Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen

Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen

Für welchen Vierbeiner möchten Sie eine Tier­kranken­versicherung abschließen?

Hundekrankenversicherung
Tierkrankenversicherung Stiftung Warentest
Hunde­kranken­versicherung
  • Bis zu 100 % Kostenerstattung
  • Inkl. Operationen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Freie Tierarzt- und Klinikwahl
  • Bis zum 4-fachen GOT-Satz
Katzenkrankenversicherung© Sonsedska
Katzen­kranken­versicherung
  • Bis zu 100 % Kostenerstattung
  • Inkl. Operationen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Freie Tierarzt- und Klinikwahl
  • Bis zum 4-fachen GOT-Satz
Tierkrankenversicherung Stiftung Warentest

Ausgezeichnete Tierkranken­versicherung

Stiftung Warentest Leistungsniveau „HOCH“

Unsere Tierkrankenversicherung für Hunde DFV-TierkrankenSchutz wurde von Stiftung Warentest für sein hervorragendes Leistungsniveau mit „HOCH“ ausgezeichnet.

FirstVet

Tierarztbesuch per Videoanruf

enthalten im DFV-TierkrankenSchutz

Ihre Vorteile

  • DFV-Notfall-Fürsorge: Die Kosten der Beratung gehen immer auf uns!
  • Keine Anfahrt, keine Wartezeit
  • Behandlungsempfehlung oder Überweisung an örtliche Tierklinik erhalten

App Store Google Play Store

Häufige Fragen zur Tierkrankenversicherung

  • Ein Haustier macht viel Freude, kostet aber auch Geld - vor allem, wenn es krank wird. Während kleinere Behandlungen oft noch erschwinglich sind, können langfristige Therapien oder Operationen mehrere Tausend Euro kosten. Mit der richtigen Tier-Krankenversicherung sind Hunde- und Katzenhalter auf der finanziell sicheren Seite. Unsere OP-Versicherung oder unsere Vollversicherung decken die Kosten bis zu 100% ab. 

  • Bei uns erhalten Sie mit dem Vollschutz das Rundum-Sorglos-Paket, das alle medizinisch notwendigen Behandlungen und Operationen abdeckt. Mit dem OP-Schutz erhalten Sie eine sichere Kostenabdeckung bei Operationen. Das alles mit einfacher Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit und mit bis zu bis zu 100% Kostenerstattung.

  • Sollte das genaue Geburtsdatum Ihres Hundes unbekannt sein, können Sie auch auf den ersten Tag des jeweiligen Geburtsmonats ausweichen.

  • Bei uns haben Sie die Wahl zwischen dem Vollschutz für Krankheiten und OPs und dem OP-Schutz als reine Operations-Versicherung. Innerhalb dieser Tarife unterscheiden sich die Preise dann je nach Alter Ihres Tieres und gewählter Kostenerstattung. Sie wählen auf der Website einfach zwischen 100% OP-Schutz und 60%, 80% oder 100% Erstattung bei Vollschutz. 

  • Die Tierkrankenversicherung DFV-TierkrankenSchutz (Vollversicherung oder OP-Versicherung) zahlt u. a., wenn

    • eine ambulante Behandlung Ihres Haustiers aufgrund von Krankheit oder Unfall notwendig wird. (Vollschutz)
    • eine Operation nach Unfall notwendig ist. (Vollschutz und OP-Schutz)
    • eine Operation aufgrund einer Krankheit Ihres Hundes oder Ihrer Katze erforderlich ist. (Vollschutz und OP-Schutz)
    • Medikamente oder Verbandsmaterialien aufgrund einer Krankheit notwendig sind. (Vollschutz)
    • Medikamente oder Verbandsmaterialien, aufgrund eines Unfalls mit nachfolgender Operation, notwendig sind. (Vollschutz und OP-Schutz)

    Die Tierkrankenversicherung DFV-TierkrankenSchutz zahlt u. a. nicht, wenn

    • angeborene oder im Erbgut angelegte/genetische Erkrankungen vorliegen. (Vollschutz und OP-Schutz)
    • die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss begonnen oder veterinärmedizinisch angeratenen wurde. (Vollschutz und OP-Schutz)
    • medizinisch nicht notwendige Behandlungen vorgenommen werden (bspw. Operationen zur Herstellung des Rassestandards). (Vollschutz und OP-Schutz)
  • In den nachfolgend beschriebenen Fällen besteht u. A. kein Anspruch auf Leistung der Versicherung:

    • bei Vertragsabschluss bereits begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Behandlungen
    • bei Krankheiten, Unfällen oder Symptomen, die bei Antragstellung schon bekannt waren
    • bei Behandlung oder Operation zur Korrektur von angeborenen Fehlentwicklungen
    • bei Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassen­standards dienen. Bestimmte Erbkrankheiten sind generell von den Leistungen der Kranken­versicherung für Tiere ausgeschlossen.

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