Zuzahlungen bei Zahnersatz
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung für zahnärztliche Leistungen. Sie bestimmt damit auch indirekt, wie viel Geld der Zahnarzt für diejenigen zahnärztlichen Leistungen abrechnen darf, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, wie etwa aufwändiger Zahnersatz oder Füllungsalternativen. Mit der Gesetzesnovelle werden die Zahnarzthonorare erhöht. Unter dem Strich muss also jeder gesetzlich Krankenversicherte mit höheren Zuzahlungen beim Zahnarzt rechen. Wer noch keine private Zahn-Zusatzversicherung besitzt, sollte also jetzt unbedingt vorsorgen, bevor es zu spät ist.
Rechtzeitig mit einer Zahnzusatzversicherung vorsorgen
Vor hohen Zuzahlungen bei Zahnersatz können Sie sich mit einer Zahn-Zusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung schützen. Sie haben die Wahl zwischen zwei leistungsstarken Tarifvarianten: Die besonders günstige „Zahnersatz-Zusatzversicherung“ – diese verdoppelt Ihren Festzuschuss oder die besonders komfortable „Zahnersatz-Zusatzversicherung Premium“ – diese erstattet 90 % Ihres Eigenanteils bei Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragenem Zahnersatz. Eine sinnvolle Ergänzung zum Zahnersatz-Tarif bietet die „Leistungserweiterung Zahnimplantat“ der Deutschen Familienversicherung, die zusätzlich 90 %-des Eigenanteils für bis zu fünf Zahnimplantate je Kiefer erstattet.
Genauso wichtig wie die private Vorsorge für Zahnersatz-Kosten ist die private Absicherung für den Zahnerhalt. Die „Zahnerhalt-Zusatzversicherung“ der Deutschen Familienversicherung bietet Ihnen einen zuverlässigen Kostenschutz für hochwertige Zahnfüllungen und für Prophylaxemaßnahmen.
Unser Tipp: Mit dem ZahnSchutzbrief der Deutschen Familienversicherung sichern Sie sich die Leistungen der Zahnersatz- und der Zahnerhalt-Zusatzversicherung in einem praktischen und günstigen Paket.
Alle Zahnzusatz-Tarife der Deutschen Familienversicherung finden Sie auf unserer Übersichtsseite für Zahnzusatzversicherungen.