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Faktencheck Kombiversicherung - 7 Irrtümer

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Für beinahe jedes Ereignis im Leben kann man sich mit einer passenden Police absichern. Die Kombiversicherung beinhaltet gleich mehrere einzelne Versicherungsbausteine. Aber, ist das auch sinnvoll? Das sind die häufigsten Irrtümer:

Was ist eine Kombiversicherung?

Eine Kombiversicherung bündelt mehrere Versicherungen in einem einzigen Versicherungsvertrag. Dies ermöglicht, eine Vielzahl an Risiken auf einmal abzudecken. Zudem ergibt sich häufig ein günstigerer Beitrag, da mehrere Versicherungen in einem Vertrag integriert sind und sich so der Verwaltungsaufwand beim Versicherer reduziert. Versicherungsnehmer profitieren außerdem von einer besseren Übersichtlichkeit in Bezug auf Kündigungsfristen, Wechsel oder der Bezahlung von nur einem Beitrag. Für die einzelnen Bausteine der Kombiversicherung werden Deckungssummen festgelegt. Dabei ist eine ausreichend hohe Deckung zu wählen, die für den optimalen Versicherungsschutz sorgt. Die größten Risiken des Alltags lassen sich so bequem in einem einzigen Versicherungspaket abdecken. Welche Versicherungen jeweils in einer Kombiversicherung zusammengelegt werden können, hängt vom gewählten Versicherungsunternehmen ab. Oft können Verbraucher sich ihr Versicherungspaket den individuellen Anforderungen entsprechend schnüren.

Zum DFV-KombiSchutz

1. Irrtum: Eine Kombiversicherung lohnt sich nicht.

Falsch. Wer mehrere Einzelversicherungen in einem einzigen Versicherungspaket bündelt, hat damit die umfassende Absicherung und einen deutlich geringeren bürokratischen Aufwand. Außerdem sind die einzelnen Bausteine in der Kombiversicherung optimal aufeinander abgestimmt. So lassen sich Deckungslücken vermeiden. Ebenso unnötige doppelte Absicherungen einzelner Bereiche, wie dies bei verschiedenen Einzelpolicen passieren kann. Muss man ansonsten den Überblick über mehrere Einzelversicherungen, womöglich bei unterschiedlichen Anbietern behalten, bietet die Kombiversicherung den Vorteil, dass man einen Ansprechpartner für alle Anliegen hat. Zudem lässt sich mit einer Zusammenlegung einzelner Versicherungen in eine Kombiversicherung oftmals auch noch Geld sparen.

2. Irrtum: Eine Kombiversicherung ist teurer als mehrere einzelne Versicherungen.

Im Gegenteil: Durch die Zusammenlegung von mehreren einzelnen Versicherungen in eine Kombiversicherung kann man in der Regel von deutlichen Vergünstigungen profitieren. Da sich für Versicherer der Verwaltungsaufwand reduziert, können diese den günstigeren Beitrag an den Versicherungsnehmer weitergeben. Denn statt der Bearbeitung von mehreren Einzelpolicen bedarf es nur noch des Handlings eines einzigen Versicherungspaketes. Die Leistungen der Kombiversicherung sind dann jeweils abhängig von der Tarifwahl und ebenso vom Anbieter. Dennoch sollte jeder gründlich vergleichen, ob für den individuellen Bedarf eine einzelne Versicherung oder ein Kombipaket besser passt.

3. Irrtum: Die Kombiversicherung deckt weniger Leistungen ab, als die einzelnen Tarife.

Das stimmt nicht. Die Leistungen, die eine Kombiversicherung bietet, hängen von der Wahl des Tarifs und von der Wahl des Versicherungsanbieters ab. Eine Paketlösung, wie die Kombiversicherung, enthält mehrere Versicherungen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus. Dabei werden nicht automatisch weniger Leistungen abgedeckt, als bei der Entscheidung für eine Einzelversicherung.

