Verkehrssrechtschutzversicherung© Philipp Arnold
Verkehrsrechtsschutz nur 4,90 €

Verkehrs­rechtsschutz Du brüllst am Steuer? Wir brüllen vor Gericht!

  • Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten
  • Für die ganze Familie
  • Für alle Fahrzeuge im Haushalt
  • Auch für Fahrrad & E-Scooter
  • Freie Anwaltswahl
  • Weltweiter Schutz

Tarif anzeigen

Warum eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung?

Wenn es zu Streitigkeiten rund ums Fahrzeug kommt und die Schuldfrage nicht geklärt ist, landen diese Fälle oft vor Gericht. Die Kosten eines Verfahrens bringen Betroffene schnell an ihre finanziellen Grenzen und führen schlimms­ten­falls zum finanziellen Ruin. Die Verkehrs­rechtsschutz­versicherung übernimmt bei Rechts­streitig­keiten die Anwalts- und Gericht­skosten. Aber auch bei kleineren Ange­legen­heiten ist der Verkehrs­rechts­schutz sinnvoll bspw. bei einem Einspruch gegen einen Bußgeld­bescheid.

Deutschlands günstigster Verkehrsrechtsschutz

DFV-VerkehrsrechtsSchutzUnser exklusiver Brüllerpreis

Versicherungssumme:
unbegrenzt

  • Anwalts- und Gerichtskosten
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4,90 €
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Häufige Fragen zum DFV-VerkehrsrechtsSchutz

Verkehrsrechtsschutz Unsere Leistungen im Überblick

DFV-VerkehrsrechtsSchutz
Versicherungssumme inkl. Strafkaution
Europa

unbegrenzt

Außerhalb Europas

500.000 €

Selbstbeteiligung

300 €
 

Versicherte Personen
Versicherungsnehmer

Partner

Ehepartner bzw. Partner aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und Lebenspartner, soweit diese im Haushalt der versicherten Person leben und dort gemeldet sind.

Kinder

Kinder des VN oder dessen Partners bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit (Ausbildung ausgenommen), jedoch maximal bis Alter 25 Jahre, behinderte und pflegebedürftige Kinder auch darüber hinaus, wenn sie im Haushalt des Versicherungsnehmer leben.

Versicherte Lebensbereiche
Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse

Leasingnehmer, Mieter und Erwerber eines KFZ

Sonstiger Verkehrsteilnehmer

z. B. Radfahrer, Fußgänger, Fahrgast im Bus

Schaden­ersatzansprüche

Verwaltungs­angelegenheiten

Verwaltungsangelegenheiten bei Halte- und Parkverstößen, soweit diese zu einem Punkt führen.

Ordnungswidrig­keiten

Ordnungswidrigkeiten bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Halte- und Parkverstößen, soweit diese zu einen Punkt führen.

Strafangelegenheiten

Vertrags- und Sachenrecht

z. B. Kauf eines PKWs

Steuerangelegen­heiten

Mediationskosten

Kosten für außergerichtliche Konfliktlösung

bis 5.000 €

Gesetzliches Schlichtungsverfahren

Rechtsanwalts­kosten
  • Anwaltliche Erstberatung bis 250 €
  • Im Inland: Vergütung max. nach RVG
  • Im Ausland: angemessene Vergütung, max. wie gesetzliche Vergütung in Deutschland
  • Verkehrsanwalt im Inland bei Entfernung zwischen Wohnort und Gerichtsort größer 100 km. Bis max. zur Höhe einer Korrespondenzgebühr nach Ziffer 3400 RVG oder stattdessen bis zu dieser Höhe die gesetzlichen Reisekosten und Abwesenheitsgelder des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts. (Kein Kostenersatz für Verkehrsanwalt bei Ordnungswidrigkeitenverfahren).
  • Mehrkosten bei objektiv erforderlichem Anwaltswechsel

