Bestens geschützt mit Schutzimpfungen
Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz bietet eine Kostenübernahme (max. 200 Euro alle zwei Jahre) für Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO). Zudem erstattet der Versicherungsschutz unabhängig von einer bestehenden Empfehlung der STIKO vorgenommene Schutzimpfungen gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Darüber hinaus werden auch Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen übernommen. Gerade diese Schutzimpfungen werden oftmals nicht von den Krankenkassen erstattet.
Krankheiten rechtzeitig erkennen
Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen) und die Fahrtkosten zu ambulanten Behandlung belasten den eigenen Geldbeutel. Der DFV-AmbulantSchutz ersetzt gesetzliche Zuzahlungen bis zu max. 100 Euro pro Versicherungsjahr. Auch bei ambulanten Vorsorgeuntersuchungen steht der Ihnen der DFV-AmbulantSchutz mit finanziellen Leistungen (max. 1.000 Euro alle zwei Jahre) zur Seite. Zu den Vorsorgeuntersuchungen zählen z. B. allgemeine Vorsorgeuntersuchungen, Krebsvorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen.
Unterstützung bei schwerer Krankheit
Doch was passiert, wenn bei der Vorsorgeuntersuchung etwas Auffälliges festgestellt wird und z. B. eine schwere Krankheit diagnostiziert wird? Auch dann unterstützt Sie der DFV-AmbulantSchutz – abgestuft in den Produktvarianten Komfort, Premium und Exklusiv – mit finanziellen Leistungen. Diese können z. B. für ambulante Heilbehandlungen und begleitende Therapiemaßnahmen eingesetzt werden. Der Leistungszeitraum für die finanzielle Unterstützung beginnt mit dem Zeitpunkt der gesicherten Diagnose. Er beträgt bei bösartigen Neubildungen (Krebs) max. 5 Jahre, bei Myokardinfarkt, Hirninfarkt und Schlaganfall maximal 1 Jahr.
Garantiert gut geschützt
Mit dem Abschluss der Zusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen die Deutsche Familienversicherung wertvolle Garantien. Mit der Zufriedenheitsgarantie erhalten Sie eine verlängerte Widerrufsfrist (zwei Monate statt der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage) und ein tägliches Kündigungsrecht bei Leistungsfreiheit. Zudem wird mit der Fürsorgegarantie eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit gewährt und die Schnellregulierungsgarantie garantiert eine Regulierung der Leistungsansprüche innerhalb von 48 Stunden nach Vorliegen aller relevanten Unterlagen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.