4. Irrtum: Ich besitze bereits eine Hausratversicherung. Aus diesem Grund kann ich keine Kombiversicherung abschließen

Das stimmt so nicht: Eine bestehende Hausratversicherung kann meist problemlos zu einer Kombiversicherung aufgestockt werden. Vorausgesetzt, der Hausratschutz wurde auch beim Anbieter der Kombiversicherung abgeschlossen. Besteht die alte Hausratversicherung bei einem anderen Anbieter, muss diese allerdings erst gekündigt werden. Anschließend ist ein nahtloser Übergang zur neuen Kombiversicherung mit Hausratschutz gegeben. Ebenso ist es manchmal möglich, zunächst die Kombiversicherung ohne Hausratversicherung abzuschließen. Im DFV-KombiSchutz kann die Hausratversicherung beispielsweise später nachgezogen werden.

5. Irrtum: Eine Kombiversicherung enthält immer eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung.

Nein, das stimmt so nicht. Es hängt vom gewählten Anbieter der Kombiversicherung ab, welche Bausteine das Versicherungspaket enthält. Bei den meisten Versicherern werden allerdings eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung in der Kombiversicherung integriert. Andere Anbieter ergänzen eine Unfallversicherung und/oder eine Rechtsschutzversicherung. Auch eine Glasversicherung kann enthalten sein. Da der Begriff „Kombiversicherung“ nicht geschützt ist, kann er für jeden gebündelten Versicherungsvertrag verwendet werden.

6. Irrtum: Alle Versicherungen, die in der Kombiversicherung enthalten sind, haben eine einheitliche Deckungssumme.

Mit einer Kombiversicherung werden zwar mehrere Versicherungsbausteine in einem Vertrag gebündelt, die Deckungssumme für jeden einzelnen Baustein ist jedoch separat festzulegen. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass für jeden Versicherungsbaustein eine ausreichend hohe Deckung gewählt wird. Nur so erhält man den optimalen Versicherungsschutz.

7. Irrtum: Ich kann meine Hausrat- und Haftpflichtversicherung nicht von der Steuer absetzen, weil es eine Kombiversicherung ist.

Grundsätzlich kann man die Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzen. Sie zählt zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ und somit zu den Sonderausgaben. Dabei ist ein Höchstbetrag zu berücksichtigen, bis zu dem die Kosten anerkannt werden. Für Angestellte, Beamte und Rentner liegt er bei 1.900 Euro im Jahr. Für Selbstständige und Freiberufler bei 2.800 Euro. Ob die Privathaftpflicht dann auch tatsächlich bei der Steuererklärung berücksichtigt wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Unter anderem vom Beschäftigungsverhältnis, vom erzielten Einkommen und von weiteren bestehenden Versicherungen. Oftmals wird die Höchstgrenze beim Vorsorgeaufwand jedoch schon durch die Angabe der Beiträge zur Krankenversicherung erreicht. – Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung kann man eine Hausratversicherung nicht steuerlich geltend machen. Hat man eine Kombiversicherung, mit Hausrat- und Haftpflichtversicherung, wird der Beitrag zur Haftpflichtversicherung einfach herausgerechnet. Es spielt also für die steuerliche Absetzbarkeit keine Rolle, ob die Haftpflichtversicherung als Einzelversicherung oder im Rahmen einer Kombiversicherung abgeschlossen wurde.

Kombiversicherung – Was übernimmt die DFV?

Die Kombiversicherung der DFV beinhaltet weit mehr als die übliche Hausrat-Haftpflicht-Kombination. Zwar sind Hausrat- und Haftpflichtversicherungen wichtige Versicherungen, die jeder abschließen sollte. Das Versicherungspaket der DFV bietet darüber hinaus jedoch noch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, eine Fahrraddiebstahlversicherung sowie eine optionale Unfallversicherung. In der Hausratversicherung ist zusätzlich eine Glasversicherung enthalten. So sind mit nur einer Kombiversicherung eine Vielzahl von Risiken abgedeckt.