Sachverständigen­kosten
bei Privatgutachten

Maximal ortsübliche Vergütung

Verfahrens- und Vollstreckungskosten
  • Gerichtskosten
  • Gegnerische Kosten bei bestehender Erstattungspflicht
  • Kosten für Strafvollstreckungsverfahren bei denen vom Gericht eine Geldstrafe über 250 € verhängt wurde
  • Kosten des Gerichtsvollziehers bis zu drei Maßnahmen zu Zwangsvollstreckung je Vollstreckungstitel

Verfahren vor Verwaltungsbehörden

Medizinisch Psy­chologische Unter­suchung (MPU)

Kostenersatz für die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) leisten wir nachträglich, wenn das Gutachten den zugrundeliegenden Vorwurf entkräftet.

Versicherungssumme inkl. Strafkaution
Europa

unbegrenzt

Außerhalb Europas

500.000 €

Selbstbeteiligung

300 €
 

Versicherte Personen
Versicherungsnehmer

Partner

Ehepartner bzw. Partner aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und Lebenspartner, soweit diese im Haushalt der versicherten Person leben und dort gemeldet sind.

Kinder

Kinder des VN oder dessen Partners bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit (Ausbildung ausgenommen), jedoch maximal bis Alter 25 Jahre, behinderte und pflegebedürftige Kinder auch darüber hinaus, wenn sie im Haushalt des Versicherungsnehmer leben.

Versicherte Lebensbereiche
Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse

Leasingnehmer, Mieter und Erwerber eines KFZ

Sonstiger Verkehrsteilnehmer

z. B. Radfahrer, Fußgänger, Fahrgast im Bus

Schaden­ersatzansprüche

Verwaltungs­angelegenheiten

Verwaltungsangelegenheiten bei Halte- und Parkverstößen, soweit diese zu einem Punkt führen.

Ordnungswidrig­keiten

Ordnungswidrigkeiten bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Halte- und Parkverstößen, soweit diese zu einen Punkt führen.

Strafangelegenheiten

Vertrags- und Sachenrecht

z. B. Kauf eines PKWs

Steuerangelegen­heiten

Mediationskosten

Kosten für außergerichtliche Konfliktlösung

bis 5.000 €

Gesetzliches Schlichtungsverfahren

Rechtsanwalts­kosten
  • Anwaltliche Erstberatung bis 250 €
  • Im Inland: Vergütung max. nach RVG
  • Im Ausland: angemessene Vergütung, max. wie gesetzliche Vergütung in Deutschland
  • Verkehrsanwalt im Inland bei Entfernung zwischen Wohnort und Gerichtsort größer 100 km. Bis max. zur Höhe einer Korrespondenzgebühr nach Ziffer 3400 RVG oder stattdessen bis zu dieser Höhe die gesetzlichen Reisekosten und Abwesenheitsgelder des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts. (Kein Kostenersatz für Verkehrsanwalt bei Ordnungswidrigkeitenverfahren).
  • Mehrkosten bei objektiv erforderlichem Anwaltswechsel

Sachverständigen­kosten
bei Privatgutachten

Maximal ortsübliche Vergütung

Verfahrens- und Vollstreckungskosten
  • Gerichtskosten
  • Gegnerische Kosten bei bestehender Erstattungspflicht
  • Kosten für Strafvollstreckungsverfahren bei denen vom Gericht eine Geldstrafe über 250 € verhängt wurde
  • Kosten des Gerichtsvollziehers bis zu drei Maßnahmen zu Zwangsvollstreckung je Vollstreckungstitel

Verfahren vor Verwaltungsbehörden

Medizinisch Psy­chologische Unter­suchung (MPU)

Kostenersatz für die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) leisten wir nachträglich, wenn das Gutachten den zugrundeliegenden Vorwurf entkräftet.

