
Hundeversicherung Hundekranken und Hundehaftpflicht
Tierkrankenversicherung empfehlen und doppelte Prämie sichern!

Gemeinsam bellen, gemeinsam Vorteile genießen!
Empfehlen Sie uns weiter und erhalte für alle Personen, die sich vom 15.März 2025 bis zum 14.April 2025 für den DFV-TierkrankenSchutz entscheiden, 100 € – also die doppelte Prämie. Ob Sie die Prämie verschenken, behalten oder teilen, ist ganz Ihnen überlassen. Auf die Plätze, Pfoten, los!
Häufige Fragen zur Hundekrankenversicherung
- Eine Tierkrankenversicherung ist wichtig, um hohe Tierarztkosten aufzufangen.
Warum ist eine Tierkrankenversicherung so wichtig?
Ein Haustier macht viel Freude, kostet aber auch Geld - vor allem, wenn es krank wird. Während kleinere Behandlungen oft noch erschwinglich sind, können langfristige Therapien oder Operationen mehrere Tausend Euro kosten. Mit der richtigen Tier-Krankenversicherung sind Hundehalter auf der finanziell sicheren Seite. Unsere OP-Versicherung oder unsere Vollversicherung decken 90 % der Kosten ab.
- Achten Sie darauf, ob OP-Kosten oder auch Kosten für andere Behandlungen abgedeckt sind.
Was muss ich bei einer Tierkrankenversicherung beachten?
Bei uns erhalten Sie mit dem Vollschutz das Rundum-Sorglos-Paket, das alle medizinisch notwendigen Behandlungen und Operationen abdeckt. Mit dem OP-Schutz erhalten Sie eine sichere Kostenabdeckung bei Operationen. Das alles mit einfacher Gesundheitsprüfung und mit 90 % Kostenerstattung.
- Ihr Hund darf maximal 8 Jahre alt sein und muss mindestens 8 Wochen alt sein.
Wie alt darf mein Hund bei Abschluss der Versicherung sein?
Sollte das genaue Geburtsdatum Ihres Hundes unbekannt sein, können Sie auch auf den ersten Tag des jeweiligen Geburtsmonats ausweichen.
- Die Kosten sind abhängig von dem Alter Ihres Haustiers sowie dem gewählten Tarif.
Was kostet eine Tierkrankenversicherung?
Bei uns haben Sie die Wahl zwischen dem Vollschutz für Krankheiten und OPs und dem OP-Schutz als reine Operations-Versicherung. Innerhalb dieser Tarife unterscheiden sich die Preise dann je nach Alter Ihres Tieres und gewählter Kostenerstattung. Sie wählen auf der Website einfach zwischen unserem OP-Schutz oder unserem Vollschutz.
- Die Kostenerstattung ist von der Art Ihrer Tierversicherung abhängig.
Wann zahlt der DFV-TierkrankenSchutz und wann nicht?
Die Tierkrankenversicherung DFV-TierkrankenSchutz (Vollversicherung oder OP-Versicherung) zahlt u. a., wenn
- eine ambulante Behandlung Ihres Haustiers aufgrund von Krankheit oder Unfall notwendig wird. (Vollschutz)
- eine Operation nach Unfall notwendig ist. (Vollschutz und OP-Schutz)
- eine Operation aufgrund einer Krankheit Ihres Hundes erforderlich ist. (Vollschutz und OP-Schutz)
- Medikamente oder Verbandsmaterialien aufgrund einer Krankheit notwendig sind. (Vollschutz)
- Medikamente oder Verbandsmaterialien, aufgrund eines Unfalls mit nachfolgender Operation, notwendig sind. (Vollschutz und OP-Schutz)
Die Tierkrankenversicherung DFV-TierkrankenSchutz zahlt u. a. nicht, wenn
- angeborene oder im Erbgut angelegte/genetische Erkrankungen vorliegen. (Vollschutz und OP-Schutz)
- die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss begonnen oder veterinärmedizinisch angeratenen wurde. (Vollschutz und OP-Schutz)
- medizinisch nicht notwendige Behandlungen vorgenommen werden (bspw. Operationen zur Herstellung des Rassestandards). (Vollschutz und OP-Schutz)
- Ihr Hund muss bei Antragsstellung gesund sein.
Kann ich mein Tier versichern, obwohl es Vorerkrankungen hat?
In den nachfolgend beschriebenen Fällen besteht u. A. kein Anspruch auf Leistung der Versicherung:
- bei Vertragsabschluss bereits begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Behandlungen
- bei Krankheiten, Unfällen oder Symptomen, die bei Antragstellung schon bekannt waren
- bei Behandlung oder Operation zur Korrektur von angeborenen Fehlentwicklungen
- bei Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassenstandards dienen. Bestimmte Erbkrankheiten sind generell von den Leistungen der Krankenversicherung für Tiere ausgeschlossen.
Häufige Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung
- Unsere Hundehaftpflichtversicherung leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Hund verursacht hat.
Was leistet eine Hundehaftpflicht?
Hat der Hund z. B. einen Menschen verletzt, eine Tür zerkratzt oder jemanden aufgrund einer verursachten Verletzung von seiner beruflichen Tätigkeit abgehalten, übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung die Kosten des Schadens.
Der DFV-HundehaftpflichtSchutz leistet eine Höchstentschädigung von 20 Millionen Euro pro Versicherungsfall und lässt sich sowohl ohne Selbstbeteiligung als auch mit Selbstbeteiligung (300 Euro) für Ihren Vierbeiner abschließen. - Nein – bei der Hundehaftpflichtversicherung der DFV kann jeder Hund versichert werden.
Gibt es Hunde, die nicht versichert werden können?
Wir finden jede Rasse klasse und bieten diesen wichtigen Versicherungsschutz für alle Fellnasen an.
- Der Versicherungsbeitrag bei einer Hundehaftpflichtversicherung hängt von der Selbstbeteiligung ab.
Was kostet eine Haftpflicht für einen Hund?
Beim DFV-HundehaftpflichtSchutz beträgt der Monatsbeitrag für den Tarif mit Selbstbeteiligung 5,90 Euro. Im Tarif ohne Selbstbeteiligung zahlen Sie lediglich 8,40 Euro pro Monat.
- Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für absolut jeden Hundebesitzer sinnvoll.
Ist eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll, wenn sie in meinem Bundesland nicht verpflichtend ist?
Als Hundebesitzer haften Sie mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die Ihr Hund verursacht. Vor allem bei Personenschäden sind Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe möglich. Ohne eine Hundehaftpflichtversicherung kann ein Schadenfall also schnell existenzbedrohend werden. In Deutschland haften Sie als Hundehalter, auch wenn Sie keine Schuld trifft oder Sie in dem Moment nicht einmal anwesend waren.