Der leistungsstarke DFV-KombiSchutz kann durch individuelle Leistungserweiterung dem persönlichen Bedarf angepasst werden (all in one Versicherung). Zudem ist es möglich, auf einen der Versicherungsbausteine zu verzichten. Beispielsweise auf die integrierte Unfallversicherung oder auf die Hausratversicherung (inklusive Glas- und Fahrraddiebstahlversicherung) oder auf die Haftpflichtversicherung oder auf den Verkehrsrechtsschutz. Der DFV-KombiSchutz ist also auch mit nur vier Versicherungsbausteinen wählbar, entsprechend dem individuellen Kundenwunsch.

Leistungen der Hausratversicherung in dem DFV-KombiSchutz

Eine Hausratversicherung schützt das bewegliche Eigentum aller im Haushalt lebenden Personen. Sie bietet Schutz bei Schadenereignissen durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser oder auch Hagel, Vandalismus und Einbruch. Die Versicherung übernimmt in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Dabei werden die Kosten ersetzt, die anfallen, um beispielsweise einen zerstörten Gegenstand in gleicher Qualität wiederzubeschaffen. Enthalten ist hier zudem eine Glasversicherung.

Leistungen der Fahrraddiebstahlversicherung in dem DFV-KombiSchutz

Die in dem DFV-KombiSchutz enthaltene Hausratversicherung bietet eine erweiterte Fahrradversicherung. Wird ein Fahrrad beschädigt oder gestohlen, ist dieses Risiko abgesichert. Mit dem DFV-FahrradSchutz erstreckt sich die Hausratversicherung auch auf Fahrräder außerhalb des Gebäudes, in dem sich der versicherte Wohnraum befindet. Vorausgesetzt jedoch, das versicherte Rad ist angeschlossen. Der Versicherungsschutz gilt zudem für E-Bikes, die keine gesonderte Betriebserlaubnis erfordern.

Leistungen der Haftpflichtversicherung in dem DFV-KombiSchutz

Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann Leistungen, wenn ein Dritter durch Ihr Verschulden zu Schaden kommt. In der Versicherung sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden abgedeckt. Die Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar und daher wichtiger Bestandteil des DFV-KombiSchutz. Sie übernimmt nicht nur Leistungen, wenn einem Dritten Schaden zugefügt wurde, sondern prüft die Haftpflichtfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Leistungen der Unfallversicherung in dem DFV-KombiSchutz

Mit der Unfallversicherung sorgt man für die Folgen eines Unfalls vor. Dies gilt auch bei Unfällen in der Freizeit, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt. Die gesetzliche Unfallversicherung greift lediglich bei Unfällen während der Arbeitszeit und auf Wegen von und zur Arbeit. Mit den Leistungen der Unfallversicherung kann man den Lohnausfall während einer möglichen Genesungsphase ausgleichen und so die erste Zeit nach dem Unfall überbrücken. Welche Versicherungsleistungen konkret in Anspruch genommen werden können, hängt vom vereinbarten Versicherungsumfang ab.

Leistungen der Verkehrsrechtsschutzversicherung in dem DFV-KombiSchutz

Mit dem Verkehrsrechtsschutz sind Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Teilnehmer im öffentlichen Verkehr versichert. Ebenso im Zusammenhang mit der Nutzung eines Kraftfahrzeugs. Der Schutz greift, wenn der Versicherungsnehmer selbst Schadensersatzansprüche geltend machen will oder wenn er beispielsweise beim Erwerb eines Kraftfahrzeugs mit dem Verkäufer in Streit gerät.

FAQ zum Thema Kombiversicherung

Was ist eine Kombiversicherung?

In einer Kombiversicherung sind mehrere Versicherungen gebündelt. Die sonst einzeln abgeschlossenen Versicherungsverträge kann man hier in einem Vertrag zusammenstellen. Oftmals bieten Versicherungsunternehmen die Bausteine Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung als Kombination an. In vielen Fällen können weitere Versicherungen ergänzt werden. Für die einzelnen Bausteine der Kombiversicherung werden Deckungssummen festgelegt. Dabei ist eine ausreichend hohe Deckung zu wählen, die für den optimalen Versicherungsschutz sorgt. Die Leistungen einer Kombiversicherung sind abhängig vom gewählten Tarif und vom jeweiligen Anbieter. Daher empfiehlt sich vor Abschluss einer Kombiversicherung ein Vergleich mehrerer Versicherungen.