Leistungen der Verkehrsrechtsschutz­versicherung

Übernahme der Anwalts und Gerichtkosten© fizkes / AdobeStock

Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten

Wir übernehmen die erforderlichen Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren – dazu gehören auch Zeugengebühren, Sachver­stän­dig­enhono­rare und die Kosten des Gerichts­vollziehers. Selbst in Straf­voll­streck­ungs­verfahren, bei denen eine Geldstrafe von mehr als 250 Euro verhängt wird, sind Sie abgesichert. Zudem erstatten wir Ihnen Übersetzungskosten und die Reisekosten, wenn Sie im Ausland vor Gericht erscheinen müssen. Wir übernehmen außerdem die Kosten für Zwangsvollstreckungen, und zwar für bis zu drei Maßnahmen pro Vollstreckungstitel.

Für die ganze Familie

Für die ganze Familie

Mit unserer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie und Ihre Familie rundum geschützt. Dazu zählen Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihre Kinder – egal, ob leibliche, Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder. Ihre Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr versichert, solange sie bei Ihnen im Haushalt leben. Für Kinder mit Behinderung oder Pflegebedarf gilt der Schutz sogar über dieses Alter hinaus, wenn sie weiterhin bei Ihnen wohnen. So können Sie sicher sein, dass nicht nur Sie, sondern auch Ihre Liebsten optimal abgesichert sind.

Für alle Fahrzeuge im Haushalt© Adele Sanchez / AdobeStock

Für alle Fahrzeuge im Haushalt

Ob das erste Auto Ihrer Tochter, Ihr Roller oder das Familienauto– alle Ihre auf Sie zugelassenen Fahrzeuge sind versichert. Das gilt auch für Anhänger und sogar, wenn Sie mal ein fremdes Fahrzeug fahren, solange Sie die Erlaubnis des Besitzers haben. Wichtig ist nur, dass Sie einen gültigen Führerschein besitzen. Diese Ab­sicher­ung umfasst sowohl die Fahrzeuge, die Sie regelmäßig nutzen, als auch solche, die Sie vor­über­gehend fahren. So profitieren Sie von maxi­malem Schutz, egal welches Fahrzeug Sie aus dem Haushalt nutzen oder gelegentlich fahren.

Auch für Fahrrad und E-Scooter

Auch für Fahrrad & E-Scooter

Nicht nur Autos sind abgesichert – auch Ihre Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter sind in Ihrem Verkehrsrechtsschutz enthalten. Wenn es zu rechtlichen Streitigkeiten kommt, egal ob im Straßenverkehr oder bei der Nutzung dieser Fahrzeuge, übernehmen wir die erforderlichen Anwalts- und Gerichtskosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst gefahren sind oder als anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt waren. (Bitte beachten Sie, dass Fahrradfahrer zwar abgesichert sind, jedoch gilt dieser Schutz nicht im Vertrags- und Sachenrecht.) Mit unserem Verkehrsrechtsschutz können Sie sich sorgenfrei im öffentlichen Verkehr bewegen, egal ob auf vier Reifen, zwei Rädern oder elektrisch.

Freie Anwaltswahl© Africa Studio / AdobeStock

Freie Anwaltswahl

Mit unserer Verkehrsrechts­schutz­versicherung können Sie den Anwalt Ihres Vertrauens zu wählen. Wir übernehmen die Kosten, egal ob es um eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung geht. Das gilt auch für Spezialisten, die in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren tätig sind. So können Sie sicher sein, dass Sie stets die bestmögliche Beratung und Unterstützung erhalten. Dabei müssen Sie sich um hohe Anwaltskosten keine Sorgen machen – wir übernehmen diese, damit Sie sich ganz auf Ihre Verfahren konzentrieren können.

Welweiter Schutz© NFstock / AdobeStock

Weltweiter Schutz

Ihr Rechtsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Egal, ob ein Anwalt im Ausland oder in Deutschland für Sie tätig wird – wir über­nehmen die Kosten. Im Fall eines Verkehrs­unfalls im europäischen Ausland veranlassen Sie die Regulierung zunächst über den Schaden­regu­lier­ungs­beauf­tragten oder die Ent­schä­digungs­stelle in Deutschland. Sie genießen also bei vorübergehenden Aufenthalten in Europa während der gesamten Dauer umfassenden Rechtsschutz. Außerhalb Europas gilt dieser Schutz bis zu einem Jahr. Unter Europa verstehen wir die EU-Staaten, EWR-Staaten, die Schweiz und Israel.

