Schulreife stellt der Amtsarzt fest. Den Termin dafür bekommen die Eltern bei der Anmeldung des Kindes für die Grundschule. In besonderen Fällen wie einer starken Entwicklungsverzögerung oder Behinderung kann das Kind von der Schulpflicht zurückgestellt werden. Eine Befreiung von der Schulpflicht ist nur in Ausnahmefällen durch Ärzte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes möglich. Befreiungen soll der Flexibilisierung des Schuleintrittsalters entgegenwirken, denn jedes Kind braucht seine eigene Zeit.
Wie funktioniert die Grundschulanmeldung?
Da Bildung Ländersache ist, können die Regelungen von Bundesland zu Bundesland abweichen. Aber bis Ende April des Jahres der Einschulung müssen Eltern ihre Kinder anmelden. Dafür müssen sie die Geburtsurkunde, den Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung und natürlich das Kind selbst mitbringen.
Können Eltern die Schule für ihre Kinder aussuchen?
Wie oben bereits geschrieben, gilt für die Grundschule das Sprengelprinzip. Das heißt, dass der Schulweg für das Kind so kurz wie möglich sein soll und es innerhalb seiner gewohnten sozialen Umgebung bleiben soll. So bleiben die Grundschüler mit dem Freundeskreis am Wohnort zusammen. Wünschen die Eltern dennoch eine andere Schule für ihr Kind, bedarf es eines Gastschulantrages aus triftigem Grund. Das kann zum Beispiel die Tatsache sein, dass bereits ein Geschwisterkind auf der alternativen Wunschschule untergebracht ist.
Um das Kind auf eine vermeintlich bessere Schule zu geben, entwickelten Eltern in der Vergangenheit Tricks wie Scheinanmeldungen. Das heißt, dass sich Eltern im Bezirk der Wunschschule polizeilich anmeldeten. Für die notwendige Adresse zogen sie die Anschrift von Freunden und Bekannten heran. Es gab sogar Fälle, in denen Fremden Geld für eine Scheinadresse geboten wurde. Deshalb verlangen die Schulbehörden heute im Verdachtsfall zusätzliche Unterlagen, die den Wohnort bestätigen.
Was braucht Ihr Kind, um für die Schule richtig ausgestattet zu sein?
Der Schulranzen sollte leicht sein und der Erstklässler sollte ihn problemlos tragen können, wenn er alles enthält. Grundschulkinder können ohne Schwierigkeit zehn Prozent ihres Körpergewichts tragen. Noch vor dem ersten Schultag gibt die Schule eine Liste mit den benötigten Heften und Büchern aus. In die Federmappe gehören unter anderem Lineal, Schreiblernfüller und Buntstifte. Für den genauen Inhalt der Feder-Mäppchen, vor allem in Bezug auf den richtigen Füller, kann man sich Empfehlungen bei der Schule oder dem künftigen Lehrer einholen. Ach ja, eine bunte, aber nicht zu schwere Schultüte gehört zur Einschulung dazu. Schließlich soll das stolze Grundschulkind Ranzen und Zuckertüte selbst tragen können.
Quellen
- IKK: www.ikk-classic.de (Abruf: 14.06.2018)
- Schulämter Hessen: schulaemter.hessen.de (Abruf: 14.06.2018)
- Stiftung Warentest: www.test.de (Abruf: 14.06.2018)