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Mehr Geld vom Staat - Versicherungen richtig von der Steuer absetzen

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Versicherungsbeiträge können Sie von der Steuer absetzen. Erfahren Sie hier, wie man Versicherungen in der Steuererklärungen richtig absetzt und welche Nachweise Sie liefern müssen.

Gerade erst ist die Steuererklärung fertig, da wird einem bewusst, dass man bereits seit Monaten die Belege für die nächste sammelt. Belege für dies und das und die Versicherung. Versicherung? Ja, einiges an Versicherungen kann als Sonderausgabe oder als Vorsorgeaufwendung beim Finanzamt eingereicht werden. Aber wie geht es richtig?

Welche Versicherungen sind steuerlich nicht absetzbar?

Vielleicht ist es besser, mit der Beantwortung der Frage zu beginnen, welche Versicherungen nicht steuerlich absetzbar sind, um durch Ausschluss ein bisschen mehr Übersicht zu gewinnen. Nicht absetzbar sind reine Sachversicherungen, die allein den Schaden von Dingen regulieren. Darunter fallen zum Beispiel die Hausratversicherung, der Kfz-Kaskoschutz oder die Reisegepäckversicherung.

Welche Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen?

Als Vorsorgeaufwendung gelten unter anderem Sonderausgaben zur gesundheitlichen Vorsorge und Einkommensabsicherung. Zur gesundheitlichen Vorsorge zählt die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Interessant ist dies auch für Studierende, die das 15. Studiensemester oder das 30. Lebensjahr vollendet haben. Sie sind freiwillig gesetzlich krankenversichert und können die Beiträge der Basisabsicherung in den Zeilen 11 bis 45 angeben. Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendung liegt bei Alleinstehenden bei 1.900, bei Selbständigen bei 2.800 und bei Verheirateten bei 3.800 Euro. Sonderausgaben zur Einkommensabsicherung sind unter anderem die Berufshaftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Diensthaftpflichtversicherung. Über die Versicherungsbeiträge lässt sich ein Steuervorteil erzielen.

Wo kann ich Versicherungen in meiner Steuererklärung eintragen?

Wie die folgenden Beispiele zeigen, trägt man den größten Teil der Policen in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Das können beispielsweise Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Krankenversicherung sein. Berufliche Policen gibt man als Werbungskosten in der Anlage N an. Das sind unter anderem die Berufshaftpflicht-, Diensthaftpflicht- oder Arbeitsrechtsschutzversicherung. Riester-Verträge kommen als Sonderfall in die Anlage AV, da sie speziell gefördert und gesondert geltend gemacht werden. Die Riester-Verträge sind mit einem eigenen Höchstbetrag von 2.100 Euro jährlich als Sonderausgabe gedeckelt und müssen mit einer Bescheinigung des Versicherers beim Finanzamt eingereicht werden.

Berufliche Policen

Beruflich bedingte Versicherungen können ohne Absetzungsgrenze als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen zum Beispiel die Arbeitsrechtsschutzversicherung und Berufshaftpflichtversicherung. Für Sonderausgaben gibt es einen Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro für Alleinstehende und 72 Euro für Ehepaare. Das Finanzamt zieht diesen Betrag ohnehin ab. Nur wenn die Ausgaben über den Pauschbetrag hinausgehen, sollte Seite 2 des Mantelbogens ausgefüllt und die Rechnung beigefügt werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist vor allem für Freiberufler wie Ärzte, Hebammen oder freie Journalisten wichtig. Als Selbständiger kann man den steuerpflichtigen Gewinn senken, indem man die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Betriebsausgabe angibt. Angestellte wie Anwälte, Architekten und Bauingenieure können die Berufshaftpflichtversicherung als Werbungskosten in Anlage N ab Zeile 46 anrechnen.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird bei der Steuererklärung zwischen zwei Versionen unterschieden. Umfasst die Police einen eigenständigen Vertrag, kann man die Beiträge als Vorsorgeaufwand in Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand absetzen. Handelt es sich um einen Kombivertrag aus Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Zusatzversicherung zur Basisrente, trägt man den Gesamtbetrag in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.

Im Normalfall gilt die Hausratversicherung nicht als Vorsorgeaufwendung und kann nicht als Sonderausgabe abgesetzt werden. Eine Ausnahme gibt es für beruflich Selbständige, die von Zuhause aus arbeiten. Die Hausratversicherung deckt in der Regel einen Teil der Arbeitsgeräte wie Computer und Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch ab, die der Arbeit dienen. Dieser Teil kann von der Steuer abgesetzt werden.

Die Basisrente

Den Jahresbeitrag der Basisrente oder Rürup-Rentenversicherung trägt man in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Die Höhe des Jahresbeitrages der Basisrente ist in der Beitragsbescheinigung des Versicherers zu finden.

Welche Nachweise müssen an das Finanzamt geliefert werden?

Private Versicherungen gibt man einfach in der Steuererklärung an. Falls das Finanzamt die Belege dafür erfragt, reicht man Kopien der jährlichen Beitragsabrechnung und des Vertrages ein. Das betrifft zum Beispiel Haftpflicht-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Folgejahr genügen die Überweisungsbelege. Die Daten für die Sozialbeiträge erhält das Finanzamt automatisch, diese müssen nicht zusätzlich belegt werden. Das betrifft die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Kann der Versicherungsnehmer auch die Beiträge für die Kinder absetzen?

Ist man privat krankenversichert und zahlt die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung für die Kinder mit, kann man sie von der Steuer absetzen. Die Angaben kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 40 bis 45. Kindergeldberechtigte Kinder trägt man in die Anlage Kind ab Zeile 31 ein.

Wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?

Der späteste Abgabetermin für die Steuererklärung beim Finanzamt ist der 31. Mai für das Vorjahr. Unter Verwendung des Onlineportals Elster-System verlängert sich die Frist um zwei Monate. Wenn man einmal eine Steuererklärung abgibt, muss man sie in der Folge immer weiter machen. Selbständige sind ohnehin zur Steuererklärung verpflichtet. Lässt man seine Steuererklärung von einem Steuerberater anfertigen, ist eine Fristverlängerung bis zum Ende des Jahres möglich. 

Wie gezeigt, ist die Steuergesetzgebung in Deutschland ziemlich komplex und die erste Steuererklärung kann ein paar Nerven kosten. Aber die Ausgabe für einen Steuerberater kann sich in Form eines Steuervorteils lohnen. Sind Sie nicht selbständig, können Sie sich auch Rat bei einer der Beratungsstellen eines Lohnsteuerhilfevereins einholen.

Quellen

  • Finanztip: www.finanztip.de (Abruf: 08.06.2018)
  • Taxfix: www.taxfix.de (Abruf: 08.06.2018)
  • Wirtschaftswoche: www.wiwo.de (Abruf: 08.06.2018)
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