Fallbeispiele einer Verkehrsrechtsschutzversicherung

Fallbeispiel Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsverstoß

Nach einem Geschwindig­keits­ver­stoß von 23 km/h zu viel außerhalb einer geschlosse­nen Ortschaft sollte unsere Kundin 100 € Bußgeld zahlen. Die Angelegenheit ging vor Gericht mit nicht uner­heblichen finanziellen Folgen:

800 € für Anwalts-/Gerichtskosten, die von uns übernommen wurden.

Fallbeispiel Schadenersatz
Klage auf Schadens­ersatz und Schmerzensgeld

Unser Versicherungs­nehmer war mit seinem Motorrad unterwegs als eine Fuß­gän­ger­in plötzlich auf die Straße trat. Der Versicherte wich der Fuß­gängerin aus, kam dadurch zu Fall und verletzte sich. Die Klage gegen die Unfall­ver­ur­sacher­in auf Scha­dens­ersatz und Schmerzens­geld in Höhe von 3.550 € zog Anwalts- und Gerichtskosten nach sich:

2.637,45 € die von uns übernommen wurden.

Fallbeispiel Rotlichtverstoß
Rotlichtverstoß

Nach einem qualifizierter Rotlicht­ver­stoß sollte unser Versicherter 200 € Bußgeld zahlen sowie 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Die Sache ging vor Gericht. Anwalts- und Ge­richts­kosten:

950 € die von uns übernommen wurden.

Fallbeispiel ungeklärte Schuldfrage
Ungeklärte Schuldfrage

Nachdem unsere Kundin in einen Verkehrsunfall verwickelt war, blieb die Schuldfrage zunächst unklar. Da es im Fahrzeug der Gegenseite Ver­letzte gab, wurde ein strafrechtliches Ermittlungs­verfahren wegen fahr­läs­sig­er Körper­ver­letzung im Straßen­ver­kehr ein­ge­lei­tet. Anwalts- und Ge­richts­kosten:

1.100 € die von uns übernommen wurden.

Was zahlt die Verkehrsrechtsschutzversicherung? DFV-VerkehrsrechtsSchutz

Ihre Verkehrsrechts­schutz­versicherung zahlt für:

Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei der Geltendmachung von Schaden­ersatz­ansprüchen

Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Verwaltungsangelegenheiten

Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Odnungs­widrig­keiten und Straf­an­ge­legen­heiten, Halte- und Park­ver­stöße, Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung, soweit diese zu einem Punkt führen

Mediationskosten

Rechtsanwaltskosten im In- und Ausland ein­schließlich Verkehrsanwalt

Reisekosten, wenn Sie vor einem aus­län­dischen Gericht erscheinen müssen

Übersetzungskosten

Verfahrens- und Vollstreckungs­kosten

Kosten für gesetzliche Schlichtungs­verfahren

Beistandsleistungen und psychosoziale Prozessbegleitung

Kosten für eine MPU, sofern der zu­grunde liegende Vorwurf entkräftet wird
 

Ihre Verkehrsrechts­schutz­versicherung zahlt nicht für:

Die Wahrnehmung Ihrer/der recht­lichen Interessen gegen uns oder gegen das Schaden­abwicklungs­unternehmen

Rechtsschutzfälle, die bereits vor Versicherungs­beginn eingetreten sind oder vorhersehbar waren

Rechtsschutzfälle in Bereichen, in denen Sie bei Meldung des Rechts­schutz­falles länger als drei Jahre bei uns nicht mehr versichert sind

Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit einem geplanten oder eröffneten Insolvenzverfahren

Produkthighlights der Verkehrsrechtsschutz­versicherung:

Weltweiter Schutz

unbegrenzte Versicherungssumme (in Europa)

Freie Anwaltswahl

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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