Wer ist bei einer Kombiversicherung versichert?

Kombiversicherungen kann man für sich allein (Single-Tarif) oder für die ganze Familie abschließen (Familien-Tarif). Beispielsweise bietet der Familien-Tarif für eine Unfallversicherung im DFV-KombiSchutz die Möglichkeit, sich selbst und weitere Familienangehörige, wie z.B. den Partner oder Kinder abzusichern. In der Hausrat- und Glasversicherung sind die privat genutzten, beweglichen Sachen innerhalb der versicherten Wohnung aller im Haushalt lebenden Personen gegen Schäden geschützt. Der Schutz einer Privathaftpflichtversicherung für Familien erstreckt sich innerhalb des DFV-KombiSchutz auf die im Haushalt lebenden Kinder (auch Stiefkinder) sowie auf Lebens- oder Ehepartner. Volljährige Kinder sind während der Zeit eines ununterbrochenen Ausbildungsverhältnisses auch noch versichert. Beim Single-Tarif sind der Versicherungsnehmer, Hausangestellte sowie vorübergehend eingegliederte Personen und Notfallhelfer versichert. Auch bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung innerhalb des DFV-KombiSchutzes kann man zwischen dem Single-Tarif und dem Familien-Tarif wählen. Der Schutz im Familien-Tarif erstreckt sich auf den Versicherungsnehmer, den Partner und die Kinder.

Wo gilt die Kombiversicherung?

Der Schutz der einzelnen Bausteine innerhalb einer Kombiversicherung greift an unterschiedlichen Orten. So gilt der Privathaftpflichtschutz in der DFV-KombiSchutz weltweit: bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt zeitlich unbegrenzt in Europa und höchstens fünf Jahre auf anderen Kontinenten. Die Hausrat- und Glasversicherung bezieht sich auf einen bestimmten Versicherungsort, in der Regel auf die eigene Wohnung. Der Verkehrsrechtsschutz im DFV-KombiSchutz gilt weltweit: bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland besteht der Versicherungsschutz innerhalb Europas für die gesamte Dauer und außerhalb Europas für höchstens fünf Jahre.

Wie berechnet sich der Beitrag der Kombiversicherung?

Die Höhe des Beitrags hängt von den einzelnen Bestandteilen der Kombiversicherung ab. So gibt es zum Beispiel den DFV-KombiSchutz ab vier Bausteinen. Deren Beitrag richtet sich nach den Deckungssummen und den gewählten Leistungen. Zudem ist es beim DFV-KombiSchutz möglich, für fast alle Produkte einen Selbstbehalt zu wählen. Ausgenommen davon ist hier lediglich die Unfallversicherung. Bei der Entscheidung für eine Selbstbeteiligung verringert sich der Beitrag entsprechend.

Sind Kombiversicherungen sinnvoll?

Eine Kombiversicherung bietet viele Vorteile: Oftmals kann sich ein günstigerer Beitrag ergeben, da mehrere Versicherungen in einem Vertrag integriert sind und sich so der Verwaltungsaufwand beim Versicherer reduziert. Demzufolge ist auch nur ein Beitrag für mehrere Versicherungen zu entrichten. Das verringert ebenfalls den persönlichen Aufwand im Vergleich zum Handling mehrerer Versicherungen und schafft gleichzeitig eine gute Übersichtlichkeit. Mit einer Kombiversicherung profitiert man von einer flexiblen Absicherungsmöglichkeit, die sich genau an den individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen orientiert. Zudem hat man für alle Absicherungen einen Ansprechpartner.

Alles-Drin-Versicherungspaket© Philipp Arnold
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  • Verkehrsrecht

Quellen

  • Finanztip, www.finanztip.de (Abruf 10.05.22)

Alle Angaben ohne Gewähr.

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